VOLKSSCHULE 1. SPRACHENLERNEN IN DER GRUNDSCHULE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VOLKSSCHULE 1. SPRACHENLERNEN IN DER GRUNDSCHULE"

Transkript

1 Sachbearbeiterin: Mag a. Ingrid Heihs, BSI in Anita Hasler Tel / Anlage A zu Zl.: II-501/ Spezielle Richtlinien für die Beantragung bzw. Durchführung von Schulversuchen in der Volksschule im Schuljahr 2014/2015 VOLKSSCHULE Vorbemerkungen Entsprechend den Allgemeinen Richtlinien für die Beantragung von Schulversuchen im Schuljahr 2014/2015, werden für die Volksschule folgende Schwerpunktsetzungen bei der Beantragung von Schulversuchen bekannt gegeben: 1. SPRACHENLERNEN IN DER GRUNDSCHULE 1. Sprachintensivierung: Unverzichtbare Voraussetzung für Schulversuche zur Sprachintensivierung ist, dass die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer über die erforderlichen Qualifikationen zur Erteilung des integrativen Unterrichts in der jeweiligen Sprache ab der ersten Schulstufe verfügt und die Schulstandorte alle entsprechenden Voraussetzungen nach der Projektbeschreibung des Landesschulrates für NÖ (Überarbeitung Jänner 2008) erbringen. 2. Führung bilingualer Klassen bzw. Formen nur unter bestimmten Voraussetzungen: - Zielsprachengemäß gemischte Schülerpopulation zur Gewährleistung des Prinzips des peer group learning (annähernd gleich große Gruppen) 1

2 - für die fremdsprachige Schülergruppe Einsatz von Lehrer/innen, die über ein Lehramt für Volksschulen in Österreich bzw. über eine vergleichbare Qualifikation verfügen und deren Erstsprache nach Möglichkeit die Fremdsprache ist. Es sollten aber auch alle jene Möglichkeiten zur Intensivierung der lebenden Fremdsprache im unverbindlichen Bereich in Betracht gezogen werden, die bereits mit der Novellierung des Volksschullehrplans (BGBl. Nr. 546/1993) geschaffen worden sind. Dazu bedarf es selbstverständlich keiner Beantragung als Schulversuch.! Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, muss die Sprachintensivierung auf der Sekundarstufe I ihre Fortsetzung finden. Die Projektanträge müssen genaue Angaben zu folgenden Bereichen enthalten: - Gesamtwochenstundenausmaß bzw. Ausmaß der Fremdspracheneinheiten - konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z.b. durch die Schulaufsicht - methodisch-didaktisches Konzept mit allen relevanten Versuchsbereichen (wie zum Beispiel von nicht approbierten Lehrbüchern, Entwicklung von Planungs- und Unterrichtsmaterialien) - Angabe der Schule/n der Sekundarstufe I, die Sprachintensivierung bzw. Sprachenschwerpunkt anbieten. Bei der Planung und Durchführung von Fremdsprachenprojekten ist verstärkt darauf zu achten, dass auch jene Sprachen vermittelt werden, die in einem unmittelbaren soziokulturellen Zusammenhang mit den jeweiligen regionalen Bedingungen stehen. Bezüglich gänzlich neuer Projekte wird auf Punkt 1 des Allgemeinen Richtlinienerlasses verwiesen. 2. ALTERNATIVE FORMEN DER LEISTUNGSBEURTEILUNG Im Zuge der beschlossenen Schulgesetznovellen (BGBl. Nr. 133/1998) kam es auch zu Veränderungen bei der Leistungsbeurteilung. Mit Ausnahme der Möglichkeit, zur Ziffernbeurteilung verbale Zusätze hinzuzufügen, können alle übrigen alternativen Formen der Leistungsbeurteilung weiterhin nur im Wege von Schulversuchen ( 78a SchUG) realisiert werden: 78a: (1) An Volksschulen und an Sonderschulen sind alternative Formen der Leistungsbeurteilung zu erproben, wobei die Selbstständigkeit der Arbeit, die Erfassung und die Anwendung des Lehrstoffes, die Durchführung der Aufgaben und die Eigenständigkeit der SchülerInnen zu beurteilen sind und unterschiedliche SchülerInnenleistungen zum Ausdruck zu bringen sind. In den Schulversuchen ist vorzusehen, dass auf Verlangen der Erziehungsberechtigten die Beurteilung im Jahreszeugnis jedenfalls durch Noten zu erfolgen hat. 2

3 3. MASSNAHMEN ZUR BEGABUNGSFÖRDERUNG Kennzeichnend für derartige Versuche könnten sein: Individualisierende und differenzierende Formen von Lernanreicherung und Lernbeschleunigung ( enrichment und acceleration ), insbesondere in begabungs- und Interessen fördernden Projekten. Dies betrifft z. B: Steigern der Grundfertigkeiten Fächerübergreifende Aspekte und die Qualität fördernde Maßnahmen Aspekte des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts einschließlich wichtiger Querverbindungen usw. Bei allen Maßnahmen zur Begabungsförderung ist darauf zu achten, dass sie grundsätzlich im heterogenen Klassenverband zu realisieren sind. 4. MEHRSTUFENKLASSEN (Jahrgangsgemischtes Lernen) Wenn Vorhaben erprobt werden, die über die im Volksschullehrplan in Punkt 1 der Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule geschaffenen Bestimmungen hinausreichen, sind insbesondere die in den Punkten 1 bis 3 genannten Versuchsanliegen dieser Richtlinien mit zu beachten. Als Schulversuche kommen daher vor allem solche Projekte in Frage, die über das im Lehrplan angeführte Stundenausmaß für schulstufenreinen Unterricht hinausgehen bzw. zusätzliche spezielle organisatorische und methodisch-didaktische Versuchselemente enthalten. Da in Mehrstufenklassen alternative Formen der Leistungserprobung zum Einsatz kommen, ist dies in der Antragstellung zu vermerken, ohne dass diese Standorte als Projekte gem. Punkt 2 dieser speziellen Richtlinien gesondert anzuführen sind. Neue Mehrstufenklassen werden nur genehmigt, wenn die am Standort geführten Regelklasse/n ein gemeinsames Angebot von Schulstufen der Grundstufe I! führt/führen (sog. Grundstufenklassen mit 0., 1. und 2. Schulstufe). 16 NÖ PflSchG: Organisationsformen (1) Die Volksschule ist in der Grundstufe I 2. mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen. 3

4 An bereits bestehenden Schulversuchsstandorten ist dies ebenso anzustreben. 5. MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHER BEREICH! Internationale Studien wie TIMSS und PISA zeigen die Wichtigkeit der Bildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. An Projekten, die diesem Anliegen besonders Rechnung tragen, besteht seitens des LSR für NÖ großes Interesse. Auf die VO des BMUKK, BGBl.402 vom , Teil II, betreffend Änderung Lehrplan SU, Grundstufe II, gültig mit , wird verwiesen. 6. VOLKSSCHULEN BZW. VOLKSSCHULKLASSEN MIT MUSIKALISCHEM SCHWERPUNKT Grundlage für die Beantragung ist die Projektbeschreibung des BMUKK. Dies bedeutet u. a. auch, dass für derartige Klassen die derzeit im Lehrplan vorgesehenen einschlägigen unverbindlichen Übungen entfallen, da diese Inhalte in den erweiterten Musikunterricht integriert werden. Darüber hinaus gehende Konzepte können nicht als Musikvolksschulklassen genehmigt werden. Der Lehrplanentwurf für die geplante unverbindliche Übung vertiefende Musikerziehung ist im Rahmen dieser Schulversuche praktisch zu erproben. Instrumentales Musizieren ist in den Musikunterricht zu integrieren und stellt keinen eigenen Unterrichtsgegenstand dar. Da das Erlernen eines Musikinstrumentes nicht zu den unmittelbaren Aufgaben der Musikvolksschule zählt, ist eine möglichst enge und intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen z. B. Musikschulen, sehr erwünscht. Es wird ersucht, bei der Beantragung dieses Schulversuchs darauf zu achten, dass alle zusätzlichen Lehrerwochenstunden, die durch die Führung des Schulversuchs entstehen, angeführt werden - unabhängig davon, ob diese zusätzlichen Stunden von einzelnen Lehrerinnen bzw. Lehrern im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung oder allenfalls als MDL gehalten werden. Für die Aufnahme in eine Volksschule bzw. Volksschulklasse mit musikalischem Schwerpunkt ist keine Eignungsprüfung vorgesehen. Bei der Klassenbildung sollen einzelne Schülergruppen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Über die Aufnahme entscheidet 4

5 nach Maßgabe der am Schulstandort verfügbaren personellen Ressourcen bzw. Mittel der Wunsch der Eltern bzw. Kinder. Bei diesem Projekt ist eine genaue Angabe der Klassen der Schule, der am Schulversuch teilnehmenden Klassen, die SchülerInnenzahl je Klasse, die zusätzlich erforderlichen LehrerInnenstunden je Klasse, sowie die Anzahl der SchülerInnenstunden je Klasse bzw. je Schulstufe auf dem Beiblatt (Homepage des LSR) anzuschließen. 7. KOOPERATIONSPROJEKTE KINDERGARTEN - SCHULE Die Bedeutung der Frühförderung auf die kindliche Entwicklung wird durch neue Erkenntnisse in der Hirnforschung belegt. Internationale Studien haben den Einfluss auf den späteren Schulerfolg der Kinder nachgewiesen. Besondere Beachtung sollte daher dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule geschenkt werden. Es besteht großes Interesse an Schulversuchsvorhaben, in denen die Kooperation mit dem Kindergarten in besonderer Weise gepflegt wird und die dazu beitragen, den Kindern einen guten Schulstart zu ermöglichen. Folgende Aspekte sollten bei den neuen Projekten daher besonders berücksichtigt werden: Bewegungsförderung Das Sozialverhalten Die Kreativität Kindgerechtes Heranführen an den naturwissenschaftlich-technischen und mathematischen Bereich Die sprachliche Förderung, sowohl in der Erstsprache, als auch in der Unterrichtssprache Zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der Unterrichtssprache werden der Einsatz der entwickelten Deutsch-Standards zu Beginn der Schulpflicht sowie die vom Deutsch- Kompetenzzentrum der PH Oberösterreich erstellten Aufgabenbeispiele empfohlen. (Siehe auch 5

6 In diesem Zusammenhang wird auf den Bildungsplan für die NÖ Kindergärten und die Broschüre Vom Kindergarten in die Schule hingewiesen: Soziales/Kinderbetreuung/Kindergaerten/KindergartenBildungsplan.wai.html Soziales/Kinderbetreuung/Kindergaerten/Kindergarten_Broschueren.print.html Darüber hinaus sind beim Übergang vom Kindergarten in die Schule Übergangsgespräche für einzelne SchülerInnen dann vorgesehen, wenn - nach Ansicht der Eltern und der Leitung des Kindergartens oder des Schulleiters - seitens der Schule besondere Maßnahmen und Vorkehrungen für die Einschulung des Kindes zu treffen sind. Diese Gespräche sind nur mit Einverständnis der Eltern anzuberaumen. Ziel der Gespräche ist es, in schwierigen Fällen die bestmögliche Schulbahnwahl zu treffen. Auf die Erlässe des LSR Zl. II-500/ vom und I-104/ vom wird verwiesen. Die gemeinsam von Kindergarten und Schule erarbeiteten Versuchsvorhaben sind auch vom Kindergarten beim Amt der NÖ Landesregierung, Abtlg. K5, einzureichen. 8. SONSTIGE VERSUCHSVORHABEN Bei anderen als den in den Punkten 1 5 angeführten Schwerpunktsetzungen werden die Bezirksschulräte gebeten, genau zu prüfen, ob die von den einzelnen Schulen vorgelegten Schulversuchsanträge mit dem allgemeinen Bildungsziel der Volksschule, eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln, im Einklang stehen. 9. ALLGEMEINE SCHLUSSBEMERKUNGEN Einer begleitenden Evaluation der Schulversuche kommt besondere Bedeutung zu. Detaillierte Erfahrungsberichte der Schulversuchsstandorte mit Angaben zur Klassenschülerpopulation, zur verwendeten Stundentafel (mit Schulstufenangabe), zur beabsichtigten Fortsetzung der Bildungswege und zu den eingesetzten Ressourcen müssen jährlich erstellt und vorgelegt werden. Termin dafür ist jeweils der 15. Oktober. Bei der Beantragung der Schulversuche muss davon ausgegangen werden, dass die Bedeckung im Gesamtstellenplan des Bezirkes gegeben ist. 6

7 Zusätzliche Ressourcen für Schulversuche werden seitens des Landesschulrates für Niederösterreich nicht zur Verfügung gestellt. Alle Schulversuchsanträge sind mit den schulartspezifischen Formblättern und den aktuellen Projektbeschreibungen und Unterlagen (mit Schulkennzahl versehen) im Wege der Bezirksschulräte bis spätestens 28. Februar 2014 elektronisch zu übermitteln. Die Benennung der Dateien hat zu enthalten: Name und Ort der Schule sowie die Bezeichnung des Schulversuches der eingereicht wird (analog zum Formular). (Siehe Allgemeine Richtlinien) 7

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube

Mehr

KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG/BESCHLUSS- FASSUNG, VERÖFFENTLICHUNG, ADAPTIERUNG STANDORTBEZOGENER SCHULPROFILE

KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG/BESCHLUSS- FASSUNG, VERÖFFENTLICHUNG, ADAPTIERUNG STANDORTBEZOGENER SCHULPROFILE KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG/BESCHLUSS- FASSUNG, VERÖFFENTLICHUNG, ADAPTIERUNG STANDORTBEZOGENER SCHULPROFILE Zusammenstellung der AHS-Abteilung des Stadtschulrates für Wien 2 Die Profile des Schulstandortes

Mehr

Neue Mittelschule - Steiermark. Elisabeth Meixner

Neue Mittelschule - Steiermark. Elisabeth Meixner Neue Mittelschule Begutachtungsentwurf Stand Nov 2011 Neue Mittelschule - Steiermark Zusammenfassung: Elisabeth Meixner Vizepräsidentin des LSR Stmk. Aufgrund vieler Anfragen übermittle ich folgende Zusammenfassung

Mehr

VIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

VIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Mehr

Die Neue Mittelschule

Die Neue Mittelschule Gesetzestextauszüge SchOG und SchUG Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 36. Bundesgesetz ausgegeben am 24.04.2012; BGBl. II Nr. 185/2012 v. 30.5.2012 (Umsetzungspaket NMS) (in Kraft seit

Mehr

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG A/15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2009 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September

Mehr

STADTSCHULRAT für Wien

STADTSCHULRAT für Wien STADTSCHULRAT für Wien Zl. 100.120/04/99 Wien, 15. März 1999 Die Wiener Volksschule Neuerungen ab dem Schuljahr 1999/2000 ERI : 302 An alle allgemein bildenden Pflichtschulen Sachbearbeiter: BSI Gertrude

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Neue Mittelschule Steiermark

Neue Mittelschule Steiermark Neue Mittelschule Steiermark Das Modell 1 Ziele Weiterentwicklung der Sekundarstufe I Individualisierung von Schullaufbahnen Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung Grundsätzliche pädagogische und

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Seite 73 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 31. Jänner 2013 5. Stück Nr. 5 Oö. Schulrechtsänderungsgesetz 2012 (XXVII. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage

Mehr

Neue Mittelschule. Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( NMS-Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1.

Neue Mittelschule. Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( NMS-Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1. Neue Mittelschule Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( -Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1. September 2012 Leistungsdifferenzierte Pflichtgegenstände Differenzierte Pflichtgegenstände

Mehr

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark Neue Mi'elschule Steiermark

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark Neue Mi'elschule Steiermark Neue Mi'elschule Steiermark Seite 1 Aufgabe der NMS (SCHOG 21a) Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen

Mehr

"Kooperationsklassen Förderschule/Sonderschule mit Bildungsgang Förderschule - Berufsvorbereitungsjahr/Sonderberufsfachschule"

Kooperationsklassen Förderschule/Sonderschule mit Bildungsgang Förderschule - Berufsvorbereitungsjahr/Sonderberufsfachschule Schulversuchsbestimmung gemäß 22 SchG 18. Januar 2008, Az.:35-6413.45/71 "Kooperationsklassen Förderschule/Sonderschule mit Bildungsgang Förderschule - Berufsvorbereitungsjahr/Sonderberufsfachschule" Ziel

Mehr

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik Bearbeiter:

Mehr

STADTSCHULRAT FÜR WIEN

STADTSCHULRAT FÜR WIEN STADTSCHULRAT FÜR WIEN Zl. 100.063/43/91 Wien, 22. November 1991 Merkblatt "Unverbindliche Übungen- Qualifikationen" Sachbearbeiter: Hl. Kurt Kremzar Tel. Nr. 523 46 16/DW 250 An a l l e Volksschulen,

Mehr

Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Schulbesuchsbestätigung-ao Standard -spaltig-mittel/hoch Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Schulbesuchsbestätigung geboren am. Jänner 00, hat die Vorschulstufe als außerordentlicher Schüler im Sinne der

Mehr

Elternbrief der Grundschule Klasse 4, Schuljahr.

Elternbrief der Grundschule Klasse 4, Schuljahr. Schule am Floßplatz - Grundschule Fax-Nr. 0341/ 2 11 98 56 Hohe Str. 45 04107 Leipzig Tel. 0341/ 91046021 Elternbrief der Grundschule Klasse 4, Schuljahr. Hinweise für Eltern zum Aufnahmeverfahren an Oberschulen

Mehr

VORARLBERGER MITTELSCHULE

VORARLBERGER MITTELSCHULE VORARLBERGER MITTELSCHULE Gesetzesvorlage - SCHUG, SCHOG u.a. (Beschluss im Nationalrat am 28.3.2012) Lehrplanverordnung (liegt vor seit 30.5.2012) Entwurf für Leistungsbeurteilungsverordnung (liegt noch

Mehr

diese Info betrifft alle VS und ASO, die auf den Schulstufen 1 bis 3 alternativ beurteilen.

diese Info betrifft alle VS und ASO, die auf den Schulstufen 1 bis 3 alternativ beurteilen. e*sa-info II 2016/17 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Linz, März 2017 diese Info betrifft alle VS und ASO, die auf den Schulstufen 1 bis 3 alternativ beurteilen. Die geltende Rechtslage zur alternativen

Mehr

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark. Neue Mittelschule. LSI Hermann Zoller. Seite 1. Formatvorlage Rene Patak

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark. Neue Mittelschule. LSI Hermann Zoller. Seite 1. Formatvorlage Rene Patak Neue Mittelschule LSI Hermann Zoller Seite 1 Aufgabe der NMS Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu

Mehr

Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I

Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I Landesschulrat für Niederösterreich -------------------------------------------------------------------- Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I NÖ Schulmodell Rechtsgrundlage: SchOG 7a

Mehr

Das BMUKK teilt mit Schreiben BMUKK /0083-l/5a/2013 vom Folgendes

Das BMUKK teilt mit Schreiben BMUKK /0083-l/5a/2013 vom Folgendes LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen, in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr.

Mehr

Verordnung über den Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in Niederösterreich

Verordnung über den Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in Niederösterreich Verordnung über den Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in Niederösterreich 5025/21 0 Stammverordnung 81/89 1989-09-01 Blatt 1-8 5025/21 6 5025/21

Mehr

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Wir führen eine ganztägige Schulform in getrennter Abfolge. Dies bedeutet, dass Unterricht und Lernbetreuung bis 13:20 Uhr (kostenlos) stattfinden, Nachmittags- und

Mehr

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern Richtlinien für die Aufnahme von Schülern 1. Allgemein 1.1. Die Deutsche Schule Izmir möchte grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet Ihrer Herkunft, ihres sozialen Hintergrunds und ihrer

Mehr

2.1. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

2.1. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer Richtlinien für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) in der Allgemeinbildenden Pflichtschule Neufassung - LSR f. NÖ I-1117/0029-2014 Der Landesschulrat für Niederösterreich

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen 13. Oktober 2014 Zahl: 113.08/0063-allg/2014 SachbearbeiterIn: Mag. Dr. Christina Wallas E-Mail: c.wallas@lsr-t.gv.at Tel: 0512 520 33-113 RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014 Sachgebiet: Inhalt: Ergeht an: Allgemeine

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung

Textgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 1 von 11 Textgegenüberstellung Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 5. (1) bis (10) (11) Mündliche Prüfungen sind unzulässig: a) in der Volksschule aa) in der 1. bis 4. Schulstufe in

Mehr

Verfassungsbestimmung 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Verfassungsbestimmung 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Langtitel Bundesgesetz über besondere Bestimmungen betreffend das Minderheitenschulwesen Burgenland (Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland) (NR: GP XVIII RV 1637 AB 1783 S. 172. BR: AB 4908 S. 589.)

Mehr

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Wir führen eine ganztägige Schulform in getrennter Abfolge. Dies bedeutet, dass Unterricht und Lernbetreuung bis 13:20 Uhr (kostenlos) stattfinden, Nachmittags- und

Mehr

WienerMittelSchule. Start Informationsbroschüre

WienerMittelSchule. Start Informationsbroschüre Informationsbroschüre ienermit Vorwort Mag.Dr. Susanne Brandsteidl Amtsführende Präsidentin des Stadtschulrates für Wien Die ist die pädagogisch Wie innovativste Schulform für 10- bis 14-Jährige. Weniger

Mehr

Neue NÖ. Mittelschule NNÖMS

Neue NÖ. Mittelschule NNÖMS Neue NÖ. Mittelschule NNÖMS Organisatorische Elemente Klassen Gegenstände Schulautonomie Schwerpunkte Förderunterricht Pädagogische Elemente Teamteaching Differenzierung Individualisierung Leistungsbeurteilung

Mehr

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Wir führen eine ganztägige Schulform in getrennter Abfolge. Dies bedeutet, dass Unterricht und Lernbetreuung bis 13:20 Uhr (kostenlos) stattfinden, Nachmittags- und

Mehr

Ganztägige Schulformen. Ganztägige Schulformen. Die beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder

Ganztägige Schulformen. Ganztägige Schulformen. Die beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Ganztägige Schulformen Die beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Ganztägige Schulformen bieten Vorteile für SchülerInnen, Eltern und Gemeinden. 1 Ganztägige Schulformen bieten Vorteile für SchülerInnen,

Mehr

Summe autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2)

Summe autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2) Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

Mehr

BMUKK F Ö R D E R P R E I S

BMUKK F Ö R D E R P R E I S BMUKK F Ö R D E R P R E I S 2010 für Polytechnische Schulen Ausschreibung und Vorlagen Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung I/7, Minoritenplatz

Mehr

Verzeichnis der SCHULNACHRICHTEN 2014/15 SSR/APS

Verzeichnis der SCHULNACHRICHTEN 2014/15 SSR/APS Verzeichnis der SCHULNACHRICHTEN 2014/15 SSR/APS INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 2 Volksschule... 3 a) öffentliche Schulen... 3 b) Privatschulen... 3 c) Sonderformen... 4 Neue Mittelschule/Hauptschule...

Mehr

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL

Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Privat-Volksschule Zwettl SCHULPROFIL Wir führen eine ganztägige Schulform in getrennter Abfolge. Dies bedeutet, dass Unterricht und Lernbetreuung bis 13:20 Uhr (kostenlos) stattfinden, Nachmittags- und

Mehr

Kooperative Oberstufe

Kooperative Oberstufe Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten

Mehr

dazu ein Zitat aus der Homepage Cisonline:

dazu ein Zitat aus der Homepage Cisonline: Leistungsbeurteilung und Differenzierungsmaßnahmen für Schüler mit SPF Zusammengestellt aus Gesetzestexten und Lehrplanaussagen von SPZ Leiter Reinhard Lehner 1) Die Voraussetzung für die Leistungsbeurteilung

Mehr

Naturpark Schulen und Kindergärten vermitteln Biodiversität Lockenhaus,

Naturpark Schulen und Kindergärten vermitteln Biodiversität Lockenhaus, Naturpark Schulen und Kindergärten vermitteln Biodiversität Lockenhaus, 03.11.2016 Österreichweite Kriterien Die Schule muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen Es sind 3 formale Beschlüsse notwendig: Beschluss

Mehr

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anlässlich der Schülereinschreibung

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anlässlich der Schülereinschreibung An den Landesschulrat für Steiermark landesschulrat@lsr-stmk.gv.at Name und (6-stellige) Kennzahl der Schule: Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anlässlich der Schülereinschreibung

Mehr

INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING

INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING 1 INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING Stand: 09-01-2014 Neue Mittelschule (NMS) Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wird mit der NMS in Ostermiething gestartet. Die Umsetzung beginnt zunächst

Mehr

Vierter Teil. a) Stundentafel der Vorschulstufe

Vierter Teil. a) Stundentafel der Vorschulstufe Förderunterrichts, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, Stand: BGBl. II Nr. 368/2005, November 2005 Vierter Teil Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen

Mehr

MODULARE OBERSTUFE (MOST)

MODULARE OBERSTUFE (MOST) MODULARE OBERSTUFE (MOST) Ab dem Schuljahr 2013/14 wird beginnend mit den 6.Klassen unsere Oberstufe schrittweise auf das Modulare Oberstufensystem basierend auf dem Wiener Dachmodell Version 2013 umgebaut.

Mehr

Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl I Einleitung...

Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl I Einleitung... Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl...25 I Einleitung... 27 II Verfassungsrechtliche Grundlagen... 29 A Kompetenzverteilung

Mehr

Schulische Tagesbetreuung Ganztägige Schulform

Schulische Tagesbetreuung Ganztägige Schulform Schulische Tagesbetreuung Ganztägige Schulform 1. Was sind ganztägige Schulformen? Eine ganztägige Schulform im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen gemäß 1a K-SchG kennzeichnet sich dadurch, dass zusätzlich

Mehr

Für die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung).

Für die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung). 1. Präambel Mit dieser Förderungsmaßnahme soll die vertiefte Auseinandersetzung mit der europäischen Integration im Unterricht über die in den Lehrplänen der Schulen vorgesehenen Grundlagen hinaus angeregt

Mehr

Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule

Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule B. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe) 1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen Schulstufen und Wochenstunden Pflichtgegenstände 5. 6.

Mehr

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Lebende Fremdsprachen

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Lebende Fremdsprachen Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab 2015 Lebende Fremdsprachen Konzept Grundlage: Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GERS) Lehrplan: Gleichwertigkeit der

Mehr

Sprachliche Bildung an Österreichs Schulen: Herausforderungen und Maßnahmen

Sprachliche Bildung an Österreichs Schulen: Herausforderungen und Maßnahmen Sprachliche Bildung an Österreichs Schulen: Herausforderungen und Maßnahmen Dr. Muriel Warga Fallenböck BMBF, Leiterin der Abteilung für Diversitäts und Sprachenpolitik, Minderheitenschulwesen und Schulpartnerschaft

Mehr

SCHULENTWICKLUNG unter Nutzung der Schulautonomie. Ein Projekt der Pflichtschulen in Wien 21

SCHULENTWICKLUNG unter Nutzung der Schulautonomie. Ein Projekt der Pflichtschulen in Wien 21 SCHULENTWICKLUNG unter Nutzung der Schulautonomie Ein Projekt der Pflichtschulen in Wien ZIELSTELLUNGEN Bereitstellung aller Möglichkeiten, um bei den Kindern Freude am Lernen zu fördern, Schaffung von

Mehr

Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Tirol

Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Tirol Beilage 1 Formblatt zur Wiederbeantragung von Schulversuchen Schule (Bezeichnung): Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Tirol Schuljahr: 2017/18 Paragraph: Titel: 10 SchOG bzw. Lehrplan zusätzlich

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2139 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 24. September 1982 190. Stück 470. Verordnung: Änderung der Verordnung,

Mehr

Wir danken folgenden Institutionen für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieser Unterrichtsmaterialien:

Wir danken folgenden Institutionen für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieser Unterrichtsmaterialien: Sponsoren Wir danken folgenden Institutionen für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieser Unterrichtsmaterialien: BO-Koordination Tirol 8. Schulstufe 1 BERUFSORIENTIERUNG ein Grundbedürfnis

Mehr

Grundschule - Hauptschule - Werkrealschule 500 Schülerinnen und Schüler 45 Lehrerinnen und Lehrer Innenstadtschule 25 Nationen

Grundschule - Hauptschule - Werkrealschule 500 Schülerinnen und Schüler 45 Lehrerinnen und Lehrer Innenstadtschule 25 Nationen Grundschule - Hauptschule - Werkrealschule 500 Schülerinnen und Schüler 45 Lehrerinnen und Lehrer Innenstadtschule 25 Nationen Ziele Lernen und Leistung Das einzelne Kind im Mittelpunkt Grundbildung und

Mehr

Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung. in der NMS Völkermarkt

Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung. in der NMS Völkermarkt Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung in der NMS Völkermarkt Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern! Die Neue Mittelschule hat unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen: Die

Mehr

Die Berliner Schulstrukturreform

Die Berliner Schulstrukturreform Die Berliner Schulstrukturreform 26.06.2009 1 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs

Mehr

Modellplan Niederösterreich

Modellplan Niederösterreich Modellplan Niederösterreich Pädagogisches Konzept Das Konzept soll gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung pädagogischer Innovationen im Hinblick auf den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern

Mehr

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. LSR-GZ: 90.06/295-09 A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon 0512/52033-0, Fax 0512/52033-342 Verordnung des Landesschulrates für Tirol vom 4. März 2009, mit der Bestimmungen über Form, Inhalt,

Mehr

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Schule besuchen

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Schule besuchen Name und (6-stellige) Kennzahl der Schule: An den Landesschulrat für Steiermark landesschulrat@lsr-stmk.gv.at Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für Schülerinnen und Schüler,

Mehr

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen. 3 Schülerstammblatt

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen. 3 Schülerstammblatt Verordnung des Landesschulrates für Tirol, mit der Bestimmungen über Form, Inhalt, Führung und Aufbewahrung der an den allgemein bildenden Pflichtschulen zu verwendenden Amtsschriften und Formblätter erlassen

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom - - B1-2/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom - - B1-2/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Volks- und Sonderschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mayrhofer Tel: 0732 / 7071-1191 Fax: 0732 / 7071-1190

Mehr

Informationen für Grundschuleltern zur Anmeldung 2017

Informationen für Grundschuleltern zur Anmeldung 2017 Informationen für Grundschuleltern zur Anmeldung 2017 Wir fördern Selbstständigkeit und soziales Miteinander Überblick der Themen: Zur Schulform Gymnasium Das Krupp-Gymnasium Tag der offenen Tür Wie gestalten

Mehr

3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP

3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP 3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3021/AB XX.GP Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3021/J-NR/97 betreffend Integrationsklassen und Interkultureller Unterricht, die die Abgeordnete

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

Stellungnahme der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Steiermark der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu den gegenständlichen Entwürfen.

Stellungnahme der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Steiermark der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu den gegenständlichen Entwürfen. Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST LANDESLEITUNG PFLICHTSCHULLEHRERINNEN und PFLICHTSCHULLEHRER STMK 8020 Graz, Karl - Morre - Straße 32, Telefon: 0316/7071 337 Fax: 0316/7071

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Nummer 4 aktualisiert, Jänner 2011 Inhaltliche Verantwortung: Projektleitung Wiener MittelSchule i.v. Dr. Rupert Corazza mittelschule@ssr-wien.gv.at 24.1.2011

Mehr

Studienjahr 2008/ Stück

Studienjahr 2008/ Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2008/2009 29.05.2009 7. Stück Ausschreibungen der Pädagogischen Hochschule Kärnten, erschienen im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 29. Mai 2009 Das Mitteilungsblatt erscheint

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 7. Dezember 1983 223. Stück 583. Verordnung: Änderung der Verordnung über

Mehr

II-306/413-2009 Datum: 11.08.2009

II-306/413-2009 Datum: 11.08.2009 An alle Bezirksschulräte in Niederösterreich Sachbearbeiterin: LSI OSR Maria Handl-Stelzhammer, M.A. t: +43 2742 280 4120 f: +43 2742 280 1111 e: maria.handl-stelzhammer@lsr-noe.gv.at Beilage(n): 1 (Einverständniserklärung)

Mehr

Handelsschule für Leistungssport

Handelsschule für Leistungssport Handelsschule für Leistungssport Schwerpunkt Sport- und Eventmanagement Kontakt: HAS für Leistungssport SALZBURG Mag. Peter WANNER Johann-Brunauer-Straße 2 A 5020 Salzburg mobil: +436505510551 Fax: +43/662/43

Mehr

STANDORTBEZOGENES DYNAMISCHES FÖRDERKONZEPT

STANDORTBEZOGENES DYNAMISCHES FÖRDERKONZEPT Tomaschekstraße 44 1210 Wien Fon.: 271 15 74-111 Dir. oder - 112 LZ Mail: vs21toma044k@m56ssr.wien.at Home: www.tomaschek.schule.wien.at STANDORTBEZOGENES DYNAMISCHES FÖRDERKONZEPT Dieses Förderkonzept

Mehr

wir stellen uns vor Dir. Mag. Karin Dobler

wir stellen uns vor Dir. Mag. Karin Dobler wir stellen uns vor Dir. Mag. Karin Dobler BRG 19 - Facts Realgymnasium 28 Klassen 670 SchülerInnen Ca. 75 LehrerInnen Nachmittagsbetreuung Durchgehende Schwerpunkte: Vienna Bilingual Schooling Modulare

Mehr

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen

Mehr

Amt der Tiroler Landesregierung. Bildung. An die. Leitungen der. Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen

Amt der Tiroler Landesregierung. Bildung. An die. Leitungen der. Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen Amt der Tiroler Landesregierung Bildung An die Leitungen der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen Romed Budin Telefon +43(0)512/508-2586 Fax +43(0)512/508-742555

Mehr

JEDEM KIND EIN INSTRUMENT. LAND HESSEN Federführung: Hessisches Kultusministerium

JEDEM KIND EIN INSTRUMENT. LAND HESSEN Federführung: Hessisches Kultusministerium JEDEM KIND EIN INSTRUMENT LAND HESSEN Federführung: Hessisches Kultusministerium Nach JeKi geht es mir immer gut! Äußerung eines JeKi-Kindes LAND HESSEN Federführung: Hessisches Kultusministerium PROJEKTBÜRO

Mehr

Integration. Im Folgenden daher einige Gedanken und Hinweise zum Thema:

Integration. Im Folgenden daher einige Gedanken und Hinweise zum Thema: Integration Im Schuljahr 1991/92 wurde an der VS Lienz Nord erstmals eine Integrationsklasse geführt. Was damals noch ein Schulversuch war, ist mittlerweile. Regelschule und Tradition geworden und hat

Mehr

Ganztägige Schulformen. Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder

Ganztägige Schulformen. Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Ganztägige Schulformen Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder Sehr geehrte Damen und Herren! Ganztägige Schulformen garantieren die optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten

Mehr

Präs.: 0 4. JUNI 1987

Präs.: 0 4. JUNI 1987 72/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 6,... " - Ir j der Beilagen zu den Stenogl aphlschen Protokollen des Nationalrates XVU. Oesetzaebunaspcmxle A n t rag No... 1.6.. / A Präs.:

Mehr

Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden Schulen

Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden Schulen Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden Schulen (AV bilingualer Unterricht) Vom 9. März 2015 (ABl. S. 449), geändert am 15. Dezember 2016 (ABl. S. 3735) Auf Grund des

Mehr

Zukunftsfähige Elemente des Bildungskonzeptes der IBS:

Zukunftsfähige Elemente des Bildungskonzeptes der IBS: Peter Herrmann 08.06.05 Zukunftsfähige Elemente des Bildungskonzeptes der IBS: (1) Bildung aus einem Guss Ein Kind kann sich in Schubladen nicht optimal entwickeln. Ziel: enge Verzahnung von Kindertagesstätte,

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Finanzielle Auswirkungen: Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Finanzielle Auswirkungen: Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Vorblatt Problem: Medizinische Entwicklungen, die durch die Frühförderung veränderten Eingangsvoraussetzungen von blinden bzw. hochgradig sehbehinderten sowie von gehörlosen bzw. hochgradig hörbehinderten

Mehr

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom 2.2.2009 Schulgesetz

Mehr

LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT

LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT 1.1 Leistungsfeststellungen als Grundlage der Leistungsbeurteilung Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die im Lehrplan festgelegten

Mehr

Die Oberstufe an einer AHS. Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium

Die Oberstufe an einer AHS. Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium Die Oberstufe an einer AHS Auf dem Weg zur Reifeprüfung am Billrothgymnasium Schulformen 1 (G) Gymnasium Schulformen/Gymnasium 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Latein oder Französisch

Mehr

Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung. Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung. Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung

Mehr

NMS Preding. Je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit. unsere Schüler und. auf den Übertritt in. höhere Schulen bzw.

NMS Preding. Je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit. unsere Schüler und. auf den Übertritt in. höhere Schulen bzw. NMS Preding Je nach Interesse, Neigung, g Begabung und Fähigkeit bereiten wir unsere Schüler und Schülerinnen auf den Übertritt in mittlere und höhere Schulen bzw. auf den Eintritt i ins Berufsleben vor.

Mehr

UK. Schulversuch Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt in

UK. Schulversuch Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt in Schulversuch Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt in Bayern 2230.1.3-UK Schulversuch Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt in Bayern Gemeinsame Bekanntmachung

Mehr

Deutsch. Zweitsprache

Deutsch. Zweitsprache Schulleitung/Annina Fricker-Schneider Konzept Deutsch als Zweitsprache Im Rahmen des integrativen Konzepts der Schule Waldstatt erarbeitet durch die Begleitgruppe ISF im 2000 überarbeitet und vorgelegt

Mehr

Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden

Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an allgemein bildenden Schulen (AV bilingualer Unterricht) Vom 9. März 2015 (ABl. S. 449) Auf Grund des 128 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 1 von 9 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 185. Verordnung: NMS-Umsetzungspaket 185. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 12. September 2007 (9321/R 94C Tgb.-Nr.

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 12. September 2007 (9321/R 94C Tgb.-Nr. 223331 Stundentafeln für die 5 bis 9/10 der Hauptschule, der Regionalen Schule, der Dualen Oberschule, der Realschule, der Integrierten Gesamtschule und des Gymnasiums 1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums

Mehr

Schulanfang auf neuen Wegen. Einschulungsverfahren in Baden- Württemberg

Schulanfang auf neuen Wegen. Einschulungsverfahren in Baden- Württemberg Einschulungsverfahren in Baden- Württemberg Zielsetzungen des Projekts Abbau der hohen Zurückstellungsquote Erhöhung der Zahl vorzeitiger Einschulungen Ein an den individuellen Voraussetzungen des Kindes

Mehr

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt:

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: GESETZESLAGE: A) Kärntner Straßengesetz 1991: Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: IV. Teil Bestimmungen zum Schutze der Straße

Mehr

Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1. Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1. Leistungsbewertung. Leistungsbewertung in der Grundschule

Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1. Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1. Leistungsbewertung. Leistungsbewertung in der Grundschule Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1 Leitfäden zur Grundschulreform Band 2.1 Alternative Alternative Leistungsbewertung Leistungsbewertung in der Grundschule Teil 1: KEL-Gespräche Bundeszentrum für

Mehr

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten Konzept Begabungsfo rderung A-Klang Primarschule Altstätten Mai 2014 1 Inhalt 1. Weisungen des Kantons 2 2. Bezug Förderkonzept Primarschule Altsätten 2 3. Situation Begabungsförderung PS und OS Altstätten

Mehr

Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson

Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson WS 2016/17 Termin 9 Christian Kraler Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung School of Education, Universität Innsbruck Christian.Kraler@uibk.ac.at

Mehr