- Heute für ein besseres Morgen -
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- Bernhard Hofer
- vor 6 Jahren
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1 - Heute für ein besseres Morgen , Kornmann für DFK
2 Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften Maßnahmen zur praktischen Umsetzung Ausblick auf die Zukunft der Bundesinitiative
3 Kooperationsvereinbarung: Bundesfamilienministerin UNICEF Gründung der Bundesinitiative Zeitgleich: Entwicklung der Mindeststandards
4 Kooperationspartner:
5 Landesaufnahmestellen Vertretung der Länderkonferenzen der JFMK, GFMK und IMK Kommunale Spitzenverbände Noch einzuberufende Vertretung der Geflüchteten säkulare Migrantenorganisation, z.b. Iranische Gemeinde in Deutschland e.v.; Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine, TGD
6 Gesamter erweiterter Kreis Koalition der Willigen AG Netzwerkarbeit Kerninitiative Entscheidung über Arbeit der AGs AGs präsentieren Kerninitiative die Ergebnisse Vorstellung der abgestimmten Ergebnisse der Kerninitiative AG Bund Kommunen Länder AG Aktualisierung Mindeststandards AG Geflüchtete mit Behinderungen AG Monitoring AG LSBTI AG Folterund Traumaopfer
7 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften
8 Sechs Mindeststandards Standard 1 Einrichtungsinternes Schutzkonzept Standard 4 Prävention/Umgang mit Gewaltund Gefährdungssituationen Standard 2 Personal und Personalmanagement Standard 5 Menschenwürdige/schützende/ fördernde Rahmenbedingungen Standard 3 Interne Strukturen und externe Kooperation Standard 6 Monitoring /Evaluierung, des Schutzkonzepts
9 Mindeststandard 1: Einrichtungsinternes Schutzkonzept Schutz und Unterstützung für alle Bewohner_innen Gültigkeit und Verpflichtung intern & extern Partizipative Risikoanalyse Integrierend Partizipativ, transparent und offen zugänglich Bekenntnis zum grenzachtenden Umgang und Gewaltfreiheit als Leitbild Vertraulichkeit und Privatsphäre schützen
10 Mindeststandard 2: Personal und Personalmanagement Rollen und Verantwortlichkeiten Verhaltenskodex Personalgewinnung und management Sensibilisierung und Weiterbildung Wohlbefinden des Personals
11 Mindeststandard 3: Interne Strukturen und externe Kooperationen Hausordnung Einrichtungsinterne, feste Ansprechperson Interne / Externe Beschwerdestelle Aktiv über Rechte und Hilfsangebote informieren Information verständlich machen und Sprach- und Kommunikationsbarrieren überwinden Niedrigschwelliges Kurs- und Beratungsangebot Kooperationspartner_innen einbinden (Schule/Kita) Proaktive Nachbarschafts- und Öffentlichkeitsarbeit
12 Mindeststandard 4: Prävention und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement Prävention Standardisierte Verfahrensweise bei Verdacht auf Gewalt Standardisierte Verfahrensweise bei Gewalt Gefährdungslage nach Gewalt einschätzen Hinzuziehung der Polizei Rechte der Betroffenen geltend machen
13 Mindeststandard 5: Menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen Bauliche Schutzmaßnahmen Durchsetzung von Hygienestandards Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre garantieren Gemeinschaftsräume, Mutter-Kind-Räume, Ruheräume als fester Bestandteil Kinderfreundliche Orte und Angebote Ausrichtung für Kinder Ausrichtung für Erwachsene
14 Mindeststandard 6: Monitoring und Evaluierung des Schutzkonzepts Verantwortung Umfang und Zuständigkeiten Stufenweise Entwicklung Partizipatives Monitoring Datenerhebung, -auswertung, -verwendung, -schutz Systematische Dokumentation Regelmäßige Evaluierung
15 Annexe Annex 1: Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete Annex 2: Umsetzung der Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Behinderungen
16 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!
17 Gesetzesänderung zu Artikel 8 (Änderung des Asylgesetzes 44) April 2017: Beschluss Bundeskabinett zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Verpflichtung der Länder, die Förderung der Entwicklung sowie einer Kontrolle der praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und sogenannter Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen. 22.September 2017: Beschluss Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
18 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten! (2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen
19 Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzkonzepten Risikofaktoren: Brandanschläge Unbefugtes Betreten Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen Gewaltvorfälle Alarmierung
20 Schutzkonzepte Mechanik Polizei
21 Komponente A Sichere Unterbringung von Frauen und Kindern Neubau, Umbau, Erwerb, Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen und sicheren Unterbringung von Frauen und Kindern sowie sonstigen besonders schutzbedürftigen Personengruppen Komponente B Gemischte Belegung Umsetzung von baulichen Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder sowie sonstige besonders schutzbedürftige Personengruppen in neuen und bestehenden Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung ; ; ;
22 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten! (2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen (3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in Konsultationsunterkünften
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25 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten! (2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen (3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in Konsultationsunterkünften (4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC)
26 Multiplikator
27 Personal Heimleitungen Gewaltschutzkoordinatoren
28 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten! (2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen (3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in Konsultationsunterkünften (4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC) (5) Einrichtung einer online Servicestelle (Toolbox)
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30 Gewaltvorfälle Erste Handlungsschritte in Unterkünften für Geflüchtete. Aussage Betroffene/r Aussage offiziell Aussage vertraulich Befragung Beschuldigte/r Beschuldigte/r streitet ab Informieren über: Gewaltschutzgesetz, Normsetzung, Straftatbestand, Konsequenzen(auch für Asylverfahren), Anzeige, Täterberatungsstellen, ggf. Gefährderansprache durch Polizei. Täterberatung: Motivieren Verantwortung zu übernehmen! An örtliche Beratungsstelle verweisen: * : hier bitte relevante Kontakte herstellen und Daten eintragen. Beschuldigter gibt die Tat zu GRUNDSÄTZLICH: Dokumentation des Sachverhalts! Meldung an Leitung weitere Beobachtung Vertrauensbildung: Komm, wenn du Probleme hast. Zuerst Betroffene informieren: Gewaltschutzgesetz, Straftatbestand, Beratung, Angst nehmen, Wege zeigen, Konsequenzen, Aufenthaltsgesetz Hilfetelefon: (anonyme Beratung) Anonyme Spurensicherung : Uni-Klinik, Gyn. (, ) pro + contra Anzeige Fall im Team besprechen: 4-Augen-Prinzip! Beachte: Anzeige 138 StGB + Leitlinien zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden + Konsultation Insoweit erfahrene Fachkraft (SGB VIII) Anzeige (auch später noch möglich) Termin bei Ansprechperson Polizei (, ) Info: Aufenthaltsstatus der Betroffenen ist nicht gefährdet! Betreuerteam respektiert Vertraulichkeit Keine Anzeige anonyme Beratung durch die Polizei: (, ) Falls Unterbringung im Frauenhaus: (Kosten klärt das Frauenhaus mit dem Sozialamt) Fahrtkosten mit Polizei klären oder Opferhilfe (, ) Im Nachhinein Aufenthaltsstatus, Ausnahmeregelung bei Residenzpflicht klären mit Ausländerbehörde (, )
31 Gewaltvorfälle Weiterführende Maßnahmen sind mit der entsprechenden Ansprechperson von Polizei / Gericht abzusprechen! Gericht: Verfügung als Privatperson: Kontakt- und Näherungsverbot, alleiniges Wohnrecht beim Amtsgericht beantragen. (, ) Persönl. Erscheinen mit: Ausweis, Polizeiliche Anzeigenbescheinigung, Mietvertrag Unterkunft. (Wenn möglich: polizeilicher Wohnungsverweis des Beschuldigten, aktueller/offizieller Aufenthaltsort/Adresse des Beschuldigten, ggf. ärztliche Bescheinigung über Verletzungen, ggf. Gewalttagebuch, Zeugen) Unterkunft: Hausverbot durch Träger der Unterkunft Formloses Schreiben (übersetzt!) dem Beschuldigten mitgeben. Kopie für die Akten! Sicherheitsdienst und ggf. Bewohner informieren Polizei: Wegweisung (10 Tage) und Kontaktverbot des Beschuldigten zur Gefahrenabwehr durch die Polizei. Ggf. kurzfristige Unterbringung (1 Nacht) mit Angabe Adresse (Polizei hat Schlüssel) Längerfristige Unterbringung, mit Sozialamt klären: (, ) Gefährderansprache Wichtige Hilfen bei Prozessbegleitung sind hier zu finden z.b.: (Ansprechperson, Tel.) Opferhilfebüro:.. Landgericht:.. Polizei:... u.s.w. Einhaltung des Hausverbotes: Kontrolle durch Träger/Leitung Bei Wiederauftauchen des Verwiesenen im Haus sofortiger erneuter Hausverweis, bei Weigerung Polizei rufen ggf. Anzeige wg. Hausfriedensbruch (vorher Rücksprache Ansprechperson Polizei) Offizielle Wiederaufnahme des Verwiesenen in der Unterkunft: Beratung, Prävention, Beobachtung Eine vorzeitiger Wiederaufnahme des Verwiesenen durch die Betroffene, bevor Wegweisung beendet, ist nicht erlaubt. Die polizeiliche Anordnung ist einzuhalten! Betroffene muss selbst bei der Polizei Aufhebung beantragen.
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33 Erste bundesweite Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch: (1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten! (2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen (3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in Konsultationsunterkünften (4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC) (5) Einrichtung einer online Servicestelle (Toolbox) (6) Durchführung von Regional-/Fachkonferenzen
34 Regionalkonferenzen/ Fachkonferenzen Ist-Stand der praktische Umsetzung der Mindeststandards und damit verbundene Maßnahmen Zielgruppe sind Personengruppen: Vertreter der Länder und Kommunen, praktische Anwender aus den Flüchtlingsunterkünften sowie Wohlfahrtsverbände. Zielsetzung der Regionalkonferenzen: Diskussion um Standards und Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland zu dynamisieren Verankerung in den Ländern, bei Kommunen und den Trägern von Unterkünften
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36 Ausblicke: o Fachkonferenzen 2017 o Beschulung aller Flüchtlingsunterkünfte Vernetzungstreffen/Servicestelle o Aktualisierung Mindeststandards u. Tools jährlicher Turnus o Evaluation / Monitoring
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38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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