Steril und Rasserein. Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Tina Kottarathil C5b

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1 Steril und Rasserein Zwangssterilisation im Nationalsozialismus Tina Kottarathil C5b

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses Erbgesundheitsgerichte und Verfahren Folgen des Sterilisationsbeschlusses Operationsmethoden Körperliche und seelische Folgen Reaktionen der Betroffenen und ihrer Angehörigen Sterilisation im Interesse der Betroffenen Resignatives Fügen (oder einfach: Resignation) Widerstand der Betroffenen Zwangssterilisation in den Konzentrationslagern Zwangsterilisation an Roma und Sinti Der Umgang mit Zwangssterilisierten nach Fazit Literaturverzeichnis

3 1. Einleitung Die Zwangssterilisation im Nationalsozialismus erhält in den letzten Jahren immer mehr an Aufmerksamkeit, denn sie erlaubt uns einen tiefen Einblick in das Denken und Handeln der Nationalsozialisten. Das am 14. Juli 1933 verabschiedete Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gehört zu den ersten bedeutsamen nationalsozialistischen Gesetzgebungen. Die schnelle Kundgebung dieses Gesetzes zeigt, wie wichtig es für den neuen Staat war, die utopische Vorstellung eines sterilen und rassenreinen Staates zu verwirklichen. 1 In den elf Jahren, in welchem das Gesetz wirkte, fielen rund Menschen ihm zu Opfer. Daneben wurde eine unbekannte, aber beträchtliche Menge von Menschen gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen sterilisiert. Die Sterilisation war für viele Frauen nicht nur Eingriff in ihren Leib, sondern auch in ihr Leben. Die Hälfte der Sterilisierten waren Frauen, und gleichzeitig gehörten sie zu den 90% der Menschen, die durch die Sterilisation den Tod fanden. Mithilfe dieses Erbgesundheitsgesetzes praktizierten demnach die Nationalsozialisten den ersten planmässigen Massenmord an aus ihrer Sicht minderwertigem Leben. 2 Zwar blieben viele Zwangssterilisierte am Leben, aber ihrer Würde als Mann oder Frau beraubt und ohne jegliche Aussicht auf Nachkommen ein Massenmord mit Aufschub. 3 Trotzdem werden sie bis heute nicht bzw. erst allmählich als Opfer und Verfolgte des Naziregimes anerkannt. 4 Diese Arbeit gewährt einen Einblick in die Bedeutung dieses Gesetz und die Ideen, die sich dahinter verbargen. Gleichzeitig soll sie die Reaktionen und den Widerstand der Betroffenen, sei es der Sterilisierten oder deren Angehörigen, aufzeigen. 2. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses Bereits 1924 formuliert Hitler in seinem Werk Mein Kampf unter dem Stichwort völkischer Staat und Rassenhygiene, dass der völkische Staat für die Reinhaltung der Rasse zu sorgen habe. Demnach verlangte er, dass Menschen mit Krankheit und Mängeln die Zeugung von defekten Nachkommen verunmöglicht werden sollte. 5 1 Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus 2 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten S.33 4 Björn Marnau, Steril und rassenrein S.13 5 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S

4 Mithilfe der Gesetzesvorlagen und Beratungen in der Weimarer Zeit war es ihm bereits im Sommer 1933 möglich, ein Sterilisationsgesetz zu verabschieden. Man nannte dieses Gesetz nicht etwa Sterilisationsgesetz, was einen negativen Beigeschmack gehabt hätte, sondern Erbgesundheitsgsetz. Es erlaubte nun die Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen. Gemäss GzVeN (Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses) sollten Menschen, die erbrank waren oder am schwerem Alkoholismus litten, unfruchtbar gemacht werden. Als erbrank galten die Menschen, welche unter angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht (Epilepsie), erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit oder schwerer erblicher körperlicher Missbildung litten. 1 Die meisten Zwangsterilisationen wurden dabei aufgrund von Schwachsinn durchgeführt. Man suchte die Sterilisationskanditaten aus einem bestimmten sozialen Umfeld so waren es hauptsächlich Wohlfahrtsempfänger, Fürsorgezöglinge, Anstaltinsassen, Hilfsschüler, Strafhäftlinge, Prostituierte, Landstreicher, Zuhälter etc., die sterilisiert wurden. 2 Das Gesetz offenbart den eindeutigen Eingriff des Staates in das Private. Die Machtergreifung Hitlers beschränkte sich daher nicht nur auf das politische und öffentliche Leben, sondern griff nun in das private Leben jedes einzelnen ein. Der Staat konnte nun über den Wert jedes Bürgers für die Allgemeinheit entscheiden und demzufolge schädliches Leben verhindern. Die Realisierung des Sterilisationsgesetzes war von einer breiten Propagandakampagne begleitet. Es war den Nationalsozialisten bewusst, dass es eine enorme Schwierigkeit darstellen würde, dem deutschen Volk zu erklären, dass zahlreiche Volksangehörige minderwertig seien und sterilisiert werden müssten. In den Zeitungen und Zeitschriften wurde das Gesetz für die breite Masse damit begründet, dass der Geburtenrückgang bei den Wertvolleren dazu führen würde, dass sie von hemmungslos sich vermehrenden Minderwertigen überwuchert würden; die einzige Lösung sei deshalb, die Minderwertigen zu sterilisieren. Die Menschen wurden mit zahlreichen Schaubildern und Photomontagen manipuliert. 3 Auch das Theater und der Film beteiligte sich an der Propaganda-Aktion. So wurde zum Beispiel ab 1934 das von einem Erbbiologen verfasste bevölkerungspolitische Volksschauspiel mit dem Titel Erbstrom 1500 Mal und vor Hunderttausenden von Zuschauern aufgeführt. 4 In den Schulen wurde Erb- und Rassenpflege zum Pflichtthema, denn den Schülerinnen und Schülern sollte bewusst werden, dass wenn ihr Wille sich zu vermehren erlöschen sollte, das deutsche 1 Björn Marnau, Steril und rassenrein S.25 2 Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten S.30 3 Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus 4 Björn Marnau, Steril und rassenrein S

5 Volk zugrunde gehen würde; ihre hochwertigen Erblinien würden von den Unwerten verdrängt würde. 1 Doch gleichzeitig wurde ein bedeutender Teil des Gesetzes in den meisten Propaganda-Aktionen verheimlicht: der Zwangscharakter des Gesetzes Erbgesundheitsgericht und Verfahren Das NS-Regime beauftragte die Justiz, über die Sterilisation zu entscheiden. Dieses Vorgehen sollte in der Öffentlichkeit, bei den Betroffenen und bei den Kritikern aus dem Ausland den Eindruck erwecken, dass man nicht einfach einer rechtlosen Willkür und dem Missbrauch ausgeliefert sei. 3 Ausserdem wurde das Erbgesundheitsgericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet. Dies sollte einerseits den Protest einiger Betroffener entschärfen, sie würden mit Straftätern gleichgesetzt; anderseits war die freiwillige Gerichtsbarkeit weit formloser als die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und erlaubte den Richtern einen grösseren Einfluss. Im Jahr 1936 wurden 205 Sterilisationsgerichte und 18 Sterilisationsobergerichte eingerichtet. Beide Instanzen bestanden aus einem Richter als Vorsitzendem, einem beamteten Arzt und einem frei praktizierenden Arzt, der sich in der Erbgesundheitslehre besonders gut auskannte. Die Ärzte galten als die wahren Fachmänner, denn die Juristen waren Laien, was die medizinischen Aspekte anbelangte. Der Sterilisationsprozess begann mit einer Anzeige. Eine Anzeige zur Sterilisation konnte der Betroffene selbst stellen oder sein Vormund, aber auch Amtsärzte und Anstaltsleiter von Heil-, Kranken-, Pflege-, und Strafanstalten waren dazu ermächtigt. Nach einer Anzeige musste der Betroffene zu einer amtsärztlichen Untersuchung. Das ärztliche Gutachten war dann in den meisten Fällen die medizinische Begründung eines Antrages. Denn erst der Antrag setzte das Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht in Gang. Lautete die Diagnose angeborener Schwachsinn, musste man eine Intelligenzprüfung beim Amtsarzt absolvieren. 4 Viele Betroffene fielen durch die Prüfung, weil sie völlig verängstigt waren oder weil sie aufgrund ihrer Armut oder zu viel Erwerbsarbeit in der Kindheit die Schule nicht regelmässig besuchen konnten. 5 1 Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus 2 Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus 3 Björn Marnau, Steril und rassenrein S.57 4 Björn Marnau, Steril und rassenrein S.46 5 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S

6 Auch gab es Fragen, die nicht zum alltäglichem Schulwissen gehörtem; auch Tester hätten Schwierigkeiten gehabt, diese Fragen zu beantworten. 1 War eine Geisteskrankheit der Antragsgrund, so griff man auf frühere Anstaltsaufenthalte zurück. 2 Zusätzlich gab es dann Zeugenaussagen von Lehrern der Probanden, Arbeitgebern oder Nachbarn. Bei Anfallskranken waren die Zeugenaussagen der einzige Beweis für das Bestehen der Krankheit. Das Urteil wurde dann im Erbgesundheitsgericht gefällt. dass mehr oder weniger willkürlich dann, entschied, ob der Betroffene sterilisiert wurde oder nicht Folgen des Sterilisationsbeschlusses Neben der enormen seelischen Belastung war die Sterilisation, insbesondere für viele Frauen, lebensgefährlich. Dazu muss man aber vorerst die Operationsmethoden betrachten. 3.1 Operationsmethoden Die Durchtrennung der männlichen Samenleiter war ein vergleichsweise geringfügiger Eingriff, der häufig ambulant durchgeführt wurde. Das Abbinden, Quetschen, Durchschneiden, Entfernen der weiblichen Eileiter hingegen benötigt einen Bauchschnitt mit Vollnarkose. Damals kannte man rund 100 Methoden zur Sterilisation von Frauen. Die häufigste angewandte und empfohlene Methode war die Entfernung der Tube. 4 Da aber viele an den Folgen dieser Operationsmethoden starben und sich die entsprechenden Nachrichten schnell verbreiteten, wurde vor allem nach 1939 die unblutige, aber ebenfalls gefährliche Röntgensterilisation praktiziert. Sie kam häufig bei Widerstand der zu Sterilisierenden und in Konzentrationslagern zum Einsatz Körperliche und seelische Folgen Obwohl den zu Sterilisierenden immer wieder versichert wurde, dass die Sterilisation nur ein geringfügiger chirurgischer Eingriff sei, bedeutet sie für viele den Tod. Man schätzt, dass ca Menschen durch Sterilisation getötet wurden, davon 90% Frauen. Eine häufige Todesursache war Lungenembolie. 1 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S Björn Marnau, Steril und rassenrein S.46 3 Björn Marnau, Steril und rassenrein S.46 4 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S

7 Auch wurde vielen Frauen, die Widerstand leisteten, eine zwangsweise Vorsatznarkose gegeben, was das Risiko von Komplikationen und das Sterberisiko erhöhte. Man nahm somit den Tod dieser Frauen in Kauf. Somit war der Tod dieser Menschen der Beginn des geplanten Massenmordes. 1 Die eintretenden körperlichen Folgen bei Frauen waren Narbenbildung, Schmerzen in der Narbe bei eintretender Wetterverschlechterung, Schmerzen und Spannung in der Leistengegend oder beim Heben von schweren Lasten. Die Komplikationsrate einzuschätzen ist besonders schwierig, weil man die Komplikationen grundsätzlich nicht festhielt. Und wenn Komplikationen auftraten, wurden sie auf ein Fehlverhalten der Patienten und Patientinnen während des Heilungsprozesses oder auf den bereits schlechten Gesundheitszustand vor der Operation zurückgeführt. Die seelischen Probleme von zwangssterilisierten Männern waren häufig Störungen des Sexuallebens, Minderwertigkeitsgefühle und ähnliche Schäden der Persönlichkeit. 2 Bei Frauen hat die Kinderlosigkeit eine andere Bedeutung als bei Männern. Für viele Frauen war ihr Lebenszweck Mutter zu sein. Daher litten viele Frauen nach der Sterilisation an Angst, Depressionen, seelischem Trauma, mit Verschlimmerung ihres physischen Zustands oder sie wurden wieder rückfällig. Auch gab es Frauen, die durch enorme seelische Belastung Suizid begingen. 3 Zusätzlich legte der Staat den Zwangssterilisierten weitere Bürden auf. Die Zwangssterilisation zerrüttete die Ehe. Denn das am 18.Oktober 1935 verabschiedete Ehegesundheitsgesetz verbot denjenigen, die unter einer Erbkrankheit litten, den Zwangsterilisierten zu heiraten. Dieses Gesetz belastete nicht nur die erbkranken Menschen, sondern auch die erbgesunden, die mit einem Minderwertigen die Ehe eingehen wollten. Zudem mussten Erbkranke auf viele staatliche Vergünstigungen verzichten. So wurden ihnen die Ehestandsdarlehen verweigert. Seit 1933 konnte jeder Ehemann einen zinslosen Kredit in der Höhe von Reichsmark beantragen für die Förderung eines gemeinsamen Haushaltes. Auch bekamen erbkranke Familien keine Kinderunterstützungen. Das Mutterkreuz, mit dem die NSDAP Mütter von vier und mehr Kindern auszeichnete, war den deutschblütigen und hochwertigen Frauen vorbehalten; und damit verbunden waren materielle Vergünstigungen. Ausserdem wurden Zwangssterilisierte mit einem Berufsverbot belegt, das allerdings weniger ausgeprägt war wie für die Juden. 4 1 Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S:379 2 Björn Marnau, Steril und rassenrein S Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus S Björn Marnau, Steril und rassenrein S

8 Verwehrt wurden ihnen der Besuch einer weiterführenden Schule und somit alle akademischen Berufe sowie Berufe, die ein Gesundheitszeugnis erforderten. Der Nationalsozialistische Staat erlegte den Zwangssterilisierten in vieler Hinsicht die schwersten Belastungen auf Reaktionen der Betroffenen und ihrer Angehörigen Einen Einblick in das Denken und Fühlen der Sterilisierten erlauben uns die Intelligenzprüfungen, die zum Teil die Persönlichkeit des Untersuchenden durchscheinen lassen, aber auch die Vernehmungsprotokolle und die schriftlichen Eingaben an die Amtsärzte. Die meisten Sterilisierten lebten in ihrer Familie, so dass auch die Angehörigen unmittelbar berührt wurden. Auch hing der Erbwert direkt mit der Familie zusammen. Aus diesen Gründen finden sich zahlreiche Stellungnahmen von Angehörigen Sterilisation im Interesse der Betroffenen Eine kleine Minderheit der Sterilisierten schien die Unfruchtbarmachung aus praktischen Gründen (zum Beispiel Empfängnisverhütung) gutzuheissen. Doch viele fühlten sich unsicher. So stellten sie selber eine Anzeige und gaben die Einverständniserklärung, die sie jedoch nach einigen Monaten wieder zurückzogen. Der Sinneswandel kam wahrscheinlich daher, dass man weniger die Infertilität fürchtete, als vom Gericht als erbkrank abgestempelt zu werden. Die meisten Sterilisierenden waren weder Regimegegner noch überzeugte Nationalsozialisten. Dennoch gab es Betroffene oder Angehörige, die das Gesetz ausdrücklich befürworteten. 3 Gleichzeitig gab es aber auch Menschen, die das Gesetz an sich befürworteten, doch sobald es um die Sterilisation der eigenen Person oder naher Angehöriger ging, empfand man sie als Fehlentscheidung. 4 1 Björn Marnau, Steril und rassenrein S Björn Marnau, Steril und rassenrein S Björn Marnau, Steril und rassenrein S Björn Marnau, Steril und rassenrein S

9 4.2 Resignatives Fügen Es gab Sterilisierte, die gegen das Unfruchtbarmachen keinen Widerstand leisteten, ihm aber auch nicht zustimmten. Einerseits weil es ihnen gleichgültig war, anderseits fügten sie sich dem Zwang, weil sie ihre Chancen für die Gegenwehr für gering hielten. So gehörte zur ersten Gruppe ein Arbeitsscheuer, der auf die Frage, ob er einverstanden sei oder widerspreche, einfach nur mit den Schultern zuckte und behauptete, dass er keine besonderen Wünsche bezüglich dieser Sache habe. Dass der Widerstand gegen die staatliche Ordnung letztendlich nichts brachte, zeigt die häufige Aussage, dass man sowieso nicht darum herumkomme. Den Anstaltinsassen wurde häufig angeboten, sie könnten die Anstalt verlassen, wenn sie einer Sterilisation zustimmten Widerstand der Betroffenen Dann gab es Menschen, die unter dem GzVeN verfolgt wurden, sich aber nicht ohne weiteres den staatlichen Forderungen beugten. Es waren hauptsächlich zu Sterilisierende aus der Unterschicht, die sich ganz direkt widersetzten. Dabei mussten sie Konsequenzen auf sich nehmen wie Verfolgung oder polizeiliche Zuführung. Wer den Termin im Sterilisationsgericht unentschuldigt verpasste, konnte durch polizeilichen Einsatz vorgeführt werden. Auch kam es vor, dass man zu den ersten ärztlichen Untersuchungen im Gesundheitsamt mit staatlicher Gewalt hingeführt wurde. Der Staat reagierte zuerst mit Androhungen auf Zwang, dem die meisten sich beugten, und bei einer Verweigerung führten sie die Androhung aus. 2 Viele versuchten, den Gewaltmassnahmen zu entgehen, indem sie den Wohnort wechselten oder sogar ins Ausland flüchteten. Manche liessen sich lieber auf eigene Kosten in eine Anstalt einweisen, als sterilisiert zu werden. 3 Einige versuchten durch Trotzschwangerschaften der Zwangssterilisation zuvorzukommen. Sie konnten sich dadurch ihren Kinderwunsch erfüllen und anderseits die Sterilisation aufschieben. So ist es einer jungen Frau aus Münsterdorf gelungen, zwei Kinder zur Welt zu bringen, obwohl ihr Termin zur Sterilisation bereits fest stand. Auch wuchs der Protest von Angehörigen zunehmend, so dass in den Jahren unter den führenden Nationalsozialisten ein heftiger Streit entbrannte über den Sinn, Unsinn und Wahnsinn der Sterilisationspolitk. So ging die Zahl der zu Sterilisierenden zurück, um dem wachsenden Widerstand und dem Zweifel gegenüber dem Staat entgegenzuwirken. 4 1 Björn Marnau, Steril und rassenrein S Björn Marnau, Steril und rassenrein S Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus 4 Björn Marnau, Steril und rassenrein S

10 Unübersehbar war jedoch auch ein Zusammenhang mit dem Kriegsbeginn, denn am 31. August 1939 erliess man die Verordnung, dass nur noch die dringlichen Fälle sterilisiert werden sollten und die anderen bis zum Kriegsende aufgeschoben werden sollten. Denn die Ärzte wurden eingezogen und aufgrund der Mobilisierung nahm man Rücksicht auf die Stimmung der Minderwertigen Zwangssterilisation in Konzentrationslagern Um das vollständige Ausmass der Sterilisationspolitik zu erkennen, muss man die Zwangssterilisation in den Konzentrationslagern mit einbeziehen. Das soll mit einem konkreten Beispiel an Roma und Sinti geschehen. Die Zwangssterilisation an Roma und Sinti 1935 begann die zwangsweise Einweisung der Roma und Sinti in die Lager. Ihre Verfolgung übernahm vorerst die Polizei. Doch immer mehr waren die Polizeistellen mit der Einteilung und Erfassung überfordert, so dass Roma und Sinti ab 1939 in die osteuropäischen Ghettos und Konzentrationslager deportiert wurden. Nach der Verordnung Himmlers wurden die Roma und Sinti in das KZ Auschwitz gebracht, wo ein Zigeunerfamilienlager errichtet wurde. Innerhalb von eineinhalb Jahren verloren Menschen ihr Leben durch Hunger, Kälte, Seuchen, Folterungen und Menschenversuche wurden alle Insassen des Zigeunerlagers vergast, nur wenige wurden in andere KZ deportiert, die Frauen kamen ins KZ Ravensbrück. Die Opferzahlen unter den Roma und Sinti lassen sich nur schwer schätzen und bewegen sich zwischen und Ermordeten. 2 Um die Zigeunerfrage zu lösen, wurde ab 1934 die Zwangssterilisation an ihnen praktiziert, wobei sie unter die Kategorie Schwachsinnige fielen. Sie waren für die Rassenforscher Menschen mit fehlender sozialer und geistiger Entwicklung. Hunderte von Frauen wurden Opfer von Sterilisationsexperimenten, an ihnen wurden Methoden zur Massensterilisation erprobt. Ein Bewegrund für diese Massensterilisation war die hohe Kinderzahl der Roma und Sinti. Man wollte das Einsickern von Zigeunerblut in den deutschen Volkskörper verhindern. 3 1 Björn Marnau, Steril und rassenrein S Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S

11 Anderseits bezweckte die Massensterilisation, dass die Frauen und Mädchen als Arbeitskräfte erhalten bleiben und erst später vernichtet werden sollten. Doch viele überlebten den Eingriff nicht oder waren zu geschwächt um zu arbeiten. 1 Den Roma und Sinti wurde teils die Wahl zwischen Konzentrationslager und Sterilisation freigestellt. Doch es ist kein einziger Fall dokumentiert, nach dem jemand nach einer Sterilisation freigelassen wurde. 2 Die Nationalsozialisten behaupteten, wenn keine Gefahr auf Schwangerschaft bestehe, würden sich die Frauen der Prostitution zuwenden und eine Gefahrenquelle für die jungen Männer werden. Doch die Wirklichkeit sah ganz anders aus: Weil nun die Gefahr auf eine Schwangerschaft nicht mehr bestand, wurden sie von den SS-und Gestapomännern vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. In den Konzentrationslagern wurde Röntgensterilisation, medikamentöse Sterilisation und Sterilisation durch intrauterine Reizwirkung angewandt. Gesucht wurde eine billige, schnell durchführbare und nicht so schnell bemerkbare Methode. Man entwickelte so eine Röntgensterilisation mit Zwei- Röhren-System, mit der man Menschen täglich sterilisieren konnte. Zwar konnte man diese Methode nicht verheimlichen, da durch hohe Röntgendosen die Hoden und Eierstöcke zerstört wurden. Eine besonders grausame Methode war, dass man Formalin/Novocain in den Spaltraum der Gebärmutter spritzte. Viele junge Mädchen litten extrem unter den Schmerzen, denn aus ihren Geschlechtsteilen blutete es stark. Oder man schnitt ihren Leib auf und entfernte die Gebärmutter, ohne dabei die Frauen unter Narkose zu stellen. Die Sterilisation wurde meist ohne Wissen und ohne Einwilligung der Roma- und Sinti-Mädchen durchgeführt. Man liess sie eine Erklärung unterschreiben, ohne sie aufzuklären, was sie unterschrieben. Die meisten Roma- und Sinti-Frauen konnten nicht lesen, und wenn, dann kannten sie die Bedeutung von Sterilisation nicht. 3 Durch die Sterilisation zerstörte man die kulturelle Identität der Roma und Sinti, deren Leben eng mit der Sippe und Grossfamilie gebunden ist. 1 Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S.29 2 Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S.30 3 Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S

12 Den Schmerz und den bitteren Verlust ihrer Würde drückte eine überlebende Sintezza folgendermassen aus: Da hat man schon Mädchen mit 12 Jahren sterilisiert, die jetzt niemals erleben dürfen, wie es als Frau ist, ein Muttergefühl zu haben, nämlich das Gefühl zu haben: für was bin ich auf dieser Welt. Ich bin sehr gedemütigt worden, nicht nur in moralischer Hinsicht, auch als Frau Der Umgang mit Zwangssterilisierten nach 1945 Das Sterilisationsgesetz wurde in der Bundesrepublik Deutschland erst mit dem 5. Strafrechtsreformgesetz von 1974 endgültig abgeschafft. Nach Kriegsende konnten die Sterilisierten eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Das Wiederaufnahmeverfahren war in den meisten Fällen erfolgreich, und die Beschlüsse des Nazi- Regimes wurden aufgehoben. Derartige Entscheidungen erwiesen den Sterilisierten keine materielle Entschädigung, dennoch waren sie eine persönliche Genugtuung. Das am 18. September 1952 in Kraft getretene Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung hatte verfügt, dass Zwangsterilisierte von der Annerkennung als Opfer ausgeschlossen wurden und keine Ansprüche gelten machen konnten. Als Asoziale und Berufsverbrecher schieden die Insassen der Arbeitshäuser aus, weil sie keine politischen Gegner des Nationalsozialismus waren. Denn wer die Eingliederung in das staatliche Leben ablehnte, würde mit jeder staatlichen Ordnung in Konflikt geraten. Geisteskranke konnten keine Gegner sein, weil sie die Fähigkeit dazu nicht besassen wurde dann von der damaligen Bundesregierung ein Härtefonds für nicht jüdische Verfolgte errichtet. Die Zwangssterilisierten konnten aus diesem Fonds auf Antrag hin eine einmalige Zuwendung von bis zu DM erhalten wurde die Regel geändert, und Sterilisierte erhalten eine laufende Entschädigung; wenn durch die Sterilisation ein Gesundheitsschaden entstanden ist, werden sie auch für dadurch entstandene Kosten entschädigt. 2 1 Theresia Seible, In.: Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S.28 2 Björn Marnau, Steril und rassenrein

13 7. Fazit Das Nationalsozialistische Regime bekämpfte alle Minderheiten in seinem Staat. Das betraf nicht nur die Juden und Roma und Sinti, sondern auch Menschen, die an Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht (Epilepsie), erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit oder schwerer erblicher körperlicher Missbildung litten. Diese Menschen bekamen vom Staat das Stigma aufgedrückt erbkrank zu sein. Mithilfe des Sterilisationsgesetzes schuf man die Grundlage zur Vernichtung des lebensunwertem Leben. Man konnte nun die Erbkranken ohne deren Einverständnis sterilisieren und somit in absehbarer Zukunft einen sterilen und rassereinen Staat schaffen. Man nahm den Zwangssterilisierten nicht nur das Recht, Nachkommen zu haben, sondern beschnitt sie auch vieler staatlicher Rechte. Doch neben diesen Demütigungen hatten viele noch körperliche und seelische Schmerzen. 1 Viele Zwangsterilisierte kämpften in den Folgejahre und -jahrzehnten mit traumatischen Erinnerungen und konnten keine Familie mehr gründen. Für diese Menschen endete das Nazi-Regime nicht Björn Marnau, Steril und rassenrein S Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten, S

14 Literaturverzeichnis Bücher - Björn Marnau, Steril und rasserein: Zwangssterilisation als Teil der nationalsozialistischen Rassenpolitik 1934 bis 1945 Der Kreis Steinburg als Beispiel, Peter Lang europäischer Verlag der Wissenschaften Frankfurt am Main, 2003, S (Abk.: Björn Marnau, Steril und rassenrein) - Gisela Bock, Zwangsterilisation im Nationalsozialismus: Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Band 48, Westdeutscher Verlag, 1986, S (Abk.: Gisela Bock, Zwangsterilisation im Nationalsozialismus) Aufsätze: - Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten: Zwangsterilisation im Nationalsozialismus, In: Jekh Chib, Das Vergangene ist nicht vergangen, Roma- und Sinti-Frauen Verfolgung Widerstand Überlebensstrategien, Nr.4, Mai 1995, S (Abk.: Yvonne Küsters, Die Hauptlast in der Nazizeit hat die Frau durchgehalten) Internet: , 18:13 (Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus - Eine Beschreibung der Praxis der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus mit Auswertung der Quellen zu Mannheim, 1992) (Abk.: Stefan Berninger, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus) Titelbild: - s1600-h/hitlerjugend.jpg

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