Gewerbliche Schutzrechte im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gewerbliche Schutzrechte im Überblick"

Transkript

1 Foto: René Sputh, fotolia.com Schwerpunkt Gewerbliche Schutzrechte im Überblick Der Erste zu sein, der ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine griffige Bezeichnung auf den Markt bringt, genügt in aller Regel nicht. Denn es gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, das heißt, sofern kein Sonderschutzrecht eingreift oder besondere Umstände hinzutreten, dürfen Waren und Produkte nachgeahmt werden. Gegen solche unliebsamen Nachahmer, die sich die Entwicklungskosten für eigene technische Neuentwicklungen oder gelungenes Design sparen oder erfolgreich Marken kopieren wollen, hilft nur die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte sind Marke, Domain, Geschmacksmuster, Patent, Gebrauchsmuster und Urheberrecht. Die Marke ist Kennzeichnungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, um diese von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Regelungen über die Marken finden sich im Markengesetz. Die häufigsten Markenformen sind Wortmarken und Bildmarken. Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen oder Begriffe wie Nivea oder Golf, aber auch Werbeslogans wie Freude am Fahren können die erforderliche Kennzeichnungskraft haben. Ein Beispiel für eine Bildmarke ist der Mercedes-Stern oder der angebissene Apfel von Apple Macintosh. In der Regel wird die Marke durch Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) in München erlangt. Bei der Anmeldung müssen Angaben darüber gemacht werden, für welche Produkte und Dienstleistungen ein Schutz gewünscht wird. Entsprechend der Anzahl der gewünschten Schutzbereiche ordnet das DPMA die Marke bestimmten Klassen zu, die nach einem internationalen Abkommen definiert sind. Je mehr Klassen betroffen sind, desto höher fallen die Anmeldekosten aus (für die ersten drei Klassen rund 300 Euro). Nach jeweils zehn Jahren kann gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr der Markenschutz um weitere zehn Jahre verlängert werden. Nach erfolgter Eintragung hat der Markenschutzinhaber die Möglichkeit, seine Marke mit dem Symbol Registered Trade Marke zu versehen, um nach außen deutlich zu machen, dass es sich um eine geschützte Marke handelt. Eine Marke kann aber auch durch Benutzung des Zeichens (Marken kraft Benutzung), soweit dieses Verkehrsgeltung beanspruchen kann, erworben werden. Schutz im Internet Die Domain ist die registrierte Bezeichnung eines Anbieters im Internet. Sie kann aus Buchstaben und Zahlen zusammengesetzt sein. Jede Domain muss bei der Registrierungsstelle für deutsche Internetdomains (DENIC) registriert werden und es darf sie nur einmal geben. Grundsätzlich bietet eine Domain alleine keinen Schutz gegenüber gleichlautenden Bezeichnungen. In Verbindung mit anderen Namens- oder Markenrechten ist eine Kennzeichnungsfunktion jedoch möglich; umgekehrt kann aber auch die Verwendung einer Domain eine Verletzung des Namens, der Firma, einer Marke oder sonstiger geschützter Kennzeichen Dritter sein. Es gilt der Grundsatz first come first served (die zeitlich frühere Anmeldung hat Vorrang). Doch auch von diesem Grundsatz kann es Ausnahmen geben. Da ein guter Domainname regelmäßig einen ersten Hinweis auf den Inhalt der Homepage geben soll, sind bestimmte Domains sehr begehrt und es stellt sich die Frage, wem die Nutzung der Domain zusteht. Deshalb muss bei Domainstreitigkeiten jeder Einzelfall genau geprüft werden. 35

2 Schutz für Muster und Modelle Geschmacksmuster sind Muster und Modelle (zwei- und dreidimensional), die als neues und eigentümliches Erzeugnis für den Berechtigten schutzfähig sind. Entscheidend ist die Neuheit am Tag der Anmeldung (Prioritätstag). Zu diesem Zeitpunkt darf kein identisches Muster offenbart sein, das heißt, bekanntgemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder sonst öffentlich zugänglich sein. Zuständig für die Anmeldung eines Geschmacksmusters ist das DPMA. Bei Anmeldung des Geschmacksmusters muss das Muster wiedergegeben werden, beispielsweise durch ein Foto oder eine sonstige grafische Darstellung. Wichtig hierbei ist eine detailgetreue Wiedergabe, bestenfalls aus unterschiedlichen Perspektiven, da nur so die strengen Formvorschriften erfüllt sind und ein sicherer Schutz möglich ist. Es gibt auch die Möglichkeit einer Sammelanmeldung. Die Geschmacksmuster werden in ein Register eingetragen und es wird eine Urkunde ausgestellt. Die Anmeldung kostet je nachdem, ob sie elektronisch oder in Papierform erfolgt, 60 oder 70 Euro. Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Veranstaltungsreihe Patente & Co. Die IHK Karlsruhe und der Karlsruher Kreis für den gewerblichen Rechtsschutz informieren in ihrer Veranstaltungsreihe Patente & Co. Unternehmen über die Grundlagen und Kosten des gewerblichen Rechtsschutzes bis hin zu Strategie und Recherche. Die Termine der Veranstaltungsreihe im Karlsruher IHK Haus der Wirtschaft sind: : Grundlagen und Kosten Uhr Grundlagen, Patentanwalt Nicolas Kerscher Uhr Kosten, Patentanwalt Dr. Henrik Nübold : Strategie und Recherche Uhr, Helmut Jahnke, Leiter des Informationszentrums Patente, Stuttgart Informationen: Telefon (07 21) , Patentanwälte Patentanwälte sind Fachleute des gewerblichen Rechtsschutzes und haben sich darauf spezialisiert, ihre Mandanten in Fragen zu gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Marken und Geschmacksmustern zu beraten und sie vor den verschiedenen Patent- oder Markenämtern zu vertreten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben Patentanwälte ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert und anschließend eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abgeschlossen. Durch diese Ausbildung sind Patentanwälte in der Lage, sowohl technische Zusammenhänge zu durchdringen, als auch die optimale rechtliche Lösung für ihren Mandanten zu erreichen. Aufgrund ihrer Spezialisierung auf die oben genannten Schutzrechte beraten und vertreten Patentanwälte auch umfassend und kompetent bzgl. der nicht-technischen Schutzrechte wie Marken und Geschmacksmustern. Schutz für technische Erfindungen Ein Patent bietet Schutz für technische Erfindungen, soweit eine gewerbliche Anwendbarkeit gegeben ist und die Erfindung völlig neu ist und die sogenannte Erfindungshöhe aufweist. Geschützt werden können Verfahren und Produkte. Die notwendige gewerbliche Anwendbarkeit erfordert das Vorhandensein eines Marktes zur Nutzung der Erfindung. Kennzeichnend für ein Patent ist auch das Erfordernis der Erfindungshöhe, wonach auch ein Fachmann nicht in der Lage sein darf, ohne erhebliche Anstrengungen zu dieser Entwicklung zu gelangen. Ein Patent ist beim DPMA in München anzumelden. Bei erfolgreich durchlaufenem Verfahren beträgt die maximale Schutzdauer 20 Jahre. Der Patentinhaber hat das Recht zur alleinigen Nutzung, Herstellung, Inverkehrbringen und insbesondere zur Lizenzvergabe. Auch ist es möglich, über eine Anmeldung Patentschutz in vielen Ländern zu erhalten, soweit diese dem Patentzusammenarbeitsvertrag beigetreten sind. Für den europäischen Raum besteht das Europäische Patentübereinkommen, wonach ebenfalls mit einer Anmeldung Patentschutz in mehreren europäischen Staaten erreicht werden kann. Gebrauchsmuster sind technische Erfindungen, die deutschlandweit neu sein müssen und eine gewerbliche Anwendbarkeit erfordern. Im Unterschied zu Patenten ist bei Gebrauchsmustern lediglich ein erfinderischer Schritt, damit eine geringere Erfinderleistung, erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls beim DPMA. Erforderlich ist ein Antragsformular und zwingend eine Zeichnung. Die maximale Schutzdauer beträgt bei entsprechenden Verlängerungen zehn Jahre. Im Vergleich zum Patent ist die Erteilung insgesamt kostengünstiger und auch schneller, wodurch es sinnvoll sein kann, gleichzeitig mit der Patentanmeldung auch die Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen. Mit Eintragung des Gebrauchsmusters hat der Inhaber das alleinige Nutzungsrecht. Damit entscheidet er über die Herstellung, Anbietung und Lizenzvergabe. Schutz für persönliche, geistige Schöpfungen Das Urheberrecht bietet Schutz für persönliche, geistige Schöpfungen. Das Urheberrecht ist zwar kein echtes gewerbliches Schutzrecht, jedoch mit diesem eng verwandt. Wichtig ist, dass der Urheberrechtsschutz automatisch entsteht und sich auf Werke bezieht, die die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegeln und aufgrund dessen unverwechselbar sind. Gegenstand des Urheberschutzes können daher literarische Werke, Kunst (auch Filme, Fotografien, Architektur) und wissenschaftliche oder technische Werke (Zeichnungen, Pläne) sein. Mangels erforderlicher Anmeldung existieren keine Register über geschützte Werke. Der Schutz des Urheberrechts erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dem Urheberrechtsinhaber steht die alleinige Verwertung und das Recht zur Lizenzvergabe zu. Informationen Dokumentennummer 777: IHK-Merkblatt Gewerblicher Rechtsschutz im Überblick Dokumentennummer 778: IHK-Merkblatt Der Schutz gewerblicher Bezeichnungen (Unternehmensbezeichnung, Firma) Dokumentennummer 8262: IHK-Merkblatt Patente und Co. Grundwissen, Recherche und Verwertung 36

3 Erfolgsfaktor Schutzrechtsstrategie Patente als Informationsquelle Erfolgreiche Unternehmen verschaffen sich bereits beim Start eines Entwicklungsprojektes einen Überblick über die Schutzrechtssituation und warten mit den Patentrecherchen nicht ab, bis Prototypen vorliegen. Diese Vorgehensweise sensibilisiert auch für die wichtige Frage, welche Problemlösungen patentiert werden sollten und welche durch Geheimhaltung als firmeninternes Know-how geschützt werden können. Da das Patenterteilungsverfahren in der Regel deutlich länger als 18 Monate dauert, kann es vorkommen, dass mit großem Aufwand erarbeitete Entwicklungsergebnisse in Form einer Offenlegungsschrift veröffentlicht werden, ohne dass es am Ende zu einer Patenterteilung kommt. In diesem Fall sind nicht nur die hohen Kosten für die Patentanmeldung zu verschmerzen, sondern es wurde auch interessierten Mitbewerbern die Möglichkeit gegeben, sich kostenlos und detailliert über Konkurrenzentwicklungen zu informieren. Es spricht also viel dafür, die Patentabteilung eng mit der Entwicklung zu verzahnen. Besonders sinnvoll ist es, Patentexperten in neu zusammengestellte Entwicklungsteams zu integrieren. Durch frühzeitige Patentrecherchen lässt sich nämlich am effektivsten klären, welche Entwicklungsvarianten bereits durch fremde Schutzrechte blockiert sind. Dabei kommt insbesondere die Informationsfunktion der Patentdokumente zum Tragen: Experten gehen davon aus, dass etwa 80 Prozent des gesamten technischen Wissens in der Patentliteratur enthalten ist. Wer diesen Wissenspool vernachlässigt, wird auf Dauer nicht erfolgreich sein. Auch wenn die unternehmensspezifische Patentstrategie keine eigenen Anmeldungen vorsieht, da beispielsweise auf Geheimhaltung gesetzt wird, sollten veröffentlichte Patentdokumente als Informationsquelle genutzt werden. Darüber hinaus können Patente auch in Lizenzverhandlungen mit Wettbewerbern zum Einsatz kommen. Verfügt ein Unternehmen über kein eigenes Patentportfolio, fehlt praktisch die entsprechende Währung, um über den Austausch von Lizenzen zu einem kostengünstigen Interessenausgleich zu kommen. Datenbanken geben Auskunft Einen guten Einstieg ins Thema Recherche findet man beispielsweise durch die Analyse der Schutzrechtssituation eines Konkurrenten. Datenbanken, die sowohl vom Deutschen Patent- und Markenamt als auch vom Europäischen Patentamt über das Internet kostenlos bereit gestellt werden, ermöglichen einen schnellen Überblick. Bei Unsicherheiten im Umgang mit den verschiedenen Suchmasken kann man sich an das Informationszentrum Patente in Stuttgart wenden. Insbesondere dann, wenn eine Suchanfrage auf einem speziellen technischen Sachgebiet keine Treffer in der Datenbank lieferte, ist Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass die Suchanfrage fehlerhaft formuliert wurde, da in der Regel immer ein umfangreicher Stand der Technik vorhanden ist. Häufiger jedoch werden bei zu allgemein formulierten Suchanfragen Hunderte von Treffern gefunden, deren Aufarbeitung viel zu zeitaufwändig wäre. Das Informationszentrum Patente hilft im Übrigen beim Recherchieren. Außerdem stehen weitere professionelle Datenbanken, die den Zeitaufwand für eine Recherche deutlich reduzieren können, kostenlos zur Verfügung. Die Ergebnisse solcher Recherchen sollten durch besonders geschulte Mitarbeiter ausgewertet und die so identifizierten relevanten Dokumente allen Entwicklern zur Verfügung gestellt werden. Managementaufgabe Schutzrechtsstrategie Die Festlegung einer unternehmensspezifischen Schutzrechtsstrategie ist eine Managementaufgabe, die für den langfristigen Erfolg eines technologieorientierten Unternehmens von großer Bedeutung ist. Die Schutzrechtsstrategie ist Bestandteil der Unternehmensstrategie und kann nur in enger Abstimmung aller Abteilungen festgelegt werden, da sie über die Entwicklung hinaus auch Auswirkungen auf den Vertrieb und das Marketing hat. Die Patentabteilung ist für die Umsetzung der Schutzrechtsstrategie verantwortlich. Dabei werden neben Patenten und Gebrauchsmustern auch die nicht-technischen Schutzrechte immer wichtiger. Nur durch eine Kombination von technischen Schutzrechten mit Marken und Geschmacksmustern können Schlüsselprodukte optimal geschützt werden. Auch die Durchsetzbarkeit der eigenen Schutzrechte gilt es zu beachten. So sind insbesondere im asiatischen Raum die Chancen vor Gericht bei einer Markenverletzung wesentlich besser als bei einer Patentverletzung. Dipl.-Ing. Helmut Jahnke, Leiter des Informationszentrums Patente in Stuttgart 37

4 Patente auf Software? Eine Übersicht Die Entwicklung von Software wurde in den letzten Jahrzehnten zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor und ist schon längst nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Es ist jedoch für den Schöpfer von Software wichtig, die Rechtslage zu kennen. Einerseits sind dies Rechte, die durch die Software verletzt werden können, aber auch Rechte, die geltend gemacht werden können, um die Software und somit die damit verbundenen Investitionen zu schützen. Der Schutz von Software gegen die Verwendung und Vermarktung durch Unbefugte ist jedoch immer noch umstritten und in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Software unterliegt dem Schutz des Urheberrechts (Paragraf 69a ff Urheberschutzgesetz). Allein durch den Schöpfungsakt hat der Schöpfer (Urheber) ein Recht darauf, dass die Software nicht von anderen ohne seine Erlaubnis kopiert oder vermarktet wird. Problematisch ist jedoch, dass das Urheberrecht nur die konkrete Ausführung des Programms schützt, nicht die dahinterstehende Idee oder Konzeption. Insoweit wird der Schutz als unzureichend empfunden. Um dieses Problem zu umgehen und weitergehenden Schutz zu erhalten, sind Softwarepatente von enormer Bedeutung. Denn ein Patent schützt anders als das Urheberrecht auch Ideen und Konzepte in ihrer Ausführung. Grundsätzlich werden Patente auf Erfindungen erteilt, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Unter dem Begriff der Erfindung wird dabei die Lösung einer technischen Aufgabe verstanden oder, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrückt, eine Lehre (Anweisung, Regel) zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolgs. Dementsprechend sind im deutschen Patentgesetz (Paragraf 1 Patentgesetz) und analog im Europäischen Patentübereinkommen unter anderem Programme zur Datenverarbeitung explizit von den Erfindungen ausgenommen. Die Programme zur Datenverarbeitung sind jedoch nur von der Patenterteilung ausgeschlossen, soweit ein Patent für ein solches Programm an sich ersucht wird. Es dreht sich also um die Frage, ob ein Verfahren oder eine Vorrichtung technisch also eine Erfindung ist oder ob es sich um Software an sich handelt, welche nicht patentierbar ist. Dabei scheint sich die Rechtssprechung einig zu sein, dass die Vorrichtung technisch ist und somit als Erfindung gilt, deren technische (physikalische) Merkmale neu und erfinderisch sind. Dies gilt auch, wenn die 38

5 Erfindung eine Software, zum Beispiel zur Steuerung, umfasst. Bleibt die Frage, ob auch Verfahren und Vorrichtungen als technisch gewertet werden können, bei denen die neuen und erfinderischen Merkmale auf dem Gebiet der Software liegen. Um die Technizität oder die Patentierbarkeit eines Anspruchs zu beurteilen, gehen die Prüfungsrichtlinien des Europäischen Patentamts (EPA) wie folgt vor: In einer ersten Vorprüfung wird festgestellt, ob der durch die Patentanmeldung beanspruchte Gegenstand schon offensichtlich nicht technisch ist. Dabei wird jeder Gegenstand, der technische Mittel definiert oder einsetzt, als technisch angesehen. Also wird lediglich reiner Software ohne jeden Bezug zu einem technischen Gebiet die Technizität abgesprochen. Kommt der Prüfer zu dem Schluss, dass der beanspruchte Gegenstand nicht technisch ist, so wird die Patentanmeldung zurückgewiesen. Wird in dieser Vorabprüfung festgestellt, dass der beanspruchte Gegenstand technisch sein könnte, so wird als weiterer Schritt die Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Dazu wird eine objektive technische Aufgabe formuliert, welche durch den Gegenstand des Patentanspruchs gelöst wird. Diese Lösung der Aufgabe ist der technische Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik. Liegt ein solcher Beitrag vor, so gilt entsprechend den Richtlinien der beanspruchte Gegenstand als technisch. Wird eine solche objektive technische Aufgabe nicht gefunden, so gilt der beanspruchte Gegenstand als naheliegend und eine erfinderische Tätigkeit wird verneint. Der Anspruch wird zurückgewiesen. Auch die deutsche Rechtssprechung setzt gegenwärtig für die Patentierbarkeit von Programmen zur Datenverarbeitung ein konkretes technisches Problem voraus, das durch den fraglichen Patentanspruch gelöst wird. Ein solches Problem kann zum Beispiel die Anwendung und Regelung einer technischen Einrichtung sein (Antiblockiersystem) oder die Aufarbeitung von Messergebnissen (Tauchcomputer). Zur Lösung eines solchen Problems genügt nicht der alleinige Einsatz von Computern. Wird die Technizität des beanspruchten Gegenstands bejaht, da der Gegenstand ein technisches Problem löst, wird durch das Patentamt alleine dieser über den bloßen Einsatz von Computern hinausgehende technische Aspekt der Erfindung zur Beurteilung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit herangezogen. Fazit: Die Anforderungen an die Patentierbarkeit von Software sind weiterhin im Fluss. Mit den neueren Entscheidungen des BGH und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes werden die Anforderungen, nach denen ein Verfahren oder eine Vorrichtung als technisch gilt, weiter verringert. Jedoch werden in einem weiteren, nicht notwendigerweise erst nachgeschalteten Prüfungsschritt nur die Merkmale der Erfindung auf Neuheit und erfindersche Tätigkeit geprüft, welche eine technische Aufgabe lösen. Sind diese Merkmale nicht neu oder erfinderisch, weil es sich zum Beispiel um die schon bekannte Verwendung eines Computers handelt, so ist die Erfindung nicht patentfähig. Es gilt also vor der Patentanmeldung zu prüfen, ob der Schutz durch Geheimhaltung oder durch das Urheberrecht nicht ausreicht. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass Patentanmeldungen zumeist schon vor der Erteilung veröffentlicht werden, was eine Geheimhaltung unmöglich macht. Nicolas Kerscher, Patentanwalt, Gesellschafter bei Knigge Nourney Böhm Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsmediation 39

6 Der Schutz von Produkten und Dienstleistungen durch eine Marke Die individuelle Zuordnung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu einem Unternehmen ist heute wichtiger denn je. Verbraucher sollen anhand des Designs und des Namens Produkte und Dienstleistungen wiedererkennen und einem Unternehmen zweifelsfrei zuordnen. Während der Name eines Unternehmens zumindest einen gewissen Schutz erfährt, ohne dass es einer gesonderten Eintragung oder Anmeldung bedarf, ist dies bei Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens in der Regel nicht der Fall. Diese Schutzlücke kann durch die Anmeldung einer Marke geschlossen werden. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Punkte zu beachten, damit der Markenschutz auch tatsächlich optimal ausgestaltet wird. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Am Anfang steht die Frage des territorialen Schutzes. Nationale Marken schützen Produkte und Dienstleistungen auch nur national. Ist dies nicht ausreichend, so kann man in Europa auf eine Gemeinschaftsmarke zurückgreifen, die mit einer Anmeldung Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union bietet. In einem zweiten Schritt muss die Frage geklärt werden, was man überhaupt schützen möchte. Je nachdem kann man sich hier für eine Wortmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine Bildmarke entscheiden. Nach der Festlegung des örtlichen Schutzumfangs und der Markenart sollte überprüft werden, ob die Marke überhaupt als solche schutzfähig ist und falls ja, ob es bereits identische oder verwechslungsfähige bestehende Rechte Dritter gibt. Bei einer Markenanmeldung müssen zwingend Klassen festgelegt werden, für die der Schutz beansprucht wird. Je größer der Schutz sein soll, desto mehr Klassen müssen angemeldet werden. Es gibt 42 Klassen, die in Waren- und Dienstleistungsklassen eingeteilt sind. Die Markenanmeldung sollte genau auf die beabsichtigte Verwendung abgestimmt sein. Im Markenrecht herrscht der sogenannte Benutzungszwang. Wird eine Marke in einer Klasse gar nicht benutzt, kann dies nach einer fünfjährigen Schonfrist zur Löschung der Marke führen. Nach der erfolgten Anmeldung wird die Marke veröffentlicht. Hier besteht die Möglichkeit Dritter, Widerspruch innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Marke einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Marke aber immer noch angegriffen werden, dann allerdings regelmäßig nur mit einer Löschungsklage vor den Gerichten. Hat man den Eintragungsprozess durchlaufen und wurde die Marke nicht durch einen Widerspruch angegriffen, sollte man sich auch um den Schutz der eigenen Marke kümmern. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei Neueintragungen nur, ob die Marke überhaupt anmeldefähig ist, jedoch nicht, ob es bereits identische oder verwechslungsfähige Marken gibt. Daher muss man für den Schutz der eigenen Marke selbst darauf achten, dass solche Marken nicht angemeldet werden, bzw. entsprechend mit einem Widerspruch gegen eine solche Anmeldung vorgehen. Rechtsanwalt Boris Burow, Karlsruhe Erfindersprechtage in der IHK Die Erfindersprechtage der Karlsruher Patentanwälte finden jeden ersten Donnerstag im Monat im Karlsruher IHK Haus der Wirtschaft statt. An den Sprechtagen berät ein Patentanwalt kostenlos über Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken. Die nächsten Termine: 5. November Dezember 2009, jeweils ab Uhr Anmeldung: Telefon (07 21) , 40

7 Betriebsreport Regionale Wirtschaft HBH Microwave bezieht Neubau Mit der Investition in ein neues Firmengebäude setzte die HBH Microwave GmbH in Stutensee-Blankenloch ein deutliches Zeichen für ihre weitere Expansion. In unmittelbarer Nähe des bisherigen Standortes ließ das Unternehmen in nur sechs Monaten einen 900 Quadratmeter großen Neubau errichten. Davon entfallen rund 100 Quadratmeter auf ein Reinraumlabor. Was von außen zweckmäßig wirkt, verbirgt im Inneren hoch spezialisierte Produktionsprozesse, die ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs sind. Denn die HBH bietet Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Nachrichtentechnik, Funk, Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik sowie Messtechnik an. Der Kundenkreis umfasst sowohl mittelständische Betriebe als auch namhafte Industrieunternehmen im In- und Ausland wie EADS oder Siemens. Aktuell sind bei der HBH 25 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. Gegründet wurde das Unternehmen 1999 in Karlsruhe von den geschäftsführenden Gesellschaftern Guido Baumann, Roland Heilig und Dr. Detlev Hollmann, alle drei Hochfrequenz-Ingenieure. Bäuerle erweitert sein Angebot im neuen Firmengebäude Das Spezialunternehmen für Werbetechnik Bäuerle Werbung hat seinen Betrieb im neuen Gebäude am Standort Bühl aufgenommen. Seit der Gründung vor 15 Jahren ging es dank modernster Technologie und einem qualifizierten Team mit dem Betrieb von Lothar Bäuerle in Riesenschritten voran. Mit der räumlichen Erweiterung und neuen Produktionsanlagen hat die Geschäftsleitung dieser Entwicklung Rechnung getragen. Computerunterstützt mit moderner Plottertechnik erfüllt Bäuerle nahezu jeden Wunsch, wenn es um Werbesysteme für den Außen- und Innenbereich geht. Das vielseitige Angebot geht von Leuchtdisplays, Schildersystemen, Pylonen, Werbetafeln und Bannern über Beschriftungen an Gebäuden und Fahrzeugen bis zum großformatigen Digitaldruck. Auch Messesysteme gehören zum Angebot. Ein neues Geschäftsfeld ist der Textilshop. Eine reichhaltige Markenkollektion für Sport, Freizeit und Gewerbe und viele andere Einsatzmöglichkeiten sind hier geboten. Für die individuelle Bestickung mit Logos, Namen, Slogans usw. wurden zwei moderne Stickmaschinen angeschafft. Neues Internetportal für die regionale Wirtschaft Mit bietet die Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH aus Baden-Baden seit wenigen Wochen ein neues Internetportal für den mittelständischen Unternehmer in der Region Nordbaden an. Die Online-Affinität steigt auch im Mittelstand stetig, zumal sich zumindest privat bereits über 70 Prozent der Unternehmer im Netz tummeln, so Wolfrüdiger W. Endriß, geschäftsführender Gesellschafter, zum Start des Projektes, welches die Prüfer Medienmarketing auch schon erfolgreich für die Regionen Südbaden, Alb-Donau/Bodensee und Thüringen betreibt. Der Schwerpunkt des neuen B4B-Portals liegt neben nutzwertigen Informationen wie zum Beispiel IT-Sicherheit, Steuer- und Rechtsthemen oder Automobiltests in der regionalen Wirtschaftsbericht- erstattung aus den einzelnen Regionen. Dabei haben nicht nur die großen Unternehmen ihre Plattform, sondern gerade die vielen zehntausend kleineren Firmen, die oftmals von der Wirtschaftsberichterstattung der bestehenden Medien nicht erfasst werden. Achim Hartkopf, Projektleiter der B4B-Portale, bestätigt das: All business is local dies zeigen uns auch unsere Nutzer durch ihr reges Interesse an unseren Business-Portalen. Dass die Meldungen und Regionalcontents auf immer größeres Interesse stoßen, sieht man an den Zugriffszahlen, die von Monat zu Monat kontinuierlich steigen. Und auch die Zahl der Werbeeinträge, zum Beispiel in Form von Webvisitenkarten, die oftmals mit Bildergalerien und Videos untermalt werden, nimmt konstant zu. 25

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen

Mehr

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen?

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Markenrecht Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? Von Rechtsanwalt Dennis Groh Einleitung: Vielen Unternehmer ist mittlerweile bewusst,

Mehr

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen. Bekanntheit zahlt sich in Euro und Cent aus, auch bei weniger berühmten

Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen. Bekanntheit zahlt sich in Euro und Cent aus, auch bei weniger berühmten 19. September 2007 Patentanwaltskammer Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen Die Macht der Marke Jeder kennt sie, viele lieben sie, manche schützen sie die attraktiven Marken dieser Welt

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Ideen-Erfindungen-Patente

Ideen-Erfindungen-Patente Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen

Mehr

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann

Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann Patentanwälte Rechtsanwälte Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München Schütze sich wer kann Patentanwalt Dipl. Ing. Elard Freiherr Schenck zu Schweinsberg,

Mehr

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Patentanwaltsprüfung I / 2013 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe

Patentanwaltsprüfung I / 2013 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Patentanwaltsprüfung I / 2013 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I: Gegen die am 6. Juli 2006 eingetragene und am 5. August 2006 veröffentlichte

Mehr

Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis

Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche

Mehr

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Unternehmer gegen Softwarepatentierung

Unternehmer gegen Softwarepatentierung Unternehmer gegen Softwarepatentierung www.patentfrei.de www.stop-swpat.de Übliche Ansprüche bei Patentverletzungen im Aussen- und Innenverhältnis Anspruch auf Unterlassung und Vernichtung Anspruch auf

Mehr

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen

Mehr

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Im Mittelstand zu Hause BARDEHLE PAGENBERG ist eine mittelständische Kanzlei und

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg 1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.

Mehr

5. Braunschweiger Gründungswoche

5. Braunschweiger Gründungswoche 5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Charakteristika Designrecht Österreich

Charakteristika Designrecht Österreich Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg

Mehr

Der Umgang mit Patenten Chancen nutzen, Risiken vermeiden Aus der Sicht eines Patentanwalts

Der Umgang mit Patenten Chancen nutzen, Risiken vermeiden Aus der Sicht eines Patentanwalts Der Umgang mit Patenten Chancen nutzen, Risiken vermeiden Aus der Sicht eines Patentanwalts Jürgen Betten Patentanwalt BETTEN & RESCH, München Theatinerstr. 8, FÜNF HÖFE D-80333 München, Deutschland j.betten@bettenpat.com

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27 Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt

Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Gesetzesnormen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Urheberrecht UrhG Herkunftsbezeichnungen Kartellrecht Arzneimittelgesetz Gesellschaftsrecht.

Mehr

Eine andere Sicht auf die Marke

Eine andere Sicht auf die Marke Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN

Mehr

Kollision verschiedener Kennzeichenformen

Kollision verschiedener Kennzeichenformen Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da

Mehr

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Finanzbuchhaltung Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter - mit Ihrem Wartungsvertrag

Mehr

Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN

Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN & Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Forschungssupport Stelle IPR & Patente des Vizerektorats für Forschung und Internationale Beziehungen Nähere Informationen www.meduniwien.ac.at

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Das Erteilungsverfahren

Das Erteilungsverfahren Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Traditionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Traditionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO) Traditionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO) Mit der stetig voranschreitenden Veränderung des World Wide Web haben sich vor allem auch das Surfverhalten der User und deren Einfluss stark verändert. Täglich

Mehr

Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut

Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz? Von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz und welche Titel sind schutzfähig? Der Titelschutz erfolgt in Deutschland

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

In der Regel gleichartig sind Produkte, die den gleichen Zweck und somit die gleiche konkrete Aufgabe erfüllen.

In der Regel gleichartig sind Produkte, die den gleichen Zweck und somit die gleiche konkrete Aufgabe erfüllen. Bei der Wahl Ihrer Marke sollten Sie darauf achten, dass sie bereits eingetragenen nicht zu ähnlich ist. Denn eine Marke kann vom Schutz ausgeschlossen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sie mit einer

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?

Mehr

RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ

RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese

Mehr

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH WTSH Ihre One-Stop-Agentur Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Servicecenter Schutzrechte Ideen erfolgreich vermarkten Patente und andere Schutzrechte Patentrecherche Vorteile

Mehr

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach

Mehr

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung

Mehr

Merkblatt Markenanmeldung

Merkblatt Markenanmeldung Merkblatt Markenanmeldung Rechtsanwalt Christopher Langlotz Die Marke Wer mit einem Produkt oder allgemein mit seinem Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein möchte, ist darauf angewiesen, dass man sich

Mehr

Science to Market. Inhalt:

Science to Market. Inhalt: Immaterialgüterrecht - Patentanmeldungen Peter Frei, Innovations Mentor Hightech Zentrum Aargau Inhalt: Immaterialgüterrechte, Schutz des geistigen Eigentums Informationen in Schutzrechten Patentanmeldungen

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. ebookzeile.de informiert: Der Begriff Public Domain bezeichnet

Mehr

Einführung in das Markenrecht

Einführung in das Markenrecht Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1

Mehr

Das Beschränkungsverfahren

Das Beschränkungsverfahren Das Beschränkungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 88 Beschränkungsmöglichkeit 64 PatG Das Patent kann auf Antrag des Patentinhabers widerrufen oder durch Änderung der Patentansprüche mit rückwirkender

Mehr

Autohersteller in der Zwickmühle

Autohersteller in der Zwickmühle Pressemeldung Auto-Patentindex 2015 Seite 1 von 7 Autohersteller in der Zwickmühle Hersteller müssen Antriebe für alte und neue Techniken gleichzeitig entwickeln Patentanmeldungen für Verbrennungsmotoren

Mehr

Kommentartext Medien sinnvoll nutzen

Kommentartext Medien sinnvoll nutzen Kommentartext Medien sinnvoll nutzen 1. Kapitel: Wir alle nutzen Medien Das ist ein Computer. Und da ist einer. Auch das hier ist ein Computer. Wir alle kennen Computer und haben vielleicht auch schon

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012 Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum Patente Schutzrechte

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente

Mehr

Grundlagen des Markenmanagements

Grundlagen des Markenmanagements Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Schutz von adaptierter Mode

Schutz von adaptierter Mode 1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Von der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU

Von der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Von der Erfindung zum Patent Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Ein paar Zahlen Anmeldungen beim EPO 2014 Total: 274 174 Patente - Anstieg zu 2013: 3,1 % Stärkste Gebiete: - Medizin 11 124 Anstieg:

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Markenrecht im Internet und in Social Media

Markenrecht im Internet und in Social Media Markenrecht im Internet und in Social Media Was Sie bei Ihren Onlineveröffentlichungen unbedingt beachten sollten Vortrag von Frau Dr. Ina Susann Haarhoff am 18. Juni 2015 für den Marketing Club Potsdam

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr