1. (konstituierenden) Gemeindevertretersitzung. Montag, den 02. Mai 2011,20 Uhr, in das Gemeinschaftshaus in Lieblos.

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1 Bürgermeister Gründau, den 20. April 2011 An die Mitglieder - der Gemeindevertretung -des Gemeindevorstandes Sehr geehrte Damen und Herren! Zur 1. (konstituierenden) Gemeindevertretersitzung lade ich Sie hiermit ein auf Tagesordnung: Montag, den 02. Mai 2011,20 Uhr, in das Gemeinschaftshaus in Lieblos. 1. Eröffnung durch den Bürgermeister. 2. Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes. 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. 5. Wahl der (drei) Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. 6. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach 25 KWG. 8. Wahl der Mitglieder der Ausschüsse (oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren). 9. Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder -für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Gelnhausen -für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hallenbad mittleres Kinzigtal" -für die Verbandsversammlung der ekom21 -Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ). 10. Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung der Hauptsatzung (Antrag der SPD-Fraktion v ). 11. Mitteilungen des Gemeindevorstandes und Anfragen hinzu. 12. Anfragen.

2 Mit freundlichen Grüßen ~~ Bürgermeister Anlagen Beschlussvorlagen Niederschrift der 45. Gemeindevertretersitzung Den Mitgliedern der Gemeindevertretung sind folgende Arbeitsunterlagen beigefügt: Kopie der Hauptsatzung Kopie der Geschäftsordnung Kopie der Entschädigungssatzung. Beigefügt ist ebenfalls ein (gelber) Vordruck "Persönliche Daten der Mitglieder der Gemeindeorgane" mit der Bitte, diesen ausgefüllt in der Sitzung dem Schriftführer zu übergeben.

3 1. (konstituierende) Sitzung der Gemeindevertretung am Vorlagen TOPl Eröffnung durch den Bürgermeister 1. Die Gemeindevertretung tritt zum ersten Mal binnen eines Monats nach Beginn der Wahlzeit zusammen. Die Wahlzeit beginnt am Wegen der Osterferien wurde die Sitzung auf den 2. Mai 2011 terminiert. 2. Die Ladtmg zur ersten Sitzung erfolgt gern. 56 Abs. 2 HGO durch den Bürgermeister. Der Bürgermeister nimmt auch die Sitzungseröffnung vor. TOP2 Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds Nach der Eröffnung ist das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung festzustellen. Nach den der Verwaltung aufgrund der geprüften Wahlvorschläge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist dies Frau Gisela Spahn; sie ist am geboren. TOP3 Feststellung der Beschlussfähigkeit Das unter TOP 2 festgestellte Mitglied prüft die Beschlussfähigkeit. Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter anwesend ist= 19 Mitglieder.

4 1. Sitzung der Gemeindevertretung am Vorlage zu TOP 4 Wahl der Vorsitzenden I des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1. Bis zur Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden ist Sitzungsleiter das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung. 2. Zur Vorbereitung der Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden, der zweckmäßigerweise aus je einem Vertreter jeder Fraktion besteht. 3. Die oder der Vorsitzende wird nach Stimmenmehrheit( 55 Abs. 1 HGO) gewählt. 4. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim aufgrundvon Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden ( 55 Abs. 1 und 3 HGO). 5. Gewählt ist die Bewerberin/der Bewerber, für die/den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben ist( 55 Abs. 5 HGO). 6. Nimmt die/der Gewählte die Wahl an, hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und damit Handlungsfahigkeit nach innen und außen erlangt. Vorlage zu TOP 5 Wahl der drei Stellvertreterinnen I Stellvertreter der Vorsitzenden I des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1. Gemäß 3 der Hauptsatzung sind zur Vertretung der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung d r e i Stellvertreter zu wählen. 2. Da es sich um gleichartige Stellen im Sinne des 55 Abs. 1 HGO handelt, findet das Verhältniswahlrecht Anwendung. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim, 55 Abs. 3 HGO. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich unter Berücksichtigung der kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen einzureichen.

5 1. Gemeindevertretersitzung am Vorlage zum TOP 6 Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter I. Gemäß 61 HGO ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Niederschrift zu fertigen. Zu Schriftführerinnen bzw. Schriftführern können Gemeindevertreter, Gemeindebedienstete oder auch Bürger gewählt werden ( 61 Abs. 2 HGO). 2. Die Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers ist nach Stimmenmehrheit durchzuführen. We1m niemand widerspricht, stimmt die Gemeindevertretung durch Zuruf oder Handaufheben ab, andernfalls wählt sie schriftlich und geheim. 3. Der Gemeindevorstand wird in seiner Sitzung am über Personenvorschläge beraten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes wird vorgeschlagen, den Gemeindebediensteten Dennis Reinen zum Schriftführer zu wählen. 4. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, mehrere Stellvertreterinnen/Stellvertreter zu wählen. Dabei handelt sich um gleichartig besoldete Stellen. Insoweit wird bezüglich des Wahlvertabrens auch hier auf 55 Abs. I bzw. 2 HGO verwiesen. Vorbehaltlich seiner Zustimmung werden vom Gemeindevorstand dazu folgende Personenvorschläge unterbreitet: Karin Bien, Gerald Helfrich, Joachim Werner und Bernd Rückriegel. Die V argeschlageneu sind ebenfalls Gemeindebedienstete.

6 1. Gemeindevertretersitzung am Vorlage zum TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahlen der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach 25 KWG I. Der Wahlleiter für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen teilte mit Schreiben vom mit, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am die endgültigen Wahlergebnisse der Wahlen zur Gemeindevertretung und den sieben Ortsbeiräten festgestellt hat. Die öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse und den Namen der Gewählten erfolgte am Die zweiwöchige Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. In der Sitzung wird berichtet, ob Einsprüche erhoben worden sind. Sofern Einsprüche erhoben wurden, ist zuvor darüber zu entscheiden. 2. Die neue Gemeindevertretung selbst muss über die Gültigkeit der Wahlen entscheiden( 26 KWG). 3. Folgender Beschluss wäre zu fassen: Die Wahlen zur Gemeindevertretung Gründan und zu den Ortsbeiräten am werden gern. 26 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit 82 Abs. 1 HGO für gültig erklärt.

7 1. Gemeindevertretersitzung am Vorlage zum TOP 8 Wahl der Mitglieder der Ausschüsse (oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren) I. Gemäß 2 Abs. I der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden: -Haupt- und Finanzausschuss -Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss -Agrar- und Umweltausschuss -Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss. 2. Durch Beschluss entscheidet die Gemeindevertretung über die Mitgliederzahl jedes Ausschusses ( 2 Abs. 2 Hauptsatzung). Die aktuelle Mitgliederzahl der Ausschüsse (Beschluss der Gemeindevertretung vom ) beträgt sieben. 3. Die Gemeindevertretung kann die Ausschussmitglieder entweder wählen oder nach 62 Abs. 2 HGO im Benennungsverfahren bestinunen. In Gründan wurden in den vorangegangenen Wahlperioden die Ausschüsse stets im im Benennungsverfahren gebildet. Die Sitze würden sich im Benennungsverfahren wie folgt vetieilen: SPD: 4, CDU: 2, FWG: 1.

8 1. Gemeindevertretersitzung am Vorlage zu TOP 9 Wahl der Vertreter und der stellvertretenden Vertreter 1. für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Gelnhausen 2. für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Hallenbad mittleres Kinzigtal" 3. für die Verbandsversammlung der ekom21- Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ) Grundsätzliches zu 1 und 2: Bürgermeister Merz hat dazu am die Fraktionsvorsitzenden angeschrieben und angeregt, dass sich die Fraktionen möglichst auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen. In diesem Fall wäre gern. 55 Abs. 2 HGO die einstimmige Annahme des jeweiligen Vorschlags ausreichend. Zu 1: Gelnhausen, Linsengericht und Gründan bilden den Abwasserverband Gelnhausen. Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern der Beschlussorgane der Mitgliedsgemeinden. Entsprechend den Festlegungen in der Verbandssatzung entsendet die Gemeinde Gründan zwei Vertreter. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu wählen. In der abgelaufenen Wahlperiode waren Vertreter je ein CDU- und SPD-Fraktionsmitglied. Stellvertreter waten (für den CDU-Vertreter) ein FWG-Gemeindevetireter und für den SPD Vertreter ein Mitglied derselben Fralction. Zu2: Die Stadt Gelnhausen sowie die Gemeinden Linsengericht und Gründan bilden den Hallenbadzweckverband "mittleres Kinzigtal". Nach der im letzten Jahr geänderten Verbandssatzung (bedingt durch das Ausscheiden des Main-Kinzig-Kreises) entsendet Gründan vier Vertreter und dementsprechend auch vier Stellvertreter. Bisher waren Gründauer Vertreter (und Stellvertreter): zwei CDU-Fraktionsmitglieder sowie je ein Mitglied aus der SPD- und der FWG-Fraktion Zu3: Gründan ist Mitglied im Kommunalen Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ), heute genannt ekom 21. Aufgabe der ekom21 ist die Erledigung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung. Die Gemeinde nimmt aufview:iltigsten Gebieten (z.b. Einwohnerwesen, Wahlen, Gemeindekasse, Finanzwesen, Entgeltabrechnung) diese Leistungen in Anspruch. Beschlussorgan der ekom21 ist die Verbandsversammlung. Bisher entsandte die Gemeinde einen Verwaltungsmitarbeiter als Vetireter und einen weiteren Verwaltungsmitarbeiter als dessen Stellvertreter. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes wird empfohlen, emeut zwei Verwaltungsmitarbeiter zu entsenden. Folgende Wahlvorschläge werden unterbreitet: Als Ve1 treter der Gemeinde in der Verbandsversammlung der ekom21 werden der Verwaltungsmitarbeiter Gerald Helfrich und als dessen Stellvertreter der Verwaltungsmitarbeiter Bernd Rückriegel gewählt.. Es handelt sich hier um zwei eigenständige Waluen, die nach den Bestimmungen des 55 Abs. 5 HGO (Wahl nach Stimmenmehrheit) vorzunehmen wird. Gern. 55 Abs. 3 HGO karm, wenn niemand widerspricht, durch Handaufheben abgestimmt werden.

9 $PD-Fraktion in der Gemeindevertretung Gründa 1. Sitzung der Gemeindevertretung am Vorlage zu TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung der Hauptsatzung SPD-Fraktion. Dr.Jürgen Schubert, Im Wagnersgrund 12, Gründau 13. Apr Herrn Bürgermeister Heiko Merz Gemeinde Gründau Am Bürgerzentrum Gründau Antrag zur Änderung der Hauptsatzung Sehrgeehrter Herr Bürgermeister, zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen: Antrag Zur Änderung der Hauptsatzung: Der Absatz 2 des 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gründauerhält folgende Neufassung: "(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt acht." Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung. Dr.2f{s!ert Fraktionsvorsitzend er SPD Gründau, 1. Vorsitzender: Hans-Jürgen Michl, Ahl 3, Gründau Telefon (06058) 6449, Telefax (06058) info-~spd-gruendau.de. Internet: fv-nni.spd-gruendau.de Bank Bad Orb-Gelnhausen, BLZ , Konto

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