ERLÄUTERUNGEN ZUM LANDESVORANSCHLAG I. T E I L. Allgemeine Erläuterungen

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1 Zu Zahl: 02-FINB-1241/ ERLÄUTERUNGEN ZUM LANDESVORANSCHLAG 2016 I. T E I L Allgemeine Erläuterungen

2 - 2 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. MATERIELLER TEIL 4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4 Kärntner Landesverfassung 4 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 4 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) 4 Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz (LGBl. Nr. 7/2012) 7 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPOLITISCHE ZIELSETZUNGEN 8 Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 (ÖStP 2012) 8 Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz 8 Eindämmung des Schuldenzuwachses in einer mittel- und langfristigen Betrachtungsweise und Einleitung eines Abbaus von Finanzschulden des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger 9 Rahmenvertrag für Darlehen zwischen der Republik Österreich und dem Land Kärnten zur Sicherstellung der Finanzierung des Landes Kärnten vom Juni Umsetzung des beschlossenen Regierungsprogrammes 11 Landeshauptmann Mag. Dr. Peter Kaiser 11 I LH-Stv. Dr. Beate Prettner 11 II LH-Stv. Mag. Dr. Gabriele Schaunig-Kandut 12 Landesrat DI Christian Benger 14 Landesrat Rolf Holub 14 ERSTELLUNG DES LVA 2016 VORGANGSWEISE 15 II. FORMALER TEIL 16 ENTWURF LANDESVORANSCHLAG Gesamtübersicht 19 Haushaltsergebnis des Landes Kärnten Administratives Haushaltsergebnis - Maastricht - Defizit/Überschuss 21 Ergebnisse nach Maastricht 22 Primärsaldo des Landes Kärnten 24 FINANZSCHULDENENTWICKLUNG DES LANDES 25 Schuldenstandsgebarung gemäss VRV 25 Schuldenstandsgebarung gemäss ESVG Ausserbudgetäre Finanzierungen 28 SONDER(LEASING)FINANZIERUNGEN UND FORDERUNGSEINLÖSEMODELL 29 HAFTUNGEN DES LANDES 31 DETAILANALYSE ZUM LVA 2016 Voranschlags-, Rechnungsquerschnitt gem. VRV - Vergleich LVA 2016/LVA 2015/LRA Fix- und Ermessenskosten Vergleich LVA 2016 / LVA Haushaltsgruppen - Vergleich LVA 2016 / LVA

3 - 3 - UNO-Kennzahlen Vergleich LVA 2016 / LVA Ausgabenentwicklung 2016 nach UNO-Kennziffern 56 Referenten und Bewirtschafter Vergleich LVA 2015/LVA Die Landesrechnungsabschlüsse der Jahre und die Landesvoranschläge 2015 und Einnahmenentwicklung EU-relevante Finanzierungserfordernisse 71 TABELLEN ZUM LANDESVORANSCHLAG Soziales - Familie - Kinderbetreuung - Jugend 75 Straßenbau 76 Energieförderung 77 Wasserbau 77 Wohnbauförderung 78 Personal und Pensionen 79 Aufwendungen für Umweltschutz 80 Kulturförderung 81 Sportförderung 82 Landes- und Forstwirtschaft 92 ORDENTLICHER HAUSHALT NACH HAUSHALTSGRUPPEN 84

4 - 4 - I. MATERIELLER TEIL RECHTLICHE GRUNDLAGEN Kärntner Landesverfassung Laut Art. 60 Abs. 2 der Kärntner Landesverfassung K-LVG, LGBl. Nr. 85/1996, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 72/2013, hat die Landesregierung dem Landtag vor Ablauf des Finanzjahres den Entwurf des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Finanzjahr vorzulegen. Die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages obliegt nach den Bestimmungen der geltenden Referatseinteilung der Kärntner Landesregierung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung dem für Finanzen zuständigen Regierungsmitglied in der Kärntner Landesregierung und der diesem unterstellten Abteilung 2 (Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau). Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) Eine weitere Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse und darauf fußende Bundesverordnung (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung VRV 1997 BGBl. Nr. 787/1996 idgf, zuletzt geändert mit BGBl. II 118/2007). Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) Die mit der Finanzkrise einzelner europäische Staaten einhergehende europäische Entwicklung mit dem Ziel einer verstärkten wirtschaftlichen Governance der EU-Mitgliedsstaaten, die auf Ebene der europäischen Union zur Vereinbarung der sog. Sixpack und Twopack Regelungen sowie zum Abschluss eines europäischen Fiskalpaktes geführt haben hat auch bewirkt, dass bereits im Jahre 2012 zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder, Gemeinden, Verhandlungen zur Anpassung des ÖStP 2011 geführt werden mussten. Die bisher geltenden innerstaatlichen Regelungen waren dabei an die neuen EU-rechtlichen Vorgaben anzugleichen und damit die Umsetzung unionsrechtlicher Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten innerstaatlich umzusetzen und die Haushaltskoordinierung für die Gebietskörperschaft in Österreich neu zu regeln. Durch strengere Ziele als bisher soll dabei die Umsetzung des neuen Konsolidierungspfades und damit die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes für ganz Österreich ab 2017 sichergestellt werden. Der ÖStP 2012, der wie seine Vorgänger, eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden darstellt, wurde am von den Vertragspartnern unterfertigt und wurde dazu von Seiten des Kärntner Landtages am 19. Juli 2012 die Zustimmung erteilt. Die Vereinbarung, die rückwirkend mit in Kraft getreten ist, sieht als Verschärfung zum Stabilitätspakt 2011 und zwecks Vermeidung übermäßig öffentlicher Defizite ein umfangreiches System mehrfacher Fiskalregeln vor, welches unter anderem Regeln über den jeweils zulässigen Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo), über den jeweils zulässigen strukturellen Saldo (Schuldenbremse), über das jeweils zulässige Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse) sowie Bestimmungen betreffend den Schuldenabbau, d.h. über die Rückführung des öffentlichen Schuldenstandes (Schuldenquotenanpassung) vorsieht. Insgesamt werden somit die Rückführung der Schulden sowie die Ausgabenentwicklung stärker beachtet als bisher. Letztere beide Parameter kommen erstmals nach Abschluss des EU-Verfahrens gegen Österreich wegen eines überplanmäßigen Defizites, welches 2014 beendet wurde, rückwirkend ab dem Jahr 2014 und die Folgejahre zum Tragen. In Zukunft steht nicht mehr allein das Maastricht Defizit, sondern ab 2017 das sogenannte strukturelle Defizit (gesamtstaatliches strukturelles Defizit soll den Wert von 0,45% des nominellen BIP Österreichs nicht übersteigen) im Vordergrund, wobei der Anteil von Ländern und Gemeinden am strukturellen Defizit insgesamt 0,1% des nominellen Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen soll

5 - 5 - und in den Jahren ab 2017 nach der Volkszahl (gemäß 9 Abs. 9 FAG 2008) verteilt werden wird. Der Schwellenwert beträgt für die Länder und Gemeinden insgesamt 0,367% des BIP und sollen aus diesem Anlass für jedes Land und landesweise für die Gemeinden ab dem Jahre 2017 sogenannte Kontrollkonten geführt werden. An die vorgenannten Fiskalregeln ist ein umfangreicher Sanktionsmechanismus gekoppelt, der bei Verstößen gegen die Defizitvorgaben ein mehrstufiges Verfahren nach EU-Vorbild vorsieht. Im ÖStP 2012 wurde das System der Haftungsobergrenzen vom ÖStP 2011 übernommen und dahin erweitert, als sonstige Eventualverbindlichkeiten - im Sinne der EUrechtlichen Vorgabe auszuweisen sind. Der Stabilitätspakt 2012 hat unbefristete Gültigkeit, wobei jedoch diese Vereinbarung dann außer Kraft tritt, wenn die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, vom Bund gekündigt wird oder wenn das Finanzausgleichsgesetz oder die Gesundheitsfinanzierung (Art. 15a B-VG Vereinbarung) oder die Pflegefinanzierung (Pflegefondsgesetz) oder die 24-Stunden- Pflege (Art. 15a B-VG-Vereinbarung) ohne von Ländern und Gemeinden akzeptierte Nachfolgelösung ausläuft oder zum finanziellen Nachteil der Länder und/oder Gemeinden ohne deren Akzeptanz verändert wird. Mit der, ab dem Jahre 2014 (der September-Meldung von Statistik Austria an EUROSTAT) zur Anwendung gelangenden Regelungen des ESVG 2010, kommt es für die Gebietskörperschaften bezüglich der Erfüllung des ÖStP 2012 zu deutlichen Veränderungen und Verschärfungen. Dies wird einerseits dadurch bewirkt, dass zusätzliche Rechtsträger nunmehr dem Sektor Staat zugerechnet werden und damit deren Haushaltsergebnisse in die Vorgaben bezüglich der Erbringung von Stabilitätsbeiträgen ebenso einbezogen werden, wie bei der Bemessung der Ausgabenbremse und Schuldenquotenanpassung. Auch hinsichtlich der Beurteilung der Krankenanstalten findet eine Änderung in der Weise statt, das nicht wie in den Jahren 2012 und 2013 nur das Saldo an Schuldenzuwächsen bzw. Abgängen in die Berechnung einbezogen wird, sondern das Ergebnis dieser Einrichtung in ihrer Gesamtheit Relevanz hat. Für Kärnten werden Auswirkungen für das Ergebnis des Landes, insbesondere durch die geänderte Betrachtung der KABEG bewirkt. Während bisher die Auswirkungen aus der Betriebsabgangsfinanzierung mittels Darlehen (Schuldenzuwachs) den Gemeinden und nur jene Kreditaufnahmen aus der Investitionsfinanzierung dem Land angelastet wurden, wird nunmehr das Gesamtergebnis der KABEG dem Land zugerechnet und kommt es hiermit zu Belastungen für das Land und zu Entlastungen der Kärntner Gemeinden, die so bei Abschluss des ÖStP 2012 nicht bekannt waren. Die Regelungen des ESVG 2010 haben aber auch insgesamt zu einer Änderung der Berechnung des BIP Österreich geführt und eine Erhöhung derselben um rd. 9,5 Mrd. im Jahr 2014 bewirkt. Bezüglich der in den nächsten Jahren von Seiten Kärntens, aber auch insgesamt von Seiten der Länder und Gemeinden tatsächlich zu erbringenden Stabilitätsbeiträge auf Basis des geltenden Stabilitätspakt 2012, bestehen derzeit große Unsicherheiten die auf mehrere Faktoren zurückzuführen sind. So werden bereits seit April des heurigen Jahres zwischen den Finanzausgleichspartnern Gespräche über die ESVG-Ziele 2015 und 2016 geführt und werden Überlegungen hinsichtlich eines Vorziehen des strukturellen Saldos bereits auf das Jahr 2015 angestrebt und eine damit einhergehenden Verteilung der sog. zyklische Budgetkomponente, die den EU-Staaten aufgrund der schlechteren konjunkturellen Entwicklung zugestanden wird, verhandelt. So wurde im Rahmen des Österreichischen Koordinationskomitees sowie beim politischen Lenkungsausschuss zum Finanzausgleich am vereinbart, dass diesbezüglich ein Vorschlag auf Beamtenebene erarbeitet werden soll. Solche Vorschläge liegen in 4 Varianten vor, eine politische Entscheidung darüber wurde allerdings noch nicht getroffen. Die Landesfinanzreferentenkonferenz hat zuletzt am den Beschluss gefasst, die eine Aufteilung der Stabilitätsziele für 2015 Stabilitätsziele für 2016 Bund -0,97% BIP Bund -0,77% BIP Land und Gemeinden -0,28% BIP Länder und Gemeinden 0,22% BIP fordert. Da aktuell keine Einigung vorliegt, wären im Ergebnis für alle Finanzausgleichspartner die strengeren Regeln des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 anzuwenden, die für das Jahr 2015 rd. - 41,154 Mio.

6 - 6 - und für ,8 Mio. und für ,79 Mio. an Maastrichtsaldo für das Land Kärnten vorsehen. Diese Vorgaben sind für das Land Kärnten, aber nach ha. Wissensstand auch für fast alle übrigen Bundesländer 2016 nicht einhaltbar sollte für Kärnten - unter Ausklammerung der Aufwendungen für die Pfandbriefstelle bei dem aktuell zu den Budgetannahmen erwarteten verbesserten Ergebnis der ausgegliederten Rechtsträger die Zielvorgabe hinsichtlich des zu erbringenden Stabilitätsbeitrages einzuhalten sein. Im Jahr 2016 treffen allerdings alle Bundesländer massive Auswirkungen einnahmen- und ausgabenseitig. Einnahmenseitig ist insbesondere die mit der Steuerreform verbundene Stagnation der Einnahmen an Steuerertragsanteilen, die allein für Kärnten ein Minus zu den Annahmen im Budgetprogramm 1. Änderung von 38,66 Mio. und auch zum Landesvoranschlag 2015 von rd. 3,3 Mio. bewirkt anzuführen, wodurch sich das Ergebnis massiv verschlechtert. Ausgabenseitig sehen sich alle Bundesländer mit massiven Ausgabensteigerungen, insbesondere im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingswesens und der damit zusammenhängenden bedarfsorientierten Mindestsicherung ebenso konfrontiert wie mit den Auswirkungen des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes. Derzeit besteht von Seiten der Bundesregierung im Hinblick auf die stark steigenden Asylkosten lediglich die Zusage, einen Betrag in der Höhe von 0,1% des BIP einmalig im Jahr 2016 allen Ländern als erhöhten Spielraum im Rahmen der Vorziehung des strukturellen Saldos zuzugestehen. Zu den obigen Gründen kommt für Kärnten noch ein besonderer Aspekt an Ausgabensteigerungen, der durch die Entscheidungen der Bundesregierung in der Angelegenheit der HETA Asset Resolution bewirkt wird, hinzu. Dies sind einerseits die Ausgaben für die Sicherung des Bestandes der Pfandbriefstelle sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit Rechts-, Beratungs- und Verfahrenskosten zur Umsetzung eines Gläubigervergleichsmodelles bzw. zur Bestreitung gerichtsanhängiger Zivilverfahren. Sollte der von Seiten der Länder unterbreitete Vorschlag bezüglich der Verteilung der Stabilitätsbeiträge zwischen Bund, Länder und Gemeinden durchgesetzt werden können, würde dies bedeuten, dass für Kärnten für das Jahr 2015 ein Betrag von rd. 81,65 Mio. und für 2016 ein Betrag von rd. 49,9 Mio. zum Tragen käme. Lt. Stabilitätsrechner des Bundesministeriums für Finanzen liegt die Vorgabe für das Land Kärnten für das Jahr 2017 bei - 39,8 Mio. Unter Zugrundelegung der Daten des LVA 2016 kann festgehalten werden, dass das Land Kärnten ohne Änderung der im Stabilitätspakt 2012 festgelegten Stabilitätsbeiträge für die Länder und damit für Kärnten das vorgesehene Haushaltsziel, dass einen Überschuss von + 1,8 Mio. vorsieht, deutlich verfehlen wird. Sollte es allerdings zu einer Verteilung der zyklischen Budgetkomponente im Rahmen der Vorziehung des strukturellen Saldos kommen, würde mit einem aktuell ausgewiesenen Maastrichtsaldo von - 70,824 Mio. unter Herausrechnung der Einmalkosten für die Pfandbriefstelle im Ausmaß von insgesamt rd. 13,2 Mio. der Kosten für Rechts- und Beratungskosten HETA von 19,5 Mio. sowie des ungedeckten Mehraufwandes an Flüchtlingskosten von rd. 8,9 Mio. als Einmalmaßnahmen sich für das Land Kärnten ein struktureller Saldo von - 29,2 Mio. ergeben und würde damit der angestrebte Rahmen der Stabilitätsbeiträge lt. Ländervorschlag eingehalten werden können. Bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der Ausgabenbremse bestehen nach wie vor Unsicherheiten. Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen wurden die Gespräche hinsichtlich einer Erweiterung der Richtlinie nicht fortgeführt und auch von der Statistik Austria, die ab dem Jahre 2016, rückwirkend für das Jahr 2015, die Berechnungen auch dieser Kennzahlen vornehmen soll, bestehen lt. letzter Gespräche im Rahmen der am stattgefundenen beamteten Sitzung des Österreichischen Koordinationskomitees auch keine näheren Unterlagen zu den Berechnungsmethoden. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes, wurde eine Eigenberechnung der Quote des Ausgabenwachstum des Landes für die laufenden Ausgaben und die Vermögensausgaben unter Berücksichtigung diskretionärer Einnahmensteigerungen in den Landeshaushalt selbst (ohne ausgegliederte Rechtsträger) vorgenommen, wobei neben den Zinszahlungen auch als Einmalmaßnahme die Ausgaben für die Pfandbriefstelle keine Berücksichtigung gefunden haben. Als Ausgangspunkt für die Berechnungen wurde neben den Daten des Landesvoranschlages auch jene des beschlossenen 1. Nachtragsvoranschlag zum Landesvoranschlag 2015 herangezogen. Unter Berücksichtigung der zulässigen Ausgabensteigerung gegenüber dem Jahr 2015 von 1,80% oder nominell 40,35 Mio. ergibt der Vergleich mit der tatsächlichen Ausgabensteigerung von 1,49% bzw. 32,75 Mio. eine Unterschreitung der Ausgabengrenze und damit die Einhaltung dieser Zielvorgabe.

7 - 7 - Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz (LGBl. Nr. 7/2012 zuletzt geändert LGBl. Nr. 4/2005) Mit Wirksamkeit vom hat der Kärntner Landtag das Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz aus dem Jahre 2011 abgeändert und die Bestimmungen hinsichtlich der Konsolidierung des Landeshaushaltes stärker an die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 gebunden. Für die Jahre festzustellenden Landesvoranschläge sind nach diesem Gesetz jedenfalls so zu gestalten, dass eine allenfalls weiterhin nötige Neuverschuldung nach dem System der Europäischen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG, Maastrichtdefizit des Landes) jedenfalls in den Jahren einen Wert von 0,45 v.h. des geschätzten nominellen BIP des Landes Kärnten nicht überschreitet und jährlich verringert wird. Neue freiwillige Ausgaben mit nennenswerten Kostenfolgen für das Land dürfen von der Kärntner Landesregierung nur dann in den Landesvoranschlag eingestellt werden, wenn deren Finanzierung durch dauernde Einsparungen, Umschichtungen oder zusätzliche laufende Einnahmen gesichert sind. Sofern nicht ein abweichendes Vorgehen unter Bedachtnahme auf zitierte Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 erforderlich ist, ist ab dem Jahr 2016 der Voranschlag des Landes so zu erstellen, dass ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis nach ESVG ausgewiesen wird. Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen zur Budgetkonsolidierung sind nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 4 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 zulässig, im Falle von Naturkatastrophen oder besonderen außergewöhnlichen Notsituationen, die die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigen und welche mit Beschluss des Kärntner Landtages festgestellt werden. Wie später noch dargelegt werden wird, wird diesen Bestimmungen mit dem vorgelegten LVA 2016 nur teilweise Rechnung getragen. Rechtliche Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2016 Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem LVA 2016 zu Grunde liegen, darf auf die Ausführungen unter Pkt des Budgetberichtes verwiesen werden.

8 - 8 - HAUSHALTSPOLITISCHE ZIELSETZUNGEN Von Seiten der Regierungskoalition wurde bereits im Zuge der Erstellung des LVA 2014 folgende Zielsetzungen auch für das nunmehr laufende Rechnungsjahr und die folgenden definiert. Damit gelten diese grundsätzlich auch für das Voranschlagsjahr Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 (ÖStP 2012) Wie bereits unter den Ausführungen zu Pkt dargestellt wurde, bestehen derzeit nicht zuletzt aufgrund der durch Steuerreform, Konjunkturentwicklung aber auch ausgabenseitige maßgebliche Belastungen die die Länder treffen, Überlegungen unter Nutzung des von Seiten der EU zugestandenen Spielraumes in Form einer zyklischen Budgetkomponente unter Vorziehen der Bemessung der Haushaltsergebnisse nach dem strukturellen Saldo, eine Änderung der Zielsetzungen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 auf Basis von Beschlüssen des Österreichischen Koordinationskomitees herbeizuführen. Die dazu notwendigen Abstimmungen liegen allerdings aktuell noch nicht vor, weshalb der Österreichische Stabilitätspakt 2012 in der aktuellen Fassung als Maßstab für Einhaltung oder Nichteinhaltung der Haushaltsziele heranzuziehen ist. Für das Jahr 2016 errechnet sich für das Land Kärnten ein Stabilitätsbeitrag in Form der Erbringung eines Gesamtergebnisses des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger nach ESVG von + 1,8 Mio. Überschuss. Mit dem vorliegenden Landesvoranschlag 2016 wird, wie in der Tabelle unter Pkt näher dargestellt, mit einem erwarteten Gesamtergebnis des Landes von rd. - 70,82 Mio. bzw. unter Herausrechnung der Auswirkungen der Finanzierung der Pfandbriefstelle von - 57,64 Mio. den Anforderungen in keinster Weise entsprochen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass zum aktuellen Zeitpunkt für alle Gebietskörperschaften durch Konjunkturentwicklung, Steuerreform sowie explodierenden Aufwendungen für das Asyl- und Flüchtlingswesen oder die Kosten, die aus dem Ärztearbeitszeitgesetz erwachsen, die Einhaltung, der ihnen direkt durch den Österreichischen Stabilitätspakt auferlegten Vorgaben, nicht möglich ist. Für Kärnten kommt zusätzlich als Kostenfaktor die vorzusehenden Aufwendungen für Verfahren-, Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Lösungsansätzen für einen Gläubigervergleich bezüglich der Landeshaftungen für die HETA Asset Resolution ebenso hinzu, wie die Auswirkungen der Kostentragung für die Sicherung des Bestandes der Pfandbriefstelle im Rahmen der übernommen Solidarhaftung. Wird allerdings wie unter Pkt angeführt, der Stabilitätsbeitrag in Form des strukturellen Saldos (ohne Berücksichtigung von Einmaleinnahmen) lt. Aufteilungsvorschlag der Länder festgelegt (2016 alle Länder Mio., Kärnten - 49,9 Mio.), wird unter Herausrechnung der Einmalmaßnahmen (Pfandbriefstelle, Flüchtlingskosten-Mehraufwand und Rechts- und Beratungskosten HETA) die Vorgabe von Kärnten eingehalten. Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz Für das Jahr 2016 sieht das Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz in der derzeitigen Form mehrere Vorgaben vor. Einerseits soll wie für die vergangenen Jahre der Landesvoranschlag 2016 so gestaltet werden, dass eine allenfalls weiterhin nötige jährliche Neuverschuldung nach dem System der Europäischen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG, Maastrichtdefizit) des Landes jedenfalls einen Wert von 0,45 v.h. des geschätzten nom. BIP des Landes Kärnten nicht überschreitet und jährlich verringert wird. Gleichzeitig soll nach Maßgabe der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, mit dem Ziel, sofern nicht abweichende Vorgehen unter Bedachtnahme auf Regelungen im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 gerechtfertigt sind, bis spätestens Ende des Jahres 2016 einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen. Auch bereits bei der Erstellung des Voranschlages des Landes für das Jahr 2016, soll, sofern nicht ein abweichendes Vorgehen unter Bedachtnahme der Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 erforderlich ist, die Voranschläge des Landes ohne negatives Haushaltsergebnis erstellt werden. Mit einem negativen Maastrichtergebnis des Landes (ohne Rechtsträger) von - 53,02 Mio. welches rd. 0,28% des geschätzten nom. BIP des Landes Kärnten für das Jahr 2016 entspricht, liegt dieses um rd 16,71 Mio. unter dem Wert des LVA 2015, einschließlich Nachtragsvoranschlag (rd. 0,36% des nom. BIP) und wird den Anforderungen des 2 Abs. 2 des Gesetzes grundsätzlich entsprochen.

9 - 9 - Nicht entsprochen werden allerdings kann der weiteren Zielsetzung ab 2016 den Voranschlag des Landes Kärnten so zu erstellen, dass ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis nach ESVG ausgewiesen wird. Wie schon mehrmals betont, ist bedingt durch die konjunkturelle Entwicklung und die Auswirkungen der Steuerreform, mit einem leichten Rückgang der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben gegenüber dem Jahr 2015 zu rechnen und werden damit die Konsolidierungsmaßnahmen des Landes einnahmenseitig nicht unterstützt. Dazu kommen ausgabenseitig neben den aus der Aufgabenstellung insbesondere im Bereich Soziales oder im Bereich der Kinderbetreuung gegebenen Steigerungsraten außerordentliche Kostenschübe aus der HETA-Problematik, sowie aus der bestehenden Haftungen des Landes für die Pfandbriefstelle im Umfang von insgesamt 32,7 Mio. ebenso auf das Land zu, wie Mehrbelastungen aus dem Asylund Flüchtlingswesen in der Größenordnung von rd. 8,9 Mio. dotierte Mehrkosten für das Land gegenüber dem Jahr 2015, die das Haushaltsergebnis negativ beeinflussen. Ohne diese besonderen Mehrkosten des Landes für 2016 würde sich das Haushaltsergebnis auf - 11,22 Mio. verbessern. Obwohl im Zuge der Budgetklausuren gegenüber der erwarteten Ausgangslage das Haushaltsergebnis um 62,9 Mio. bzw. maastrichtrelevant 47,8 Mio. verbessert werden konnte, kann somit auch unter Abzug obiger Kosten kein ausgeglichenes Haushaltsergebnis im Budget dargestellt werden. Wie allerdings unter Pkt dargelegt wurde, ist davon auszugehen, dass mit der Anwendung der Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 für alle Gebietskörperschaften ein Beschluss über eine Änderung der Zielvorgaben für 2015 und 2016 gefasst werden wird, die auch unter Anwendung des 2 Abs. 1 und 5 des Budgetkonsolidierungsgesetzes eine Korrektur, der dem Budgetkonsolidierungsgesetz zugrundeliegenden Ziele bewirken sollte. Eindämmung des Schuldenzuwachses in einer mittel- und langfristigen Betrachtungsweise und Einleitung eines Abbaus von Finanzschulden des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger Wie den aktuellen Daten der Statistik Austria zum öffentlichen Schuldenstand der Jahre entnommen werden kann, konnten die Schulden des Landes nach ESVG 2010 in den letzten Jahren sehr stabil gehalten werden. Dies ist allerdings insbesondere auch auf einen Schuldenabbau bei dem Land zuzurechnenden ausgegliederten Rechtsträgern wie der KABEG zurückzuführen und hängt mit den dort realisierten, mit Kreditaufnahmen üblicherweise finanzierten geringeren Investitionen zusammen. Ende des Jahres 2015 wird nicht zuletzt auch durch die notwendige (im 1. Nachtragsvoranschlag berücksichtigte) Finanzierung von Rückzahlungserfordernissen der Pfandbriefstelle für Finanzierungen der HETA im Rahmen der Solidarhaftung (rd. 43,3 Mio. 2015), der Schuldenstand des Landes einschließlich seiner ausgegliederten Rechtsträger, deutlich ansteigen. Für den Landeshaushalt und der ausgegliederten Rechtsträger wird ein Ansteigen des Schuldenstandes gem. ESVG von Ende 2014 auf Ende 2015 um 113,1 Mio. erwartet. Ende 2016 wird nach heutigen Einschätzungen der Schuldenstand des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger um 152 Mio. über den erwarteten Endstand 2015 liegen. Die lt. Österreichischem Stabilitätspakt vorgesehene Vorgabe bezüglich einer Schuldenquotenanpassung in den Jahren zur Erfüllung des Kärntner Anteils an der gesamtstaatlich in den 3 Jahren vorzunehmenden Verringerung des über der 60% Marke des nom. BIP liegenden Schuldenstandes um jeweils 1/20-stel/Jahr zu erreichen, ist trotz der aktuell geplanten Einsparungen durch die bereits oben beschriebenen Sonderfaktoren aus dem laufenden Ergebnis noch unrealistischer geworden, als im Vorjahr dargelegt. Unter Zugrundelegung der Unterlagen der Statistik Austria beträgt unter Berücksichtigung der Neuzuordnung von Schulden gem. ESVG 2010 der Schuldenanteil Kärntens Ende des Jahres 2014 an den Gesamtschulden aller Bundesländer inkl. Wien rd. 11,88% (Schuldenanteil Kärntens ist 3,817 Mrd. von insgesamt 25,979 Mrd. aller Länder bzw. insgesamt ca 1,11% der gesamtstaatlichen Schulden für das Jahr 2014.) Die Entwicklung des nom. BIP s, welches ein Ansteigen der Schuldenstände erlauben würde, ist darin noch nicht berücksichtigt. Da aufgrund der aktuellen Situation Kärntens auch der Verkauf von Vermögenswerten und die Verwendung des Erlöses für Schuldtilgungen nicht möglich sind, ist zu erwarten, dass erst mittel- und langfristig ein Abbau der Finanzschulden des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger in Angriff genommen werden kann.

10 Rahmenvertrag für Darlehen zwischen der Republik Österreich und dem Land Kärnten zur Sicherstellung der Finanzierung des Landes Kärnten vom Juni 2015 Die Unterstellung der HETA Asset Resolution AG unter das Regime des BaSAG und die darauf ergangene Anordnung der Finanzmarktaufsicht über ein Schuldenmoratorium mit löste aufgrund der Unsicherheiten am Kapitalmarkt auch ein Downgrade des Landes Kärnten als Haftungsträger der HETA durch die Ratingagentur aus. Damit wurde eine Finanzierung des Landes und seiner Rechtsträger am Kapitalmarkt faktisch unmöglich gemacht und hat der Bund für weitere Finanzierungen den Abschluss einer neuen Vereinbarung für notwendig erachtet. Dieser neue Rahmenvertrag enthält nicht nur umfassende Berichts- und Informationspflichten und Einsichtsrechte, sondern beinhaltet auch die Festlegung von Haushaltszielen und die Verpflichtung zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges. Essentieller Inhalt gegenständlicher Finanzierungsvereinbarung ist die Verpflichtung des Landes Kärnten, bestimmte Haushaltsziele zu erreichen bzw. anzustreben, welche über die dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 festgelegten Finanzierungssalden hinausgeht. So hat sich das Land verpflichten müssen, in den einzelnen Haushaltsjahren nachstehende Finanzierungssalden (Maastrichtergebnis gem. ESVG 2010) anzustreben. Maastrichtergebnis nach ESVG 2010 LVA 2016 VORGABE BMF - FINALER Vertrag vom LVA 2017 LVA 2018 LVA 2019 LVA 2020 Bei Berechnung dieser Finanzierungssalden werden allerdings die Ausgaben für die Pfandbriefstelle bzw. die damit im Zusammenhang stehenden Finanzierungskosten, die unter Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität zu subsumieren sind, nicht berücksichtigt. Werden die o.a. Haushaltsziele in einem Kalenderjahr besser als die jeweilige Vorgabe erfüllt, kann diese Übererfüllung auf die Zielerreichung der nachfolgenden Kalenderjahre angerechnet werden. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, sind die hiermit definierten Haushaltsziele doch deutlich ambitionierter als die erwarteten Vorgaben zum Österreichischen Stabilitätspakt zur Einhaltung gegenständlicher Budgetziele ist ein Sanktionsmechanismus vorgesehen. Sanktionen in Form von Vertragsstrafe oder Fälligstellung der Darlehensverträge bzw. Anpassung von Finanzierungskonditionen, sollen allerdings vertraglich erst dann zum Tragen kommen, wenn Kärnten 2016 ein Finanzierungssaldo von - 55 Mio. verfehlt und in den Folgejahren gegenüber den Vorgaben des Stabilitätspaktes um 15% verbesserte Haushaltssalden nicht erreicht. Als weiteres Haushaltsziel ist zum Nachweis der Verbesserung der Schuldentragfähigkeit des Landes die Vorgabe definiert, in der Budgetprogrammperiode eine nachhaltige Reduktion des Schuldenstandes des Landes nach ESVG 2010 zu erreichen. Als diesbezügliche Verbesserung ist mit der Vorlage des Budgetprogrammes für die Jahre erstmals dem Bund planungsmäßig nachzuweisen. Darüber hinaus hat das Land jährlich, beginnend mit dem LVA 2016 bzw. der 2. Änderung des Budgetprogrammes, einen nachvollziehbaren und schlüssigen Rückzahlungsplan über einen Planungszeitraum von 4 Jahren zu erstellen, zu dem sich das Land ausdrücklich bekennt. Zusätzlich zum Rückzahlungsplan sind detaillierte Unterlagen bezüglich der Ergebnisse des Landes Kärnten gem. ESVG 2010 inkl. der Rechtsträger des Sektors 1312 vorzulegen. Der Rückzahlungsplan hat des Weiteren einen Maßnahmenkatalog zu enthalten. Die Maßnahmen sind in einmalige Maßnahmen und strukturelle Maßnahmen aufzugliedern sowie in kurz-, mittel- und langfristig budgetwirksame Vorhaben zu gliedern. Der Maßnahmenkatalog dient zur Dokumentation und Plausibilisierung der zu erreichenden Haushaltsziele. Die Maßnahmen sind umzusetzen. Abänderungen der Maßnahmen sind nach Konsultation mit dem Bund unter Vorschlag gleichwertiger Maßnahmen möglich. Der Rückzahlungsplan inkl. Maßnahmenkatalog ist dem Bund binnen 10 Tagen nach erfolgter Beschlussfassung des Landesvoranschlages bzw. des Budgetprogrammes der Kärntner Landesregierung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kärntner Landtages zu übermitteln. Weitere Punkte des gegenständlichen Rahmenvertrages sind Regelungen hinsichtlich der Erbringung von Sicherheitenleistungen, Neudefinition der Zinskonditionen und ihrer Veränderung sowie Regelungen zur vorzeitigen Fälligstellung bzw. Leistung einer Vertragsstrafe und wie bereits angesprochen, Informations- und Einsichtsrechte und umfangreichen Berichtspflichten.

11 Bezogen auf den nunmehr vorgelegten LVA 2016, der unter Herausrechnung der Kosten für die Pfandbriefstelle ein Maastrichtergebnis gem. ESVG 2010 von - 57,6 Mio. aufweist, werden die aufgrund dieses Vertrages definierten Vorgaben leicht überschritten. Dies ist in erster Linie auf den durch die Flüchtlingskrise hervorgerufenen und zu berücksichtigenden Mehraufwand für das Land, der gegenüber dem ursprünglichen Budget des Jahres 2015 ein zusätzliches Budgetsaldo allein von - 11,2 Mio. (gegenüber NVA 2015 von - 8,9 Mio.) bewirkt, zurückzuführen. Diese Thematik wird mit dem Bund im Zuge des lt. Vereinbarung vorgesehenen Konsultationsverfahrens zu diskutieren sein. Ebenso sind im LVA 2016 noch mögliche Einsparungen im Bereich der Finanzierung der Koralmbahn, die noch in Verhandlung stehen, nicht berücksichtigt, die zu einer Ergebnisverbesserung von rd. 7,78 Mio. beitragen können bzw. sind die Einschätzungen bei den Einnahmen aus den Steuerertragsanteilen etwas vorsichtiger als die Annahmen des Bundes vom Oktober Unter diesen Aspekten wird davon ausgegangen, dass die Vorgaben der Finanzierungsvereinbarung auch eingehalten werden können. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog ist dem Budgetprogramm Änderung bzw. der Budgetvorschau 2019 angeschlossen und ist bei Einhaltung derselben die Erreichung der Zielvorgaben des Finanzierungsvertrages möglich. Umsetzung des beschlossenen Regierungsprogrammes Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER Das Regierungsprogramm der Zukunftskoalition hat den klaren Auftrag die Zukunft des Landes Kärnten zu gestalten und für transparente Politik, Sanierung öffentlicher Finanzen und Modernisierung der Verfassung Sorge zu tragen. Essentielles Element dieser proaktiven Zukunftsgestaltung sind Maßnahmen im Bereich Bildung. Durch die Berücksichtigung der demographischen Gegebenheiten und neuester bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse ergibt sich das Kärntner Schulstandortekonzept, dessen Zielsetzungen sich auch auf Ebene des Budgets auswirken. Die Umsetzung dieser Ziele wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. In enger Verschränkung mit dem Referatsbereich von Landeshauptmannstellvertreterin Dr. Gaby Schaunig und in Koordinierung mit den Sozialpartnern werden zudem Maßnahmen im Bereich Jugendarbeitslosigkeit vorgenommen um zusätzliche Lehrstellen zu schaffen und die Jugendarbeitslosigkeit gering zu halten. Auch auf Ebene der Hochschulen werden die Ziele des Regierungsprogrammes stringent verfolgt und durch die Etablierung der Kärntner Hochschulkonferenz zum Ausdruck gebracht. Mit großem Einsatz wird in Kärnten die Fortentwicklung der Feuerwehren als unverzichtbare Säule der Landessicherheit und der Hilfe in Notfällen vorangetrieben, was sich insbesondere durch die Forcierung von Kooperationsprogrammen darstellen lässt. Ebenso werden im Bereich des Sports durch Maßnahmen im Sportstättenbau, die vor allem Renovierungen und Instandsetzungen betreffen, die nachhaltige Nutzung der Sportstätten sichergestellt und ein klares Bekenntnis zum Trias des Spitzensportes, des Breitensportes als auch des Randsports getroffen. Der Wille effiziente und schlanke Landesverwaltung zu schaffen und Doppelgleisigkeiten zu beseitigen zeigt sich auch im Referatsberiech des Landeshauptmannes Dr. Peter Kaiser durch aktive Maßnahmen im Bereich Personal und im Bereich der Landesamtsdirektion. Kernelement dieser Maßnahmen bilden die Aufgaben- und Haushaltsreform sowie die Dienst- und Besoldungsreform. I LH-Stv. Dr. Beate PRETTNER Nicht nur in Anbetracht des unter den Koalitionspartnern festgemachten Regierungsprogramms, sondern auch mit Augenmerk auf den notwendigen Sparkurs für gesamt Kärnten waren bei allen zu treffenden Maßnahmen sowohl im Gesundheits- als auch im Sozialbereich die Fragen nach der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu stellen und in die Entscheidungsfindung mit einzubinden. Gerade im Gesundheitsbereich konnte mit der Planung, Erstellung und Beschlussfassung des RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) maßgeblich sichergestellt werden, dass nicht nur der Finanzierbarkeit der Kärntner Krankenanstalten und dem Gesundheitswesen im niedergelassen Bereich für die Zukunft Rechnung getragen wird, sondern auch die Versorgungsstrukturen sich an den demographischen Bedürfnissen anpassen und ein Ausgleich der

12 beiden Versorgungsregionen Ost und West vollzogen wird. Dem Grundsatz So dezentral wie möglich und so zentral wie nötig entsprechend wurde nach dem Prinzip des best point of service eine Angebotsplanung für gesamt Kärnten erstellt, die ein schlüssiges Rundumkonzept sowohl für Krankenanstalten als auch den niedergelassenen Bereich in sich birgt. Kostenstrukturen wurden genau durchleuchtet, Synergien werden künftig besser genutzt, um weitere Sparpotentiale heben zu können, ohne davon die Patientinnen und Patienten etwas merken zu lassen. Hier sei die einzigartige Kooperation von KABEG und AUVA angeführt, die exemplarisch für das Zusammenrücken der Leistungsplanung ist. Eine klare Spezialisierung der einzelnen Häuser in den Regionen konnte noch zusätzlich aufgewertet werden und soll sicherstellen, dass nicht nur die gesamtmedizinische Versorgung in Kärnten stimmig ist, sondern auch weiterhin eine Etablierung von Spitzenmedizin an den einzelnen Standorten in den jeweiligen Schwerpunkten möglich ist. Im dynamischen Prozess der Weiterentwicklung am Gesundheitssektor, sei es durch veränderte Bedürfnisse oder medizinisch neue Erkenntnisse ist es nötig, sich ständig mit zu verändern. Aus diesem Grund sollen in Zukunft so genannte PHC Modelle (Primary Health Care Zentren), als vorgelagerte medizinische Anlaufpunkte vor den Ambulanzen die Landschaft unserer Gesundheitsversorgung als neue Versorgungsform ergänzen und weiter aufwerten. Dadurch ist nicht nur eine Aufwertung der Versorgung, sondern auch eine Entlastung der Spitalsambulanzen zu erwarten. Zusätzlich konnten durch klug vorausschauende Maßnahmen die Vorgaben der Gesundheitsreform, die einen Kostendämpfungspfad von 3,5 % vorschreibt, nicht nur eingehalten, sondern auch noch unterschritten werden! Für den Bereich der Präventionsleistungen mit dem Ziel, der Bevölkerung bei steigender Lebenserwartung ein Mehr an gesunden Lebensjahren zu geben, konnten viele altbewährte Kooperationen fortgeführt, neue geschlossen und innovative Projekte gestartet werden. Exemplarisch seien hier die Tabakpräventionsstrategie, Bewegungsprogramme im Pflege- und Altenbereich sowie Initiativen zur gesunden Ernährung für alle Bevölkerungsschichten genannt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Für den Sozialbereich stellte das Regierungsprogramm zu oberst die Anforderung, die bestehende Förderlandschaft auf Sinn-, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie anhand ihrer Wirkungsorientierung zu evaluieren. Im Sinne einer möglichst zielgerichteten Förderung soll der zukünftige Weg hin zu Sachleistungen und langfristiger Begleitung und Unterstützung und weg von Einmalzahlungen ohne soziale Treffsicherheit führen. Hierzu darf exemplarisch die Umstrukturierung unter dem Oberbegriff Frühe Hilfen angeführt werden. Im Zuge dieser neuen Frühförderung sozial benachteiligter Familien und vor allem ihrer Kinder von der Geburt bis ins Heranwachsendenalter hinein wurde das bisher gewährte Babygeld, ohne soziale Staffelung und unabhängig des finanziellen Backgrounds der Bezieherinnen gewährt, einer sinn- und zweckmäßigen Bestimmung mit hoher sozialer Treffsicherheit zugeführt. Im Sinne eines allumfassenden Leistungs- und Förderangebotes rücken im Rahmen des Projektes, medizinische Betreuer, Hebammen, Sozialarbeiter etc. näher zusammen, um das Fangnetz für sozial benachteiligte Familien noch enger als bisher zu weben. Für den Pflegebereich konnte entsprechend dem Leitsatz Altern in Würde Würde im Alter eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden. Durch die Implementierung von Eqalin soll die Alltagssituation für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen verbessert und eine Vergleichbarkeit der Heime untereinander geschaffen werden. Beim Thema Qualität in der Pflege ist noch die Installierung einer Pflegeanwaltschaft, die Abschaffung des Regress sowie die Erstellung eines Pflegeatlas zur verbesserten Orientierung im Rahmen des Leistungsangebots anzuführen. II LH-Stv. Mag. Dr. Gabriele SCHAUNIG-KANDUT Die Kärntner Landesregierung hat die Themenfelder Beschäftigung und Bildung im Regierungsprogramm als Hauptthemen definiert und sich dazu bekannt. Aufgrund der herausfordernden Situation im Bereich des Arbeitsmarktes hat das Land Kärnten ein Zeichen gesetzt und alle relevanten Organisationen dazu eingeladen, an der Erstellung der Arbeitsmarktstrategie mitzuarbeiten. Die Lehre ist weiterhin der stabile Faktor gegen Jugendarbeitslosigkeit: Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer-suchenden-Betriebe halten derzeit nach Mitarbeitern mit Lehre Ausschau. Im Rahmen des Projektes to start off wurden fast 100 Unternehmen gefördert, welche eine zusätzliche Lehrstelle geschaffen haben und dadurch Jugendlichen eine hochwertige Lehrausbildung anbieten konnten.

13 Kärnten setzt mit einer Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive regionale Konjunkturmaßnahmen, um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern. Das Investitionsvolumen wurde anteilsmäßig am Landesbudget seit 2014 aufrechterhalten bzw. ausgebaut. Allein 2015 wurden 337,6 Mio. beschäftigungswirksam investiert, dieses Investitionsvolumen sichert ganzjährig rund 4220 Arbeitsplätze. Gesamt wurden 2015 über 455 Mio. im investiven Budgetbereich veranschlagt. Durch eine Beteiligung der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft an der Joanneum Research GmbH konnte die Errichtung eines Forschungsinstituts mit dem Schwerpunkt Robotik/Mechatronik am Standort Lakesidepark in Klagenfurt gesichert werden. Der Bereich Industrie 4.0 (Pilotraum 4.0 der Firma Infineon) wird verstärkt bearbeitet. Der erfolgreiche Weg Kärntens im Bereich Forschung, Technologieentwicklung, Innovation in Umsetzung der Wirtschaftsstrategie und der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) wird konsequent fortgesetzt und es werden Projekte wie die Erweiterung des Lakeside Parks in Klagenfurt und des High Tech Zentrums in Villach gezielt unterstützt. Mit diesen Maßnahmen soll die internationale Sichtbarkeit des Standortes Kärnten erhöht werden. Die Qualifizierungsförderung des KWF wurde an die Bedürfnisse von F&E-Betreibern angepasst. Am Aufbau eines einzigartigen Gründermilieus im Alpe-Adria-Raum wird gearbeitet. Kärnten soll dadurch als attraktive Region für Innovative technologieorientierte Gründungen international wahrgenommen werden. Als nachhaltige Maßnahme zur Ankurbelung der Konjunktur und zur regionalen Wirtschaftsförderung setzten die Koalitionsparteien die Förderoffensive zur Altbausanierung fort. Die Winterbauoffensive war eine der Initiativen zur Belebung des Bausektors. Trotz nicht optimaler Rahmenbedingungen, konnte die Kärntner Bauwirtschaft im ersten Halbjahr 2015 deutlich expandieren. Eine Neuadaptierung des Gemeindeplanungsgesetzes soll das aufsichtsbehördliche Widmungsverfahren beschleunigen und damit den Wirtschaftsstandort stärken. Folgende Punkte finden in der Gesetzes-Novelle Berücksichtigung: Örtliches Entwicklungskonzept, Neuregelung des vereinfachten Verfahrens (Verfahrensbeschleunigung), Festlegung von Aufschließungsgebieten, Sonderwidmungen: Ermöglichung der Festlegung von Orts- und Stadtkernen sowohl in Oberzentren, Mittelzentren als auch Unterzentren (bisher Beschränkung auf Ober- und Mittelzentren), Maßnahmen zur Mobilisierung des unbebauten Baulandes. Trotz Investitionen der öffentlichen Hand in den vergangenen Jahren ist der Ausbau von Breitband- Internet mit Glasfaser vor allem außerhalb des Kärntner Zentralraums nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig ist aber diese moderne Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für viele weitere Maßnahmen, die der Ausdünnung der Wirtschafts- und Lebensräume in den dezentralen Regionen und der Abwanderung entgegenwirken sollen. Ein erweitertes Standortmarketing soll durch die Netzwerkanbindung auch mit Hilfe elektronischer Plattformen sowie durch attraktive Lebensraumund Jungfamilienmodelle potentielle Kärnten-Heimkehrer ansprechen. Jene Kärntnerinnen und Kärntner, die in anderen Bundesländern studieren, sollen motiviert werden, wieder nach Kärnten zurück zu kehren. Es wurde die Initiative Akademikerjobs in Kärnten gestartet. Zu einer Qualitätssteigerung im Tourismus trägt eine gezielte Sprachförderung bei. Neben Englisch, Französisch und Italienisch besteht auch ein erhöhter Bedarf für slawische Sprachen, da viele Gäste aus diesem Raum Kärnten als Urlaubsdestination besuchen. Ziel ist es, den Beschäftigten im Tourismus Sicherheit im Umgang mit internationalen Gästen näher zu bringen. Mit der Qualifizierungsstrategie werden die sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter im Tourismus, aber auch der Umgang mit den Kundenwünschen und der Nachhaltigkeitsgedanke geschult und verbessert werden. Armutsbekämpfung hat, um nachhaltig zu wirken, grundsätzlich das Ziel zu verfolgen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihr Leben wieder selbst bewältigen zu können. Im Rahmen der neuen Europäischen Sozialfonds -Periode wird die Planung und Umsetzung von ESF-kofinanzierten Projekten angestrebt. Ziel der jährlichen Territorialen Beschäftigungspakte (TEP) ist eine umfassende Partnerschaft der Regionen, um die beschäftigungspolitischen Schwierigkeiten, Vorstellungen und Ziele aller regionalen und lokalen Akteure festzustellen und zu bearbeiten.

14 Landesrat DI Christian BENGER In den genannten Referatsbereichen von Landesrat Dipl.-Ing. Christian Benger werden unter Einrechnung des vorliegenden Landesvoranschlages 53 der 65 diese Referatsbereiche betreffende Punkte aus dem Regierungsprogramm umgesetzt sein. Darüber hinaus wurden umfassende und arbeitsintensive Projekte abgeschlossen, wie nachfolgend demonstrativ umrissen wird: In der Land- und Forstwirtschaft wurden u.a. die Konzeption des landwirtschaftlichen Kompetenzzentrums Oberkärnten am Litzlhof, die Lösung der Almfutterflächenproblematik, Sofortmaßnahmen in der HCB-Causa im Görtschitztal (Beprobungen, Futtermittelaustausch, Milchgeldersatz, Bio-Gras-Monitoring, HCB-Fonds), die Aufstockung der Fördermittel für das Ländliche Wegenetz, die Erarbeitung der Agrarischen Leitbilder, die Endverhandlung und Startschuss für neue EU Programmperiode , Maßnahmen zum Erhalt der Bienen, die Niederlassungsprämie für Junglandwirte und die Dürrebeihilfe 2013/2014 erreicht. Im Tourismus wurde u.a. die erste Landestourismusstrategie erarbeitet, die Privatvermieteroffensive, die Tourismusqualitätsinitiative, Maßnahmen zur Stärkung des Rad-Tourismus (Radwege, Beschilderung, Mountainbike), die Umsetzung und Evaluierung des Kärntner Tourismusgesetzes, der Alpe-Adria-Trail, die innovative Gästekarte sowie die Förderung von Sprachausbildungen für Mitarbeiter in der Tourismuswirtschaft umgesetzt. In der Wirtschaft wurden u.a. die Förderung von StartUps und der Kreativwirtschaft (KreativPrämie, CoWorking Space, Kreativwerkstätten, Coaching-Programme), die Exportoffensive und Exportpotenzialanalyse, die Neuausrichtung der KWF Richtlinien, Wirtschaftsmissionen sowie die Neukonstituierung des Wirtschaftspolitischen Beirates verwirklicht. In der Kultur konnte ein neuer Umgang mit Kulturschaffenden, eine Kulturstrategie mit jährlichen Förderungsschwerpunkten (u.a. Literatur, Brauchtum), der Startschuss für das Landesmuseum Neu (Depotausschreibung, Architektenwettbewerb Rudolfinum), die Vergabe von Kulturstipendien, die gebündelte Veranstaltungsdatenbank, die Carinthian Film Commission und das Ende der Wörtherseebühne sowie der politischen Selbstvermarktung (Reduktion Eigenveranstaltungen) erreicht werden. Im Bereich der Gemeinden konnte eine finanzielle Stärkung der ländlichen Regionen durch die Neuausrichtung des Bedarfszuweisungs-Objektivierungsmodells, die kommunale Bauoffensive, die kommunale Energie- und Sicherheitsförderung (Photovoltaik, LED, Nahwärme, Wildbach- und Lawinenverbauung), die Kreativwirtschaftsinitiative, die Förderung von interkommunaler Zusammenarbeit sowie die Ko-Förderung der AMS Beschäftigungsinitiative erreicht werden. Landesrat Rolf HOLUB Der Energiemasterplan wurde in einem umfassenden Stakeholderprozess unter breiter Bürgerbeteiligung erstellt. Derzeit sind Maßnahmen, wie die Umstellung des Landesfuhrparks, die energetische Schwerpunktsetzung im Rahmen der Kärntner Bauoffensive für Gemeinden und die Solarinitiative in Umsetzung. Der zweite Strategieprozess betrifft den Bereich der Gesamtverkehrsplanung (Mobilitätsmasterplan) und findet aktuell statt. BürgerInnen können an der Entwicklung von Mobilitätslösungen aktiv teilnehmen. Alternative Mobilitätskonzepte werden erarbeitet. Insbesondere wurde auch auf die zusätzlichen S-Bahn Haltestellen Klagenfurt West-Universität und Mössingerstraße geschaffen. Trotz knapper Budgetmittel konnte in den letzten Jahren ein Zuwachs in der Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs im Bereich Schiene von insgesamt rund 40% erreicht werden. Im Busbereich wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im ländlichen Bereich durch alternative Verkehrs-

15 modelle Ersatzlösungen gefunden, ohne die Einsparungsvorgaben zu beeinträchtigen. Kärnten ist auch im Bereich Naturschutz auf dem richtigen Weg. Durch Umsetzung der Europäischen Biodiversitätsstrategie wird vorangetrieben und die von der EU eingeforderte Erweiterung von NATURA 2000-Gebieten umgesetzt. Zur juristischen Unterstützung des Naturschutzbeirats-Umweltanwalts wurde eine entsprechende Planstelle geschaffen. Der Bereich der Umweltkontrolle wurde verstärkt. Das bestehende Monitoringsystem wird laufend dahingehend verbessert, kärntenweit langfristig gesicherte Aussagen über die Qualität der Luftgüte, Bodenqualität, der Grund- und Oberflächenwässer zu treffen. Umweltbezogenen Daten werden in transparenter Weise der betroffenen Bevölkerung zugängig gemacht. Modelle der Risikovorsorge vor allem aufgrund von Klimaveränderungen sind in vielfältiger Weise in Umsetzung, wie durch die Erstellung von Hochwasser-Managementplänen oder durch eine extern beauftragte Klimaszenarienrechnung. ERSTELLUNG DES LVA 2016 VORGANGSWEISE Um insbesondere die haushaltspolitischen Ziele hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund bzw. des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 erfüllen zu können, hat die Regierungskoalition, beginnend mit Anfang Juni 2015, in mehreren koalitionären Budgetklausuren einen gemeinsamem Sparkurs zur Einhaltung der Vorgaben definiert und wurden unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Aufgabenreform aber auch weiterer Einsparungsvorschläge an der Erstellung von Finanzrahmen gearbeitet. Gegenüber den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die noch dem Budgetprogramm 1. Änderung für das Jahr 2016 zugrunde gelegt waren, mussten maßgebliche Veränderungen vorgenommen werden, die sich sowohl in Mindereinnahmen als auch in Mehrausgaben zu Buche geschlagen haben. Insgesamt mussten von Seiten der Finanzabteilung gegenüber dem Budgetprogramm aufgrund von unbeeinflussten Faktoren eine Verschlechterung der Ausgangsposition um - 91,7 Mio. im Saldo vorgenommen werden. Wesentliche Gründe für die Verschlechterung der ursprünglichen Annahmen waren die durch die Steuerreform bedingten Einnahmenausfälle sowie die durch die Konjunkturentwicklung verminderten Schätzungen für die Ertragsanteile (- 41 Mio.) die zu treffende Vorsorge für Beratungs-, Klags- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit den HETA-Haftungen (- 20 Mio.) sowie die das Land treffenden Kosten für die Pfandbriefstelle aus der Haftungsübernahme (- 12,9 Mio.) oder die Berücksichtigung der Änderung des Ärztearbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Erhöhung der Ärztegehälter (- 9,5 Mio.). Durch die Anpassung verschlechterte sich unter Herausrechnung des Aufwandes für die Pfandbriefstelle das bereinigte Maastrichtergebnis nach ESVG 2010 von ursprünglich - 9,33 Mio. auf - 88,67 Mio. Da im Zuge des Budgeterstellungsprozesses weitere, durch die Finanzabteilung nicht erkannter Mehrbedarf bei den Lehrerkosten (APS-Lehrer und landw Lehrer von insgesamt Saldo - 5,5 Mio.) oder zur Ausfinanzierung der S-Bahn (- 1,2 Mio.) zu Tage kam, wurde zur Erreichung der Budgetziele, eine Einsparnotwendigkeit von 48,44 Mio. erkannt. Zur Erbringung dieser Einsparungen musste von allen Referatsbereichen entsprechende Abstriche gemacht werden, die sich auch zum Großteil im erstellten Maßnahmenkatalog darstellen. Schließlich wurde im Konsens ein Ergebnis der Regierungskoalition zu den zu erbringenden Einsparungen erzielt. Auf Basis des definierten Haushaltsziels gem. ESVG von - 49,6 Mio., wurden schließlich die Budgetvorgaben für die Referate in weiterer Folge in Abteilungsbudgetrahmen aufgeteilt und den Bewirtschaftern für die Detailbudgetanmeldung vorgegeben. Gleichzeitig erging an die Abteilungen der Auftrag für die Erarbeitung der Maßnahmenkataloge. Bezüglich der Erstellung der Erläuterungen wurde festgelegt, dass die einzelnen Regierungsreferate für das jeweilige Referatsbudget, zusätzlich zu den Erläuterungen der Finanzabteilung und der Fachabteilungen, selbst Erläuterungen vornehmen, welche im II. Teil den sogenannten Besonderen Erläuterungen Aufnahme gefunden haben. Die bisher von der Finanzabteilung unter Speziellen Themenbereichen in Allgemeinen Erläuterungen erstellten Darlegungen wurden im Gegenzug nicht mehr in die Allgemeinen Erläuterungen aufgenommen. Dass der vorliegende LVA 2016 mit einem Haushaltsergebnis von - 57,64 Mio. (ohne Pfandbriefstelle) um rd. 8,04 Mio. über dem ursprünglich angestrebten ESVG-Ergebnis zum Liegen kommt, hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass in der Endphase der Budgeterstellung in zwei wesentlichen Bereichen Nachbesserungen auf der Ausgabenseite vorzunehmen waren. Dies

16 ist einerseits und in erster Linie in der notwendigen Anhebung der Ausgaben für die Flüchtlingsfürsorge auf 41,5 Mio. mit einem zusätzlichen Budgetsaldo von 11,2 Mio. zu begründen. Zusätzlich war es notwendig, aufgrund einer geplanten Änderung des Tourismusgesetzes die Vorauszahlungen für Gemeinden und Tourismusorganisationen und -verbände aus der Tourismusabgabe um 1,7 Mio. anzuheben und war es nicht möglich, diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen zur Gänze auszugleichen. Auch konnte die Einstellung einer Einsparung bei Leistungen für die Koralmbahn in der Höhe von 7,78 Mio. im Zuge der Budgeterstellung mangels noch fehlender rechtlicher Grundlage noch nicht umgesetzt werden. II. FORMALER TEIL 1. Der Landesvoranschlag gliedert sich in Gruppen, Abschnitte, Unterabschnitte und Voranschlagsansätze (Teilabschnitte). 2. Nach "Haushaltshinweisen" wird der Voranschlag wie folgt geordnet: Zuordnungsziffer Ordentliche Ausgaben 1 Ordentliche Einnahmen 2 Außerordentliche Ausgaben 5 Außerordentliche Einnahmen 6 3. Die Einnahmen und Ausgaben sind a) nach haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch den Haushaltshinweis, der dem Ansatz vorangestellt ist gekennzeichnet; b) nach funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem dekadisch nummerierten Ansatzverzeichnis in Gruppen, Abschnitten und Unterabschnitten geordnet und c) nach ökonomischen Gesichtspunkten innerhalb der Ansätze nach dem dekadisch nummerierten Postenverzeichnis gegliedert. Der einzelne Voranschlagsansatz besteht aus insgesamt sechs Ziffernstellen, wobei die ersten fünf Stellen die "funktionelle Zuordnung" treffen während die 6. Dekade das "finanzwirtschaftliche Gliederungselement" darstellt. Durch das "finanzwirtschaftliche Gliederungselement" werden folgende Zuordnungen auf der Einnahmenund Ausgabenseite getroffen: Bezeichnung der "Finanzwirtschaftlichen Gliederungselemente" (Gebarungsgruppen) auf der Einnahmenseite: Bezifferung der 6. Dekade des Ansatzes Einnahmen mit Ausgabenverpflichtung, lauf. Geb. 0 Einnahmen mit Zweckwidmung, lauf. Geb. 1

17 Einnahmen mit Ausgabenverpflichtung, Verm. Geb. 2 Einnahmen mit Zweckwidmung, Verm. Geb. 3 Einnahmen mit Gegenverrechnung, im eig. Voranschlag, lauf. Geb. 4 Allgemeine Deckungsmittel, lauf. Geb. 5 Einnahmen zum Haushaltsausgleich, lauf. Geb. 6 Einnahmen mit Gegenverrechnung im eig. Voranschlag, Verm. Geb. 7 Allgemeine Deckungsmittel, Verm. Geb. 8 Einnahmen zum Haushaltsausgleich, Verm. Geb. 9 Bezeichnung der "Finanzwirtschaftlichen Gliederungselemente" (Gebarungsgruppen) auf der Ausgabenseite Personalausgaben Leistungen für Personal Sachausgaben Amtssachausgaben Bezifferung der 6. Dekade des Ansatzes 0 1 Ausgaben für Anlagen, Pflichtausgaben 2 Ausgaben für Anlagen; Ermessensausgaben 3 Förderungsausgaben; Laufende Gebarung; Pflichtausgaben 4 Förderungsausgaben; Laufende Gebarung; Ermessensausgaben 5 Förderungsausgaben; Vermögensgebarung; Pflichtausgaben 6 Förderungsausgaben; Vermögensgebarung; Ermessensausgaben 7 Sonstige Sachausgaben; Pflichtausgaben 8 Sonstige Sachausgaben; Ermessenausgaben 9 Bei den Gebarungsgruppen "Leistungen für Personal" und "Sonstige Sachausgaben Pflicht" scheinen im Voranschlag zwei Ziffernstellen auf. Die Untergliederung dieser Gebarungsgruppen ermöglicht eine exakte Erfassung der verschiedenen Sparten innerhalb der Leistungen für Personal (z.b. Hoheits- und Wirtschaftsverwaltung, Musiklehrer etc.) sowie innerhalb des Pflicht-Sachbereiches (z.b. Pensionen - Allgemeine Verwaltung, Bezüge - Organe von Gebietskörperschaften etc.). 4. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Verrechnung von Kosten in der Postenklasse 0 "Wirtschaftsgüter

18 des Anlagevermögens" und 4 "Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" wird ab 2002 derart gefunden, dass in der Postenklasse 0 alle jene Güter zu verrechnen sind, deren Einzelanschaffungswert derzeit mehr als 400,-- beträgt. In der Postenklasse 4 werden geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verrechnet, die einen Einzelanschaffungswert von weniger als 400,-- haben. 5. Die Gliederung nach funktionellen Gesichtspunkten entspricht den Aufgaben, die von den Gebietskörperschaften zu besorgen sind und von diesen wahrgenommen werden. Diese Aufgaben sind abschnittsweise derart zusammengefasst, dass jedem Abschnitt nur ein Aufgabenbereich des nachstehenden in Anlehnung an das bestehende UNO-Schema vom Bund angewendeten Schemas entspricht. Kennziffer Aufgabenbereich 11 Erziehung und Unterricht 12 Forschung und Wissenschaft 13 Kunst 21 Gesundheit 22 Soziale Wohlfahrt 23 Wohnbau 32 Straßen 33 Sonstiger Verkehr 34 Land- u. Forstwirtschaft 35 Energiewirtschaft (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft 36 Industrie und Gewerbe (einschl. Bergbau) 38 Private Dienstleistungen (einschl. Handel) 41 Landesverteidigung 42 Staats- und Rechtssicherheit 43 Übrige Hoheitsverwaltung

19 ENTWURF LANDESVORANSCHLAG 2016 Gesamtübersicht Nachstehend wird die Gesamtübersicht, betreffend Rechnungsabschluss 2014, den Landesvoranschlag 2015 und den Voranschlagsentwurf 2016, dargestellt. ENTWICKLUNG DES KÄRNTNER LANDESHAUSHALTES GESAMTÜBERSICHT 2016 Differenzspalte: [+] Verbesserung; [-] Verschlechterung LRA LVA LVA + NVA Differenz LVA LVA 2015/ Einnahmen(o.Fremdfinanzierung) Ausgaben Einnahmen ao.hh Ausgaben ao.hh E/A Saldo Abgang (-)/Überschuss (+) (brutto) Tilgung Netto-Neuverschuldung(-) bzw. Nettoüberschuss(+) BIP in Kärnten [1] NVS/NÜ in % am BIP +0,25% -0,53% -0,85% +0,16% -0,69% Netto-Neuverschuldung pro Kopf +79,94-174,62-280,79-60,10-234,71 Maastricht-Ergebnis (Land) Maastricht-Ergebnis/Kopf -117,16-28,24-125,10-66,88-95,12 EW-Zahl [1] ausgehend vom Stand bei der Erstellung des LVA 2016 Zu gegenständlicher Darstellung dürfen folgende Anmerkungen getätigt werden: Die Einnahmen und Ausgaben des Landesvoranschlagsentwurfes 2016 werden grundsätzlich im Vergleich zu jenen Werten des Landesvoranschlages 2015 dargestellt. Die Werte des regionalen BIP Kärntens wurden den aktuell verfügbaren Schätzungen des IHS vom September 2015 entnommen. Dieses schätzt die Erhöhung des nominellen BIP für Kärnten von 2015 auf 2016 mit + 3,4% ein. Der Landesvoranschlag 2016 weist Ausgaben im Ausmaß von ,-- und damit gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 Mehrausgaben von rd. + 80,83 Mio. bzw. rd. + 3,43% auf. Dabei wird das höhere Ausgabenvolumen durch folgende wesentliche Faktoren bestimmt: Ein Großteil der Mehrausgaben betrifft die im Jahre 2016 vorgesehenen Tilgungen (insgesamt rd. 92,3 Mio.) mit gegenüber dem Jahre 2015 ausgewiesenen Mehrausgaben - betreffend die Republik Österreich - in Höhe von + 39,5 Mio. Dem stehen allerdings Minderausgaben von 20 Mio. bei Tilgung gegenüber inländischen Kreditinstituten gegenüber. Für die Verrechnung der Kosten der Experten (Rechtsanwälte / Kreditadvisor / Rechtsgutachter) und für die Verrechnung der Kosten der Vertretung des Landes Kärnten in den Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Ausfallsbürgschaften den Landes für die Heta Asset Resolution AG vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG werden unter der Position Rechts- und Beratungskosten 19,5 Mio. veranschlagt. Für den Zweck der Leistung von Zahlungen in Erfüllung der Solidarhaftung gemäß 2 PfBrStG in Hinblick auf fällig werdende Verbindlichkeiten aus Heta- Emissionen der Pfandbriefbank Österreich AG nach Verhängung des Zahlungsmoratoriums am über die Heta Asset Resolution AG werden im Landesvoranschlagsentwurf 2016 Mehrausgaben in der Höhe von + 12,25 Mio. eingestellt. Eine weitere wesentliche Mehrausgabe betrifft die Erhöhung der Flüchtlingsfürsorge - Beiträge an Einzelpersonen - um rd. + 26,4 Mio. auf rd. 40,1 Mio. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Mehreinnahmen aus Beiträgen des Bundes in Höhe von rd. + 15,16 Mio. gegenüber.

20 Mehrausgaben verzeichnen u.a. auch - der Annuitätendienst für den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds mit + 10,9 Mio., - die Kinderbetreuungseinrichtungen mit + 5,8 Mio., denen Mehreinnahmen aus der Gemeindekopfquote von rd. + 3,25 Mio. gegenüberstehen, - im Sozialbereich insbesondere bei den Alten- und Pflegeheimen insgesamt rd. + 10,0 Mio., denen in diesen Bereichen ebenso Mehreinnahmen aus der Gemeindekopfquote von rd. + 6,9 Mio. gegenüberstehen, - der Beitrag des Landes zum Annuitätendienst der KABEG mit + 4,5 Mio., - die Tilgungsrücklage durch eine Erhöhung um rd. + 4,27 Mio. als zweite Rate zur Abfederung eines wahrscheinlich anfallenden Kursverlustes bei der Tilgung der CHF 100 Mio. Privatanleihe, - sowie der Beitrag des Landes für die öffentlichen Krankenanstalten privater Rechtsträger von rd. + 4,1 Mio. Diesen Mehrausgaben stehen bei nachstehenden Finanzpositionen Minderausgaben größeren Umfanges gegenüber: - bei den Darlehen an Wohn- und Siedlungsgesellschaften von - 8,0 Mio., - im Bereich der Kärntner Landesholding erfolgt im Jahre 2016 keine Dotierung eines Landesbeitrages zum Schuldendienst, weshalb eine Ausgabeneinsparung von rd ,8 Mio. aufscheint, - bei den Pensionen der Landeslehrer werden die Ruhebezüge um rd. - 3,9 Mio. reduziert. Diesen Minderausgaben stehen die von Seiten des Bundes zufließenden verringerten Kostenersätze für die Landeslehrerpensionen in derselben Höhe gegenüber. - Weiters bei der Erhaltung und Erneuerung von Landesstraßen um rd. - 2,9 Mio. Die Einnahmen (ohne Fremdfinanzierung) erhöhen sich gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 um rd. + 27,83 Mio. Mehreinnahmen größeren Umfanges kommen zum Tragen - bei Leistungen des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen von rd. + 4,7 Mio. bei einer Ausgabenerhöhung von rd. + 2,38 Mio., - bei der Betriebsabgangsdeckung der Gemeinden im Bereich der Krankenanstalten von + 4,5 Mio., - bei den Zweckzuschüssen des Bundes gem. Pflegefondsgesetz von rd. + 3,2 Mio., denen Mehrausgaben von rd. + 1,6 Mio. gegenüberstehen, - bei der Dividende der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH von + 3,15 Mio. Mindereinnahmen größeren Umfanges im Landesvoranschlag 2016 nach dem Volumen geordnet: - während im vorangegangenen Jahr bei der Veranschlagung des sog. Ertragsanteilepaketes noch von einer Einnahmenerhöhung von rd. + 40,53 ausgegangen wurde, ist lt. den vorliegenden Prognosen des BMF mit Mindereinnahmen von rd. - 3,31 Mio. zu rechnen - eine weitere größere Mindereinnahme fällt bei der Tourismusabgabe in Höhe von rd. - 4,25 Mio. an, wobei im Jahr 2015 auch eine nachträgliche Korrektur dieser Abgabe im NVA um - 7,26 Mio. vorgenommen werden musste. Im Bereich der Personalausgaben der Hoheits- Wirtschaftsverwaltung verringert sich der Personalaufwand um rd. - 2,67 Mio. Der Entwurf des Landesvoranschlages 2016 des Landes Kärnten weist unter Berücksichtigung einer im Jahre 2016 vorgesehenen Tilgung von insgesamt rd. 92,30 Mio. eine Nettoneuverschuldung von ,-- aus. Gegenüber dem für das Jahr 2015 geplanten Nettodefizit von

21 Überleitung rd. - 97,34 Mio. liegt somit eine Verschlechterung um rd. - 33,50 Mio. vor. Unter Berücksichtigung des 1. NVA zum LVA 2015 mit dem die Nettoneuverschuldung auf rd. 156,52 Mio. angehoben werden musste, liegt eine Verbesserung um rd. 25,7 Mio. vor. Für den Landesvoranschlag 2016 wird eine Nettodefizitquote von 0,69% (LVA ,53%, LVA + NVA ,85%) des BIP Kärnten erwartet. Das Ergebnis des Landeshaushaltes nach ESVG, d.h. jener Kennwert, der nach dem Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz relevant ist, beläuft sich auf ,-- oder 95,12/Kopf (ohne Einbeziehung der ausgegliederten Rechtsträger) im Landesvoranschlag 2015 wird ein Maastrichtergebnis von ,-- angeführt, inkl. NVA 2015 von - 69,73 Mio. Haushaltsergebnis des Landes Kärnten 2016 Administratives Haushaltsergebnis - Maastricht - Defizit/Überschuss Rechnungsquerschnitt - Maastrichtergebnis RA 2014 LVA 2015 LVA + NVA 2015 LVA 2016 Laufende Einnahmen Laufende Ausgaben Summe 1 minus Vermögen Einnahmen Vermögen Ausgaben Summe 3 minus Maastricht Ergebnis t. RQ abzügl. Kursgewinne zuzügl. Kursverluste zuzügl. Zinsabgrenzung aus Agio/Disagio maastrichtwirksam Maastrichtergebnis nach ESVG abzgl. Schätzung - Ergebnis ausgegliedeter Rechtsträger* Schätzung - Ergebnis KABEG* Maastricht nach ESVG-Gesamt Kosten Pfandbriefstelle Zinsen der Sonderfinanzierung (nur Pfandbriefstelle) Maastricht nach ESVG-Gesamt (nach Stabilitätspakt) Vorgabe - Ordentlicher Stabilitätsbeitrag - Stabilitätspakt Differenz Vorgabe Ordentlicher Stabilitätsbeitrag * Werte RA 2014 lt. letztgültiger Berechnung Statistik Austria RA 2014 LVA 2015 LVA + NVA 2015 LVA 2016 Administratives Haushaltsergebnis -123 Mio Mio Mio Mio. Maastricht-Defizit/Überschuss (ESVG-Land) -65 Mio. -16 Mio. -70 Mio. -53 Mio. Auf Basis des vorliegenden Entwurfes des Landesvoranschlages 2016 errechnet sich ein Maastrichtergebnis nach ESVG unter Berücksichtigung der Zinsabgrenzung aus Agio/Disagio (rd. 2,06 Mio.) von - 53,02 Mio. (ohne Fonds, Landesgesellschaften und Krankenanstalten). Unter Einschätzung der Ergebnisse der Fonds und ausgegliederten Rechtsträger des Landes mit einem Volumen von rd. - 14,5 Mio. sowie unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses der Kärntner Krankenanstalten (- 3,3 Mio.), würde sich das Gesamtergebnis für Kärnten nach ESVG auf

22 ,82 Mio. belaufen. Damit kann der für Kärnten für das Jahr 2016 auf Grundlage des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 definierte ordentliche Stabilitätsbeitrag - basierend auf aktuellen Schätzungen zur nominellen BIP-Entwicklung in Österreich - von rd. + 1,80 Mio. nicht eingehalten werden. Dieser Umstand ändert sich selbst dann nicht, wenn man die Kosten für die Pfandbriefstelle (rd. 12,25 Mio.) und jene für Zinsen der Sonderfinanzierung (rd. 0,94 Mio.) in Abzug bringt. Es darf allerdings auf die Ausführungen unter Pkt und unter Pkt verwiesen werden. Wie dort festgehalten wurde, ist eine endgültige Fixierung der zu erbringenden Stabilitätsbeiträge im Jahr 2016 noch von abschließenden Gesprächen der Finanzausgleichspartner und einem entsprechenden Beschluss im Österreichischen Koordinationskomitee abhängig. Sollte der Kompromissvorschlag lt. Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz, der für Kärnten einen Stabilitätsbeitrag von - 49,9 Mio. vorsieht, zum Tragen kommen und die erhöhten Flüchtlingskosten ebenfalls bei der Vorgabe der Stabilitätsziele angemessene Berücksichtigung finden, so ist die Erreichung des Haushaltszieles als realistisch einzuschätzen. Ergebnisse nach Maastricht Seit dem Landesvoranschlag 1998 wird im Rechenwerk Teil I, Kapitel 10, der geltenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung entsprechend, ein Voranschlagsquerschnitt für das Land Kärnten ausgewiesen. Diese Auswertung der Voranschlagszahlen dient in erster Linie dazu, von allen Gebietskörperschaften gleichlautend aufbereitete Datengrundlagen zu erlangen, um den gegenüber der EU bestehenden Meldepflichten rechtzeitig und umfassend Rechnung tragen zu können. Sie bildet die Basis, nach der die Einhaltung der Vorgaben des Landes nach dem Österreichischen Stabilitätspakt bewertet wird. Ab 2007 wird die Berechnungsmethode streng nach ESVG-Kriterien angewendet, d.h. dass zum ausgewiesenen Maastrichtergebnis nach Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt gem. Anlage 5a VRV noch Hinzuzählungen und Hinwegrechnungen einzelner Positionen vorzunehmen sind, um das tatsächliche Maastrichtergebnis des Landes abzuleiten. Stabilitätsbeitrag Unter der Rubrik II der Anlage 5a VRV ist unter bisher geltenden Berechnungsmethoden der sich für das Land Kärnten errechnete Finanzierungssaldo dargestellt, welcher für das Jahr 2016 ein Defizit von ,-- ausweist. Da der Rechnungsquerschnitt nach Anlage 5a VRV nicht alle Aspekte berücksichtigt, die für das Gesamtergebnis des Landes nach ESVG von Relevanz sind, ist in der Folge eine Überleitungstabelle angeschlossen. So ist etwa die Zinsabgrenzung aus Agio/Disagio im Ausmaß von rd. 2,06 Mio. bei der Berechnung des Maastrichtergebnisses nach ESVG zu berücksichtigen bzw. wirkt sich diese positiv aus. Bezüglich des Ergebnisses der ausgegliederten Rechtsträger wird für das Jahr 2016 mit einem Ergebnis von rd. - 14,5 Mio. gerechnet. Wurden bisher nur die Schuldenzuwächse der Kärntner Krankenanstalten in die Berechnung des Maastrichtergebnisses des Landes und der Kärntner Gemeinden miteinbezogen, wird seit 2015 das Gesamtergebnis der KABEG dem Land zugerechnet, wodurch sich für die Gemeinden eine wesentlich Entlastung ergibt. Die Annahme, dass die Kärntner Krankenanstalten das Gesamtergebnis des Landes mit lediglich - 3,3 Mio. belasten, setzt allerdings voraus, dass die Investitionstätigkeit durch die KABEG entsprechend gesteuert wird und die Auswirkungen des neuen Ärztearbeitszeitgesetz durch Einsparungen und nicht durch Auflösung von Rücklagen

23 finanziert wird. So dürfen 2016 max. 30 Mio. an Investitionen im Wege von Kreditaufnahmen finanziert werden. Das Gesamtergebnis des Landes nach ESVG (Defizit von - 70,82 Mio.) ist ab dem Jahre 2016 einerseits dem nach Österreichischem Stabilitätspakt zulässigen Stabilitätsbeitrag und andererseits der Vorgabe der Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund gegenüberzustellen. Während die Vorgaben des Stabilitätspaktes ohne geänderter Vorgabe durch Beschluss des Österreichischen Koordinationskomitees keinesfalls eingehalten werden kann, sind unter Herausrechnung der Aufwendungen für die Pfandbriefstelle sowie gesonderter Behandlung der erhöhten Kosten für Asyl- und Flüchtlingsfürsorge die Vorgaben der Finanzierungsvereinbarung einhaltbar. Ausgabenbremse Gemäß Art. 9 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 ist das Wachstum der Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden einschließlich ihrer ausgegliederten Rechtsträger gemäß ESVG im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1466/97 i.d.f. Verordnung 1175/11 des Rates für den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken möglich. Die auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten ermittelte mittelfristige Wachstumsrate [Addition potenzielles BIP-Wachstum von rd. 1,1% ( ) und BIP-Deflator von rd. 1,7%] unter Abzug einer Konvergenzmarge von 1% ergibt eine maximal zulässige Ausgabensteigerung von rd. 1,8%. Ausgehend von den - bereinigten - Ausgaben des Landesvoranschlages 2015 inkl. NVA von rd. 2,20 Mrd. lässt sich ein grundsätzlich zulässiges Ausgabenwachstum von rd. 40,35 Mio. errechnen. Unter Hinzuziehung von diskretionären Einnahmensteigerungen - bezüglich deren Berechnung gibt es noch große Unsicherheiten - für die all jene Einnahmen, die das Land aus Steuerertragsanteilen, Landesabgaben, Finanzzuweisungen, Zuschüssen, Beiträgen anderer Gebietskörperschaften erhält und soweit sie über rd. 1,7% Steigerung des Vorjahres liegen herangezogen wurden, ergibt sich als Summe der maximalen Ausgabensteigerung gemäß Ausgabenobergrenze 2016 ein Betrag von rd. 53,22 Mio. Die tatsächliche nominelle Ausgabensteigerung LVA 2015 inkl. NVA zu LVA 2016 beläuft sich, unter Herausrechnung des Zinsaufwandes, hinsichtlich der Ausgaben der laufenden Gebarung, der Ausgaben aus der Vermögensgebarung und Mitteln der EU-Kofinanzierung auf 13,80 Mio. oder 0,63%. Unter Herausrechnung der Kosten für die Pfandbriefstelle sowie die Beratungskosten HETA als Einmalmaßnahmen, würde sich die Steigerung auf 1,49% oder + 32,75 Mio. belaufen. Es wird demnach angemerkt, dass die zulässige Ausgabenobergrenze unterschritten und diese Fiskalregel des Stabilitätspaktes mit dem vorgelegten Landesvoranschlag eingehalten wird.

24 Primärsaldo des Landes Kärnten Der Primärsaldo wird im internationalen Vergleich zur Beurteilung der Schuldentragfähigkeit öffentlicher Haushalte verwendet, er gibt Aufschluss über die Auswirkungen der Budgetpolitik. Einnahmen Bezeichnung Primärsaldo LRA LRA LRA LVA LVA Veränderung LVA 2015 / LVA 2016 in Mio. EUR 2.370, , , , ,88 80,83 3,07% Fremdfinanzierung zum Haushaltsausgleich -102,20-97,07-123,42-170,14-223,14-53,00 42,94% Einnahmen o. Fremdfinanzierung 2.267, , , , ,74 27,83 1,11% Ausgaben , , , , ,88-80,83 3,07% Tilgung 0,65 2,75 167,86 72,80 92,30 19,50 11,62% Ausgaben o. Tilgung , , , , ,57-61,33 2,49% NettoNVS (-) bzw. NettoÜS (+) -101,55-94,32 44,44-97,34-130,83-33,50-75,38% Veränderung Rücklagen -34,47 11,75-161,49 5,49 9,76 4,27-2,65% Zinsaufwand 39,53 36,25 35,92 41,21 42,26 1,05 2,92% Primärsaldo -96,48-46,32-81,13-50,64-78,81-28,18 Primärsaldo (LVA + NVA 2015) -110,30 0,00 34,73% Saldo des Haushaltes Saldo des Haushaltes (LVA + NVA 2015) -102,20-97,07-123,42-170,14-229,32-223,14-46,72 37,85% BIP Kärnten , , , , ,00 518,54 2,91% Primärsaldo in % des BIP -0,55% -0,26% -0,45% -0,28% -0,42% Im Landesvoranschlag 2016 wird von einem Primärdefizit in Höhe von - 78,81 Mio. ausgegangen. Das Primärdefizit steigt im Vergleich zum Landesvoranschlag 2015 (- 50,64 Mio.) um rd. - 28,18, gegenüber dem LVA+NVA 2015 (rd ,3 Mio.) ergibt sich eine Verbesserung um + 31,48 Mio. Sonderkosten mit enormen Zuwächsen beeinflussen die Ergebnisse des Landesvoranschlages 2016, darunter fallen die Kosten der Pfandbriefstelle im Rahmen der übernommen Solidarhaftung ( 13,2 Mio. inkl. Zinsen), die voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren der HETA Asset Resolution AG (vormals HBInt) ( 20,0 Mio.) und der ungedeckte Mehraufwand im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingswesens (rd. 8,9 Mio.). Des Weiteren werden konjunkturelle Entwicklungen und Auswirkungen aus der Steuerreform mit der Folge eines leichten Rückgangs der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 erwartet. Werden diese Sonderfaktoren herausgenommen, läge der Primärsaldo über jenem des Jahres in %

25 FINANZSCHULDENENTWICKLUNG DES LANDES Schuldenstandsgebarung gemäß VRV Der Schuldenstand gemäß VRV und die Schulden der ausgegliederten Rechtsträger stellen sich folgendermaßen dar: Schuldenstand gemäß VRV Beträge in Mio RA 2014 LVA 2015 Erw artung 2015 LVA 2016 Finanzschulden des LANDES - ohne weitergegebene Darlehen - gemäß VRV [ a. ] 1.414, , , ,9 Finanzschulden aus Sonderfinanzierung für Solidarhaftung für Pfandbriefbank [ b. ] 0,0 0,0 42,0 54,2 Finanzschulden des LANDES - ohne weitergegebene Darlehen - gemäß VRV [ 1 ] 1.414, , , ,1 NETTONEUVERSCHULDENG (-) bzw. ÜBERSCHUSS (+) gemäß VRV 44,4-140,1-156,5-130,8 Sollstellung-Haushaltsausgleich; keine Bewertung [ 2 ] 134,6 177,9 201,3 201,3 Finanzschulden des LANDES - ohne Sollstellung u. weitergeg. Darl. - gemäß VRV [ ] 1.280, , , ,9 "Weitergegebene" Darlehen - Rep. Österreich [KWF, LIG, KWWF] [ 3 ] 380,48 409,8 405,3 418,4 "Weitergegeb." Darlehen - Rep. Österreich für KABEG [ 4 ] 53,60 53,6 144,1 239,8 Finanzschulden des Landes - inkl. weitergegebene Darlehen gem. VRV [ ] 1.848, , , ,3 Finanzschulden - ohne weitergegebene Darlehen - in % des BIP Kärnten 7,9% 8,5% 8,6% 9,0% Finanzschulden - ohne weitergegebene Darlehen - pro Kopf gesamt BIP in Kärnten (nominelles BRP Kärnten lt. IHS Prognose Sept.2015) , , , ,4 EW-Zahl (Beträge in Einw ohner) Schulden der 'AUSGEGLIEDERTEN' Rechtsträger Schulden der ausgegliederten Rechtsträger, die auch jene Schulden aus vom Land bei der Rep Österr. aufgenommen und an diese weitergegebene Darlehen enthalten [ 6 ] 1.803, , , ,9 davon Schulden der KABEG (aus Investitions-, Immobilienfinanzierung, Betriebsabgang) 1.304, , , ,3 Summe Finanzschulden u. Schulden ausgegliederter RT - inkl. Sollstellung [ ] 3.218, , , ,0 Summe - ohne Sollstellung [ ] 3.083, , , ,7 Der Schuldenstand gemäß VRV für den Landesvoranschlag 2016 in der Höhe von 1.702,1 Mio. ohne weitergegebene Darlehen des Bundes, ergibt sich aufgrund einer Nettoneuverschuldung von 130,8 Mio. zur Erwartung Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3.054,- bzw. einem Anteil von 9,0% des BIP für Kärnten. Der Schuldenstand beinhaltet eine Sollstellung der nicht aufgenommenen Darlehen in der Höhe von 201,3 Mio. Der Schuldenstand enthält auch, getrennt dargestellt, die Finanzschulden aus der Darlehensaufnahme für die Sonderfinanzierung der

26 Pfandbriefbank Österreich AG in Erfüllung der Solidarhaftung aus Aufnahmen in 2015 in der Höhe von voraussichtlich 42,0 Mio. und einer weiteren Aufnahme in der Höhe von 12,25 Mio. im Jahr 2016, d.h. insgesamt 54,25 Mio. Im Gegensatz zu den Annahmen und der strategischen Ausrichtung im letzten Landesvoranschlag, bei dem geplant war, einen Teil der Finanzierungen auch über den Kapitalmarkt aufzunehmen, wird für Kapitalneuaufnahmen bzw. Refinanzierungen im Jahr 2016 angenommen, dass das Land Kärnten und seine ausgegliederten Rechtsträger inkl. KABEG den vollständigen Finanzierungs- und Refinanzierungsbedarf über die Republik Österreich unter dem Rahmenvertrag für Darlehen sicherstellen müssen. Der Schuldendienst der vom Land Kärnten für eigene Schulden zu tragen ist, als auch der Schuldenbzw. Annuitätendienst für ausgegliederte Rechtsträger, der gemäß Finanzierungsvereinbarungen zu tragen ist, beläuft sich auf 232,2 Mio. Schuldendienst Beträge in Mio RA 2014 LVA 2015 Erw artung 2015 LVA 2016 Schuldendienst für den eigenen Haushalt Zinsendienst für Darlehen (ohne anteilige Stückzinsen) 35,9 41,2 36,8 41,3 Zinsendienst für Darlehen für Sonderfinanzierung Pfandbriefbank (ohne Stückzinsen) 0,0 0,0 0,6 0,9 Tilgungen 167,9 72,8 72,8 92,3 Summe Annuitätendienst Land 203,8 114,0 110,2 134,6 Schuldendienst für ausgegl. RT gemäß Finanzierungsvereinbarungen Annuitätendienst: vom Land zu tragen aufgrund von Finanzierungsvereinbarungen 61,0 55,5 53,9 58,7 Übernommener Annuitätendienst für KABEG Investitionsfinanzierung im Rahmen des Landeszuschuss zum Nettogebarungsabgang 39,0 39,0 39,0 39,0 Summe Annuitätendienst f. ausgegl. Rechtsträger bzw. lt Finanzierungsvereinbarung 99,9 94,4 92,9 97,7 Summe Annuitätendienst 303,7 208,5 203,2 232,2 Der historisch niedrige Zinssatz wirkt sich positiv auf die Zinskosten der variabel verzinsten Darlehen aus, die in 2016 voraussichtlich rund 24% des Portfolios darstellen werden. Neuaufnahmen in 2016 werden voraussichtlich ausschließlich eine fixe Verzinsung aufweisen, die allerdings einen risikoorientieren Aufschlag auf die Konditionen des Bundes beinhalten wird. Für die variablen Zinssätze wird von einem Steigen des Euribors ab Jahresmitte 2016 ausgegangen. Im Jahr 2016 sind Tilgungen in der Höhe von 92,3 Mio. fällig. Nach sehr hohen Tilgungen im Jahr 2014 in der Höhe von 167,9 Mio. ergaben sich für 2015 ebenfalls hohe Tilgungen in der Höhe von 72,8 Mio., die mit der Struktur an Großteils endfälligen Darlehen begründet sind. Die Ursache liegt darin, dass vor nun schon über 10 Jahren die Finanzierung des Landes über die Republik Österreich umgestellt wurde und dabei hauptsächlich endfällige Produkte angeboten wurden. Nachdem im September 2014 ein Schweizer Franken Darlehen in der Höhe von CHF 100 Mio. getilgt wurde, befindet sich noch eine CHF 100 Mio. Privatanleihe im Schuldenstand des Landes. Gemäß der festgelegten Strategie für den Umgang mit Fremdwährungsdarlehen wird die Anleihe zur Fälligkeit im Jahr 2017 getilgt. Für den wahrscheinlich eintretenden Kursverlust bei der Tilgung wird durch jährliche Bildung einer Tilgungsrücklage buchmäßig Vorsorge getroffen. Im Jahr 2016 ist für eine Tilgungsrücklage der Höhe von 9,7 Mio. vorgesorgt, allerdings wird aufgrund der EUR/CHF-Kursbewegungen die tatsächliche Höhe an die Entwicklung angepasst werden. Mit Inkrafttreten der neuen VRV soll sogenannte Sollstellung künftig unterm Strich dargestellt werden und damit nicht mehr in den Schuldenstand nach VRV eingerechnet werden. Damit wäre zumindest eine Differenz zum Ausweis der Schulden nach ESVG beseitigt, bei dessen Berechnung schon bisher die Sollstellung nicht eingerechnet wurde. Die Sollstellung oder Haushaltsausgleich stellt jenen Darlehensermächtigungsrahmen zur Ausfinanzierung der jeweiligen Landeshaushalte dar, für den noch keine Darlehen real aufgenommen wurden, da sie liquiditätsmäßig noch nicht benötigt wurden. Vorerst wird der bisherige und damit höhere Schuldenstand nach VRV dargestellt und der Schuldenstand ohne Sollstellung zur Information dargestellt. Schuldenstandsgebarung gemäß ESVG 2010 Am 30.September 2014 wurden von der Statistik Austria erstmals die Daten für den öffentlichen Schuldenstand der Bundesländer nach den Bestimmungen des ESVG 2010 veröffentlicht. Das ESVG 2010 ist eine EU Verordnung (Nr. 549/2013), in der auch die Publikationstermine von ESVG 2010-Daten festgelegt sind. EU-Mitgliedsländer sind verpflichtet, für EU-Zwecke ab September 2014

27 ausschließlich VGR-Daten nach dem ESVG 2010 zu publizieren. Das neue ESVG 2010 führt in allen EU-Ländern allgemein zu größeren Änderungen in der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) als auch für einzelne Sektoren, wie z.b. die Zurechnung der öffentlichen Krankenanstalten zum Sektor Staat. Einige Revisionspunkte führten auch zu Änderungen des öffentlichen Schuldenstandes, der rückwirkend ab 1995 aufgerollt wurde. Quantitativ am bedeutendsten für den Schuldenstand des Landes Kärntens ist die Zurechnung der Schulden für die Betriebsabgangsdeckung der KABEG zum Land, während er vor 2014 den Gemeinden zugerechnet wurde. In Hinblick auf die Form der Darstellung der Schulden für den Stabilitätspakt 2012 und deren entsprechende EU-Rahmenbedingungen nach ESVG 2010 wird anschließend der Schuldenstand des Landes dargestellt. Die Aufstellung beinhaltet die Überleitung des Schuldenstandes gemäß VRV zum Schuldenstand gemäß ESVG 2010 einschließlich entsprechend vorzunehmender Bewertungen der Fremdwährungsdarlehen. Diese Berechnung bildet das Kriterium für die Überprüfung der Einhaltung des Stabilitätspaktes. Schuldenstand des Landes nach ESVG 2010 Beträge in Mio EUR RA 2014 LVA 2015 Erw artung 2015 LVA 2016 a. Finanzschulden des Landes gemäß VRV - inkl. Sollstellung; ohne weitergegebene Darlehen 1.414, , , ,9 b. Finanzschulden aus Sonderfinanzierung für Solidarhaftung für Pfandbriefbank 0,0 0,0 42,0 54,2 Finanzschulden des Landes gemäß VRV - inkl. Sollstellung; ohne weitergegebene Darlehen 1.414, , , ,1 1. Abzüglich Sollstellung = noch aufzunehmende Darlehen 134,6 177,9 201,3 201,3 2. davon Finanzschulden aus Anleihen und Darlehen bei Banken (ohne Bewertung) 359,2 369,2 339,2 339,2 2a. bewertet für CHF-Darlehen [Kurs CHF/EUR RA14: 1,2024; Erw15: 1,09; 2016: 1,05] 380,9 391,0 369,4 373,0 3. davon Darlehen Republik Österreich an das Land Kärnten 920, , , ,6 Finanzschulden des Landes nach ESVG 2010 [2a.+3.] 1.301, , , ,7 Veränderung Schuldenstand nach ESVG ,1-97,0-98,4-134,4 4. "Weitergegebenen" Darlehen - Rep. Österreich [KWF, LIG, KWWF] 380,48 409,8 405,3 418,4 5. "Weitergegebenen" Darlehen - Rep. Österreich [KABEG] 53,60 53,6 144,1 239,8 Summe Darlehen der Republik Österreich [ ] 1.355, , , ,8 Finanzschulden des Landes - inkl. weitergegeb. Darlehen (mit Bewertung) [2.a ] 1.735, , , ,8 Sonstige Finanzschulden des Landes insbes. Rechtsträgerfinanzierung (von "Dritten") 118,4 103,9 98,7 88,2 Schulden KABEG für Investitions-, Immobilienfinanzierung u. GUD (von "Dritten") 1.251, , , ,5 Eigene Finanzierungen von KABEG, KWF, LIG, KLHd, BABEG, KFeuerw.G. (von "Dritten") Abzügl. Intergovermentale Forderung: Gemeinden: Darlehen v. Land (RA 2014 Schätzung) [6.] 19,0 0,0 17,0 15,0 = SCHULDEN des LANDES gemäß ESVG , , , ,5 Veränderung Schuldenstand nach ESVG ,9-143,3-113,0-150,0 Schulden gem. ESVG in % des BIP Kärnten 17,2% 17,6% 17,4% 17,6% Schulden gem. ESVG pro Kopf gesamt BIP in Kärnten (nominelles BRP Kärnten lt. IHS Prognose Sept. 2015) , , , ,4 EW-Zahl (Beträge in Einw ohner) Bestandsgrößen a. Stand der Inneren Anleihen 0,0 0,0 0,0 0,0 b. Stand der Rücklagen 185,4 220,1 224,1 233,8 c. Stand der Wertpapiere 25,0 25,0 25,0 25,0 d. Stand der gegebenen Darlehen (inkl. weitergegebene Darlehen an Fonds) 2.220, , , ,0 Der erwartete Schuldenstand des Landes nach ESVG 2010, d.h. ohne Sollstellung und mit Bewertung das Fremdwährungsdarlehen (CHF 100 Mio.) und unter Abzug der vom Land an Gemeinden gewährte Darlehen sowie unter Einbeziehung der Schulden der ausgegliederten Rechtsträger, sei es aus weitergegebenen Darlehen des Landes als auch über Kapitalmarktfinanzierungen, die die Rechtsträger am Kapitalmarkt bei Dritten aufgenommen haben, wird sich Ende 2016 auf rd ,5 Mio. belaufen. Für 2016 entsprechen die Höhe der Schulden 17,6% vom nominellen BIP Kärnten und einer Pro-Kopf-Verschuldung von Sie liegt damit über den Werten der Vorjahre. Für die KABEG werden die Schulden aus Investitions-, der Immobilienfinanzierungen sowie der Schuldenstand aus Gemeindeumlagedarlehen in der Höhe von insgesamt 1.323,3 Mio. ausgewiesen. Im Rahmen des LVA 2016 wird angenommen, dass künftige Aufnahmen fast vollständig im Wege weitergegebenen Darlehensaufnahmen des Landes vom Bund getätigt werden.

28 Außerbudgetäre Finanzierungen Schuldenstandsgebarung des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger nach ESVG 2010 Zur Nutzung optimaler Finanzierungskonditionen für die ausgegliederten Rechtsträger des Landes wurden ab dem Jahr 2005 Darlehen der Republik Österreich durch das Land aufgenommen, um sie an die ausgegliederten Rechtsträger zu gleichen Konditionen weiterzugeben (Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH, Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds und KABEG für Gemeindeumlagedarlehen; aktuell nicht mehr im Schuldenstand enthalten: Kärntner Regionalfonds, Kärntner Bodenbeschaffungsfonds). Nach der Verhängung des Schuldenmoratoriums über die HETA Asset Resolution AG (Abbaueinheit für die HBInt.) am waren am Kapitalmarkt Finanzierungen auch der ausgegliederten Rechtsträger nicht mehr möglich. Infolge dessen wurden bis zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrages für Darlehen zwischen der Republik Österreich und dem Land Kärnten nach Bedarf zwischenzeitliche Barvorlagen vom Land an die Rechtsträger gewährt. Nach Abschluss des neuen Rahmenvertrages mit dem Bund Mitte des Jahres 2015 erfolgten Darlehensaufnahmen des Landes bei der Republik Österreich, welche an die Rechtsträger KABEG, KWF und LIG weitergegeben wurden, die aber bereits risikoorientierte Konditionen gemäß des neuen Rahmenvertrages aufweisen. Die entsprechenden Darlehensaufnahmen werden im Sinne der Bestimmungen der VRV, da es sich um Einnahmen handelt, die nicht endgültig dem Land zufließen, nicht über die voranschlagswirksame Gebarung abgewickelt und lediglich im Schuldenstand als Finanzschulden des Landes gesondert ausgewiesen. Zur Erläuterung von Details der außerbudgetären Finanzierung der Rechtsträger ist nachstehend der Schuldenstand diverser, dem Land zuzuordnenden Rechtsträger dargestellt. Dieser enthält auch jene Schulden, die die Rechtsträger selbst am Markt aufgenommen haben als auch jene Darlehen, die vom Land bei der Republik Österreich aufgenommen und an die Rechtsträger weitergegeben wurden. Unter dem Annuitätendienst sind jene Beträge ausgewiesen, die vom Land Kärnten insgesamt (weitergegebene Darlehen und Schulden der Rechtsträger) aufgrund von Finanzierungsvereinbarungen getragen werden. Nach einer Entscheidung der Statistik Austria sind nun auch die Schulden der Kärntner Feuerwehr GmbH im Schuldenstand enthalten, während die vom Land an die Gemeinde gewährten Darlehen abgezogen werden, da sie auf Landesseite herauskonsolidiert werden. Seit der Umstellung auf ESVG 2010 werden die öffentlichen Krankenanstalten insgesamt dem Sektor Staat zugerechnet, wie dies bereits im Rahmen des LVA 2015 dargestellt wurde. Die Schulden des Gemeindeanteils an der Abgangsfinanzierung durch die KABEG aufgenommen werden und die früher den Gemeinden zugerechnet wurden, wurden mit der Umstellung rückwirkend bis 1995 dem Schuldenstand des Landes zugerechnet. Für das Jahr 2016 wird davon ausgegangen, dass die Aufnahme von Kapital bzw. Refinanzierungen nicht auf dem Kapitalmarkt erfolgen wird können. Daher wird die Finanzierung der ausgegliederten Rechtsträger KABEG (für die Betriebsabgangs- und Investitionsfinanzierung), des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds und des Kärntner Wasserwirtschaftsfonds über die Aufnahme und Weitergabe von Darlehen des Bundes erfolgen.

29 Entwicklung der Schulden des Landes und der ausgegliederten Rechtsträger nach ESVG 2010 Beträge in EURO RA 2014 LVA 2015 Erw artung 2015 LVA 2016 FINANZSCHULDEN des LANDES lt. VRV , Abzüglich Sollstellung , Zuzüglich Bewertungsdifferenz für CHF-Darlehen , SCHULDEN des LANDES gemäß ESVG , Finanzschulden in % des BIP Kärnten 7,2% 7,6% 7,6% 8,1% Finanzschulden pro Kopf Land (ohne bei der Rep. Österr. aufgenommene u. an ausgegl. Rechtsträger w eitergegebene Darlehen) Ausgegliederte Rechtsträger: Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Schuldenstand am Ende des Jahres , Annuitätenrefundierungen , Kärntner Wasserwirtschaftsfonds Schuldenstand am Ende des Jahres , Annuitätenrefundierungen , Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH. Schuldenstand am Ende des Jahres , Annuitätenrefundierungen Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Investitionsfinanzierung , Finanzierung Erw erb Landesimmobilien KABEG , Abgangsfinanzierung KABEG (Gemeindeanteil) , KABEG Zwischensumme , Annuitätenrefundierungen (Immo) , Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungs GmbH Schuldenstand am Ende des Jahres , Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding Schuldenstand am Ende des Jahres , Annuitätenrefundierungen (Tilgungsvereinbarung) , Kärntner Feuerwehr GmBH , Summe Schulden ausgegl. Rechtsträger, die gem. ESVG 2010 dem Land zuzuordnen sind , Schulden der ausgegl. RT in % des BIP Kärnten 10,0% 10,0% 9,9% 9,6% Annuitätenrefundierungen Gesamt Abzügl. Intergoverm. Forderung.: Gemeinden: Darlehen v. Land *) , SCHULDEN LAND KÄRNTEN gemäß ESVG , Schulden gem. ESVG in % des BIP Kärnten 17,2% 17,6% 17,4% 17,6% Schulden gem. ESVG pro Kopf gesamt BIP in Kärnten (Prognose IHS Sept. 2015) EW-Zahl *) Schätzung ab 2015; RA 2014: gemäß Statistik Austria In obiger Darstellung sind die sogenannten Sonderfinanzierungen des Landes im Wege des Leasing und der Forderungseinlösung nicht enthalten. Die Leasingraten bzw. die Schuldenstände und Annuitätenkosten der Forderungseinlösung werden anschließend dargestellt. SONDERFINANZIERUNGEN(LEASING)FINANZIERUNGEN UND FORDERUNGSEINLÖSEMODELL Leasing Um eine rasche Realisierung von Bauvorhaben zu erleichtern, hat die Kärntner Landesregierung für mehrere Großbauprojekte die Finanzierung in einer Sonderform mittels Leasing beschlossen. Seit den 80-iger Jahren wurde unter Berücksichtigung von Steueraspekten, aber auch aus reinen finanziellen Überlegungen (Finanzierung von Projekten über die Abschreibungsdauer) die Finanzierung von Gebäuden, insbesondere im schulischen Bereich, im Leasingwege vorgenommen. Seit Einrichtung der LIG Kärnten GmbH und die Übertragung der Liegenschaften des Landes an dieselbe, sind Leasingprojekte im Baubereich nicht mehr zum Tragen gekommen, sondern sind

30 Leasingfinanzierungen ausschließlich zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder für Sondereinrichtungen (Fräsmaschine für Berufsschule Villach, Röntgenwagen, Luftgütemessnetz) bzw. im EDV-Bereich, zur Anwendung gelangt. Im Rahmen abgeschlossener (Kautions-) Leasingverträge können die Gesamtinvestitionskosten (Baukosten, als auch Kosten der festen und beweglichen Einrichtung) einschließlich der während und nach der Bauzeit anfallenden Finanzierungskosten (Zinsen) auf einen längeren Zeitraum gleichmäßig verteilt werden. Für die aus dem Vertrag sich ergebenden jährlichen (monatlichen) Zahlungsverpflichtungen wird im Wege des jeweiligen Landesvoranschlages vor ihrer Erfüllung die Genehmigung durch den Landtag eingeholt und auf diese Weise budgetäre Vorsorge für die einzelnen Jahres(Monats)raten getroffen. Neben der Möglichkeit zur raschen Realisierung des Vorhabens, der Vermeidung von Baukostensteigerungen während einer längeren Wartezeit und der Erleichterung der Finanzierung konnten dem Land auch allfällige mit einer Sonderfinanzierungsform verbundene abgabenrechtliche, wirtschaftliche (diese Projekte könnten im hoheitlichen Bereich nur mit den damit verbundenen steuerlichen Nachteilen verwirklicht werden) und administrative Vorteile zugutekommen. In den letzten Jahren wurden im Hinblick auf die Übertragung der Amtsgebäude und Schulen an die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH nur mehr Einrichtungsgegenstände, KFZ und Sondergüter (Luftgütemessnetz, Röntgenwagen) auf diesem Wege finanziert. Nachfolgend werden in einer Übersicht die bei den einzelnen Projekten laut abgeschlossenen Leasingverträgen die für Bau- und Einrichtungskosten angefallenen bzw. veranschlagten Leasingraten dargestellt. LEASING - SONDERFINANZIERUNGEN BAU und EINRICHTUNGEN Projekt Art VA RA 2014 LVA + NVA 2015 Erwartung 2015 LVA 2016 Verwaltungszentrum + Technik & Labor Einrichtung , , , ,00 Heilstättenschule Klagenfurt Bau ,90 0,00 0,00 0,00 Berufsschule Villach Bau ,26 0,00 0,00 0,00 Berufsschulen (Klagenfurt, Villach, Spittal, TBS Villach) Einrichtung , , , ,00 Landwirtschaftliche Fachschulen (Litzlhof, Althofen/Hunnenbr.) Einrichtung , , , ,00 Röntgenwagen KFZ , , , ,00 Luftgütemessnetz Einrichtung , , ,00 0,00 Strassenbauamt Klagenfurt Bau , , , ,00 Carinthische Musikakademie Einrichtung , , , ,00 S U M M E (1200) , , , ,00 EDV Outsourcing EDV , , , ,00 KFZ Anschaffung und Betrieb KFZ , , , ,00 S U M M E , , , ,00 Die Erwartungen hinsichtlich der Ausgabenentwicklung für 2015 werden aus derzeitiger Sicht die Dotierungen im LVA 2015 unterschreiten, aufgrund der günstigen Entwicklung der zur Berechnung der Raten zugrundeliegenden Euribor-Zinssatzes im relevanten Zeitraum. Die Finanzierungskosten ergeben sich auf Basis der in den jeweiligen (Kautions)Leasingverträgen festgelegten, der Kapitalmarktanpassung unterliegenden Finanzierungskostensätze. Bei bereits übernommenen Projekten ergeben sich diese auf Basis der aktuellen Finanzierungskostensätze und unter Einbeziehung bereits geleisteter Entgelte. Aufgrund der aktuellen günstigen Zinslage können die Leasingraten moderat budgetiert werden. Die Annahmen implizieren, dass das Zinsniveau 2016 (6M-Euribor) weiterhin auf niedrigem Niveau bleibt. Da die (Kautions-)Leasingraten prozentuell von den Gesamtinvestitionskosten der jeweiligen Einrichtungsvorhaben berechnet werden, wirken sich Änderungen der Gesamtkosten als auch der Fertigstellungstermin, welche wiederum im engen Zusammenhang mit den Zwischenfinanzierungskosten zu sehen sind, unmittelbar auf die (Kautions)Leasingraten aus. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang auch noch auf die Bindung von (Kautions)Leasingraten an variable Parameter orientiert an der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes hinzuweisen, welche vertragskonform die periodisch vorzunehmenden Kapitalmarktanpassungen direkt beeinflussen und dadurch eine prognostizierbare Auswirkung auf die Höhe der zukünftigen (Kautions)Leasingraten und damit auch auf die Gesamtfinanzierungskosten in exakter Höhe nicht ermöglichen. Die im Landesvoranschlag 2016 ausgewiesenen Leasingraten für diverse Projektvorhaben Einrichtung bzw. eine Baufinanzierung, sowie für Röntgenwagen, EDV Outsourcing als auch die KFZ-Leasingkosten betragen insgesamt rd. - 3,6 Mio. Ab dem Jahre 2014 wurde auf Basis einer Neuausschreibung ein großer Teil der IT-Outsourcing

31 Infrastruktur nicht mehr im Leasingwege, sondern auf Mietbasis bereitstehen. Für das Jahr 2016 sind unter Berücksichtigung dieses Beschlusses Geldmittel zur Bestreitung von noch bestehenden Leasingverträgen Raten im Ausmaß von vorgesehen. In der Regierungssitzung am wurden der Umstieg des Fuhrpark-Managements über die Bundesbeschaffungs GmbH sowie der Abschluss in weiterer Folge von Leasing-Einzelverträgen mit der Porsche Bank AG beschlossen. Im Jahr 2016 sind Leasingraten in der Höhe von ,-- dafür veranschlagt. Forderungseinlösemodell gemäß 1422 ABGB im Straßenbau Das Land Kärnten hat beginnend mit dem Jahr 2006 zum Zwecke der Vorfinanzierung dringend notwendiger Straßenbauvorhaben zunächst für den Bereich der Landesstraßen L das sogenannte Forderungseinlösemodell gemäß 1422 ABGB mit einem jährlichen Volumen von rd. - 5 Mio. zum Einsatz gebracht. In der Folge ist es auf Grund gesonderter Regierungs- und Landtagsbeschlüsse dazu gekommen, dass dieses Forderungseinlösemodell auch für die beiden großen Straßenbauvorhaben, nämlich die Umfahrung Völkermarkt und die Umfahrung Bad St. Leonhard als Finanzierungsmodell ausgewählt wurde. Das zur Finanzierung von Straßenbauvorhaben an Landesstraßen L sowie die zur Vorfinanzierung der Straßenbauvorhabens Umfahrung Völkermarkt und Umfahrung Bad St. Leonhard mit der Austrian Anadi Bank AG (vormals Hypo-Alpe-Adria Bank AG) entwickelte Forderungseinlösemodell wies mit einen Stand an Verwaltungsschulden in Höhe von - 52,5 Mio. auf. Ab dem Jahr 2014 fanden keine Neuinvestitionen mehr statt. Für Ende 2016 wird ein Schuldenstand in der Höhe von 41,7 Mio. angesetzt, der im Finanzschuldenstand des Landes Kärnten nicht enthalten ist. Die Zins- und Tilgungskosten sowie die Schuldenstände stellen sich folgendermaßen dar. Die aktuelle Zinsentwicklung hat günstige Auswirkungen auf die Finanzierungskosten für den LVA Schuldendienstkosten Projekt RA 2014 LVA 2015 Erwartung 2015 LVA 2016 Völkermarkt , , , Bad St Leonhard , , , Summe , , , Landesstrassen , , , Gesamt Forderungseinlösung , , , Schuldenstände Projekt RA 2014 LVA 2015 Erwartung 2015 LVA 2016 Völkermarkt , Bad St Leonhard , Landesstrassen , Schuldenstand , Haftungen des Landes Gemäß Artikel 13 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2012) besteht ab dem Jahr 2011 die Verpflichtung des Bundes bundesgesetzlich und der Länder, rechtlich verbindliche Haftungsobergrenzen für die Landesebene und landesrechtlich für die Gemeindeebene festzulegen. Auch soll die Regelung das Verfahren bei Haftungsübernahmen, jedenfalls vorzusehende Bedingungen und Informationspflichten gegenüber dem allgemeinen Vertretungskörper enthalten und regeln, dass Haftungen im Landesvoranschlag sowohl hinsichtlich der Entwicklung der erwarteten Haftungen im laufenden Finanzjahr sowie im Budgetjahr auszuweisen sind. Weiters ist der Stand der Haftungen sowohl nominell als auch bewertet auszuweisen und das Ergebnis dem

32 Endstand der Haftungen per des Vorjahres gegenüberzustellen. Darüber hinaus sollen für Haftungen, bei denen eine Inanspruchnahme zumindest von überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen wird, Risikovorsorgen gebildet werden. Mit Landtagsbeschluss vom wurde eine Neuregelung in Bezug auf die zukünftige Übernahme von Haftungen durch das Land Kärnten vorgenommen und werden ab dem Rechnungsabschluss 2011 die Haftungsnachweise in neuer Form gestaltet. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Festlegung der Höhe der Haftungsobergrenze. Der Wert der Haftungen des Landes Kärnten und jener Rechtsträger, die nach dem ESVG dem Bereich des Landes zugeordnet sind, darf insgesamt in einem Jahr die Haftungsobergrenze von 20% der Einnahmen nach den Abschnitten 92 und 93 (Anlage II der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 118/2007) des zweitvorangegangenen Jahres nicht überschreiten. Des Weiteren werden Haftungen nach Haftungsgruppen geordnet, denen eine Risikoklassifikation mit Bewertungsschlüssel zugewiesen wird. Folgende Haftungsgruppen wurden nun festgelegt: A.) Haftungen für die Verwertung von hypothekarisch besicherten Wohnbaudarlehen und Verbindlichkeiten von Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden (Risikoklasse I), B.) Haftungen für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern, die dem beherrschenden Einfluss des Landes (Beteiligungsgrad mehr als 50%) allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden unterliegen (Risikoklasse II), C.) Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern an denen das Land beteiligt ist (Beteiligungsgrad des Landes bis 50%) und für Verbindlichkeit von Wasserverbände (und Reinhalteverbände) gemäß dem Abschnitt 10 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (Risikoklasse III), D.) Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten von Dritten (Risikoklasse IV), E.) Haftungen für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern die lt. ESVG dem Land zugerechnet werden, F.) Gesetzliche Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten gegenüber der Austrian Anadi Bank AG (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank AG) sowie der Heta Asset Resolution AG (vormals Hypo Alpe- Adria-Bank International AG), der Kärntner Landesholding und der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken. Im Landesvoranschlag 2016 wurde der "Nachweis über den Stand an Haftungen" gemäß dem Landtagsbeschluss dargestellt. Eine detaillierte ziffernmäßige Darstellung ist dem "Nachweis über den Stand an Haftungen" im I. Teil des Landesvoranschlages 2016 zu entnehmen. Weiters erfolgen ein Bericht bzw. Informationen zu Haftungen im Rahmen des Landesvoranschlages: Einleitend ist zu erwähnen, dass die für das Budgetjahr 2016 definierte Haftungsobergrenze per eingehalten wird. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass dem Land Kärnten im Jahr 2016 keine neuen Haftungen, Garantien, etc. erwachsen. Offen ist allerdings, inwieweit im Zusammenhang mit dem in Diskussion stehenden Gläubigervergleich der Heta Asset Resolution AG Haftungen des Landes Kärnten schlagend werden (gegebenenfalls gesonderte Beantragung). Aufgrund der großen Unsicherheiten, welche mit dem erwähnten Vorgang in Verbindung stehen, werden die Haftungsstände betreffend die Heta Asset Resolution AG per bis Ende des Jahres 2016 fortgeschrieben. Die erwarteten offenen und bewerteten Haftungen per Jahresende betragen voraussichtlich ,-- während die Haftungsobergrenze bei rd. 219,78 Mio. liegt. Aufgrund der Regelungen des ESVG 2010 erfolgt - wie auch im Vorjahr - die Zuordnung der Gesamtergebnisse der KABEG und der Landeskrankenanstalten - inklusive ihrer gesamten

33 Schulden - zum Ergebnis des Landes. Dies bringt mit sich, dass auch das Haftungsvolumen für Gemeindeumlagedarlehen der KABEG (neben jenem für Investitionen und Immobilien) im Ausmaß von ,59 in der Haftungsgruppe E (es erfolgt somit keine Bewertung) ausgewiesen wird. Der Stand für Haftungen im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten von Dritten (Risikoklasse IV) beträgt mit voraussichtlich rd. 14,83 Mio., wobei dem Krankenhaus Spittal/Drau Haftungen im Ausmaß von rd. 14,02 Mio. zuzurechnen sind. Für diesen Haftungsfall besteht eine Ausnahme von der pauschalen Risikovorsorge. Da aufgrund der Finanzierungsvereinbarung vom bzw. Zusatzvereinbarung vom zwischen dem Land Kärnten und der Krankenhaus Spittal/Drau GmbH als Rechtsträger das Land Kärnten selbst die Verpflichtung zur Rückzahlung der Immobilien- als auch der Mobilienleasingraten aus dem eigenen Haushalt übernommen hat, wird für das Krankenhaus Spittal/Drau (Samonig) keine Risikovorsorge getroffen. Für weitere Bürgschaften des Landes (Risikoklasse IV) bestehen per voraussichtlich offene Haftungen in Höhe von rd. 0,27 Mio. Die dafür mit Ende 2015 vorhandenen Rückstellungen betragen voraussichtlich rd. 2,74 Mio. Auch wenn 2016 davon ausgegangen wird, dass einige Haftungen gegenüber Dritten schlagend werden, wird Ende 2015 jedenfalls deutlich mehr als 20 % des erwarteten aushaftenden Darlehensvolumens an Risikovorsorge gebildet. Im Zusammenhang mit der SK Austria Kärnten (Risikoklasse IV) wurde ferner eine Haftung übernommen, die zum einen offenen Haftungsbetrag von ,-- aufweist für welchen gesondert budgetär vorgesorgt worden ist (aktuell ist in diesem Zusammenhang ein Gerichtsverfahren anhängig).

34 Der Stand an Haftungen stellt sich zusammenfassend folgendermaßen dar: NACHWEIS ÜBER DEN STAND AN HAFTUNGEN Haftungen für Haftungsgruppe Risikoklasse Multiplikator Offene Haftung per Offene Haftung bew ertet per Offene Haftung per Offene Haftung bew ertet per Offene Haftung per Offene Haftung bew ertet per Haftungen für die Verwertung von hypothekarisch besicherten Wohnbaudarlehen und A I Verbindlichkeiten von Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden Haftungen für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern, die dem beherrschenden Einfluss des B II Landes alleine oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden unterliegen (Beteiligungsgrad > 50%) 0, Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern an denen das Land beteiligt ist (Beteiligungsgrad des Landes bis 50 %) und für Verbindlichkeiten von C III Wasserverbänden (und Reinhalteverbänden) gemäß dem Abschnitt 10 des Wasserrechtsgesetzes , D IV Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten von Dritten A+B+C+D E F HAFTUNGSOBERGRENZE 20% der Einnahmen nach den Abschnitten 92 und 93 des zweitvorangegangenen Jahres (gem. VRV 1997) Haftungen für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern die lt. ESVG dem Land zugerechnet werden. Gesetzliche Haftungen des Landes für Verbindlichkeiten gegenüber der Austrian Anadi Bank AG sowie der Heta Asset Resolution AG* und der Kärntner Landesholding Einnnahmen Abschn 92 u. 93 (2012) Einnnahmen Abschn 92 u. 93 (2013) Einnnahmen Abschn 92 u. 93 (2014) 20% E+F SUMME gesamt ungewichtet F Solidarische Gewährträgerhaftung der Bundesländer inkl. Land Kärnten gegenüber der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken zum Bilanzstichtag (vorläufige Werte) - minus des enthaltenen Anteils für die Heta Asset Resolution AG, da bereits in der Kärntner Landeseinzelhaftung enthalten (vorläufige Werte) - minus des enthaltenen Anteils für die Austrian Anadi Bank AG, da bereits in der Landeshaftung enthalten (vorläufige Werte) * Ausgewiesene Haftungsstände der Heta Asset Resulution AG des Jahres 2014 werden aufgrund der gegegenwärtig nicht vorhersehbaren Entwicklung im Jahr 2015 und 2016 fortgeschrieben.

35 Zu den in den Zustimmungen und Ermächtigungen zum Landesvoranschlag 2016 erteilten Ermächtigungen zur Haftungsübernahme für seitens des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds aufgenommene Darlehen darf festgehalten werden, dass diese - entsprechend der aktuellen Haftungsrichtlinie - der Haftungsgruppe E zuzuordnen sind. Damit erfolgt eine Berücksichtigung dieser Haftungen im Rahmen der definierten Haftungsobergrenze bzw. Einordnung der Haftungen in eine Risikoklasse nicht. Die Summe der Ende 2015 bestehenden bzw. noch geplanten Haftungen des Landes für Anleihen, Darlehen und Verbindlichkeiten des KWF beläuft sich auf rd. 31,79 Mio. Grundsätzlich wurde bei der Erstellung des LVA 2016 davon ausgegangen, dass im Jahre 2016 die Finanzierung des KWF ausschließlich über die Republik Österreich und nicht über den Kapitalmarkt mit Haftung des Landes erfolgen wird. In der Finanzschuldenentwicklung des Landes werden daher 27,0 Mio. an Darlehensaufnahmen betreffend den KWF berücksichtigt. Um Doppelzählungen zu vermeiden, findet die gegenständliche Haftungsermächtigung im voraussichtlichen Haftungsstand des Landes Ende 2016 keine Berücksichtigung. Es kommt vielmehr zu einer Reduzierung des nicht ausgeschöpften Haftungsrahmens aus Vorjahren. Die Haftungen des Landes gegenüber den KWF betragen für das Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich rd. 25,17 Mio. Außerdem haftet das Land Kärnten unter den gemäß 5 und 9 des Kärntner Landesholding- Gesetzes i.d.f. LGBL. 27/2004 genannten Voraussetzungen als Ausfallsbürge für alle von der Austrian Anadi Bank AG (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank AG), der Heta Asset Resolution AG (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) und der Kärntner Landesholding eingegangene Verbindlichkeiten. Die behafteten Verbindlichkeiten bei der Austrian Anadi Bank belaufen sich voraussichtlich aushaftend mit auf rd. 0,371 Mrd. Gegen das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding sind eine Reihe von Zivilklagen beim Landesgericht Klagenfurt im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die ehemalige Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG) anhängig. Durch das HaaSanG wurden einst Nachrangverbindlichkeiten in der Höhe von 800 Mio. wertlos. Mit VfGH- Erkenntnis vom 3. Juli 2015, G 239/2014 ua, V14/2015 ua, wurde allerdings das HaaSanG zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. Die Nachrangverbindlichkeiten in der Höhe von 800 Mio. leben somit wieder auf. Durch diesen Umstand erhöht sich auch der Haftungsbetrag des Landes Kärnten um diesen Betrag. Per werden demnach gegenüber der Heta Asset Resolution AG Haftungen im Ausmaß von 11,025 Mrd. ausgewiesen. Die Heta Asset Resolution AG unterliegt einem bis 31. Mai 2016 geltenden Moratorium, welches zur Vorbereitung der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung am 1. März 2015 verkündet wurde. Gemäß dem von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassenen Mandatsbescheid dürfen daher sogenannte "berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten" bis 31. Mai 2016 nicht zurückgezahlt werden. Zu welchem Zeitpunkt danach und in welcher Höhe landesbehaftete Verbindlichkeiten von der Heta Asset Resolution bedient werden können, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur äußerst schwer abschätzbar. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich die prognostizierten Haftungsstände für die Heta Asset Resolution AG betreffend die Jahre 2015 und 2016 bis auf weiteres an dem aktuell ausgewiesenen Wert für 2014 orientieren (es wir gegenüber dem tatsächlich eintretenden Szenario - was die Höhe des letztendlich auszuweisenden Betrages anbelangt - größtmögliche Sorgfalt angewendet). Bezüglich der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft wird davon ausgegangen, dass sämtliche Aufnahmen ab 2016 als durch das Land Kärnten weitergeleitete Bundesmittel erfolgen und diese keine Garantie des Landes enthalten. Es wurden demnach seitens des Landes Kärnten für das Betriebsjahr 2016 keine neuen Garantien im Haftungsspiegel berücksichtigt. Ferner werden seitens der LIG 2016 keine neuen Haftungsfälle für das Land Kärnten begründet. Von der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.h. wurden Haftungen abgegeben, die per einen voraussichtlichen Stand an Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,77 Mio. aufweisen. Ab dem Jahr 2014 wird die Kärntner Landes- und Hypothekenbankholding aufgrund einer Entscheidung der Statistik Austria der Haftungsgruppe E) zugeordnet bzw.

36 der Schuldenstand auch dem Land zugerechnet. Allerdings ergibt sich für die genannte Einheit für 2016 kein auszuweisendes Haftungsvolumen. Das Land Kärnten übernahm eine Ausfallsbürgschaft gegenüber der Österr. Draukraftwerke AG für Schäden und Folgeschäden an der Werksanlage des KW Edling, die durch Verkehrsteilnehmer bei Benützung der Wehrbrücke und der Anschlussstraßenstücke im Bereich des KW Edling verursacht werden; pro Ereignis bis zu ,50 wertbeständig (Beschluss des Kärntner Landtages vom , Ldtgs. Zahl: 238-3/21). Aus diesem Titel musste bis dato jedoch noch keine Haftung in Anspruch genommen werden. Weiters wurde mit Landtagsbeschluss vom (Ldtgs. Zl: 91-1/31) durch das Land Kärnten eine Bürgschaft gegenüber der KABEG betreffend die Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung einer hoch radioaktiven Strahlenquelle (Gesamtstrahlungsanlage Klinikum Klagenfurt) im Ausmaß von max ,-- übernommen. Seit Abschluss besagter Ausfallsbürgschaft sind dem Land keine finanziellen Verpflichtungen entstanden. Gem. 2 der Satzung der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken haften die Mitgliedsinstitute und ihre Gewährträger zur ungeteilten Hand für sämtliche Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Dementsprechend haftet das Land Kärnten mit der Austrian Anadi Bank AG (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank AG) den anderen Mitgliedern der Pfandbriefstelle und deren Gewährträgern zur ungeteilten Hand für sämtliche Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Im Landesvoranschlag 2016, I. Teil, des Landes Kärnten ist der Nachweis über den Stand an Haftungen angeführt.

37 DETAILANALYSE ZUM LVA 2016 Voranschlagsquerschnitt, Rechnungsquerschnitt für das Land Kärnten gem. Anlage 5a VRV 2015/2016 [+] Verbesserung, [-] Verschlechterung LVAE 2016 LVAE + NVA 2015 LVAE 2015 RA 2014 Einnahmen der laufenden Gebarung Eigene Steuern Ertragsanteile Einnahmen aus Leistungen Einnahmen aus Besitz und w irtschaftlicher Tätigkeit Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transfereinnahmen Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Summe 1 (laufende Einnahmen) Ausgaben der laufenden Gebarung Leistungen für Personal Pensionen und sonstige Ruhebezüge Bezüge der gew ählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelsw aren Verw altungs- und Betriebsaufw and Zinsen für Finanzschulden Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transferausgaben Summe 2 (laufende Ausgaben) Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung Summe 1 minus Summe 2 Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Veräußerung von unbew eglichem Vermögen Veräußerung von bew eglichem Vermögen Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Veräußerung von Ersatzteilen Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Summe 3 (Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Erw erb von unbew eglichem Vermögen Erw erb von bew eglichem Vermögen Erw erb von aktivierungsfähigen Rechten Erw erb von Ersatzteilen Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransferausgaben Summe 4 (Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Summe 3 minus Summe 4)

38 Einnahmen aus Finanztransaktionen LVAE 2016 LVAE + NVA 2015 LVAE 2015 RA 2014 Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Investitions- und Tilgungszuschüsse zw ischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben des Landes (entspr.a 85-89) und dem Land Entnahmen aus Rücklagen Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Aufnahme von sonstigen Finanzschulden Einnahmen aus der Rückzahlung von Haftungsinanspruchnahmen 0 Aufnahme von sonstigen Schulden Summe 5 (Einnahmen aus Finanztransaktionen) Ausgaben aus Finanztransaktionen Erw erb von Beteiligungen und Wertpapieren Investitions- und Tilgungszuschüsse zw ischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben des Landes (entspr. A 85-89) und dem Land 0 Zuführungen an Rücklagen Gew ährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gew ährung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmungen und Haushalten Ausgaben aus der Inanspruchnahme aus Finanzhaftungen Rückzahlung von sonstigen Schulden Summe 6 (Ausgaben aus Finanztransaktionen) Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen Summe 5 minus Summe Saldo 4: (Summe der Salden 1,2 und 3) Jahresergebnis (+) = Überschuss Jahresergebnis (-) = Jahresfehlbetrag II. Ableitung des Finanzierungssaldos Jahresergebnis Haushalt ohne A und ohne Finanztransaktionen Saldo 1 plus Saldo Überrechnung Jahresergebnis A Saldo 4 der Spalte "davon A 85-89" Finanzierungssaldo ("Maastricht-Ergebnis") III. Übersicht Gesamthaushalt Einnahmen der laufenden Gebarung, der Vermögensgebarung und Finanztransaktionen (Summe 1, 3 und 5) Sonstige Einnahmen des Gesamthaushaltes: Abw icklung Soll-Überschüsse Vorjahre Abw icklung Soll-Abgang laufendes Jahr Summe 7 (Gesamteinnahmen) Ausgaben der laufenden Gebarung, der Vermögensgebarung und Finanztransaktionen (Summe 2, 4 und 6) Sonstige Ausgaben des Gesamthaushaltes: Abw icklung Soll-Abgänge Vorjahre 0 Abw icklung Soll-Überschuss laufendes Jahr 0 Summe 8 (Gesamtausgaben) Administratives Jahresergebnis (Summe 7 minus Summe 8)

39 Erläuterungen zu den Abweichungen zwischen LVA 2016 und LVA 2015 Anmerkung: AUSGABEN werden mit [-] Vorzeichen dargestellt / EINNAHMEN ohne Vorzeichen [ ]; Im Wesentlichen beziehen sich die Erläuterungen auf die Werte des Landesvoranschlages 2015, die Änderungen durch den Nachtragsvoranschlag werden ausschließlich bei wesentlichen Sonderkosten anführt. EINNAHMEN DER LAUFENDEN GEBARUNG LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Einnahmen der laufenden Gebarung Eigene Steuern ,35% ,85% Ertragsanteile ,14% ,03% Einnahmen aus Leistungen ,30% ,80% Einnahmen aus Besitz und w irtschaftlicher Tätigkeit ,14% ,04% Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts ,90% ,87% Sonstige laufende Transfereinnahmen ,14% ,14% Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen ,55% ,56% Summe 1 (laufende Einnahmen) ,34% ,84% Eigene Steuern Die eigenen Steuern verzeichnen gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von rd. - 7,06 Mio. Die Rückgänge betreffen insbesondere die Einnahmen aus der Tourismusabgabe gem. K-TAG in Höhe von - 4,25 Mio. (vgl. LVA+NVA + 3,0 Mio.), die Bundesund Verwaltungsabgaben - 0,5 Mio. und die Abgaben nach dem Vergnügungssteuergesetz für Abgaben auf Spielautomaten - 3,0 Mio. Dem stehen höhere Einnahmen von + 0,4 Mio. für die Motorbootabgabe gem. K-MBAG und + 0,19 Mio. für die Jagdabgabe gem. K-JAG gegenüber. Ertragsanteile Die Steigerung der Ertragsanteile von +0,14 % (in Zahlen rd. + 1,63 Mio.) ist ausschließlich auf die Bedarfszuweisungen für Bundesautomaten- und gem. VLT-Abgabe in Höhe von + 4,2 Mio. zurückzuführen. Dem stehen allerdings die fehlenden Einnahmen bei den Landesabgaben aus der Vergnügungssteuer gegenüber (siehe Eigene Steuern ). Die aktuell erwarteten Abgabenerfolge der gemeinschaftlichen Bundesabgaben laut Schätzung des Bundesministeriums für Finanzen führten zu Mindereinnahmen, die sich folgend auf das Ertragsanteilepaket verteilen mit rd. - 3,34 Mio., auf die Landesumlage mit rd. - 0,37 Mio. sowie auf die als Durchläufer anzusehenden Bedarfszuweisungen der Gemeinden mit rd. - 0,37 Mio. (kumuliert). Einnahmen aus Leistungen Bei den Einnahmen aus Leistungen sind Mindereinnahmen von insgesamt rd. - 0,79 Mio. festzustellen. Der überwiegende Teil dieser (rd. - 0,85 Mio.) wird auf Grund der Führung des ehemaligen Landesjugendheimes Rosental durch einen privaten Rechtsträger und den damit verbundenen Ausbleib der Einnahmen für Verpflegskosten der landesfremden Zöglinge verursacht. Internatsgebühren des BFZ-Sozialpädagogischen Zentrums des Landes Kärnten reduzieren sich um - 0,54 Mio. Verminderte Einnahmen aus Beiträgen Drittverpflichteter werden für die Hilfe zur Eingliederung Behinderter (rd. - 0,27 Mio.) veranschlagt. Dem entgegen stehen Mehreinnahmen für die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Bezirksverwaltungsbehörden (kum. rd. + 0,13 Mio.) und zur Abrechnung der Ruhe- und Versorgungsbezüge von Krankenhausbediensteten als Kostenanteil der Krankenanstalten- Betriebsgesellschaft (+ 0,36 Mio.)

40 Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit In der Sparte der Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit sind die im Vergleich zum Vorjahr geringfügig höhere Einkünften in Gesamthöhe von rd. + 0,06 Mio. veranschlagt. Zuwächse von + 3,15 Mio. werden bei den Dividendenerlösen der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH und durch Mehreinnahmen der Darlehen für Investitionsmaßnahmen im Sozialbereich von kum. rd. + 0,03 Mio. erwartet. Mindereinnahmen erfolgen aus dem Wegfall von Zahlungen der Kärntner Landesholding in Höhe von - 1,69 Mio. und einem gegenüber der Veranschlagung 2015 geringer veranschlagten Gewinnanteil der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft von - 1,45 Mio. Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Die Erhöhung der Einnahmen der laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechtes um rd. + 32,13 Mio. ist im Wesentlichen durch die Steigerung der Beiträge des Bundes im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfürsorge von rd. + 15,16 Mio. (zum LVA+NVA: + 13,39 Mio.), die kumulierte Betriebsabgabendeckung der Gemeinden für die KABEG und die privaten Krankenanstalten von + 6,53 Mio. sowie auf die Beiträge des Bundes im Bereich des Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetz kum. rd. + 5,34 Mio. zurückzuführen (durch die Geschäftseinteilungsänderung per erfolgt erstmals die Aufteilung zwischen Sozial- (- 7,47 Mio. gegenüber dem LVA 2015) und Pflegebereich (+ 12,81 Mio. neu in der Veranschlagung 2016)). Insgesamt erhöhen sich die Gemeinde Kopfquoten im Sozialbereich und der Kinderbetreuung per Saldo um + 7,99 Mio. Darin enthalten sind folgende Kopfquoten: für Kinderbetreuungseinrichtungen (rd. + 3,25 Mio.), für Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Landesregierung (+ 2,26 Mio.), für Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Bezirksverwaltungsbehörden (kum. + 1,00 Mio.), für die Hilfe zur Eingliederung Behinderter (+ 0,58 Mio.), für Soziale Dienste - Sozialhilfe (rd. + 0,62 Mio.), im Bereich des Rettungsdienstförderungsgesetzes (rd. + 0,28 Mio.) und zur Einrichtung für Krankentransporte (rd. + 0,22 Mio.). Reduzierungen der Gemeinde Kopfquoten ergeben sich im Bereich der Soziale Dienste Jugendwohlfahrt (- 0,11 Mio.). Weitere erwartete Mehreinnahmen aus Mitteln des Bundes wurden in Höhe von rd. + 3,17 Mio. bezüglich Zweckzuschüsse des Bundes gem. Pflegefondsgesetz, als Zweckzuschüsse im Kinderbetreuungswesen (Sprachförderung) rd. + 0,38 Mio. und zur Schulischen Nachmittagsbetreuung von + 4,7 Mio. dotiert. Höhere Einnahmen werden durch Leistungen von SV-Trägern für die Hilfe zur Eingliederung Behinderter von + 0,12 Mio. veranschlagt. Einnahmen vom Kärntner Gesundheitsfonds für Gesundheitsförderungsprojekte in Höhe von 0,17 Mio. und für die Kopfquote der Gemeinden für Assistenzleistung für Erziehung und Unterricht im Bereich der Jugendwohlfahrt von 0,29 Mio. werden im Landesvoranschlag 2016 erstmals festgelegt. Mindereinnahmen verzeichnen die Kostenersätze des Bundes gemäß FAG. Diese beinhalten Kostensätze für Pensionen der Landeslehrer (rd. - 4,75 Mio.), denen auch Minderausgaben an Pensionszahlungen gegenüberstehen, Pensionen der Lehrer an Landwirtschaftlichen Berufsund Fachschulen (rd. - 0,1 Mio.), Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (rd. - 0,97 Mio.) sowie Lehrer an Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (- 1,26 Mio.). Dem entgegen werden höhere Einnahmen zu den Kosten für Lehrer an Berufsschulen (+ 0,23 Mio.)

41 veranschlagt. Weitere Mindereinnahmen werden als Zweckzuschuss für Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsangebot) in Höhe von rd. - 2,79 Mio. zu erwarten sein. Geringere Einnahmen umfassen die Finanzzuweisungen des Bundes gem. FAG an Gemeinden - 0,6 Mio. Die Beitragsleistung der Gemeinden für Sprengelärztekosten verringert sich um - 0,1 Mio. Im Betätigungsfeld der Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes werden Mindereinnahmen kum. rd. - 0,81 Mio. bei den Leistungen von SV-Trägern und rd. - 0,43 Mio. bei den Leistungen der Sozialverbände veranschlagt. Nachzahlungen der Gemeinden auf Grund des Rettungsdienstförderungsgesetz fallen im Gegensatz zum Landesvoranschlag 2015 keine an (- 0,22 Mio.). Die Bundeszuschüsse für das Wohnbau-Sonderprogramm werden nicht mehr budgetiert (rd. - 0,2 Mio.). Sonstige laufende Transfereinnahmen Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Die Erhöhung der Einnahmen der sonstigen laufenden Transfereinnahmen von rd. + 1,26 Mio. ist auf Einnahmen aus Mauteinnahmen der ASFINAG, die erstmalige Dotierung von Überweisungen für Strukturverbesserungsmaßnahmen (rd. + 0,31 Mio.), auf höhere Geldstrafen auf Landesstraßen nach der Straßenverkehrsordnung (+ 0,15 Mio.) durch Anpassung der Tarife, höhere Pensionsbeiträge von Landeslehrern (rd. + 0,65 Mio.) und auf Grund von steigenden Beitragsleistungen zu den Ruhe- und Versorgungsbezügen der allgemeinen Verwaltung (rd. + 0,2 Mio.) zurückzuführen. Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Der Anstieg der Einnahmen aus sonstigen Einnahmen ist auf die Leistung von Ablösezahlungen des Aktionärstarif der KELAG in Höhe von + 1,65 Mio. unter Wegfall des Aktionärstarifes für Strombezug sowie auf Grund eines erstmals budgetierten Kostenersatzes der ASFINAG-Servicegesellschaftsgesellschaft Süd von rd. + 0,25 Mio. zurückzuführen. Unter sonstige verschiedene Einnahmen im Bereich des Landesfeuerwehrgesetzes (+ 1,0 Mio.) und des Ärztebereitschaftsdienst (+ 0,21 Mio.) sind Mehreinnahmen zu verzeichnen. Kumulierte Mindereinnahmen von rd. - 1,39 Mio. werden für Bezugserstattungen veranschlagt. Des Weiteren werden geringere Einnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes von - 0,12 Mio. dotiert.

42 AUSGABEN DER LAUFENDEN GEBARUNG LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Ausgaben der laufenden Gebarung Leistungen für Personal ,36% ,44% Pensionen und sonstige Ruhebezüge ,89% ,17% Bezüge der gew ählten Organe ,02% ,02% Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelsw aren ,20% ,76% Verw altungs- und Betriebsaufw and ,97% ,18% Zinsen für Finanzschulden ,54% ,05% Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts ,08% ,94% Sonstige laufende Transferausgaben ,97% ,96% Summe 2 (laufende Ausgaben) ,93% ,37% Leistungen für Personal Bei den Ausgaben der laufenden Gebarung, die sich gegenüber dem Jahr 2015 um - 1,9 Mio. verringern, darf hinsichtlich der Entwicklung bei den Leistungen für das Personal mit der Personalliste verwiesen werden. Pensionen und sonstige Ruhebezüge Wie bereits auch bei den Leistungen für Personal, darf auch bei den Pensionen und sonstigen Ruhebezügen (- 2,24 Mio.) auf die Personalliste verwiesen werden. Bezuge der gewählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Geringe Abweichung. Die Ausgabenverringerungen um insgesamt rd. - 0,53 Mio. bei den Positionen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren sollen durch geringer veranschlagte Ausgaben im Bereich der Erhaltung und Erneuerung von Landesstraßen für Fahrbahninstandhaltung (- 0,2 Mio.), für Treibstoffe-KFZ (- 0,13 Mio.), für KFZ/Geräte (- 0,1 Mio.) und auf Grund der wegfallenden Kosten für Lebensmittel im Landesjugendheim Rosental (- 0,13 Mio.) erlangt werden. Im Jahr 2016 wird im Bereich der Kärntner Landeszeitung mit Mehraufwendungen in Höhe von rd. + 0,15 Mio. gerechnet.

43 Verwaltungs- und Betriebsaufwand Der Mehraufwand von insgesamt rd. + 28,11 Mio. gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes ist kumuliert zu betrachten. Im Landesvoranschlag 2016 werden erstmals 19,5 Mio. (zum LVA+NVA + 10,5 Mio.) für den Rechts- und Beratungsaufwand im Zusammenhang mit der Heta Asset Resolution AG (vormals Hypo Alpe Adria Bank International AG) veranschlagt. Kostenintensiver budgetiert wurde im Sozialbereich. Hier werden vor allem Mittel für die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Landesregierung per Saldo + 9,37 Mio. zunehmend benötigt, (davon beträgt die Erhöhung der Kosten für chronisch Kranke in Pflegeheimen + 5,73 Mio. und die Beihilfe zum Betriebsaufwand + 4,3 Mio.). Des Weiteren steigen der Bedarf zur Hilfe und Eingliederung Behinderter um rd. + 1,1 Mio., die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Bezirksverwaltungsbehörden (rd. + 0,18 Mio.), die Jugendwohlfahrt (rd. + 1,04 Mio.), zur Einrichtung für Krankentransporte (Hubschrauberrettungsdienst + 0,24 Mio. und Notarztwagen rd. + 0,3 Mio.), für allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste nach dem Rettungsdienstförderungsgesetz (kum. rd. + 0,11 Mio.) und zum Zweck der sozialen Mindestsicherung bei Gewaltbedrohung (rd. + 0,13 Mio.). Höhere Ausgaben werden für Miet- und Pachtzinse (rd. + 0,34 Mio.) sowie für Betriebskosten (+ 0,1 Mio.) von Amtsgebäuden und für Mieten der Landwirtschaftliche Berufsschulen (rd. + 0,2 Mio.) aufgewendet. Die Ausgaben im Bereich Erhaltung und Erneuerung Landesstraßen steigen kum. um rd. + 0,17 Mio. Mehraufwendungen von rd. + 0,31 Mio. werden für Strukturverbesserungsmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität aufgewendet, weitere höher budgetierte Ausgaben betreffen die Auftragsverwaltung der Asfinag-SGS (rd. + 0,11 Mio.), den Ärztebereitschaftsdienst (+ 0,14 Mio.) sowie die Maßnahmen im Territorialen Beschäftigungspaket (rd. + 0,15 Mio.). Durch die nunmehrige Führung des ehemaligen Landesjugendheimes `Rosental` durch einen privaten Rechtsträger gibt es im Landesvoranschlag 2016 keine Aufwendungen im Verwaltungs- und Betriebsaufwand (rd. - 0,74 Mio.). Beabsichtigt wird durch den Verkauf der Fachberufsschule Oberwollanig die Mietaufwendungen in Höhe von 1,98 Mio. einzusparen. Des Weiteren werden im Landesvoranschlag 2016 keine Mittel für Erholungsaktionen zur Betreuung Alter Menschen (rd. - 0,13 Mio.) sowie für Unterrichts- und Prüfungsgebühren im Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Klagenfurt (rd. - 0,13 Mio.) bereitgestellt. Die Organisationsaufwände sinken für Veranstaltungen der Volkskultur (- 0,25 Mio.), der Senza Confini Gesellschaft (- 0,18 Mio.) und im Bereich der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (- 0,1 Mio. wird nicht mehr budgetiert). Kumuliert betrachtet sinken die Ausgaben im Bereich der Landes-EDV um rd. - 0,31 Mio. Für Entgelte für Leistungen von Firmen werden für Image- u. Beratungskampagnen (- 0,1 Mio.), für die Energiewirtschaft (- 0,13 Mio.) und für Wirtschaftsund Budgetpolitische Maßnahmen (- 0,15 Mio.) geringer dotiert. Gegenüber dem Vorjahr werden geringere Ausgaben für die Instandhaltung von Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (rd. - 0,15 Mio.), für sonstige Maßnahmen der Kultur und Wirtschaft (- 0,5 Mio.) sowie für die Anschaffung und den Kraftfahrzeugbetrieb (- 0,1 Mio.) dotiert werden.

44 Zinsen für Finanzschulden Die für Zinsen aus Finanzschulden veranschlagten rd. + 1,05 sind wesentlich durch die Zinsen der Sonderfinanzierung (+ 0,94 Mio.) gestiegen. Unter Berücksichtigung des erwarteten Ergebnisses für 2015 ist ein Anstieg des Zinsaufwandes von + 5,698 Mio. für 2016 zu erwarten. Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Für die laufenden Transferzahlungen an Trägern des öffentlichen Rechtes sind Ausgabenerhöhungen von insgesamt rd. + 14,1 Mio. zu verzeichnen. Die erheblichste Erhöhung der Ausgaben von + 2,09 Mio. sind im Bereich des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds für Tilgungsquoten und Zinsaufwände von rd. + 10,47 Mio. (kumuliert) veranschlagt. Weitere Ausgabenerhöhungen wurden für die Zweckzuschüsse des Bundes gem. Pflegefondsgesetz für laufende Transferzahlungen von Gebietskörperschaften an Gemeinden und Sonstige (+ 1,58 Mio.), für Bedarfszuweisungen gem. FAG an Gemeinden (+ 0,37 Mio.) und für Bedarfszuweisungen an Gemeinden aus dem Ertrag aus Bundesautomaten (+ 1,26 Mio.) dotiert. Kumuliert betrachtet werden für die Ausgaben Entwicklung ländlicher Raum worunter u.a. die Maßnahmen Achse 1-3 fallen, rd. + 2,22 Mio. mehr aufgewendet. Die Beiträge des Landes an den Fonds erhöhen sich für den Kärntner Wasserwirtschaftsfonds (+ 0,75 Mio.), für den Kärntner Schulbaufonds (kum. rd. + 0,41 Mio.) und den Kärntner Gesundheitsfonds (+ 0,48 Mio.). Im Gegenzug gibt es Ausgabeneinsparungen betr. die Beiträge des Landes an den Familienfonds zur Familienförderung (- 0,14 Mio.), an den Kärntner Schulbaufonds (- 0,5 Mio.) und den Landesbeitrag zum Personalaufwand des Kärntner Landesmuseums (rd. - 0,16 Mio.). Die größten Ausgaberückgänge verzeichnen die Finanzzuweisungen des Bundes gem. FAG in Höhe von - 0,6 Mio. und der Landesanteil am Betriebsabgang des Stadttheaters Klagenfurt von rd. - 0,58 Mio. Die Ausgaben gem. Landesfeuerwehrgesetz werden im Landesvoranschlag 2016 um - 0,25 Mio. reduziert veranschlagt. Des Weiteren reduzieren sich die Landesmittel für die Qualifizierungsoffensive zur Förderung von Bertrieben um rd. - 0,15 Mio. Sonstige laufende Transferausgaben In Summe werden im Landesvoranschlag 2016 für die sonstigen laufenden Transferausgaben rd. + 21,38 aufgewendet, die größte Zunahme der Aufwendungen betreffen die Flüchtlingsfürsorge (rd. + 26,39 Mio., zum LVA+ NVA + 22,32 Mio.), die Kosten der KABEG von kum. + 4,52 Mio. Des Weiteren steigt der Bedarf der Zuschuss zur Betriebsabgangsdeckung für öffentliche und private gemeinnützige Krankenanstalten (Krankenhaus Spittal/Drau) um rd. + 1,63 Mio., dazu kommt der steigende Beitrag des Landes als Krankenanstaltensprengel an den öffentlichen Krankenanstalten privater Rechtsträger zur Abgangsdeckung um + 4,08 Mio. Höhere Ausgaben werden für Beiträge an Sportverbände und Sportvereine (rd. + 0,24 Mio.), der Abgangsdeckung der KTKE-GesmbH zur Tierkörperbeseitigung (rd. + 0,21 Mio.), der Beiträge an Tourismusorganisationen (rd. + 0,11 Mio.) sowie der Förderbeiträge des Landes für die Nassfeld Talbahn (+ 0,16 Mio.) veranschlagt. Kumuliert steigen die Beiträge für das Kinderbetreuungswesen (+ 0,19 Mio.), der Kinderbetreuungseinrichtungen (+ 3,0 Mio.), Nachmittagsbetreuung (rd. + 2,18 Mio.), der Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Bezirksverwaltungsbehörden (rd. + 0,49 Mio.) und der Maßnahmen im territorialen Beschäftigungspakt (+ 2,52 Mio.). Neben den Beiträgen an Landtagsklubs (- 1,1 Mio.) reduzieren sich auch die Beiträge an Personalkosten der Landtagklubs (- 0,23 Mio.) sowie die

45 Förderungen an Landtagsparteien (rd. - 0,39). Diverse Förderungen werden im Zusammenhang mit den Einsparungen des Landes Kärntens gekürzt. Diese betreffen u.a.: die Carinthische Musikakademie (rd. - 0,4 Mio.), die Mittel für die Arbeitsstiftungen (rd. - 1,18 Mio.), für das Abfallwirtschaftskonzept (rd. - 0,14 Mio.), für die Kärntner Skikartenaktion (rd. - 0,28 Mio.), die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (- 1,5 Mio.), die Entwicklung des Gewerbewesens (rd. - 0,14 Mio.), die sonstige Förderung des Unterrichts (Schulassistenz - 0,1 Mio.), die gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe des Landes (rd. - 1,49 Mio.), die gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe zur Jugendbeschäftigung (- 0,57 Mio.), die Förderung des Jagdwesens gem. Jagdabgabegesetz (- 0,13 Mio.), die Landesförderrichtlinie der landwirtschaftlichen Regionalförderung (- 0,49 Mio.), gem. Kärntner Arbeitnehmerförderungsgesetz für Förderungen des Landes (rd. - 0,95) und die Bildungsförderung (- 0,13 Mio.). Die Beiträge an die Fachhochschulen für die MDT-Hebammen wird um - 0,2 Mio. gekürzt. Weitere Ausgabeneinsparungen betreffen den Anteil am Betriebsabgang der Eishalle Klagenfurt (rd. - 0,15 Mio.), die Wohnbeihilfen (- 1,39 Mio.), den Gesellschafterzuschuss zur Petzen Bergbahnen GmbH (- 0,1 Mio.), den Gesellschafterzuschuss der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungs GmbH (- 1,01 Mio.), die Opferhilfe des Landes (- 0,21 Mio.), die Annuitätenzuschüsse für Kredite in der Landwirtschaftlichen Regionalförderung (- 0,22 Mio.), die Bürgschaften des Landes (- 0,5 Mio.), die Beiträge an Tourismusverbände und Gemeinden (- 0,62 Mio.), die Aufwendungen für Ständige Festspiele (rd. - 0,11 Mio.), die Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen für die Betreuung alter Menschen (- 0,21 Mio.) und für Sozialprojekte (- 0,14 Mio.). Im Landesvoranschlag 2016 werden die Aufwendungen für das Kärntner Babygeld (- 0,8 Mio.), die Beiträge des Landes zum Schuldendienst der Kärntner Landesholding (rd. - 6,84), die Aufwendungen für das Landesjugendheim Rosental (- 0,1 Mio. für Betreuungsmaßnahmen), sowie der Landesbeitrag zum Personalaufwand für Bildungsinitiativen (- 0,25 Mio.) auf Grund von Einsparungen nicht mehr budgetiert. EINNAHMEN DER VERMÖGENSGEBARUNG OHNE FINANZTRANSAKTIONEN LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Veräußerung von unbew eglichem Vermögen ,06% ,06% Veräußerung von bew eglichem Vermögen ,54% ,54% Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten ,00% ,00% Veräußerung von Ersatzteilen ,00% ,00% Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts ,21% ,21% Sonstige Kapitaltransfereinnahmen ,00% ,00% Summe 3 (Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) ,40% ,40% Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Im Landesvoranschlag 2015 wurde im Zuge der Aufgabenreform der Vorschlag zum Verkauf von unbebauten landeseigenen Liegenschaften auf dem freien Markt eingebracht. Hierfür wurden im Landesvoranschlag 2016 eine Einnahme von + 1,2 Mio. veranschlagt. Veräußerung von beweglichem Vermögen Geringe Abweichung.

46 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Bei den Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts wurden für den Landesvoranschlag 2016 Einnahmen der KABEG aus der Rückerstattung von zu viel geleisteten Zuschüssen zum Betriebsabgang (des Vorjahres) in Höhe von 2,6 Mio. veranschlagt. Das ist um - 2,46 Mio. geringer als im Jahr Die Einnahmen für strukturverbessernde Maßnahmen außerhalb von Krankenanstalten, die aus dem Kärntner Gesundheitsfonds herrühren, werden kumuliert um rd. - 0,08 Mio. geringer eingeschätzt. AUSGABEN DER VERMÖGENSGEBARUNG OHNE FINANZTRANSAKTIONEN LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Erw erb von unbew eglichem Vermögen ,34% ,64% Erw erb von bew eglichem Vermögen ,19% ,85% Erw erb von aktivierungsfähigen Rechten ,00% ,00% Erw erb von Ersatzteilen ,00% ,00% Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts ,92% ,65% Sonstige Kapitaltransferausgaben ,69% ,11% Summe 4 (Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) ,33% ,67% Erwerb von unbeweglichem Vermögen Im Rahmen der Erhaltung und Erneuerung von Landesstraßen werden aus Einsparungsgründen geringere Ausgaben für die Herstellung durch Dritte (- 2,87 Mio.) und den Erwerb von Liegenschaften für Straßenzwecke (- 0,15 Mio.) veranschlagt. Erwerb von beweglichem Vermögen In den einzelnen Positionen des Erwerbs von beweglichen Vermögen werden geringe Ausgabenkürzungen veranschlagt, lediglich für die Amts- und Betriebsausstattung der Berufsschulen (- 0,11 Mio.) und für Maschinen und Geräte zur Erhaltung und Erneuerung von Landesstraßen (- 0,13 Mio.) werden größere Ausgabeneinsparungen erzielt. Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Im Rahmen der Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts sind auf Grund der Änderungen im FAG nunmehr keine der Landesbeiträge an den Bund für die Siedlungswasserwirtschaft (- 1,0 Mio.) mehr dotiert. Sonstige Kapitaltransferausgaben Die sonstigen Kapitaltransferausgaben erhöhen sich insgesamt gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 um + 9,17 Mio. Zum Zweck der Leistung von Zahlungen in Erfüllung der Solidarhaftung gemäß 2 PfBrStG werden im Jahr ,25 Mio. (LVA+NVA 2015: 42,2 Mio., es ergibt sich daher eine Veränderung zum LVA 2016 von rd.- 29,95 Mio.) Mio. eingestellt. Kumuliert betrachtet werden höhere Ausgaben im Personennahverkehr in Höhe von kum. rd. + 0,95 Mio. veranschlagt. Des Weiteren werden für die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes (Landesregierung) um + 0,11 Mio. für Heime für chronisch kranke Menschen an Annuitätenzuschüssen dotiert. Dem gegenüber steht die Einsparung bei Sanierungen nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 (K-WBFG 1997) für Annuitätenzuschüsse an natürliche Personen von - 1,3 Mio., an Flussbauten um - 1,15 Mio., an Alpine Vereinigungen betr. Beiträge

47 für Schutzhütten und Wanderwege von - 0,1 Mio., an Beiträgen für Sportverbände und Sportvereine von rd. - 0,78 Mio. sowie für Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Wegenetzes von kum. - 0,6 Mio. davon für das Modell Kärnten (- 0,1 Mio.) und für Güterwege, Neu-, Um-, Ausbauten und Instandsetzungen (- 0,5 Mio.). EINNAHMEN AUS FINANZTRANSAKTIONEN Einnahmen aus Finanztransaktionen LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren ,00% ,00% Investitions- und Tilgungszuschüsse zw ischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben des Landes (entspr.a 85-89) und dem Land ,00% ,00% Entnahmen aus Rücklagen ,00% ,00% Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts ,00% ,00% Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte ,35% ,35% Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts ,15% ,70% Aufnahme von sonstigen Finanzschulden ,00% ,00% Einnahmen aus der Rückzahlung von Haftungsinanspruchnahmen ,00% ,00% Aufnahme von sonstigen Schulden ,00% ,00% Summe 5 (Einnahmen aus Finanztransaktionen) ,00% ,37% Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte Die Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an sonstigen Unternehmen und Haushalte, erhöht sich um rund +1,35 %, diese Veränderungen ergeben sich durch Mehreinnahmen von kum. + 0,1 Mio. an Darlehen für Investitionsmaßnahmen im Pflegebereich (auf Grund der Änderung der Geschäftseinteilung per 01. Juli 2015 wechselte die Abteilungszuständigkeit) und höheren Einnahmen für Darlehen an Einzelpersonen im Wohnbaubereich (rd. + 0,2 Mio.). Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Der Haushaltsquerschnitt Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts umfasst u.a. die Schuldaufnahmen, die dem Bruttoabgang des Landes von insgesamt rd. 223,14 Mio. (LVA+NVA: 229,32 Mio.) entsprechen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr, insbesondere durch den hohen Tilgungsaufwand, zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit der Pfandbriefstelle, dem Rechts- und Beratungsaufwand und im Bereich Flüchtlingsfürsorge massiv angestiegen. Für das Jahr 2016 sollen die Mittel zum Zwecke des Haushaltsausgleichs durch Kreditoperationen, voraussichtlich nur durch Darlehensaufnahmen bei der Republik Österreich d.h. Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur GmbH (ÖBFA) erfolgen.

48 AUSGABEN AUS FINANZTRANSAKTIONEN LVAE 2016 LVAE 2015 Diff. in abs. Diff. in % LVAE + NVA 2015 Diff. in abs. Diff. in % Ausgaben aus Finanztransaktionen Erw erb von Beteiligungen und Wertpapieren ,00% ,00% Investitions- und Tilgungszuschüsse zw ischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben des Landes (entspr. A 85-89) und dem Land ,00% ,00% Zuführungen an Rücklagen ,40% ,89% Gew ährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts ,00% ,00% Gew ährung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte ,60% ,90% Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts ,81% ,81% Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmungen und Haushalten ,08% ,08% Ausgaben aus der Inanspruchnahme aus Finanzhaftungen ,00% ,00% Rückzahlung von sonstigen Schulden ,00% ,00% Summe 6 (Ausgaben aus Finanztransaktionen) ,38% ,44% Zuführung an Rücklagen Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte Im Landesvoranschlag 2016 werden Mittel zur Abdeckung des CHF- Darlehens 2017 zur Finanzierung des erwarteten Wechselkursverlustes in Höhe von rd. 9,72 Mio. für die Tilgungsrücklage veranschlagt. Die Erhöhung von + 4,27 Mio. ist auf den geänderten Wechselkurs zurückzuführen. Insgesamt beläuft sich die Veränderung für die Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte auf - 7,5 Mio. Kumuliert betrachtet sind dafür die geringeren geplanten Ausgaben im Bereich Darlehen, Wohnbauhilfen und Wohnbeihilfen maßgeblich. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: Darlehen an Wohn- und Siedlungsgesellschaften - Wohn- und Siedlungsgesellschaften (WSG) (- 8,0 Mio.), Darlehen an natürliche Personen (- 1,5 Mio.) und rückzahlbare Annuitätenzuschüsse an Wohn- und Siedlungsgesellschaften - WSG (+ 2,0 Mio.). Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Höhere Ausgaben von + 39,5 Mio. sind zum Zweck der Tilgung von Darlehen an die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH (ÖBFA) vorgesehen. Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmungen und Haushalten Die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmungen und Haushalten betragen im Landesvoranschlag 2016 insgesamt rd. - 20,1 Mio. Im Gegensatz zum Vorjahr werden keine Kreditmittelzahlungen bei Banken getätigt (- 20,0 Mio.). Für die Rückzahlung von bevorschussten Wohnbauförderungsdarlehen werden 5,0 Mio. (Veränderung - 1,0 Mio.) veranschlagt.

49 FIX- UND ERMESSENSKOSTEN VERGLEICH LVA 2016 / LVA 2015 Personalaufwand Pensionen Annuitäten Außerbudgetäre Finanzierung Im Bereich des Personalaufwandes ergibt sich beim Vergleich des Landesvoranschlages 2016 zum Landesvoranschlag 2015 per Saldo eine Ausgabenverringerung von rd. - 1,97 Mio. oder - 0,38%. Gegenüber der Budgetierung des Vorjahres verringert sich der Personalaufwand in der Allgemeinen Verwaltung um rd. - 2,49 Mio. und erhöht sich im Bereich der Lehrer mit FAG um rd. + 0,52 Mio. Bei den Pensionen kommt es insgesamt gesehen zu einer Verringerung um rd. - 2,3 Mio. oder rd. - 0,78%. Zwar ist im Sektor der Pensionen für Allgemeine Verwaltung und Krankenanstalten eine Erhöhung um rd. + 1,87 Mio. zu verzeichnen, wohingegen die Pensionen der Lehrer mit FAG um rd. - 4,17 Mio. zurückgehen. Im Bereich der Annuitäten in Höhe von rd. 139,56 Mio. sind für das Jahr 2016 Tilgungsaufwendungen im Ausmaß von rd. + 92,3 Mio. (gegenüber rd. 72,8 Mio. im Jahre 2015) vorgesehen. Weiters sind höhere Zinsleistungen (+ 1,05 Mio.) als noch 2015 zu verzeichnen. Höhere Ausgaben - als Referenzwerte dient der budgetierte Wert des Vorjahres - von rd. + 15,27 Mio. oder rd. + 10,2% sind in erster Linie durch Mehrausgaben von rd. + 10,9 Mio. beim Tilgungsdienst für den KWF und auf eine Steigerung der Beiträge des Landes zum Annuitätendienst der Krankenanstalten von rd. + 4,53 Mio. zurückzuführen. Übriger Pflicht- Sachaufwand Für die Steigerung beim übrigen Pflichtsachaufwand von rd Mio. (summierte Betrachtungsweise) oder rd. +1,05% gibt es verschiedene Ursachen. Neben zahlreichen

50 Einsparungen ist beispielsweise bei der Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes (z.b. Aufwendungen für chronisch kranke Menschen und Beihilfen zum Betriebsaufwand von Pflegeheimen) eine Ausgabenerhöhung um rd. + 9,5 Mio. zu verzeichnen. Ebenso ergibt sich eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, welche zur Hilfe der Eingliederung von Behinderten (rd. + 1,36 Mio.) Verwendung findet. Zu erwähnen ist außerdem die erstmalige Dotation betreffend die Solidarhaftung gegenüber der Österreichischen Pfandbriefstelle in der Größenordnung von + 12,25 Mio. Tilgungsrücklage Die Tilgungsrücklage wird im Landesvoranschlag 2016 mit rd. 9,72 Mio. um rd. + 4,27 höher ausgewiesen als noch im Jahr zuvor. Ermessensanteil Die Erhöhung des Ermessensanteils um rd Mio. oder rd. + 11,4 % ist u.a. durch Anheben der Dotationen auf dem Sektor der Kinderbetreuungseinrichtungen (rd. + 3,01 Mio.) und dem Territorialen Beschäftigungspakt (rd. + 2,67 Mio.) zurückzuführen. Ferner wurde eine Erhöhung der Rechts- und Beratungskosten für Bürgschaften des Landes von 19,5 Mio. vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist überdies die Ausgabensteigerung für die Fürsorge von Flüchtlingen in der Höhe von rd. + 26,39 Mio. Andererseits sind in einigen Bereichen auch Einsparungen zu nennen. Beispielhalber anzuführen ist etwa eine verminderte Dotation bei der Erhaltung und Erneuerung von Landesstraßen im Ausmaß von rd. 3,01 Mio. Auch bei den Miet- und Pachtzinsen für die Kärntner Landesimmobilien-gesellschaft wurden rd. 1,98 Mio. eingespart, ebenso wie bei der Pendler- und Mobilitätsförderung (hier beträgt die Ausgabenkürzung 3,1 Mio.).

51 Haushaltsgruppen - Vergleich LVA 2016 / LVA 2015 Einnahmen im Landesvoranschlag 2016 o. Haushalt Gruppe LVA 2015 LVA 2016 Unterschied Erhöhung (+) absolut % vom absolut % vom absolut der %-Anteile Verminderung (-) Budget- Budget- am Budget- der Gruppe in % volumen volumen volumen gg. dem Vorjahre ,45% ,47% ,02% +5,05% ,02% ,06% ,04% +179,53% ,80% ,12% ,68% -0,11% ,22% ,22% ,00% +1,17% ,25% ,55% ,29% +5,90% ,23% ,27% ,05% +4,61% ,63% ,63% ,00% +2,63% ,12% ,11% ,01% -4,18% ,10% ,15% ,05% +52,88% ,18% ,42% ,25% +3,84% Summe ,00% ,00% ,00% +3,43%

52 Ausgaben im Landesvoranschlag 2016 o. Haushalt Gruppe LVA 2015 LVA 2016 Unterschied Erhöhung (+) absolut % vom absolut % vom absolut der %-Anteile Verminderung (-) Budget- Budget- am Budget- der Gruppe in % volumen volumen volumen gg. dem Vorjahre ,85% ,45% ,40% -0,08% ,43% ,40% ,03% -4,08% ,76% ,90% ,86% -0,17% ,46% ,30% ,16% -3,33% ,01% ,13% ,12% +3,91% ,07% ,99% ,08% +2,90% ,24% ,91% ,33% -3,14% ,19% ,28% ,08% +5,41% ,11% ,10% ,00% +0,59% ,88% ,55% ,67% +20,95% Summe ,00% ,00% ,00% +3,43%

53 KAMERALER ABGANG bzw. KAMERALER ÜBERSCHUSS DER GRUPPEN DER ORDENTLICHEN GEBARUNG DES LANDESVORANSCHLAGES 2016 Gruppe LVA 2015 LVA = Steigerung - = Verminderung Abgang ( - ) Abgang ( - ) Überschuß ( + ) Überschuß ( + ) Summe +/- 0 +/- 0 +0

54 UNO-Kennzahlen Vergleich LVA 2016 / LVA 2015 Bereinigte Gesamtausgaben Übersicht nach UNO-Kennziffern Lfd. Kenn- Aufgabenbereich RA 2014 % LVA 2015 % LVA 2016 % Diff. VA 16/ Differenz in Zl. ziffer Anteil Anteil Anteil VA 15 % absolut Erziehung und Unterricht ,44% ,50% ,23% ,96% Forschung und Wissenschaft ,88% ,81% ,77% ,62% Kunst ,50% ,51% ,39% ,35% Gesundheit ,41% ,62% ,69% ,90% Soziale Wohlfahrt ,25% ,24% ,22% ,04% Wohnungsbau ,16% ,63% ,00% ,96% Straßen ,43% ,85% ,63% ,19% Sonstiger Verkehr 0 0,00% ,00% ,00% 300 0,91% Land- und Forstwirtschaft ,58% ,44% ,34% ,97% Energiewirtschaft (Elektrizitäts-, ,59% ,28% ,27% ,72% Gas- und Wasserwirtschaft) 0,00% Industrie und Gewerbe ,68% ,19% ,48% ,24% (einschl. Bergbau) 0,00% Private Dienstleistungen ,12% ,10% ,98% ,28% (einschl. Handel) 0,00% Landesverteidigung ,01% ,01% ,01% ,19% Staats- und Rechtssicherheit ,48% ,44% ,41% ,14% Übrige Hoheitsverwaltung ,48% ,38% ,59% ,34% Summe ,0% ,0% ,00% ,50% Bereinigungen: 43 Übrige Hoheitsverwaltung Erhaltg. Autobahn Rücklage 0 0 UA 912 Rücklagen A99 Abwicklung der Vorjahre ohne Tilgung/Sondertilgung Teilsumme KZ

55 Kunst 2,39% Ausgaben - Schwerpunkte des LVA 2016 (bereinigt) Erz.u.Unterricht 17,23% Soz.Wohlf. 19,22% Straßen 4,63% Gesundheit 16,69% Wohnbau 7,00% Industrie 1,48% Land-u.Forstw. 2,34% Übrige HH-Verw. 26,59% Sonstige 2,44%

56 Ausgabenentwicklung 2016 nach UNO-Kennziffern Nachstehend werden die wesentlichen Ausgabensteigerungen im Vergleich LVAE 2016 zum LVA 2015 nach UNO-Kennziffern erläutert. Angemerkt wird, dass die Ausgabenpositionen bereinigt um die Rücklagen (Unterabschnitt 912), um die Abwicklung der Vorjahre (Abschnitt 99) sowie ohne Tilgungen /Sondertilgungen (VA 95011) dargestellt werden. Die genannten Positionen, um die die Gesamtausgaben korrigiert werden, spiegeln sich bei der Uno-Kennziffer 43 wider und reduzieren diese. Im Bereich der Uno-Kennziffer 11 Erziehung und Unterricht ergibt sich im Vergleich zum LVA 2015 eine Erhöhung von abs. rd. + 3,9 Mio. bzw. +0,96%. Die Ausgabensteigerung in dieser Kategorie ist im Wesentlichen auf die Ausbauoffensive der unter 3- jährigen in den Kinderbetreuungseinrichtungen und damit Schaffung neuer Kindergruppen zurückzuführen. Mehrausgaben höheren Ausmaßes verzeichnen zudem die Lehrer an Berufsschulen sowie Lehrer an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Demgegenüber weist die UNO-Kennziffer 12 Forschung und Wissenschaft eine Ausgabeneinsparung von absolut - 0,7 Mio. bzw. -3,62% aus, welche sich vorwiegend bei den Haushaltspositionen Fachhochschulen sowie Landesmuseum für Kärnten niederschlägt. Auch die UNO-Kennziffer 13 Kunst verzeichnet eine Ausgabenreduktion von abs. - 1,4 Mio. bzw. -2,35%. Während bei den Musikschulen insgesamt Mehrausgaben von + 0,54 Mio. zu Buche schlagen, führen die Einsparungen bei den Haushaltsansätzen Stadttheater Klagenfurt, Carinthische Musikakademie, Sammlungen Kärnten, Veranstaltungen der Volkskultur sowie Ständige Festspiele insgesamt zu diesem positiven Ergebnis. Im Bereich Gesundheit, UNO-Kennziffer 21 sind die Mehrausgaben von abs. beinahe + 11,0 Mio. bzw. +2,9% hauptsächlich auf Ausgabensteigerungen bei den Positionen Öffentliche Krankenanstalten privater Rechtsträger, KABEG im Rahmen des Schuldendienstes bei den Gemeindeumlagedarlehen, denen jedoch Einnahmen in derselben Höhe gegenüberstehen, auf Steigerungen bei den Betriebsabgangsdeckungsmitteln KH Spittal/Drau sowie Einrichtungen für Krankentransporte zurückzuführen. Jene Kategorie mit den höchsten Mehrausgaben, nämlich abs. + 33,5 Mio. bzw. +8% ist die UNO- Kennziffer 22 Soziale Wohlfahrt. Die markantesten Mehrausgaben verzeichnen dabei in erster Linie die Flüchtlingsfürsorge mit + 26,4 Mio., die Pflegeaufwendungen bei VA Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes-Landesregierung mit + 9,4 Mio. sowie in einem geringeren Ausmaß die Hilfe zur Eingliederung Behinderter mit + 1,5 Mio. und der Bereich der Jugendwohlfahrt mit + 1,0 Mio.. Die Maßnahmen der gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe, der Arbeitsstiftungen sowie der Förderung von Betrieben werden umstrukturiert und ab 2016 zur verbesserten Transparenz auf VA Maßnahmen im Territorialen Beschäftigungspakt gebündelt und in Summe reduziert. Weiters wurde das Kärntner Babygeld eingespart. Die Ausgabenkürzungen im Bereich der Uno-Kennziffer 23 Wohnbau in Höhe von abs.- 10,4 Mio. bzw. -5,96% im Vergleich zum LVA 2015 sind im Wesentlichen auf geringer dotierte Darlehen bei den Wohn- und Siedlungsgesellschaften, durch eine niedrigere Dotierung bei den Allgemeinen Wohnbeihilfen sowie geringeren Budgetierung bei den Sanierungen nach dem Kärntner WBFG zurückzuführen. Zur Uno-Kennziffer 32 Straßen, welche im Vergleich zum LVA 2015 eine Ausgabeneinsparung von abs. - 2,4 Mio. bzw. -2,19% abbildet, fällt zwar eine Ausgabensteigerung höheren Ausmaßes bei der Haushaltsposition Personennahverkehr an. Diese wird jedoch durch die markante Ausgabenreduktion bei der Position Erhaltung und Erneuerung Landesstraßen mehr als ausgeglichen. Im Bereich der Uno-Kennziffer 34 Land- und Forstwirtschaft schlägt sich 2016 im Vergleich zum LVA 2015 eine Ausgabeneinsparung von abs. rd. - 1,1 Mio. oder -1,97% zu Buche. So wird 2016 im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft kein Landesbeitrag an den Bund geleistet. Auch die Schutz- und Regulierungsbauten, die Förderung ländliches Wegenetz sowie die landwirtschaftliche Regionalförderung wurden ausgabenseitig reduziert. Mehrausgaben verzeichnen hingegen der Kärntner Wasserwirtschaftsfonds sowie die Entwicklung ländlicher Raum. Die Uno-Kennziffer 36 Industrie und Gewerbe bildet in Summe Mehrausgaben von abs. + 7,4 Mio.

57 oder +27,24% ab, welche sich hauptsächlich beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds durch erhöhte Ersatzleistungen für Tilgungen und Zinsen niederschlagen. Durch Einsparungen im Bereich der Pendler- und Mobilitätsförderung, welche nunmehr unter der Haushaltsposition Kärntner Arbeitnehmerförderungsgesetz geführt wird, können die Mehrausgaben in Summe auf + 7,4 Mio. reduziert werden. In der Kategorie der Uno-Kennziffer 38 Private Dienstleistungen mit einer Ausgabeneinsparung von abs. - 2,3 Mio. oder -9,28% wirken sich die Nulldotierung bei der Kärntner Flughafen Betriebs GesmbH sowie niedrigere Beiträge bei den Tourismusorganisationen ergebnisverbessernd aus. Bei der Uno-Kennziffer 42 Staats- und Rechtssicherheit mit einem Beitrag zur Ausgabeneinsparung von abs. - 0,4 Mio. bzw. -4,14% st der gegenüber 2015 geringerem Beitrag gemäß Landesfeuerwehrgesetz zu erwähnen. Die Uno-Kennziffer 43 Übrige Hoheitsverwaltung wird bereinigt dargestellt und verzeichnet in Summe, abzüglich der bereinigten Positionen wie eingangs erwähnt, eine Ausgabenverschlechterung durch Mehrausgaben von abs. + 20,1 Mio. bzw. +3,34%. Zu den Positionen mit den stärksten Ausgabensteigerungen zählen dabei die Ansätze Bürgschaften des Landes mit kalkulierten Rechts- und Beratungsaufwendungen, der neu eingestellten Haushaltsposition Solidarhaftung Österreichische Pfandbriefstelle, der Haushaltsansatz Zinsen von Darlehen, bei den Haushaltspositionen Gesundheit und Pflege, Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität durch erhöhte Personalkosten bzw. Personalkostenverschiebungen, welche zum Teil auf die Geschäftsänderung im Jahre 2015 zurückzuführen sind, den Ruhe- und Versorgungsbezügen- Allgemeine Verwaltung sowie erstmalig 2016 Bedarfszuweisung Gemeinden Bundesautomaten- VLT sowie erhöhten Transferzahlung an die Gemeinden im Rahmen der Zweckzuschüsse des Bundes gem. Pflegefondsgesetz niederschlagen. Diesen Mehrausgaben stehen jedoch Mehreinnahmen des Bund aus dem Titel Pflege gegenüber. Minderausgaben höheren Ausmaßes wirken sich demgegenüber in den Bereichen Kärntner Landesholding durch Wegfall des Landesbeitrages zum Schuldendienst, bei den Pensionen der Landeslehrer, beim Landtag, beim Aktivpersonal in den Bereichen Soziales, Umwelt, Wasser, Naturschutz, der Landesentwicklung, Gemeinden durch reduzierte Personalkosten, bei VA Kärntner Betriebsanstellungs- und BeteiligungsgmbH durch Reduktion des Gesellschafterzuschusses sowie bei der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft aus. Referenten und Bewirtschafter Vergleich LVA 2015/LVA 2016 Mit der Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. Mai 2015 wurde mit Zl. 01-GEA-1/2015 die Geschäftseinteilung (K-GEA) des Amtes der Kärntner Landesregierung erlassen. Dadurch ist es mit Inkrafttreten per 1. Juli 2015 zu Änderungen in den Zuständigkeiten der Abteilungen des Landes Kärnten gekommen, diese Veränderungen sind in den jeweiligen Einzelauswertungen, sowohl in der Spalte LVAE 2015 als auch in der Spalte LVAE + NVAE 2015 berücksichtigt. Innerhalb der Abteilungszuständigkeiten kam es teilweise zu Verschiebungen und Splittungen innerhalb von Ansätzen, die mittels Kreditumschichtungen vollzogen wurden. Auf Grund der Umschichtungen der Restkredite innerhalb des Jahres sind diese Verschiebungen im Landesvoranschlag 2015 nicht abbildbar. (Die Veränderungen werden im Rechnungsabschluss 2015 ersichtlich sein.) Davon betroffene Verschiebungen sind zum Beispiel im Referatsbereich von Frau I. LHStv. Dr. Prettner der Pflegebereich (nun Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, vormals Abteilung 4 Soziales und Gesellschaft) oder auch im Referatsbereich des LR Holub die Energieförderung (vormals Abteilung 8 Umwelt, Wasser und Naturschutz, nun Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau, Unterabteilung Wohnbau). Dies gilt es bei den Vergleichen zu berücksichtigen. Die Referentenzuständigkeit (K-RE) ist in der Verordnung vom 28. März 2013 geregelt und war von den Änderungen nicht betroffen. Für die Aufstellungen wurde er Unterschied zwischen Landesvoranschlag inkl. Nachtragsvoranschlag 2015 mit dem Landesvoranschlag 2016 gegenübergestellt.

58 LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Unterschied % der Ausgaben an Ausgaben Ausgaben Ausgaben absolut der Gesamtsumme Landeshauptmann Mag Dr Peter Kaiser ,1% I LH-Stv Dr Beate Prettner ,6% II LH-Stv Mag Dr Gabriele Schaunig-Kandut ,4% Landesrat Mag Christian Ragger ,2% Landesrat DI Christian Benger ,9% Landesrat Rolf Holub ,2% Landesrat Gerhard Köfer ,6% Landesrechnungshof, Landesverwaltungsgericht, Landtag und Landtagsamt Alle Bereiche Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE ,1% Gesamtsumme % LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut % der Einnahmen an der Gesamtsumme Landeshauptmann Mag Dr Peter Kaiser ,6% I LH-Stv Dr Beate Prettner ,5% II LH-Stv Mag Dr Gabriele Schaunig-Kandut ,3% Landesrat Mag Christian Ragger ,2% Landesrat DI Christian Benger ,2% Landesrat Rolf Holub ,2% Landesrat Gerhard Köfer ,0% Landesrechnungshof, Landesverwaltungsgericht, Landtag und Landtagsamt ,0% Gesamtsumme % Vergleich LVAE 2016 LVAE 2016 LVAE 2016 Ausgaben Einnahmen Unterschied A/E LVA 2016 Landeshauptmann Mag Dr Peter Kaiser I LH-Stv Dr Beate Prettner II LH-Stv Mag Dr Gabriele Schaunig-Kandut Landesrat Mag Christian Ragger Landesrat DI Christian Benger Landesrat Rolf Holub Landesrat Gerhard Köfer Landesrechnungshof, Landesverwaltungsgericht, Landtag und Landtagsamt Gesamtsumme

59 Referat LH Dr. Kaiser Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion ,4% 1 Landesamtsdirektion-Personal ,3% 3 Gemeinden und Raumordnung ,0% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,7% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,7% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion ,8% 1 Landesamtsdirektion-Personal ,1% 3 Gemeinden und Raumordnung ,0% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,6% Gesamtsumme ,3% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

60 Bereich I. LHStv. Dr. Prettner Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion-Personal ,0% 4 Soziales und Gesellschaft* ,5% 5 Gesundheit und Pflege* ,1% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,0% 10 Land- und Forstwirtschaft ,0% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,6% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 4 Soziales und Gesellschaft* ,7% 5 Gesundheit und Pflege* ,9% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,0% Gesamtsumme ,2% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme * Wesentliche Änderung auf Grund der Geschäftseinteilungsänderung per

61 Bereich II. LHStv. Dr. Schaunig-Kandut Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion ,0% 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau ,8% 3 Gemeinden und Raumordnung ,2% 4 Soziales und Gesellschaft ,1% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,2% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,6% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,3% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau ,0% 3 Gemeinden und Raumordnung ,0% 4 Soziales und Gesellschaft ,0% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,0% Gesamtsumme ,0% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

62 Bereich LR Mag. Ragger Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 5 Gesundheit und Pflege ,8% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,0% 8 Umwelt, Wasser und Naturschutz ,9% 10 Land- und Forstwirtschaft ,9% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,8% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 5 Gesundheit und Pflege ,0% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,2% Gesamtsumme ,2% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

63 Bereich LR DI Benger Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion ,0% 5 Gesundheit und Pflege ,3% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,7% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,7% 10 Land- und Forstwirtschaft ,1% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,0% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 1 Landesamtsdirektion ,0% 5 Gesundheit und Pflege ,0% 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,1% 10 Land- und Forstwirtschaft ,5% Gesamtsumme ,4% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

64 Bereich LR Holub Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau* ,8% 3 Gemeinden und Raumordnung ,0% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,2% 8 Umwelt, Wasser und Naturschutz* ,9% 9 Straßen und Brücken ,0% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,9% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,0% 8 Umwelt, Wasser und Naturschutz ,9% 9 Straßen und Brücken ,2% Gesamtsumme ,1% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme * Wesentliche Änderung auf Grund der Geschäftseinteilungsänderung per

65 Bereich LR Köfer Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport ,1% 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,0% 9 Straßen und Brücken ,5% 10 Land- und Forstwirtschaft ,0% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,4% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität ,0% 9 Straßen und Brücken ,7% Gesamtsumme ,7% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

66 Landesrechnungshof, Landesverwaltungsgericht, Landtag und Landtagsamt Gegenüberstellung LVAE 2015, LVAE + NVAE 2015 mit LVAE 2016 Ausgaben LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Unterschied absolut Unterschied in % Landesrechnungshof ,5% Landesverwaltungsgericht ,3% Landtag und Landtagsamt ,1% Dispomittel ,0% Gesamtsumme ,5% Einnahmen LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 Abteilung Einnahmen Einnahmen Einnahmen Unterschied absolut Unterschied in % Landesverwaltungsgericht ,0% Gesamtsumme ,0% Saldo Unterschied LVAE 2015 LVAE + NVAE 2015 LVAE 2016 absolut Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme

67 Die Landesrechnungsabschlüsse der Jahre und die Landesvoranschläge 2015 und 2016 Einnahmen und Ausgaben TABELLE 1: A) Ordentliche Gebarung: JAHR EINNAHMEN AUSGABEN ÜBERSCHUSS (+) ABGANG (-) 2010 LRA , ,10 +/ LRA , ,-- +/ LRA , ,57 +/ LRA 2014 LRA 2015 LVA 2016 LVA , , , , , , , ,-- +/-0 +/-0 +/-0 +/-0 TABELLE 2: B) Außerordentliche Gebarung: JAHR EINNAHMEN AUSGABEN ÜBERSCHUSS (+) ABGANG (-) 2010 LRA 0,-- 0,-- +/ LRA 0,-- 0,-- +/ LRA 2013 LRA 0,-- 0,-- 0,-- 0,-- +/-0 +/ LRA 2015 LVA 0,-- 0,-- 0,-- 0,-- +/-0 +/ LVA 0,-- 0,-- +/-0 TABELLE 3: C) Gesamtgebarung: JAHR EINNAHMEN AUSGABEN ÜBERSCHUSS (+) ABGANG (-) 2010 LRA , ,10 +/ LRA , ,-- +/ LRA 2013 LRA 2014 LRA 2015 LVA 2016 LVA , , , , , , , , , ,-- +/-0 +/-0 +/-0 +/-0 +/-0

68 Einnahmenentwicklung 2016 Auf Basis der aktuell vorliegenden Einnahmenprognose des BMF werden die Einnahmen aus dem Ertragsanteilepaket (Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, Ertragsanteile Zwischenabrechnung und Spielbankenabgabe) in Höhe von rd ,89 Mio. veranschlagt. Gegenüber den budgetierten Einnahmen im Landesvoranschlag 2015 von 1.030,2 Mio. bedeutet dies ein Rückgang um rd. - 3,31 Mio. bzw. 0,3 %. Die Gründe für die Entwicklung sind einerseits in den erwarteten Auswirkungen aus der Steuerreform und der deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung gelegen. Gegenüber der Annahme des Budgetprogramms für 2016 bedeutet dies einen Rückgang von rd. - 38,67 Mio. oder 3,63 %. Bezogen auf den Landesvoranschlag 2015 mit der um den Nachtragsvoranschlag 2015 korrigierten Beträge verändern sich die Ertragsanteile für das Jahr 2016 um - 0,94 Mio. (- 0,09%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2014, bei dem im Rahmen des Ertragsanteilepaketes insgesamt rd ,33 Mio. vereinnahmt wurden, liegen die für 2016 prognostizierten Einnahmen um rd. + 22,56 Mio. bzw. + 2,25 % darüber. Die Einnahmen aus der Landesumlage werden der Entwicklung der Einnahmenerwartungen bei den Ertragsanteilen angepasst und gegenüber 2015 lediglich um auf rd. 44,89 Mio. erhöht. Die Bedarfszuweisungen steigen gegenüber der Veranschlagung 2015 um rd. + 0,37 Mio. auf 74,9 Mio. Der Bund hebt nach 57 Abs. 4 des Glückspielgesetzes die Bundesautomaten- und Video-Lotterie- Terminal-Abgabe ein. Der Ertrag für Kärnten (Land Kärnten 70% und Kärntner Gemeinden 30%) aus der Durchführung von Landesausspielungen mit Glückspielautomaten setzt sich aus dem Zuschlag zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe (Video-Lotterie-Terminals) gem. Kärntner Zuschlagsabgabengesetz einerseits und der Bedarfszuweisung gemäß 22b FAG 2008 andererseits zusammen. Für das Jahr 2016 wird nicht der volle Umfang der Einnahmen veranschlagt (kum. 6,3 Mio.), da derzeit auf Grund von laufenden Verfahren noch nicht der volle Umfang der höchstzulässigen 465 Glückspielautomaten in Betrieb genommen wurden und die Beiträge daher eine aliquote Kürzung erfahren werden. Die Bemessung der Dotierung der Landesabgaben für 2016 (insgesamt rd. 50,08 Mio.) liegt gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 (insgesamt rd. 57,14 Mio.) um rd. - 7,06 Mio. unter der Veranschlagung 2015 bzw. um rd. - 0,89 Mio. unter dem Rechnungsergebnis Auf demselben bzw. nahezu selben Dotierungsniveau wie 2015 blieben die Naturschutzabgabe, der Förderungsbeitrag für den Musikschulaufwand im Lande, die Feuerschutzsteuer, die Abgaben nach dem Kärntner Zuschlagsabgabegesetz sowie die Nebenansprüche und Resteingänge. Gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 angehoben wurden die Nächtigungstaxe um , die Motorbootabgabe um , die Jagdabgabe um und die Abgaben nach dem Fischereigesetz um ,00. Bei den Abgaben nach dem Landesvergnügungssteuergesetz ( ), den Bundes- und Landesverwaltungsabgaben ( ) und der Tourismusabgabe ( / (LVA+NVA)) erfolgte gegenüber dem Vorjahr eine Reduktion im Landesvoranschlag Bei den Überweisungen des Bundes für Aufwendungen für Pflichtschullehrer wird für das Jahr 2016 davon ausgegangen, dass auf Grund von Planstellenüberschreitungen über den vom Bund genehmigten Dienstpostenplan, die Leistungen des Bundes sowie die sonstigen Einnahmen für die Deckung der Kosten der Pflichtschullehrer mit rd. 13,9 Mio., unter den erwarteten Ausgaben zum Liegen kommen werden. Gegenüber 2015 werden die Einnahmen aus Kostenersätzen des Bundes gem. FAG für die Aktivbezüge um rd. - 2,05 Mio. verringert (Sockelbetrag f. Lehrer an landw. Berufsund Fachschulen) (unter Berücksichtigung des LVA+NVA ,07 Mio.). Aufgrund einer 15a Vereinbarung gewährt der Bund für die Nachmittagsbetreuung einen Zweckzuschuss von rd. + 6,6 Mio. dieser Zuschuss wird gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 um + 4,7 Mio. (gegenüber dem LVA+NVA + 2,93) erhöht. Die Einnahmen im Sozialbereich und in der Jugendwohlfahrt wurden unter Berücksichtigung des geltenden Finanzierungsschlüssels zwischen dem Land und den Gemeinden im Jahre 2016 berechnet. Hinsichtlich der Aufwendungen für schutzbedürftige Fremde, wurde entsprechend der abgeschlossenen 15a-Vereinbarung bei der Budgetierung einnahmenseitig ein ungefähr 60%-iger Beitrag des Bundes zu den Ausgaben von rd. 41,03 Mio., d.h. von rd. 24,05 Mio. angesetzt.

69 Die aus dem Bundespflegefonds gem. Pflegefondsgesetz erwarteten Einnahmen werden in Höhe von 22,9 Mio. veranschlagt, gegenüber dem Vorjahr steigen die Einnahmen um rd. + 3,17 Mio. Bei der Kärntner Energieholding wurde für das Jahr 2016 ein Dividendenzufluss von 13,55 Mio. veranschlagt. Im Landesvoranschlag 2015 waren bei diesen Einnahmen 10,4 Mio. budgetiert. Wie auch im Landesvoranschlag 2015 ( 5,06 Mio.) erfolgt im Bereich der KABEG die Dotierung einer Rückerstattung von Mittel im Umfang von 2,6 Mio. wegen erwarteter zu viel geleisteter Betriebszuschüsse für das Jahr 2015 auf Grund der tatsächlich höheren Leistungen des KGF gegenüber dem damaligen Budgetrahmen. Bei der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft ist einnahmenseitig ein Betrag in Höhe von ,-- als an das Land Kärnten auszuschüttender Gewinnanteil veranschlagt. Dies entspricht der im Nachtragsvoranschlag 2015 korrigierten Höhe an Gewinnausschüttungen im Jahr 2015.

70 Einnahmen - Schwerpunkte des LVA 2016 (bereinigt) SHG,JWG,Pflege 11,82% Sonstige 14,03% Ertragsanteile 46,30% WBF 1,71% Beteiligungserlöse 0,68% Kostenersätze Straßen 0,38% Kostenersätze Lehrer 18,59% Landesabgaben 2,26% Finanzzuweisunge n/ Zuschüsse 4,22%

71 EU-relevante Finanzierungserfordernisse Es wird festgehalten, dass die Periode sich im Auslaufen befindet. Für die Programmperiode werden ein- und ausgabenseitig Mittel, die von Seiten der EU für die Finanzierung von gemeinsamen Förderprogrammen erwartet werden, verrechnungstechnisch erfasst. Diese wurden am Haushaltsansatz VA EU-Sonderprogramme Periode in Höhe von ,-- budgetiert. Es wird festgehalten, dass beim VA EU-Sonderprogramme Periode einnahmenseitig die Budgetierung auf der Haushaltspost EU-Sonderprogramme Kofinanzierungsmittel erfolgt und ausgabenseitig werden die EU- Mittel auf die Haushaltsposten, EU-Kofinanzierungsmittel INTERREG in Höhe von ,-- und EU-Sonderprogramme Landesmittel ihv ,-- aufgesplittet. Die Vereinnahmung für die neue Periode bei den Fachabteilungen erfolgt wie auch bei der alten Periode auf der Post EU-Sonderprogramme Kofinanzierungsmittel Bei den Projekten der neuen Programmperiode richten sich die Projektabwicklung und der Verbrauch der dem Bewirtschafter zugeordneten EU- bzw. Landesmittel nach der Art der Ausgabe und erfolgt über die üblichen Posten z. B. (7280 Entgelte für Leistungen von Firmen, 7280 Organisationsaufwand etc.). Es wird festgehalten, dass bisher auch der Eigenmittelanteil den Fachabteilungen durch die Abteilung 3 im Rahmen der im LVA erfolgten Dotation zur Verfügung gestellt wurde. In der EU-Programmstrukturperiode wird der Landesmittelanteil von 15% auf 10% reduziert, da 5% als Eigenmittel des Projektwerbers (sowohl bei Projekten Dritter als auch bei Landesprojekten), d.h. bei Landesprojekten von den Fachabteilungen aus dem Abteilungsbudget, aufzubringen sind. EFRE Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Das Nachfolgeprogramm des bisherigen Ziel 2 Programms für die neue Strukturperiode ist das Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB). Gegenüber dem bisherigen Ziel 2 Programm der Periode ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Die Grenzlandförderung wurde abgeschafft und die Zuweisung für die Mitgliedstaaten basiert auf einem neuen Indikatorenset, das insbesondere die Ziele der Europa 2020 Strategie reflektiert und in dem die Bevölkerungszahl eine wichtige Rolle spielt. Weiters wurde eine Mindestdotation für die kleinsten Programme vereinbart, ansonsten wird im Wesentlichen an den bisherigen Indikatoren (Aufteilungsschlüssel) festgehalten. Ausgehend von den laufenden Preisen (Indexierung) sowie einer Aufteilung EFRE/ESF von 54% zugunsten des EFRE (wie bisher) ergibt sich für Kärnten eine EU-Mitteldotation für das IWB-Programm über die gesamte Periode von 56,791 Mio. Die Hauptziele des IWB Programmes sind die Profilierung Kärntens als attraktiver Innovations- und Forschungsstandort, die Schaffung von unternehmerischer Basis für zukunftsfähige Unternehmen sowie ein nachhaltiges Wirtschaften. Die 3 Säulen des Programmes sind daher die thematischen Ziele: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMUs sowie CO2 Reduktion. Als Förderstellen sollen wie bisher der KWF, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der ERP- Fonds sowie zusätzlich aufgrund der EU-Vorgaben hinsichtlich CO2 Reduktion auch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) dienen. Mit Umlaufbeschluss der Landeshauptleute von Anfang Juli 2013 einigten sich die Länder auf eine gemeinsame Abwicklungsstruktur für das IWB- Programm, wobei die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) die Funktion der Verwaltungsbehörde übernommen hat. Die inhaltlich-strategische Steuerungskompetenz liegt bei den Ländern und dem Bund; somit ist die Entscheidungskompetenz der Länder betreffend Finanzmittel und Einflussmöglichkeit der Länder auf die Programmumsetzung sichergestellt. Das österreichische IWB/EFRE-Regionalprogramm wurde am 17. April 2014 offiziell bei der Europäischen Kommission (EK) eingereicht. Die überarbeitete Einreichfassung wurde am 17. November 2014 erneut an die EK übermittelt. Das Programm wurde am 16. Dezember 2014 durch die Europäische Kommission genehmigt.

72 EFRE Programme Territoriale Kooperation Für die INTERREG Programme mit Italien und Slowenien stehen für den Zeitraum insgesamt für Kärnten 23,6 Mio. an EU-Mitteln zur Verfügung. Dieser Betrag wurde jeweils zur Hälfte auf das Italien- ( 11,8 Mio.) und Slowenienprogramm ( 11,8 Mio.) und zu gleichen Teilen zwischen dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 3 Gemeinden und Raumordnung und dem KWF aufgeteilt. Das INTERREG Programm Italien Österreich umfasst folgende Prioritäten: Forschung und Innovation Natur- und Kulturerbe Institutionelle Zusammenarbeit Regionalentwicklung CLLD Das INTERREG Programm Slowenien Österreich umfasst folgende Prioritäten: Grenzüberschreitender Wettbewerb, Forschung und Innovation Umweltschutz und Förderung der Ressourcen Effizienz Institutionelle Zusammenarbeit Im LVA 2016 wurde für die EU-Strukturperiode ausgabenseitig ,-- an EU-Mittel (Interreg) und ,-- an Landesmittel veranschlagt. Einnahmenseitig sind 1,7 Mio. für EU-Einnahmen dotiert. EU-STRUKTURPERIODE TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT Bezeichnung Landeskofinanzierung Finanzzuweisungen Bundesmittel EINNAHMEN Abteilung 6: - Bereich Bildung ,00 S u m m e EINNAHMEN ,00 AUSGABAEN Abteilung 6: - Bereich Bildung , ,00 AUSGABEN , ,00 Die in oben angeführter Tabelle ausgewiesenen Einnahmen aus Bundesmittel ihv ,-- stellen kofinanzierte Bundesmittel (Kofinanzierung aus Bundesmittel und EU-Mittel) dar und gehen auf den territorialen Beschäftigungspakt zurück, wobei der EU-Anteil abhängig vom gewählten Schwerpunkt ist (z. B. Schwerpunkt 1 46%). EINNAHMEN Von den Einnahmen ihv ,-- entfallen bei der Abteilung 10 und bei der Abt. 1 Einnahmen von je 100,-- auf die Post EU-Sonderprogramme-Kofinanzierungsmittel und sind mit ** gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Kofinanzierungsmittel können gem. EU-Erlass Landes- und/oder EU-Mittel darstellen, wobei das Verhältnis abhängig vom Projekt ist.

73 Bezeichnung Landeskofinanzierung Finanzzuweisungen Bundesmittel Strukturperiode Landesamtsdirektion 100* - - Abteilung 3: - - Bereich Raumordnung ,00 Abteilung 10: - Bereich Landwirtschaft 100* S u m m e : 200, ,00 - AUSGABEN: Bezeichnung Landeskofinanzierung Finanzzuweisungen Bundesmittel Sonderprogramme, Leader+, Interreg Slowenien und Italien IV Landesamtsdirektion *** - - Abteilung 3: Bereich Landesplanung und -entwicklung Abteilung 4: Soziales -100 Abteilung 7: Wirtschaftsrecht und Infrastruktur -100* Abteilung 8. - Bereich Umwelt -100* Bereich: Naturschutz -100* - - Abteilung 10: - Bereich Landwirtschaft -200* ** S u m m e : , ,00 - In den Landeskofinanzierungsmittel ihv ,-- sind 500,-- enthalten die mit* gekennzeichnet sind und die Platzhalter für Verrechnungsposten darstellen und auf haushaltstechnische Posten (z. B. Entgelte für Leistungen von Firmen) entfallen. Die gekennzeichneten Landeskofinanzierungsmittel können gem. EU-Erlass Landes-, Bundes- oder/und EU-Mittel darstellen. Das Verhältnis ist abhängig vom EU-Projekt bzw. vom Schwerpunkt. In o.a. Tabelle sind ,-- enthalten, die mit ** gekennzeichnet sind, von denen ,-- Landesmittel für die Sonderprogramme Aquakultur und Bienenzucht darstellen. In den Landeskofinanzierungsmittel sind 6.900,-- enthalten, die mit *** gekennzeichnet sind und auf den VA 1/17913 Katastrophenvorsorge zurückgehen. Diese gekennzeichneten Mittel können gem. EU-Erlass Landes-, Bundes- oder/und EU-Mittel darstellen. Das Verhältnis ist abhängig vom EU- Projekt bzw. vom Schwerpunkt.

74 Österreichisches Programm für die Entwicklung Des ländlichen Raumes für den Zeitraum AUSGABEN: ENTWICKLUNG LÄNDLICHER RAUM LVA 2016 MASSNAHMEN ACHSE AGRARUMWELTPROGRAMM SONSTIGE MASSNAHMEN ACHSE MASSNAHMEN ACHSE SONSTIGE MASSNAHMEN AGRAR LEADER NATURSCHUTZ AUSGLEICHSZULAGE MUTTERKUH - KALBINNENPRAEMIE -100 TECHNISCHE HILFE SUMME AUSGABEN EINNAHMEN: ENTWICKLUNG LÄNDLICHER RAUM LVA 2016 RUECKERSATZ TECHNISCHE HILFE ,00 SUMME EINNAHMEN ,00 Für das Programm Ländliche Entwicklung werden für Österreich für den Zeitraum 2014 bis 2020 (entsprechend der n+3 Regel inklusive der Jahre 2021 bis 2023) insgesamt rund 3,8 Mrd. an EU-Mitteln erwartet. Für das Jahr 2016 werden österreichweit aus den Programmen EU-Mittel in Höhe von rund 542 Mio. erwartet. Davon entfallen rund 52,147 Mio. auf Kärnten. Der Anteil an Bundesmitteln für Kärnten im Jahr 2016 beträgt 28,531 Mio. Auf nationaler Ebene ist eine Aufteilung von 60:40 zwischen Bundes- und Landesmittel (Kofinanzierung) vorgesehen. Eine Zuteilung von EU-Quoten auf einzelne Bundesländer ist nicht vorgesehen, vielmehr werden die Mittel projektbezogen im Antragsverfahren erstattet. Von der Abteilung 10 wird auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Hinblick auf eine mögliche Ausschöpfung des Programmes im LVA 2016 ein Landesmittelbedarf (Kofinanzierung) in Höhe von 20,221 Mio. budgetiert. Die EU-Mittel und Bundesmittel für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes werden über die AMA (Agrarmarkt Austria) ausbezahlt und finden im Landeshaushalt budgetär keinen Niederschlag.

75 TABELLEN ZUM LANDESVORANSCHLAG 2016 Soziales - Familie - Kinderbetreuung Jugend

76 STRASSENBAU Straßen-, Schienen- und Luftverkehr LVA 2012 LRA 2012 LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA 2016 Amt der Landesregierung Straßenbau (Sach- und Zweckaufwand) Straßenbau - Bautechnik (Sach- und Zweckaufwand) Straßen und Brücken Straßenbau - Abt NEU * Auftragsverwaltung ASFINAG - SGS Erhaltung von Autobahnen (ASFINAG) Erhaltung und Erneuerung Landesstraßen Landesstraßen B - Sonderfinanzierung Betriebstankstellen Strukturverbesserungsmaßnahmen * Zusammenfassung Landesstraßen L + B Straßenverkehr und Schiene Infrastrukturmaßnahmen Österr. Verkehrssicherheitsfonds Verkehrskonzepte Personennahverkehr Führerscheingesetz (Abt. 7) Verkehrsinitiative - Süd Darlehen für Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen Schiffsverkehr Schifffahrtpolizeiliche Aufgaben Luftverkehr Luftfahrtgesetz Gesamtsumme ,41% -7,90% -2,84% -11,39% -2,07% LVA 2012 LRA 2012 LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA 2016 Investitionsvolumen Landesstraßen L + B Erhaltung und Erneuerung Landesstraßen Landesstraßen B - Sonderfinanzierung SUMME INVESTITIONSVOLUMEN LSTR. L + B Investitionsvolumen Forderungseinlösemodell Landesstr. L Landesstr. B - Umf. Völkermarkt Landesstr. B - Umf. Bad St. Leonhard Zwischensumme SUMME INVESTITIONSVOLUMEN ,16% -29,49% +13,07% -14,21% -7,42% LVA 2012 LRA 2012 LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA 2016 Finanzierungskosten Forderungseinlösemodell Abt Ldstr. L Ldstr. L ab BStr. Umfahrung Völkermarkt BStr. Umfahrung Bad St. Leonh SUMME

77 Energieförderung Wasserbau

78 Wohnbauförderung

79 P E R S O N A L und P E N S I O N E N Voranschlagsgegenüberstellung nach Gebarungsgruppen Geb.Gr. B e z e i c h n u n g LRA 2014 DP LVA 2014 DP LVA 2015 DP Differenz LVA 2016 / LVA 2015 LVA 2016 DP % DP 0,1 Kärntner Landesrechnungshof , ,74% 3, ,1 Hoheits- u.wirtschaftsverwaltung , ,39% -7, ,2 Betriebe u. Anstalten , ,16% -24, ,3 Refundierungen , ,48% -15, ,4 LKH/Land (ABZ) , ,35% 0, ,6 Musiklehrer , ,34% 7, ,9 sonst. Personalaufwendungen ,48% 0, Zwischensumme , ,09% -36, Anteil am GHH in %: 8,41% 8,98% 9,70% 9,28% 0,5 Lehrer mit FAG , ,17% -98, Anteil am GHH in %: 11,97% 12,54% 12,14% Summe , ,38% -134, Anteil am GHH in %: 19,34% 20,96% 22,24% 21,43% 8,1 Pensionen allg. Verwaltung , ,54% -35, Anteil am GHH in %: 2,59% 2,84% 2,95% 2,92% 8,2 Pensionen LKH , ,86% 2, Anteil am GHH in %: 0,39% 0,44% 0,45% 0,44% Zwischensumme , ,58% -33, Anteil am GHH in %: 2,98% 3,28% 3,39% 3,36% 8,3 Pensionen Lehrer mit FAG , ,51% 8, Anteil am GHH in %: 6,02% 6,43% 7,05% 6,65% 8,6 Bezüge Organe v. Gebiets.Körp , ,26% 0, Anteil am GHH in %: 0,31% 0,33% 0,36% 0,34% Summe , ,90% -25, Anteil am GHH in %: 9,31% 10,04% 10,81% 10,36% GESAMT , ,55% -159, Anteil am GHH in %: 28,65% 31,00% 33,05% 31,78% Gesamthaushalt: ,8 LKH/KAB , ,32%

80 Aufwendungen für Umweltschutz LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA Umwelt, Wasser, Naturtschutz EU-Naturschutzprojekte Aufwendungen für Naturschutz Nationalpark Hohe Tauern Naturparke Biosphärenpark - Nockberge Schutzgebietsverwaltungen Bodenzustandsinventur gem. Ktn. Abfallwirtschaftsordnung Geologie und Bodenschutz Naturschutzbeirat Umweltrecht Gewässeraufsicht und Dokumentation (Öffentlichkeitsarbeit) Erhebung der Wassergüte Umweltinformation und -bildung Kärntner Institut für Seenforschung Gewässerökolog. Sanierungsmaßnahmen Qualitätsmanagement Umwelt Ökologie und Luftgüte Luftgütemeßnetz Kärnten Umweltkontrolle Umweltverträglichkeitsprüfung Aufwendungen für d.klimaschutz Kärntner Institut für Klimaschutz Sicherheits- und Verfahrenstechnik Schall- und Elektrotechnik Strahlenschutz Altlastensanierung Abfallwirtschaftskonzept Förderungsprogramm nachh. Wirtschaften EU-Umweltschutzprojekte Umweltinformationssysteme Umweltlabor KAGIS-Basisdaten Wasserversorgungsanlagen Kärntner Wasserwirtschaftsfonds *) Siedlungswasserbauliche Vorunters.u. Wasserinfosystem Schutz- und Regulierungsbauten Wildbach- und Lawinenverbauungen Hydrolog. Grundl. f.d. Wasserwirtschaft Ktn. Wasserschongebietsverordnung GESAMTSUMME *) KWWF - Finanzierungsvolumen aus Fremdmittelaufnahmen: LRA ,401 Mio. -7,84% -6,36% -3,00% LRA ,567 Mio. LVA ,5 Mio. LVA ,5 Mio

81 Kulturförderung K u l t u r f ö r d e r u n g LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA 2016 Abw.VA 16/15 abs. Abw.in % Beiträge an Institutionen ,0% Förderung von Büchereien ,1% Kärntner Landesarchiv ,0% Landesmuseum für Kärnten ,9% Landwirtschaftsmuseum ,0% Wissenschaftspflege ,8% Kulturservicestelle ,0% Die Brücke - Kärnten.Kunst.Kultur ,3% Veranstaltungen der Kulturabteilung ,8% Kultur und Wirtschaft ,7% Einrichtungen der bildenden Künste ,8% Kärntner Landeskonservatorium ,1% Kärntner Musikschulwerk ,9% Konzerthaus Klagenfurt ,5% Einrichtungen der Musikpflege ,0% Carinthische Musikakademie ,4% Ständige Festspiele ,1% Stadttheater Klagenfurt ,6% Sonstige Theater und Bühnen ,0% Förderung der Tanzszene ,1% Förderung von Schrifttum und Sprache ,0% Sammlungen Kärnten ,8% Maßnahmen zur Kunstpflege ,4% Förderung von Architektur u.d.steinhauses ,9% Erhaltung von Kunstdenkmälern ,0% Brauchtums- und Heimatpflege ,0% Traditions- u. Heimatverbände ,9% Haus der Volkskultur ,8% Veranstaltungen der Volkskultur ,5% Filmförderung ,0% Förderung von Einrichtungen ,0% Förderung von Maßnahmen ,6% Kärntner Landesausstellungen ,4% Förderung der freien Szene Kärnten ,9% Toleranzbethaus Fresach Summe ,5%

82 Sportförderung Diff. LRA 2013 LRA 2014 LVA 2015 LVA 2016 % LVA 16/LVA Eishalle Klagenfurt ,56% Kunsteisbahn Villach ,50% Schüler- und Jugendsport ,71% Breiten- bzw. Gesundheitssport ,09% Leistungs- bzw. Spitzensport ,82% Landessportschule Faakersee ,07% Alpen - Adria - Sportveranstaltungen ,86% Errichtung von Sportstätten ,00% Alpine Vereinigungen ,74% EM-2008-Stadionneubau-Klagenfurt ,00% Int. Sportgroßveranstaltungen u. Meistersch ,99% Sportmedizinische Untersuchungsstelle ,41% Summe ,75%

83 Land- und Forstwirtschaft

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