Alternative Wahlverfahren für den Ständerat

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1 Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Prof. Dr. Adrian Vatter Seminararbeit: Die Schweizerische Konsensdemokratie im Wandel Herbstsemester 2011 Alternative Wahlverfahren für den Ständerat 24. Januar 2012 Samuel T. Kullmann Mönchweg 6, 3646 Einigen

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Theorie Übersicht Mehrheitswahl Relatives Mehrheitswahlrecht Absolutes Mehrheitswahlrecht Wahl mit sofortiger Stichwahl Proportionale Wahlverfahren Listenwahl Übertragbare Einzelstimmgebung Personalisierte Verhältniswahl Semiproportionale Wahlverfahren 12 3 Methode Modell I: Relatives Mehrheitswahlrecht Modell II: Nationalratsproporz für den Ständerat Modell III: Doppelter Pukelsheim Modell IV: Single Transferable Vote Modell V: Single Nontransferable Vote 16 4 Resultate 17 5 Fazit 21 6 Literatur- und Quellenverzeichnis 23 7 Selbstständigkeitserklärung 25 8 Anhang I: Modelle 26 9 Anhang II: Übersicht Wahlsysteme

3 1 Einleitung Aber viele, die da sind die Ersten, werden die Letzten, und die Letzten werden die Ersten sein. - Jesus Christus Obwohl sich dieses Zitat aus dem Matthäus-Evangelium 1 ursprünglich auf das Himmelreich bezieht, fasst es auch die Wahlergebnisse der Ständeratswahlen 2011 passend zusammen. Trotz Sitzverlusten konnten CVP und FDP ihre privilegierten Positionen in der kleinen Parlamentskammer verteidigen, während die SVP in ihrem Sturm aufs Stöckli 2 vergeblich gegen Majorz-Bollwerke anrannte. Die vier grossen Parteien sind heute asymmetrisch stark im National- und Ständerat vertreten wie Tabelle 1 aufzeigt. Tabelle 1: Sitzzahl der vier grössten Parteien im National- und Ständerat (2011) Partei Sitzzahl NR In Prozent Partei Sitzzahl SR In Prozent 1. SVP 54 27% 1. CVP 13 28% 2. SP 46 23% 2. FDP-Lib 11 24% 3. FDP-Lib 30 15% 2. SP 11 24% 4. CVP 28 14% 4. SVP 5 11% (Quelle: Bundesamt für Statistik, Eigene Darstellung.) Zwischen 1995 und 1999 wuchs die SVP von der vierstärksten zur stärksten Partei der Schweiz. Seither hat sie ihre Vormachtstellung im Nationalrat konstant behauptet, ganz im Gegensatz zum Ständerat, wo die SVP seit 2011 nur noch mit fünf Mandaten vertreten ist 3. Anders sieht das Bild bei der SP aus: Obwohl man bei den Nationalratswahlen zwischen 2003 und 2011 fünf Prozentpunkte verlor, konnte die SP 2011 ein historisches Spitzenergebnis im Ständerat erzielen. Der stetige Niedergang der Freisinnigen und der CVP spiegelt sich zwar in beiden Parlamentskammern wider, allerdings bleiben CVP und FDP vor allem zu Lasten der SVP im Ständerat stark übervertreten. 1 Matthäus 19,30 nach der revidierten Lutherübersetzung von Quelle: Schweizer Fernsehen URL: (1. Januar 2012). 3 So viele Mandate, wie die SVP zwischen 1991 und 1999 innehatte

4 Eine Beurteilung der bestehenden Asymmetrie zwischen Sitzzahl im Ständerat und Wählerstärke der Parteien ist eine normative demokratietheoretische Frage, die in dieser Seminararbeit lediglich im Fazit kurz behandelt wird. Vielmehr setzt sich diese Arbeit zum Ziel, alternative Wahlverfahren für den Ständerat aufzuzeigen und anhand von verschiedenen Modellrechnungen die konkreten Folgen deren Anwendung darzulegen. Diese möglichen Folgen begründen auch die praktische Relevanz dieser Arbeit, denn the problem with voting methods is that they matter! wie Shepsle und Bonchek (1997, 172) treffend festhalten. Während Reformvorschläge zum Ständemehr (vgl. Vatter, 2006, 82ff.; Linder, 2005, 187ff.), die Proporzwahl des Ständerates (vgl. Vatter, 2006, 56f.) und eine alternative Zusammensetzung des Ständerats (ibid., 57ff.) bereits theoretisch behandelt wurden, ergänzt diese Arbeit die bereits vorgebrachten Reformvorschläge in dem sie mehrere alternative Wahlverfahren erörtert und modelliert. Diese Seminararbeit weist somit auch eine theoretisch Relevanz auf, da sie die Literatur zur Föderalismusreform erweitert. In einem ersten Teil werden die theoretischen Grundlagen dieser Arbeit gelegt, die sich vor allem auf die Typologisierung von Wahlverfahren durch Lijphart (1999) stützt. Anschliessend wird im Methodenteil auf verschiedene alternative Sitzzuteilungsverfahren eingegangen und die Spezifikationen der Modelle begründet. Im darauf folgenden Kapitel werden die modellhaften Resultate analysiert und miteinander verglichen bevor ein Fazit gezogen und auf den weiteren Forschungsbedarf eingegangen wird

5 2 Theorie Wolf Linder schreibt: Das schweizerische Parlament ist ein Zweikammersystem nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. National- und Ständerat verfügen über identische Kompetenzen (Linder, 2005, 201). Arend Lijphart ordnet der Schweiz einen starken Bikameralismus zu (vgl. Lijphart, 1999, 212). Dies bedeutet, dass die zwei Parlamentskammern einerseits symmetrisch (d.h. gleichwertig 4 ) aber auch inkongruent sind (also regionale Minoritäten überrepräsentieren 5 ). Gerade deshalb, weil National- und Ständerat in der Schweiz absolut gleichwertig sind, kommt dem normativen Diskurs über die Wahlverfahren für den Ständerat eine hohe Bedeutung und praktische Relevanz zu. Nebst dem Bundesratsmandat ist ein Sitz im Ständerat die prestigeträchtigste und einflussreichste politische Position, die man in der Schweiz innehaben kann und dient typischerweise als Sprungbrett für das erstgenannte Mandat. Im Gegensatz zur Zeit von Hanspeter Kriesi s Artikel über die Ständeratswahlen (vgl. Kriesi et al., 1998), wurden diese Wahlen in den letzten Jahren viel weniger vorhersagbar und die Volatilität erreichte ein neues Rekordhoch (vgl. Longchamp, 2011). Shepsle und Bonchek (1997, 109) erklären, dass majoritäre Wahlverfahren zentripetale Wirkungen entfalten, d.h., dass sie sich besonders stark am Medianwähler orientieren. Der Ruf des Ständerats eine Art Chambre de Réflexion (vgl. Bütikofer und Hug, 2010) zu sein kommt nicht von ungefähr, und dürfte massgeblich auf das majoritäre Wahlverfahren zurückzuführen sein, welches von Kandidierenden oft eine gewisse Überparteilichkeit und Allianzfähigkeit verlangt. Hardliner aus SP und SVP haben daher nur selten gute Wahlchancen und sind dementsprechend im Ständerat oft stark untervertreten. Besonders die SVP scheitert immer wieder, auch mit ihren bekanntesten Kandidaten. Spätestens seit den nationalen Wahlen 2011 wurde die verringerte Fähigkeit der SVP, politische Allianzen 6 zu bilden, deutlich. So kam nur im Kanton Waadt eine Listenverbindung zwischen der SVP und der FDP zu Stande (Bundesamt für Statistik, 2011). Eine Analyse von 2118 Ständeratswahlzettel im Kanton Bern zeigte auf, dass nur wenige Wählerinnen und Wähler von Werner Luignbühl (BDP) auch Adrian Amstutz (SVP) ihre zweite Stimme gaben (vgl. Kuhn und Kullmann, 2012). Schliesslich hat die vereinigte Bundesversammlung der SVP keinen zweiten Bundesratssitz zugestanden, was diesen Trend nochmals bestätigt. Abbildung 1 gibt einen bedeutsamen Hinweis auf die Allianzfähigkeit der Parteien: 4 Symmetrical chambers are those with equal or only moderately unequal constitutional powers and democratic legitimacy (Lijphart, 1999, 206). 5 So ist das politische Gewicht der Stimme einer Urnerin 37,9 mal grösser als das einer Zürcherin. 6 Darunter können z.b. Listenverbindungen oder gemeinsame Tickets für den Ständerat fallen

6 Abbildung 1: Minimale und durchschnittliche Wählerstärke in Prozent (NRW 2011) von Kantonalparteien, die bei den Ständeratswahlen 2011 erfolgreich waren Minimum Durchschnitt Grünliberale FDP Grüne CVP BDP SP SVP (Quelle: Bundesamt für Statistik, Eigene Darstellung.) Aus Abbildung 1 ist ersichtlich, dass die SVP nur in Kantonen einen Ständeratssitz gewann, wo ihre Wählerstärke (NRW 2011) bei mindestens 26 Prozent lag. Auch die durchschnittliche Wählerstärke in Kantonen, wo die SVP erfolgreich war, liegt mit 36 Prozent mit Abstand am höchsten. Ganz im Gegensatz zur SVP konnten alle anderen Parteien Ständeratswahlen gewinnen, auch wenn ihre Wählerstärke im entsprechenden Kanton nicht besonders gross war 7. Dies dürfte zu einem grossen Teil auf die Allianzfähigkeit der Parteien und/oder der Kandidierenden zurückzuführen sein. Der ausgeprägte majoritäre Charakter der Ständeratswahl, die klare Mediantendenz und die starke Überrepräsentation von kleinen Kantonen führen zu einer sehr grossen Disproportionalität zwischen Wähleranteil und Sitzanteil in der zweiten Parlamentskammer. Der entsprechende Disproportionalitätsindex (vgl. Gallagher, 1991) beträgt 3,75 für den Nationalrat (2011) und 17,94 für den Ständerat (2011). Der Mittelwert für die vereinigte Bundesversammlung ist 10,85. Allein aus dem Gallagher-Index wird ein zentraler Unterschied zwischen Proporz- und Majorzwahlsystem deutlich. Gemäss Lijphart (1999) gilt die Schweiz als Musterbeispiel für eine Konsensdemokratie, mit der einzigen Ausnahme, dass die Eidgenossenschaft keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Allerdings muss wegen des grossen Gewichts des Ständerats und der ausgeprägten Disproportionalität bei dessen Zusammensetzung eingewendet werden, dass die hiesigen Wahlverfahren kaum als konsensde- 7 Mindestens zwölf Prozent waren dieses Jahr aber notwendig. Eine Ausnahme bildet natürlich der parteilose Ständerat Thomas Minder (SH) der sich ohne Partei im Rücken gegen namhafte Konkurrenten durchsetzen konnte

7 mokratische Prototypen bezeichnet werden können. Auch die vielfach hohen natürlichen Wahlhürden bei Nationalratswahlen sprechen dagegen. Um die Schweizerischen Institutionen in ihren gesamthaft konsensdemokratischen Ausprägungen zu stärken, wäre eine entsprechende Anpassung des Wahlverfahrens für den Ständerat ein gangbarer Weg. Ob dabei andere Disproportionalitäten 8 verringert werden können ist eine Frage, welche diese Arbeit offen lassen muss. Die Folgen für die parteipolitische Zusammensetzung des Ständerats werden dafür eingehend behandelt. In den folgenden Unterkapiteln werden fünf alternative Sitzzuteilungsverfahren erörtert und deren Funktionsweise erklärt. Da sich diese Arbeit lediglich Reformvorschlägen zum Wahlverfahren widmet, und nicht auf tiefer greifende institutionelle Änderungen abzielt, werden die heutigen Bedingungen betreffend der Anzahl Kantone und der Wahlkreisgrössen konstant gehalten. 2.1 Übersicht Führende Wahlsystemforscher bezeichnen die Wahlkreisgrösse als entscheidendes Merkmal von Wahlsystemen (vgl. Taagepera und Shugart, 1989, 112ff). Aufgrund der äusserst kleinen Wahlkreisgrösse bei Ständeratswahlen führen alle Wahlsysteme, egal ob sie im Prinzip majoritär, semiproportional oder proportional sind, tendenziell zu majoritären Ergebnissen. Die einzige Ausnahme bilden biproportionale Wahlverfahren, welche für die Sitzzuteilung zuerst den Oberwahlkreis (also die ganze Schweiz) berücksichtigen und danach erst die einzelnen kantonalen Wahlkreise. Trotz der kleinen Wahlkreisgrösse dürften proportionale Wahlverfahren aber zu proportionaleren Ergebnissen führen als das bisherige majoritäre Wahlverfahren. 2.2 Mehrheitswahl Majoritäre Wahlverfahren tendieren stark dazu, grosse Parteien zu überrepräsentieren und künstliche Mehrheiten zu schaffen (vgl. Lijphart, 1999, ). In vielen Ländern mit Mehrheitswahlverfahren wird politische Macht in den Händen einer Partei und deren Regierung konzentriert. Mehrheitswahlverfahren können in folgende drei Unterkategorien eingeteilt werden: Relatives Mehrheitswahlrecht Dieses pluralitäre Wahlverfahren ist wohl das einfachste überhaupt. Es ist auch bekannt als first past the post und wird in vielen angel-sächsischen Ländern für die nationalen Wahlen verwendet, so auch in den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich 9. Eine typische Begleiterschei- 8 Z.B. die ungleiche sozio-strukturelle Repräsentation im Ständerat (vgl. Vatter, 2006, 43). 9 Eine Änderung des Wahlverfahrens wurde am 7. Mai 2011 in einer Volksabstimmung verworfen

8 nung dieses Wahlverfahrens sind Einerwahlkreise, wobei ein relatives Mehr für eine Wahl reicht. Die Aussage the winner takes it all fasst die Wirkung dieses Wahlverfahrens treffend zusammen. Würde der Ständerat in diesem Verfahren gewählt werden, dürfte die SVP wahrscheinlich etwas besser abschneiden. Dies könnte zu einer kleinen Reduktion des Disproportionalitätsindexes führen Absolutes Mehrheitswahlrecht Im Gegensatz zum relativen Mehrheitswahlrecht ist für eine Wahl das absolute Mehr (50 Prozent der Stimmen plus eine Stimme) zwingend notwendig. Wo dieses nicht erreicht wird findet typischerweise ein zweiter Wahlgang statt, für den das relative Mehr zur Wahl ausreicht. Dies entspricht auch dem System, wie wir es bei den Schweizerischen Ständeratswahlen kennen, allerdings mit den Ausnahmen, dass die Kantone Jura und Neuenburg ihre Ständeräte im Proporzverfahren bestellen und in 20 Kantonen pro Wahlkreis zwei Sitze zu vergeben sind Wahl mit sofortiger Stichwahl Dieses auch alternative vote oder instantrunoff-voting genannte Wahlsystem macht einen zweiten Wahlgang unnötig, indem Wählende allen Kandidierenden im Wahlkreis eine Rangordnung geben können. Zuerst werden die Erstpräferenzstimmen gezählt. Verfehlt ein Kandidat das absolute Mehr dieser Erstpräferenzstimmen, scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen aus. Die Stimmen des Ausgeschiedenen gehen gemäss der zweiten Präferenz an die anderen Kandidierenden. Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, wird dieser Prozess so lange wiederholt bis eine Person das absolute Mehr erreicht hat. Abbildung 2: Flussdiagramm IRV-Wahl (Quelle: Wikipedia, Eigene Übersetzung.) Das alternative vote Wahlsystem ist primär deshalb majoritär, weil es nur in Einerwahlkreisen angewendet wird. Würde es in grösseren Wahlkreisen angewendet werden, entspräche es weitgehend dem single transferable vote Verfahren, welches mit zunehmender Wahlkreisgrösse proportionaler wird. Von den Mehrheitswahlverfahren wird in dieser Arbeit nur die relative Mehrheitswahl modelliert, da die absolute Mehrheitswahl bereits angewendet wird und das instant-runoff- Verfahren praktisch dem STV-Verfahren entspricht, welches separat modelliert wird

9 Hypothese 1: Würde der Ständerat nach dem relativen Mehrheitswahlrecht (Modell 1) gewählt werden, wäre die SVP etwas besser als bisher vertreten und die Disproportionalität im Ständerat wäre kleiner. 2.3 Proportionale Wahlverfahren Ein Ziel von proportionalen Wahlverfahren ist, regional verstreuten Minderheiten eine politische Teilnahme zu ermöglichen. Minderheiten, die sich auf bestimmte Wahlkreise konzentrieren und dort die Mehrheit stellen, werden bei Mehrheitswahlen bereits angemessen vertreten. Die proportionalsten Wahlverfahren führen zu sehr geringen Wahlquoren bzw. politischen Eintrittshürden, was sich sehr positiv auf die Inklusion verschiedenster Gesellschaftssegmente auswirkt 10. Die proportionalen Wahlverfahren können in drei Unterkategorien aufgeteilt werden: Listenwahl Innerhalb der Listen-Wahlverfahren gibt es zahlreiche Unterkategorien, z.b. die Unterscheidung nach offener, halb-offener und geschlossener Liste, auf welche hier aber nicht weiter eingegangen wird 11. Das erste Proporzmodell wird nach dem Nationalratsproporz (dem so genannten Hagenbach-Bischoff-Verfahren 12 ) gerechnet, wie wir es in der Schweiz seit 1919 kennen. Die Kantone Neuenburg 13 und Jura wenden dieses Proporzverfahren bereits für die Wahl ihrer Ständeräte an, weshalb die Resultate dieser Kantone einfach übernommen werden können. Die Wahl nach dem Nationalratsproporz dürfte in besonderem Masse die grossen Parteien begünstigen, da diese von allfälligen Listenverbindungen am meisten profitieren 14. Die Grünen würden wahrscheinlich aus dem Ständerat verschwinden, da sie in allen Kantonen ausser Zug die schwächeren Listenverbindungspartner gegenüber der SP wären. Die Disproportionalität unter den grossen Parteien dürfte auf Grund der besseren Vertretung der SVP insgesamt zurückgehen, dafür wären die kleineren und mittleren Parteien kaum mehr im Ständerat vertreten was sich wiederum etwas negativ auf die Proportionalität auswirkt. 10 Würde der Nationalrat z.b. nach dem proportionalsten Wahlverfahren Doppelter Pukelsheim ohne künstliches Quorum gewählt werden, würde die Wahlhürde lediglich 0,26 Prozent betragen gemäss der Formel für das Quorum bei 20 antretenden Parteien: 1 / (Anzahl Mandate* Anzahl antretende Listen) (vgl. Schuhmacher, 2005, 19). Dies hätte bei den Nationalratswahlen 2011 der Piratenpartei den Einzug, sowie der Alternativen Linken und der EDU den Verbleib im Parlament ermöglicht. 11 Für eine breite Übersicht siehe: Lijphart, 1999, 147f; Norris, 2006, 161ff. 12 An dieser Stelle sei auf die Erläuterungen und Beispielrechnungen der folgenden Seite verwiesen: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme URL: (1. Januar 2012). 13 Seit 2011, gemäss Beschluss des Grand Conseil im Jahr Die angewandte Hagenbach-Bischoff-Wahlformel begünstigt grosse Parteien, besonders auch innerhalb von Listenverbindungen

10 Das zweite Proporzmodell stützt sich auf das biproportionale Sitzzuteilungsverfahren Doppelter Pukelsheim, auch bekannt als Neues Zürcher Zuteilungsverfahren 15. Pukelsheim und Schumacher beschreiben die Funktionsweise dieses Verfahrens am Beispiel des Kantons Zürich: Das neue Zürcher Zuteilungsverfahren beruht auf zwei neuen Elementen. Das erste ist eine zweistufige Sitzzuteilung, wobei in der ersten Stufe ( Oberzuteilung ) auf Kantonsebene die 180 Sitze den Parteien zugeteilt werden und unter dieser Vorgabe dann auf der zweiten Stufe ( Unterzuteilung ) die so berechneten Sitzzahlen auf die betreffenden Listen der Wahlkreise aufgeteilt werden. Das zweite Element ist der Wechsel der Berechnungsmethode zur Divisormethode mit Standardrundung (Pukelsheim und Schuhmacher, 2004, 511). 16 Der Doppelte Pukelsheim garantiert so in allen Fällen bestmögliche Proportionalität was Listenverbindungen überflüssig macht. Bisherige Studien haben an Hand von Modellen gezeigt, dass das neue Sitzzuteilungsverfahren kleinere und mittlere Parteien nicht mehr benachteiligt (vgl. Bochsler, 2005) und Jungpolitikern nie da gewesene Wahlchancen ermöglicht 17 (vgl. Kullmann, 2010). Auch nicht territorialen Minderheiten (vgl. Vatter, 2006, 17f.) käme das viel tiefere Sitzquorum des Doppelten Pukelsheim zu Gute Übertragbare Einzelstimmgebung Das Konzept dieses Wahlverfahrens hat seinen Ursprung im frühen 19. Jahrhundert und wird heute vor allem in Irland und Australien angewandt. In diesen Ländern ist es als single transferable vote (STV) Verfahren bekannt. Es gilt als besonders elaboriert, da es verschiedene Ziele gleichzeitig erfüllt (vgl. Newland und Britton, 1973). Praktisch jede Stimme zählt und hat einen Einfluss auf das Endresultat. Taktisches Wählen verliert an Anreiz, da so gut wie keine verlorenen Stimmen entstehen. Besonders ist auch die Tatsache, dass Personen und nicht Parteien im Vordergrund stehen, es aber im Gegensatz zu Mehrheitsverfahren trotzdem zu proportionalen Resultaten führt. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn genug Mandate pro Wahlkreis zu vergeben sind. In einem grossen Wahlkreis mit 30 Sitzen wäre ein sehr proportionales Resultat zu erwarten. Für die Zweierwahlkreise der Ständeratswahlen wird das STV-Verfahren aber nur leicht proportionalere Resultate erzielen als das bisherige Mehrheitswahlverfahren. 15 Dieses Sitzzuteilungsverfahren wird bei kantonalen Parlamentswahlen in ZH, SH und AG angewandt. Im Kt. Thurgau wurde das neue Verfahren 2011 an der Urne verworfen. 16 Für detaillierte Beschreibungen siehe auch: Bochsler, 2005; Kullmann, Unter der Voraussetzung, dass keine künstliche Hürde angewandt wird. Dies ist nur in SH der Fall

11 Wie der Name des STV-Wahlverfahrens nahelegt hat jeder Wähler eine Stimme zur Verfügung, welche transferierbar ist. Dies bedeutet, dass sie an andere Kandidierende weitergegeben werden kann. Wählende füllen dabei einen Stimmzettel aus, auf dem sie die antretenden Kandidierenden in eine Reihenfolge bringen und dabei ihre erste, zweite, dritte und weitere Präferenz angeben. Zuerst werden die Erstpräferenzstimmen gezählt und die so genannte Droop-Quote 18 berechnet: Q = (Anzahl gültiger Erstpräferenzstimmen / (Anzahl Sitze + 1) + 1) 19. Wenn in einem Wahlkreis von 15 Sitzen Stimmen abgegeben werden beträgt diese Quote 626. Eine Kandidatin bräuchte für eine sofortige Wahl also mindestens 626 Erstpräferenzstimmen. Erreicht Frau Muster in unserem Beispiel 700 Stimmen werden ihre 74 überflüssigen Stimmen an andere Kandidierende verteilt, gemäss den angegebenen Präferenzen der Wählenden. Angenommen der letztplatzierte Kandidat bekommt lediglich 50 Stimmen, werden diese Stimmen ebenfalls gemäss den angegebenen Präferenzen der Wählenden auf die im Rennen verbleibenden Kandidierenden verteilt. Mit jeder weiteren Runde scheidet die Kandidatin oder der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Deren Stimmen werden auf die verbleibenden Kandidierenden verteilt bis alle Mandate vergeben sind Personalisierte Verhältniswahl Die personalisierte Verhältniswahl wird im Englischen mixed member proportional oder MMP genannt. Wie der Englische Name nahelegt werden dabei zwei Wahlverfahren (eines Mehrheitswahl, das andere Verhältniswahl) miteinander verbunden. Es wird z.b. für den Deutschen Bundestag oder das Neuseeländische House of Representatives angewandt. Das MMP-Verfahren zu modellieren ist bei den Ständeratswahlen nur schwer durchführbar ohne bestehende institutionelle Strukturen grundlegend zu verändern. Ein MMP-Wahlsystem könnte z.b. folgendermassen aussehen: Jedem Kanton wird ein Ständeratssitz garantiert, die verbleibenden 20 Sitze werden in einem gesamtschweizerischen Wahlkreis per Listenwahl gewählt, wobei die noch untervertretenen Parteien in dieser Listenwahl besonders stark berücksichtigt und für ihre Untervertretung bei der Mehrheitswahl kompensiert werden. Dieses Verfahren würde zwar zu sehr proportionalen Resultaten führen, andererseits würde aus dem gesamtschweizerische Wahlkreis folgen, dass einzelne Kantone weniger Sitze als heute und andere mehr Sitze als heute erhalten könnten. Dies wäre jedoch ein sehr starker Eingriff in bestehende Föderalismus-Strukturen. Diese Arbeit beschränkt sich auf Modelle, welche die bestehende Wahlkreisgrösse nicht verändern. Diese Ausführungen zu den proportionalen Wahlverfahren führen zu den folgenden drei Hypothesen: 18 Die Droop-Quote ist mit der Quote des Hagenbach-Bishoff-Verfahrens (Q = 1 / (M+1) ) praktisch identisch. 19 Stellen nach dem Komma werden abgerundet

12 Hypothese 2: Würde der Ständerat nach dem Nationalratsproporz (Modell 2) gewählt, könnte die SVP im Ständerat auf Kosten von kleineren und mittleren Parteien zulegen. Die Disproportionalität würde etwas zurückgehen. Hypothese 3: Würde der Ständerat gemäss Doppeltem Pukelsheim (Modell 3) gewählt, wären die Parteien weitgehend nach ihrer eigentlichen Wählerstärke im Ständerat vertreten. Die Disproportionalität würde deutlich zurückgehen. Hypothese 4: Würde der Ständerat nach dem STV-Verfahren (Modell 4) gewählt, würde die Disproportionalität etwas sinken. 2.4 Semiproportionale Wahlverfahren Lijphart unterscheidet zwischen drei semiproportionalen Wahlverfahren: Begrenzte Stimmgebung (limited vote), Einfache nicht-übertragbare Stimmgebung (single nontransferable vote) und Grabenwahlsystem (parallel plurality-pr). Im LV-Verfahren haben Wählende zwingend weniger Stimmen als Sitze zu vergeben sind. Es entspricht in Zweier-Wahlkreisen dem SNTV-Verfahren, welches die Anzahl Stimmen der Wählenden auf eine beschränkt. In einem Wahlkreis müssen mindestens zwei Sitze zu wählen sein, daher kann das LV- oder das SNTV-Verfahren nur in den 20 ganzen Kantonen mit zwei Sitzen modelliert werden. Wie Lijphart ausführt, dürfte das SNTV-Verfahren in diesem Kontext einerseits proportionale, andererseits aber auch sehr stark majoritäre Züge aufweisen: The more limited the number of votes each voter has, and the larger the number of seats at stake, the more the limited vote tends to deviate from plurality and the more it resembles PR (Lijphart, 1999, 149). Das SNTV-Verfahren reduziert die Anzahl Stimmen auf eine (was proportional wirkt), die kleinstmögliche Wahlkreisgrösse von zwei Sitzen wirkt aber nach wie vor stark majoritär, was nach den Ausführungen über die anderen Wahlverfahren nicht weiter überraschen dürfte. Die majoritären Züge des SNTV-Verfahrens kommen besonders darin zum Ausdruck, dass die Parteien, welche in den meisten Kantonen die stärkste oder zweitstärkste Kraft sind, besonders gut abschneiden. Das Grabenwahlsystem (parallel plurality-pr) entspricht weitgehend dem mixed member proportional Wahlverfahren. Es wurde zum Beispiel für die Wahlen des Ägyptischen Parlaments nach dem Arabischen Frühling verwendet. Ein Teil der Sitze wird in Einerwahlkreisen mittels relativem Mehrheitswahlrecht gewählt, der andere Teil wird per Listenwahl proportional gewählt. Die

13 einzige Ausnahme zum MMP-Verfahren besteht darin, dass Parteien, die durch die Mehrheitswahlen benachteiligt wurden, nicht für ihre geringere Sitzzahl kompensiert werden. Deshalb gilt dieses Verfahren auch als semiproportional, wobei die Proportionalität weitgehend von der Prozentzahl der Sitze abhängt, die durch proportionale Listenwahl gewählt werden 20. Das Grabenwahlsystem wird in dieser Arbeit nicht modelliert, da es wie das MMP-Verfahren eine Änderung der Sitzzahl und/oder deren Aufteilung auf die Kantone bedingen würde. Für die Anwendung des Single Nontransferable Vote Verfahrens ergibt sich die folgende Hypothese: Hypothese 5: Würde der Ständerat nach dem SNTV-Verfahren (Modell 5) gewählt, wäre die SVP als wählerstärkste Partei überdurchschnittlich stark repräsentiert. Die allgemeine Disproportionalität dürfte aber trotzdem geringer sein als im Status Quo. 20 Natürlich hängt die Proportionalität auch noch stark mit der Wahlkreisgrösse zusammen, wie weiter oben schon dargelegt wurde

14 3 Methode In diesem Methodenteil werden die verwendeten Daten angegeben und die Berechnungen der fünf Modelle begründet. Allen Modellen liegen Annahmen über Wählerstärken und Wahlverhalten zu Grunde, welche nicht alle theoretisch hergeleitet werden können. Die hier getroffenen Annahmen widerspiegeln die persönlichen Einschätzungen des Autors. Für die Kantone AR, AI, GL, NW, OW und UR wurden keine der Modelle gerechnet 21, da die Wählerstärken der Parteien in diesen Kantonen kaum ermittelt werden können. Der Grund dafür liegt in den getroffenen Parteiabsprachen und der äusserst geringen zwischenparteilichen Konkurrenz bis hin zu stillen Wahlen. So wurde im Kanton Glarus der BDP-Nationalrat nur durch einen JUSO-Kandidaten herausgefordert, während sich die bisherigen Ständeräte der SVP und FDP problemlos gegen einen Herausforderer der Grünen durchsetzen konnten. 3.1 Modell 1: Relatives Mehrheitswahlrecht Das erste Modell ist das einfachste von allen weil es sich auf bereits vorhandene Daten stützt. Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der Ständeratswahlen werden übernommen und ausgewertet. Würde das relative Mehrheitswahlrecht bei den nächsten Ständeratswahlen angewandt werden dürften weniger Kandidaturen zu erwarten sein, da sich Parteien ohne reale Wahlchancen wahrscheinlich mehr zurückhalten würden, um die Kandidaturen von ihnen nahe stehenden Kandidierenden nicht unnötig zu gefährden. Aus zwei Gründen werden diese taktischen Aspekte jedoch nicht für dieses Modell berücksichtigt: Einerseits müsste davon ausgegangen werden, dass sich alle Parteien rational verhalten und ihre Wählerstärke treffend einschätzen (was wohl nicht immer der Fall wäre). Andererseits dürften sich die Effekte der in diesem Modell berücksichtigten Kandidaturen von kleineren Parteien und Unabhängigen zum Teil gegenseitig aufheben. 3.2 Modell 2: Nationalratsproporz für den Ständerat Für dieses Modell werden soweit dies möglich ist die Ergebnisse der Nationalratswahlen 2011 herangezogen 23. Berücksichtigt werden die Ergebnisse aller Parteien. Für die Kantone Neuenburg und Jura erübrigt sich die Berechnung eines eigenen Modells, da diese Kantone ihre Ständeräte bereits im Proporzverfahren wählen. Um dieses Modell möglichst realistisch zu machen werden An- 21 Die bisherigen Resultate wurden statt dessen übernommen und in die Modelle integriert. 22 Quelle: Schweizer Fernsehen, URL (31. Dezember 2011). 23 Quelle: Bundesamt für Statistik Nationalratswahlen: Stärke der Parteien nach Kanton URL: (31. Dezember 2011)

15 nahmen über Listenverbindungen getroffen. Zwar könnten die Listenverbindungen aus den Nationalratswahlen 2011 direkt übernommen werden, allerdings würde bei einer Wahl von nur einem o- der zwei Sitzen die Anreize zum Verbinden von Listen nochmals steigen. Grundsätzlich wird deshalb die Annahme getroffen, dass das linke Lager (SP, Grüne, PdA, AL, CSP, Solidarités, FGA) und Mitteparteien (CVP, FDP, Grünliberale, BDP, EVP) ihre jeweiligen Listen miteinander verbinden. Die SVP dürfte wo dies möglich ist mit der EDU und weiteren Kleinparteien zusammenspannen. Somit wären in den meisten Kantonen drei grosse Blöcke zu erwarten. Die angenommenen Listenverbindungen und die daraus folgenden Resultate finden sich in Anhang I dieser Arbeit. 3.3 Modell 3: Doppelter Pukelsheim Diesem Modell liegen die Wählerstärken der Parteien bei den Nationalratswahlen 2011 zu Grunde. Da der Doppelte Pukelsheim das proportionalste Wahlverfahren überhaupt ist und den Erfolgswert einer Stimme optimiert (vgl. Pukelsheim und Schuhmacher, 2004, 517), besteht Grund zur Annahme, dass die Wählerstärken bei National- und Ständeratswahlen stark miteinander korrelieren würden und somit die Ergebnisse der Nationalratswahlen brauchbare Daten für die Berechnung dieses Modells liefern 24. Da biproportionale Sitzzuteilungsverfahren auf komplexen Algorithmen beruhen ist eine Berechnung von Hand nahezu unmöglich. Ein Computerprogramm kann die Aufgabe jedoch im Bruchteil einer Sekunde erledigen. Für diese Modellrechnung wurde das Programm BAZI verwendet, welches die Universität Augsburg samt einer Anleitung (vgl. Maier und Pukelsheim, 2007) kostenlos zur Verfügung stellt 25. Es wurden zwei Modelle gerechnet welche sich in einem Aspekt unterscheiden: Im Modell 3a wird mit der Methode des grössten Restes (Standardrundung) gerechnet, wie es für den Doppelten Pukelsheim typisch ist. Das Modell 3b wendet die Methode des grössten Durchschnitts (D Hondt) an, welches grössere Parteien leicht bevorzugt. Das Protokoll zu diesen beiden Modellen findet sich auch in Anhang I. 3.4 Modell 4: Single Transferable Vote Dies dürfte wohl das schwierigste Modell sein, da für eine Modellsimulation 26 viele verschiedene Wählende und deren Präferenzordnung für Kandidierende simuliert werden müssen. Besonders für dieses Modell musste auf etwas Intuition und solide Kenntnisse der Schweizerischen Parteienlandschaft zurückgegriffen werden. Das Modell bleibt jedoch eine starke Vereinfachung einer möglichen Wirklichkeit weshalb gewisse Detailannahmen sicher nicht unanfechtbar sind. 24 Quelle: Bundesamt für Statistik Nationalratswahlen: Stärke der Parteien nach Kanton URL: (31. Dezember 2011). 25 Universität Augsburg: BAZI Version URL: (31. Dezember 2011). 26 Das STV-Modell wurde mit Hilfe der British Columbia STV Voting Simulation Website gerechnet. URL: (1. Januar 2012)

16 Für alle Parteien mit einem Wähleranteil grösser als einem Prozent wurden Wählende simuliert. Wenig bekannte parteilose Kandidierende wie z.b. Josef Rothenfluh (BE) wurden nicht berücksichtigt, der gewählte Ständerat Thomas Minder (SH) jedoch schon. Die Kantone BS und BL konnten wegen ihres Einerwahlkreises nicht modelliert werden. Jede Partei erhält so viele Wählende wie es ihrem Wähleranteil bei den Nationalratswahlen 2011 entspricht. Machte eine Partei 15,5 Prozent erhält sie 155 Wählende, eine Partei mit 27,6 Prozent erhält 276 Wählende. Diese stimmen nicht nur für den nahe liegenden Kandidaten der eigenen Partei, sondern ordnen alle Kandidierenden gemäss ihrer Präferenzordnung. Um der innerparteilichen Vielfalt etwas mehr Spielraum zu geben, wurden für jede Partei zwei verschiedene Typen von Wählenden mit leicht unterschiedlicher Präferenzordnung simuliert (vgl. Modellprotokoll im Anhang I). Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Tabelle 2: Simulierte EVP-Wählende im Kt. Bern (Wählerstärke: 4,4 Prozent = 44 Wählende) Präferenzordnung EVP-Wähler A: Präferenzordnung EVP-Wählerin B: 1. Streiff (EVP) 2. Von Graffenried (Grüne) 3. Luginbühl (BDP) 4. Hochreutener (CVP) 5. Brönnimann (EDU) 6. Stöckli (SP) 7. Wasserfallen (FDP) 8. Amstutz (SVP) 9. Zbinden (PdA) Dieser Wahlzettel zählt 20 mal. 1. Streiff (EVP) 2. Brönnimann (EDU) 3. Hochreutener (CVP) 4. Von Graffenried (Grüne) 5. Luginbühl (BDP) 6. Wasserfallen (FDP) 7. Stöckli (SP) 8. Amstutz (SVP) 9. Zbinden (PdA) Dieser Wahlzettel zählt 22 mal. 3.5 Modell 5: Single Nontransferable Vote Für das SNTV-Modell wird der Einfachheit halber angenommen, dass alle Parteien, die zu den Nationalratswahlen 2011 antraten, auch zu den Ständeratswahlen antreten 27. Weiter wird angenommen, dass alle Wählerinnen und Wähler die Kandidierenden der ihnen nahestehenden Partei unterstützen. In diesem Modell gehen die Ständeratssitze dementsprechend an die stärkste und die zweitstärkste Partei im jeweiligen Kanton, sofern zwei Sitze zu vergeben sind, und an die stärkste Partei des Kantons, wenn ein Mandat zu vergeben ist. Grundlage für den Rückhalt der Kandidierenden sind wiederum die Ergebnisse der Nationalratswahlen Wie beim ersten Modell dürfte diese vereinfachte Annahme nicht ganz der Wirklichkeit entsprechen, da kleinere Parteien eher auf eine Kandidatur verzichten, um ihnen nahe stehende Kandidierende von grösseren Parteien nicht zu schaden. 28 Quelle: Bundesamt für Statistik, Nationalratswahlen: Stärke der Parteien nach Kanton URL: (24. Januar 2011)

17 4 Resultate Tabelle 3: Vergleich zwischen den Modellergebnissen Kanton SQ M1 M2 M3a M3b M4 M5 Aargau SP FDP SP FDP SVP FDP SVP EVP SVP SP SVP SP SVP SP AR FDP FDP FDP FDP FDP FDP FDP AI CVP CVP CVP CVP CVP CVP CVP Baselland SP SP SP SP SP SP SVP Baselstadt SP SP SP SP SP SP SP Bern BDP SP SVP BDP SVP SP SVP BDP SVP BDP SVP BDP SVP SP Freiburg SP CVP SP CVP SP CVP SP SVP SP SVP SP CVP SP SVP Genf SP GPS SP GPS SP FDP FDP GPS FDP GPS FDP SP SP FDP Glarus SVP FDP SVP FDP SVP FDP SVP FDP SVP FDP SVP FDP SVP FDP Graubünden CVP FDP CVP FDP BDP SP BDP GLP BDP GLP CVP FDP SVP BDP Jura SP CVP SP CVP SP CVP CVP SP CVP SP SP CVP CVP SP Luzern CVP FDP CVP FDP CVP FDP CVP FDP CVP SVP CVP FDP CVP SVP Neuenburg SP FDP SP FDP FDP SP FDP SP FDP SP SP FDP FDP SP Nidwalden CVP CVP CVP CVP CVP CVP CVP Obwalden FDP FDP FDP FDP FDP FDP FDP SH SVP PL SVP PL SVP SP SVP SP SVP SP SVP PL SVP SP Schwyz SVP SVP SVP CVP SVP CVP SVP CVP SVP FDP SVP CVP SVP CVP Solothurn SP CVP SP CVP FDP SP SVP FDP SVP FDP CVP SP SVP FDP St. Gallen FDP SP FDP SVP SVP CVP SVP CVP SVP CVP FDP SVP SVP CVP Tessin CVP FDP CVP FDP FDP Lega FDP SP FDP CVP FDP SP FDP CVP Thurgau SVP CVP SVP CVP SVP CVP SVP EDU SVP SVP SVP CVP SVP CVP Uri CVP GLP CVP GLP CVP GLP CVP GLP CVP GLP CVP GLP CVP GLP Waadt SP GPS SP GPS SP SVP SP GPS SP GPS SP FDP SP SVP Wallis CVP CVP CVP CVP CVP CVP CVP FDP CVP FDP CVP FDP CVP SVP Zug FDP CVP FDP CVP SVP CVP SVP GPS SVP GPS CVP SVP SVP CVP Zürich FDP GLP GLP FDP SVP FDP SVP GLP SVP GLP GLP FDP SVP SP Während einige Modelle eine starke Ähnlichkeit zum Status Quo aufweisen, bleibt bei anderen Modellen in manchen Kantonen kein Stein auf dem anderen. Die grösste Ähnlichkeit zum Status Quo weist das erste Modell (relatives Mehrheitswahlrecht) auf: Nur in drei Kantonen (BE, SZ und SG) hätten wir ein anderes Resultat (zwei Mal zum Vorteil der SVP, ein Mal zu ihrem Nachteil). In allen anderen Kantonen wäre ein zweiter Wahlgang in diesem Fall eigentlich nicht nötig gewesen. Das zweite Modell (Nationalratsproporz) würde der SVP als wählerstärksten Partei noch weiter entgegenkommen, dies primär zu Lasten der Grünen, die als schwächere Listenverbindungspartner

18 regelrecht untergehen würden. Die Kleinpartei LEGA dei Ticinesi könnte hingegen als starke Regionalpartei in einer Listenverbindung mit der SVP einen Ständeratssitz erobern. Bemerkenswert ist, dass nach dem zweiten Modell glanzvoll gewählte Mitglieder des Ständerates wie Pascale Bruderer (SP/AG) oder Karin Keller-Sutter (FDP/SG) ihre Wahl nicht mehr schaffen würden. Nach den Modellen 3a und 3b wären alle Parteien weitgehend gemäss ihrer Wählerstärke vertreten, allerdings nicht perfekt, weil sechs Kantone wegen fehlenden Angaben über Wählerstärken aus dem Modell ausgeklammert werden mussten. Diese sechs Kantone führen dazu, dass CVP und FDP nach wie vor etwas übervertreten sind, allerdings lange nicht mehr so stark wie bisher. Nach dem ersten Teilmodell (Standardrundung) könnten sowohl EVP wie auch EDU erstmals einen Ständeratssitz erobern, allerdings nur knapp, denn nach dem zweiten Teilmodell würde ihre Wählerstärke dafür nicht mehr ausreichen. Auch Grüne, GLP und BDP wären weniger benachteiligt und würden nach diesem Modell gestärkt aus den Wahlen herausgehen. Wie beim Nationalratsproporz müssten für die grössere Proportionalität im Ständerat wiederum einige prominente Ständeräte über die Wahlklippe springen. Auch das vierte Modell (STV) würde die Vertretung der Grünen im Ständerat beenden. Während sich Thomas Minder (parteilos/sh), Verena Diener (GLP/ZH) und Werner Luginbühl (BDP/BE) auf Grund ihrer Bekanntheit im STV-Verfahren wahrscheinlich behaupten könnten, würden die Ständeräte der Grünen wohl im Schatten ihrer sozialdemokratischen Konkurrenten stehen. Da das STV- Verfahren in Zweierwahlkreisen erste proportionale Züge erkennen lässt, wäre eine doppelte linke Vertretung in keinem Kanton mehr möglich, wie dies bisher in der Waadt 29 und in Genf 30 der Fall war. Wie in den anderen Modellen würde die SVP auch etwas besser abschneiden. Da das STV-Verfahren auf Personen fokussiert, dürften über Parteigrenzen hinweg beliebte Persönlichkeiten wie Pascale Bruderer (SP/AG) und Karin Keller-Sutter (FDP/SG) problemlos wiedergewählt werden. Das fünfte Modell (SNTV) schliesslich würde der SVP zu einem ausserordentlichen Wahlerfolg verhelfen. Die gesamtschweizerische Stärke der SVP spiegelt sich natürlich auch in ihren kantonalen Ergebnissen wieder: In elf der 20 modellrelevanten Kantonen wäre die SVP stärkste Kraft, in vier weiteren Kantonen ist sie die zweitstärkste Partei. Dieses Wahlverfahren würde der SP als zweitstärksten Partei nur wenig schaden, allerdings müssten die CVP und ganz besonders die FDP viele Ständerats federn lassen. Durch koordinierte Absprachen und kluge Strategien im Vorfeld der Wahlen zwischen den Mitteparteien könnten die Verluste für CVP und FDP aber reduziert wer- 29 Stärke der vereinten Linken: 40,7 Prozent. 30 Stärke der vereinten Linken: 40,4 Prozent

19 den. Tabelle 4 gibt eine weitere Übersicht über die Modellergebnisse und nennt die wichtigen Kennwerte Effektive Zahl von Parteien im Parlament 31 oder den Gallagher-Index: Tabelle 4: Parteistärken im Ständerat nach Modellen; Kennzahlen Partei SQ M I M II M IIIa M IIIb M IV M V CVP FDP SP SVP GPS GLP BDP EVP EDU Lega Parteilos Total Anzahl P ENPP 4,74 4,77 4,52 5,98 5,29 4,63 4,01 G.-Index 17,94 17,71 13,90 5,67 5,69 15,74 12,47 Unter der Annahme, dass die hier gerechneten Modelle einigermassen der Wirklichkeit entsprechen könnten, wären alle fünf im Theorieteil hergeleiteten Hypothesen bestätigt. Die SVP ist heute im Ständerat so stark unterrepräsentiert, dass jedes andere Wahlverfahren der SVP mehr nützen würde. Der Status Quo weist mit 17,94 einen entsprechend hohen Wert des Disproportionalitätsindexes auf, jedes andere Modell würde diesen Wert verringern. Das relative Mehrheitswahlrecht hätte trotz geringen effektiven Wirkungen zwei Vorteile: Erstens würden die Kosten für einen zweiten Wahlgang wegfallen. Zweitens, würden die Wählenden etwas weniger zu Urne gebeten. Da gemässe Freitag und Stadelmann-Steffen (2010) mehr Abstimmungen zu geringerer Wahlbeteiligung führen, kann analog argumentiert werden, dass mehr Wahlen zu geringerer Wahlbeteiligung bei anderen Wahlen führen. Nichtsdestotrotz dürfte die Disproportionalität sehr hoch bleiben. 31 Effective number of parliamentary parties, berechnet nach Laakso und Taagepera (1979)

20 Für das Modell 2 (Nationalratsproporz) spricht nebst den oben erwähnten Vorteilen, die auf alle Modelle zutreffen, dass es bereits in zwei Kantonen angewandt wird, die Auswirkungen gut abschätzbar sind und dass es die Proportionalität erhöhen würde. Auf Grund der kleinen Wahlkreise blieben auch eher Köpfe als Parteien im Zentrum der Wahl. Allerdings würde die höhere Proportionalität paradoxerweise zu Lasten der kleineren und mittelstarken Parteien gehen. Das hier gerechnete Proporzmodell bestätigt weitgehend eine Analyse von Adrian Vatter, dass ein Wechsel vom Majorz- zum Proporzsystem die parteipolitische Zusammensetzung in der Zweiten Kammer nicht grundlegend verändern würde (Vatter, 2006, 56). Einzige Ausnahme wäre hierbei die SVP, die ihre Sitzzahl verdoppeln könnte und die Grünen, die sich von einer Vertretung im Ständerat verabschieden müssten. Insbesondere die biproportionalen Teilmodelle (3a und 3b) würden die Proportionalität (für alle Parteien) massiv verbessern, auch der ENPP-Wert könnte erhöht werden. Sieht das normative Ziel eine möglichst proportionale Repräsentation der Wählenden und eine ausgeprägte Inklusion von Minderheiten vor, führt kein Weg an einem biproportionalen Wahlverfahren vorbei. Wie bereits erläutert können Wahlen in Einer- und Zweierwahlkreisen praktisch zu keinen wirklich proportionalen Resultaten führen, es sei denn die Sitzverteilung wird zuerst in einem Oberwahlkreis vorgenommen wie dies beim Doppelten Pukelsheim geschieht. Andererseits wäre der Preis der Proportionalität, dass der Personen-orientierte Charakter von Ständeratswahlen zumindest teilweise verloren ginge. Im Modell IIIa müsste Pascale Bruderer (SP/AG) einem EVP-Vertreter Platz machen damit gesamtschweizerisch eine möglichst hohe Proportionalität garantiert werden kann. Das STV-Verfahren (Modell 4) weist nach wie vor eine zentripetale Wirkung hin zu den etablierten Mitteparteien CVP und FDP auf, doch haben Kandidierende der SVP mit vielen Erstpräferenzstimmen bessere Chancen gewählt zu werden als nach dem herkömmlichen Wahlverfahren. Mit einem Gallagher-Wert von 15,74 ist es zudem etwas proportionaler als der Status Quo. Die Sitzverluste für die Grünen ergaben sich aus relativ vereinfachten Berechnungen für dieses Modell und müssten nicht zwingend eintreffen, vor allem dann nicht, wenn die Grüne Partei Kandidierende mit ähnlich starker Popularität wie diejenigen der SP aufstellen kann. Das letzte Modell (SNTV) würde es sämtlichen Kandidierenden von kleineren und mittleren Parteien (ohne starke kantonale Hochburg) und Parteilosen weitgehend verunmöglichen, eine Chance auf eine Wahl zu haben. Dieses Modell nach semiproportionalem Wahlverfahren weist nebst den Pukelsheim-Modellen zwar die geringste Disproportionalität (12,47) auf, allerdings scheint es zu einseitig die grössten Parteien zu bevorteilen

21 5 Fazit Die modellhaften Ergebnisse dieser Arbeit haben zwei zentrale Aussagen im Theorieteil eindrücklich bestätigt: Erstens, es kommt wirklich auf das Wahlverfahren an (vgl. Shepsle und Bonchek, 1997, 172)! Ob der Einsatz hunderttausender Schweizerfranken zum gewünschten Wahlerfolg führt hängt mitunter stark vom Wahlsystem ab, das bereits eine Vorentscheidung trifft, welche Partei in welchem Kanton überhaupt Wahlchancen hat. Zweitens muss nochmals festgehalten werden, dass die institutionelle Festlegung auf Einer- oder Zweierwahlkreise die eigentliche Hauptursache für die majoritären und stark disproportionalen Effekte ist, die wir heute beobachten. Alternative Wahlverfahren sind in ihrer proportionalen Wirkung durch die Wahlkreisgrösse massiv eingeschränkt, es sei denn sie umgehen diese Einschränkung mittels eines biproportionalen Wahlverfahrens. Nachdem die möglichen Auswirkungen der hier gerechneten Modellen dargelegt und analysiert wurden, soll nun auf die normative Frage eingegangen werden, die für den Rest dieser Arbeit bisher ausgeklammert wurde. Braucht es überhaupt eine Änderung des Wahlverfahrens und welches Wahlsystem ist denn nun zu empfehlen? Auch wenn keines der alternativen Verfahren restlos zu überzeugen vermag, scheint mir das single transferable vote Verfahren (Modell 4) ein besonders elegantes Personen-orientiertes Wahlverfahren zu sein, welches in Zweierwahlkreisen bereits erste proportionale Züge entfaltet. Es lässt parteilosen Kandidierenden gute Wahlchancen und ermutigt Wählende gemäss ihren wahren Präferenzen zu stimmen (da taktisches Wählen unnötig wird). Obwohl die möglichst umfassende Berücksichtigung jeder Stimme einen komplexen Auswertungsmechanismus erfordert ist das eigentliche Ausfüllen des Wahlzettels für Wählende äusserst einfach zu verstehen 32. Da es bezüglich der Inklusion von Minderheiten und der Proportionalität etwas hinkt, könnte ein proportionaleres Wahlverfahren für den Nationalrat dafür eine ausgleichende Wirkung entfalten. Für die Wahl des Nationalrats würde sich der Doppelte Pukelsheim besonders eignen (vgl. Bochsler, 2005). Der Disproportionalitätswert würde von 3,75 auf etwa 0,5 fallen, was einer fast perfekten proportionalen Vertretung der Parteien entsprechen würde. Ein höherer Wert für den Ständerat wäre so besser vertretbar, insbesondere da das STV-Verfahren die Präferenzen der Stimmenden besonders berücksichtigt. Diese Arbeit ermöglichte einen ersten Blick auf alternative Wahlverfahren für den Ständerat. Einige der Modelle würden sicher mehr Aufmerksamkeit für das Detail verdienen, als ihnen in dieser 32 Eine Gegenüberstellung von weiteren Vorteilen und Nachteilen findet sich hier: Electoral Reform Society URL: (1. Januar 2012)

22 Arbeit zugestanden werden konnte. Der weitere Forschungsbedarf liegt somit auf der Hand: Durch ein intensiveres Befassen mit der kantonalen Parteienlandschaft könnten qualitativ bessere Daten für einige der Modelle erfasst werden. Zudem könnten weiterführende Arbeiten alternative institutionellen Rahmenbedingungen modellieren, auf welche in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen wurde. Bei der Ausgestaltung von Wahlverfahren kommt eine grosse Kreativität zum Vorschein. Es gäbe noch zahlreiche andere Wahlsysteme, die eine eigene Modellrechnung verdienen würden. Weiter könnte das elaborierte STV-Verfahren auf andere Parlamentswahlen angewandt werden. Dessen zahlreiche Vorteile würden in Wahlen mit grösseren Wahlkreisen wahrscheinlich deutlicher zum Vorschein treten. Bei aller theoretischer Diskussion dürfen die realpolitischen Auswirkungen nicht unberücksichtigt bleiben. Jede Änderung des Wahlverfahrens hängt von den politischen Entscheidungsträgern ab. Unter diesen wird es immer Gewinner und Verlierer geben wird. Interessanterweise bleiben die Gewinner und Verlierer aber nicht immer dieselben. Während alle Modelle dieser Arbeit (mit den Daten von 2011) der SVP entgegengekommen wären, schien vor lediglich fünf Jahren die Ausgangslage noch ganz anders zu sein, denn damals sollte mit der Einführung der Proporzwahl die Untervertretung der politischen Linken in der Zweiten Kammer korrigiert werden (Vatter, 2006, 56)

23 6 Literatur- und Quellenverzeichnis Literatur: Bochsler, Daniel Biproportionale Wahlverfahren für den Schweizer Nationalrat. Modellrechnungen für die Nationalratswahlen 2003 ; Report for the University of Augsburg, Chair Friedrich Pukelsheim. Bütikofer, Sarah und Simon Hug The Swiss Upper House: Chambre de Réflexion or Conservative Renegades? Journal of Legislative Studies 16(2): Freitag, Markus und Isabelle Stadelmann-Steffen Stumbling block or stepping stone? The influence of direct democracy on individual participation in parliamentary elections. Electoral Studies 29(3): Gallagher, Michael Proportionality, Disproportionality and Electoral Systems. Electoral Studies 10(1): Kriesi, Hanspeter, Wolf Linder und Ulrich Klöti Schweizer Wahlen Ergebnisse des Projekts Selects. Selects, Band 2. Bern/Suttgart/Wien: Haupt. Kuhn, Philipp und Samuel Timutschin Kullmann Die Bedeutung der Zweitpräferenzstimme bei den Berner Ständeratswahlen 2011 [i.e.]. Seminararbeit. IPW Universität Bern. Kullmann, Samuel Timutschin Biproportionale Wahlsysteme als Chance für Jungparteien im Kanton Bern. Proseminararbeit. IPW Universität Bern. Laakso, M. und R. Taagepera Effective Number of Parties: A Measure with Application to West Europe. Comparative Political Studies 12(1):3-27. Lijphart, Arend Patterns of Democracies. New Haven and London: Yale University Press. Linder, Wolf Schweizer Demokratie: Institutionen, Prozesse, Perspektiven (2. Auflage). Bern: Haupt. Maier, Sebastian und Friedrich Pukelsheim Bazi: A Free Computer Program for Proportional Representation Apportionment. Institut für Mathematik Universität Augsburg. Newland, Robert A. und Frank S. Britton How to Conduct an Election by the Single Transferable Vote (3rd edition). London: The Electoral Reform Society of Great Britain and Ireland. Norris, Pippa Ballot Structures and Legislative Behavior: Changing Role Orientations via Electoral Reform. In Exporting Congress? The Influence of the U.S. Congress on World Legislatures, herausgegeben von Timothy J. Power und Nicol C. Rae. Pittsburgh: University of Pittsburgh Press S Pukelsheim, Friedrich und Christian Schuhmacher Das neue Zürcher Zuteilungsverfahren für Parlamentswahlen. Aktuelle Juristische Praxis/Pratique Juridique Actuelle 5(2004): Schuhmacher, Christian Sitzverteilung bei Parlamentswahlen nach dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren. Eine leicht verständliche Darstellung. Zürich: Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale KDMZ. Shepsle, Kenneth A. und Mark S. Boncheck Analyzing Politics: Rationality, Behavior and Institutions. New York: W. W. Norton & Company. Taagepera, R. und M. Shugart Seats and Votes: The Effects and Determinants of Electoral Systems. New Haven, Conn: Yale University Press

24 Vatter, Adrian Föderalismusreform. Wirkungsweise und Reformansätze föderativer Institutionen in der Schweiz. Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung. URLs: Barrodale.com BC-STV Voting Simulation. URL: (1. Januar 2012). Bundesamt für Statistik URL: (1. Januar 2012). Bundesamt für Statistik Nationalratswahlen: Stärke der Parteien nach Kanton URL: (24. Januar 2012). Electoral Reform Society URL: (1. Januar 2012). Longchamp, Claude Die Volatilität von Schweizer Wahlen. Zoon Politicon Blog, URL: (1. Januar 2012). Schweizer Fernsehen URL: b (1. Januar 2012). Schweizer Fernsehen URL (31. Dezember 2011). Universität Augsburg BAZI Version URL: (1. Januar 2012). Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme URL: (1. Januar 2012). Wikipedia Instant-runoff Voting. URL: (1. Januar 2012)

25 7 Selbstständigkeitserklärung Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, habe ich als solche gekennzeichnet. Mir ist bekannt, dass andernfalls der Senat gemäss Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe o des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität zum Entzug des aufgrund dieser Arbeit verliehenen Titels berechtigt ist. Einigen, 24. Januar 2011 Samuel Timutschin Kullmann

26 8 Anhang I: Modelle Modell II: Listenverbindungen AG: Block 1: SVP, EDU 36,0 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: FDP, CVP, BDP, GLP, EVP, SLB 37,6 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne 25,3 Prozent AR: Keine Konkurrenz für FDP-Kandidaten. AI: Kaum Konkurrenz für CVP-Kandidaten. BL: Block 1: SVP, SD 27,6 Prozent Block 2: FDP, CVP, BDP, GLP, EVP 34,4 Prozent Block 3: SP, Grüne 38,0 Prozent 1 Sitz an SP BS: Block 1: SVP, EDU, VA 18,5 Prozent Block 2: FDP, LDP, CVP, GLP, EVP, BDP 36,1 Prozent Block 3: SP, Grüne 42,5 Prozent 1 Sitz an SP BE: Block 1: SVP, EDU, JH+, Alpenparl. 32,9 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: BDP, GLP, EVP, CVP, TPS 26,7 Prozent Block 3: SP, Grüne, AL, PdA 29,5 Prozent 1 Sitz an SP FR: Block 1: SVP, EDU 22,1 Prozent Block 2: CVP, FDP, GLP, BDP, EVP 39,2 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, CSP, Grüne 37,1 Prozent 1 Sitz an SP GE: Block 1: SVP, MCR 25,8 Prozent Block 2: FDP, CVP, GLP, EVP 32,6 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne, La Gauche, PdA, LGC 40,4 Prozent 1 Sitz an SP GL: Kaum Konkurrenz für SVP- und FDP-Kandidaten. Zwischenparteiliche Absprachen. GR 33 : Block 1: SVP, EDU 25,0 Prozent Block 2: BDP, CVP, FDP 49,0 Prozent 1 Sitz an BDP Block 3: SP, Grüne, GLP 34 26,0 Prozent 1 Sitz an SP 33 Falls keine stille Wahl stattfinden würde, und jede Partei zu den SR-Wahlen antritt. 34 Im Kanton Graubünden ging die GLP für die Nationalratswahlen 2011 eine Listenverbindung mit SP und Grüne ein, daher wird die GLP ausnahmsweise dem linken Block und nicht dem Mitte Block zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass die SP und nicht die CVP einen Sitz machen würde

27 JU: Block 1: SVP 15,5 Prozent Block 2: CVP, FDP 42,7 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, Grüne 41,8 Prozent 1 Sitz an SP LU: Block 1: SVP, SD 25,3 Prozent Block 2: CVP, FDP, GLP, BDP, EVP, TPS 54,8 Prozent 1 Sitz an CVP, 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne 19,7 Prozent NE: Block 1: SVP 21,4 Prozent Block 2: FDP, CVP, BDP 31,8 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, PdA, Grüne 46,8 Prozent 1 Sitz an SP NW: Stille Wahl des CVP-Kandidaten. OW: Kaum Konkurrenz für FDP-Kandidaten. SH 35 : Block 1: SVP, EDU 43,6 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, FDP 17,5 Prozent Block 3: SP, AL 38,8 Prozent 1 Sitz an SP SZ: Block 1: SVP 38,0 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, FDP, BDP, EVP 40,6 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, Grüne 19,5 Prozent SO: Block 1: SVP, EDU 24,8 Prozent Block 2: FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, TPS 48,1 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne 25,8 Prozent 1 Sitz an SP SG: Block 1: SVP, EDU 32,7 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, FDP, GLP, BDP, EVP 44,2 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, Grüne 23,1 Prozent TI: Block 1: LEGA, SVP 27,2 Prozent 1 Sitz an LEGA Block 2: FDP, CVP 44,8 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne, PdA 24,6 Prozent 35 Hier eine Kandidatur von Thomas Minder (parteilos) zu modellieren ist schwierig, da erstens nicht klar ist, wie viele Stimmen seine Liste erhalten hätte und zweitens ob er eine Listenverbindung eingegangen wäre

28 TG: Block 1: SVP, EDU 36 42,2 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, FDP, GLP, BDP, EVP 38,7 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, Grüne 19,1 Prozent UR: Für den Kanton Uri sind die Parteistärken kaum ermittelbar. Daher wird in diesem Fall von der Wahl des CVP- und des GLP-Kandidaten ausgegangen. VD: Block 1: SVP, FDP-LPS 37, MCR 45,5 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, GLP, EDU 38, EVP, BDP 12,7 Prozent Block 3: SP, Grüne, PdA, Sol. 40,7 Prozent 1 Sitz an SP VS: Block 1: SVP 19,7 Prozent Block 2: CVP, FDP, BDP 59,3 Prozent 2 Sitze an CVP Block 3: SP, Grüne, CSP 20,3 Prozent ZG: Block 1: SVP 28,3 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: CVP, FDP, GLP 50,3 Prozent 1 Sitz an CVP Block 3: SP, Alternative Zug, CSP 21,4 Prozent ZH: Block 1: SVP, EDU 32,0 Prozent 1 Sitz an SVP Block 2: FDP, GLP, BDP, CVP, EVP, TPS 36,9 Prozent 1 Sitz an FDP Block 3: SP, Grüne, AL, PP, KL, CSP, PdA 30,3 Prozent 36 Obwohl die EDU im Kanton Thurgau für die Nationalratswahlen 2011 eine Listenverbindung mit EVP, BDP und GLP einging, wurde die EDU hier der Listenverbindung mit der SVP zugeordnet. Die Listenverbindung mit den anderen drei kleineren Parteien war für alle Beteiligten sehr attraktiv, da man nur zusammen mit einem Nationalratsmandat rechnen konnte. Dieser Anreiz würde bei den Ständeratswahlen wegfallen. 37 Die FDP-LPS wurde im Kanton Waadt dem rechten Block zugeordnet, da eine entsprechende Listenverbindung bereits für die Nationalratswahlen 2011 vereinbart wurde (notabene die einzige der SVP mit der FDP in der ganzen Schweiz). 38 Die Welsche EDU-Sektion pflegt einen distanzierteren Kontakt zur SVP als dies die deutschsprachige EDU-Sektion tut (Einschätzung des Autors). Zudem ist die EDU auf kantonaler Ebene in einer Fraktion mit der CVP und nicht mit der SVP. Daher wurde die EDU dem Mitte Block zugeordnet

29 Modell 3a: Pukelsheim mit Standardrundung (Quelle: BAZI, Eigene Berechnungen.)

30 Modell 3b: Pukelsheim mit D Hondt-Methode (Quelle: BAZI, Eigene Berechnungen.)

31 Modell 4: Single Transferable Vote KANTON BERN: 1 = Amstutz (SVP) 2 = Brönnimann (EDU) 3 = Wasserfallen (FDP) 4 = Luginbühl (BDP) 5 = Hochreutener (CVP) 6 = Streiff (EVP) 7 = Stöckli (SP) 8 = von Graffenried (Grüne) 9 = Zbinden (PdA) Amstutz first, Luginbühl second

32 KANTON ZUG: 1 = Bieri (CVP) 2 = Brunner (SVP) 3 = Eder (FDP) 4 = Gisler (AZ) 5 = Spescha (SP) Bieri first, Brunner second

33 KANTON ZÜRICH: 1 = Blocher (SVP) 2 = Gutzwiler (FDP) 3 = Hany (CVP) 4 = Ingold (EVP) 5 = Diener (GLP) 6 = Glätti (Grüne) 7 = Hardegger (SP) Diener first, Gutzwiler second

34 KANTON THURGAU: 1 = Eberle (SVP) 2 = Häberli-Koller (CVP) 3 = Vögeli (FDP) 4 = Graf-Litscher (SP) 5 = Schwyter-Mäder (Grüne) 6 = Wittwer (EDU) Eberle first, Häberli-Koller second

35 KANTON AARGAU: 1 = Giezendammer (SVP) 2 = Füglistaller (SVP, wild) 3 = Egerszegi (FDP) 4 = Schmid (CVP) 5 = Schuhmacher (GLP) 6 = Bialek (EVP) 7 = Bruderer (SP) 8 = Müller (Grüne) Giezendammer first, Bruderer second

36 KANTON FREIBURG 1 = Rime (SVP) 2 = Vonlanthen (FDP) 3 = Schwaller (CVP) 4 = Berset (SP) Berset first, Schwaller second

37 KANTON GENF: 1 = Poggia (MCG) 2 = Magnin (MCG) 3 = Lüscher (FDP) 4 = Barthassat (CVP) 5 = Cramer (Grüne) 6 = Pasquier (SP) Lüscher first, Pasquier second

38 KANTON GRAUBÜNDEN: Da im Kanton Graubünden eine stille Wahl stattfand bleibt das Ergebnis auch nach STV-Modell dasselbe. KANTON JURA: Im Kanton Jura wird der Ständerat im Proporzverfahren bestellt. Daher traten für jede Partei zwei Kandidierende an. Für dieses Modell wurde jeweils der Kandidat mit den meisten Stimmen portraitiert. 1 = Stettler (SVP) 2 = Brunner (FDP) 3 = Seydoux (CVP) 4 = Heche (SP) Heche first, Sexdoux second

39 KANTON LUZERN: 1 = Zwimpfer (SVP) 2 = Theiler (FDP) 3 = Graber (CVP) 4 = Pardini (SP) 5 = Meile (Grüne) Graber first, Theiler second

40 KANTON NEUENBURG 1 = Courvoisier (SVP) 2 = Comte (FDP) 3 = Storrer (BDP) 4 = Berberat (SP) 5 = John-Calame (Grüne) 6 = de la Reussille (PdA/Sol) Berberat first, Comte second

41 KANTON SCHAFFHAUSEN In Schaffhausen ergibt sich die Schwierigkeit, dass mit Thomas Minder ein Parteiloser ausserordentlich viel Rückhalt bei Wählern genoss (37,8% von maximal 100%) im ersten Wahlgang). Deshalb werden für den Kanton Schaffhausen parteilose Wählende simuliert, die Thomas Minder als ihre erste Präferenz haben. Den Parteilosen wird eine Wählerstärke von 18,9% angerechnet, die Hälfte von Minder s Resultat im ersten Wahlgang. Zudem wird der öbs, die nicht zu den NR-Wahlen antrat, ein Wähleranteil von 10% zugerechnet (zu Lasten der SP, was dann etwa dem Ergebniss der kantonalen Wahl 2008 entspricht). 1 = Germann (SVP) 2 = Heydecker (FDP) 3 = Minder (parteilos) 4 = Bühl (öbs) 5 = Freivogel (SP) Germann first, Minder second

42 KANTON SCHWYZ: Da im Kt. Schwyz auch im 2. Wahlgang ein SVP-Kandidat gewählt wurde, wird diese Simulation mit 2 SVP-Kandidaten gerechnet, obwohl die SVP im 1. Wahlgang nur mit einem Kandidaten antrat. 1 = Kuprecht (SVP) 2 = Föhn (SVP) 3 = Pedrazzini (FDP) 4 = Frick (CVP) 5 = Reichmuth (Grüne) 6 = Thenen (Grüne) Kuprecht first, Frick second

43 KANTON SOLOTHURN: 1 = Wobmann (SVP) 2 = Fluri (FDP) 3 = Bischof (CVP) 4 = Zanetti (SP) Bischof first, Zanetti second

44 KANTON ST. GALLEN: 1 = Brunner (SVP) 2 = Keller-Sutter (FDP) 3 = David (CVP) 4 = Rechsteiner (SP) 5 = Gilli (Grüne) Keller-Sutter first, Brunner second

45 KANTON TESSIN: 1 = Morisoli (LEGA-SVP) 2 = Abate (FDP) 3 = Lombardi (CVP) 4 = Cavalli (SP) Abate first, Cavalli second

46 KANTON WAADT: SR-Kandidierenden von Parteien unter 1% (MCR) werden nicht berücksichtigt. 1 = Parmelin (SVP) 2 = Moret (FDP) 3 = Derder (FDP) 4 = Bernhard (EDU) 5 = Béglé (CVP) 6 = Chevalley (GLP) 7 = Recordon (Grüne) 8 = Savary (SP) 9 = Conscience (Sol) 10 = Sansonnens (PdA) 11 = Frund (PdA) Savary first, Moret second

47 KANTON WALLIS: SR-Kandidierenden von Parteien unter 1% (Al, BDP) werden nicht berücksichtigt. 1 = Freysinger (SVP) 2 = Ruppen (SVP) 3 = Germanier (FDP) 4 = Fournier (CVP) 5 = Imoberdorf (CVP-CSP) 6 = Rossini (SP) 7 = Jost (SP) 8 = Fournier (Grüne) 9 = Wolf (Grüne) Fournier first, Germanier second

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