MERKBLATT PERSONENBETREUUNG

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1 MERKBLATT PERSONENBETREUUNG Jänner 2016

2 1. Reihenfolge der Anmeldung 1. Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Österreich Melden Sie beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat Ihren Wohnsitz (Haupt- bzw. Zweitwohnssitz) in Österreich an. Folgende Dokumente sind mitzubringen: Meldezettel-Formular, das vom Unterkunftgeber (also dem Wohnungseigentümer bzw. Hauptmieter) unterschrieben sein muss. Das Meldezettel-Formular finden Sie unter: oder auch direkt im Anhang. Gültiger Reisepass oder Personalausweis 2. Bestätigung NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz) Damit Sie von Gründungskosten befreit werden, müssen Sie persönlich zum Gründerservice (Regional- bzw. Bezirksstelle) der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes gehen und bekommen bei erstmaliger Gewerbeanmeldung die NeuFöG-Bestätigung ausgestellt. Sie ersparen sich damit die Anmeldegebühren (ca. 60,-- EUR). Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Mitglied in der Wirtschaftskammer mit entsprechender Beitragspflicht (die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Bundesland). 3. Gewerbeanmeldung Die Gewerbeanmeldung erfolgt in einigen Bundesländern direkt in der Wirtschaftskammer und in anderen beim zuständigen Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft. Wenden Sie sich vorab an das Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer (Kontakt s. Seite 7). Vorausssetzungen für das freie Gewerbe Personenbetreuung : Vollendung des 18. Lebensjahres EU/EWR Staatsangehörigkeit Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen (z.b. Finanzstrafdelikt, gerichtliche Verurteilungen). Zur Gewerbeanmeldung nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Gültiger Reisepass oder Personalausweis Bestätigung der Meldung beim Melderegister (Meldezettel) Strafregisterbescheinigung: Original und beglaubigte Übersetzung* (jedoch nicht älter als 3 Monate!), wenn Sie die letzten 5 Jahre nicht durchgehend in Österreich gemeldet waren. *Ausnahme: In Vorarlberg keine Übersetzung notwendig Alle Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit der Übersetzung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgelegt werden (Ausnahme: Vorarlberg). Sollten Sie die Dokumente in dieser Form nicht vorlegen können, wenden Sie sich bitte an das Gründerservice Ihres Bundeslandes (Kontaktadressen Seite 7). Das Gewerbe darf ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. 4. Anmeldung Sozialversicherung Die Meldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist noch während des ersten Monats erforderlich. Sie können diese auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde vornehmen. Die Behörde leitet die Meldung an die Sozialversicherung weiter. 2

3 5. Anmeldung Finanzamt Während des ersten Monats zeigen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt an. Die Anzeige an das Finanzamt kann auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden. Diese leitet die Anzeige an das Finanzamt weiter. Fragen Sie bei der Gewerbeanmeldung nach dem Formular für die Meldung beim Finanzamt ( Verf 24 ). Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an Ihr zuständiges Finanzamt. 6. Anmeldebescheinigung EWR-Bürger, die sie sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten, haben bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft, in Wien: MA 35) eine Anmeldebescheinigung (Muster im Anhang) zu beantragen. Es ist ein Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit zu führen. 2. Werkvertrag Die selbstständige Betreuungskraft sollte tunlichst einen schriftlichen Werkvertrag ("Personenbetreuungsvertrag") mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin abschließen. Muster für den Werkvertrag stellen Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung. Hier der Link zum Mustervertrag: Sie finden auch einen Mustervertrag im Anhang. 3. Tätigkeitsbereich Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst folgende Tätigkeiten: 1. Haushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere: a) Zubereitung von Mahlzeiten b) Vornahme von Besorgungen c) Reinigungstätigkeiten d) Durchführung von Hausarbeiten e) Durchführung von Botengängen f) Sorgetragung für ein gesundes Raumklima g) Betreuung von Pflanzen und Tieren f) Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) 2. Unterstützung bei der Lebensführung insbesondere: a) Gestaltung des Tagesablaufs b) Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen 3. Gesellschafterfunktion insbesondere: a) Gesellschaft leisten b) Führen von Konversation c) Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte d) Begleitung bei diversen Aktivitäten 4. Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben 5. Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel 3

4 6. Organisation einer Vertretung im Verhinderungsfall. Darüber hinausgehende pflegerische oder gar ärztliche Tätigkeiten dürfen nur im Einzelfall und unter strikter Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften ( 3b GuGK sowie 50b ÄrzteG) erbracht werden. Personenbetreuer haben als besondere Verpflichtung mit der betreuungsbedürftigen Person oder deren gesetzlichem Vertreter eine Vereinbarung betreffend Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall abzuschließen, insbesondere über die Verständigung bzw. Beiziehung von Angehörigen, Ärzten oder Einrichtungen, die mobile Dienste anbieten, im Falle erkennbarer Verschlechterung des Zustandsbildes der betreuten Person. Weiters haben sie das Haushaltsbuch zu führen und samt der Belegsammlung über einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren. 4. Gewerbliche Sozialversicherung Als Gewerbetreibender sind Sie in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Gewerbeberechtigung erlangt wird. Obwohl die Gewerbebehörde die Gewerbeanmeldung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mitteilt, ist auch der Gewerbetreibende verpflichtet, sich innerhalb eines Monats anzumelden. Erkundigen Sie sich in Ihrem Gründerservice. Beiträge in der Kranken- und Pensionsversicherung (Werte 2016) Wenn Sie sich als Personenbetreuer erstmals selbstständig machen und vorher noch nicht GSVG versichert waren, gelten in den ersten drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit niedrige Beitragsgrundlagen, die zu einer Ersparnis an Beiträgen führen. Dadurch wird Ihrer finanziellen Situation bei Ihrer Neugründung Rechnung getragen und die Unternehmensgründung- indirekt- gefördert. Der Pensionsversicherungsbeitrag beträgt vorläufig ab Beginn der Pflichtversicherung monatlich 133,85 (d.h. jährlich 1.606,20). Zu einer Nachbemessung (Nachzahlung) kommt es, wenn die im jeweiligen Kalenderjahr erzielten Gewinne laut Einkommensteuerbescheid höher als 8.682,24 (mtl. 723,52) sind. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt vorläufig ab Beginn der Pflichtversicherung monatlich 31,80 (d.h. jährlich 381,60). Zu einer Nachbemessung (Nachzahlung) kommt es, wenn die im jeweiligen Kalenderjahr erzielten Gewinne laut Einkommensteuerbescheid höher als 4.988,64 (mtl. 415,72) sind. In den ersten beiden Kalenderjahren bleibt der Krankenversicherungsbeitrag fixiert, d.h. es kommt zu keiner Nachbemessung, auch die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid höher sind. Der Unfallversicherungsbeitrag ist gewinnunabhängig und beträgt 109,32 Euro/Jahr oder 9,11 Euro monatlich. Mindest-Beiträge im Jahr 2016 KV PV UV¹ SV² gesamt Monatlich in 31,80 133,85 9,11 6,36 181,12 Erläuterungen: ¹ UV=Unfallversicherung. Der UV-Beitrag ist ein Fixbetrag. ² SV=Selbständigenvorsorge. Der Betrag beträgt 1,53 % von der vorläufigen KV-Beitragsgrundlage. Es erfolgt keine Nachbemessung. Die Beiträge von der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) werden quartalsweise vorgeschrieben und sind jeweils am Ende des zweiten Monats des Quartals fällig. Ab besteht die Möglichkeit die Beiträge auch monatlich mittels Bankeinzug zu entrichten. Die diesbezüglichen Formulare befinden sich auf der Homepage der SVA. 4

5 Beispiel: Annahme: 182 Tage/Jahr wird gearbeitet (14-Tages Rhythmus), Honorar EUR 50,-/Tag, freie Kost und Logis (= Sachbezug); Sozialversicherung inkl. Selbstständigenvorsorge (SV) 1,53%: EUR 181,12 Monat = EUR 2.173,44/Jahr. Die Fahrtkosten werden vom Auftraggeber ersetzt. Alle Beträge in EUR Honorar (EUR 50,- x 182 Tage) Kost & Logis 1) 9.100, ,20 Fahrtkosten (z.b: EUR 100 pro Hin- und Rückfahrt, 13x) Einnahmen pro Jahr 1.300, ,20-12% Pauschalausgaben - Sozialversicherung3) Ausgaben pro Jahr 2) 1.389, , ,70 4) EINKÜNFTE pro Jahr 8.014,50 1) Freie Kost & Logis wird als Einnahme dazugerechnet. Der Betrag ergibt sich durch den Wert von EUR 98,10 für 14 Tage (EUR 196,20/Monat) lt. Sachbezugsverordnung zum Einkommensteuergesetz. 2) Bei den Ausgaben haben Sie die Wahlmöglichkeit: entweder pauschal 12% der Einnahmen oder die tatsächlichen Ausgaben (z.b.: Fahrtkosten, Sonstiges). 3) Die bezahlte Sozialversicherung kann zusätzlich abgezogen werden. Achtung: Bei den angenommenen Zahlen dieses Beispiels würde im Nachhinein in der Pensionsversicherung nichts passieren, in der Krankenversicherung käme es zu einer Nachzahlung! 4) Die Einkünfte sind die Basis für die Einkommensteuer. Die Einkünfte bis EUR jährlich sind steuerfrei, darüber wird Einkommensteuer in Österreich fällig (siehe Seite 6). 5

6 5. Steuergrenzen Umsatzsteuer - Kleinunternehmerregelung Wenn Ihre jährlichen Umsätze (= sämtliche Einnahmen) in Österreich unter , Euro (exklusive Umsatzsteuer, also netto) liegen, müssen Sie keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und abführen. In diesem Fall dürfen Sie jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen. Einkommensteuer Basis und Bemessungsgrundlage ist Ihr jährlich erwirtschafteter Gewinn, ermittelt mit Hilfe der EinnahmenAusgaben-Rechnung (wahlweise auch mittels der Basispauschalierung siehe Beispiel) zuzüglich sonstige Bezüge (z.b. Kost und Logis). Der Steuersatz liegt zwischen 0% und 55%, wobei Einkommensteuer erst anfällt, wenn das (Jahres-)Einkommen mehr als Euro betragen hat. Einkommensteuertarif Jahreseinkommen in Einkommensteuer in Durchschnittsteuersatz in % Grenzsteuersatz in % < > bis (Einkommen ) x 25% 0 9,72 25 > bis (Einkommen ) x 35% ,72 20,32 35 > bis (Einkommen ) x 42% ,32 30,80 42 > bis (Einkommen ) x 48% ,80 36,53 48 > bis 1 Mio. (Einkommen ) x 50% ,53 48,79 50 > 1 Mio. (befristet 2016 bis 2020) (Einkommen ) x 55% > 48,79 55 Beispiel: Einkommen EUR Berechnung: ( ) x 25 % = EUR 75,-- Einkommensteuer 6

7 6. Förderung der 24-Stunden Betreuung Um die volle Förderung zu bekommen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: die betreuungsbedürftige Person muss rund um die Uhr betreut werden, Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen und das monatliche Nettoeinkommen darf EUR 2.500,-- nicht übersteigen. Bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 und 4 erfolgt eine Prüfung der Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice. Die Gewährung einer Förderung für PersonenbetreuerInnen, die in einem Kalendermonat mehrere Pflegebedürftige betreuen, ist pro Monat nur 1x möglich. Weitere bundeslandspezifische Informationen erfahren Sie direkt beim Sozialministeriumservice. Das Formular Ansuchen 24 Stunden-Pflege für selbstständige Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Direkter Link zu den Anträgen: Sie finden die beiden Dokumente auch im Anhang. 7. Beendigung der Gewerbetätigkeit oder Ruhendmeldung Wenn die Betreuungstätigkeit in Österreich vorübergehend eingestellt bzw. überhaupt aufgegeben wird, sollte die Gewerbeberechtigung entweder bei der zuständigen Wirtschaftskammer ruhend gemeldet oder bei der Gewerbebehörde gelöscht werden. Bei aufrechter Gewerbeberechtigung entstehen Folgekosten (Sozialversicherungsbeiträge, Grundumlage etc.), die auch im Heimatstaat eintreibbar sind. 7

8 8. Die Ansprechpartner in Ihrem Bundesland BURGENLAND Gründerservice Robert-Graf-Platz 1, 7001 Eisenstadt Tel.: Fax: KÄRNTEN Gründerservice Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt Tel.: Fax: NIEDERÖSTERREICH Gründerservice Landsbergerstr. 1, 3100 St. Pölten Tel.: 02742/ Fax: 02742/ OBERÖSTERREICH Gründerservice Hessenplatz 3, 4020 Linz Tel.: Fax: SALZBURG Gründerservice Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg Tel.: 0662/ Fax: 0662/ STEIERMARK Gründerservice Körblergasse , 8010 Graz Tel.: 0316/ Fax: 0316/ TIROL Gründerservice Meinhardstraße 14, 6020 Innsbruck Tel.: Fax: VORARLBERG Gründerservice Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch Tel.: 05522/ Fax: 05522/ WIEN Gründerservice Stubenring 8-10, 1010 Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Wien, Tel. Nr.: (01) , Niederösterreich, Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: , Burgenland, Tel. Nr.: , Steiermark, Tel. Nr.: (0316) , Kärnten, Tel. Nr.: , Salzburg, Tel. Nr.: (0662) , Tirol, Tel. Nr.: , Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter Ein Service der Gründerservices der Wirtschaftskammern Österreichs. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wirtschaftskammern Österreichs zulässig. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Ausführungen keine Gewähr übernommen und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. 8

9 Meldezettel Zutreffendes bitte ankreuzen! FAMILIENNAME oder NACHNAME (in Blockschrift), AKAD. GRAD (abgekürzt) Erläuterungen auf der Rückseite! VORNAME lt. Geburtsurkunde (bei Fremden laut Reisepass) Familienname vor der e r s t e n Eheschließung GEBURTSDATUM GESCHLECHT RELIGIONSBEKENNTNIS männlich weiblich GEBURTSORT lt. Reisedokument (bei österr. Staatsbürgern auch lt. Geburtsurkunde); Bundesland (Inland) und Staat (Ausland) FAMILIENSTAND ledig verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt verwitwet STAATSANGEHÖRIGKEIT Österreich anderer Staat Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt hinterbliebener eingetragener Partner Name des Staates: Angabe der ZMR-Zahl (soweit bekannt): REISEDOKUMENT bei Fremden Art, z.b. Reisepass, Personalausweis: Nummer: Ausstellungsdatum: ausstellende Behörde, Staat: Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen Haus Nr. Stiege Tür Nr. Haus Nr. Stiege Tür Nr. Stiege Tür Nr. ANMELDUNG der Unterkunft in... Postleitzahl Ist diese Unterkunft Hauptwohnsitz : Ortsgemeinde, Bundesland ja nein Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen wenn nein, Hauptwohnsitz bleibt in... Postleitzahl Zuzug aus dem Ausland? nein Ortsgemeinde, Bundesland ja Angabe des Staates: Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen Haus Nr. ABMELDUNG der Unterkunft in... Postleitzahl Ortsgemeinde, Bundesland Sie verziehen ins Ausland? Angabe des Staates: nein ja Im Falle einer Anmeldung: Datum und Unterschrift des Meldepflichtigen Unterkunftgeber (Name in Blockschrift, Datum und Unterschrift) (Bestätigung der Richtigkeit der Meldedaten) HELP.GV.AT/Meldezettel_ Seite 1 von 2

10 Information für den Meldepflichtigen 1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. 2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente: Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- oder Nach- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, z. B. Reisepass und Geburtskunde; Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z. B. Reisepass); wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein weiterer Wohnsitz wird, ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich. 3. Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird. 4. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehung sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die Wählerevidenz sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich. 5. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz-Zulassung) begründen kann. HELP.GV.AT/Meldezettel_ Seite 2 von 2

11 Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner) der selbständigen Betreuungsperson ist die betreuungsbedürftige Person selbst, oder die Sachwalterin/der Sachwalter im Namen der zu betreuenden Person oder dritte Personen (Angehörige, Vertrauenspersonen), die den gegenständlichen Vertrag zugunsten der zu betreuenden Person abschließen. a) Auftraggeber/in Name Anschrift Telefonnummer b) Auftragnehmer/in (Gewerbetreibender) Name Standort Telefonnummer *) Nicht Zutreffendes streichen 1/5

12 2. Vertragsgegenstand (zutreffendes ankreuzen) Alle unter a) bis f) genannten Tätigkeiten Nur folgende Tätigkeiten: a) Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Zubereitung von Mahlzeiten Vornahme von Besorgungen Reinigungstätigkeiten Durchführung von Hausarbeiten Durchführung von Botengängen Sorgetragung für ein gesundes Raumklima Betreuung von Pflanzen und Tieren Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) b) Unterstützung bei der Lebensführung Gestaltung des Tagesablaufs Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen c) Gesellschafterfunktion, insbesondere Gesellschaft leisten Führen von Konversation Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte Begleitung bei diversen Aktivitäten d) Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben (zwingender Vertragsbestandteil gem. 160 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 idgf.) e) praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel f) Organisation von Personenbetreuung Sonstige (nicht oben angeführte) Dienstleistungen, wozu auch einzelne Tätigkeiten wie z.b. die Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, die Unterstützung bei der Körperpflege, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, die Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich der Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen zählen. Sobald jedoch Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der genannten Tätigkeiten durch Laien einen Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen, handelt es sich bei den angeführten Tätigkeiten um pflegerische, die einer gesonderten Übertragung bedürfen. *) Nicht Zutreffendes streichen 2/5

13 3. Vertragsdauer (zutreffendes ankreuzen) Das Vertragsverhältnis beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis ist befristet und beginnt am und endet am ohne dass es einer Kündigung bedarf. 4. Vertretung Der Personenbetreuer/die Personenbetreuerin ist nicht persönlich leistungsverpflichtet. Der (die) Gewerbetreibende ist berechtigt, sich geeigneter Vertreter oder Gehilfen zu bedienen. Aus administrativen Gründen hat der (die) Gewerbetreibende dem Besteller sowie dem zu Betreuenden die Tatsache der Vertretung und die Person des Vertreters mitzuteilen. Für den Fall, dass sich der (die) Gewerbetreibende bei der Erfüllung des Vertrages zur Gänze oder auch nur teilweise einer Vertretung oder eines Gehilfen bedient, entsteht zwischen diesem Dritten und dem Auftraggeber kein Vertragsverhältnis. Hinweis: Bei der Durchführung einer delegierten pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeit ist eine Vertretung ausgeschlossen. 5. Abgaben und Sozialversicherung Da es sich bei gegenständlicher Vereinbarung um einen Werkvertrag handelt, obliegt die Versteuerung des vereinbarten Werklohns dem (der) Gewerbetreibenden. Für die Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. den Abschluss einer eventuellen Pflichtversicherung hat der (die) Gewerbetreibende selbst zu sorgen. 6. Weisungsfreiheit Ein Weisungsrecht des/der Auftraggebers/in gegenüber dem/der Gewerbetreibenden besteht nicht. 7. Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit Der Betreuer / die Betreuerin hat bei der Leistungserbringung für eine Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Leben der zu betreuenden Person Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere die Setzung von Maßnahmen der Unfallverhütung bei der Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen, die Rücksichtnahme auf dem zu Betreuenden auferlegte Vorschriften bei der Zubereitung von Mahlzeiten und die Berücksichtigung der körperlichen Mobilität des zu Betreuenden. *) Nicht Zutreffendes streichen 3/5

14 8. Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall Die betreuende Person verpflichtet sich, im Notfall und bei von ihr erkannten Änderungen des Allgemeinzustandes oder des Verhaltens der betreuungsbedürftigen Person (wie z.b. Fieber, Hautausschlag, Verdauungsstörungen, Änderungen im Ess- und Trinkverhalten, Schmerzen, Unruhe, erhöhtem Schlafbedürfnis, Teilnahmslosigkeit) folgende Person(en) zu kontaktieren a) Name Anschrift Tel. b) Name Anschrift Tel. c) Name Anschrift Tel. Bei Gefahr im Verzug ist die betreuende Person verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Situation faktisch und ethisch angemessen sind, um der körperlichen Integrität und der Würde der betreuungsbedürftigen Person gerecht zu werden. Die Zutrittsmöglichkeit für Personenbetreuer/innen zum Wohnbereich ist von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber unbedingt sicherzustellen. Sollte der/die Auftraggeber/in nicht in der Lage sein, für den Zutritt in den Wohnbereich selbst zu sorgen oder den Zutritt durch eine Vertrauensperson sicherzustellen, ist der Zutritt durch folgende Zugangsmöglichkeiten sichergestellt (Zutreffendes ankreuzen): Schlüsselsafe Zweitschlüssel Hinterlegung bei Vertrauensperson *) Nicht Zutreffendes streichen 4/5

15 9. Entgelt (zutreffendes ankreuzen) Der Werklohn für die zu erbringenden Leistungen beträgt EUR incl. Ust. pro Stunde EUR incl. Ust. Pro Woche EUR incl. Ust. pro Monat und ist in bar zu leisten auf das Konto bei der Bank BLZ Kt. Nr. lautend auf zu überweisen. 10. Endigung/Kündigung des Vertrages Der Personenbetreuungsvertrag wird durch den Tod der betreuungsbedürftigen Person aufgelöst. Der/die Gewerbetreibende hat ein bereits im Voraus gezahltes Entgelt anteilig zu erstatten. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden. 11. Dokumentation Der/die Personenbetreuer/in verpflichtet sich, eine ausreichende und regelmäßige Dokumentation über die erbrachten Leistungen zu führen und diese dem/der Auftraggeber/in sowie allenfalls jenen Angehörigen von Gesundheitsberufen, in deren Behandlung oder Pflege die betreute Person steht, zugänglich zu machen. Auftraggeber/in Auftragnehmer (Betreuer/in) Ort, Datum und Unterschrift Ort, Datum und Unterschrift *) Nicht Zutreffendes streichen 5/5

16 Formular drucken EU-Passbild für Lichtbildausweis für EWR-Bürger oder Daueraufenthaltskarte 00 Unterschrift (oder Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) 01 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Zutreffendes bitte ankreuzen Behördenvermerke An 02 ANTRAG AUF AUSSTELLUNG einer ANMELDEBESCHEINIGUNG für EWR-Bürger 03 eines LICHTBILDAUSWEISES für EWR-Bürger 04 einer DAUERAUFENTHALTSKARTE 05 A. Antragsteller Familienname(n) 06 frühere Familienname(n) 07 Vorname(n) 08 Geburtsdatum 09 Geschlecht männlich 10 weiblich 11 Familienstand ledig 12 verheiratet 13 Staatsangehörigkeit(en) 16 geschieden 14 verwitwet 15 seit 17 frühere Staatsangehörigkeit(en) 18 seit 19 Art des Reisedokument / Personalausweis Reisepass 20 Dienstpass 21 Nummer 25 Diplomatenpass 22 Datum der Ausstellug Personalausweis 23 Ort der Ausstellung 27 gültig bis 28 B. Wohnsitz des Antragstellers Straße, Hausnummer, Türnummer 29 PLZ 30 Telefonnummer 32 -Adresse 33 Ort 31 Seite 1 von 3

17 Zusatz für Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger 34 Angaben über die Niederlassung des Antragstellers in Österreich Der Antragsteller ist in Österreich Arbeitnehmer 35 Selbständiger 36 Schüler / Studierender (Ausbildung) 37 Privatier (sonstige Angelegenheiten) 38 Der Antragsteller ist Angehöriger als Ehegatte eines EWR-Bürgers 39 Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie 40 Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie 41 Lebenspartner 42 sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers 43 Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 44 - gültiger Personalausweis oder Reisepass Entsprechend der Angaben bezüglich der Niederlassung des Antragstellers zusätzlich nachstehende Nachweise: - Arbeitnehmer: Bestätigung des Arbeitgebers - Selbständiger: Nachweis der Selbständigkeit - Schüler/Studierender (Ausbildung): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung Erklärung oder sonstige Dokumente über ausreichende Existenzmittel - Privatier (sonstige Angelegenheit): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung Nachweis über ausreichende Existenzmittel - Ehegatte: urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe - Verwandter in gerader absteigender Linie bis zum 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung - Verwandter in gerader absteigender Linie nach dem 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung - Verwandter in gerader aufsteigender Linie: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung - Lebenspartner: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR-Bürger im Herkunftsstaat - sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers: urkundlicher Nachweis einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaates der Unterhaltsleistung des EWR-Bürgers oder des Lebens in häuslicher Gemeinschaft oder der Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe, die die persönliche Pflege durch den EWR-Bürger zwingend erforderlich machen Zusatz für Lichtbildausweis für EWR-Bürger 45 Geburtsort 46 Körpergröße 47 Augenfarbe 48 Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 49 - gültiger Personalausweis oder Reisepass - Anmeldebescheinigung Seite 2 von 3

18 Zusatz für Daueraufenthaltskarte 50 Geburtsort 51 Körpergröße 52 Augenfarbe 53 Angaben über die Niederlassung des Antragstellers in Österreich Der Antragsteller ist Ehegatte eines EWR-Bürgers 54 Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie 55 Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie 56 Angaben zum EWR-Bürger Familienname(n) 57 Vorname 58 Staatsangehörigkeit 59 Geburtsdatum 60 Geschlecht männlich 61 weiblich 62 Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 63 - gültiger Personalausweis oder Reisepass Entsprechend der Angaben bezüglich der Niederlassung des Antragstellers zusätzlich nachstehende Nachweise: - Ehegatte: urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe - Verwandter in gerader absteigender Linie bis zum 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung - Verwandter in gerader absteigender Linie nach dem 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung - Verwandter in gerader aufsteigender Linie: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung Ich versichere, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anschluss aller mir zur Verfügung stehenden Belege vollständig erstattet zu haben. Nicht deutsch-sprachige Belege sind auf Verlangen in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen. Ort Datum Unterschrift Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters (für nicht eigenberechtigte Person) Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Erstellt von: Bundesministerium für Inneres Seite 3 von 3

19 An das Sozialministeriumservice Landesstelle Eingangsstempel ANSUCHEN auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (selbständige Erwerbstätigkeit) Bitte in BLOCKBUCHSTABEN ausfüllen Daten der pflegebedürftigen Person Familienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Anschrift: Telefonnummer: Kontaktperson: Telefonnummer: Daten des Zuschusswerbers/der Zuschusswerberin Nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber/die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist. Familienname/Nachname: Vorname: Anschrift: VSNR (Geburtsdatum): Telefonnummer: Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person gesetzliche/r Vertreter/in oder Sachwalter/in: ja, seit Vertretungsbevollmächtigte/r ja sozialministeriumservice.at

20 Daten der Betreuungskraft 1: Familienname/Nachname: Vorname: österreichische VSNR (Geburtsdatum): Staatsangehörigkeit: Beginn des Betreuungsverhältnisses: Qualifikation: (Nachweise in Kopie anschließen) Eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen der Ausbildung eines Heimhelfers / einer Heimhelferin entspricht, liegt vor: ja nein Die Befugnis zu pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten wurde durch einen Arzt / eine Ärztin oder diplomiertes Pflegepersonal erteilt: ja nein Vermittlung erfolgt durch die Agentur: Daten der Betreuungskraft 2: Familienname/Nachname: Vorname: österreichische VSNR (Geburtsdatum): Staatsangehörigkeit: Beginn des Betreuungsverhältnisses: Qualifikation: (Nachweise in Kopie anschließen) Eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen der Ausbildung eines Heimhelfers / einer Heimhelferin entspricht, liegt vor: ja nein Die Befugnis zu pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten wurde durch einen Arzt / eine Ärztin oder diplomiertes Pflegepersonal erteilt: ja nein Vermittlung erfolgt durch die Agentur: Die pflegebedürftige Person bezieht ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz in Höhe der Stufe Bezieht die pflegebedürftige Person ein Pflegegeld der Stufen 3 oder 4, ist zur Feststellung der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung ein durch den behandelnden (Fach-)Arzt / die behandelnde (Fach-)Ärztin ausgestellter Befundbericht vorzulegen. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular Befund zur Beurteilung der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung. DVR: Seite 2 von 7 01/2015

21 Einkommen der pflegebedürftigen Person Das monatliche Netto-Einkommen beträgt: (Als Einkommen gilt grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Versehrten-renten oder vergleichbare Leistungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen, Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften. Einkommensgrenze: netto monatlich) Sorgepflichten der pflegebedürftigen Person für unterhaltsberechtigte Angehörige nein ja wenn ja, Anzahl und Verwandtschaftsverhältnis: (Die Einkommensgrenze netto monatlich für die Bewilligung einer Zuwendung erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um 400,-- und bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600,--). Wurde bei einer anderen Stelle (z.b. Land) eine gleichartige Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beantragt oder zuerkannt? nein ja ab/seit in Höhe von mtl. von (Behörde, zuerkennende Stelle) Die Anweisung des Zuschusses möge auf folgendes Konto erfolgen: bei (Bankinstitut): lautend auf (KontoinhaberIn): BIC: IBAN: Informationen zu BIC und IBAN finden Sie auf den Belegen Ihres Bankinstitutes Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Überweisung laufender Zahlungen auf das angegebene Konto erst nach Vorlage einer von Ihrem Kreditinstitut unterfertigten Kontoerklärung erfolgen kann. Ich verfüge über kein Konto und ersuche um Baranweisung des Zuschusses DVR: Seite 3 von 7 01/2015

22 Voraussetzungen und Erklärungen 1) Ich nehme außerdem zur Kenntnis, dass a) eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds nur unter den vorstehend genannten Bedingungen gewährt wird; b) auf Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds kein Rechtsanspruch besteht; c) Personen, die eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbart haben, für die vereinbarte Dauer keine Förderung einer 24-Stunden-Betreuung beziehen können. 2) Ich verpflichte mich, die Zuwendung zurückzuzahlen, wenn a) ich wesentliche Umstände verschwiegen oder unwahre Angaben gemacht habe, b) die Zuwendung widmungswidrig verwendet wurde oder c) die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung vereitelt wird. 3) Ich verpflichte mich, jederzeit die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung zu ermöglichen und alle Umstände, die Auswirkungen auf die Zuwendung haben könnten, unverzüglich zu melden. 4) Ich erkläre hiermit verbindlich, dass meine Angaben wahr und vollständig sind und erkläre weiters, dass a) eine Betreuung im Sinne des 1 Abs. 1 Hausbetreuungsgesetz vorliegt, b) auf Grund der selbständigen Erwerbstätigkeit der Betreuungsperson eine Pflichtversicherung nach 2 Abs. 1 Z 1 GSVG mit einer monatlichen Beitragsgrundlage von mindestens 537,78 besteht und die Einsatzzeit der Betreuungskraft mindestens 48 Stunden pro Woche beträgt, c) im Falle der Beschäftigung von 2 Betreuungskräften für den Zuwendungszeitraum keine begünstigte sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger im Sinne der 77 Abs. 9 ASVG; 33 Abs. 10 GSVG oder 28 Abs. 7 BSVG in Anspruch genommen wird. 5) Sofern kein Ausbildungsnachweis oder eine fachspezifische Ermächtigung zu pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten der Betreuungskraft / der Betreuungskräfte vorliegt, ersuche ich um Gewährung der Förderung als Vorschuss. Ich erkläre mich bereit, einen Hausbesuch durch eine diplomierte Fachkraft innerhalb der nächsten Monate durchführen zu lassen. 6) Ich ermächtige das Sozialministeriumservice, die für die Erledigung des Ansuchens unerlässlichen Daten einzuholen bzw. zu überprüfen., (Ort, Datum) Unterschrift der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung Ist der Zuschusswerber / die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person, (Ort, Datum) DVR: Unterschrift des Zuschusswerbers/der Zuschusswerberin Seite 4 von 7 01/2015

23 7) Ich bin damit einverstanden, dass das Sozialministeriumservice den Trägern der Sozialhilfe die unbedingt notwendigen Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer, Telefonnummer) zum Zweck einer möglichst ökonomischen Verwaltungsabwicklung sowie im Hinblick auf die finanzielle Abrechnung übermittelt., (Ort, Datum) Unterschrift der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung Ist der Zuschusswerber / die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person, (Ort, Datum) Unterschrift des Zuschusswerbers/der Zuschusswerberin Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie anzuschließen bzw. nachzureichen: letzter rechtskräftiger Bescheid / letztes Urteil über den Pflegegeldbezug Nachweis über das Einkommen der pflegebedürftigen Person bei Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 3 und 4: Befundbericht durch den behandelnden (Fach-)Arzt / die behandelnde (Fach-)Ärztin Nachweise über allfällige Unterhaltsverpflichtungen der pflegebedürftigen Person österreichischer Meldezettel der Betreuungsperson(en) Gewerbeschein oder Gewerberegisterauszug der Betreuungsperson(en) Bestätigung der Anmeldung der Betreuungsperson(en) beim Sozialversicherungsträger (Pflichtversicherung = Vollversicherung auf Grund eines Gewerbescheines gemäß 2 Abs.1 Z 1 GSVG und keine Ausnahme gemäß 4 Abs. 1 Z 7 GSVG beantragt) oder bei einer Betreuungskraft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Nachweis über die Sozialversicherung in diesem EU-Staat (insbesondere Formular A 1 / E 101) Einsatzzeit der Betreuungskraft von mindestens 48 Stunden pro Woche zutreffendenfalls Ausbildungsnachweis oder fachspezifische Ermächtigung der Betreuungsperson(en) durch einen Arzt / eine Ärztin oder diplomiertes Pflegepersonal zutreffendenfalls ein Nachweis über die Bestellung zum Sachwalter / zur Sachwalterin für die pflegebedürftige Person zutreffendenfalls eine Vertretungsvollmacht (= Vertretungsbefugnis vom Notar oder Vorsorgevollmacht) zutreffendenfalls Kontoerklärung DVR: Seite 5 von 7 01/2015

24 Erklärung der Betreuungskraft 1: Hiermit erkläre ich, (Name der Betreuungskraft (Adresse der Betreuungskraft in Österreich) bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gemäß 2 Abs. 1 Z 1 GSVG pflichtversichert zu sein bei einem sonstigen Sozialversicherungsträger versichert zu sein Bezeichnung des Versicherungsträgers Die monatlichen Beiträge belaufen sich auf. Ich erkläre meine Zustimmung, dass das Sozialministeriumservice die für die Erledigung des Ansuchens und die zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen unerlässlichen Daten einholt und an die Sozialversicherungsträger übermittelt., (Ort, Datum) (Unterschrift der Betreuungskraft) Erklärung der Betreuungskraft 2: Hiermit erkläre ich, (Name der Betreuungskraft (Adresse der Betreuungskraft in Österreich) bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gemäß 2 Abs. 1 Z 1 GSVG pflichtversichert zu sein bei einem sonstigen Sozialversicherungsträger versichert zu sein Bezeichnung des Versicherungsträgers Die monatlichen Beiträge belaufen sich auf. Ich erkläre meine Zustimmung, dass das Sozialministeriumservice die für die Erledigung des Ansuchens und die zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen unerlässlichen Daten einholt und an die Sozialversicherungsträger übermittelt., (Ort, Datum) DVR: (Unterschrift der Betreuungskraft) Seite 6 von 7 01/2015

25 Antragstellung Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses sind nach Möglichkeit vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung desselben einzubringen. Ein Antrag ist dann noch in zeitlicher Nähe zum Beginn des Betreuungsverhältnisses eingebracht, wenn er spätestens in dem Monat einlangt, der auf den Beginn des Betreuungsverhältnisses folgt. Bei später einlangenden Anträgen ist eine Förderung frühestens mit Beginn des Monates vor der Antragstellung möglich. Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag an die in Ihrem Bundesland eingerichtete Landesstelle des Sozialministeriumservice: Landesstelle Burgenland Neusiedler Straße Eisenstadt Tel / Landesstelle Oberösterreich Gruberstraße Linz Tel / Landesstelle Tirol Herzog Friedrichstraße Innsbruck Tel / Landesstelle Kärnten Kumpfgasse Klagenfurt Tel / Landesstelle Salzburg Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel / Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/ Bregenz Tel / Landesstelle Niederösterreich Standort Wien Babenbergerstraße Wien Tel. 01 / Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Tel / Landesstelle Wien Babenbergerstraße Wien Tel. 01 / Telefon österreichweit DVR: Seite 7 von 7 01/2015

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