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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, München Internationaler Bund Bereich Langzeit- und Übergangshilfe Geschäftsführung Elisabethstraße 87/IV Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr München heimaufsicht.kvr@muenchen.de München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: Internationaler Bund - IB Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.v. Elisabethstraße 87/IV München IB Wohnheim Allach Langzeit- und Übergangshilfe Georg-Reismüller-Straße München Sehr geehrte Damen und Herren, in oben genannter Einrichtung wurde am eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Die FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht) legte ihren Schwerpunkt bei der Prüfung insbesondere auf die Bereiche Vertrauensarbeit, Umgang mit der Compliance und dem Schnittstellenmanagement. Die Konkretisierung des Vollzugs des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in Bezug auf die besonderen Begebenheiten in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgt auf Basis der Prüfempfehlungen, welche gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern und Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungsträger entwickelt worden sind (vgl. Prüfkriterien und Qualitätsempfehlungen in der stationären Wohnungslosenhilfe -- Stand ). U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße

2 Seite 2 von 6 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Mitwirkung und Teilhabe Soziale Betreuung Personal Qualitätsmanagement Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart: Einrichtung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Angebotene Wohnformen: Langzeit- und Übergangsbereich Angebotene Plätze: 60 (aktueller Stand: 49 Langzeitplätze, 11 Übergangsplätze) Belegte Plätze: 60 Einzelzimmerquote: 50 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): erfüllt Die Einrichtung ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr (Samstag/Sonntag von 7.15 Uhr) bis Uhr durchgehend mit Fachkräften besetzt. Von Uhr bis 7.00 (7.15 Uhr) befindet sich vor Ort eine Fachkraft in Form eines Bereitschaftsdienstes. Zusätzlich ist die Pforte im Eingangsbereich täglich durchgehend von Uhr bis Uhr besetzt. Von Uhr bis 7.00 (7.15) übernimmt ein Pförtner des Bayrischen Roten Kreuzes die Nachtwache. Dem Antrag gem. 51 Abs. 6 AVPfleWoqG auf Zustimmung der personellen Abweichung gem. 15 Abs. 1 AVPfleWoqG (ständige Anwesenheit einer Fachkraft) wurde mit Bescheid vom entsprochen. II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung, bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) Inhalt der Prüfung war die individuelle Wohn- und Versorgungssituation der in der Einrichtung lebenden Bewohner, mit denen persönliche Gespräche geführt wurden. Die getätigten Aussagen sowie Beobachtungen und Wahrnehmungen am Tag der Prüfung wurden im fachlichen

3 Seite 3 von 6 Austausch mit den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter näher beleuchtet. Punktuell wurden diese Erkenntnisse mit den Dokumentationsunterlagen abgeglichen. Die Prüfung umfasste die Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Ergebnisqualität lag. Zum Einstieg in die Qualitätsprüfung gaben die anwesenden Mitarbeiter einen Gesamtüberblick zur derzeitigen Situation in der Einrichtung, wie bevorstehende Feste und berichteten von herausfordernden Betreuungssituationen. Eine dieser Situationen war die Wiederaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung eines Bewohners auf dem 1. Arbeitsmarkt zum Jahresbeginn Dieser absolvierte ein Praktikum mit großem Erfolg und bekam daraufhin ein Arbeitsangebot. Der zuständige Kostenträger wurde diesbezüglich informiert. Einige Monate nach dem Einreichen des Arbeitsvertrages wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt, aufgrund der Einkommenshöhe und der Tatsache, dass der Bewohner mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, gestrichen. Es wurde darauf verwiesen, dass der Bewohner aufstockende Leistungen beim zuständigen Leistungsträger beantragen muss. Die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen, der zu bezahlende Eigenanteil ist aktuell noch nicht geklärt. Die Zuständigkeitsveränderung des Leistungsträgers und die damit einhergehenden Bürokratieabläufe erschweren eine Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt. Auf die sich positiv zu veränderte Lebenssituation können Frust, Stress und Motivationsverlust kontraproduktive Auswirkungen zeigen, obwohl letzteres als wichtiger Erfolgsparameter zu sehen ist. In diesem Prozess sind sowohl Bewohner als Bezugsbetreuungen sehr gefordert. Nach Einschätzung der FQA ist den Beteiligten gelungen, einerseits eine stabile und verlässliche Lebenswelt zu erhalten und andererseits den Autonomieprozess erfolgreich fortzuführen. In den geführten Gesprächen bezüglich ihrer Lebensqualität gaben die Bewohner übereinstimmend an, dass sie mit der Pflege, Versorgung und der Gesamtsituation im Hause zufrieden seien. Diese Lebenssituation würde sich keiner freiwillig aussuchen aber unter den gegebenen Umständen gäbe es nichts Negatives zu sagen. Sie könnten ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen, es sei lediglich die Hausordnung einzuhalten. Vom Personal würden sie sehr viel Unterstützung bekommen, nein würde keiner sagen, auf individuelle Wünsche würde man eingehen. Die Bewohner untereinander bezeichneten sich als gutes Team, es gäbe keine körperliche Gewalt und angesichts der vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten würde das Zusammenleben in der Einrichtung sehr gut klappen. Vom Personal würden sehr viele Vorschläge und Angebote zur Freizeitgestaltung kommen, man würde dabei auch die unterschiedlichen Interessen berücksichtigen wie beispielsweise den Besuch im Zirkus Krone. Diese Unternehmungen würden sie privat nicht machen. Ein Bewohner gab an, dass er sich in der Einrichtung beheimatet fühle, ein anderer äußerte den Wunsch, wieder in sein Herkunftsland zurück zu können. Zwei Wohlfühlkriterien spielten für die Bewohner eine sehr große Rolle. Zum einen benannten sie das Einzelzimmer und zum anderen die bis zu einer bestimmten Grenze selbständige Essensversorgung. In den Gesprächen mit den Bewohnern und Mitarbeitern hat sich sehr klar herauskristallisiert, dass eine individuell größtmögliche Selbständigkeit in allen Bereichen für die Bewohner zu erreichen nicht nur in der Konzeption festgeschrieben, sondern in der täglichen Arbeit umgesetzt wurde. Die Bewohnervertretung berichtete von ihrer Arbeit und ihren Vorhaben. Sie würden bestätigen, dass die Bewohner im Hause zufrieden seien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wür-

4 Seite 4 von 6 den sie respektvoll behandeln. Jeder könne offen seine Meinung sagen und dies würde man akzeptieren. Das Haus sei bunt gemischt mit Individualisten, von denen jeder seinen Eigensinn hätte. Aber alle würden miteinander klar kommen, sie würden offen miteinander reden und nicht schreien, es herrsche eine Normalität im Haus. Die Türen der Bewohnervertretung seien für alle offen und sie würden auch auf die Bewohner zugehen. Zur Leitung würde ein kooperatives Verhältnis bestehen. Nach Einschätzung der FQA ein Gremium, das zum Wohle ihrer Mitbewohner handelt. Das Bewohnercafe findet einmal wöchentlich statt, jeweils am Freitag um Uhr im Essens- und Aufenthaltsraum im Untergeschoß der Einrichtung. Das Angebot richtet sich an alle Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus, es können auch Ehemalige daran teilnehmen. Am Prüftag war eine bereits ausgeschiedene Mitarbeiterin anwesend, die noch regelmäßig in die Einrichtung kommt und Bewohner besucht. Der Tisch wurde vom Küchenpersonal unter Mithilfe einiger Bewohner mit Tischdecke eingedeckt. Es gab Kuchen und Kaffee für alle. Am Prüftag waren verhältnismäßig wenig Bewohner anwesend, weil einige von ihnen an einer Freizeitmaßnahme teilgenommen hatten. Das Bewohnercafe ist ein Ort des gemeinsamen Treffens und der Begegnung auf Augenhöhe. Es lebt von der Wiederholung und der Gewissheit, dass es jeden Freitag stattfinden wird. Es vermittelt das Gefühl der Sicherheit und Teil einer Gemeinschaft zu sein. Die tagesstrukturierenden Angebote orientieren sich an den Wünschen, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewohner. Die bedarfs- und bedürfnisgerechten Angebote bieten einen wichtigen Zugang zur Gesellschaft und zur angemessenen Teilhabe an ihr. Hierzu bietet die Einrichtung zahlreiche Möglichkeiten. Nach mehr als 2 Jahren des Pausierens hat sich wieder eine Redaktion zusammengefunden, bestehend aus Bewohnern und Mitarbeitern, um das Bewohnerblatt neu erscheinen zu lassen. Das Blatt beinhaltet Bildungsaspekte, wichtige Informationen und Geschehnisse rund um die Einrichtung. Auch die unterhaltsamen Anteile fehlen nicht, beispielsweise werden die Besonderheiten der Bewohner in Form von Horoskopen ausgedrückt. Aus den Beiträgen ist erkennbar, dass sich die Bewohner untereinander sehr gut kennen. Diesen Eindruck vermittelten sie auch in den geführten Gesprächen. Das Bewohnerblatt ist ein Zeichen der Identifikation mit ihrer Einrichtung. Der Barbetrag wird monatlich mit den Bewohnern neu besprochen und die Auszahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart. Hierbei gilt der Grundsatz, dass der Bewohner die alleinige Entscheidungsgewalt über seinen Barbetrag hat. Im persönlichen Gespräch haben die Bewohner dies bestätigt. In der Einrichtung finden und fanden noch nie freiheitseinschränkenden Maßnahmen statt. Die Prüfung hinterließ einen sehr positiven Gesamteindruck. Im gesamten Haus herrschte eine angenehme und freundliche Atmosphäre, die Bewohner berichteten sehr offen über ihre Lebenssituation und die Mitarbeiter waren ausgesprochen kooperativ. Zu den Bewohnern wird eine von Wertschätzung getragene Beziehung gepflegt. Eine ganzheitliche Sichtweise und das persönliche Wohlergehen bestimmen die Arbeitsweise der Mitarbeiter.

5 Seite 5 von 6 II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.) Fester Bestandteil in der Einrichtung ist die Arbeit am und mit dem Qualitätshandbuch. Dabei werden sowohl die Mitarbeiter als auch die Bewohner in den Prozess mit einbezogen und Handlungsleitlinien festgeschrieben. Die von Seiten der Einrichtung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geforderten Pflichtfortbildungen orientieren sich an den Besonderheiten der Einrichtung (Deeskalation, Suizid und Krisenintervention, Schuldnerberatung; SGB X, Psychische Krankheitsbilder, Motivational Interviewing) und gewährleisten dadurch eine kontinuierlich fachliche Betreuung der dort lebenden Bewohner. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. Hinweise: Falls Sie sich für eine freiwillige Veröffentlichung auf der Serviceplattform der FQA entscheiden/entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit uns innerhalb eines Monats nach Zustellung des Prüfberichtes eine Gegendarstellung in elektronischer Form zu übermitteln. Die Gegendarstellung würde dann zeitgleich mit dem Prüfbericht auf der hierfür vorgesehenen Website zur Verfügung gestellt. Die Gegendarstellung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Daten enthalten. Dieser Bericht hat lediglich informatorischen Charakter und stellt keinen Verwaltungsakt dar, so dass Widerspruch und Klage gegen diesen Bericht nicht möglich sind.

6 Seite 6 von 6 Im Abschlussgespräch wurde darauf hingewiesen, dass die FQA für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung steht. Die Leitungen des Wohnprojektes, das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie die Regierung von Oberbayern haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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