Name / Firma / Organisation : Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Name / Firma / Organisation : Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel"

Transkript

1 Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Amthausgasse 18, 3011 Bern Kontaktperson : Walter Stüdeli Telefon : walter.stuedeli@svkh.ch Datum : 16. März 2015 Wichtige Hinweise: 1. Wir bitten Sie keine Formatierungsänderungen im Formular vorzunehmen! 2. Wenn Sie einzelne Tabellen im Formular löschen möchten, so können Sie unter "Extras/Dokumentenschutz aufheben" den Schreibschutz aufheben. 3. Ihre elektronische Stellungnahme senden Sie bitte bis am 23. März 2015 an folgende Adresse: hmr@bag.admin.ch

2 Teilrevision Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) Name / Firma (bitte auf der ersten Seite angegebene Abkürzung verwenden) Allgemeine Bemerkungen Der bedankt sich für die Einladung zur Anhörung der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) und bezieht gerne Stellung. Wir sind grundsätzlich mit dem Verordnungsentwurf einverstanden, namentlich der Aufhebung von Art. 22 Bst. p der AWV. Auf Wunsch des Bundesamtes für Gesundheit hat der bereits im Sommer 2014 seine Überlegungen über die Umsetzung der Motion Eder ( ) schriftlich in einem Mail an die Herren Enderle und Schneeberger vom 9. Juli 2014 eingereicht. Aus unserer Sicht sollten folgende Punkte konkretisiert werden: Einleitung Für die OTC-Industrie und den Fachhandel ist es zentral, dass die PatientInnen/KundInnen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte nicht verwechseln. Auch müssen die für die Zulassung, Herstellung und Abgabe zu berücksichtigenden umfangreichen Anforderungen an Qualität und Wirksamkeit durch die Patienten/Kunden nachvollzogen werden können. Die Konkretisierung des Pflichttextes und die Schaffung eines Labels sind deshalb eine grosse Chance zu Gunsten einer eindeutigen Positionierung der OTC-Arzneimittel. Werbung besteht erstens aus Text- und zweitens aus Bildelementen. Der Verordnungsentwurf regelt einzig den Pflichttext und führt ein erlaubtes Bildelement ein. Der Verordnungstext lässt offen, welche freiwilligen "redaktionellen" Textaussagen über ein OTC in der Werbung oder in einer Publireportage gemacht werden dürfen. Die Motion Eder besagt explizit, dass in der Werbung, also auch in den Textpassagen, erwähnt werden darf, dass ein Arzneimittel zugelassen ist. Unsere Interpretation ist es, dass alle Aussagen erlaubt sind, solange diese rechtlich korrekt sind. Insbesondere kommen die HMG Art. 31 und 32 zur Anwendung.

3 Name / Firma Artikel Kommentar / Bemerkungen Antrag für Änderungsvorschlag (Textvorschlag) Art. 16 Abs. 5 Bst. c Die Änderungen und Vereinheitlichung der Pflichtangaben sind aus unserer Sicht nachvollziehbar. Wir schlagen vor, den Begriff zu ergänzen mit "Dies ist ein behördlich Arzneimittel". Die ist aus unserer Sicht für Laien besser verständlich. c. den ausdrücklichen und gut lesbaren Hinweis: 1. bei Arzneimitteln mit Packungsbeilage: «Dies ist ein behördlich Arzneimittel. Lesen Sie die Packungsbeilage.»; oder 2. bei Arzneimitteln Packungsbeilage: «Dies ist ein behördlich Arzneimittel. Lesen Sie die Angaben auf der äusseren Packung.» Art. 17 Abs. 1, 2 und 3 jeweils erster Satz Anpassung gemäss obenstehender Erklärung Art. 17 Abs. 1, 2 und 3 jeweils erster Satz 1 Bei Fernsehspots sowie Kinowerbung muss am Schluss ein Hinweis mit folgendem Standtext eingeblendet werden: «Dies ist

4 Arzneimittel.Lassen Sie sich von einer 2 Bei Radiospots muss am Schluss ein Hinweis mit folgendem Wortlaut eingeschaltet werden: «(Präparatename) ist Arzneimittel. Lassen Sie sich von einer 3 Bei Werbung auf elektronischen Anzeigetafeln muss am Schluss folgender Standtext eingeblendet werden: «Dies ist Arzneimittel. Lassen Sie sich von einer

5 Anhang (Art. 17a Abs. 2) Bildliche Darstellung für die Werbung mit dem Zulassungsstatus Bei der bildlichen Darstellung wurde einerseits die Logik der Kategorien A-D übernommen (Doppelkreis mit Buchstabe), gleichzeitig wurde das Signet der Zulassungsbehörde Swissmedic ersatzlos gestrichen. Wir finden diesen Vorschlag explizite Swissmedic-Nennung nicht kohärent und schlagen vor, das Bildelement mit dem Swissmedic-Logo zu ergänzen. Der Name Swissmedic steht für eine hohe Qualität und Sicherheit der Arzneimittel und erlaubt es den Kundinnen und Kunden, diese rasch als solche zu erkennen. Statt " Arzneimittel" schlagen wir ebenfalls den Begriff "behördlich Arzneimittel" vor, der für Laien besser verständlich sein dürfte. Anhang (Art. 17a Abs. 2) Bildliche Darstellung für die Werbung mit dem Zulassungsstatus Beispiel Arzneimittel Kategorie C Vorschlag Verordnung Vorschlag (Ergänzung Swissmedic- Logo) Art. 25a Abs.3 (neu) Übergangsbestimmungen Übergangsfrist Für den ist es wichtig, dass Werbemittel, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung freigegeben wurden, während einer Übergangsfrist von 5 Jahren unverändert weiter eingesetzt werden können. Die Anpassungen des Pflichttextes sind mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden, der Zeit in Anspruch nimmt. Ohne längere Übergangsfrist wären die Zulassungsinhaber gezwungen, bereits produzierte Materialien zu vernichten. 3 Die Übergangsfrist für die revidierten Artikel Art. 16 Abs. 5 Bst. c, Art. 17 Abs. 1, 2 und 3 jeweils erster Satz sowie Art. 17a beträgt fünf Jahre ab Inkrafttreten.

Stellungnahme von. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt. : Rigistrasse 9, 8006 Zürich. Telefon : :

Stellungnahme von. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt. : Rigistrasse 9, 8006 Zürich. Telefon : : Stellungnahme von Name / Firma / Organisation / Amt : Stiftung für das Tier im Recht Abkürzung der Firma / Organisation / Amt : TIR Adresse : Rigistrasse 9, 8006 Zürich Kontaktperson : Andreas Rüttimann

Mehr

Vorentwurf Tabakproduktegesetz (TabPG): Vernehmlassungsverfahren

Vorentwurf Tabakproduktegesetz (TabPG): Vernehmlassungsverfahren Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Pro Familia Schweiz Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Marktgasse 36 Kontaktperson : Dr. Lucrezia Meier-Schatz Telefon : 031 381 90 30 E-Mail

Mehr

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : Datum :

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon :   Datum : Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : E-Mail : Datum : Wir bitten Sie um Ihre Stellungahme bis spätestens 21. April 2015.

Mehr

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse Bern

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse Bern DER REGIERUNGSRAT LIESTAL, 17. März 2009 DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT An das Bundesamt für Veterinärwesen Schwarzenburgstrasse 155 3003 Bern Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung

Mehr

Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme

Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme Name / Firma / Organisation: economiesuisse Abkürzung der Firma / Organisation:

Mehr

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht

Mehr

Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Vernehmlassung vom 21.10.2009 bis 05.02.2010

Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Vernehmlassung vom 21.10.2009 bis 05.02.2010 Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Gesellschaft Schweizerischer Amts- und Spitalapotheker Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : 3000 Bern Kontaktperson : Dr. pharm. Enea Martinelli

Mehr

Verordnung über die Krankenversicherung

Verordnung über die Krankenversicherung Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Änderung vom 1. Juli 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 1995 1 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Mehr

Vernehmlassung zum Handbuch betreffend die Spezialitätenliste 2017: Eingabe SVKH

Vernehmlassung zum Handbuch betreffend die Spezialitätenliste 2017: Eingabe SVKH Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH Die Hersteller und Distributeure von Komplementär- und Phytoarzneimitteln Association Suisse pour les Médicaments de la Médecine Complémentaire

Mehr

Entwurf Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung: Vernehmlassungsverfahren 2017

Entwurf Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung: Vernehmlassungsverfahren 2017 Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : economiesuisse Abkürzung der Firma / Organisation : (wird vom BAG ausgefüllt) Adresse : Hegibachstr. 47, 8032 Zürich Kontaktperson : Simone Rieder Telefon

Mehr

Entwurf zur Diskussion

Entwurf zur Diskussion Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Entwurf zur Diskussion Abkürzung der Firma / Organisation : SMP Adresse : Weststrasse 10, 3000 Bern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard

Mehr

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen. Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien

Mehr

Verordnung. vom 16. November 2016

Verordnung. vom 16. November 2016 Verordnung über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder (TAFV 3) vom 16. November 2016

Mehr

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013 Stellungnahme von / Organisation : NGO-Allianz Ernährung, Bewegung und Körpergewicht Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : c/o CardioVasc Suisse Kontaktperson : Andy Biedermann Telefon : E-Mail

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Berlin, 01.03.2013 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Planungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung. Privatperson

Planungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung. Privatperson DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Verkehr Entfelderstrasse 22 5001 Aarau FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Planungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung vom 4. April 2016 bis 27. Juni

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung vom 18. Mai / 14. September )

Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung vom 18. Mai / 14. September ) 500.50 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Verordnung zum Einführungsgesetz zum Heilmittelgesetz; VOzEGzHMG) Vom. Dezember 00 (Stand. Januar 0) Gestützt

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

Pharmazentralnummer (PZN): Funktion und Bedeutung

Pharmazentralnummer (PZN): Funktion und Bedeutung Seite 1 von 6 Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung, Mainz Pharmazentralnummer (PZN): Funktion und Bedeutung Stand: 03/2009 Verfügbar unter: http://www.lua.rlp.de/navigation/downloads/

Mehr

Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ

Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Bern, 17.09.09 Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ Rücksendung bis

Mehr

Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014

Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014 Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das BfArM ist ein Bundesinstitut

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 68.8 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) vom 7.05.006 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Kantonalen Anwaltsgesetzes

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 8.5. Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vom.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis Stellungnahme von / Organisation : Schweizerischer Bauernverband Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Laurstrasse 10, 5201 Brugg Kontaktperson : Thomas Jäggi Telefon : 056 462 51 11 E-Mail :

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich

Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV) Änderung vom 8. September 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

GR-Grundsatz Führung Reglement Gebührenerhebung

GR-Grundsatz Führung Reglement Gebührenerhebung Inhaltsverzeichnis. Abschnitt Allgemeines... Art. Einleitung und Zweck... Art. Zielsetzung... Art. Grundsätze.... Abschnitt Gebührenzuschläge... Art. Geltungsbereich... Art. 5 Beschleunigtes Zulassungsverfahren...

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) ENTWURF Änderung vom... Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 8a der Spielzeugverordnung vom 27. März 2002 1,

Mehr

Co-Marketing von Arzneimitteln. Version 07/2015

Co-Marketing von Arzneimitteln. Version 07/2015 Version 07/2015 Art. 14 HMG Das Schweizerische Heilmittelinstitut ist befugt, für bestimmte Kategorien von Arzneimitteln vereinfachte Zulassungsverfahren vorzusehen, sofern dies mit den Anforderungen an

Mehr

Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik): Vernehmlassungsantwort von H+

Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik): Vernehmlassungsantwort von H+ Bundesamt für Gesundheit 3003 Bern Ort, Datum Ansprechpartner Bern, 30. September 2011 Martin Bienlein Direktwahl E-Mail 031 335 11 13 martin.bienlein@hplus.ch Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung

Mehr

Ausstellung von Zertifikaten gemäß 73a Abs. 2 AMG (WHO-Zertifikate)

Ausstellung von Zertifikaten gemäß 73a Abs. 2 AMG (WHO-Zertifikate) Seite 2 von 7 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt die Bearbeitung von Anträgen auf Exportzertifikate über die Qualität pharmazeutischer Produkte. 2 Grundlegende Dokumente; Definitionen und Abkürzungen

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Erläuterung zum Ausfüllen des Formulars Erstanzeige einer Anwendungsbeobachtung nach 67 Abs. 6 AMG / nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfung

Erläuterung zum Ausfüllen des Formulars Erstanzeige einer Anwendungsbeobachtung nach 67 Abs. 6 AMG / nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfung Erläuterung zum Ausfüllen des Formulars Erstanzeige einer Anwendungsbeobachtung nach 67 Abs. 6 AMG / nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfung nach 63f Abs. Bitte verwenden Sie dieses Formular ausschließlich

Mehr

Inhalt. In einem Satz. Problemstellung. Ziele

Inhalt. In einem Satz. Problemstellung. Ziele 01.11.2016 Forum Recht BJ -30. Juni 2016 Elektronisch unterstützte Auswertung dreier Vernehmlassungen im Bundesamt für Gesundheit (Fallstudie) an den Beispielen Tabakproduktegesetz, Tierarzneimittelverordnung

Mehr

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung

Mehr

Inkrafttreten am 1. April 2008. Erläuterungen zur Verordnung

Inkrafttreten am 1. April 2008. Erläuterungen zur Verordnung Verordnung des EDI vom 20. März 2008 über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung Inkrafttreten am 1. April 2008 Erläuterungen

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1976

Mehr

Erneuerung der Bewilligung Abschnitt 2, 3.1, 4.1, 5, 6.3, 7. Wechsel der verantwortlichen Person Abschnitt 2, 3.1, 3.2, 6.2, 6.4, 6.

Erneuerung der Bewilligung Abschnitt 2, 3.1, 4.1, 5, 6.3, 7. Wechsel der verantwortlichen Person Abschnitt 2, 3.1, 3.2, 6.2, 6.4, 6. Öffentliche Apotheke, Gesuch um Bewilligung: zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke 1 zum Detailhandel mit Arzneimitteln zur Herstellung von Arzneimitteln Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010 vom 10. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über

Mehr

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Das E-Government-Gesetz des Bundes Das E-Government-Gesetz des Bundes Tübingen, 22. Oktober 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Bundesrat Drucksache 768/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar

Mehr

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Stellen Sie ein wirkstoffhaltiges Rezepturarzneimittel her. Verwenden Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische

Mehr

Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Beilage 2: Fragenkatalog zur Vernehmlassung Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Fragenkatalog zur Vernehmlassung Stellungnahme eingereicht

Mehr

Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts

Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts Stand der Arbeiten 19. Juni 2015: Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen 05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.

Mehr

Bewilligungsanforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln durch Logistikunternehmen

Bewilligungsanforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln durch Logistikunternehmen Bewilligungsanforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln durch Logistikunternehmen Dokument gültig ab: 31. Januar 2012 Dokumentennummer: I-SMI.TI.11 Version 01 Klassifizierung: Öffentlich Ersetzt Dokument:

Mehr

vom 17. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2011)

vom 17. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2011) Verordnung über die Arzneimittelwerbung (Arzneimittel-Werbeverordnung, AWV) 812.212.5 vom 17. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31 33 des Heilmittelgesetzes

Mehr

Medizin- und IVD-Produkte- Verordnung Tagung 2017

Medizin- und IVD-Produkte- Verordnung Tagung 2017 EINLADUNG Medizin- und IVD-Produkte- Verordnung Tagung 2017 Mittwoch 20. September 2017 Kursaal Bern Kooperation mit: Inhalt der Tagung Sehr geehrte Interessenten Die diesjährige Compliance Tagung steht

Mehr

Internetseiten der Pharmaindustrie: Passwortschutz für Arzneimittel-Fachwerbung. zu geschützten Websites im Pharmabereich. Dr.

Internetseiten der Pharmaindustrie: Passwortschutz für Arzneimittel-Fachwerbung. zu geschützten Websites im Pharmabereich. Dr. Internetseiten der Pharmaindustrie: Passwortschutz für Arzneimittel-Fachwerbung swiss-rx-login.ch/: i Der Schlüssel l zu geschützten Websites im Pharmabereich Dr. Dieter Grauer SGCI Chemie Pharma Schweiz

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

Heilmittelverordnungspaket III Anhörung vom 5. März bis 5. Mai 2009

Heilmittelverordnungspaket III Anhörung vom 5. März bis 5. Mai 2009 http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04667/04673/index.html?lang=de Stellungnahme von Name / Firma / Organisation Abkürzung der Firma / Organisation : Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte

Mehr

Entwurf. G e s e t z zum NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag. Artikel 1

Entwurf. G e s e t z zum NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag. Artikel 1 Entwurf G e s e t z zum NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag Artikel 1 (1) Dem am 26. Februar/1. März 2016 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Veranstaltung von digitalen

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) analog:

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) analog: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine

Mehr

Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Stand November 2014

Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Stand November 2014 Swissmedic Regulatory News aus dem Bereich Zulassung 2014 13. November 2014, Stade de Suisse Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Stand November 2014 Andreas Balsiger Betts, Leiter Bereich

Mehr

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg .. Ausführungsgesetz vom 9. Mai 996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf den Achten Titel und den Achten Titel bis

Mehr

Marketing. Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis. Bénédict-Schule Zürich

Marketing. Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis. Bénédict-Schule Zürich Bénédict-Schule Zürich IPT - Integrierte Praxisteile Kompetenznachweis 2014 Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis Marketing Bildquelle: zuerich.com 1. Prozess und Ausgangslage

Mehr

Erfahrungen aus der Umsetzung der Teilrevision AMZV

Erfahrungen aus der Umsetzung der Teilrevision AMZV Swissmedic Regulatory News aus dem Bereich Zulassung 2014 13. November 2014, Stade de Suisse Erfahrungen aus der Umsetzung der Teilrevision AMZV Dr. Renate Essen, Leiterin Einheit 2 der Abteilung Case

Mehr

über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg

über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg 8.0.8 Verordnung vom 8. März 005 über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 6. November 999, namentlich den Artikel 30;

Mehr

ejustice in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

ejustice in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund ejustice in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund Agenda 1. ZertES-Totalrevision 2. elektronischer Rechtsverkehr 3. elektronische Akteneinsicht 2 Inhalt der ZertES-Totalrevision Botschaft wurde vom

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Gesuch für Versuche mit Organismen (Beiblatt zum Gesuch für Versuche mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln )

Gesuch für Versuche mit Organismen (Beiblatt zum Gesuch für Versuche mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ) Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschzng WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Gesuch für Versuche mit Organismen (Beiblatt zum Gesuch für

Mehr

nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte, Zul mit DE= CMS

nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte, Zul mit DE= CMS - 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 D-53175 Bonn pharmazeutische Unternehmer mit DE=RMS, nat. Zul, Parallelimp nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte,

Mehr

Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert

Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert 6. Essener Gespräche zur Infrastruktur, 10. März 2016 Das IT-Sicherheitsgesetz Ergänzung BSI-Gesetz und mehrerer

Mehr

Bitte stellen Sie für inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Änderungsvorschläge getrennte Anträge!

Bitte stellen Sie für inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Änderungsvorschläge getrennte Anträge! Änderungsvorschlag für den OPS 2010 Hinweise zum Ausfüllen und Benennen des Formulars Bitte füllen Sie dieses Vorschlagsformular elektronisch aus und schicken Sie es als E-Mail-Anhang an vorschlagsverfahren@dimdi.de.

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Rochusstraße 1 53107 Bonn Nö/Mo 22.11.2016 Per E-Mail: IVb4@bmas.bund.de IB2@bmf.bund.de Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des

Mehr

Zulassungsverfahren für homöopathische und anthroposophische

Zulassungsverfahren für homöopathische und anthroposophische Zulassungsverfahren für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel Stand: September 2006 1 Zweck dieses Merkblatts In der neuen Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 KAV Nds. A 10/2012 Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem

Mehr

1. Bitte füllen Sie für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge jeweils ein eigenes Formular aus.

1. Bitte füllen Sie für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge jeweils ein eigenes Formular aus. Änderungsvorschlag für den OPS 2016 Bearbeitungshinweise 1. Bitte füllen Sie für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge jeweils ein eigenes Formular aus. 2. Füllen Sie dieses Formular elektronisch

Mehr

Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit

Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit Formularsatz zur Abschlussarbeit Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Formular A Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit Nach Festlegung von Thema,

Mehr

Richtlinien und Hinweise. zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis

Richtlinien und Hinweise. zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis Richtlinien und Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis Das Formblatt 1 (Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis) ist vollständig digital ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben dem

Mehr

QMS Klinische Forschung

QMS Klinische Forschung Standard Operating Procedures (SOP) - Prozessbeschreibung ID P2_PM_01 Version: 1.0 Gültig ab: Erstellt von: Astrid Mattes (am 04. Februar 2013) Freigegeben von: Christiane Pauli-Magnus (am 05. März 2013)

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Entwurf Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung: Vernehmlassungsverfahren 2017

Entwurf Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung: Vernehmlassungsverfahren 2017 Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Swiss Textiles Abkürzung der Firma / Organisation : (wird vom BAG ausgefüllt) Adresse : Beethovenstrasse 20 Kontaktperson : Nina Bachmann Telefon : 044 289

Mehr

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR )

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR ) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung,

Mehr

Vorwort... 5 Die Autoren... 7

Vorwort... 5 Die Autoren... 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den

Mehr

S G A - T i p p 3/08

S G A - T i p p 3/08 S G A - T i p p 3/08 Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Redaktion: Dr. iur. Dieter Daubitz, Mühlenplatz 11, 6004 Luzern, Tel. 041 410 35 02 Fax 041 410 38 41 12. Jahrgang, Nr. 3,

Mehr

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB) 221.415 vom 15. Februar 2006 (Stand am 1. März 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 931 Absätze 2 bis und 3 des

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Ständerat Frühjahrssession 009 e-parl 6.0.009 - - :7 07.074 sn MEDIA Programm 007-0. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Entwurf des Bundesrates vom. September 007 Bundesbeschluss zur Genehmigung

Mehr

1 Gegenstand und Grundsätze

1 Gegenstand und Grundsätze 66. Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) vom 28..29 (Stand.7.2) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Steuergesetzes vom 2. Mai 2

Mehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr (VMG) vom 1. März 1999 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes

Mehr

Vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198) zuletzt geändert am 04. Juli 2002 (BGBl. I S. 2518)

Vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198) zuletzt geändert am 04. Juli 2002 (BGBl. I S. 2518) Verordnung über die Mitteilungspflichten nach 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen (Giftinformationsverordnung ChemGiftInfoV) Vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198)

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Wir gliedern unsere Stellungnahme in einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Bemerkungen sowie einen Teil mit konkreten Anmerkungen.

Wir gliedern unsere Stellungnahme in einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Bemerkungen sowie einen Teil mit konkreten Anmerkungen. ENTUWRF Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB Frank Schneider Dr. Reto Sanwald Postfach 6023 3001 Bern Per E-Mail an: info@rab-asr.ch Zürich, 1. Dezember 2015 KONSULTATION RS 1/2009 UND RS 1/2015 Sehr geehrter

Mehr

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, 28.5.2014 L 159/41 VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 574/2014 R KOMMISSION vom 21. Februar 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK 8.5.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 106/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) STELLUNGNAHMEN EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 20. April 2009

Mehr