Krankenhausfinanzierung.

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1 Krankenhausfinanzierung

2 Duale Krankenhausfinanzierung Seit 1972 teilen sich die Bundesländer und die Gesetzlichen Krankenkassen die Krankenhausfinanzierung. Die Investitionskosten (Aufwendungen für Neubauten, Instandsetzungen und Anschaffung von Großgeräten etc.) der Häuser wird über die Krankenhausförderung der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert. Für die Finanzierung der Betriebskosten (Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Strom, Versicherungen etc.) sind die Krankenkassen zuständig. Sie übernehmen die Bezahlung der konkreten Behandlung ihrer Versichertem im jeweiligen Krankenhaus.

3

4 DRG-System das Prinzip Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde ein pauschalierendes leistungsorientiertes Vergütungssystem für die Krankenhausbehandlung eingeführt. Behandlungsfälle wurden zum Zwecke der Vergütung in Gruppen = DRGs (Diagnosis Related Groups) eingeteilt. Die Fälle einer Gruppe verursachen statistisch gleiche finanzielle Aufwendungen in einem Krankenhaus und werden entsprechend gleich vergütet.

5 Das Geld folgt der Leistung Das bedeutet, dass sich die Krankenhausvergütung nicht mehr nach der Zahl der Pflegetage richtet. Stattdessen orientiert sich die Honorierung der Leistung am Aufwand der Versorgung. Damit kann langfristig erreicht werden, dass gleiche Leistungen auch gleich vergütet werden. Zur Ermittlung der Fallgruppe wird jeder Krankenhausfall mit seinen Diagnosen und Behandlungen in ICD und OPS-Kodes verschlüsselt. Die sich dann für das Krankenhaus ergebende Vergütung wird jährlich anhand von Millionen konkreter Krankenhausfälle durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem) neu kalkuliert.

6 Krankenhausbudget Voll- und teilstationäre Leistungen von Krankenhäusern werden durch das jährlich verhandelte Krankenhausbudget vergütet. Das Budget eines Krankenhauses orientiert sich an der Leistungsmenge des Vorjahres, welche die Krankenhausträger und die Krankenkassen gemeinsam ermitteln. Durch Preis- oder Leistungsabweichungen kann ein Krankenhaus Mehr-, aber auch Mindererlöse bezogen auf das Budget erzielen. Dafür erfolgt im darauf folgenden Jahr ein Erlösausgleich.

7 Fazit Bis zum Jahr 2003 wurden somatische Krankenhausleistungen über krankenhausindividuelle Pflegesätze vergütet, die je Tag des Krankenhausaufenthaltes zu zahlen waren. Diese tagesbezogenen Pflegesätze wurden unabhängig davon berechnet, wie hoch der Behandlungsaufwand für den einzelnen Patienten tatsächlich war. Ein leicht erkrankter Patient zahlte damit bei gleicher Behandlungsdauer genau so viel wie ein schwer kranker Patient, der in der gleichen Fachabteilung eines Krankenhauses behandelt wurde. Die Vergütung war somit nicht leistungsgerecht. Die stationäre Verweildauer war im internationalen Vergleich sehr hoch.

8 Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, dieses Vergütungsverfahren durch ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem zu ersetzen bis 2009 = Konvergenzphase Seit dem 1. Januar 2010 rechnen grundsätzlich alle Krankenhäuser in einem Bundesland ihre Leistungen zu einem landeseinheitlichen Preisniveau (Landesbasisfallwert) ab. Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale erfolgt EDV-gestützt (Grouper) und wird insbesondere bestimmt durch die : Krankheitsart (Diagnose) Schweregrad der Erkrankung erbrachte Operationen und Prozeduren.

9 *** Gewichtete Intensivminuten! *** Die Kostenstelle Station-Regelbehandlung enthält alle an Pflegetagen in Regelbehandlung entstandenen Kosten, während der Kostenstelle Station-Intensivbehandlung alle Kosten an Pflegetagen in Intensivbehandlung zugeordnet werden. Das jeder Kostenstelle zuzuweisende Kostenvolumen sollte sich an dem Leistungsumfang ausrichten, der an den für die jeweilige Kostenstelle berücksichtigten Pflegetagen erbracht wurde.

10 Kostenverteilung im Krankenhaus Kostenverteilung in % (2003) Labor 13% Übrige Bereiche 7% Anästhesie 6% Kardiologische Diagnostik/Therapie 2% Normalstation 36% Radiologie 5% Intensivstation 16% Dialyse 1% OP 13% Kreißsaal 1% Ca. 5% (2011: 15%!) der Betten verursachen 16% der Gesamtkosten. Diese werden zu 1 / 3 durch die Personalkosten verursacht.

11 Informationen aus dem INtensiv Pflege und LeistungserfassungsSystem INPULS und ihre Nutzung Kostenträgerrechnung

12 Aufgaben der Kostenträgerrechnung Vor- und Nachkalkulation Kontrolle der Wirtschaftlichkeit Unterstützung bei Entscheidungen Erfolgsermittlung

13 Kostenträgerrechnung Kostenträger sind Leistungen des Unternehmens deren Erstellung Kosten verursacht o z.b. pflegerische Leistungen auf Intensivstationen Die Kostenträgerrechnung wird vom Finanzcontrolling zur Bestimmung des leistungsbezogenen Erfolgs des Krankenhauses durchgeführt, u.a. o Abgleich der Erlöse zu hausinternen Kosten o Bezug der Kosten zum jeweiligen Behandlungsfall

14 Kostenträgerrechnung für Intensivstationen Status vor Einführung INPULS Zurechnung der Kosten pro Fall erfolgte über Verweiltage Differenzierungsgrad erbrachter Leistungen war niedrig Nutzung von INPULS Dokumentation tatsächlich erbrachter pflegerischer Leitungen Fallbezogener Nachweis einer gestiegenen Inanspruchnahme pflegerischer Leistungen Informationsinstrument für angemessene Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel

15 Verursachungsgerechte Zuordnung der Personalkosten mittels INPULS Personalkosten sind Fall-Gemeinkosten und werden über Bezugsgrößen dem Fall zugeordnet. Gewichtete Bezugsgrößen sind verursachungsgerechter, aber es gibt keine für alle Krankenhäuser einheitliche Vorgaben für die Gewichtung.

16 Kalkulation InEK Vorschrift InEK: gewichtete Intensivstunden INPULS : Minuten als Grundlage für die Nachkalkulation

17 Kalkulationsschritte InEK

18 INPULS Kategorien als gewichtete Bezugsgröße INPULS Pflegekategorien spiegeln die Behandlungsintensität der Patienten wider. Je behandlungsintensiver ein Patient ist, desto höher die Pflegekategorie, desto mehr Pflegeminuten erhält der Patient pro Tag. Durch Verwendung der INPULS Pflegeminuten als Bezugsgröße für die Kostenzuordnung tragen die behandlungsintensiveren Fälle mehr Kosten.

19 Vorteile von INPULS für das Controlling Kostenträgerrechnung braucht Kostentransparenz INPULS liefert Daten für externe Verhandlungen Grundlage der Berechnung von Fallkosten Der Intensiv oder Überwachungspatient wird für den Leistungserbringer kalkulierbar und transparent. INPULS liefert ein Datenwarenhaus für das Management und die Pflege.

20 Fallkalkulation (Kostenträgerrechnung) Kostenverrechnungssatz (KVS): Gesamtkosten der Kostenstellen in der Periode X Gesamtleistungen der Kostenstellen in der Periode X KVS: Kosten je Leistungseinheit der Kostenstellen Fallkalkulation: KVS * Leistungen des Patienten

21 Beispielkalkulation Intensivstation, Jahreszahlen: Bettenzahl: 10 Kosten Pflegedienst : Gesamtpflegeminuten (ungew.): Min Gesamtpflegeminuten (INPULS): Min KVS ungew.: = 0,42 je Min ungew Min KVS INPULS: = 0,66 je INPULS Min Min

22 Beispielkalkulation - Patientendaten Patient A: Verweildauer = 7200 Minuten (5 Tage) INPULS-Kategorie 2: Min (5*504 Min) Patient B: Verweildauer = 7200 Minuten (5 Tage) INPULS-Kategorie 5: Min (5*1.215 Min)

23 Beispielkalkulation / INPULS - Pflegeminuten versus Verweiltage INPULS Patient A 0,66 /Min*2.520 Min= 1.663,20 Kosten Patient B 0,66 /Min*6.075 Min= 4009,50 Kosten Verweiltage Patient A 0,42 /Min*7.200 Min = Kosten Patient B 0,42 /Min*7.200 Min= Kosten

24 Datenerfassung für die Kostenträgerrechnung

25 Fazit Beispielkalkulation Bei Verwendung der ungewichteten Bezugsgröße Verweildauer werden gleiche Fallkosten kalkuliert, obwohl Fall B ein Beatmungspatient ist und höhere Personalkapazitäten beansprucht. Bei Verwendung der INPULS - Pflegekategorien trägt Fall B mehr als doppelt so hohe Kosten des Pflegedienstes als Fall A.

26 Fazit Beispielkalkulation Fall A und Fall B werden unterschiedlichen DRG s zugeordnet (Fall B = Beatmungs-DRG). Verwendung der ungewichteten Verweildauer als Bezugsgröße führt zur Unterfinanzierung aufwendiger Beatmungs-DRG. Je höher der Anteil höchst pflegeintensiver Patienten eines Krankenhauses, um so höher das Erlösdefizit bei der ungewichteten Kalkulation. Verwendung der INPULS - Pflegekategorien bei der DRG- Kalkulation sichert die adäquate Vergütung aufwendiger Intensivpatienten.

27 Beatmungsstunden als DRG - Kriterium INPULS erfasst Beatmungsstunden der Patienten. Beatmungsstunden führen zu Beatmungs - DRG s mit hohen Relativgewichten. Werden die Beatmungsstunden nicht oder falsch erfasst, führt dies zu Erlöseinbußen, da die falsche DRG ermittelt wird.

28 Beispiel Patient D wird 100 Stunden beatmet Beatmung ist nicht dokumentiert Patient wird fälschlicherweise in die DRG F10Z Perkutane Koronaranglioplastie bei akuten Myokordinfarkt mit einem RG von 1,759 eingestuft und erlöst (bei einem BFW von ) Bei Dokumentation der Beatmungsstunden wird die richtige DRG A13Z Langzeitbeatmung >95 und <144 Stunden eingestuft mit einem RG von 6,162 und erlöst (bei einem BFW von ) Entstehung einer Mindereinnahme von !

29 Zusammenfassung und Ausblick Verursachungsgerechte Zuordnung der Intensivkosten (Kostenträgerrechnung), dadurch Sicherung der Finanzierung aufwendiger Intensivleistungen im Rahmen der jährlichen DRG - Kalkulation. optimale Steuerungsmöglichkeiten durch verbesserte Kalkulation (Benchmarking intern und extern, Budgetierung). Erlösmaximierung durch die korrekte Dokumentation der Beatmungsstunden (Beatmungs - DRG).

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