Niederschrift. über die nicht öffentliche und öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sobernheim. vom

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1 Niederschrift über die nicht öffentliche und öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sobernheim vom Sitzungsort: Rathaus Bad Sobernheim, großer Sitzungssaal Anwesend: Schriftführer Es fehlen: Der Vorsitzende: Stadtbürgermeister Susanne Schößler Anke Schumann Michael Greiner Thomas Michel Thomas Neumann Karl-Peter Kilz Die Mitglieder: Außerdem anwesend: Matthias Bregenzer Dr. Jörg Maschtowski (auch Beigeordneter) Alice Vehling, Citymanage- Axel Hili rin Bernd Krziscik Ron Budschat Volker Kurz 3 Zuhörer Willi Scheid Uwe Engelmann Presse: Petra Scheidtweiler Oeffentlicher Anzeiger, Harald Groh Herr Saueressig Sabine Härter Bernd Ramlow Allgemeine Zeitung, Carsten Dierks Frau Mager Alois Bruckmeier (auch Beigeordneter) Volker Kohrs (auch Beigeordneter) Gerhard Zwaan-Standfuß Sascha Müller Timo Kaufmann

2 2 Tagesordnung: B) Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Ausbau der Unteren Großstraße; - Änderung des Ausbauprogramms für den 2. Bauabschnitt - 3. Ausbau der Unteren Großstraße 2. Bauabschnitt und Sanierung der Marumstraße in der Stadt Bad Sobernheim; Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragsvergabe 4. Projekt "Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach"; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim gemäß 67 Abs. 5 GemO 5. Annahme von Spenden gemäß 94 Absatz 3 GemO; hier: Spende der VisioR-consult GmbH für die MSA Informationen zum Ratsinformationssystem 7. Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen der Ratsmitglieder

3 3 Bad Sobernheim, Zur heutigen nicht öffentlichen und öffentlichen Sitzung wurden die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Sobernheim unter Bekanntgabe der Tagesordnung form- und fristgerecht mit Schreiben vom eingeladen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom Beschlussfähigkeit ist gegeben. Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und bittet, die Tagesordnung in folgenden Punkten ändern zu dürfen: Ergänzung der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil: ~ Ergänzung der Tagesordnung im öffentlichen Teil: ~ Projekt "Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach" ~ Annahme von Spenden Die Mitglieder des Stadtrates sind einverstanden. Seitens der Ratsmitglieder werden keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche bezüglich der Tagesordnung vorgetragen. Einwände gegen das letzte Protokoll werden ebenfalls nicht erhoben. Folgendes wird nun beraten und beschlossen: A) Nicht öffentlicher Teil

4 6 B) Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt; schriftliche Anfragen liegen ebenfalls nicht vor. 2. Ausbau der Unteren Großstraße; - Änderung des Ausbauprogramms für den 2. Bauabschnitt - Der Ausbau des zweiten Abschnittes der Unteren Großstraße zwischen der Einmündung Kapelienstraße/Pfaffenstraße und dem Marktplatz erfolgt im Jahr Folgende Änderungen gegenüber dem bereits beschlossenen Ausbauprogramm sind vorgesehen: Die Fahrbahndecke wird in Asphalt im "StreetPrint-Verfahren" ausgebaut. Bei dem "StreetPrint-Verfahren" werden Scheinfugen in den Asphalt geprägt. An mehreren Stellen erfolgte eine farbige Gestaltung der Asphaltoberflächen. Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster in der Farbe anthrazit befestigt. Zur Abgrenzung der Gehwege werden teilweise Poller errichtet.. Im Bereich vor Haus Nr. 68 (Sozialstation) wird eine Grünfläche angelegt. Der Stadtrat beschließt das am beschlossene Ausbauprogramm für die Untere Großstraße, 2. Bauabschnitt, entsprechend der nachfolgenden Beschreibung zu ändern. Die Ausführung soll auf Grundlage des Ausbauprogramms vom und des geänderten Ausbauprogramms erfolgen. 3. Ausbau Untere Großstraße 2. BA. und Sanierung der Marumstraße in der Stadt Bad Sobernheim; Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragsvergabe Das Ing.-Büro Giloy & Läser hat die Ausschreibung vorbereitet Die Submission findet am statt. Danach werden die Angebote vom Büro Giloy und Läser geprüft und ausgewertet. Da die Vergabe noch in diesem Jahr erfolgen muss, ist die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Vergabe des Auftrages notwendig. Das endgültige Ergebnis der Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzung bekanntgegeben. Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister nach Vorliegen des Submissionsergebnisses, sowie nach Prüfung und Auswertung durch das Büro Giloy & Läser, Bad Kreuznach, den Auftrag für die Ausführung vorgenannter Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

5 7 4. Projekt "Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach"; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA 1_ Versorgung ~ 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundesund Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese, sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil "Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz" beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu

6 8 erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS-Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.b. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Der Stadtrat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der "Breitbandversorgung". 5. Annahme von Spenden gemäß 94 Absatz 3 GemO; hier: Spende der VisioR-consult GmbH für die MSA 2017 Für o.a. Verwendungszweck wurde eine Spende in Höhe von 1.000,00 Euro durch die VisioR-consult GmbH, Edith-Piaf-Straße 5, Bad Kreuznach vereinnahmt. Zwischen dem Empfänger und dem Spender besteht kein besonderes Beziehungsverhältnis. Der Stadtrat ist mit der Annahme der Spende für o.a. Verwendungszweck einverstanden. 6. Informationen zum Ratsinformationssystem Herr Kohrs gibt nun weitere Informationen zum Ratsinformationssystem und regt an, das Sitzungsgeld von 13,-- Euro auf 15,-- Euro zu erhöhen, da die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Einführung dieses Systems nur noch die jeweilige Einladung zu den Sitzungen in Papierform erhalten werden. Alle übrigen Unterlagen können von jedem Einzelnen zu Hause ausgedruckt werden.

7 9 Es wird nun darüber diskutiert, ob jedem einzelnen Benutzer ein personalisiertes Passwort zugeteilt werden solle. Abschließend wird festgehalten, dass eine rechtlich mögliche und für die Verwaltung einfache Variante gewählt werden solle. Die jeweiligen Unterlagen werden den einzelnen Tagesordnungspunkten zugeordnet und verlinkt (- nach dem gleichen Prinzip, wie dies bei der Verbandsgemeinde dargestellt wird.) Über die Erhöhung des Sitzungsgeldes von 13,-- auf 15,-- pro Sitzung mit der Einführung des Ratsinformationssystems wird folgendermaßen abgestimmt: Einstimmig 7. Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen der Ratsmitglieder Anfragen der Ratsmitglieder a) Herr Dierks regt nochmals an, einen Schaukasten am Kaisersaal zu installieren, um das Bekleben der Türen zu vermeiden. Der Stadtvorstand teilt erneut mit, dass das Bekleben der Türen grundsätzlich verboten ist. Der Stadtvorstand nimmt sich des Themas an. b) Herr Dierks erfragt den Sachstand ehemaliges TOP-Markt Grundstück. Der Vorsitzende teilt mit, dass bisher keine Pläne der Sparkasse vorliegen. c) Herr Dierks fragt nach dem aktuellen Stand "Alte Grundschule". Der Vorsitzende schildert kurz den Zeitplan, der den Mitgliedern des Stadtrates bekannt und abgestimmt ist. d) Herr Dierks fragt nach, ob die Stadt weiter an der "Stadt der 4 Plätze" festhält. Der Vorsitzende bejaht dies. e) Herr Kaufmann stellt die Frage, ob es möglich sei, den "Hans-Stassen-Weg" für touristische Zwecke besser herzurichten. Herr Kohrs teilt mit, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Weg handelt und dass diese Frage mit den Jagdgenossen besprochen werden kann.

8 10 f) Herr Krziscik fragt nach, wann die Einrichtung des Verfügungsfonds vorgesehen sei. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies im Januar geplant sei. Mitteilungen der Verwaltung a) Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Sitzungsplan 2017 der Stadt noch nicht vorliegt, jedoch in Kürze versandt wird. 2 Termine werden vorab genannt: Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates am Donnerstag, dem (u. a. Haushalt) Sitzung des Stadtrates am Montag, dem Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden sowie der Verwaltung für die geleistete Arbeit in diesem Jahr, wünscht allen ein geruhsames Weihnachtsfest und schließt den offiziellen Teil der heutigen Sitzung. Herr Greiner lädt nun zu einem Umtrunk mit Imbiss ein. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Uhr Uhr Vorsitzender: Schriftführerin: Michael Greiner Susanne Schößler & I

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