Integrierte Förderung. nach 28 (GrSchulO RP 2008) der Albert-Schweitzer-Schule

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1 Integrierte Förderung nach 28 (GrSchulO RP 2008) der Albert-Schweitzer-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Stammschule für Integrierte Förderung Asbach an der Grundschule "In der Au", Neustadt/Wied Grundschule Limbach Grundschule Buchholz Grundschule Jungeroth Erich Kästner Grundschule, Windhagen Grundschule am Blauen See, Vettelschoß Grundschule Flammersfeld Grundschule "Lahrer Herrlichkeit" Oberlahr

2 Impressum: Herausgeber: Albert-Schweitzer-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Stammschule für Integrierte Förderung Laurentiusstraße Asbach Tel: Fax: ass-asbach@gmx.de Druckerei: Bert & Jörg Rahm Drucktechnik Hauptstraße Asbach Tel: Stand: Februar

3 Inhaltsverzeichnis A. Einleitende Gedanken zur Integrierten Förderung B. Konzept der Integrierten Förderung nach 28 (GrSchulO RP 2008) der Albert-Schweitzer-Schule 1. Vorwort 2. Grundlagen der Integrierten Förderung 2.1 Rechtsgrundlage 2.2 Förderbereiche 2.3 Förderangebote 2.4 Förderziel Prävention 3. Struktur der Integrierten Förderung 3.1 Kooperationspartner 3.2 Organisatorische Rahmenbedingungen 3.3 Vorgehensweise bei der Förderung eines Schülers 4. Kooperation 4.1 Voraussetzungen für gelingende Kooperation 4.2 Kooperation von Förderschule und betreuter Grundschule Schulleitungen Zusammenarbeit zwischen Grundschullehrer(in) und Förderschullehrer(in) 4.3 Einbeziehung der Eltern in die Förderung 4.4 Kooperation mit außerschulischen Kooperationspartnern 4.5 Zusammenfassung: Kooperation praktisch 5. Maßnahmen zur Qualitätssicherung 5.1 Fortbildungen 5.2 Arbeitskreis Integrierte Förderung C. Literaturverzeichnis 2

4 A. Einleitende Gedanken zur Integrierten Förderung Das Thema Integrierte Förderung ist heute eng verknüpft mit dem Begriff Inklusion, der durch das UN-Behindertenrechtsabkommen von 2006 in aller Munde ist. Dieses Abkommen wurde von Bundesrat und tag 2009 ratifiziert und damit das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkannt. Auf der Grundlage der Chancengleichheit und ohne Diskriminierung sollen die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten. Als Ziele werden in dem Abkommen u.a. genannt: Achtung von Menschenrechten, Grundfreiheiten und menschlicher Vielfalt Ermöglichung der Entfaltung von Persönlichkeit, Begabung, Kreativität, geistiger und körperlicher Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen Befähigung zur wirklichen gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an einer freien Gesellschaft Dabei soll u.a. sicher gestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, einschließlich Hochschulen und Erwachsenenbildung Unterstützungsmaßnahmen zur bestmöglichen schulischen und sozialen Entwicklung angeboten werden, mit dem Ziel der vollständigen Integration auf allen Ebenen des Bildungswesens Mitarbeiter und Fachkräfte für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und professionalisiert werden. Durch die Integrierte Förderung nach 28 (GrSchulO RP) soll die individuelle Lernentwicklung von Schüler(innen) unterstützt werden. Unterschiedliche Hilfestellungen dienen dem präventiven Ziel, kurzfristige, punktuelle Lernschwierigkeiten zu überwinden und langfristigen Lernstörungen vorzubeugen. 3

5 B. Konzept der Integrierten Förderung nach 28 (GrSchulO RP 2008) der Albert-Schweitzer-Schule 1. Vorwort Das nachfolgende Konzept wurde im Auftrag der Schulleitung von den Förderschullehrerinnen Dorothee Ziemer, Regine Fuchs, Sonja Spahlholz und Sylvia Schneeweiß im Rahmen des Arbeitskreises Integrative Förderung im Zeitraum von Oktober 2011 bis August 2012 erstellt. Da bis zu diesem Zeitpunkt kein einheitliches, internes Konzept zur Umsetzung der Integrierten Förderung vorlag, sollte auf diesem Weg ein transparentes Instrument erarbeitet werden. Für die Kollegen und Kolleginnen der Albert- Schweitzer-Schule, die im Rahmen der Integrierten Förderung eingesetzt werden, dient es als unterstützendes Werkzeug. Gleichzeitig soll den Kooperationspartnern die Arbeit der Lehrkräfte vor Ort anschaulich gemacht werden. 2. Grundlagen der Integrierten Förderung 2.1 Rechtsgrundlage Integrierte Fördermaßnahmen sind eine Form der sonderpädagogischen Förderung. Der Anspruch auf diese Form der Förderung ist im 28 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen für das Land Rheinland-Pfalz (GrSchulO RP 2008) verankert. Er besagt, dass Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und -störungen entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen in der Grundschule zu fördern sind. Die Förderung erfolgt durch klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen, zusätzliche Förderung in Doppelbesetzung oder in Kleingruppen. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und Schüler(innen) eine vorübergehende sonderpädagogische Unterstützung benötigen, kann eine integrierte Förderung durch Förderschullehrer(innen) nach 34 der Schulordnung für öffentliche Sonderschulen (SoSchulO RP 2003) erfolgen. Grundlage ist die Einbindung / Integration in den Unterricht der Grundschule. 4

6 2.2 Förderbereiche Die Fördermaßnahmen sind ganzheitlich anzulegen und sollen sich auf alle erforderlichen Förderbereiche insbesondere auf den kognitiven, sprachlichen, motorischen, sensoriellen und sozial-emotionalen Bereich beziehen. 2.3 Förderangebote Die Förderung besteht aus einer Kombination von integrativem Unterricht, Kleingruppen- und Einzelförderung. Sie findet vornehmlich im gemeinsamen Unterricht der Klasse durch Einbindung der Förderung in das aktuelle Unterrichtgeschehen statt. Dies setzt die individuelle Arbeit mit dem Kind im unterrichtlichen Zusammenhang, das Vorhandensein von offenen Unterrichtsformen wie beispielsweise Wochenplanarbeit, Projektarbeit, Freiarbeit und Gruppenunterricht sowie eine variable Klassenraumgestaltung voraus. Bei besonderen Problemen kann allerdings auch eine äußere Differenzierung, d.h. die Loslösung aus dem Klassenverband, für ein einzelnes Kind oder eine Kleingruppe sinnvoll oder notwendig sein. Die Durchführung der Maßnahmen ist abhängig von den strukturellen und räumlichen Bedingungen der Grundschule. 2.4 Förderziel Prävention Die individuelle Lernentwicklung der Schüler(innen) ist zu unterstützen. Integrative Förderung arbeitet vorwiegend präventiv. Unterschiedliche Hilfestellungen dienen dem Ziel, kurzfristige, punktuelle Lernschwierigkeiten zu überwinden und langfristigen Lernstörungen vorzubeugen. Sollten sich Lernstörungen langfristig verfestigen, ist gegebenenfalls die Einleitung eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens zu empfehlen. Zu den präventiven Aufgaben sollten gehören: Beobachtung der Schüler(innen) im Klassenunterricht Förderdiagnostische Verfahren Beratung von Kollegen und Eltern Fördermaßnahmen Bildung von Fördergruppen Hinzuziehung außerschulischer Fördereinrichtungen Einsatz von sonderpädagogischen Prinzipien im Unterricht 5

7 3. Struktur der Integrierten Förderung 3.1 Kooperationspartner Integrierte Förderung nach 28 GrSchulO RP bedarf einer engen Kooperation aller beteiligten Personen. Im Zentrum steht der Kontakt zu den Schüler(innen), mit ihren Kompetenzen und Förderbedürfnissen. Von zentraler Bedeutung ist weiterhin die intensive Zusammenarbeit zwischen Grundschullehrer(in) und Förderschullehrer(in), sowie ein enger Austausch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Bei Bedarf sind weitere außerschulische Kooperationspartner einzubeziehen. Hierzu zählen beispielsweise Kindertagesstätten, weitere Schulen, Kinderärzte, Fachärzte, Kinder- und Jugendpsychologen, Schulpsychologische Beratungsstellen, Mitarbeiter des Jugendamtes sowie Therapeuten. 3.2 Organisatorische Rahmenbedingungen Die Albert-Schweitzer-Schule in Asbach betreut im Rahmen der Integrierten Förderung, nach 28 GrSchulO RP, folgende Einrichtungen: Grundschule "In der Au", Neustadt/Wied Grundschule Limbach Grundschule Buchholz Grundschule Jungeroth Erich Kästner Grundschule, Windhagen Grundschule am Blauen See, Vettelschoß Grundschule Flammersfeld Grundschule "Lahrer Herrlichkeit", Oberlahr Im Rahmen der organisatorischen Bedingungen (z.b.: Stundenumfang der Integrierten Förderung, Größe der Grundschule, Anzahl der zu betreuenden 6

8 Schüler, räumliche Bedingungen der Grundschule) sind individuelle Wege der Zusammenarbeit zu erproben 3.3 Vorgehensweise bei der Förderung eines Schülers 1. Kontaktaufnahme durch Grundschullehrer(in) Nachdem die betreuten Grundschulen grundsätzlichen Bedarf an Integrierter Förderung bei der betreuenden Förderschule (hier: Albert-Schweitzer-Schule in Asbach) angemeldet haben, nehmen die Grundschullehrer(innen) in den jeweiligen Einzelfällen Kontakt zur der Förderschullehrer(in) auf, die ihre Schule betreut. Zentrale Informationen über eine Schülerin/ einen Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten werden weitergegeben (z.b.: Darstellung der individuellen Lernsituation und der bisher erfolgten Fördermaßnahmen). 2. Kontakt zu Eltern durch Grundschullehrer(in) Die Eltern werden über die Einbeziehung einer Förderschullehrer(in) im Rahmen der Integrierten Förderung informiert. 3. Diagnostik zur Feststellung der individuellen Lernvoraussetzungen Förderdiagnostik erfolgt unter anderem durch Verhaltensbeobachtungen, Wahrnehmungsbeobachtungen, schulische Leistungsbeobachtungen, Durchführung und Auswertung von Lernstands-Erhebungen, standardisierte Testverfahren in Einzelsituationen, in Kleingruppen und/oder im Klassenverband. 7

9 Die Lernstandsanalyse wird durch Grundschulpädagogen und/oder Förderschulpädagogen durchgeführt. Sie hilft, fehlende Lernvoraussetzungen und Lernrückstände eines Kindes möglichst frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Emotionale Entwicklungsaspekte sind zu berücksichtigen. 4. Kollegialer Austausch zwischen Grundschul- und Förderschullehrer(in) Es findet ein Gespräch über die Beobachtungen hinsichtlich der Kompetenzen, der Lernschwierigkeiten und der möglichen Förderziele eines Schülers / einer Schülerin sowie deren Umsetzung statt. Außerschulische Kontakt- und Fördermöglichkeiten werden mitbedacht (z.b. Jugendamt, Kinderarzt, Therapie,...). 5. Förderplanerstellung Der individuelle Förderplan wird halbjährlich durch die Klassenleitung erstellt. Es findet eine Beratung und Zusammenarbeit mit der betreuenden Förderschullehrer(in) statt. Durch flexible Förderhilfen soll einer drohenden Beeinträchtigung entgegengewirkt werden oder eine vorliegende Beeinträchtigung verringert werden. 6. Elterngespräch Zum Informationsaustausch und zur Absprache der weiteren Vorgehensweise findet ein Elterngespräch statt. Die Eltern werden ausführlich beraten und über die vorübergehende sonderpädagogische Förderung ihres Kindes informiert. Den Eltern wird der Förderplan ihres Kindes erläutert. Auf Wunsch der Eltern können Sichtweisen und Förderansätze weiterer außerschulischer Kooperationspartner einbezogen werden (z.b. Ärzte, Therapeuten). 8

10 7. Umsetzung der Förderung Die Umsetzung des Förderplans findet entsprechend der individuellen und schulischen Voraussetzungen in und außerhalb des Klassenverbandes statt. Klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen, Förderung in Doppelbesetzung und Lernangebote im Rahmen der Integrierten Förderung sind durchzuführen. Leistungsbeurteilung kann im Hinblick auf individuelle Lernfortschritte (Lernstufe 3 und 4) erfolgen. 8. Evaluation Nach Bedarf entsteht ein kontinuierlicher Austausch zwischen Grundschullehrer(in), Förderschullehrer(in) und Eltern. Die Lernentwicklung des Schülers / der Schülerin wird überprüft und die Förderangebote gegebenenfalls angepasst. 4. Kooperation 4.1 Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation Gelingende Kooperation zwischen verschiedenen pädagogischen Fachkräften sowie außerschulischen Kooperationspartnern ist die wesentliche Grundlage jeglicher Form der integrierten schulischen Förderung. Kooperation kann grundsätzlich nur dann gelingen, wenn alle an der Kooperation beteiligten Personen bereit sind, sich in gegenseitiger Toleranz und Anerkennung um das Erreichen gemeinsamer pädagogischer Ziele (genauer gesagt der bestmöglichen Förderung der betreffenden Schüler/innen ) zu bemühen. 9

11 Kooperation soll im Nachfolgenden nach einer Definition von Wachtel/ Wittrock verstanden werden als bewusste, von allen Beteiligten verantwortete, zielgerichtete, gleichwertige und konkurrenzarme Zusammenarbeit (Wachtel/ Wittrock 1990, 264). Das bedeutet konkret, dass die Kooperationspartner vor der Aufgabe stehen, sich über Ziele und Wege der gemeinsamen pädagogischen Bemühungen zu einigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. in die Wege zu leiten. Diese Aufgabe stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten auf verschiedenen Ebenen: der organisatorisch-strukturellen Ebene der sachlich-inhaltlichen Ebene der persönlichen Ebene (vds-positionspapier zur Kooperation zwischen Lehrkräften und päd. Mitarbeitern/-innen verschiedener Professionen im gemeinsamen Unterricht, S. 5-6 ) Auf der organisatorisch-strukturellen Ebene ist es von besonderer Bedeutung, dass Schulleitung und Kollegium grundsätzlich die Kooperation im Rahmen der Integrierten Förderung befürworten und dafür Sorge tragen, dass die äußeren Rahmenbedingungen (räumlich, zeitlich, organisatorisch, personell) für eine gelingende Zusammenarbeit gegeben sind. Auf der sachlich-inhaltlichen Ebene geht es vor allem um die besondere Bedeutung einer sachlichen Auseinandersetzung zur Festlegung eines gemeinsam getragenen Förderkonzeptes. Dazu ist es wichtig, als gleichwertige Partner miteinander umzugehen und mit unterschiedlichen Auffassungen, Vorerfahrungen und Sichtweisen in Bezug auf pädagogische Konzepte umgehen zu lernen, gemeinsam Lösungswege zu suchen und an deren Umsetzung aktiv und konstruktiv mitzuarbeiten. Auf der persönlichen Ebene ist es grundlegend, offen und ehrlich miteinander umzugehen, zu versuchen, den anderen in seinen Auffassungen und seinem Verhalten zu verstehen und zu akzeptieren. Fachliche Unterschiede und evt. 10

12 auftretende Meinungsverschiedenheiten sollten ausgehalten werden können, um in einer konstruktiven Auseinandersetzung schließlich zu einem gemeinsam getragenen Konzept zu gelangen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, eigene Ansichten kritisch zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren. 4.2 Kooperation von Förderschule und betreuter Grundschule Kooperation der Schulleitungen Die Schulleitung der Förderschule sollte grundsätzlich an einer Zusammenarbeit mit den betreuten Grundschulen im Rahmen der Integrierten Förderung interessiert sein. Dazu gehört auch, dass das Kollegium über Chancen, Inhalte und Vorgehensweise der Integrierten Förderung informiert ist und diese ebenfalls als Teil des Schulkonzeptes befürwortet bzw. mit trägt. Eine gute Zusammenarbeit der Schulleitungen untereinander vereinfacht den Umgang miteinander beispielsweise auch im Hinblick auf die Überprüfungsverfahren zur Feststellung des besonderen Förderbedarfs. Kooperation kann nur gelingen, wenn die Schulleitung der betreuten Grundschule der Integrierten Förderung positiv gegenübersteht. Das kann sie dann am Besten, wenn sie über Chancen, Inhalte und Vorgehensweise informiert ist und diese Informationen beispielsweise im Rahmen von Schulkonferenzen an das Kollegium weitergegeben werden und ein Austausch darüber stattfindet. Sorgt die Schulleitung für die Schaffung günstiger äußerer Rahmenbedingungen (auf der strukturell-organisatorischen Ebene), so wirkt sich dies deutlich positiv auf die Zusammenarbeit der beteiligten Kolleg(innen) aus Kooperation zwischen Grundschullehrer(in) und Förderschullehrer(in) Sind die Ziele der Integrierten Förderung sowie die Inhalte und die Vorgehensweise im Kollegium bekannt, so sind die Grundlagen für eine zielgerichtete, konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des Schülers gelegt. Absprachen hinsichtlich der gemeinsamen Erarbeitung eines Förderkonzeptes 11

13 für die betreffenden Schüler(innen) gelingen dann leichter und nehmen weniger Zeit in Anspruch. Grundsätzlich ist eine gelingende Kooperation nur dann möglich, wenn sich beide Partner möglicherweise zwar als verschieden hinsichtlich pädagogischer Überzeugungen und Konzepte erleben, sich jedoch als gleichwertig akzeptieren können. Das bedeutet, dass die FörderschullehrerInnen ihre Beratungsfunktion sehr einfühlsam und vorsichtig wahrnehmen und die GrundschullehrerInnen die FörderschullehrerInnen nicht als störende Eindringlinge betrachten, die die eingespielten und gewohnten Abläufe stören. Es gilt, offen miteinander in den Austausch zu kommen und die fachlich bedingten unterschiedlichen Perspektiven so miteinander in Einklang zu bringen, dass ein für alle tragbares Förderkonzept entstehen kann. Dieses Förderkonzept kann viele verschiedene Maßnahmen enthalten, angefangen von Änderungen im Klassenraum bzw. in der Struktur einzelner Unterrichtsphasen, über verschiedene Differenzierungsmaßnahmen bis hin zu gezielten förderpädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen im außerschulischen Bereich. 4.3 Einbeziehung der Eltern in die Förderung Für die gezielte Entwicklung tragbarer Förderkonzepte ist die Einbeziehung der Eltern unerlässlich. Sie haben nicht nur Anspruch darauf, über Schwierigkeiten und Fördermöglichkeiten ihres Kindes genau informiert zu sein, sondern tragen durch ihre Mitwirkung wesentlich zum Gelingen der Förderung bei. Eine Förderung gegen den Willen der Eltern kann einerseits nicht funktionieren, andererseits jedoch auch nicht der Sinn der Sache sein. Es kommt darauf an, den Eltern den Lernstand, die Schwierigkeiten und die möglichen Fördermaßnahmen darzustellen und zu erläutern, um eine Offenheit für die Notwendigkeit sowie die Möglichkeiten verschiedener Fördermaßnahmen 12

14 zu bewirken. Dies erfordert Fingerspitzengefühl auf Seiten der Lehrer(innen), da es für die meisten Eltern nicht leicht ist, die Schwierigkeiten ihrer Kinder wahrzunehmen, realistisch einzuschätzen und die Notwendigkeit einer Förderung zu akzeptieren. Ist ein grundlegendes Einverständnis vorhanden, gilt es Absprachen darüber zu treffen, wie das Kind (auch von den Eltern) gezielt unterstützt werden kann. Auch ist es wichtig, die unterschiedlichen Perspektiven, die Eltern und Lehrer hinsichtlich des Kindes haben, zu berücksichtigen. Es sollte weiterhin darauf geachtet werden, verständnisvoll auf die Eltern zuzugehen, da schulische Schwierigkeiten eines Kindes von vielen Eltern als stressauslösend empfunden werden und verschiedenste unangenehme Befindlichkeiten wie Ärger, Ängste, Unsicherheit oder Gefühle von Schuld oder Überforderung auslösen können. Hier gilt es, eine verständnisvolle, aber sachliche Gesprächsführung zu übernehmen. Dies ist für den Förderschullehrer aufgrund seiner Situation als Außenstehender meist leichter als für den betreffenden Grundschullehrer. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Eltern auch bei möglicherweise großen Unterschieden in Sicht- und Verhaltensweisen - als wichtiger Partner im Hinblick auf die Förderung und Entwicklung des betreffenden Kindes gesehen werden müssen. 4.4 Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern In einigen Fällen reichen die Möglichkeiten der betreuten Grundschule nicht aus, um ein Kind angemessen zu fördern (beispielsweise bei erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten im Bereich der Sprachentwicklung). Auch bei Teilleistungsschwächen (LRS, Dyskalkulie) sind außerschulische Maßnahmen in therapeutischer Form notwendig. Die Praxis hat gezeigt, dass der Erfolg dann am nachhaltigsten ist, wenn die schulischen und außerschulischen Maßnahmen gezielt aufeinander abgestimmt werden. 4.5 Zusammenfassung: Kooperation praktisch Integrierte Förderung vollzieht sich in einem vielschichtigen System. An diesem sind unterschiedliche Personen mit ihren persönlichen Erwartungen, 13

15 Professionalitäten und Erfahrungen beteiligt. Die Säulen der Förderung sind die Schüler(innen), deren Eltern, das Kollegium der betreuten Grundschule, die Schulleitungen der betreuten und der betreuenden Schule sowie die Förderschullehrer(innen), die in der Integrierten Förderung tätig sind. Die folgende Aufstellung stellt einen zusammenfassenden Überblick über zentrale, konkrete Aufgabenbereiche sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kooperationspartner dar: Die Schüler(innen) benötigen eine Förderdiagnostik in Form von Verhaltens-, Wahrnehmungs- und schulischen Lernstandsbeobachtungen. Eine Anamneseerhebung dient dem Erfassen wichtiger Entwicklungsinformationen. Auf diesem Weg werden individuelle Lernvoraussetzungen deutlich. Es zeigen sich Anhaltspunkte für eine zielgerichtete Förderung. eine kontinuierliche, differenzierte Förderung im Klassenverband und eventuell in einer Kleingruppe. Die Organisation erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen und schulischen Lernbedingungen. eine konstante Umsetzung von Förderzielen in Abhängigkeit von einem individuellen Förderplan. Die Eltern erhalten Informationen über die Kontaktaufnahme zwischen Klassenlehrer(in) und Förderschullehrer(in) im Rahmen der Integrierten Förderung. Gesprächsangebote durch die Klassenleitung und/oder die Förderschullehrkraft zum Informationsaustausch und zur Beratung (u. a. Besprechung Förderplan, Weitergabe Förderanregungen). die Möglichkeit, außerschulische Partner(innen) (z.b. Therapeuten, Ärzte) mit in den Kooperationsprozess einzubeziehen. 14

16 Die Eltern sollten Kooperationsbereitschaft zeigen. sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Förderung ihres Kindes beteiligen. Der Grundschullehrer oder die Grundschullehrerin muss Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen differenziert fördern. offen sein, für eine Kontaktaufnahme und Kooperation mit einem Förderschullehrer/einer Förderschullehrerin. halbjährlich einen Förderplan für Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen erstellen. zeitlichen Freiraum zum Austausch, für Absprachen und kooperative Maßnahmen im Rahmen der Integrierten Förderung haben. Die Schulleitung der betreuten Grundschule sollte offen sein für eine kooperative Zusammenarbeit mit der Albert- Schweitzer-Schule (Stammschule für Integrierte Förderung). offen sein für eine kooperative Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften hinsichtlich des Austausches über einzelne Schüler(innen), der Anschaffung von Fördermaterialien, der Förderung anregender Lernbedingungen, u. s. w. 15

17 Die Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule sollte offen sein für eine kooperative Zusammenarbeit mit den betreuten Grundschulen. die Förderlehrer(innen) durch die Anschaffung geeigneter Diagnose- und Fördermaterialien unterstützen. Beratungsangebote für Förderlehrer(innen) leisten. Weiterbildungsmaßnahmen intern anbieten und/oder extern unterstützen. Der Förderschullehrer oder die Förderschullehrerin muss offen sein für eine kooperative Zusammenarbeit mit den Kollegen und Kolleginnen sowie der Schulleitung der betreuten Grundschule. bei der Erstellung der individuellen Förderpläne beraten. offen sein für eine unterstützende Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Kooperationspartnern. eine individuelle Diagnostik und Förderung eines Schülers durchführen können. sich im kollegialen Austausch mit anderen, im Rahmen der Integrierten Förderung tätigen Kollegen und Kolleginnen, befinden, um Diagnose- und Fördermöglichkeiten auszutauschen und Förderprozesse effektiv zu gestalten. Fortbildungsangebote zur qualitativen Verbesserung der Arbeit nutzen können. zeitlichen Freiraum zum Austausch, für Absprachen und kooperative Maßnahmen im Rahmen der Integrierten Förderung haben. 16

18 5 Maßnahmen zur Qualitätssicherung 5.1 Fortbildungen Von zentraler Bedeutung für eine qualifizierte Durchführung Integrativer Förderung ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu relevanten Themen. Dabei handelt es sich beispielsweise um externe Fortbildungen einzelner Lehrkräfte, die als Multiplikatoren fungieren. Die gemeinsame Teilnahme von Grund- und Förderschullehrkräften an Studientagen oder Vorträgen ist ebenfalls eine wichtige Maßnahme. 5.2 Arbeitskreis Integrierte Förderung Die Förderschullehrer(innen) der Albert-Schweitzer-Schule, die im Rahmen der Integrierten Förderung nach 28 GrSchulO RP eingesetzt werden, nehmen regelmäßig an einem schulinternen Arbeitskreis statt. Im Mittelpunkt stehen Austausch, Beratung und Weiterqualifizierung. Der Arbeitskreis findet in engerer Form (Integrative Förderung nach 28 GrSchulO RP) sowie in weiterer Form (Integrative Förderung nach 28 und 29 GrSchulO RP, Vernetzung mit der Schwerpunktschule) statt. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die Weiterentwicklung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Albert-Schweitzer-Schule und den umliegenden Grundschulen, die im Rahmen der Integrierten Förderung betreut werden. 17

19 C. Literaturverzeichnis Fachverband für Behindertenpädagogik, Landesverband Sachsen Anhalt, Arbeitsgruppe "Gemeinsamer Unterricht": vds-positionspapier zur Kooperation zwischen Lehrkräften und päd. Mitarbeiter/Innen verschiedener Professionen im gemeinsamen Unterricht Handreichungen zur Durchführung von integrierten Fördermaßnahmen 2000 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 des Landes Rheinland-Pfalz Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 29. Mai 2000 des Landes Rheinland-Pfalz VV Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule 1993 Wachtel/ Wittrock: Aspekte der Kooperation zwischen Grundschullehrern und Sonderschullehrern In: Zeitschrift für Heilpädagogik 4/ 1990, S

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