Das Urbane Gebiet - Eine Einführung

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1 Das Urbane Gebiet - Eine Einführung M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender der ALD-Leitung ALD-Veranstaltung Das Urbane Gebiet Lärmschutz in verdichteten Innenstädten Hannover,

2 Gliederung Einführung und Definition des Urbanen Gebiets Streitpunkte im Gesetzgebungsprozess Nachhaltigkeitsziele der Innenentwicklung und -verdichtung Bewertung des MU Zukünftige Aufgaben ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

3 Einführung des Urbanen Gebiets MU : Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden... : Bei der städtebaulichen Entwicklung Vorrang der Innenentwicklung ( 1(5) Baugesetzbuch BauGB) : Referentenentwurf des BMUB eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt : Neues Urbanes Gebiet MU: funktionsgemischtes Gebiet der kurzen Wege TA Lärm: Immissionsrichtwert (Beurteilungspegel) für MU 63 db(a) tags/ 48 db(a) nachts Es folgt der Gesetzgebungsprozess mit Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Verbändebeteiligung (u. a. ALD). ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

4 Einführung des Urbanen Gebiets MU 2 Abschluss des Prozesses: 4. Mai 2017: Erweiterung der Gebietstypen in der Baunutzungsverordnung (BauNV) um das MU (durch Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt [1]) 1. Juni 2017: Einfügung des MU in das Immissionsschutzrecht: Gewerbelärm: TA Lärm [2] Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO, 18. BImSchV) [3] (zusätzlich Abbau der Ruhezeiten etc.) ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

5 Definition des MU in der BauNV Nutzungsmischung im Gebiet: Wohnen und Gewerbe, soziale, kulturelle und andere Einrichtungen die nicht gleichgewichtig sein muss Nutzungsmischung in den Gebäuden Hoher Grenzwert für das Maß der baulichen Nutzung 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Grenzwert für das Maß der baulichen Nutzung 0,4 1,2 1,2 0,6 0,8 3 3 WA MI MU MK GRZ GFZ 1 GRZ - Grundflächenzahl GFZ - Geschossflächenzahl WA - Allgemeines Wohngebiet MI - Mischgebiet MK - Kerngebiet ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

6 Immissionsrichtwerte des MU in der TA Lärm und SALVO Immissionsrichtwerte (IRW - Beurteilungspegel) außerhalb der Gebäude in db(a) tags/nachts: IRW in db(a) WR WA MI MU MK tags nachts WR - Reines Wohngebiet ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

7 Streitpunkte im Gesetzgebungsprozess: IRW Immissionsrichtwerte: Bundesländer, Verbände (z. B. ALD): Vorschlag des Bundes nicht geeignet, schädliche Umweltwirkungen durch Lärm (BImSchG) zu vermeiden oder gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (BauGB) sicherzustellen Vgl. auch zum Gewerbelärm: Gemengelagenregelung (TA Lärm 6.7): Erhöhung der Richtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert mit 60/45 db(a) tags/nachts als Obergrenze Bei höherer Lärmbelastung sind dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse ohne besonderen passiven Schallschutz nicht gewährleistet. (Begründung des Bundesrats, BR-Drucksache 254/98 vom ) Kompromiss: Tageswert gegenüber MI, MK um 3 db(a) erhöht, Nachtwerte wie MI, MK ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

8 Streitpunkte...: Passiver Lärmschutz 1 Passive Lärmschutzmaßnahmen als Mittel der Konfliktlösung zwischen Gewerbe und Wohnen sehen TA Lärm und SALVO nicht vor. Gemäß dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit gilt dies auch für die Bauleitplanung: Urteil des BVerwG 4 C 8.11 vom [4] zur (an gewerbliche Anlagen) heranrückenden Wohnbebauung. Zahlreiche Initiativen zur Auflösung der Ausschließlichkeit des Außenschutzes, z. B. BRats-Sitzung am zum BauGB: In Bebauungsplänen sollen auch "einzuhaltende Innenraumpegel in Aufenthaltsräumen festgelegt werden können (BauGB, 9 (1), Nr. 24). ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

9 Streitpunkte...: Passiver Lärmschutz : Schreiben des ALD an die Länderministerien für Bauen und Umwelt Ablehnung des Vorschlags: Rechtslogisch falsch: BauGB kann Immissionsschutzrecht (hier z. B. TA Lärm) nicht aushebeln Nicht akzeptable Senkung des Schutzniveaus: Geringe Akzeptanz des passiven Schallschutzes: 77,1 % der Bevölkerung, fühlen sich durch die Notwendigkeit, wegen Lärm Fenster schließen zu müssen, äußerst stark oder stark belästigt (UBA 2011 [5]). Beschränkte Wirksamkeit wegen der Frequenzabhängigkeit der Fensterschalldämmung und der stark variierenden Geräuschcharakteristika von Gewerbe- und Sportlärm Gravierende Vollzugsprobleme (z. B. Ausweitung des Überwachungsumfangs, Adressat der Immissionsschutzbehörden ausschließlich der Anlagenbetreiber) BReg lehnt Änderungswunsch des BRats ab ( ) ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

10 Nachhaltigkeitsziele der Innenentwicklung und -verdichtung: Senkung des Flächenverbrauchs: Nachhaltigkeitsziel (2017) für die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in 2030: < 30 ha/tag (Nachhaltigkeitsziel 2002: 30 ha/tag bis 2020) (von : ha/tag (gleitender Vierjahreswert)) [6] Schutz vor Verkehrslärm: Verkehrsvermeidung als vorrangige Maßnahme, u. A. durch die Politik der kurzen Wege (Deutscher Städtetag 1989): Nutzungsmischung, Verdichtung, Polyzentralität: Nachhaltigkeitsindikator Einwohner je Quadratkilometer Siedlung und Verkehrsfläche (Abnahme um 5% seit 2000 in Städten) Ziel: Verkürzung der Wegelängen so, dass Zufußgehen und Radfahren konkurrenzfähig zum motorisierten Individualverkehr MIV (und zum Güterverkehr) sind Bsp. Radfahren: Äquivalenzdistanz ca. 5 km (E-Bikes: 9,5 km) (Wegeanteil MIV < 5 km: 46,2 %; < 10 km: 66,1 %) [7] Innenentwicklung: Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum!? ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

11 Historische Beispiele für Innenentwicklung 1 Gründerzeitviertel Hannover: Wedekindplatz (WA) W. Heitkämper, GTA mbh ( DAGA 2017) ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

12 Historische Beispiele für Innenentwicklung 2 Innenstadt Berlin als Beispiel für eine Stadt der kurzen Wege 100% Anteil der Wege in % Berlin Innenstadt % 60% 40% 20% 0% DE 2008: 58 [8] Geschossflächenzahl GFZ ca. 1,5 5,0 MIV ÖV Rad Fuß Innenstadt Berlin: 52,6 % der Haushalte ohne Pkw Quelle Berlin: ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

13 Bewertung des MU 1 Positiv: Höhe der GFZ und der Nutzungsmischung in Gebieten und den Gebäuden selbst Allerdings sollte kein Etikettenschwindel betrieben werden (ein in der Realität WA MU mit Zunahme der Tages-IRW um 8 db(a)). Die klimapolitischen Anforderungen an die Stadtplanung sind zu beachten. IRW: Tageswerte unnötig hoch: sie entlasten die Verantwortlichkeit der Verursacher. Angesichts gestiegener Sensibilität der Bevölkerung und der Zunahme der Schallquellen (z. B. Gartengeräte, Wärmeluftpumpen, Freizeit- Events ) ist eher eine Verbesserung des Schutzniveaus erforderlich (dabei ist die Gesamtlärmbetrachtung überfällig). IWR erschweren die Umsetzung langfristiger Lärmschutzziele (UBA 50/40 db(a) tags /nachts). ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

14 Bewertung des MU 2 Passiver Lärmschutz: Es ist davon auszugehen, dass die Forderung nach Zulässigkeit von passivem Schallschutz nicht vom Tisch sind. Hier ist Wachsamkeit geboten, die Argumente für den Außenschutz sind zu noch besser abzusichern und die Kommunikation zu verstärken. Hinweis: Beim Verkehrslärm wird zunehmend Vollschutz (ausschließlich Aktivschutz) gewährt (Rheintalbahn 2016, Beschluss BTag) oder eingefordert (Dialogforum Schiene Nord 2015). ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

15 Zukünftige Aufgaben Praktikabilität und mögliche negative Auswirkungen der Ausweisung von MU erweisen sich erst in der Praxis. Intensives Monitoring der Praxis erforderlich Lärmwirkungsforschung muss für die Nicht-Verkehrsquellen intensiviert werden. Bezahlbarer Wohnraum durch Innenentwicklung ist bei freiem Wohnungsmarkt eine Illusion (höhere GFZ führt i. d. R. zu höheren Bodenpreisen): es bedarf dazu anderer Instrumente. Ziel der nachhaltigen Stadt: Integriertes langfristig angelegtes Programm erforderlich, in dem der Lärmschutz seinen angemessenen Stellenwert hat Die Mobilitätsdaten zeigen, dass viele kurze Wege nach wie vor mit dem Auto zurückgelegt werden. Es bedarf zusätzlicher Instrumente (Ordnungsrecht, Verhaltensänderung, Anreize usw.) für den Umstieg auf die emissionsarmen Mobilitätsformen. ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

16 Vielen Dank fürs Zuhören! ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

17 Quellen 1 [1] Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 BGBl 2017 I Nr. 25 vom 12. Mai s1057.pdf [2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2017): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 1. Juni 2017 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Bundesanzeiger Allgemeiner Teil, B5, [3] Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017, Bundesgesetzblatt Jg Teil I, Nr. 33 vom 8. Juni 2017 ( ). ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

18 Quellen 2 [4] Urteil des BVerwG 4 C 8.11 vom [5] Umweltbundesamt online (2014): Auswertung der Online-Lärmumfrage des Umweltbundesamtes, [6] Umweltbundesamt online (2015): Indikator: Siedlungs- und Verkehrsfläche [7] Umweltbundesamt (2014): E-Rad macht mobil, August 2014 [8] INFAS, DLR (2010): Mobilität in Deutschland 2008 Ergebnisbericht Struktur Aufkommen Emissionen Trends ALD-Veranstaltung Urbanes Gebiet, Hannover,

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