VOLKSSCHULE 1. SPRACHENLERNEN IN DER GRUNDSCHULE
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- Berthold Falk
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1 Sachbearbeiterin: Mag a. Ingrid Heihs, BSI in Anita Hasler Tel / Anlage A zu Zl.: II-501/ Spezielle Richtlinien für die Beantragung bzw. Durchführung von Schulversuchen in der Volksschule im Schuljahr 2014/2015 VOLKSSCHULE Vorbemerkungen Entsprechend den Allgemeinen Richtlinien für die Beantragung von Schulversuchen im Schuljahr 2014/2015, werden für die Volksschule folgende Schwerpunktsetzungen bei der Beantragung von Schulversuchen bekannt gegeben: 1. SPRACHENLERNEN IN DER GRUNDSCHULE 1. Sprachintensivierung: Unverzichtbare Voraussetzung für Schulversuche zur Sprachintensivierung ist, dass die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer über die erforderlichen Qualifikationen zur Erteilung des integrativen Unterrichts in der jeweiligen Sprache ab der ersten Schulstufe verfügt und die Schulstandorte alle entsprechenden Voraussetzungen nach der Projektbeschreibung des Landesschulrates für NÖ (Überarbeitung Jänner 2008) erbringen. 2. Führung bilingualer Klassen bzw. Formen nur unter bestimmten Voraussetzungen: - Zielsprachengemäß gemischte Schülerpopulation zur Gewährleistung des Prinzips des peer group learning (annähernd gleich große Gruppen) 1
2 - für die fremdsprachige Schülergruppe Einsatz von Lehrer/innen, die über ein Lehramt für Volksschulen in Österreich bzw. über eine vergleichbare Qualifikation verfügen und deren Erstsprache nach Möglichkeit die Fremdsprache ist. Es sollten aber auch alle jene Möglichkeiten zur Intensivierung der lebenden Fremdsprache im unverbindlichen Bereich in Betracht gezogen werden, die bereits mit der Novellierung des Volksschullehrplans (BGBl. Nr. 546/1993) geschaffen worden sind. Dazu bedarf es selbstverständlich keiner Beantragung als Schulversuch.! Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, muss die Sprachintensivierung auf der Sekundarstufe I ihre Fortsetzung finden. Die Projektanträge müssen genaue Angaben zu folgenden Bereichen enthalten: - Gesamtwochenstundenausmaß bzw. Ausmaß der Fremdspracheneinheiten - konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z.b. durch die Schulaufsicht - methodisch-didaktisches Konzept mit allen relevanten Versuchsbereichen (wie zum Beispiel von nicht approbierten Lehrbüchern, Entwicklung von Planungs- und Unterrichtsmaterialien) - Angabe der Schule/n der Sekundarstufe I, die Sprachintensivierung bzw. Sprachenschwerpunkt anbieten. Bei der Planung und Durchführung von Fremdsprachenprojekten ist verstärkt darauf zu achten, dass auch jene Sprachen vermittelt werden, die in einem unmittelbaren soziokulturellen Zusammenhang mit den jeweiligen regionalen Bedingungen stehen. Bezüglich gänzlich neuer Projekte wird auf Punkt 1 des Allgemeinen Richtlinienerlasses verwiesen. 2. ALTERNATIVE FORMEN DER LEISTUNGSBEURTEILUNG Im Zuge der beschlossenen Schulgesetznovellen (BGBl. Nr. 133/1998) kam es auch zu Veränderungen bei der Leistungsbeurteilung. Mit Ausnahme der Möglichkeit, zur Ziffernbeurteilung verbale Zusätze hinzuzufügen, können alle übrigen alternativen Formen der Leistungsbeurteilung weiterhin nur im Wege von Schulversuchen ( 78a SchUG) realisiert werden: 78a: (1) An Volksschulen und an Sonderschulen sind alternative Formen der Leistungsbeurteilung zu erproben, wobei die Selbstständigkeit der Arbeit, die Erfassung und die Anwendung des Lehrstoffes, die Durchführung der Aufgaben und die Eigenständigkeit der SchülerInnen zu beurteilen sind und unterschiedliche SchülerInnenleistungen zum Ausdruck zu bringen sind. In den Schulversuchen ist vorzusehen, dass auf Verlangen der Erziehungsberechtigten die Beurteilung im Jahreszeugnis jedenfalls durch Noten zu erfolgen hat. 2
3 3. MASSNAHMEN ZUR BEGABUNGSFÖRDERUNG Kennzeichnend für derartige Versuche könnten sein: Individualisierende und differenzierende Formen von Lernanreicherung und Lernbeschleunigung ( enrichment und acceleration ), insbesondere in begabungs- und Interessen fördernden Projekten. Dies betrifft z. B: Steigern der Grundfertigkeiten Fächerübergreifende Aspekte und die Qualität fördernde Maßnahmen Aspekte des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts einschließlich wichtiger Querverbindungen usw. Bei allen Maßnahmen zur Begabungsförderung ist darauf zu achten, dass sie grundsätzlich im heterogenen Klassenverband zu realisieren sind. 4. MEHRSTUFENKLASSEN (Jahrgangsgemischtes Lernen) Wenn Vorhaben erprobt werden, die über die im Volksschullehrplan in Punkt 1 der Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule geschaffenen Bestimmungen hinausreichen, sind insbesondere die in den Punkten 1 bis 3 genannten Versuchsanliegen dieser Richtlinien mit zu beachten. Als Schulversuche kommen daher vor allem solche Projekte in Frage, die über das im Lehrplan angeführte Stundenausmaß für schulstufenreinen Unterricht hinausgehen bzw. zusätzliche spezielle organisatorische und methodisch-didaktische Versuchselemente enthalten. Da in Mehrstufenklassen alternative Formen der Leistungserprobung zum Einsatz kommen, ist dies in der Antragstellung zu vermerken, ohne dass diese Standorte als Projekte gem. Punkt 2 dieser speziellen Richtlinien gesondert anzuführen sind. Neue Mehrstufenklassen werden nur genehmigt, wenn die am Standort geführten Regelklasse/n ein gemeinsames Angebot von Schulstufen der Grundstufe I! führt/führen (sog. Grundstufenklassen mit 0., 1. und 2. Schulstufe). 16 NÖ PflSchG: Organisationsformen (1) Die Volksschule ist in der Grundstufe I 2. mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen. 3
4 An bereits bestehenden Schulversuchsstandorten ist dies ebenso anzustreben. 5. MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHER BEREICH! Internationale Studien wie TIMSS und PISA zeigen die Wichtigkeit der Bildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. An Projekten, die diesem Anliegen besonders Rechnung tragen, besteht seitens des LSR für NÖ großes Interesse. Auf die VO des BMUKK, BGBl.402 vom , Teil II, betreffend Änderung Lehrplan SU, Grundstufe II, gültig mit , wird verwiesen. 6. VOLKSSCHULEN BZW. VOLKSSCHULKLASSEN MIT MUSIKALISCHEM SCHWERPUNKT Grundlage für die Beantragung ist die Projektbeschreibung des BMUKK. Dies bedeutet u. a. auch, dass für derartige Klassen die derzeit im Lehrplan vorgesehenen einschlägigen unverbindlichen Übungen entfallen, da diese Inhalte in den erweiterten Musikunterricht integriert werden. Darüber hinaus gehende Konzepte können nicht als Musikvolksschulklassen genehmigt werden. Der Lehrplanentwurf für die geplante unverbindliche Übung vertiefende Musikerziehung ist im Rahmen dieser Schulversuche praktisch zu erproben. Instrumentales Musizieren ist in den Musikunterricht zu integrieren und stellt keinen eigenen Unterrichtsgegenstand dar. Da das Erlernen eines Musikinstrumentes nicht zu den unmittelbaren Aufgaben der Musikvolksschule zählt, ist eine möglichst enge und intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen z. B. Musikschulen, sehr erwünscht. Es wird ersucht, bei der Beantragung dieses Schulversuchs darauf zu achten, dass alle zusätzlichen Lehrerwochenstunden, die durch die Führung des Schulversuchs entstehen, angeführt werden - unabhängig davon, ob diese zusätzlichen Stunden von einzelnen Lehrerinnen bzw. Lehrern im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung oder allenfalls als MDL gehalten werden. Für die Aufnahme in eine Volksschule bzw. Volksschulklasse mit musikalischem Schwerpunkt ist keine Eignungsprüfung vorgesehen. Bei der Klassenbildung sollen einzelne Schülergruppen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Über die Aufnahme entscheidet 4
5 nach Maßgabe der am Schulstandort verfügbaren personellen Ressourcen bzw. Mittel der Wunsch der Eltern bzw. Kinder. Bei diesem Projekt ist eine genaue Angabe der Klassen der Schule, der am Schulversuch teilnehmenden Klassen, die SchülerInnenzahl je Klasse, die zusätzlich erforderlichen LehrerInnenstunden je Klasse, sowie die Anzahl der SchülerInnenstunden je Klasse bzw. je Schulstufe auf dem Beiblatt (Homepage des LSR) anzuschließen. 7. KOOPERATIONSPROJEKTE KINDERGARTEN - SCHULE Die Bedeutung der Frühförderung auf die kindliche Entwicklung wird durch neue Erkenntnisse in der Hirnforschung belegt. Internationale Studien haben den Einfluss auf den späteren Schulerfolg der Kinder nachgewiesen. Besondere Beachtung sollte daher dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule geschenkt werden. Es besteht großes Interesse an Schulversuchsvorhaben, in denen die Kooperation mit dem Kindergarten in besonderer Weise gepflegt wird und die dazu beitragen, den Kindern einen guten Schulstart zu ermöglichen. Folgende Aspekte sollten bei den neuen Projekten daher besonders berücksichtigt werden: Bewegungsförderung Das Sozialverhalten Die Kreativität Kindgerechtes Heranführen an den naturwissenschaftlich-technischen und mathematischen Bereich Die sprachliche Förderung, sowohl in der Erstsprache, als auch in der Unterrichtssprache Zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der Unterrichtssprache werden der Einsatz der entwickelten Deutsch-Standards zu Beginn der Schulpflicht sowie die vom Deutsch- Kompetenzzentrum der PH Oberösterreich erstellten Aufgabenbeispiele empfohlen. (Siehe auch 5
6 In diesem Zusammenhang wird auf den Bildungsplan für die NÖ Kindergärten und die Broschüre Vom Kindergarten in die Schule hingewiesen: Soziales/Kinderbetreuung/Kindergaerten/KindergartenBildungsplan.wai.html Soziales/Kinderbetreuung/Kindergaerten/Kindergarten_Broschueren.print.html Darüber hinaus sind beim Übergang vom Kindergarten in die Schule Übergangsgespräche für einzelne SchülerInnen dann vorgesehen, wenn - nach Ansicht der Eltern und der Leitung des Kindergartens oder des Schulleiters - seitens der Schule besondere Maßnahmen und Vorkehrungen für die Einschulung des Kindes zu treffen sind. Diese Gespräche sind nur mit Einverständnis der Eltern anzuberaumen. Ziel der Gespräche ist es, in schwierigen Fällen die bestmögliche Schulbahnwahl zu treffen. Auf die Erlässe des LSR Zl. II-500/ vom und I-104/ vom wird verwiesen. Die gemeinsam von Kindergarten und Schule erarbeiteten Versuchsvorhaben sind auch vom Kindergarten beim Amt der NÖ Landesregierung, Abtlg. K5, einzureichen. 8. SONSTIGE VERSUCHSVORHABEN Bei anderen als den in den Punkten 1 5 angeführten Schwerpunktsetzungen werden die Bezirksschulräte gebeten, genau zu prüfen, ob die von den einzelnen Schulen vorgelegten Schulversuchsanträge mit dem allgemeinen Bildungsziel der Volksschule, eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln, im Einklang stehen. 9. ALLGEMEINE SCHLUSSBEMERKUNGEN Einer begleitenden Evaluation der Schulversuche kommt besondere Bedeutung zu. Detaillierte Erfahrungsberichte der Schulversuchsstandorte mit Angaben zur Klassenschülerpopulation, zur verwendeten Stundentafel (mit Schulstufenangabe), zur beabsichtigten Fortsetzung der Bildungswege und zu den eingesetzten Ressourcen müssen jährlich erstellt und vorgelegt werden. Termin dafür ist jeweils der 15. Oktober. Bei der Beantragung der Schulversuche muss davon ausgegangen werden, dass die Bedeckung im Gesamtstellenplan des Bezirkes gegeben ist. 6
7 Zusätzliche Ressourcen für Schulversuche werden seitens des Landesschulrates für Niederösterreich nicht zur Verfügung gestellt. Alle Schulversuchsanträge sind mit den schulartspezifischen Formblättern und den aktuellen Projektbeschreibungen und Unterlagen (mit Schulkennzahl versehen) im Wege der Bezirksschulräte bis spätestens 28. Februar 2014 elektronisch zu übermitteln. Die Benennung der Dateien hat zu enthalten: Name und Ort der Schule sowie die Bezeichnung des Schulversuches der eingereicht wird (analog zum Formular). (Siehe Allgemeine Richtlinien) 7
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