KfW Förderprogramme für Architekten und Planer
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- Louisa Reuter
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1 KfW Förderprogramme für Architekten und Planer Stuttgart, 1. August 2014 Markus Merzbach Abteilungsdirektor Bank aus Verantwortung
2 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 2
3 KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründungsjahr: 1948 Sitz: Frankfurt am Main Niederlassungen: Berlin, Bonn Mitarbeiter: (2012) Auftrag: Inländische Förderung Export-/Projektfinanzierung Entwicklungsfinanzierung Sonderaufgaben Fördervolumen 2013: 72,5 Mrd. Euro 3
4 KfW Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Wir fördern Deutschland Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank/ Kreditinstitute Förderung Wohnwirtschaft, Bildung, Kommunale Infrastrukturvorhaben, Globaldarlehen, Auftragsgeschäfte des Bundes Wir sichern Internationalisierung Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Wir fördern Entwicklung Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank/ DEG Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz 4
5 Der Weg zum Förderkredit Antragsweg Antragstellung Befürwortung Kunde Finanzierungspartner über Fördermittel informieren Finanzierungsberatung Bonitätsprüfung Sicherheitenprüfung Antragsprüfung Vertragsabschluss Kreditverwaltung Prüfung der Förderfähigkeit ggf. Bonitätsprüfung Kreditzusage Refinanzierungszusage 5
6 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 6
7 Förderung für Wohnimmobilien Überblick Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Kredit Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159) Kredit Energieeffizienz Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Wohneigentums -bildung 7
8 Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus Primärenergiebedarf Q P (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers) Transmissionswärmeverlust H T (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile/Gebäudehülle) Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. 8
9 Energieeffizient Bauen und Sanieren Sachverständige Bis : Energieberater mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach 21 EnEV Seit : Sachverständige aus der Expertenliste Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein. 9
10 Förderbeispiel Hauskauf + Sanierung + Ausbau/Umbau Maßnahmen Kaufpreis Immobilie Umbau der Scheune zu einer zweiten Wohneinheit Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) Ausbau des Dachgeschosses Modernisierung der Bäder Förderprogramme KfW-Wohneigentumsprogramm (124) Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152 oder 430) Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Altersgerecht Umbauen (159) 10
11 Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55,70 (inklusive Passivhaus) Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen 11
12 Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen Förderstufen nach EnEV 2009 Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (HT ) Tilgungszuschuss je WE KfW-Effizienzhaus % 55 % 10 % Euro KfW-Effizienzhaus % 70 % 5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 85 % - (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009) *Stand:
13 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 13
14 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die eine selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilie energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohnimmobilien Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 14
15 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern: Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kauf von saniertem Wohnraum Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum energetische Maßnahmen im Rahmen von Wohnflächenerweiterungen bis 50 m² Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss: bis : Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung ab : Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung 15
16 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Für Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995 Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss (430)* 10 % der Kosten zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten * Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen 16
17 Energieeffizient Sanieren (152) Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 17
18 Energieeffizient Sanieren (151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (HT ) Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus % 70 % 17,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 85 % 12,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 100 % 7,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 115 % 5,0 % Euro KfW-Effizienzhaus % 130 % 2,5 % Euro KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % - 2,5 % Euro (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) *Stand:
19 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: 25,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 70: 20,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal: 10,0 % Zuschuss, max Euro Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max Euro Antragstellung direkt bei der KfW: 19
20 Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max Euro pro Vorhaben Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder
21 Neuerungen zum Energieeffizient Bauen und Sanieren Seit neu in Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren: verbindliche Anwendung der Expertenliste ( überarbeitete Anlage Technische Mindestanforderungen Einrichtung von Gründächern und Nistplätzen ist förderfähig Seit neu in Energieeffizient Sanieren: Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung ist Bemessungsgrundlage für Förderung Sanierungsmaßnahmen auch bei Wohnflächenerweiterung unbeschränkt förderfähig Aufhebung des Unabhängigkeitskriteriums für Sachverständige bei Einzelmaßnahmen Antragstellung bei Ersterwerb bis 12 Monate nach Bauabnahme möglich 21
22 Novellierung der EnEV Die neue EnEV ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Der Neubau-Standard wird ab 2016 um 25 % verschärft. Keine Verschärfung bei der Sanierung bestehender Gebäude. KfW plant 2014 keine Änderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren. 22
23 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 23
24 Altersgerecht Umbauen (159) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Wohnungen den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum 24
25 Altersgerecht Umbauen (159) Der Kredit für mehr Wohnkomfort attraktive Finanzierungskonditionen einfache und klare Mindestanforderungen Förderung von Maßnahmen einzeln oder in freier Kombination Förderung von Umbaumaßnamen zum Standard Altersgerechtes Haus / Altersgerecht Wohnung, der als bundesweit einheitlicher Standard etabliert wurde 25
26 Altersgerecht Umbauen (159) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen) Vertikale Erschließung/ Überwindung von 3 Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 6 7 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 26
27 Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks *Stand:
28 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 28
29 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz Energieeffizienz Erneuerbare Energien Allgemeiner Umweltschutz Innovativer Umweltschutz Energieberatung Mittelstand KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien KfW-Umweltprogramm BMU-Umweltinnovationsprogramm Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 4 Mrd. EUR Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen Unternehmen Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen zusätzlich KfW-Unternehmerkredit (037/047) für allgemeine Investitionen/Betriebsmittel 29
30 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderzweck 1. Investitionsmaßnahmen mit wesentlichen Energieeinspareffekten Ersatzinvestition Neuinvestition mind. 20 % Energieeinsparung* mind. 15 % Energieeinsparung** Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung durch KMU erforderlich 2. Sanierung und Neubau von Gebäuden Sanierung Neubau mind. Neubau-Niveau nach EnEV 2009 mind. 20 % Unterschreitung Neubau-Niveau nach EnEV 2009 Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung erforderlich * gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre ** ggü. dem Branchendurchschnitt 30
31 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderfähige Kosten Wir fördern: bis zu 100 % der umweltrelevanten Investitionskosten Baunebenkosten (z.b. Planungs- und Gutachterkosten) bis zu i. d. R. 10 % der förderfähigen Investitionskosten Mehrwertsteuer, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist *Stand:
32 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 32
33 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur Überblick Kommunen IKK Investitionskredit Kommunen (208) Kommunale & Soziale Unternehmen IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) IKK Kommunale Energieversorgung (203) IKU Kommunale Energieversorgung (204) IKK Barrierearme Stadt (233) IKU Barrierearme Stadt (234) IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (201) Energieeffizient Sanieren (218) Stadtbeleuchtung (215) Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432) Erneuerbare Energien Premium IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (202) Energieeffizient Sanieren (219) Erneuerbare Energien Premium Standard 33
34 IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Antragsteller (219) Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von ÖPP-Modellen Für alle Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum fertig gestellt worden sind und der EnEV unterliegen. 34
35 IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Förderstufen (219) Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung Erneuerung der Fenster/Eingangstüren Sonnenschutzeinrichtungen Maßnahmen Lüftungsanlagen Austausch der Beleuchtung Maßnahmen Heizung Sanierung zum: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Voraussetzungen: Durchführung durch ein Fachunternehmen Bestätigung durch einen Sachverständigen max. 300 Euro pro m² max. 500 Euro pro m² + Tilgungszuschuss *Stand:
36 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159) 3 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 4 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) 5 Ergänzende Informationen 36
37 Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem Qualitätssicherungssystem der KfW Antragstellung und Zusage SPK1 SPK2 VOK Umsetzung der Maßnahmen Energieberatung und Vorhabensplanung Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 37
38 Unsere Qualitätskontrollen im Überblick Qualitätskontrollen Konzept / Philosophie SPK1 SPK2 VOK Prüfung der energetischen Planungsunterlagen des Sachverständigen Prüfung der Maßnahmenumsetzung über Nachweise und Rechnungen Prüfung der Maßnahmenumsetzung vor Ort Zufällige, repräsentative anlassunabhängige Stichproben in allen EBS-Programmen - zusätzliche anlassbezogene Prüfungen nach Bedarf (z.b. bei Verdachtsfällen) Zeitliche und fachliche Entkopplung der einzelnen Qualitätskontrollen: Effiziente Zielerreichung, höhere Flexibilität und Standardisierung / Automatisierung in der Durchführung (z.b. Beauftragung externer Dienstleister) SPK1 und SPK2: automatisierte Stichprobenziehung, automatisiertes Kundenanschreiben zur Unterlageneinreichung, automatisiertes Mahnverfahren Standardisierte Prüfkriterien und -prozesse (inkl. Folgeprozesse) und Auswertung der Prüfergebnisse Qualitätskontrollen sind Voraussetzung für Effizienzverbesserungen im Kredit- und Zuschussprozess (z.b. Einführung EBS-Prüftool und verschlankte Verwendungsnachweisprüfung in der Zuschussförderung) Schaffung eines spürbaren Entdeckungsrisikos 38
39 39
40 40
41 Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 18:00 Uhr (kostenfrei) KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse Frankfurt am Main 41
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