Sozialer Arbeitsmarkt: Förderstrukturen und Instrumente

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1 Matthias Knuth Sozialer Arbeitsmarkt: Förderstrukturen und Instrumente DGB und Diakonie RWL, Düsseldorf,

2 Übersicht Ausgangslage: geförderte Beschäftigung mittlerweile Stiefkind der Arbeitsmarktpolitik Rückblick: Paradigmenwechsel von 2008 "Sozialer Arbeitsmarkt": diffuse politische Debatte Ausdeutung des Begriffs "Sozialer Arbeitsmarkt" institutionelle Flankierungen Auswahl und Vorbereitung von Teilnehmenden Ausgestaltung des Zugangsprozesses Begleitstrukturen "lernendes Programm" 2

3 Geförderte Beschäftigung Jahresdurchschnittliche Teilnehmer/-innenzahlen Förderung von Arbeitsverhältnissen Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase) BEZ ("JobPerspektive") ab 2008 Kommunalkombi (seit 2008) AGH Entgeltvariante (ab 2005) 1-Euro-Jobs (ab 2004) SAM i. Wirtsch.-unt. ( ) 249h AFG/SAM/BSI ( ) ABM (seit 1969) -73% (sozialvers.-pfl. -89%) fehlende Daten: AGH nach BSHG noch nicht abbildbar: Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 3

4 Paradigmenwechsel von 2008 vorher: ordnungspolitische Einhegung geförderter Beschäftigung "öffentliches Interesse" Tätigkeiten kommen in der Privatwirtschaft eher nicht vor "Zusätzlichkeit" keiner braucht diese Tätigkeiten wirklich dringend; je mehr geringproduktiv organisierte Arbeit, desto "zusätzlicher" mit ursächlich für geringe Übergänge in ungeförderte Beschäftigung ab 2008: "Beschäftigungszuschuss" / "Jobperspektive" (heute "FAV" nach 16e SGB II) Wettbewerbsneutralität der Förderung durch 1. Verzicht auf Beschränkung der förderbaren Tätigkeiten Zugangsmöglichkeit für Arbeitgeber jeglicher Art potenzielles Engagement privatwirtschaftlich orientierter Arbeitgeber 2. Beschränkung der Förderung auf Personen, die ohne Förderung auf längere Sicht nicht wettbewerbsfähig sind 4

5 "Sozialer Arbeitsmarkt" eine diffuse politische Debatte 1. quantitative Ausweitung der "Förderung von Arbeitsverhältnissen" ( 16e SGB II), u.a. durch PAT? 2. Revision der "Instrumentenreform" von 2011: zurück zum BEZ m. unbefristeter Förderungsoption und Qualifizierung? 3. flankierende Landesförderung zum 16e SGB II = "Sozialer Arbeitsmarkt"? Unterschied zu "ÖGB NRW"? 4. reines Landesprogramm ohne Rückgriff auf 16e SGB II? 5. grundlegend neues Instrument des SGB II? statt 16e, oder zusätzlich? 6. neues Bundesprogramm ohne Gesetzesänderung? Wir hatten und haben zu viele befristete Sonderprogramme! Grundannahmen für diese Präsentation 3. 2.: 16e SGB II nutzen mit Landesförderung flankieren auf Reform von 16e hinarbeiten 5

6 Ausdeutung des Begriffs "Sozialer Arbeitsmarkt" (1) kein "zweiter, dritter, vierter" Arbeitsmarkt, sondern soziales Ferment im "allgemeinen Arbeitsmarkt" Zugang von "Trägern" zu Produkt- und Dienstleistungsmärkten Beteiligung von privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen als Arbeitgeber Veränderung betrieblicher Organisationskulturen und Einstellungspraktiken bezogen auf arbeitsmarktferne Personen Sozialpartner und Kammern müssen den SAM mittragen (und nicht bloß als "unschädlich" tolerieren) Primärziel und Erfolgskriterium Verbesserung der Sozialen Teilhabe, Sekundärziel Verb. d. Beschäftigungsfähigkeit Teilhabe muss evaluiert werden Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung sollten sich zumindest nicht verschlechtern 6

7 Ausdeutung des Begriffs "Sozialer Arbeitsmarkt" (2) normale arbeitsmarktliche Verkehrsformen: Arbeitsverhältnis, Freiwilligkeit des Vertragsschlusses Stellenausschreibung, Bewerbung, Auswahl, ggf. Vermittlung in ungef. Arbeit statt "Antrag, Zuweisung, Abberufung" (Rückschritt BEZ FAV; Reformbedarf SGB II) voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (einschl. Arbeitslosenversicherung) Bestandteil simulierter Normalität von Erwerbsarbeit seinerzeitige Begründung für Ausschluss von ABM aus der Arbeitslosenversicherung ist seit "Hartz IV" nicht mehr stichhaltig SAM-Beschäftigte erbringen eine Wertschöpfung und tragen Arbeitslosigkeitsrisiko (als reines Landesprogramm wäre SAM mangels bundesgesetzlicher Ausnahmeregelung ohnehin voll sozialversicherungspflichtig) 7

8 Ausdeutung des Begriffs "Sozialer Arbeitsmarkt" (3) ist unbefristet geförderte Beschäftigung "sozial"? nur unter engen Voraussetzungen: Mindestalter, Kontingentierung, sinkender Fördersatz Möglichkeit der Steuerung der Mittelbindung andernfalls kumulative Bindung von Fördermitteln auf sehr lange Zeiträume faktische Schließung von Neueintritte Sozialer Arbeitsmarkt als Sozialwirtschaft "Sozialbetriebe" = Markterlöse + Lohnkostenförderung + besondere Fähigkeiten im Umgang mit am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen Marktzugänge können nur unter langfristig stabilen Rahmenbedingungen der Förderung erarbeitet werden für die Akzeptanz und Beteiligung privatwirtschaftlich orientierter Arbeitgeber gilt das Gleiche gesetzlich definierter Status von Sozialbetrieben (analog "Inklusionsbetriebe nach SGB IX) wäre hilfreich für Berücksichtigung bei öffentlicher Vergabe Aufbauhilfen (zinslose Investitionskredite, Bürgschaften, Beratung) für Sozialbetriebe könnten Gegenstand eines Landesprogramms "Sozialer Arbeitsmarkt" sein 8

9 Zwischenfazit: Drei "Pfeiler" des Sozialen Arbeitsmarktes 1. "Dritter Sektor" als Kompetenzträger a) Beschäftigungsträger mit ergänzenden Zuschüssen ggf. verbunden mit der Verpflichtung, Dienstleistungen für den Geber der ergänzenden Zuschüsse zu erbringen b) Sozialbetriebe mit Zugängen zu Produkt- oder Dienstleistungsmärkten "soziale Kundenpräferenzen" über öffentliche Vergabe und Labelling 2. Öffentlicher Sektor als Vorbild und Auftraggeber a) Kommunen und kommunale Eigenbetriebe b) Unternehmen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum Engagement der kommunalen Spitzenverbände notwendig 3. Privatwirtschaftlicher Sektor als Herausforderung ohne privatwirtschaftliche Beteiligung und Akzeptanz wird "marktoffene" geförderte Beschäftigung keinen Bestand haben Test auf Realitätstauglichkeit von Förder- und Programmstrukturen Sozialpartner und Kammer beteiligen als Gestalter, nicht nur als Veto-Spieler Zielgrößen für die Anteile der drei Sektoren festlegen und Förderungen entsprechend kontingentieren z.b. kein Sektor weniger als 25% und mehr als 40% der Förderfälle 9

10 Institutionelle Flankierungen des Sozialen Arbeitsmarktes (1) Öffentliche Auftragsvergabe unter sozialen Beschäftigungskriterien Ziele: für Sozialbetriebe Marktzugänge schaffen für privatwirtschaftliche Arbeitgeber Anreize zur Beteiligung am SAM schaffen sorgfältige Auswahl geeigneter Lose Entwicklung und Erprobung geeigneter Vergabeprozeduren Mehraufwand der Kommunen als Gegenstand der Landesförderung 10

11 Aufteilung der SGB-II-Ausgaben 2015 in Prozent / Auswirkungen geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 1. Mehrausgabe 2. Einsparung 1. Einsparung 3. Einsparung Wenn der Eingliederungstitel ausreichend ausgestattet wäre, bräuchte man über "Passiv-Aktiv-Transfer" nicht zu streiten. 11

12 Institutionelle Flankierungen des Sozialen Arbeitsmarktes (2) "Passiv-Aktiv-Transfer" "buchhalterische" Betrachtung innerhalb des SGB-II-Haushalts: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt "passive" Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung durch Beiträge, die "aktiv" bezuschusst werden Verlassen des Leistungsbezugs bei Beschäftigung zum gesetzlichen Mindestlohn nur im Grenzfall: Vollzeit, Single-BG, günstiges Mietniveau Nettoeinkommen wird nach Abzug von Freibeträgen auf Bedarf angerechnet und vermindert zunächst die Regelleistung, dann die KdU "horizontale" statt "vertikale" Anrechnung zwischen Bund und Kommune notwendig, um den Kommunen von Anfang an einen Anreiz zu bieten 12

13 Ausgaben für Eingliederungsleistungen je Förderung pro Monat, 2015 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter besondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen Fehlanreize beim Kostenvergleich Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Eingliederungszuschuss Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Euro/TN/Monat 13

14 Auswahl und Vorbereitung von Teilnehmenden (1) Bildung eines Pools förderfähiger, interessierter und geeigneter Personen: Erfüllung der gesetzlichen Zugangskriterien Erfüllung etwaiger weiterer durch NRW-Programm definierter Kriterien Berücksichtigung von SGB II-Zielen "geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenwirken" und "familienspezifische Lebensverhältnisse berücksichtigen" bei der Bildung des Bewerber/-innen-Pools Einleitung der geforderten "verstärkten vermittlerischen Unterstützung" als Entwicklung individueller Eingliederungsstrategien: An welche beruflichen Vorerfahrungen kann angeknüpft werden? Von welcher Art von Tätigkeit könnte die betroffene Person besonders profitieren? Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Zielarbeitsplatz Vollzeit oder Teilzeit? "Profiling" als "an Profil für sich selbst gewinnen", nicht als technischdiagnostischer Prozess deshalb am besten in Kleingruppen: 14

15 Auswahl und Vorbereitung von Teilnehmenden (2) Entwicklung kollektiver Eingliederungsstrategien: Vorbereitung der Bewerber/-innen in Kleingruppen angeleitet durch Fachkräfte von Jobcentern / Trägern (oder gemischte Teams) sanktionsfreie Überprüfung von Motivation, Belastbarkeit und Tagesstrukturierung (evtl. als AGH) evtl. gemeinsame Stellenakquise in der Gruppe willkommene Nebeneffekte: ungeförderte oder nur mit EGZ geförderte Arbeitsaufnahmen Aufbau von Vertrauensbeziehungen, die später beim Jobcoaching genutzt werden können Vorbereitung eines Paradigmenwechsels von der defizit- zur potenzialorientierten Auswahl der zu fördernden Personen Möglichkeit des sanktionsfreien Ausscheidens aus dem Bewerber/- innenpool als Ergebnis der Vorbereitungsphase; bei Verletzung der vereinbarten Verbindlichkeit Ausschluss aus dem Pool, aber keine leistungsrechtliche Sanktion 15

16 Ausgestaltung des Zugangsprozesses in das geförderte Arbeitsverhältnis Zugehörigkeit zum Bewerber/-innenpool ist keine Garantie auf Beschäftigung individuelle Zuordnung von Bewerber/-innen und Stellen nach Eignung und Neigung ggf. schrittweise Annäherung durch Schnuppertage oder längere Praktika (MAG); ggf. auch Anpassung der Aufgabendefinition an die Fähigkeiten der Bewerber/-innen ("job carving") Freiwilligkeit auf beiden Seiten, normales Bewerbungs- und Auswahlverfahren maximale Dauer der Poolzugehörigkeit ein Jahr; wenn weder geförderte noch ungeförderte Beschäftigung gefunden, "Plan B": Angebot der Teilhabeförderung durch gemeinschaftliche Aktivitäten jenseits von Arbeit Bewerber/-innenpool wird künftig bestehenden Fördermöglichkeiten entsprechend aufgefüllt "zweite Chance": sanktionsfreie Rückkehr in den Pool nach Scheitern des ersten Integrationsversuchs (sofern nicht grobes Eigenverschulden) 16

17 Begleitstrukturen: Beratung, Coaching, Qualifizierung, Konfliktmediation Grundlegende Herausforderung: Vorhalten eines Angebots, das im Bedarfsfalle möglichst zeitnah in Anspruch genommen wird, ohne dieses den Arbeitgebern und Geförderten aufzudrängen Was dabei hilfreich sein könnte: Aufbau von Vertrauensbeziehungen im Vorfeld der eigentlichen Förderung: bei Arbeitgebern durch Stellenakquise / job carving (s.o.) bei Arbeitnehmer/-innen in vorgeschalteten Gruppenmaßnahmen (s.o.) Wer fungiert als Arbeitgeber der Betreuungskräfte? Präferenz: Träger ggf. gleichzeitige interne Betreuung (geförderte Beschäftigte des eigenen Trägers) und externe Betreuung (geförderte Beschäftigte bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern) gezielt auch Träger im Verbund mit Kammern bzw. Kreishandwerkerschaften einbeziehen 17

18 "Sozialer Arbeitsmarkt" als lernendes Programm regionaler Konsens als aktives Bemühen um Beschäftigungsmöglichkeiten mit Förderwirkung Plattformen des Austausches zwischen den Arbeitgebern der verschiedenen "Pfeiler" zwischen den Anleitungs- und Betreuungskräften NRW als Reformwerkstatt für "Bundes-SAM" Voraussetzung: Nicht hinter den Paradigmenwechsel von 2008 zurückfallen 18

19 ausgewählte Reformbedarfe des SGB II im Hinblick auf SAM Förderung der Sozialen Teilhabe als Ziel des SGB II auch für Erwachsene explizit machen Ausformung der Ermöglichung einer Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht Förderung von Sozialer Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit als Zielbestimmung von 16e SGB II Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung Negativprognose der Chancenlosigkeit im ungeförderten Arbeitsmarkt ergänzen um Entwicklungschancen im Sozialen Arbeitsmarkt Flexibilisierung der Zeitvorgabe von 6 Monaten für die "verstärkte vermittlerische Unterstützung" zwecks Ermöglichung intensiver Gruppenmaßnahmen marktkompatible Ausgestaltung des Zugangs in Arbeitsverhältnisse des SAM (statt "Antrag", "Zuweisung" und "Abberufung") Jobcoaching und Qualifizierung als bei Bedarf verfügbare Begleitstruktur des Programms, ohne Antrag des einzelnen Arbeitgebers Wiedereinführung einer unbefristeten Förderungsoption unter engen Voraussetzungen 19

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