Kurzzeitpflege und andere Formen der Pflege im Pflegeheim. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
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- Martina Heinrich
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1 Kurzzeitpflege und andere Formen der Pflege im Pflegeheim von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
2 Pflegeformen im Pflegeheim Übergangspflege Meist nach einem Krankenhausaufenthalt Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege Entastung für pflegende Angehörige! grs. bis zu max. 3 Monate je nach freien Kapazitäten! Stationäre Langzeitpflege wenn Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist unbefristet
3 Pflegeheimkosten ab * (incl. Ust.) Bewohner mit Pflegegeldstufe Hotelkomponente pro Tag Pflegezuschlag pro Tag Gesamtkosten pro Tag Gesamtkosten für 31Tage I 70,19 10,70 80, ,71 II 70,19 17,08 87, ,49 III 70,19 31,88 102, ,14 IV 70,19 55,18 125, ,38 V 70,19 62,37 132, ,39 VI 70,19 84,38 154, ,73 VII 70,19 84,38 154, ,73 * Gilt nur für Heime mit einem Landesvertrag! Bei von der Umsatzsteuer befreiten Heimen entfällt die Umsatzsteuer! Tag der Pflege - Tipps für pflegende Angehörige, Weiz am 10. Oktober 2016
4 Wann trägt der Sozialhilfeträger die Heimkosten? > Pflegeheimbedürftigkeit Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. bei PG 4 > gesetzliche Vermutung einer notw. Pflege bei PG 1-3 > Gutachten lt. Amtsarzt, Diplompflege, Sozialarbeit > Soziale Bedürftigkeit notwendigen Pflegeheimkosten nicht ausreichend gedeckt sind. z.b. Pension reicht nicht, kein Vermögen / Rechtsanspruch gegenüber Dritten. Bei Vermögen kann die Behörde auch ins Grundbuch gehen.
5 Pflegeheim und Schenkungen Wenn HeimbewohnerInnen mit einem Pflegeheim-Restkostenzuschuss vom Sozialhilfeträger Schenkungen oder Übertragungen ohne Gegenleistung - in den letzten drei Jahren vor Erhalt eines Kostenzuschusses - in der Zeit als HeimbewohnerIn mit einem Kostenzuschuss - in den ersten drei Jahren nach Erhalt eines Kostenzuschusses vornehmen, dann ist der Beschenkte zum Kostenersatz verpflichtet! Begrenzung der Ersatzpflicht mit Höhe des Geschenkwertes (Zeitpunkt der Schenkung) soweit das geschenkte Vermögen (Wert) noch vorhanden Bagatellgrenze für Beschenkte: 2.895,-- (2016)
6 Bei Heimaufenthalt ist es Gut zu wissen! umgehende Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger! Heimstatuten ergänzen den Heimvertrag! Vermögensversilberung bis zu einem Freibetrag von 7.000,-- Taschengeld (20% der Pension + gesamte Sonderzahlung!) 8,14 % Kostenreduktion z.b. bei Krankenhausaufenthalt! (gilt nur für die Hotelkomponente) Noch kein Pflegegeld > Pflegegeld 4 wird angenommen Heimbewohnerrechte!
7 Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Ø Alterspension Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) (Dez.2014) Ø Alters- Annahme folgender Hausbesuche*: DGKP: 1x wöchentlich à 20 Min PA: 2x tägl.: 1x 45 Min & 1x 25 Min HH: 1x tägl. à 40 Min incl. Wegpauschale u. Wochenend- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. zuschlag; Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: 50/Honorar ohne SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten nach SH- Zuschuss (ohne SZ) * auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Tarif Steiermark für Alleinstehende aus dem Jahr 2003 (ohne Graz, Stand 2015) 1.207, , ,-- 574, , ,--
8 Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 2.200,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: 50/Honorar ohne SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss (ohne SZ) 1.207, , ,-- 574, , ,--
9 Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 2.200,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: 50/Honorar ohne SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss 1.207, , ,-- 574, , ,-- + 2x SZ
10 Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 2.200,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: 50/Honorar ohne SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss 1.207, , ,-- 574, , ,-- + 2x SZ
11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wüsche Ihnen noch informative Stunden! Mag. Alexander Gratzer Anschrift: Hans-Resel-Gasse 8-14 Telefon: Fax: Homepage:
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