Konzept. Einführung/Umsetzung. inklusiven Schule. Gemeinde Uetze
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- Eike Eberhardt
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1 Konzept Kooperationsvertrag zur Einführung/Umsetzung der inklusiven Schule in der Gemeinde Uetze Gemeinde Uetze Grundschule am Storchennest Hänigsen Grundschule Eltze Grundschule Uetze Gymnasium Uetze Hauptschule Uetze Realschule Uetze Löwenzahnschule Dollbergen Stötzner-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum INKLUSIVE SCHULE 1
2 Inhalt 1 Vorbemerkungen 2 Grundlagen 3 Ziele 4 Bedingungen 4.1 Allgemeines 4.2 Förderzentrum Stötzner-Schule Uetze 4.3 Grundschule am Storchennest, Hänigsen 4.4 Grundschule Uetze 4.5 Grundschule Eltze 4.6 Löwenzahnschule Dollbergen 4.7 Hauptschule Uetze 4.8 Realschule Uetze 4.9 Gymnasium Uetze 4.10 Zielsetzungen / Förderung 5. Sonderpädagogische Grundversorgung / inklusive Beschulung 5.1 Allgemeines 5.2 Bereitstellung der Förderschullehrerstunden 5.3 Pädagogische Aufgaben 5.4 Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs 5.5 Organisation 6. Umsetzung 6.1 Einführung 6.2 Personalbedarf 7. Formen der sonderpädagogischen Förderung 8. Ausblick und Zusatzabsprache INKLUSIVE SCHULE 2
3 1 Vorbemerkungen Das Konzept zur Einführung der inklusiven Schule zwischen der Stötzner-Schule Uetze und den Grundschulen Eltze, Uetze, Löwenzahnschule Dollbergen, der Grundschule am Storchennest Hänigsen sowie der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums Uetze entsteht vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN- Behindertenkonvention und verbindet sich mit dem Wunsch von Eltern, Politikern und Lehrern, eine neue und zukunftsfähige Pädagogik für den neu strukturierten Primarbereich zu entwickeln. Hierbei soll die Schule für alle Kinder eine zentrale Rolle spielen. Diese Grundschulen verankern schulische Inklusion als grundlegenden Baustein ihrer Konzeption. Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses verändert sich auch die Stötzner- Schule zu einem komplexer werdenden Förderzentrum. Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention einbezogen und eine zukunftsorientierte Vernetzung mit der allgemeinen Schule vorbereitet. Beide Entwicklungen werden in einem engen Dialog miteinander verknüpft und tragen zur Entstehung des vorliegenden Konzeptes bei. Im Rahmen der schulpolitischen Entwicklung werden die inhaltlichen Grundlagen für eine gemeinsame Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten - bzw. für die Inklusion im Raum Uetze erarbeitet. Die an diesem Konzept beteiligten Gruppen (Schulleitungen, Lehrkräfte aller Schulformen, Eltern) wollen eine wohnortnahe gemeinsame Beschulung unter der Vorgabe auf den Weg bringen, dass Schülerinnen und Schüler nicht mehr an den Ort der Förderung wechseln, sondern die Förderung zu den Schülern kommt. Rechtliche Grundlage ist hierfür der Grundsatzerlass Sonderpädagogische Förderung (RdErl. d. MK v VORIS 22410) des Niedersächsischen Kultusministeriums. 2 Grundlagen Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes (1993) ist das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten, gesetzlich verankert ( 4): Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 ABS. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und als vorrangig anzustrebende Organisationsform angesehen. Der Unterricht ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Mit der Integrationsmaßnahme muss INKLUSIVE SCHULE 3
4 dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, und die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. Mit dem Ziel, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich in integrativen Maßnahmen befinden, spürbar zu erhöhen, hat der Niedersächsische Landtag am die Entschließung zur Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf angenommen. Der Auftrag des Landtags an das Kultusministerium lautete, eine Rahmenplanung zu erarbeiten. In der vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen unter einem Dach - Niedersachsen macht Schule vom heißt es: Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten (RIK) geplant und abgesichert. In Regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer Förderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes im gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen gefördert werden können. Die Förderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe. Seit März 2009 findet die Weiterführung dieser Zielstellung in Form von inklusiven Bestrebungen im 24 der Behindertenrechtskonvention ihre gesetzliche Grundlage. Diese ist für die Bundesrepublik maßgeblich und stellt die Weichen für ein schrittweise umzusetzendes inklusives Bildungssystem. Ausgehend von dem Anspruch, auch beeinträchtigten und behinderten Kindern und Jugendlichen eine schulische Bildung auf der Grundlage der Chancengleichheit bereitzustellen, soll ein gemeinsamer Unterricht in der allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler zur Regel werden. Dieses Ziel schließt langfristig eine Änderung des 4 NSchG sowie die politisch geplante flächendeckende Einführung der Sonderpädagogischen Grundversorgung (in der Primarstufe) ein. 3 Ziele Das vorliegende Konzept soll im Rahmen der grundlegenden Neuorientierung am Leitziel der Inklusion einen höheren Umfang an gemeinsamer Erziehung und gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erreichen. Die positiven Erfahrungen mit Integrationsklassen werden durch dieses Konzept fortgeführt und weiter entwickelt. Die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation ist durch den Bundestag und den Bundesrat in Kraft getreten. Die gemeinsame Arbeit über mobile Dienste und Integrationsklassen leisten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wesentliche Schritte zur INKLUSIVE SCHULE 4
5 Inklusion, indem Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen von vornherein eingeschlossen werden. Die Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schülern soll zur Normalität werden und wird nicht länger als einschränkend erlebt, sondern kann zur Bereicherung für alle Kinder genutzt werden. In vielen Forschungsstudien der letzten Jahre (TIMMS 1, LAU 2, LAUF 3, PISA 4 ) wurde deutlich, dass ein gemeinsamer Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler Vorteile bringt. Inhaltlicher Schwerpunkt des Konzeptes soll die Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule sein. Die bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten der Förderschule wie Mobiler Dienst Lernen oder Sprache gehen dann im RIK auf (siehe Punkt 7). Schulen, die an der sonderpädagogischen Grundversorgung noch nicht teilnehmen, werden weiterhin durch diese Fördermaßnahmen vom Förderzentrum gestützt. Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf verbleiben perspektivisch in den Grundschulen des Einzugsbereichs der Stötzner-Schule Uetze, auch wenn ein Unterstützungsbedarf in dem Bereich Lernen besteht. Sie werden zieldifferent unterrichtet. Der gemeinsame Unterricht strebt folgende Ziele an: Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch individuelles und gemeinsames Lernen in ihren kognitiven Möglichkeiten gefördert werden und ihre Leistungen verbessern. Alle Schüler erhalten unabhängig von individuellen Besonderheiten hinsichtlich sprachlicher, ethnischer, religiöser, sozialer, geschlechterrollenund behinderungsbezogener Gesichtspunkte Anerkennung und Wertschätzung und werden angeleitet, einen angemessenen Beitrag im schulischen Zusammenleben und -arbeiten zu leisten. Für alle Schülerinnen und Schüler soll in dem Lernumfeld Grundschule die Voraussetzung geschaffen werden, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern. Alle Schülerinnen und Schüler sollen Verhaltensweisen wie Rücksichtnahme, Akzeptanz, Verständnis im täglichen Umgang miteinander lernen und ihre sozialen Kompetenzen damit erweitern. Der persönliche Umgang miteinander in konkreten alltäglichen Situationen soll alle Schülerinnen und Schüler befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren. Eine wohnortnahe Beschulung unterstützt auch in der unterrichtsfreien Zeit die Entwicklung sozialer Kontakte. Durch die räumliche Nähe von Wohnort und Schule ist auch die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler gegeben, z. B. durch Teilnahme an nachmittäglichen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch positive Vorbilder in der TIMMS, Third International Mathematics and Science Study, 1997 LAU, Untersuchungen zur Lernausgangslage, Hamburg, 1996 LAUF, Lernausgangslage an Förderschulen, Hamburg; 1999 PISA, Program for International Student Assessment, 2000 INKLUSIVE SCHULE 5
6 Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen. Neben den Zielen des gemeinsamen Unterrichts ist gleichermaßen bedeutsam, dass Prävention, Förderung und Therapie bedarfsgerecht eingelöst werden. 4 Bedingungen 4.1 Allgemeines Der Einzugsbereich der Stötzner-Schule ist die Gemeinde Uetze. Teilweise besuchen Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der Stadt Burgdorf die 10. Klasse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses. Die Stötzner-Schule versteht sich als Förderzentrum. Im Rahmen präventiver Arbeit werden z. Zt. Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen unterstützt. An diese Schulen sind Förderschullehrkräfte abgeordnet, um im Rahmen von Integration, sowie dem Mobilen Dienst Sprache und Lernen sonderpädagogische Förderung durchzuführen. 4.2 Förderzentrum Stötzner-Schule, Uetze Stötzner-Schule Uetze, Uetze Nordmannstraße 14, Uetze Förderschule und Förderzentrum SP Lernen mit Hauptschulzweig Größe: 65 Schülerinnen und Schüler 1 - zügig von Klasse 1-10 Anzahl der Lehrkräfte: 13 Förderschullehrer/innen, 1 Förderschullehreranwärterin Räumlichkeiten: 8 Klassenräume Diverse Fachräume 1 Turnhalle Gruppenräume Sonstiges: Seit mehr als 20 Jahren leisten Lehrkräfte der Stötzner-Schule integrative Arbeit bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Lernen. Sie arbeiten im Schuljahr 2011/2012 in einer Integrationsklasse der Grundschule am Storchennest. Zum kommenden Schuljahr sind drei weitere Integrationsklassen beantragt. Präventive Arbeit in den Förderbereichen Lernen und Sprache erfolgt durch den Mobilen Dienst Sprache und/oder Lernen in den Grundschulen in Eltze, Dollbergen, Hänigsen und Uetze, sowie in der Hauptschule und der Realschule in Uetze. INKLUSIVE SCHULE 6
7 An diesen Schulen arbeiten im Schuljahr 2011/12 7 Förderschullehrkräfte in einem Umfang von 26 Jahreswochenstunden (Integration, Mobiler Dienst Sprache und/oder Lernen). 4.3 Grundschule am Storchennest, Hänigsen Allgemeine Schuldaten: Grundschule am Storchennest, Uetze-Hänigsen Moorgartenweg 1, Uetze-Hänigsen Verlässliche Grundschule: von 8.00 Uhr bis Uhr Größe: 350 Schülerinnen und Schüler 3 - zügig ohne Schulkindergarten Anzahl der Lehrkräfte: 17 Lehrer/innen, 1 Lehreranwärterin, 8 Pädagogische Mitarbeiter/innen, 2 stundenweise abgeordnete Lehrkräfte des Förderzentrums Uetze Räumlichkeiten: 13 Klassenräume Diverse Fachräume 1 Turnhalle Gruppenräume Sonstiges: Der Einzugsbereich erstreckt sich über die Uetzer Ortsteile Hänigsen, Obershagen, Altmerdingsen, Krätze und Riedel. Das ursprüngliche Gebäude, die Hänigser Kaffeemühle, wurde 1911 eingeweiht. Gebäudeerweiterungen erfolgten in den 50er und in den 60er Jahren. Ende der 90er Jahre erhielt die Schule einen neuen Verwaltungstrakt. In den Jahren 2008 und 2009 wurde das Gebäude mit Ausnahme der Kaffeemühle renoviert, die alte Aula abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. In einigen Räumen der Schule sind seit 4 Jahren der Hort und die Ganztagsbetreuung untergebracht. Neben den 13 Klassenräumen und zwei Gruppenräumen stehen die folgenden Fachräume zur Verfügung: Werkraum Musikraum Computerraum Ballspielhalle Kleine Sporthalle Derzeit werden 309 Kinder in 13Klassen von 17 Kolleginnen und Kollegen unterrichtet. Unterstützung erhalten wir von drei pädagogischen Mitarbeiterinnen für den Vertretungsunterricht und fünf pädagogischen Mitarbeiterinnen für die Betreuung der ersten und zweiten Klassen. INKLUSIVE SCHULE 7
8 Die Ganztagsbetreuung wird bis 15 Uhr angeboten. Dabei haben die Eltern die Wahl, ihre Kinder an drei, vier oder fünf Tagen anzumelden. Zurzeit nehmen 63 Kinder in vier Gruppen das Angebot der Ganztagsschule wahr. Jede Gruppe hat eine feste Betreuerin, darüber hinaus werden zahlreiche Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Ganztagsschule bietet den Kindern die Möglichkeit, täglich eine warme Mahlzeit einzunehmen. Leitbild der Grundschule am Storchennest Alle Schülerinnen und Schüler gehen nach der 4. Klasse mit den geforderten Kompetenzen auf die weiterführende Schule. An unserer Schule fühlen sich alle wohl und gehen respektvoll miteinander um. Wir pflegen und stärken unsere Gesundheit. Alle Beteiligen an unserer Schule zeigen Motivation und Leistungsbereitschaft. Wir bilden starke Leser aus. Jeder entfaltet seine Persönlichkeit durch Kreativität. Wir haben motivierende Arbeitsbedingungen. Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt 4.4 Grundschule Uetze Grundschule Uetze, Uetze Katenser Weg 7, Uetze Verlässliche Grundschule: von 8.00 Uhr bis Uhr Größe: 280 Schülerinnen und Schüler 3 - zügig mit Schulkindergarten Anzahl der Lehrkräfte: 16 Lehrer/innen, 6 Pädagogische Mitarbeiter/innen, 1 stundenweise abgeordnete Lehrkraft des Förderzentrums Uetze Räumlichkeiten: 12 Klassenräume Diverse Fachräume 1 Turnhalle Gruppenräume Sonstiges: Fachräume wie: Werkraum, Schulküche, Bücherei, Beratungslehrerraum, Mehrzweckraum, Medien-, Material- und Archivräume, Lehrerbibliothek im Innenhof gelegener Schulgarten räumlich abgesetzte und dennoch in die Gesamtanlage integrierte Bereiche des Schulkindergartens und der Schulanfängerklassen 2 Eingangshallenbereiche zur Nutzung klassenübergreifender Veranstaltungen weitläufiger Schulhof mit anregenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, auch nutzbar als Sportplatz mit 50 m Laufbahn und Weitsprunggrube asphaltierter Verkehrsübungsplatz beheiztes Freibad in gut erreichbarer Nähe der Schule INKLUSIVE SCHULE 8
9 4.5 Grundschule Eltze Grundschule Eltze, Uetze-Eltze Welle 1, Uetze-Eltze Verlässliche Grundschule: von 8.00 Uhr bis Uhr Größe: 85 Schülerinnen und Schüler 1 - zügig ohne Schulkindergarten Anzahl der Lehrkräfte: 5 Lehrer/innen, 1 stundenweise abgeordnete Lehrkraft des Förderzentrums Uetze Räumlichkeiten: 4 Klassenräume Diverse Fachräume 1 Turnhalle Gruppenräume Sonstiges: Fachräume wie: Werkraum, Lernwerkstatt, Computerraum, Mehrzweckraum weitläufiger Schulhof mit anregenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, Sportplatz direkt gegenüber Hort, Gemeindebücherei und Kindertagesstätte sind mit im Gebäude untergebracht. 4.6 Löwenzahnschule Dollbergen Löwenzahnschule, Uetze-Dollbergen Ackersbergstraße 6, Uetze-Dollbergen Verlässliche Grundschule: von 8.00 Uhr bis Uhr Größe: 120 Schülerinnen und Schüler 2 - zügig ohne Schulkindergarten Anzahl der Lehrkräfte: 10 Lehrer/innen, 1 Lehramtsanwärterin, 3 Pädagogische Mitarbeiter/innen, 1 stundenweise abgeordnete Lehrkraft des Förderzentrums Uetze Räumlichkeiten: 8 Klassenräume Diverse Fachräume 1 Turnhalle / 2 Aulas Gruppenräume INKLUSIVE SCHULE 9
10 4.7 Hauptschule Uetze Hauptschule Uetze Marktstraße Uetze 4.8 Realschule Uetze Hauptschule Uetze Marktstraße Uetze 4.9 Gymnasium Uetze Hauptschule Uetze Marktstraße Uetze INKLUSIVE SCHULE 10
11 4.10 Zielsetzungen / Förderung Ziele für gemeinsamen Unterricht Die Schule ist ein Lebensraum, in dem alle Schülerinnen und Schüler Freunde finden können Voneinander und miteinander lernen lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen die Andersartigkeit von Mitschülerinnen und Mitschülern erfahren und Toleranz entwickeln sich als Teil einer Gemeinschaft erfahren können. Um solch ein gemeinschaftliches Klima zu schaffen, in dem jedes Kind individuell lernen kann, sind folgende Aspekte sehr wichtig: die optimale Förderung der sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler die Förderung der Eigenwahrnehmung Empathie Einbindung in das Förderkonzept Bestandteile: - Lerndiagnostische Erhebungen - Angebot von Förderunterricht auf der Grundlage dieser Erhebungen in den ermittelten Förderbereichen - Einrichten eines Förderbandes innerhalb des Stundenplanes - Sprachförderunterricht für ausländische und ausgesiedelte Schüler/innen - Einbeziehen des Förderangebotes der Klassenstufen 2, 3 und 4 (Deutsch, Mathematik) - Sportförderunterricht - Sprachförderunterricht vor der Einschulung Stützung dieses Angebotes durch weitere schulische Angebote und Maßnahmen: - Schulordnung - Konfliktbearbeitung - Gesprächsführung - Konsensfindung: Elemente eines Schulkonzeptes - Mitverantwortung von Schülern und Eltern - Gestaltung des räumlichen Angebots Weiterentwicklung der Förderangebote: - verbindliches Verhaltenstraining für Schulanfänger als präventive Maßnahme INKLUSIVE SCHULE 11
12 5 Sonderpädagogische Grundversorgung / inklusive Beschulung 5.1 Allgemeines Zukünftig sollen Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen und Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in den Bereichen Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung in der Grundschule verbleiben können und dort von den Lehrkräften der Grundschule gemeinsam mit Förderschullehrkräften unterrichtet und gefördert werden. Mit der Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz an Grundschulen im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung wird Beratung und Diagnostik möglich, die nicht eine schulische Laufbahnempfehlung und Selektion zum Ziel hat. Die Frage, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt und eine Umschulung in die Förderschule empfohlen werden muss, steht nicht im Mittelpunkt der Diagnostik. Damit wird einer Etikettierung und ggf. Stigmatisierung dieser Schülerinnen und Schüler entgegengewirkt. Die Diagnostik soll den Unterstützungsbedarf der integrativ und präventiv zu fördernden Kinder beschreiben und mögliche Therapien bzw. Förderkonzepte darstellen. In der Regel sind die Förderschullehrkräfte in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionaler und sozialer Entwicklung sowie Sprache ausgebildet. Es muss gewährleistet sein, dass ein Austausch der Erfahrungen und je nach Bedarf kompetente Ansprechpartner erreichbar sind. Lehrerfortbildungen sind so zu organisieren, dass sie auf die Bedürfnisse der beteiligten Regelschul- und Förderschullehrkräfte ausgerichtet sind und Kompetenzen für einen gemeinsamen Unterricht entwickelt werden können. Fortbildungen sollten kontinuierlich stattfinden. Die Arbeitsbedingungen der beteiligten Förderschullehrkräfte sollten so strukturiert werden, dass eine fachliche und persönliche Einbindung in das Kollegium der Grundschule möglich ist. 5.2 Bereitstellung von Förderschullehrerstunden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Wochenstunden pro Grundschulklasse. Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden im sozial-emotionalen Bereich erfolgt systembezogen auf Antrag. Dieses Stundenkontingent wird der Stötzner-Schule als Förderzentrum zugewiesen. Die personale und zeitliche Zuordnung im Stundenplan erfolgt nach Absprache mit der Grundschule durch das Förderzentrum. Sollte die Inklusion in Schulen zum flächendeckend für die ersten Klassen und dann aufsteigend eingeführt werden, so befinden sich zum 1. August 2016 sämtliche Grundschulen mit allen vier Jahrgängen in der Inklusion. Bei vollständiger INKLUSIVE SCHULE 12
13 Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung soll jede Grundschule 80% der zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden erhalten. Die Schulleitungen aller beteiligten Schulen regeln für jedes Schuljahr möglichst einvernehmlich die Vergabe der verbleibenden 20 Prozent. Bei längerfristiger Erkrankung einer Förderschullehrkraft soll für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Unterstützungsbedarf eine Vertretung seitens der Förderschule organisiert werden. Beispielsweise kann Vertretung durch die in den benachbarten Grundschulen eingesetzten Förderschullehrkräfte erfolgen, die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung arbeiten. Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden an den weiterführenden Schulen erfolgt nach einem vorgegebenen Schlüssel in Anlehnung an den festgestellten Unterstützungsbedarf. Im Bereich Lernen, Sprache und Emotional-Sozial sind zur Zeit 3 Stunden pro Schülerin / Schüler festgelegt. 5.3 Pädagogische Aufgaben In Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum der Stötzner-Schule erstellen die Schulen der Gemeinde Uetze für die präventive und integrative Arbeit ein Förderkonzept. Die Rahmenbedingungen der Grund- und weiterführenden Schulen werden in diesem Konzept berücksichtigt. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Arbeit liegt bei den Regelschul- und Förderschullehrkräften gleichermaßen. Eine wesentliche Aufgabe der Förderschullehrkräfte und der Regelschullehrkräfte besteht darin, gemeinsame Unterrichtsformen zur Prävention, Rehabilitation und Integration bei allen Kindern zu entwickeln. Dabei sind auch besondere Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen, die sich beispielsweise durch Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft und Religionen in einer heterogenen Lerngruppe ergeben können. Das Förderkonzept gibt Antwort auf folgende Fragen: Nach welchen Grundsätzen wird die pädagogische Arbeit geplant? In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Dabei können neben dem Regelfall des gemeinsamen Unterrichts aller Schüler/innen in der Klasse mit einer oder zwei Lehrkräften auch in Ausnahmefällen zeitgleich begrenzte Fördergruppen oder Einzelunterricht als erforderlich angesehen werden. Werden Schwerpunkte in einzelnen Klassen gebildet? In mehrzügigen Grundschulen kann die Arbeit in einzelnen Klassen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung und der Konzentration von Förderschullehrerstunden (ggf. doppelte Klassenführungen) vorgenommen werden. Die Bildung von Klassen, in denen ausschließlich Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gefördert werden, widerspricht den Zielen der Inklusion. INKLUSIVE SCHULE 13
14 Bei Bedarf kann bei der Klassenstärke von Parallelklassen differenziert werden. Aufgaben von Regelschullehrkräften und Förderschullehrkräften in inklusiven Schulen Regelschullehrkräfte 1. Gemeinsame Verantwortung Für alle Kinder der Klasse einschließlich derer mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf 2. Unterricht Planung, Durchführung und Reflexion: Anzustreben ist ein Unterricht, der geöffnet, individuell und durch innere Differenzierung gekennzeichnet ist, wie z.b. durch Wochenpläne, Stationsarbeit, Einsatz von PCs, projektorientiertem Unterricht, Schülerfeedback, Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslage, Lernen nach eigenem Tempo (s. Grundsatzerlass GS) 3. Diagnostik Lernanfängerbeobachtung Beobachtung im Unterricht, Freispiel und Testsituationen Bericht der meldenden Schule 4. Förderung Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und Förderpläne Herstellung entwicklungsfördernder Bedingungen für alle Kinder Unterrichtsintegrierte Förderung Innere und äußere Differenzierung Förderschullehrkräfte für alle Kinder mit Schwierigkeiten, einschließlich derer mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf Mitarbeit und Beratung im differenzierenden Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderplanung in verschiedenen Kooperationsformen Die Förderschullehrkraft sollte bei der Klassenzusammensetzung mit einbezogen werden. Vertretungsunterricht findet nur in Ausnahmen nach Absprache statt (s. 5.5.) Ggf. doppelte Klassenführung Lernanfängerbeobachtung Diagnostische Eingangsphase Ständige Lernstandsdiagnose Sonderpäd. Beratungsgutachten Bericht der meldenden Schule Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und Förderpläne für Schüler nach Pkt. 1 Fördermaterialien einsetzen Innere und äußere Differenzierung 5. Beratung Kontakte mit Fachlehrern, Eltern, Schulische Institutionen INKLUSIVE SCHULE 14
15 Hort, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen Einladung zu päd. Runden Eltern- Lehrkräfte- Schüler/innen Außerschulische Institutionen Rechtliche Grundlagen der Förderschule Die Teilnahme an Klassenaktivitäten erfolgt nach Absprache (Elternabende, Ausflüge, Klassenfahrten, Praktika). 6. Konferenzen, Zeugniskonferenzen, päd. Konferenzen ausführende Funktion verpflichtende Teilnahme bei verpflichtend Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf rechtzeitige Einladung beratende Funktion bei Mitwirkung in der Klasse Teilnahme nach Absprache (Bezug zur Förderung) Ausstellung von Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 7. Organisation, päd. Austausch Gegenseitige rechtzeitige Informationspflicht über Termine und gemeinsame Aktivitäten Gemeinsame Lehrerfortbildungen und - austausch sind anzustreben Frühzeitige Stundenplanabstimmung, damit ind. Fördermaßnahmen geplant werden können Konkrete Verteilung der Förderlehrerstunden erfolgt in Abstimmung mit den Regelschullehrkräften Ansprechzeiten sind individuell zu ermöglichen und zu regeln Gegenseitige rechtzeitige Informationspflicht über Termine und gemeinsame Aktivitäten Fachaufsicht über sonderpädagogische Förderung liegt bei der Schulleitung des Förderzentrums weisungsbefugt für die Förderschulkraft ist die Schulleitung des Förderzentrums die Förderschullehrkraft ist Mitglied des Kollegiums der Grundschule, entsprechend erfolgt eine Integration und gleichberechtigte Ausstattung ein eigener Förderraum, in dem auch Fördermaterial gelagert werden kann, sollte zur Verfügung stehen (s. 5.5.) Anschaffungsmöglichkeiten z.b. für individuelle Förderung, Sprachförderung, Psychomotorik etc. sowie die Kopiernutzung für die Förderschullehrkräfte sollten im Etat berücksichtigt werden. Die Arbeitsbedingungen der Förderschullehrkräfte sind mit denen aller anderen Lehrkräfte vergleichbar. Ansprechzeiten sind individuell zu ermöglichen und zu regeln INKLUSIVE SCHULE 15
16 Die künftige präventive und integrative Arbeit der Regel- und Förderschullehrkräfte bezieht sonderpädagogische Prinzipien der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ein. Elementare Bereiche der Lernentwicklung (Wahrnehmung, Emotion, Motorik, Kognition, sprachliche Kommunikation und Lehrgänge) werden im Unterricht berücksichtigt. Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich des Lernens ist der aktuelle Entwicklungsstand Ausgangspunkt des pädagogischen Bemühens. Ziel ist es, im Rahmen von individuellem und kooperativem Lernen Interesse an den Inhalten zu wecken und die handelnde Durchdringung der Bildungsinhalte zu ermöglichen. Hierfür bedarf es der Realisierung von Unterrichtsformen, die ein hohes Maß an Differenzierung und Schüleraktivität bieten und geeignet sind, vermehrt eigenverantwortliches und handlungsorientiertes Lernen zu ermöglichen (verstärkte Öffnung des Unterrichts, z.b. Tages- und Wochenplanunterricht, Stationsarbeit, Projektorientierung, u.a.). Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen lernen die Fähigkeit zum sprachlichen Handeln auszubauen, indem insbesondere kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen angebahnt wird sowie regelmäßig Gesprächskreise stattfinden. Vorhersehbare Probleme beim Schriftspracherwerb werden durch methodische Überlegungen gemildert, u. a. durch verbindliche Benutzung von einheitlichen Lautgebärden. Gleichermaßen verbindlich ist die Durchführung eines einheitlichen Leselehrgangs. Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache sollen Sprachtherapie erhalten. Schülerinnen und Schüler mit Problemen in der altersgerechten emotionalen und sozialen Entwicklung werden im Aufbau von Sozialkompetenzen unterstützt. Strukturierte Unterrichtssituationen geben den Schülerinnen und Schülern Orientierungshilfen. Transparente und konsequente Erziehungsmuster der Lehrkräfte tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, sich selbst zu steuern und im sozialen Umfeld zu orientieren. 5.4 Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Die Sonderpädagogische Grundversorgung / inklusive Beschulung wird in der Primarstufe ermöglicht. Dem Unterstützungsbedarf Lernen wird aufsteigend ab Klasse 1 ab dem Schuljahr 2013/14 nur noch in den Grundschulen entsprochen. Für alle weiteren Unterstützungsbedarfe besteht die Wahlmöglichkeit der Eltern, ob sie Ihr Kind an der Förderschule oder Regelschule anmelden. Diese Wahlmöglichkeit besteht für den Unterstützungsbedarf Lernen auch wieder ab der 5. Klasse. In Einzelfällen kann es notwendig sein, das Verfahren schon zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen, beispielsweise für eine zieldifferente Unterrichtung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen. In der Regel soll sich die Diagnostik auf informelle Verfahren stützen, die lernprozessbegleitend durchgeführt werden. Diagnostik dient als Grundlage der aktuellen Förderung und fließt in die Erarbeitung eines individuellen Förderplanes ein. INKLUSIVE SCHULE 16
17 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der besuchten Schule gemäß ihrem Unterstützungsbedarf beschult und beurteilt. 5.5 Organisation Im Förderzentrum Stötzner-Schule werden die bestehenden Unterstufenklassen 1 bis 4 parallel zur fortschreitenden Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung auslaufen. Schülerinnen und Schüler, die nach ihrer Grundschulzeit weiterhin einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, können die Stötzner-Schule mit Beginn des 5. Schuljahres besuchen. Das Förderzentrum Stötzner-Schule nimmt im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung / inklusiven Beschulung folgende Aufgaben wahr: 1. Präventive und integrative Arbeit in den Grund- und weiterführenden Schulen ihres Einzugsgebietes. 2. Koordination der Feststellung des quantitativen Bedarfs in den Grundschulen. Das Verfahren zur Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte auf die Grund- und weiterführenden Schulen wird vom Förderzentrum koordiniert. 3. Das Förderzentrum Stötzner-Schule lädt regelmäßig zur Fachkonferenz Inklusion ein. So erhalten die Förderschullehrkräfte, die an den umliegenden Schulen arbeiten, die Möglichkeit, Probleme zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass die sonderpädagogische Kompetenz durch gemeinsame Besprechungen und (schulinterne) Fortbildungen erweitert wird. Für diese regelmäßigen Fortund Weiterbildungen sind die notwendigen Ressourcen vorzuhalten. 4. Das Förderzentrum Stötzner-Schule in Uetze bietet auch den Regelschullehrkräften die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches sowie die gemeinsame Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen an. Die Stötzner-Schule ist Stammschule der inklusiv arbeitenden Förderschullehrkräfte. An den Grund- und weiterführenden Schulen werden Förderschullehrkräfte mit einem hohen Anteil ihrer Stundenverpflichtung tätig. Nur so können sie am Schulleben dieser Schulen aktiv mitwirken. Eine Förderschullehrkraft sollte höchstens an zwei Schulen unterrichten sowie möglichst tage- und nicht stundenweise abgeordnet werden. Bei dem Personaleinsatz ist nach Möglichkeit auf Langfristigkeit und Kontinuität zu achten. INKLUSIVE SCHULE 17
18 Für die Förderarbeit sind spezielle Materialien von der Grundschule bereitzustellen. Hierfür ist ein eigener Etatposten im Haushalt vorzusehen. Die Grund- und weiterführenden Schulen verpflichten sich, entsprechend dem Konzept zur Einführung der inklusiven Schule für den gemeinsamen Unterricht und die Förderarbeit Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, dies in die Raumplanung der Schule aufzunehmen und sich ggf. für bauliche Veränderungen einzusetzen. Es ist nach Möglichkeit ein Sonderpädagogischer Stützpunkt vorzuhalten, der vielfältigen Nutzungsanforderungen dient: Kleingruppenförderung und Sprachtherapie (auch computergestützt), Aufbewahrung sonderpädagogischen Diagnose- und Therapiematerials, Beratungsgespräche (ggf. auch telefonisch). Bei der Einschulung behinderter Kinder arbeiten die Grundschulen der Gemeinde Uetze eng mit den Kindertagesstätten zusammen. Diese bestehen aus den Eltern der betreffenden Kinder, der Heilpädagogin der jeweiligen Gruppe, der Leitung der Kindertagesstätte, einem Vertreter der Region und den Therapeuten des betreffenden Kindes. So können Unsicherheiten seitens der Eltern frühzeitig aufgefangen werden, die Schullaufbahn kann den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes entsprechend geplant und notwendige Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig organisiert werden. Vertretungsunterricht kann die Förderschullehrkraft in den Klassen/Lerngruppen erteilen, in denen sie auch unterrichtet. 6 Umsetzung 6.1 Einführung Die Sonderpädagogische Grundversorgung/inklusive Beschulung soll ab dem Schuljahr 2013/2014 in den Grund- und weiterführenden Schulen der Gemeinde Uetze aufsteigend ab Klasse 1 und 5 eingeführt werden. Bis dahin ist Folgendes umzusetzen: Ständige vertrauensvolle Zusammenarbeit und gemeinsame Vorbereitung der anstehenden Veränderungen. Ungekürzte Fortführung der bisherigen Außenmaßnahmen bei allen Grundschulen. Grundsätzlich ist die Arbeit in der inklusiven Schule zu evaluieren, was im Rahmen der schuleigenen Evaluation gemeinsam mit der Förderschule durchzuführen ist. 6.2 Personalbedarf Wenn die inklusive Schule an den Grundschulen der Gemeinde Uetze eingeführt ist, gehen die Außenmaßnahmen (Integration LE, Mobiler Dienst Sprache und Lernen) ab dem Schuljahr 2012/13 jährlich stufenweise aufsteigend in die INKLUSIVE SCHULE 18
19 Grundversorgung über. Die Mobilen Dienste an den weiterführenden bleiben bestehen. 7 Formen sonderpädagogischer Förderung In den inklusiven Schulen der Gemeinde Uetze sollen folgende Formen der sonderpädagogischen Förderung zusammengeführt werden. Mobiler Dienst Sprache Bereits seit 1977 können Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer auf der Grundlage der Verordnung zur Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule vom (SVBl. 8/1977, Seite 214 ff) in Grundschulen präventiv tätig werden, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache durch den Mobilen Dienst Sprache (ehem. Sprachsonderunterricht) zu unterstützen. Neben der Diagnostik und der Förderung der Kinder ist die Beratung von Grundschullehrkräften durch die Förderschullehrkräfte bedeutsam. Mobiler Dienst Lernen Die positiven Ergebnisse des Sprachsonderunterrichts führten zu einer Ausweitung präventiver Arbeit durch den Erlass über die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen vom (SVBl. 3/1987 Seite 55f später Mobiler Dienst Lernen). Dieser Erlass ermöglicht einen weitergehenden Einsatz von Förderschullehrkräften an Grundschulen. Er ist durch die Aufgabenstellungen für die Förderschullehrkräfte (Diagnostik, Fördermaßnahmen, Beratung der Grundschullehrkräfte) präventiv ausgerichtet. So soll bereits dem Entstehen von Problemen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten entgegen gewirkt werden. Integrationsklassen Seit 1986 können Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung Integrationsklassen in allen anderen allgemeinbildenden Schulen besuchen. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet, d.h. sie werden nach den Anforderungen der Förderschule Schwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet. Die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule wird durch eine Förderschullehrkraft unterstützt. Die bestehenden Integrationsklassen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sollen bei Elternwunsch fortgeführt werden. Es wird die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Kooperationsklassen angestrebt. INKLUSIVE SCHULE 19
20 Folgende Formen der sonderpädagogischen Förderung bestehen weiterhin: Mobile Dienste Schülerinnen und Schüler mit einer Hör-, Seh- oder Körperbehinderung, die auf Grund ihrer individuellen kognitiven Voraussetzungen nach den Richtlinien der anderen allgemeinbildenden Schule unterrichtet werden und die gruppenfähig sind, können zielgleich integriert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einem solchen Unterstützungsbedarf werden Mobile Dienste zur Verfügung gestellt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf. Diese Lehrkräfte arbeiten zugleich präventiv, indem sie Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf fördern und Lehrkräfte und Schulträger beraten. Förderschule Schwerpunkt Sprache Schule im großen Freien / Ilten bzw. Albert-Liebmann-Schule / Hannover Die Förderschule Sprache bleibt bestehen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache, die nicht eine Grundoder weiterführende Schule besuchen können. Eine Förderung im Bereich Sprache soll grundsätzlich auch in den Grund- und weiterführenden Schulen angeboten werden. Uetze, den Gemeinde Uetze Uetze, den Grundschule am Storchennest Uetze, den Grundschule Eltze Uetze, den Grundschule Uetze Uetze, den Löwenzahnschule Dollbergen / Grundschule Uetze, den Hauptschule Uetze INKLUSIVE SCHULE 20
21 Uetze, den Realschule Uetze Uetze, den Gymnasium Uetze Uetze, den Stötzner-Schule Uetze / Sonderpädagogisches Förderzentrum INKLUSIVE SCHULE 21
Gliederung: - Allgemein zur UN- Konvention: 1. UN Behindertenrechtskonvention gültig seit 26. März 2009. Artikel 24
Konzept Inklusion Ina Korter, MdL: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Gliederung: - 1. UN- Konvention
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