SPLITTER SPLITTER. IT-Nachrichten für die Berliner Verwaltung Nr. 3/ Jahrgang. Schwerpunkt: Moderne Bürgerdienste 3/13 1

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1 IT-Nachrichten für die Berliner Verwaltung Nr. 3/ Jahrgang Schwerpunkt: Moderne Bürgerdienste 3/13 1

2 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, viele Bürgerinnen und Bürger kommunizieren heute miteinander in Online-Portalen, benutzen selbstverständlich neueste mobile Endgeräte. Die öffentliche Verwaltung geht einen ähnlichen Weg. Sie baut Angebote, die elektronische Kommunikationswege nutzen, konsequent aus. Als Beispiel ist hier die Einführung des neuen Personalausweises mit der optionalen eid-funktion zu nennen. Der Weg zu modernen Bürgerdiensten ist lang. Gesetze müssen geändert bzw. geschaffen werden, damit der elektronische Kontakt mit der Verwaltung genauso sicher und verlässlich ist, wie der schriftliche oder persönliche. In Berlin werden mit einem eigenen E- Government-Gesetz und einer E-Government-Strategie die Grundlagen für moderne Bürgerdienste gelegt (Seite 4). Der neue Personalausweis wird die Eintrittskarte für die elektronische Kommunikation mit den Behörden. Damit ist eine eindeutige Identifizierung und gegenseitige Authentifizierung der Kommunikationspartner möglich. Das persönliche Erscheinen der Bürgerinnen und Bürger auf dem Amt erübrigt sich zunehmend. Ein Vorteil und Zeitersparnis für alle Seiten (Seite 5). Beim Aufbau des eid-service unterstützt das ITDZ Berlin das Land Berlin (Seite 7). Moderne Bürgerdienste erfordern auch, sich Gedanken zu machen, wie Angebote der Verwaltung zielgruppengerecht und zeitgemäß angeboten werden können. Zwei Beispiele, mit denen Familien angesprochen werden sollen, werden mit dem Familien- Portal (Seite 8) und der Neuköllner Familien-App (Seite 9) vorgestellt. Über das Bereitstellen von Verwaltungsdienstleistungen hinaus gehen Angebote, die Bürgerinnen und Bürger auf neuen Wegen an Verwaltungsentscheidungen partizipieren lassen sollen. Bürgerbeteiligung mit Hilfe interaktiver Karten, Vorschlagssysteme auf Basis neuester Webtechnologien damit lassen sich unterschiedliche Standpunkte und Ideen bei komplexen Projekten erfassen (Seite 14). Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen Konrad Kandziora Vorstand 3/13 2

3 Editorial 2 Impressum 4O Berichte und Infos Schwerpunktthema Das E-Government-Gesetz und die E-Government-Strategie für Berlin als Grundlage für moderne Bürgerdienste 4 Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin 2O16 5 Berliner Verwaltung bekommt zentralen eid-dienst 5 eid-service des ITDZ Berlin 7 Bürgerzentren: Kompetenz unter einem Dach 8 Familie in Berlin auf einen Klick 8 Präventionsstrategie in Neukölln Wie kann uns moderne Technologie dabei unterstützen? 9 Warnung vor Hochwasser in Niedersachen jetzt auch als App 11 SMS-Warndienst für Chemnitzer Flüsse 11 Beispiele für SMS-Warntexte 12 Bewährungsprobe Hochwasser 2O13 12 Katastrophenschutz im Öffentlichen Dienst 12 Warnservice mit progov Benachrichtigungsmodul 12 Formulardienst Kindergeld erlaubt neue Wege der Authentifizierung 13 Jederzeit Einblick in die erreichten Rentenansprüche 14 E-Partizipation: Digitale Bürgerbeteiligung 14 E-Payment für die öffentliche Hand 16 EU zeichnet neun innovative öffentliche Initiativen in Europa aus 17 E-Government und Verwaltung ERNA beschleunigt Verwaltungsverfahren 19 Berliner Datenportal startet im neuen Design in den Regelbetrieb 2O Bundesrat verabschiedet E-Government-Gesetz 2O Nationales E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) gegründet 21 Application Server? Wozu braucht man den? 22 E-Government-Benchmark 25 Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um der steigenden Erwartungshaltung der Bürger gerecht zu werden 25 ITDZ Berlin jetzt SAP-zertifizierter Anbieter von Hosting Services 26 Berlin ist die digitale Hauptstadt Deutschlands 26 Beste Cloud-Lösungen in Berlin und Brandenburg ausgezeichnet 27 Hochsichere und datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung von Dateien in der Cloud bei gleichzeitigem Schutz vor Kommunikationsüberwachung 29 Beispielhaftes Anwendungsszenario 3O Berliner Verkehrsbetriebe setzen auf Netzwerk-Kameras von Axis 31 Die meisten IT-Azubis werden in Bremen, Hamburg und Berlin ausgebildet 32 Wissensmanagement in der öffentlichen Verwaltung 32 HPI-Datenbank zeigt Schwachstellen und Angriffspunkte von IT-Systemen 33 IT-Unternehmen setzen auf Verschlüsselung 34 Szenarien beschreiben die Zukunft in der Gigabitgesellschaft 34 Schweiz übernimmt weltweit führende Rolle bei der IPv6-Einführung 35 Online ICANN gibt grünes Licht für.berlin 36 Land Berlin gewinnt Rechtsstreit um Nutzung der Internet-Adresse berlin.com 36 E-Müll bleibt ein Ärgernis 37 Veranstaltungen CCExpo am 23./24. Oktober in Hamburg: Länderübergreifender nichtpolizeilicher Erfahrungsaustausch und hilfreiche Apps für Retter 38 IT-Projekte der Berliner Verwaltung am 14. November in Berlin 39 Die Hacker kommen! Tatsachen, Techniken, Tipps Roadshow zur Informationssicherheit am 12. Dezember in Berlin 39 Dies und Das Vor 2O Jahren im ATM und OSI: Die Netze der Zukunft 4O 3/13 3

4 Das E-Government- Gesetz und die E- Government-Strategie für Berlin als Grundlage für moderne Bürgerdienste Der Ausbau einer modernen Verwaltung ist ohne den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik nicht mehr realisierbar. Der Berliner Senat verfolgt dabei das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen den Anspruch auf eine effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung zu erfüllen. Moderne, transparente und technologisch zeitgemäße Verwaltungsstrukturen und -prozesse tragen zur Erreichung dieser Zielsetzung bei. Notwendige Grundlagen sind hierfür entsprechende E-Government- und IT- Strategien. Zentrale Bestandteile der E- Government-Entwicklung des Landes Berlin sind das landeseigene E-Government-Gesetz und die Berliner-E-Government-Strategie (BEGS). E-Government- und Organisationsgesetz Berlin (EGovG Berlin) Das Land Berlin greift die Möglichkeit des Fortschritts im elektronischen Verwaltungshandeln auf und schafft mit einem eigenen E-Government- und Organisationsgesetz (EGovG Berlin) die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von E-Government-Prozessen. Mit dem Berliner E-Government-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die gesamtstädtische IT-Steuerung auf Senatsebene erfolgt und es einheitliche Vorgaben für die elektronische Verfahrensabwicklung im Land Berlin gibt. Zudem soll das Gesetz die Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Bürgerfreundlichkeit der Verwaltungsleistungen erhöhen und damit einen Beitrag zur Förderung des Standortes Berlin leisten. In Anlehnung an das E-Government- Gesetz des Bundes, das am 18. April 2013 zunächst vom Deutschen Bundestag verabschiedet und durch die Zustimmung im Bundesrat am 7. Juni 2013 auf den Weg gebracht wurde, soll das EGovG Berlin die Behörden der Berliner Verwaltung verpflichten, alle im Rahmen des Bundesgesetzes geregelten elektronischen Zugänge zu eröffnen. Neben den allgemein üblichen Zugängen zur Verwaltung (z.b. Posteingang für papierbasierte Eingänge, persönliche Vorsprache, telefonisch insbesondere über die 115), muss somit auch ein Zugang für die elektronische Kommunikation eröffnet werden. Konkretisiert wird die elektronische Zugangseröffnung durch die Nutzung von D und der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises des neuen Personalausweises in geeigneten Verfahren. Ein wesentliches Hindernis für das Anbieten von E-Government-Angeboten der Verwaltung bestand bisher immer darin, dass als elektronisches Äquivalent der im Verwaltungsverfahren vielfach erforderten Schriftform allein die qualifizierte elektronische Signatur zugelassen war, desren Akzeptanz sich aufgrund ihrer schwierigen Handhabbarkeit nicht durchgesetzt hat. Neben der bereits vorhandenen qualifizierten elektronischen Signatur, liegt daher der Schwerpunkt im EGovG Berlin auf dem Ersatz der Schriftform durch alternative elektronische Möglichkeiten wie D und der eid-funktion des neuen Personalausweises. In Verbindung mit der eid-funktion sollen auch Formular-Verfahren durch die Verwaltung angeboten werden. Durch das Gesetz soll es ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung sollen möglich werden. Mit dem Einsatz neuartiger Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Zukunft verstärkt Anträge und Dienstleistungen über das Internet stellen und abrufen. Der bisher unter der Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeitete Referentenentwurf für ein EGovG Berlin befindet sich seit Ende Juni 2013 zur Ressortabstimmung in den Senatsverwaltungen. Das förmliche Mitzeichnungs- und Gesetzgebungsverfahren wird unter Berücksichtigung dieser Hinweise anschließend eingeleitet. Es ist geplant, das Berliner E-Government- und Organisationsgesetz im letzten Quartal des Jahres 2013 in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Berliner E-Government-Strategie (BEGS) Neben der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch das geplante E-Government-Gesetz wird Berlin eine zweite strategische Säule für eine zukunftsorientierte E-Government-Entwicklung bekommen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat eine Berliner E- Government-Strategie (BEGS) entworfen, die die Weiterentwicklung elektronischer Behördengänge und den Einsatz moderner IT in der Berliner Verwaltung für die Jahre 2013 bis 2017 festgelegt und in 20 Schwerpunktprogrammen konkretisiert. Zusätzlich zu der Definition strategischer Leitlinien für Berliner E- Government-Vorhaben unterstreicht die BEGS auch Einzelprojekte von landesweiter Bedeutung, wie z.b. die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte, die Konsolidierung der Serverstruktur und die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze. Die BEGS soll im Herbst 2013 dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. RENÉ SCHÜLZKY Senatsverwaltung für Inneres und Sport 3/13 4

5 Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin 2016 Um auch in der aktuellen Legislaturperiode finanzielle Anreize für Modernisierungsvorhaben in der Berliner Verwaltung bieten zu können, hat der Senat im Juli 2O12 das Modernisierungsprogramm Service- Stadt Berlin 2O16 verabschiedet. Wie in den vorangegangenen Jahren können damit Projekte aus allen Bereichen der Berliner Verwaltung finanziell gefördert werden, die in die Modernisierungsstrategie das Landes Berlin passen. Im Unterschied zum Programm der vergangenen Legislaturperiode werden nur noch Projekte mit einem IT- bzw. E- Government-Schwerpunkt sowie Strukturund Prozessprojekte gefördert. Nähere Informationen zu Antragsverfahren, Aufnahmekriterien etc. finden sich unter modernisierung/servicestadt-berlin Entschieden wird über die Aufnahme neuer Projekte in den Sitzungen des vierteljährlich tagenden Staatssekretärsausschusses zur Verwaltungsmodernisierung. An einer Projektförderung interessierte Kolleginnen und Kollegen aus der Berliner Verwaltung sollten möglichst frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle des Ausschusses aufnehmen. Ansprechpartner ist Klaus Lenz, Telefon: 9(O) , seninnsport.berlin.de Berliner Verwaltung bekommt zentralen eid-dienst Der neue Personalausweis (npa) ist für die moderne Verwaltungsarbeit von herausragender Bedeutung. Dies gilt auch für den gleichartigen Elektronischen Aufenthaltstitel (eat), den Nicht-EU-Bürger erhalten, wenn sie sich in Deutschland niederlassen. Die darauf befindlichen Online-Ausweisfunktionen bieten ein hohes Nutzenpotential im medienbruchfreien E- Government, können aber auch im elektronischen Geschäftsverkehr von Unternehmen eine neue Qualität bei geschäftlichen Transaktionen im Internet, an Automaten und Terminals erschließen. Wird diese Funktion genutzt, steigt das Vertrauensniveau der Kommunikation rapide, denn damit ist eine eindeutige Identifizierung und gegenseitige Authentifizierung der Kommunikationspartner möglich. Gerade dies führt dazu, dass auch die Datenschützer die Nutzung der eid-funktion positiv bewerten und den Einsatz unterstützen. Der npa mit eid-funktion wird das falsche Spiel mit Netzidentitäten nachhaltig beeinflussen. Integrieren Behörden die eid-funktion in ihre E-Government-Angebote, können sie den Bürgerinnen und Bürgern in vielen Fällen das persönliche Erscheinen auf dem Amt ersparen. Dank der Möglichkeit der einfachen und sicheren Identifizierung und Authentisierung mit der Online-Ausweisfunktion können Bürgerinnen und Bürger viele Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr und überall nutzen. Alternative zur Schriftform Bisher scheiterten Online-Verfahren oft an den Hürden des Schriftformerfordernisses, die nur selten einfach und für Jedermann zu überwinden waren. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eid) des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels besteht in absehbarer Zeit eine flächendeckende Alternative zur Schriftform. Das E-Government-Gesetz des Bundes hat hierfür bereits den rechtlichen Rahmen im Bundesrecht geschaffen und der Bundesrat hat dem am 7. Juni 2013 ebenfalls zugestimmt. Die damit verbundene Änderung des 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, welches gleichlautend auch in Berlin Anwendung finden wird, schafft endlich praktikablere Möglichkeiten zur Ersetzung der Schriftform, wenn der elektronische Zugang zur Behörde eröffnet wird. Analog zum Bundesgesetz plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, auch im Berliner E-Government-Gesetz für das Landesrecht die verbindliche LARS GRAF Senatsverwaltung für Inneres und Sport 3/13 5

6 Eröffnung des elektronischen Zugangs für alle Behörden des Landes zu einem fixen Termin zu regeln. Danach ist z.b. vorgesehen, dass ein elektronisches Formular, das von einer Behörde über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, in Verbindung mit der Nutzung eines zentral für die Berliner Verwaltung angebotenen IT-Dienstes für den elektronischen Identitätsnachweis schrift-formersetzend wirkt. Die Entscheidung hierüber trifft der Gesetzgeber. Basisdienst eid Die Vorbereitungen zur Bereitstellung des entsprechenden Basisdienstes für den elektronischen Identitätsnachweis (eid) sind parallel zum Gesetzgebungsverfahren für das Berliner E-Government-Gesetz angelaufen. Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung hat am 3. Juni 2013 die Innenverwaltung beauftragt, zentral für die gesamte Berliner Verwaltung ein Berechtigungszertifikat gemäß 21 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) beim Bundesverwaltungsamt, Vergabestelle für Berechtigungszertifikate, zu beantragen. Damit sei ein einheitlicher eid- Dienst bereitzustellen, der als zentraler Landesdienst durch andere Online-Verfahren zu nutzen ist. Die für IT-Steuerung zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat inzwischen ein entsprechendes zentrales Berechtigungszertifikat beantragt. Der Antrag basiert auf dem Handlungsleitfaden Beantragung Zertifikate neuer Personalausweis der VITAKO: ments/musterantrag_final.pdf Da die Berechtigungszertifikate nur befristet erteilt werden (maximal drei Jahre), wird organisatorisch sichergestellt, dass regelmäßig durch Neuanträge die Berechtigung aufrechterhalten wird. Ausgestattet mit dem zentralen Berechtigungszertifikat wird im Ergebnis zur Der neue Personalausweis (npa) mit seiner Online-Ausweisfunktion bietet ein hohes Nutzenpotential im medienbruchfreien E-Government Nutzung der eid ein Basisdienst einheitlich für die gesamte Berliner Verwaltung zur Verfügung stehen. Das zentrale Berechtigungszertifikat für das Land Berlin soll alle verwaltungsbezogenen Aufgaben oder Geschäftszwecke abdecken. Der eid-basisdienst soll spätestens zum Inkrafttreten des Berliner EGovG (vermutlich 2014) seinen Betrieb aufnehmen. Service-Portal als Diensteanbieter Diensteanbieter im Sinne des 2 Abs. 3 PAuswG wird das Service-Portal service. berlin.de, da hier alle Online-Angebote und Verwaltungsdienstleistungen für das gesamte Land Berlin zusammengeführt werden. Unter diesem Dach haben Bürgerinnen und Bürger zukünftig die Möglichkeit eines personalisierten Onlinezugangs, über den sie mittels der Funktionalitäten des neuen Personalausweises nach und nach sämtliche Verwal-tungsleistungen in Anspruch nehmen können. Es ist zwar möglich, für jedes einzelne Verfahren im Land Berlin, das den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchte, separat beim Bundesverwaltungsamt ein eigenes Berechtigungszertifikat zu beantragen und die Erforderlichkeit der Datenabfrage aus dem npa nachzuweisen sowie mit einer (i.d.r. erst zu entwickelnden) fachverfahrenseigenen eid-lösung zu nutzen. Dies ist jedoch ineffizient und entspricht nicht der beabsichtigten E-Government-Strategie des Landes: Basiskomponenten des E- Governments, insbesondere mit der Schnittstelle Bürger/Wirtschaft, sollen zur besseren Wiedererkennbarkeit und einfacheren Handhabbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger sowie zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Verwaltungseinsatz nur einmalig beschafft und zentral bereit gestellt werden. LABO als Vorreiter Vorreiter in Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): Seit März 2013 kann eid z.b. für die Beantragung einer Feinstaubplakette sowie einer KFZ-Halterauskunft genutzt werden ( kfz/dienstleistungen/). Nachdem man mangels Alternative ein eigenes Berechtigungszertifikat beantragt und erhalten hatte, ist das LABO damit die erste Behörde des Landes, die diese Funktion anbietet. Ein Glückwunsch dafür sei an dieser Stelle gestattet. In diesem Zusammenhang wurde zudem ein entsprechendes Imperia-Mo- 3/13 6

7 dul entwickelt und die erforderliche Infrastruktur im IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) aufgebaut. Auf diese nicht unerheblichen Vorleistungen werden die Aktivitäten zur Bereitstellung des zentralen eid-basisdienstes aufbauen. Datenschutz Datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei der eid-nutzung die maßgebliche Rolle. Daten des Personalausweises dürfen im Wege des elektronischen Identitätsnachweises beim Inhaber des Personalausweises überhaupt nur abgefragt werden, wenn dazu ein entsprechendes Berechtigungszertifikat für den Diensteanbieter ausgestellt wurde und dies zur Wahrnehmung der Aufgaben oder Geschäftszwecke auf rechtlicher Grundlage erforderlich ist. Ohne verfahrensbezogene Datenschutzund Sicherheitskonzepte wird eine Nutzung des Basisdienstes zur eid jedoch nicht zugelassen. In Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher zukünftig in den verfahrensbezogenen Datenschutz- und Sicherheitskonzepten Aussagen zur Erforderlichkeit der Datenabfrage gemäß 18 Abs. 3 PAuswG getroffen werden, wenn die eid genutzt werden soll. In Bezug auf das Berliner Modellsicherheitskonzept betrifft dies Kapitel Schutz der verarbeiteten Daten. Hier sind die gesetzliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung innerhalb des betrachteten Verfahrens und der Schutz der verarbeiteten Daten gegen Missbrauch und Verfälschung zu untersuchen. Dies umfasst auch die Verwendung des elektronischen Identitätsnachweises (eid) des neuen Personalausweises (npa) bzw. des gleichartigen Elektronischen Aufenthaltstitels (eat). Juristische Personen und EU-Bürger Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass der elektronische Identitätsnachweis (eid) nicht für die große Gruppe juristischer Personen (Firmen und Behörden) sowie für EU-Bürgerinnen und -Bürger genutzt werden kann. Deshalb sollen im Berliner eid- Basisdienst auch alternative zertifikatsbasierte Identifikationsmöglichkeiten für diese Nutzergruppen gefunden werden. Hamburg hat eine entsprechende Lösung bereits umgesetzt. Aufgrund dieser Erkenntnis beschäftigt sich inzwischen auch die Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates zur eid- Strategie damit. Gleichzeitig werden im Rahmen der nationalen eid-strategie die Bemühungen der EU-Kommission zur gesetzlichen Regelung und Harmonisierung der Vertrauensdienste (wie z.b. eid) berücksichtigt, die insbesondere eine europaweite Interoperabilität im Fokus haben. Anwendungen gesucht Jeder neu ausgestellte Personalausweis sowie elektronische Aufenthaltstitel enthält die Möglichkeit zur Freischaltung der eid-funktion. Es hat sich aber gezeigt, dass die Besitzer dieser hoheitlichen Dokumente die Online- Ausweisfunktion erst dann in Größenordnungen frei schalten lassen, wenn in den jeweiligen Heimatstädten ein breites Angebot an Online- Diensten der Verwaltung vorhanden ist. Ingolstadt ist hierfür das leuchtende Beispiel. Dem will Berlin folgen. Es werden daher transaktionsfähige Dienstleistungen der Verwaltungen für den Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises (eid) gesucht. Wer sich als Verfahrensverantwortlicher schnell beim Referat ZS C der Senatsverwaltung für Inneres und Sport meldet, erhält die Chance als First-User erhebliche Unterstützungsleistungen bei der Anbindung des Basisdienstes zu erhalten. DIRK MEYER-CLAASSEN Referent für landesweites E- Government und IT-Strategie Senatsverwaltung für Inneres und Sport eid-service des ITDZ Berlin Für die Nutzung der eid-funktion des neuen Personalausweises im Umfeld der Berliner Verwaltung stellt das ITDZ Berlin einen eid- Service zur Verfügung. Dieser basiert auf dem Produkt Governikus Autent und wird auf der Sicherheits-Middleware Governikus betrieben, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch schon das elektronische Behördenpostfach bereitstellt. Governikus basiert auf einer ausgereiften Technik und neue Versionen werden regelmäßig durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Gesetzeskonformität überprüft. Technische und rechtliche Neuerungen werden fortlaufend und umgehend in die Software übernommen. Durch die Bereitstellung des eid-services innerhalb des Berliner Landesnetzes erhält die Behörde eine leichte Integration des Services in die eigene Infrastruktur der zu nutzenden Anwendung. Als Diensteanbieter muss die Behörde keine eigene eid-infrastruktur aufbauen und bekommt als Leistung einen kostengünstigen und einfachen Einstieg in die Bereitstellung des eid-services. TOBIAS KRAMPE Produktmanagement ITDZ Berlin Datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei der eid-nutzung die maßgebliche Rolle 3/13 7

8 Bürgerzentren: Kompetenz unter einem Dach Die Pilotierung von Bürgerzentren gehört zu den Vorhaben des Konzeptes One Stop City Berlin Es hat zum Ziel, Dienstleistungen der Berliner Verwaltung in einem Frontoffice, im Sinne von Kompetenz unter einem Dach, zu bündeln. Die künftigen Bürgerzentren sollen möglichst einen Großteil der am stärksten nachgefragten Verwaltungsleistungen anbieten und sich somit für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftskunden als zentraler Ansprechpartner für zahlreiche Lebenslagen etablieren. Worin liegt aber jetzt der Unterschied zu einem Berliner Bürgeramt? Auch sie haben ihr Dienstleistungsangebot bereits jetzt schon zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet. Das Leistungsangebot in einem Bürgerzentrum wird auch Dienstleistungen anderer Fachämter und der Hauptverwaltung umfassen. Die Serviceorientierung der Verwaltung wird damit kontinuierlich verbessert. Die Kundinnen und Kunden werden in deutlich mehr Fällen als gegenwärtig nur noch eine Örtlichkeit ( One-Stop ) aufsuchen müssen. Die Unterscheidung der Fachämter bzw. der -verwaltungen und deren separater Besuch werden somit reduziert. Gestartet ist das Projekt im September Zwei Berliner Bezirke haben sich mit uns auf den Weg gemacht, die Berliner Verwaltung im Sinne des One-Stop- City-Gedankens weiter zu entwickeln. Zunächst einmal wurden sämtliche Dienstleistungen der Hauptverwaltung, der nachgeordneten Behörden und der Bezirksverwaltungen erhoben und gesammelt. Dabei stand ausschließlich die Sicht der Kundinnen und Kunden im Vordergrund. Es wurden bewusst rechtliche Zuständigkeiten und Zulässigkeiten, Komplexität des Geschäftsprozesses, personelle und finanzielle Voraussetzungen und technische und organisatorische Umsetzbarkeit außer Acht gelassen, um zunächst ein ganzheitliches Bild zu erhalten. Die rund 600 gesammelten Dienstleistungen wurden dann anhand eines Kriterienkatalogs dahingehend geprüft und bewertet, ob sie sich für eine Bündelung im Sinne von Kompetenz unter einem Dach eignen. Als wesentliches Kriterium wurde die Fallhäufigkeit ermittelt und für eine Priorisierung zugrunde gelegt. Vor allem Prozesse mit hoher Kundenfrequenz versprechen einen Mehrwert bezüglich Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit. Mittlerweile ist das Projekt schon so weit vorangeschritten, dass ein wesentlicher Meilenstein erreicht werden konnte, nämlich die Auswahl der prioritär in die Bürgerzentren zu verlagernden Dienstleistungen. Jetzt geht es darum, sich über die Leistungstiefe der im Bürgerzentrum angebotenen Dienstleistungen mit den Fachämtern und -verwaltungen zu verständigen und die rechtlichen, funktionalen und organisatorischen Voraussetzungen für die Verlagerung zu schaffen. Aber nicht nur der Auswahl und Umsetzung der zu verlagernden Dienstleistungen kommt besondere Bedeutung zu, sondern auch der Qualifizierung der Frontoffice-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den Pilotbezirken. Als zentraler Ansprechpartner für die Leistungserbringung tragen sie maßgeblich zur Kundenzufriedenheit bei. Für den Aufgabenbereich des Frontoffices sind deshalb Anforderungsprofile zu entwickeln und Schulungs- und Qualifizierungsmodule zu konzipieren. Es warten noch eine Menge Herausforderungen auf uns, bevor die Pilotierung der Bürgerzentren ab April nächsten Jahres beginnen kann. Tempelhof-Schöneberg wird auf jeden Fall ein Pilotbezirk sein. Hinsichtlich eines zweiten Bezirkes werden zurzeit Gespräche geführt. Auf jeden Fall ist es für alle Beteiligten ein spannender Entwicklungsprozess, der im Ergebnis zu einer größeren Serviceorientierung der Berliner Verwaltung beitragen wird. KAROLA GAEDTKE Projektleiterin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Familie in Berlin auf einen Klick Das Familienportal auf berlin.de soll den Berliner Familien im Informationsdschungel eine Bündelung der für sie relevanten Informationen bereitstellen. Im Dialog mit Familien in Berlin hat sich bereits im Jahre 2008 gezeigt, dass ein großer Bedarf an gebündelten Informationen zu familienrelevanten Themen besteht (vgl. Familienbericht 2011, S. 80 ff.). Es existieren eine Vielzahl von Online- Angeboten externer Anbieter (kommerzielle und nicht-kommerzielle), aber es fehlt deutlich an Übersichtlichkeit. Mit der Gestaltung und Implementierung eines Familienportals für Berlin soll den oben genannten Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Der Berliner Beirat für Familienfragen (BBfF) hat im letzten Jahr die Aufgabe erhalten, ein solches Informationsportal für das Land Berlin zu entwickeln. Wichtig ist, dass neben dem zielgruppengerechten Zugang zu allen bestehenden Informations- und Leistungsangeboten für Familien in Berlin eine solche Bündelung mittels einer Portallösung an zentraler Stelle geschieht. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass dieses Portal innerhalb von berlin.de angesiedelt ist. Partizipation: ein Muss für die Portal- Konzeption Neben der fortwährenden Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Zuwendungsgeber war dem BBfF ein partizipatives Vorgehen für die Konzeption wichtig. Dies ist bisher einmalig in der Berliner Verwaltung. Da bereits viele Akteure in Berlin umfangreiches Wissen in dem Bereich haben, ist es geboten, diese Erfahrungen für ein gemeinsames Portal einzubinden und die gemeinsamen Kräfte auf ein Ziel zu bündeln. So wurden in drei mehrstündigen mo- 3/13 8

9 derierten Workshops mit den wichtigsten Berliner Akteuren im Bereich Familieninformationsangebote (Senatsbeteiligte, freie Akteure, Vertreter/innen der Bezirke) Ziele, Leitlinien und Werte für das Portal erarbeitet. Nach den Workshops wurde außerdem das Feedback aller Teilnehmenden zu den zusammengefassten Ergebnissen eingeholt. Im Nachgang zu den Workshops sind einige der Akteur/innen vom Berliner Beirat für Familienfragen in einen Redaktionsbeirat berufen worden, der sich quartalsweise trifft und die redaktionelle Arbeit an dem Portal flankiert. Herausforderung multidimensionaler Zugang Es wurde deutlich, dass ein rein thematischer, eindimensionaler Ansatz der Informationsbreite und Komplexität nicht gerecht werden würde. Somit wurde ein modulares Konzept entworfen, welches die in den Workshops erarbeiteten multidimensionalen Zugangswege zu den Informationen abbildet und gleichzeitig den Anforderungen von berlin.de entspricht. In Gesprächen mit der Landesredaktion der Senatskanzlei stellte sich schnell heraus, dass diese Überlegungen mit dem derzeitigen Content Management System (CMS) von berlin.de nicht umsetzbar sind. Deshalb hat sich der BBfF dazu entschlossen, mit der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG zusammenzuarbeiten, da diese bereits ein eigenes CMS ( Honeybee ) programmiert hat, welches die Anforderungen des Konzepts maximal erfüllt. Parallel zur technischen Fertigstellung werden derzeit die Inhalte für das Portal erstellt und eingefügt, sodass noch im Herbst das Portal in einer ersten Version online starten kann. MARIANNE TREDE-BECK Wissenschaftliche Mitarbeiterin Berliner Beirat für Familienfragen Präventionsstrategie in Neukölln Wie kann uns moderne Technologie dabei unterstützen? Die Neuköllner Präventionskette Im Grunde wissen wir es: Die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes sind prägend für dessen gesamtes Leben. In dieser Zeit entwickeln sich die zentralen Grundmuster für soziale Beziehungen. Wer im Säuglingsalter Zuwendung und Sicherheit erfährt, kann sich später sehr viel besser den Herausforderungen des Lebens stellen, leichter Krisen bewältigen, selbst Vertrauen aufbauen und gute Beziehungen zu anderen Menschen entwickeln. Dies macht deutlich, wie wichtig eine rechtzeitige, frühe familiäre Präventionsarbeit am besten schon in der Schwangerschaft ist. Eine frühe Unterstützung der jungen und werden- Konzept des Familienportals: Verschiedene Informationsmodule helfen familienrelevante Informationen zu bündeln 3/13 9

10 den Familien bewahrt in den allermeisten Fällen die Kinder vor späteren negativen Entwicklungen, ist Neuköllns Jugendund Gesundheitsstadtrat Falko Liecke überzeugt. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Abteilung Jugend und Gesundheit des Bezirksamtes Neukölln erstmalig eine abgestimmte, organisierte, strukturierte und ressortübergreifende Form der Zusammenarbeit, um die bereitgestellten Ressourcen zweckmäßig und effizient einzusetzen. Die Neuköllner Präventionskette bündelt und integriert Hilfen und Angebote für junge und werdende Familien, damit wir diese Mütter, Väter und ihre Kinder frühzeitig erreichen und bei Bedarf lückenlos unterstützen können. Mehr Informationen zur Neuköllner Präventionskette erhalten Sie unter: neukoellner_praeventionskette.php Ziele der Familien-App Wichtiger Teil der Neuköllner Präventionskette ist es, die Vielfalt der verfügbaren Angebote für werdende und junge Familien transparent und erkennbar zu machen. Jede junge Familie in Neukölln soll in die Lage versetzt werden, die für sie passenden Angebote und Unterstützungsleistungen schnell und unkompliziert in Anspruch nehmen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen ist die Bereitstellung einer Anwendung für mobile Endgeräte (App) geplant. Die App bietet eine Übersicht über alle in Neukölln verfügbaren Angebote im Jugend- und Gesundheitsbereich für Familien mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. Von September 2012 bis Mai 2013 wurden dazu die Angebote aller Beteiligten des Jugend- und Gesundheitswesens in Neukölln systematisch erhoben und kategorisiert. Auf der Grundlage der dadurch entstandenen Datenbank wird es den Neuköllner Familien ermöglicht, nach drei verschiedenen Entwicklungsphasen ihres Kindes und fünf verschiedenen Angebotskategorien sowie einer Umkreissuche passende Angebote zu finden. Die Familien werden in die Lage versetzt, die bestehenden Angebote im Rahmen der Präventionskette zu überblicken und nach den eigenen Bedürfnissen auszurichten. Die App wird dazu beitragen, gegebenenfalls notwendige Unterstützung junger Familien in jeder Entwicklungsphase des Kindes verfügbar zu machen. Gerade am Übergang verschiedener Lebensphasen müssen die verfügbaren Angebote erkennbar und nutzbar sein, um Lücken in der Präventionskette zu vermeiden. Ergänzend wird die App Notfallkontakte wie zum Beispiel das zentrale Krisentelefon für Kinder in Not, Gifthilfe etc. anbieten. Mit dieser Funktionalität wollen wir eine moderne Ergänzung zur bestehenden Beratungsstruktur anbieten. Verwaltung und Pflege Schon früh wurde erkannt, dass die ständige Aktualität der in der Datenbank hinterlegten Angebote ausschlaggebend für den Mehrwert für die Familien und mithin unabdingbar für den Erfolg der App ist. Gleichzeitig wird schon anhand der Dauer der Kompletterhebung (ca. neun Monate) deutlich, dass nur eine dezentrale Aktualisierung und Pflege des Datenbestandes diese Voraussetzung erfüllt. Die Aktualisierung der Angebote wird daher von jedem externen Anbieter selbst vorgenommen werden können und lediglich durch eine zentrale Stelle im Bezirksamt Neukölln moderiert und freigeschaltet. Die bezirksseitigen Nutzer, beispielsweise in der sozialpädagogischen Betreuung, arbeiten einheitlich mit diesen Daten und melden Änderungen und Anpassungsnotwendigkeiten einem zentralen Redaktionsdienst. Dadurch wird der Pflegeaufwand der Verwaltung auf ein Minimum reduziert und gleichzeitig eine zeitnahe Aktualisierung sichergestellt. Günstiger Nebeneffekte: Die vielen parallel und individuell geführten Listen und Kontaktzettel entfallen jeder erhält damit einen größeren Mehrwert. Dazu wird es ein Verwaltungstool für die Datenbank geben, auf dem, neben der App auch weitere Anwendungen aufgesetzt werden können. Ein zwar fachfremdes aber dem Prinzip folgendes Beispiel bietet der Wirtschaftsatlas des Business Location Centers (BLC). Die Angebotsstrukturen des Bezirks werden im Rahmen eines geodatenreferenzierten Systems in übersichtlichen Karten dargestellt. Durch die enge Partnerschaft mit der Berlin Partner GmbH kann auf bewährte Technologie zurückgegriffen werden, Neuentwicklungen sind nicht notwendig, was sich auch auf die Kostenstruktur günstig auswirkt. Verknüpfung mit dem Familiengutschein Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes wird die App eine Einbindung des in der Entwicklung befindlichen Familiengutscheins ermöglichen. Der Familiengutschein weist die jungen Familien auf bestehende Angebote hin und versetzt auch sozial Schwächere in die Lage, kostenpflichtige Angebote wahrzunehmen. Er verringert damit die Hürden für die Inanspruchnahme der für viele Familien und Kinder so wichtigen Unterstützungsleistungen und trägt direkt zur Prävention bei. Die App wird darstellen, bei welchen Anbietern der Gutschein für welche Leistung eingelöst werden kann. Ausblick Aufbauend auf das ebenfalls in der Entwicklung befindliche Onlineportal und der auch dort verfügbaren Angebotssuche, soll die App im Laufe des kommenden Jahres verfügbar sein. Das seit Anfang 2013 vorliegende Konzept hat im Rahmen eines Wettbewerbes unter der Schirmherrschaft der Beauftragten der Bundesregierung für IT, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, auf der CeBIT 2013 bereits lobende Erwähnung gefunden. HANNES REHFELDT Stabsbereich Gesundheitsplanung Bezirksamt Neukölln von Berlin 3/13 10

11 Warnung vor Hochwasser in Niedersachen jetzt auch als App Hochwasserwarnung via App: Der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat seinen seit mehr als zehn Jahren angebotenen Service noch weiter verbessert. Um die im Internet bereit gestellten Informationen auch mobil erreichbar zu machen, gibt es jetzt mobile Hochwasser-Infos zu den niedersächsischen Hochwassermeldepegeln für iphones und Android-Smartphones. Bei Hochwasser muss man schnell reagieren, betont Herma Heyken, Pressesprecherin des NLWKN. Die rasche Information via Internet und nun auch via App ist ein wichtiges Element im Hochwasserschutz. Bei Erreichen einer Warnstufe oder eines individuellen Wasserstandes werden die User auch aktiv per Push-Benachrichtigung informiert. Mehr als Personen nutzen inzwischen die App. Schon seit Mai 2012 werden die Daten der Wasserstände von 56 Binnenpegeln alle 15 Minuten am Pegel gemessen und zeitnah im Internet dargestellt. Um die Bevölkerung rechtzeitig und zuverlässig vor Gefahren zu warnen, sorgt eine hochverfügbare und skalierbare Cloud-Lösung für die Bereitstellung der Informationen im Web, erläutert Ingo Rickmeyer vom Die Pegelstände werden in der App angezeigt NLWKN. Diese Lösung gewährleiste, dass die Daten auch bei hohem Nutzeraufkommen zeitnah zur Verfügung stehen. Über das ganze Land verteilte Messwertgeber liefern über ISDN- oder Mobilfunkverbindungen die Daten in eine zentrale Datenbank im NLWKN. Hinzu kommen Informationen des Deutschen Wetterdienstes, um Prognosen über den zukünftigen Wasserstand zu erstellen. Rund drei Milliarden Messwert- und Vorhersagedatensätze sind derzeit bereits gespeichert und täglich kommen rund drei Millionen Datensätze hinzu, so Rickmeyer. Die Einstiegsseite zu den Hochwassermeldungen gibt einen Informationsüberblick über die aktuelle Lage der Pegel im niedersächsischen Binnenland. Beim Überfahren der Pegelsymbole auf der Karte mit der Maus werden wesentliche Informationen in einem kleinen Fenster dargestellt. Dazu gehören der letzte gemessene Wasserstand und der Messzeitpunkt sowie die Meldestufe. Dargestellt werden die Veränderung des Wasserstandes in den vergangenen zwei Stunden und der voraussichtliche Trend des Pegelstandes. Ein Klick auf das Pegelsymbol öffnet die Detailseite des Pegels: Diese enthält ausführliche Informationen rund um den Pegel sowie historische und statistische Daten und eine grafisch, interaktive Darstellung der Wasserstands- Ganglinie der vergangenen Tage. Und so funktioniert der Einstieg in das mobile Warnsystem: Interessierte gehen mit ihrem Smartphone ins Internet und rufen die Seite sachsen.de auf (Teaser auf der Startseite); hier finden sich die konkreten Handlungsanweisungen und die Nutzungsbedingungen oder sie laden die App Pegelstände direkt bei itunes oder Google Play bzw. unter online.nlwkn.niedersachsen.de/app herunter. HERMA HEYKEN Pressesprecherin Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) SMS-Warndienst für Chemnitzer Flüsse Nach dem Sirenenwarnsystem, das im Sommer 2011 errichtet wurde, ging im April 2012 eine weitere Maßnahme zur frühzeitigen Warnung der Bevölkerung vor einem drohenden Hochwasser in Betrieb: Ein SMS-Warndienst informiert Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Unternehmen und Institutionen in hochwassergefährdeten Bereichen der Flüsse der Region Chemnitz. Interessenten können sich für diesen kostenfreien und freiwilligen Service der Stadt Chemnitz ganz einfach per SMS registrieren. Bei Hochwassergefahr erfolgt eine Information bzw. Warnung in Form einer SMS. Ziel ist eine frühzeitige Information der möglicherweise Betroffenen und damit eine Vorbereitung auf eine mögliche Hochwasserlage zu ermöglichen. Betroffen sind beispielsweise Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die in der Nähe der Gewässer leben oder arbeiten. Sinnvoll kann eine Warnung per SMS auch sein, wenn (hilfebedürftige) Die Anmeldung zum Hochwasser- Warnservice erfolgt ganz einfach per SMS. Alternativ ist auch die Registrierung über die Behördenrufnummer 115 möglich 3/13 11

12 Beispiele für SMS-Warntexte Kommt es zu einem Hochwasserereignis in Chemnitz erfolgt durch die Leitstelle der Feuerwehr die Warnung mit folgenden Mitteilungen per SMS (Beispiele): Eröffnung Hochwassernachrichten- dienst: Achtung! Für die Stadt Chemnitz liegt eine Hochwasserwarnung vor. Achten Sie auf Wettervorhersagen und weitere Informationen! Überschreiten Hochwasseralarm- stufe 2: Hochwasseralarmstufe 2! Am Gewässer besteht Hochwassergefahr! Treffen Sie erforderliche Schutzmaßnahmen! Informieren Sie sich über die Medien! Überschreiten Hochwasseralarm- stufe 4: Hochwasseralarmstufe 4! Verschärfung der Hochwassergefahr am Gewässer! Überprüfen Sie Ihre Schutzmaßnahmen! Informieren Sie sich über die Medien! Entwarnung: Alle Hochwasserwarnungen wurden aufgehoben! Verwandte oder Angehörige in den betroffenen Bereichen leben und Hochwasserwarnungen nicht selbst erhalten können und auf eine Information angewiesen sind. Ebenso ist eine Warnung für Unternehmen, Behörden, Institutionen, Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste zweckmäßig. Die Anmeldung zum Service erfolgt ganz einfach per SMS. Alternativ ist auch die Registrierung über die Behördenrufnummer 115 möglich. Pegelmessstellen an Gewässern zweiter Ordnung Seit dem Herbst 2012 sind erstmals auch automatische Pegelmessstellen an Gewäs- sern zweiter Ordnung in Betrieb. Der Wasserstand wird an jeweils einer Stelle überwacht. Zum Einsatz kommen Kompaktmessstationen der OTT Hydromet GmbH Kemten, die über eine unabhängige Stromversorgung per Photovoltaik-Panel verfügen. Die Wasserstände werden entweder über einen sogenannten Einperlsensor oder über einen Radarsensor erfasst, in der Station aufbereitet und per Mobilfunk an die Leitstelle der Feuerwehr übermittelt. Die Anlagen werden einmal jährlich überprüft, sind aber ansonsten wartungsfrei. Rund Euro wurden in die Errichtung der Messstellen investiert. Der SMS-Warndienst (Empfang der Warnmeldungen) ist kostenlos. Gegebenenfalls entstehen Kosten für die SMS zur An- oder Abmeldung des Dienstes, je nach Vertragsbedingungen des Mobilfunkproviders des Kunden. Der SMS-Warndienst kann technisch bedingt die Zustellung einer SMS nicht hundertprozentig garantieren. Insbesondere bei Störungen des Mobilfunknetzes, des Internets oder der Stromversorgung, wie sie bei Hochwasser vorkommen können, ist mit Ausfällen zu rechnen. Der SMS-Warndienst ersetzt nicht die lokalen Anweisungen von Behörden wie der Stadt Chemnitz, Polizei oder Einsatzkräften in einer Gefahrensituation. (PR/Stadt Chemnitz) Bewährungsprobe Hochwasser 2013 Der von der procilon Group entwickelte SMS-Warnservice für die Hochwassergefahrregion Chemnitz verbuchte aufgrund der anhaltend starken Regenfällen im Juni 2O13 einen starken Nutzerzuwachs. Seit der Inbetriebnahme im April haben sich bereits mehr als 2.1OO Anwohner der gefährdeten Flussläufe registriert, davon Anfang Juni allein mehr als 1.5OO. Das progov Benachrichtigungsmodul löste bereits zwölf Alarme aus. (PR/procilon Group) Katastrophenschutz im Öffentlichen Dienst Warnservice mit progov Benachrichtigungsmodul Kommunen, besonders in naturkatastrophengefährdeten Regionen, sind daran interessiert, Ihre Bürger und angesiedelte Wirtschaftsunternehmen frühzeitig über drohende Gefährdungen wie z.b. Hochwasser zu informieren, um eventuelle Schäden zu begrenzen. Hierzu bietet die procilon Group mit dem progov Benachrichtigungsmodul einen Benachrichtigungsservice, der in Echtzeit Katastrophenwarnungen per SMS oder an betroffene Bürger und Unternehmer versendet. Die Nachrichtenempfänger und der Inhalt der Nachrichten werden aus konfigurierbaren Ressourcen ermittelt. Die registrierten Nutzer werden unterschiedlichen Gruppen in einem Kommunikationsverzeichnis (KVZ) zugeordnet (z.b. nach unterschiedlichen Gefahrgebieten). Je nach Art der Gefährdung oder Dringlichkeit kann gewählt werden, ob die Benachrichtigung per oder per SMS versendet werden soll. Die Registrierung der Nutzer (Bürger und Unternehmer) ist möglich per SMS als Selbstregistrierung, per Onlineformular und per strukturierter . Die Daten werden anonym registriert, nur die Mobilfunknummer und der Warnbereich sind hinterlegt. Der Bürger erhält am Ende der Registrierung eine Bestätigungs-SMS. Die Pflege der bestehenden Nutzerdaten ist möglich über Ab- oder Ummeldung der Nutzer per SMS wie bei der Erstregistrierung, Ab- oder Ummeldung per strukturierter durch Mitarbeiter oder Löschen der Einträge in der Nutzerverwaltung durch Administratoren. Bei Variante 1 und 2 erhält der Nutzer eine Bestätigungs-SMS. 3/13 12

13 Die Auslösung einer Warn-SMS geschieht durch eine , die in der Einsatzzentrale ausgelöst wird. Die progov- Middleware führt dann im KVZ eine Gruppenauslösung durch und versendet an alle Mitglieder der Gruppe (z.b. alle Anwohner eines definierten Einzugsgebiets) eine Warn-SMS. Ist ein Nutzer für mehrere Gruppen registriert, erhält er in der Summe nur eine SMS. Um ein System bei großem Versandvolumen nicht zu überlasten und um die Versendung zeitlich zu streuen, ist es möglich, den Versand der Nachrichten in Chargen durchzuführen. Es wird eine Versandbestätigung als erstellt, die in der Einsatzzentrale auswertbar ist. Außerdem werden zur Beweissicherung alle Vorgänge mit Hilfe des progov an ein Archiv übergeben. Das progov Benachrichtigungsmodul bietet mehrere Vorteile: schnelle Information und eine sehr gute Erreichbarkeit registrierter Nutzer in Echtzeit durch SMS-Versand, einfach strukturierte Registrierung und Nutzung des Warnservices, bedarfsgerechte und auf Gruppen spezifizierte Streuung der Informationen. KATRIN SIMILIEN Marketing procilon Group Foto: Pixelio.de/ Ulrike Karow Frühzeitige Warnungen können helfen, Schäden, wie sie durch Hochwasser entstehen, zu begrenzen Formulardienst Kindergeld erlaubt neue Wege der Authentifizierung Neue Funktionalitäten für den internetbasierten Formulardienst Kindergeld der Bundesagentur für Arbeit (BA). Seit August 2009 können Bürgerinnen und Bürger Kindergeldanträge online stellen ganz ohne Behördengang. Mithilfe der dafür eingesetzten Dialoganwendung können Formulare auf den Internetseiten der BA aufgerufen, zu Hause am Bildschirm bearbeitet und online übermittelt werden. Dies gilt sowohl für Neuanträge von Kindergeld als auch Veränderungsanzeigen, zum Beispiel Adressänderungen. Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags abrufen. Unterstützt werden Eltern bei auftretenden Fragen ebenso online durch einen Assistenten. Dieser beantwortet online Fragen und hilft so, Fehler zu vermeiden. Ebenso weist der Assistent auf fehlende Angaben hin. Alles im Sinne der Kundenzufriedenheit: Der nachträglicher Bearbeitungsaufwand verringert sich, Anträge werden schneller bearbeitet. Seit Januar 2011 bietet der Formulardienst Kindergeld den Bürgerinnen und Bürgern noch weitere Funktionalitäten. Noch nicht fertig ausgefüllte Formulare werden zwischengespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen werden. Desweiteren werden Formulare mit einigen bereits bei der Familienkasse der BA vorhandenen Daten vorbelegt, so dass der Kunde diese nur überprüfen, aber nicht mehr neu eingeben muss. Auch im Auskunftsbereich gibt es mehr Kundeninformationen. Neben der schon vorhanden Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstatus seines elektronisch übersandten Antrages zu informieren, kann man nun auch Auskunft über ausgewählte Leistungs- und Zahlungsdaten seines Kindergeldfalls bekommen. Neue Möglichkeiten der Authentifizierung Voraussetzung für die Nutzung der neuen Dienste des Formulardienst Kindergeld ist die eindeutige Identifizierung der Kindergeldberechtigten. Hierzu werden mehrere Möglichkeiten angeboten. Zum einen über eine Online-Registrierung mit verschiedenen Sicherheitsstufen: ohne Identitätsüberprüfung (schnelle Registrierung, Abspeichern von Formularen möglich), Registrierungsprüfung per -Bestätigung (zum Aufruf von gespeicherten Formularen und Antrags- Statusabfragen) sowie die Freischaltung des Benutzerkontos mit einer PIN (z.b. zum Abruf von Fallinformationen oder der Vorbelegung von Formularfeldern). Welche Sicherheitsstufe für welchen Dienst erforderlich ist, wird auf den Webseiten erklärt. Zum anderen kann für den Formulardienst Kindergeld der neue Personalausweis zum Einsatz kommen. Mit einemdazugehörigen Lesegerät können Eltern ihre Leistungs- und Zahlungsinformationen ohne zusätzliche Registrierung abrufen und Veränderungsmitteilungen zum eigenen Kindergeldfall, sogar Änderungen der Bankdaten, elektronisch der Familienkasse der BA übermitteln. Eine zusätzliche Zusendung in Papierform ist nicht nötig. Mit dem Formulardienst Kindergeld haben das IT-Systemhaus und die Familienkasse der BA eine technische Infrastruktur entwickelt, die auch weiteren Fachverfahren der BA zur Verfügung stehen wird. Dazu gehört beispielsweise die Beantragung von (Sozial)-Leistungen über das Internet. Zusammenarbeit zwischen BA und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Technisch basiert der Formulardienst Kindergeld auf einer Software der Deutschen Rentenversicherung Bund 3/13 13

14 (DRV Bund). Aufgrund der Ähnlichkeit der Antragsverfahren von Kindergeld und Rente hat sich diese behördenübergreifende Zusammenarbeit angeboten. Das Entwickler-Team der BA passte die Software an die speziellen Bedürfnisse der Bundesagentur für Arbeit an. ANDREA LOHREY Stellvertretende Leiterin im Bereich Marketing und Kommunikation IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit Die Informationstechnik der Bundesagentur für Arbeit in Zahlen Die BA-Informationstechnik zählt mit ihren 16O.OOO vernetzen PC-Arbeitsplätzen und der dazugehörigen Infrastruktur zu einer der größten IT-Landschaften in Deutschland. Kurzprofil Hauptsitz: Nürnberg Mitarbeiter: 2.1OO Operative Verfahren: VERBIS, COLIBRI, ZPDV, ZBTR, A2LL, ERP, KIWI Hardware drei hochverfügbare zentrale Rechenzentren bundesweit 11 untereinander vernetzte IT-Räume PLUS 1.7OO angebundene Liegenschaften 1O.OOO Server unter UNIX, Linux und Windows, davon 4.OOO virtuell 12.OOO Selbstinformations-Arbeitsplätze 16.5OO Netzkomponenten Monatlicher Output -Volumen: 36 Millionen s Überweisungen: 17 Millionen (8 Milliarden Euro) Postsendungen: 8 Millionen Sendungen Druckseiten: 43 Millionen Seiten Jederzeit Einblick in die erreichten Rentenansprüche Sie haben einen Termin zur Planung Ihrer privaten Altersvorsorge und ganz vergessen, vorher eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Kein Problem, wenn Sie eine Signaturkarte oder einen neuen Personalausweis (npa) bzw. elektronischen Aufenthaltstitel (eat) mit freigeschalteter elektronischer Identität und das passende Kartenlesegerät haben. Bei Nutzung des npa oder des eat benötigen Sie zusätzlich noch die Software AusweisApp. Diese können Sie kostenlos auf der Internetseite app.bund.de herunterladen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit ihren Online-Diensten einen Zugriff auf das eigene Versicherungskonto, zum Beispiel um Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. Des Weiteren können Versicherte elektronische Nachrichten mit ihrem Rentenversicherungsträger austauschen. Rentner können sich beispielsweise einen Rentenausweis oder eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt ausdrucken. Das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt Service und dann Online-Dienste. Seit der Bereitstellung der Online- Dienste mit npa/eat haben sich bereits ca Versicherte für die Nutzung dieses Angebotes registriert. Bei Fragen zu den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Hotline unter der Telefonnummer 0800 / zur Verfügung. MANUELA KROEGER Projektmanagerin egovernment Deutsche Rentenversicherung Bund E-Partizipation: Digitale Bürgerbeteiligung Klassische Verwaltungsaufgaben mit Hilfe moderner IT-Lösungen effizienter und bürgergerechter zu gestalten, ist in der öffentlichen Verwaltung unzweifelhaft ein Trend der kommenden Jahre, wie nicht zuletzt die diesjährige CeBIT eindrücklich zeigte. Neben diesem Bereich der sogenannten E-Administration hat sich in den vergangenen Jahren allerdings noch ein weiterer Bereich entwickelt, der ebenfalls einen Einfluss darauf haben kann, wie Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Verwaltung in Zukunft wahrnehmen: die E-Partizipation. Was allerdings versteckt sich hinter dem Begriff der E-Partizipation? Ganz grundsätzlich beschreibt er die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den Entscheidungen von Politik und Verwaltung unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationstechnologien. Es geht also weniger um die Bereitstellung klassischer Bürgerdienste auch wenn es durchaus zu Überschneidungen kommen kann als vielmehr darum, Bürgerinnen und Bürger dort in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, wo auf Seiten von Politik und Verwaltung entsprechende Spielräume vorhanden sind. Dies geschieht oft projekthaft, ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber dauerhaft bereitgestellten Bürgerservices. Der Unterschied zu elektronischen Wahlen, ebenfalls Teil der E- Demokratie und besonders kontrovers diskutiert, besteht wiederum darin, dass Bürgerbeteiligung einen informellen Charakter hat. Sie kommt in der Regel also dort zum Einsatz, wo die Partizipation der Öffentlichkeit kein fest vorgeschriebener Verfahrensbestandteil ist oder wo sie (etwa in der Aufstellung von Bebauungsplänen) über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus erweitert werden soll. 3/13 14

15 Die Beispiele aus der Praxis der Bürgerbeteiligung sind mittlerweile zahlreich. Sie reichen von Bürgerhaushalten, heute bereits in vielen Städten und Gemeinden erprobt, bis hin zum Anliegen- und Beschwerdemanagement mittels digitaler Stadtpläne nach dem Vorbild des sehr erfolgreichen englischen FixMyStreet. Der Nutzen von Bürgerbeteiligung Betrachtet man sie instrumentell, können der Bürgerbeteiligung eine Reihe positiver Effekte zugesprochen werden. Zentral ist der Aspekt des Verbesserung des Outputs öffentlicher Planung, der Speichen und Strahlen Bürgerbeteiligung in Frankfurt am Main Wie sich Bürgerbeteiligung in der Praxis einsetzen lässt, zeigt das Beispiel der Stadt Frankfurt am Main. In ihrem Auftrag wurde 2O12 ein interaktiver Stadtplan entwickelt, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichte, ihre individuellen Vorschläge für die Gestaltung der städtischen Grünflächen in die Planung des Frankfurter Umweltamtes einzubringen. Die Grundlage hierfür bildete das Modul für das Vorschlags- und Beschwerdemanagement auf eopinio.de, das den Projektanforderungen entsprechend abgewandelt wurde. Über 9OO Bürgervorschläge konnten im Rahmen des Projektes online und auf Vor- Ort-Veranstaltungen in Frankfurt gesammelt, an die Verwaltung übergeben und auf der Beteiligungsplattform öffentlich einsehbar gemacht werden. Sie werden derzeit von der Stadt auf ihre Machbarkeit geprüft und im Herbst dieses Jahres erneut im Rahmen eines Beteiligungsprojektes der Öffentlichkeit vorgelegt. Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter: projekte darüber erreicht wird, dass Bürgerinnen und Bürger als ihre Adressaten einen eigenen, ganz persönlichen Blick auf die Problemstellungen haben, den sie als Experten für ihr Lebensumfeld in die Planungen einbringen können. Sie können also helfen, realistischere Einschätzungen des Bedarfes zu vermitteln und mitunter ganz neues Handlungspotential aufzeigen, das private und öffentliche Experten womöglich aufgrund eines Fokus auf Gesamtzusammenhänge gar nicht im Blick haben. Zudem sensibilisiert Bürgerbeteiligung für die Komplexität der Verwaltungsaufgaben und kann, wenn das Verfahren transparent abgelaufen ist, zusätzliches Vertrauen in die resultierenden Entscheidungen schaffen und so kostspielige Reibungsverluste reduzieren. Ebenso wie die elektronischen Bürgerdienste ist die elektronische Bürgerbeteiligung allerdings ihren Kinderschuhen noch nicht völlig entwachsen. Und so muss man sich als Projektverantwortlicher im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens einer Reihe von Herausforderungen bewusst sein. Die Kosten von Bürgerbeteiligung Zu diesen Herausforderungen zählen einerseits die Kosten eines Beteiligungsverfahrens. Denn egal ob ein externer Dienstleister mit der Umsetzung betraut wird oder die öffentliche Verwaltung selbst tätig wird: Das Beteiligungsangebot muss technisch umgesetzt, auf seine Bedienbarkeit geprüft, in Form von Inhalten mit Leben gefüllt und über den gesamten Projektzeitraum hinweg betreut werden. Hinzu kommt weiterer Personalaufwand im übergeordneten Projektmanagement und in der Moderation des Angebotes. Vor-Ort-Veranstaltungen und weitere ergänzende Instrumente wie etwa Meinungsumfragen, die sich mit elektronischen Bürgerbeteiligungsangeboten in einer ausgewogenen Multikanalstrategie sinnvoll kombinieren lassen, um das 3/13 15

16 Meinungsbild zu komplettieren und einer noch breiteren Öffentlichkeit eine Stimme zu geben, erfordern darüber hinaus gegebenenfalls noch weiteres Personal und steigern die Komplexität des Vorhabens. Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung Der zweite kritische Aspekt im Rahmen eines Beteiligungsprojektes ist die Schaffung von Aufmerksamkeit und von Teilnahmebereitschaft. Der Begriff Beteiligung der Öffentlichkeit bringt den Anspruch eines Beteiligungsprojektes auf den Punkt, lässt aber mitunter vergessen, dass es einiges an Aufwand bedeutet, diese Öffentlichkeit auch tatsächlich anzusprechen und auf das neu geschaffene Angebot aufmerksam zu machen. Dies mag trivial erscheinen, die Erfahrung zeigt aber, dass ein Beteiligungsprojekt mit dieser gerne vernachlässigten Öffentlichkeitsarbeit steht oder fällt. Lösungen für erfolgreiche Bürgerbeteiligung Viele Kommunen entscheiden sich angesichts dieser Herausforderungen und des Projektcharakters von Bürgerbeteiligung letzten Endes dafür, einen spezialisierten externen Dienstleister zu Rate zu ziehen und ihn mit der Konzeption, der Umsetzung und der Betreuung ihres Beteiligungsvorhabens zu beauftragen. An ihm ist es folglich, kundenund problemgerechte Lösungen zu finden. Das Leistungsangebot von eopinio und die gleichnamige Bürgerbeteiligungsplattform eopinio.de sind dementsprechend aufgestellt. Dem Kostenaspekt der Bürgerbeteiligung wird durch ein hohes Maß an Flexibilität Rechnung getragen. So ist das Internetangebot mandantenfähig gestaltet und erlaubt es dem jeweiligen Auftraggeber im Vorfeld eines Beteiligungsprojektes darüber zu entscheiden, ob er die Pflege und Moderation seines Angebotes von den eigenen Mitarbeitern übernehmen lassen oder eopinio damit beauftragen möchte. Die Produkte, die auf eopinio.de genutzt werden können, sind nicht minder flexibel und in Form verschiedener Werkzeuge in die Plattform integriert. Als Basisleistung können diese standardisierten Werkzeuge mit überschaubarem Aufwand an die jeweiligen Projektanforderungen angepasst und an den vorhandenen Internetauftritt des Kunden angegliedert werden. Das Spektrum des Angebotes deckt auf dieser Ebene bereits eine Vielzahl von Anwendungsfällen ab. Vom Vorschlags- und Beschwerdemanagement mittels einer Problemlandkarte über Bürgerhaushalte bis hin zur Planungsunterstützung. Gleichzeitig sind die Basiswerkzeuge allerdings so modular und offen gehalten, dass sie sich als Grundlage für die Entwicklung aufwändigerer individueller Lösungen nutzen lassen. Ein weiterer Vorteil der Plattformlösung besteht darin, dass sie einen wichtigen Baustein für die Schaffung von Aufmerksamkeit für ein Beteiligungsprojekt und damit den Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit liefert. Denn durch sie entsteht ein zentraler Anlaufpunkt, welcher der jeweiligen Bürgerin oder dem jeweiligen Bürger einen Überblick darüber gibt, welche Beteiligungsmöglichkeiten, mit Blick auf den jeweiligen Wohnort, auf kommunaler, auf Landes- und in Zukunft vielleicht auch auf Bundesebene zur Verfügung stehen. So ergeben sich potentiell Synergieeffekte zwischen den Projekten und es besteht die Möglichkeit, einmal angemeldete Nutzer unmittelbar auf neue Projekte aufmerksam zu machen. Weiterführende Informationen zu eopinio und einen Ausschnitt der Projekte, die wir on- und offline durchgeführt haben, finden sie auf der Unternehmenswebseite Die Bürgerbeteiligungsplattform ist unter erreichbar. SASCHA WAGNER eopinio GmbH E-Payment für die öffentliche Hand Dienstleistungen von städtischen Behörden und kommunalen Unternehmen können künftig online oder mobil per PayPal bezahlt werden. Das Beantragen eines neuen Personalausweises, das Verlängern des Anwohnerparkscheins oder die Nachzahlung beim städtischen Energieversorger sind Notwendigkeiten, die häufig viel Zeit beanspruchen. Durch die Kooperation mit dem IT-Dienstleister regio it GmbH, Partner für Kommunen und Betreiber einer Vielzahl von kommunalen IT- Lösungen, ist es zukünftig möglich, Rechnungen und Gebühren von städtischen Behörden online oder absehbar auch über das Smartphone zu begleichen die Zahlung erfolgt sicher, schnell und einfach über den Bezahlanbieter PayPal. Das birgt sowohl für die Kunden als auch für die Verwaltungsbehörden enorme Vorteile: Ein einmalig angelegtes, kostenloses PayPal-Konto bietet den Kunden Sicherheit bei der Bezahlung ihrer Gebühren. Bei jedem weiteren Bezahlvorgang genügt die Identifikation per - Adresse und persönlichem Kennwort. Mit PayPal entfällt somit das Eintippen langer Kreditkartennummern; die Daten von Überweisungsträgern müssen nicht übertragen werden, und auch die Suche nach der TAN-Liste ist nicht nötig. Das E-Government-Gesetz verfolgt das Ziel, alle wichtigen Verwaltungsleistungen auch über die Internet-Portale der Länder und Kommunen anzubieten. Als Ergänzung des Angebots vor Ort und als Serviceerweiterung wollen Staat und Kommunen den Bürgern Zugang zu den Serviceleistungen der öffentlichen Verwaltung bieten. Zukünftig können Bürger verstärkt Transaktionen ohne Medienbruch jederzeit bequem von zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone erledigen, wodurch zeitaufwändige Behördengänge mit langen Warteschlangen am Zahl- 3/13 16

17 schalter entfallen. Auch die Behörden werden durch E-Government mit integrierten E-Paymentlösungen entlastet. Zudem übernimmt der Bezahlanbieter PayPal bislang von den Kommunen getragene Ausfallrisiken im Bereich der Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen. Im Rahmen des E-Government-Gesetzes müssen die kommunalen Behörden ein sicheres E-Payment-Verfahren anbieten, erläutert Jürgen Kouhl, Centerleiter Vertrieb & Kaufmännischer Service bei regio it. Der Mehrwert eines E- Government-Angebotes sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung ist davon abhängig, dass der gesamte Leistungsprozess durchgängig elektronisch und dabei mit einem hohen Sicherheitsstandard umgesetzt wird. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir den Verwaltungen, die bereits zu unseren Kunden gehören, mit PayPal schon jetzt ein so zuverlässiges und vor allem sicheres Online-Bezahlverfahren anbieten können. Gemeinsam mit PayPal werden wir unseren Kundenstamm, zu dem Städte wie Hamburg oder Aachen zählen, weiter ausbauen. Die Verträge werden direkt zwischen den teilnehmenden Gemeinden und PayPal geschlossen, regio it tritt als Lösungsanbieter und Integrationspartner auf. Nicht nur im Online-Handel, auch im Bereich des E-Government entscheidet der problemlose Ablauf der Zahlungsabwicklung über den Erfolg eines Angebots. Zusammen mit regio it können wir uns nun auch als Top-Partner für den öffentlichen Sektor positionieren, so Boris Wolter, Ansprechpartner für den öffentlichen Sektor bei PayPal. In Deutschland verfügt PayPal bereits über 12 Millionen aktive Kundenkonten. Dank regio it können wir unseren Kunden Gebührenzahlungen bei den Stadtverwaltungen und städtischen Unternehmen anbieten. Die Sicherheit der persönlichen Daten liegt uns dabei genauso am Herzen wie ein reibungsloser Bezahlvorgang. Um das zu gewährleisten, arbeiten wir mit modernsten Sicherheitstechniken. Darüber hinaus bestätigt der TÜV die Sicherheit von PayPal. (PR/ PayPal Deutschland GmbH) EU zeichnet neun innovative öffentliche Initiativen in Europa aus Die Europäische Kommission hat die Gewinner des Europäischen Preises für Innovation in der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben. Damit werden die innovativsten zukunftsorientierten öffentlichen Initiativen ausgezeichnet, die Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und dem Bildungs- und Forschungssektor zugute kommen. Preise in Höhe von jeweils Euro gingen an neun Initiativen aus Kroatien, Finnland, den Niederlanden, Portugal, der Slowakei, Spanien (zwei Gewinner), Schweden und dem Vereinigten Königreich. Ausgezeichnet wurden unter anderem Initiativen zur Einführung integrierter Gesundheitsinformationen, die per Telefon abgerufen werden können, eine webgestützte Plattform zur Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und ein System zur Erkennung von Plagiaten an Hochschulen. Die Preise übergab die für Forschung, Innovation und Wissenschaft zuständige Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn im Rahmen der Konferenz WIRE IV (Woche innovativer Regionen in Europa) in Cork, Irland. Sie erklärte: Innovationen sind nicht nur Sache der Privatwirtschaft. Etwa die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts der EU entfällt auf den öffentlichen Sektor, der daher ebenfalls seinen Beitrag zum Fortschritt leisten muss. Die heute ausgezeichneten Gewinner zeigen, dass wir das Leben der Menschen verbessern und unsere Wirtschaft modernisieren können, wenn wir neue Ideen und Technologien nutzen. Solche Initiativen sollten Schule machen. Für den Wettbewerb wurden 203 Beiträge aus der gesamten Europäischen Union eingereicht. Die neun Gewinner wurden von einer unabhängigen Jury anhand 3/13 17

18 der folgenden vier Kriterien ausgewählt: der wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Initiative, ihrer Bedeutung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, der Originalität der Idee und ihrer Eignung für eine Weiterverbreitung sowie der geplanten Verwendung des Preisgelds. Als Sachverständige in der Jury beteiligten sich Ann Mettler (Lisbon Council), Carlos Brazao (Cisco), Margot Pröhl (Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung), Sasha Bezuhanova (HP) und Andreas Schleicher (OECD). Mit Hilfe des Preisgelds sollen die Initiativen nun erweitert werden. Die Gewinner werden beim nächsten Innovationskonvent 2014 in Brüssel erläutern, mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen, dass ihre Initiativen auch auf andere Bereiche übertragbar sind und in größerem Maßstab Anwendung finden. Preisträger 2013 in der Kategorie Bürger Metropolregion Helsinki in Finnland: Bereitstellung offener Daten zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidungsfindung Schwedische nationale ehealth-initiative: Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten sowie für Leistungserbringer, Gesundheitsdaten online abzurufen Londoner Stadtbezirk Islington, Vereinigtes Königreich: Integriertes Maßnahmenpaket zur Verringerung der Energiearmut sowie der übermäßigen Zahl der durch Kälte verursachten Todesfälle und Krankenhauseinweisungen Preisträger in der Kategorie Unternehmen Spanischer Knotenpunkt für offene Daten: Ehrgeizige nationale Initiative zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, durch die neue wirtschaftliche Möglichkeiten geschaffen werden Regionalverwaltung der nördlichen Provinzen der Niederlande: webgestützte Plattform zur Bereitstellung eines schnellen Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen Portugiesische Agentur zur Reform des öffentlichen Dienstes: Einfache, mit keiner oder nur sehr geringer Wartezeit verbundene Unternehmensgründung Preisträger in der Kategorie Bildung und Forschung Spanische Region Murcia: Studententeams als Unternehmer treten in einen Wettbewerb um energieeffiziente Fahrzeuge Kroatisches Bildungs- und Forschungsnetz: Förderung des gleichen Zugangs zu hochwertiger Bildung durch IKT-Ausstattung von Grundschulen in abgelegenen Gebieten Slowakische nationale Initiative: System zur Erkennung von Plagiaten in Abschluss- und Doktorarbeiten an allen Hochschulen Über den Wettbewerb Der Wettbewerb wurde im September 2012 eingeleitet und stand den öffentlichen Einrichtungen aller EU-Mitgliedsstaaten sowie der mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm assoziierten Staaten offen. Teilnahmeberechtigt waren Initiativen, die bereits ein bis vier Jahre lang laufen. Weitere Informationen finden sich unter admin-innovators An der Konferenz Woche innovativer Regionen in Europa (WIRE) IV nahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene tätige Akteure teil. Dabei wurden zentrale Themen im Bereich regionaler Innovationen angesprochen, weiterentwickelt und erörtert, die auch für das 2014 anlaufende siebenjährige Förderprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (Horizont 2020) relevant sind. (PR/Europäische Kommission) 3/13 18

19 ERNA beschleunigt Verwaltungsverfahren Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, Christian Gaebler, und der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, Marc Schulte, starteten am 11. Juli den neuen Online-Zugang für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen. Jährlich werden in Berlin ca Anträge auf Erteilung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen für Unternehmen bearbeitet, die im Berliner Nebenstraßennetz kurzzeitige Arbeitsstellen einrichten müssen z.b. für die Aufstellung von Verkehrszeichen bei kleineren Baustellen und von Haltverbotsschildern bei Umzügen für die Einrichtung eines Schrägaufzugs etc. Um diese Antragsflut zu bearbeiten wird künftig ERNA die Berliner Behörden massiv unterstützen. Staatssekretär Christian Gaebler: Mit dem heute startenden Verfahren realisiert Berlin wieder ein Stück Verwaltungsmodernisierung und geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur bürger- und wirtschaftsorientierten Service-Stadt. Bezirksstadtrat Marc Schulte ergänzt: Nicht nur für die Berliner Unternehmer wird mit ERNA vieles leichter machen, auch die Verwaltungen sparen Ressourcen und können Arbeitsabläufe beschleunigen. ERNA steht für Ereignisse im Nebennetz administrieren und ist ein Software-Modul, das den Straßenverkehrsbehörden der Berliner Ordnungsämter die Arbeit gleich in mehrfacher Hinsicht wesentlich erleichtern, die Bearbeitung beschleunigen und die Koordinierung vereinfachen soll: Alle Anträge elektronisch verortet Sebastian Göbel/pixelio.de ERNA hilft bei der Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen Viele Anträge bedeuten viele Baustellen im Straßennetz. Hier gilt es für die Straßenverkehrsbehörden, bezirksübergreifend den Überblick zu behalten, um koordinierend einzugreifen und Engpasssituationen im Straßenverkehr zu vermeiden. Bereits bei der Bearbeitung erkennt der Bearbeiter, welche weiteren Anträge im Umfeld vorliegen und gegebenenfalls genehmigt sind. Konkurrierende Anträge können sofort koordiniert werde. Schnellere und effektivere Bearbeitung durch automatische Datenübernahme Die für die Bearbeitung notwendigen detaillierten Informationen zu den Baustellen gehen bislang in den Behörden nur in Papierform bzw. als Fax von den antragstellenden Bau-, Umzugs-, Baustelleneinrichtungs etc. -Unternehmen ein. Ein Eingang in digitaler Form, die die elektronische Weiterverarbeitbarkeit aller Antragsdaten in den Behörden gestattet, bedeutet für alle Beteiligten eine Effektivitätssteigerung und Bearbeitungsbeschleunigung und somit ein Mehr an Servicefreundlichkeit. Standarddaten werden automatisch ins System übertragen, liegen für die Sachbearbeiter gleich weiterbearbeitungsfähig vor und können am Vorgangsende auch in die auszustellenden Bescheide übernommen werden; es entfallen eine Vielzahl von künftig unnötigen Schreib- und Eingabearbeiten. Bearbeitungszeiten werden so verkürzt. Hilfe bei der Antragstellung Die Eingabe der Antragsdaten auf einem Internetportal beinhaltet auch eine automatisierte Benutzerführung mit Fehlerund Plausibilitätskontrolle, die dafür sorgt, dass die Anträge von vornherein vollständig und richtig ausgefüllt bei den Behörden eintreffen. Anforderungen der Behörde, Antragsunterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, erübrigen sich weitgehend, weil der Antragsteller schon bei der Abgabe eine Rückmeldung erhält, dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Somit werden unnötig lange Bearbeitungszeiten in der Behörde vermieden. Vorteile für Unternehmen ERNA sorgt auf Unternehmerseite dafür, dass die Antragsteller für kurzzeitige Arbeitsstellen nicht nur von der innerbehördlichen Beschleunigung der Antragsbearbeitung profitieren, sondern zudem die Gewähr erhalten, dass ihr über das Online-Portal gestellter Antrag richtig ausgefüllt wurde und bei der Behörde eingegangen ist. Überdies kann die Antrags-Webseite im Internet auch über mobile Geräte mit Web-Browser (wie Smartphones oder Tablets) von unterwegs aufgesucht werden. So ist es einem Umzugsunternehmer z.b. möglich, während eines Beratungsgesprächs bei einem Kunden gleich den Antrag auf Haltverbotsanordnung am wenige Tage später liegenden Umzugstag zu stellen. Vorteile für die Verwaltung Auf Verwaltungsseite sorgt ERNA dafür, dass bezirksübergreifend die kurzzeitigen Arbeitsstellen auf einer elektronischen Straßenkarte grafisch dargestellt und sowohl untereinander als auch mit anderen Ereignissen im Straßennetz (wie den länger dauernden Baustellen oder Filmdreharbeiten, Straßenfeste, Marathon, Radrennen etc.) koordiniert werden können. Dafür stehen in den betroffenen Behörden weitere Managementsysteme zur Verfügung, die in dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt betriebenen Verkehrsinformationssystem Straße zusammengefasst sind. Die stadtweite Koordination von ERNA liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die auch 3/13 19

20 das IT-Verfahren zentral beschafft hat. ERNA wird zentral von der IT-Stelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt betreut. Die Anschaffungskosten betrugen ca Euro gut angelegtes Geld angesichts der vielfältigen Vorteile für allen Beteiligten. Voraussetzung für die Nutzung der Online- Antragstellung bei ERNA durch die Unternehmer ist, dass diese sich zuvor als sogenannte Rahmenanordnungsinhaber bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Ordnungsamtes registrieren lassen, die auch weitere Informationen zur Rahmenanordnung erteilt. Verkehrsinformationssystem Straße Mit dem Verkehrsinformationssystem Straße weist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt innerhalb der E-Government-Strategie des Landes schon jetzt einen hohen Zielerfüllungsgrad auf dem Gebiet der Straßenverkehrsverwaltung auf. Im Verkehrsinformationssystem Straße gibt es neben ERNA beispielsweise ein Software-Modul, mit dem die Straßenverkehrsbehörden die georeferenzierte Anordnung und Verwaltung von Verkehrszeichen vornehmen können. Entsprechende Module sind auch für Anordnung und Verwaltung von Radverkehrsanlagen und von Wegweisungsschildern vorhanden. Das Management des Antragseingangs (online) und der Genehmigungserteilung von Ausnahmen zur Umweltzone und von Handwerker-Parkausweisen geschieht ebenfalls bereits mit speziellen Softwaremodulen im Verkehrsinformationssystem Straße. Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungs-Richtlinie sind in Berlin beträchtliche Investitionen für die ServiceStadt Berlin getätigt worden. Der in diesem Zusammenhang eingerichtete Formularserver wird für den Online- Zugang zu ERNA genutzt. Für die weitere Zukunft ist die Ausweitung der elektronischen Antragstellung und Verwaltung auch von anderen Genehmigungen im Bereich der Straßensondernutzungen vorgesehen (Projektname egestra ). (PR/Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) Berliner Datenportal startet im neuen Design in den Regelbetrieb Das Berliner Datenportal Open Data ist am 13. Juni im neuen Design in den Regelbetrieb gestartet. Unter daten. berlin.de stehen fast 200 lizenzfreie und maschinenlesbare Datensätze in mehr als 20 Kategorien zur Verfügung. Diese Wirtschafts-, Verkehrs- oder Verwaltungsdaten stehen damit kostenlos Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Medien zur Auswertung und Weiterverarbeitung zur Verfügung. Zum Relaunch wurden darüber hinaus neue Datensätze zum Thema Energie hinzugefügt. Das Berliner Datenportal war ein Pilotund Testprojekt im Rahmen des E-Government-Programms ServiceStadt Berlin und war als erstes deutsches Datenportal im September 2011 im Pilotbetrieb gestartet. Die mit der Überführung in den Regelbetrieb einhergehenden Änderungen steigern zusätzlich die Nutzerfreundlichkeit. Zudem präsentiert sich das Berliner Datenportal als eines der ersten Serviceangebote im neuen Design des Internetauftritts berlin.de. Staatssekretär Guido Beermann: Mit der Aufnahme des Regelbetriebes läuten wir eine neue Stufe der Professionalisierung der Berliner Open-Data-Initiative ein. Vor gut einem Jahr waren wir die Ersten in Deutschland mit einem solchen Angebot an Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft. Die Zunahme sowohl bei Nutzern als auch bei Datensätzen bestätigt unseren Ansatz, als Verwaltungsservice den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend mehr Datensätze im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Projektleitung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg sind Projektpartner. Die Realisierung liegt beim Fraunhofer Institut FOKUS sowie Berlin.de (LPD) Bundesrat verabschiedet E-Government-Gesetz Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das E-Government-Gesetz, das am 7. Juni vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Das E-Government- Gesetz verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Es kann uns allen künftig viel Geld und Zeit sparen. Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform, denn Behördenformulare müssen in den allermeisten Fällen von Hand unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen und ist damit ein erster Schritt in die richtige Richtung: Bürger können sich zum Beispiel rechtssicher an Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden, sagte Kempf. Idealerweise sollte der Gesetzgeber noch einen Schritt vorher ansetzen und prüfen, ob bei vielen Verfahren auf eine Schriftform samt Unterschrift komplett verzichtet werden kann. Länder wie Österreich zeigen, dass der Datenaustausch zwischen Bürger und Verwaltung ohne Schriftform oft leichter geht und ohne Einbußen an Sicherheit und Zuverlässigkeit. Nach Zahlen des E-Government-Benchmarks der Europäischen Union hat Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf. Laut neuem Gesetz müssen künftig alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. (PR/BITKOM e.v.) 3/13 20

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