Barbara Ott, Bundesamt für Gesundheit BAG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Barbara Ott, Bundesamt für Gesundheit BAG"

Transkript

1 BAG 1 Rechtliche Landschaft ab

2 Ziele der Revision Ein hohes Schutzniveau gegen Gefährdungen durch ionisierende Strahlung garantieren bewährte Konzepte beibehalten 2007 einfache Lösungen Schweizer Gesetze gehen vor Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und an technische Weiterentwicklungen Anpassung internationale Richtlinien (EU) Empfehlungen der ICRP 103 darauf basieren: 2013 Richtlinie 2013/59/EURATOM 2014 IAEA Basic Safety Standards 3 Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender 4

3 Entwicklung in der Medizin Stand 2015 ca Röntgenanlagen ca Spitäler, Institute und Arztpraxen ca. 10 Millionen durchgeführte Untersuchungen Anzahl der Computertomografen (CT) 136 im Jahr 1994 / 312 im Jahr 2015 neue Technologien wie 3D-Bildgebung und hochpräzise Tumorbestrahlungen durchschnittliche Strahlenbelastung pro Einwohner durch medizinische Untersuchungen: + 40% seit Federal Departement of Home Affairs FDHA Federal Office of Public Health FOPH Consumer Protection Directorate Radiation Protection Division Das Revisionsprojekt Umfang Strahlenschutzverordnung StSV 9 technische Verordnungen (500 Seiten) Federführung beim BAG Zeitlicher Verlauf Redaktion Herbst Ämterkonsultation Herbst 2015 öffentliche Anhörung (inkl. FL) Winter Ämterkonsultation 26. April 2017 Verabschiedung durch Bundesrat 1. Januar 2018 Inkrafttreten

4 Auswertung der Anhörung ( bis ) 141 Stellungsnahmen Anhörungsbericht Revisionsprojekt 21 Kantone und 29 Organisationen begrüssen den gesamten Revisionsentwurf explizit. Lediglich SVP, SGV und Fachverband der Schweizerischen Kiesund Betonindustrie lehnen die Revision ab. Die übrigen Stellungnehmenden haben nur Anregungen oder Änderungsanträge betreffend einzelner Aspekte angebracht. Personeller und finanzieller Mehraufwand Gesundheitskosten und Radon Ungerechtfertigte Erhöhung der Regulierungsdichte Behinderung der Industrie 7 Auswertung der Anhörung: Medizin Klinische Audits 12 Organisationen begrüssen die Einführung SRO, SIWF: Ablehnung Vorbehalte: steigenden Aufwand, zusätzliche Kosten, das Finanzierungskonzept benötigt Präzisierung Medizinphysik 1 Kanton und 7 Organisationen begrüssen die erweiterte Regelung 3 Kantone und 8 Organisationen: Umfang geht zu weit Obligatorische Weiterbildung / Fortbildung 10 Organisation erachten Einführung als sinnvoll mit den Periodizitäten (alle 3 resp. 5 Jahre) nicht einverstanden Begriff «Fortbildung» anstatt «Weiterbildung» -> Anhörungsverfahren 8

5 Treffen nach der Anhörung Medizinische Fachgesellschaften Schweizerische Gesellschaft für Radiologie Schweizerische Gesellschaft für Radio-Onkologie Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin Schweizerische Vereinigung der Fachleute für medizinisch-technische Radiologie Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft H+, FMH Verzicht auf Erstellung eigener Zuweisungsrichtlinien Keine Vorgabe des Anstellungsgrads für Medizinphysiker Fortbildung 9 Das neue Strahlenschutzsystem Geplante Expositionssituation Bestehende Expositionssituation und Notfall Dosisgrenzwert Dosisrichtwert Optimierung unangemessen 2 Optimierung Referenzwert Optimierung 1 1. zusätzliche Dosis 3 2. vermiedene Dosis 3. Restdosis 10

6 Aufbau der Strahlenschutzverordnung Die StSV gilt für alle Expositionssituationen Expositionskategorie/ Expositionssituation Bevölkerung Beruf Medizin geplant Dosisgrenzwert & Dosisrichtwert Dosisgrenzwert & Dosisrichtwert Dosisrichtwert (Diagnostische Referenzwerte) Notfall bestehend Referenzwert Referenzwert Säulen der StSV 80% der Artikel Referenzwert Art. 32 Art. 50 RöV BeV MeqV UraM 11 Gliederung der StSV, 203 Artikel 131 Artikel Kapitel Medizin: 25 Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Geplante Expositionssituationen 3. Notfall-Expositionssituationen 4. Bestehende Expositionssituationen 5. Aus- und Fortbildung 6. Aufsicht, Vollzug und Beratung 7. Strafbestimmungen 8. Schlussbestimmungen 9. Anhänge 1 bis 11 12

7 1. Allgemeine Bestimmungen Definitionen 13 Geltungsbereich alle Expositionssituationen, für künstliche und für natürliche ionisierende Strahlung Material oder Stoff, keine untere Grenze LL LE LA Aktivität alter / neuer Geltungsbereich LL = Befreiungsgrenze Ausgenommen: Expositionen gegenüber Radionukliden, die sich natürlicherweise im menschlichen Körper befinden, gegenüber der kosmischen Strahlung (mit Ausnahme des Flugpersonals), gegenüber Radionukliden in der Erdkruste, soweit diese nicht durch Eingriffe beeinträchtigt ist, 14

8 Befreiungsgrenzen (LL) Werte welche die Befreiung aus der Bewilligungspflicht / Aufsicht erlauben Geltungsbereich Material Bewilligung & Aufsicht radioaktives Material Befreiung (< LL) 15 Befreiungsgrenzen Künstliche Materialien (LL) Realitätsnahe Szenarien (nicht nur Ingestion) EU BSS: Befreiungsgrenzen für 257 Radionuklide CH: Befreiungsgrenzen für 800 Radionuklide, mit den gleichen neuen Szenarien berechnet (StSV, Anhang 3) Inkraftsetzung: Natürliche Materialien (NORM) (LLN) Übernahme der Werte der EU BSS (StSV, Anhang 2) Rapport LE _1994 / LL_

9 Grundsätze des Strahlenschutz Rechtfertigung Optimierung Grenzwerte Risikobasierter Ansatz (graded approach) Geplante Expositionssituationen Patienten Bevölkerung und Umwelt am Arbeitsplatz Umsetzung der 3 Ebenen der Rechtfertigung (Zuweiserrichtlinien) Einführung der Klinischen Audits Einbezug von Medizinphysikern Realistische Szenarien (EU-BSS & berechnete Werte, inkl. NORM) Immissionsgrenzwerte (Luft, Wasser) und Untersuchungsschwellen Grenzwerte für die Augenlinsendosis und die Hautdosis Sicherung und Sicherheit von radioaktiven Quellen (herrenlose Quellen) Tieferer Grenzwert für die Augenlinsendosis Fortbildungspflicht Bewilligungspflicht für Arbeiter welche der natürlichen Strahlung ausgesetzt sind (NORM, Flugpersonal, Radon) Kategorie A und B Worker 18

10 Dosisgrenzwerte Bevölkerung Beruf effektive Dosis 1 msv/a 20 (50) msv/a Augenlinse 15 msv/a 20 msv/a* Haut, Hände, Füsse 50 msv/a 500 msv/a * ab dem 1. Januar 2019 dosimetrische Überwachung 19 Dosisrichtwert Optimierungswerkzeug Bevölkerung Dosisrichtwert wird durch die Aufsichtsbehörde festgelegt (in der Bewilligung) Beruflich strahlenexponierte Personen Dosisrichtwert wird durch den Bewilligungsinhaber resp. durch den Strahlenschutz-Sachverständigen festgelegt (z. B. für die Augenlinsendosis) Medizin keine Grenzwerte diagnostische Referenzwerte (DRW) für Patienten nichtberuflich pflegende Personen: 5 msv/jahr Teilnehmer an klinischen Studien: 5 msv/jahr ( 20 msv/jahr) 20

11 Bewilligungen Risikobasierte Bewilligungsverfahren ordentliches Verfahren vereinfachtes Verfahren für geringe Risiken Typenbewilligungen (ehemals Zulassung) Bewilligung für Qualitätssicherung an Bildempfangs- und Bildwiedergabegeräten Qualitätssicherung an nuklearmedizinischen Untersuchungsgeräten (Gammakamera) und Aktivimeter NORM Industrie (definierte Kriterien Art. 168) radonexponierte Arbeitsplätze (falls E > 10 msv/jahre) abfallverwertende Firmen, wenn das Risiko von radioaktivem Material besteht (herrenlose radioaktive Quellen) 21 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt Immissionsgrenzwerte (Art. 24) Luft: 0.3 msv/jahr durch Inhalation/Immersion Wasser: Konsumation von 650 L (250 L) führt zu 0.3 msv/jahr Untersuchungsschwellen (Art. 195) künstliche Radionuklide : 10 µsv/jahr pro Expositionspfad Optimierungsmassnahmen um die Abgabe zu verringern 22

12 Beruflich strahlenexponierte Personen Neuheiten: Kategorie A und B NORM Industrie: ab 1 msv/jahr radonexponierte Arbeitsplätze: ab 10 msv/jahr Flugpersonal (BAZL) Verstärkung der Regelungen für Schwangere 23 Kategorien Der Bewilligungsinhaber teilt die beruflich strahlenexponierten Personen die Kategorien A und B ein (Art. 52) Kategorie A Effektive Dosis E > 6 msv/jahr oder H Augenlinse > 15 msv/jahr oder H Extr > 150 msv/jahr individuelle Dosimetrie Kernanlagen radonexponierten Arbeitsplätze (berechnete Dosis) Kategorie B Personen welche nicht unter A fallen individuelle Dosimetrie Arztpraxen Flugpersonal: berechnete Dosis (basierend auf Flugplanung) 24

13 Ermittlung der Strahlendosis ***Interventionelle Radiologie: Angiologie, Kardiologie, Orthopädie, Chirurgie, Gastroenterolige, Urologie, Schmerztherapie das persönliche Dosisdokument (gelb) wird nicht mehr verlangt Meldeschwellen: - 2 msv/monat für E et H Augenlinse - 50 msv/monat für H Extr Überwachung der Augenlinsendosis Ganzkörperdosismeter, H p (0.07) oder spezifisches Dosimeter, H p (0.07), H p (3) Ganzkörperdosimeter über der Schutzschürze bei der interventionellen Radiologie*** doppelte Dosimetrie und Fingerringdosimetrie: Pflicht in unmittelbarer Nähe des Patienten (interventionelle Radiologie***) Dosis für die Hände bei offenen Quellen: Korrekturfaktor Berechnung der Dosis möglich (Radon, NORM, Flugpersonal) 25 Medizinische Expositionen Implementierung der 3 Ebenen der Rechtfertigung (ICRP) 1. allgemeine Rechtfertigung in der Medizin 2. generische Rechtfertigung von Verfahren 3. Rechtfertigung eines Verfahrens für einen bestimmten Patienten Ebene 1 als gegeben angesehen Ebene 2 für eine Gruppe von Patienten (generische klinische Bedingungen) Zuweiserrichtlinien Ziel: Verbesserung von Diagnose oder Therapie für die exponierte Gruppe Niveau 3 ( individuelle Rechtfertigung) Berücksichtigung der individuellen Umstände des des Patienten Ziel: Verbesserung der Diagnose oder der Therapie für den betroffenen Patienten 26

14 general justification justification of practices Rechtfertigung Ebene 3 verschreibender Arzt durchführender Arzt individual justification (StSV, Art. 29) 1. Krankengeschichte berücksichtigen 2. erstellt Indikation erhält Indikation 3. berücksichtigt Zuweisungsrichtlinien 4. vorgängige Rechtfertigung (Ziel der Exposition, Individuum Patient) 27 Rechtfertigung Ebene 3 general justification justification of practices individual justification 28

15 Verstärkung der Rechtfertigung bei medizinischen Expositionen Art. 3 Rechtfertigung (Grundsatz) Art. 27, 28, 29 Implementierung der 3 Ebenen der Rechtfertigung Art. 30 Screening (Veranlassung durch Gesundheitsbehörde) Art. 31 Nichtmedizinische Expositionen (Eignung, Sicherheit) Art. 40 Schwangere Patientinnen Art Klinische Audits (peer reviews) Art Forschung, klinische Studien (Ethikkommission) Art. 198 Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz 29 Klinische Audit (obligatorisch ab 2020) Platform Klinische Audits Fachverbände (Ärzte, Medizinphysik, MTRA) BAG (StSV, art ) CT, interventionelle Radiologie, Radioonkologie, NUK (max. alle 5 Jahre) Erstellung eines Qualitätshandbuchs (+ jährliche Eigenevaluation) Steuerungskomitee Expertengruppe (abhängig von den Schwerpunkten) Wissenschaftliches Sekretariat Auditoren Institute / Spitäler 30

16 Risikobasierter Ansatz in der Bildgebung Anforderungen unter Berücksichtigung der Dosisbereiche (StSV, Art. 26) Hochdosisbereich > 5 msv Mittlerer Dosisbereich 1 msv bis 5 msv Niedrigdosisbereich < 1 msv 31 Erweiterung der Optimierungsprozesses Wahl der geeigneten Ausrüstung, inkl. Software (Stand von Wissenschaft und Technik) Qualitätssicherung für die komplette Aufnahmekette Röntgensysteme Sicherstellung der Qualität der diagnostischen Information Bewilligungspflicht für QS bei Bildschirmen 32

17 Technische und bauliche Anforderungen Anzeige der Dosisgrösse zu Abschätzung der Patientendosis DFP (mgy cm 2 ) CTDI und DLP AGD oder Einfalldosis DFP und IRP (Gy cm 2 ) Ausnahme: Röntgensysteme für Aufnahmen, welche zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung über eine gültige Bewilligung verfügen. Belichtungsautomatik (AEC) bei Neuinstallationen CT (bei Neuinstallationen) Der Schaltraum muss vollständig vom Röntgenraum getrennt und bis zur Decke abgeschirmt sein. 33 Schutzmittel (RöV, Art. 24) Interne Weisung sinnvolle Verwendung Interventionelle Radiologie Schilddrüsenschutz und Bleiglasbrille (min. 0.5 mmpb) Funktionstüchtigkeit jährliche Kontrolle (Durchleuchtung ) 34

18 Einbezug der Medizinphysiker (StSV, Art. 36) Risiko komplexe Untersuchungen oder neue Techniken im Mittleren- oder Niedrigdosisbereich auf Verlangen CT, interventionelle Radiologie, Durchleuchtung im Mittleren- oder Hochdosisbereich standardisierte Anwendungen der NUK Einbezug therapeutische Anwendungen (Ausnahme: standardisierte Therapie NUK) enger Einbezug Umfang des Einbezugs 35 Radioaktives Material und Anlagen Überwachungsbereiche Betrieb von Anlagen und Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen (kein Kontaminationsrisiko) Untersuchungsräume in der Radiologie Ausnahme: Verzicht möglich bei zahnärztlichen Kleinröntgenanlagen Kontrollbereiche (Zugangskontrolle) offene radioaktive Quellen (Kontaminationsrisiko) Arbeitsbereiche (A, B, C) Untersuchungsräume in der Nuklearmedizin auf Verlangen der Behörde: Einteilung in Zonen oder Gebiete 36

19 Sicherheit und Sicherung Geschlossene hoch radioaktive Quellen (Frist: 2 Jahre) Aktivitäten gemäss Anhang 9 ( 60 Co: 30 GBq) Bewilligungsbehörde für ein Inventar Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen (IAEA) Vorsorge für die Entsorgung spezielle Bewilligung für Import/Export 37 Beseitigung von radioaktiven Abfällen Radioaktive Abfälle geologische Lagerung Abklinglagerung Freimessung konventioneller Abfall Abfälle mit geringen Aktivitäten Abgabe an die Umwelt (Deponie, Verbrennung, Verwertung, Abluft, Abwasser) konventioneller Abfall 38

20 Strahlenereignisse: Konzept Bevölkerung, Beruf Medizin Störfälle Medizinische Strahlenereignisse meldepflichtige Ereignisse Notfälle Ereignisse von öff. Interesse 39 Strahlenereignisse medizinisches Strahlenereignis Unvorhergesehene (potentielle) Exposition von Patienten Erfassung im betriebsinternen CIRS Auswertung durch interdisziplinäre Gruppe Meldepflicht (inkl. Bericht): a) Mässige Organ- oder Funktionsschädigung b) Patientenverwechslung, Organverwechslung c) Exposition > 100 msv Störfall Abweichung vom Normalbetrieb und: a) Sicherheit beinträchtigt b) Überschreitung (potentielle) eines Immissionsgrenzwertes, ou c) Überschreitung (potientielle) eines Dosisgrenzwertes Meldepflicht (inkl. Bericht) Vorsorge (Auslegung der Betriebe, Sicherheitsbericht, vorsorgliche Massnahmen) 40

21 5. Aus- und Fortbildung neue Ausbildungen (Bsp.: Dentalmedizin, CBCT, Personal im OPs, Tiermedizin, Radonfachpersonen ) In der Ausbildungsverordnung werden die benötigten Kompetenzen und den erlaubten Tätigkeiten festgelegt Fortbildungspflicht alle 5 Jahre, mindestens 8 Stunden (risikoabhängig) internes Fortbildungskonzept (Umsetzung liegt in der Verantwortung des Strahlenschutz-Sachverständigen) Wahl der Methode (E-learning, praktische Schulungen, Kongress ) Anerkannte Fortbildung nur in der Nuklearmedizin, Transportwesen und Nofalle 41 Vielen Dank barbara.ott@bag.admin.ch 42

Wie weiter?

Wie weiter? www.strahlenschutzrecht.ch www.legislationradioprotection.ch www.dirittoradioprotezione.ch Wie weiter? 1 Umsetzung der StSV Bewilligungen bleiben gültig, aber basieren ab dem 1. Januar 2018 auf der neuen

Mehr

Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017

Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017 Totalrevision Strahlenschutz Was ist neu für uns Fachleute für MTRA HF? Gisela Salm, 23. September 2017 medi Zentrum für medizinische Bildung Medizinisch-Technische Radiologie Max-Daetwyler-Platz 2 3014

Mehr

Strahlenschutz-Update

Strahlenschutz-Update Strahlenschutz-Update Interne Fortbildung Sachverständige ETHZ 23. Januar 2015 Revision Strahlenschutzverordnung und technische Bestimmungen Reto Linder,, Bundesamt für Gesundheit 1 Anlass für die umfassende

Mehr

Wegleitung L Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung

Wegleitung L Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung Seite 1 / 5 Wegleitung L-03-04 Aufgaben und Pflichten des / der Strahlenschutz- Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung 1. Zweck Die vorliegende Wegleitung präzisiert die

Mehr

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor

Mehr

Strahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395

Strahlenschutz in der Medizin. Schröttner J.   Tel.: (0) /7395 Strahlenschutz in der Medizin Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: (0)316-873/7395 Technische Universität Graz Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte

Mehr

Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Dr. Georg Stamm Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Göttingen Dipl.-Ing. H. Lenzen Institut für klinische Radiologie, Münster

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Stellungnahme

Mehr

Formular für Stellungnahme zur 2. Ämterkonsultation Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Formular für Stellungnahme zur 2. Ämterkonsultation Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Formular für Stellungnahme zur 2. Ämterkonsultation Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Mehr

Dosismanagementsysteme und Co.

Dosismanagementsysteme und Co. Evolution Creation Open innovation Dosismanagementsysteme und Co. Sep 2015 2015 Co., Ltd. All rights reserved. Inhalt 1. ALARA 2. 2013/59/EURATOM 3. Aufgaben eines Dosismanagementsystems IT-Umgebung Informationsaustausch

Mehr

Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer

Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen 1 M. Wucherer Institut für Medizinische Physik im Strahlenschutzrechtliche Klinikum Grundlagen Nürnberg Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung

Mehr

Grundlagenpapier zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Grundlagenpapier zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Grundlagenpapier zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Version für die Anhörung, Oktober

Mehr

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung , Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie

Mehr

Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n

Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin Strahlenart Diagnostik Therapie Röntgenstrahlung Rö-Diagnostik nicht-onkologisch

Mehr

Fachkommission Strahlenschutz

Fachkommission Strahlenschutz Fachkommission Strahlenschutz Ziel des Strahlenschutzes Historisches zum Thema Strahlenschutz Strahlenschutz in der zerstörungsfreien Prüfung, wo stehen wir Aufgaben und Aktivitäten der Fachkommission

Mehr

KLINISCHE AUDITS NUKLEARMEDIZIN. Remo Goldmann Kantonsspital Winterthur

KLINISCHE AUDITS NUKLEARMEDIZIN. Remo Goldmann Kantonsspital Winterthur KLINISCHE AUDITS NUKLEARMEDIZIN Remo Goldmann Kantonsspital Winterthur 1 KLINISCHE AUDITS NUKLEARMEDIZIN Ausgangslage / Ziele Projekt / Aufbau Durchführung Weiteres Vorgehen Fragerunde 2 AUSGANGSLAGE /

Mehr

Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz

Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung

Mehr

Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Röntgen Dosis

Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Röntgen Dosis Dosis Effektive Jahresdosis der Bevölkerung 2 msv/a 1,5 1 0,5 kosmische Strahlung terristische Strahlung Atemluft Nahrung Medizin sonst. Zivilisatorische 0 1995 2000 16 Abnahmeprüfung (Abs. 2) erforderliche

Mehr

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber

Mehr

(c) Alle Rechte beim Autor

(c) Alle Rechte beim Autor Die neue EU-Strahlenschutz-Richtlinie Herausforderungen bei der Umsetzung in österreichisches Recht VMSÖ-Jahrestagung 2014 Manfred Ditto, Bundesministerium für Gesundheit EU-Strahlenschutz-Richtlinie Inhalt

Mehr

Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Schweizerische Gesellschaft für Radiologie Société Suisse de Radiologie Società Svizzera di Radiologia Swiss Society of Radiology www.sgr-ssr.ch Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern

Mehr

Welche Rolle haben Fachleute für MTRA HF im Strahlenschutz?

Welche Rolle haben Fachleute für MTRA HF im Strahlenschutz? Welche Rolle haben Fachleute für MTRA HF im Strahlenschutz? Gisela González-Salm; Fachstelle Strahlenschutz Medi; Zentrum für medizinische Bildung, Medizinisch-Technische-Radiologie, Bern Medi; Zentrum

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Formular für Stellungnahme zur Anhörung Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Stellungnahme

Mehr

Originaltext. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein sind wie folgt übereingekommen:

Originaltext. Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein sind wie folgt übereingekommen: Originaltext Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes Abgeschlossen am 14. September

Mehr

Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 26. April 2017 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Strahlenschutzgesetz vom 22. März 19911 (StSG) und auf Artikel 83 des Bundesgesetzes vom 20. März 19812

Mehr

Begrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen)

Begrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen) Seminar Augenlinsendosis Düsseldorf, 03.09.2012 Begrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen) Julian Vogel Bundesaufsicht im Strahlenschutz Ausgangslage Augenlinsendosis

Mehr

Strahlendosis EURATOM

Strahlendosis EURATOM Strahlendosis EURATOM Michael Wucherer Institut für Medizinische Physik R. Loose, T. Hertlein, E. Guni Zwischen dem Klinikum Nürnberg und der Firma Bayer besteht ein Kooperationsvertrag für die Nutzung

Mehr

URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. RT Martina Dünkelmeyer Strahlenschutzbeauftragte AKH Wien Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin

URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. RT Martina Dünkelmeyer Strahlenschutzbeauftragte AKH Wien Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin RT Strahlenschutzbeauftragte AKH Wien Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin Definition Strahlenschutzbeauftragter/e Eine für die Erfordernisse ihres Tätigkeitsbereiches qualifizierte Person,

Mehr

RöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3

RöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3 Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) 1.7.2000 Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und zur Röntgenverordnung

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz - Zahnmedizin S.

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GStSV) 814.56 vom 5. Juli 2006 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 42 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 1991

Mehr

(c) Alle Rechte beim Autor

(c) Alle Rechte beim Autor Strahlenschutz am unfallchirurgischen C Bogen Versuch eines Praxisberichtes Michael HOFER michael.hofer@kh-zellamsee.at Unfallchirurgie Zell am See Novelle der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung Grundsätzlich

Mehr

Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik

Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik Entstanden im Rahmen des Forschungs- und Lehrverbundes SUM Lachmund J. 1, von Boetticher

Mehr

Das neue Strahlenschutzgesetz - mögliche Auswirkungen in der Praxis

Das neue Strahlenschutzgesetz - mögliche Auswirkungen in der Praxis Das neue Strahlenschutzgesetz - mögliche Auswirkungen in der Praxis Dr. Ingo Lehmann (Sachverständigenbüro für Strahlenschutz) Grundsätze des Strahlenschutzes ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achieveable):

Mehr

Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein

Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung

Mehr

REGIERUNGSRAT. Einschreiben Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern. 27. Januar 2016

REGIERUNGSRAT. Einschreiben Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern. 27. Januar 2016 REGIERUNGSRAT Regierungsgebäude, 5001 Aarau Telefon 062 835 12 40, Fax 062 835 12 50 regierungsrat@ag.ch www.ag.ch/regierungsrat Einschreiben Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern

Mehr

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie / CC6 Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie Jürgen Beuthan - Medizinische Physik und optische Diagnostik - Ziele des Strahlenschutzes Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor

Mehr

Analyse der Modalitäten für den Schutz der Schwangeren gegen ionisierende Strahlung - Empfehlung der KSR

Analyse der Modalitäten für den Schutz der Schwangeren gegen ionisierende Strahlung - Empfehlung der KSR B Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität Commission fédérale de protection contre les radiations et de surveillance de la radioactivité Commissione federale della

Mehr

Strahlenschutz von A Z O

Strahlenschutz von A Z O Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt

Mehr

Dosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender?

Dosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender? Dosismanagementsysteme Welche Funktionen benötigt der Anwender? M. Walz, B. Madsack, M. Kolodziej Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Basis

Mehr

22. Erfahrungsaustausch der behördlich bestimmten Sachverständigen nach der Röntgenverordnung

22. Erfahrungsaustausch der behördlich bestimmten Sachverständigen nach der Röntgenverordnung Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen : hauptsächlich durch Röntgendiagnostik Medizin Radon Im menschlichen Körper finden 10.000 radioaktive Zerfälle pro Sekunde statt! Inkorporation

Mehr

Strahlenexposition im Mammographie-Screening

Strahlenexposition im Mammographie-Screening Strahlenexposition im Mammographie-Screening PD Dr. R. Pfandzelter Krebs und Strahlung 2006 RPfandzelter@kbv.de 14. November 2006 Hamburg Kassenärztliche Bundesvereinigung Strahlenexposition im Mammographie-Screening

Mehr

CT der neuesten Generation! Brauche ich noch einen Strahlenschutz für die Augen?

CT der neuesten Generation! Brauche ich noch einen Strahlenschutz für die Augen? Dipl.Ing. B. Plessow Institut für Radiologie und Neuroradiologie-Greifswald Leiter Prof. Dr. N. Hosten CT der neuesten Generation! Brauche ich noch einen Strahlenschutz für die Augen? 4.BerlinerStrahlenschutzseminar

Mehr

Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV

Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV 270 Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 11.5.2 Arbeiten An Arbeitsplätzen mit erhöhter Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen müssen die Personen, in deren Verantwortung entsprechende Arbeiten

Mehr

28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte

28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte 28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte DI Oliver Unterweger Vortragender DI Oliver Unterweger Behördlich anerkannter Medizinphysiker. Allgemein beeideter und

Mehr

Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Revision der Verordnungen im Strahlenschutz Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern dm@bag.admin.ch StSV@bag.admin.ch Ort, Datum: Bern,15. 2. 2016 Direktwahl: 031 306 93 85 Ansprechpartnerin: Agnes Nienhaus E-Mail: agnes.nienhaus@unimedsuisse.ch

Mehr

Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung 1 Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede Neuregelung: Genehmigungsbedürftigkeit radiologischer Untersuchungen bei palliativen medikamentösen

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Änderung vom Entwurf Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Natürliche Radionuklide

Natürliche Radionuklide Dr. L. Eichinger, Schweitenkirchen Grundlagen Natürliche Radioaktivität: Zerfallsreihen 238 4468 Mio a 234m Pa 1,2 min 234 Th 24,1 d -238 Zerfallsreihe 234 246 000 a 230 Th 75 400 a Ra 1600 a 222 Rn 3,8

Mehr

Ausbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung

Ausbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090

Mehr

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO)

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) 1. Juli 2001 Revision: 11. Juni 2015 1 I Name, Sitz und Zweck 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art 2 Zweck 3 Art 3 Aufgaben 3 II Mitgliedschaft 3 Art.

Mehr

trahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004)

trahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004) eltende gesetzliche Bestimmungen: ichtlinie 96/29/Euratom (Strahlenschutz-Grundnorm) trahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004) edizinische Strahlenschutzverordnung (BGBl.

Mehr

Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd. Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich

Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd. Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich 7. November 2016 im Deutschen Bundestag, Berlin Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick

Mehr

Strahlenschutzkurs: Strahlenschutz Personal und Qualitätssicherung

Strahlenschutzkurs: Strahlenschutz Personal und Qualitätssicherung Strahlenschutzkurs: Strahlenschutz Personal und Qualitätssicherung Strahlenschutz Personal 1 Streustrahlung Untertisch 45 400 µsv/h DL-Betrieb, ADR, Alderson-Phantom Dosisabfall 1000 Messung Ideal 1/x²

Mehr

Zweckmässigkeit von Schutzmitteln am CT

Zweckmässigkeit von Schutzmitteln am CT Abteilung Strahlenschutz Zweckmässigkeit von Schutzmitteln am CT Tag der MTRA 2010 6. November, Paul Scherrer Institut Barbara Ott Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz Zum Projekt Nach Röntgenverordnung

Mehr

Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige. Sergio Giannini, 2. Dezember 2015

Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige. Sergio Giannini, 2. Dezember 2015 Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzsachverständige Sergio Giannini, 2. Dezember 2015 BAG-Bericht 2014 Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität in der Schweiz Radiologische Ereignisse

Mehr

Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen

Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen Dr. Oliver Karschnick Dr. Jürgen Müller Abteilung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Stilllegungsprojekte

Mehr

Anlage 1 Strahlenschutzausbildung

Anlage 1 Strahlenschutzausbildung Anlage 1 Strahlenschutzausbildung 1. Grundausbildung (mindestens 25 Stunden, davon 4 Stunden Übungen): Grundlagen der Kernphysik und der Physik ionisierender Strahlung Strahlenquellen, einschließlich Prüfstrahler

Mehr

Was bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz

Was bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz Was bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz 6. Juni 2013 Brigitte Meier Leitung Sektion Forschung am Mensch und Ethik Bundesamt für Gesundheit Inhalt 1.

Mehr

Strahlenschutzbelehrung

Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutzbelehrung für Herr/Frau (nicht zutreffendes bitte durchstreichen) Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Beschäftigt in Arbeitsgruppe:... Bitte kreuzen Sie an, welche Dosimeter Sie benötigen:

Mehr

Strahlenschutz. Dr. Joachim Unger

Strahlenschutz. Dr. Joachim Unger Strahlenschutz Dr. Joachim Unger UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN Unterweisung nach 38 StrlSchV Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird, sind vor dem erstmaligen Zutritt über die möglichen

Mehr

Strahlenschutz Grundlagen

Strahlenschutz Grundlagen Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme

Mehr

Strahlenschutz bei beruflich strahlenexponierten Personen

Strahlenschutz bei beruflich strahlenexponierten Personen Strahlenschutz bei beruflich strahlenexponierten Personen Folgende Dokumente können kostenlos beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestellt oder via Internet direkt heruntergeladen werden: Strahlenschutzgesetz

Mehr

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen Medizintechnologie.de Strahlenschutz Radioaktive Stoffe und Röntgenstrahlung werden in der Technik und Wissenschaft vielfältig verwendet. Ionisierende Strahlung, beispielsweise α -, β-,g- oder Röntgenstrahlung,

Mehr

Strahlenschutzausbildung

Strahlenschutzausbildung BGBl. II Ausgegeben am 28. Oktober 2004 Nr. 409 1 von 6 Anlage 1 Strahlenschutzausbildung 1. Grundausbildung (mindestens 25 Stunden, davon 4 Stunden Übungen): Grundlagen der Kernphysik und der Physik ionisierender

Mehr

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen

Mehr

Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen per Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR)

Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen per Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR) Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen per 1.1.2018 - Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR) Das neue Strahlenschutzrecht: Was Zahnärzte jetzt wissen

Mehr

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung

Mehr

Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen

Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen Ausgabe August 2009 Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-B04/d Inhalt Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-B04/d 1 Einleitung 1

Mehr

Zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung Genehmigungsverfahren nach 28a RöV und 23 StrlSchV

Zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung Genehmigungsverfahren nach 28a RöV und 23 StrlSchV Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen

Mehr

Die neuen Meßgrößen in der Personendosimetrie Cornelia H. Lipfert

Die neuen Meßgrößen in der Personendosimetrie Cornelia H. Lipfert Die neuen Meßgrößen in der Personendosimetrie Cornelia H. Lipfert 9. APT-Seminar, 17. / 18. Juni in Göttingen 1 Gründe für ein neues Dosimetriesystem Schaffung einheitlicher Messgrößen und deren Additivität

Mehr

- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen

Mehr

Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern

Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern DACH-Jahrestagung 2008 in St.Gallen - Di.1.A.4 Strahlenschutz bei handgehaltenen Röntgenfluoreszenz-Spektrometern 1 Inhalt Technische Angaben zur Leistung Risikoanalyse, Abschätzung? Leistungsbegrenzung

Mehr

Physik-Vorlesung. Radioaktivität.

Physik-Vorlesung. Radioaktivität. 3 Physik-Vorlesung. Radioaktivität. SS 16 2. Sem. B.Sc. Oec. und B.Sc. CH 5 Themen Aufbau der Atomkerns Isotope Zerfallsarten Messgrößen Strahlenschutz 6 Was ist Radioaktivität? Radioaktivität = Umwandlungsprozesse

Mehr

Messung und Bewertung natürlicher Radioaktivität im Strahlenschutz

Messung und Bewertung natürlicher Radioaktivität im Strahlenschutz Messung und Bewertung natürlicher Radioaktivität im Strahlenschutz Andreas Baumgartner Prüflabor für Umweltradioaktivität und Strahlenschutz (PLUS) Low-Level Counting Labor Arsenal 29.10.2010 Prüflabor

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten Strahlenschutz genauer: Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen noch genauer: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei

Mehr

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM. Grundnorm-Richtlinie

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM. Grundnorm-Richtlinie RICHTLINIE 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung Grundnorm-Richtlinie

Mehr

Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen. Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al.

Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen. Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al. Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al. Überblick Hintergrund und Zielsetzung des StrlSchG Strahlenschutzsystem Ausgewählte Änderungen Arbeiten der GRS

Mehr

Der Medizinphysiker in Österreich

Der Medizinphysiker in Österreich Der Medizinphysiker in Österreich Regelungen und Aufgaben nach dem Strahlenschutzrecht 13. Fortbildungsseminar der APT Manfred Ditto Wien Bundesministerium für Gesundheit Begriffsbestimmung Im Sinne der

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die

Mehr

Röntgengeräte und Filmverarbeitung: Wozu Qualitätssicherung?

Röntgengeräte und Filmverarbeitung: Wozu Qualitätssicherung? Röntgengeräte und Filmverarbeitung: Wozu Qualitätssicherung? Nachweis einer guten Qualität Röntgenbilder sollen alle zur Beurteilung notwendigen Informationen enthalten, gleichzeitig aber ökonomisch und

Mehr

35 Jahre Strahlenschutzausbildung an der Technischen Hochschule/ Technischen Universität Ilmenau

35 Jahre Strahlenschutzausbildung an der Technischen Hochschule/ Technischen Universität Ilmenau 35 Jahre Strahlenschutzausbildung an der Technischen Hochschule/ Technischen Universität Ilmenau A. Keller, D. Jannek, J. Haueisen Institut für Biomedizinische Technik und Informatik Fakultät für Informatik

Mehr

Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) Änderung vom 28. Juni 2007 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:

Mehr

Reduzierung der Augenlinsendosis Fazit und Zusammenfassung

Reduzierung der Augenlinsendosis Fazit und Zusammenfassung Reduzierung der Augenlinsendosis Fazit und Zusammenfassung Prof. Dr. Müller: Strahlenbiologische Erkenntnisse zum Kataraktrisiko durch ionisierende Strahlung Katarakt: Klinisches Erscheinungsbild und Diagnostik:

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen

Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 30/2010 vom 29.01.2010 Geschäftsstelle der Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen Einleitung und Tabellen Empfehlung

Mehr

Das Zusammenwirken von Normen mit technischen Richtlinien

Das Zusammenwirken von Normen mit technischen Richtlinien NORMENAUSSCHUSS RADIOLOGIE Das Zusammenwirken von Normen mit technischen Richtlinien (Röntgenverordnung) Bernd Seidel DIN - Normenausschuss Radiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft

Mehr

Grundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock

Grundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Strahlenschutz Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundbegriffe und ihr Zusammenhang Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Warum müssen die Mediziner die Grundlagen

Mehr

Stichwortverzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB

Stichwortverzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB Bekanntmachungen BMUB - verzeichnis 3 verzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen 3-73 Abfälle, radioaktiv 3-59 3-60 Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transport 3-93 Ableitung

Mehr

Reinhard Loose Klinikum Nürnberg. Die neue Grundnorm 2013/59/Euratom Was kommt auf die Radiologie zu?

Reinhard Loose Klinikum Nürnberg. Die neue Grundnorm 2013/59/Euratom Was kommt auf die Radiologie zu? Reinhard Loose Klinikum Nürnberg Die neue Grundnorm 2013/59/Euratom Was kommt auf die Radiologie zu? UNSCEAR EU Grundnorm seit Januar 2014 in Kraft EU Grundnorm bis Februar 2018 in Deutschland umzusetzen

Mehr

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgensystemen (Röntgenverordnung, RöV)

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgensystemen (Röntgenverordnung, RöV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen

Mehr

HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN

HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN In der EU gelten in Folge der Tschernobyl-Katastrophe Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmittel-Importen aus Drittstaaten

Mehr

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Strahlenschutzrecht 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Dieses ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, der den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt und die internationale

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 1. Änderung

Mehr