Kommunikation im Gesundheitswesen

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1 Kommunikation im Gesundheitswesen

2 Kommunikation im Gesundheitswesen Alle gezeigten Folien sowie Hintergrundinformationen finden sich bei unter Hochschulen/Charité

3 Kommunikation im Gesundheitswesen Es besteht ein erhöhter ethischer Anspruch Das Meinungsspektrum innerhalb der Zielgruppen ist extrem polarisiert. Das Gesundheitswesen ist in erheblichem Maße politisch geregelt.

4 Gesundheitspolitik direkt aus Berlin

5 Koalitionsvertrag die Versprechen Prävention gestalten Finanzierung der GKV Wettbewerb gestalten (GKV+PKV) Versorgungsvielfalt + bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung gestalten Freier Arztberuf neue Gebührenordnungen Patientensouveränität Individuelle Wahl- und Entscheidungsfreiräume Modernisierung der Selbstverwaltung Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

6 BMG: Die politische Führung Daniel Bahr (34) Ulrike Flach (60) A. Widmann-Mauz (45)

7 und die fachliche Leitung des BMG Thomas Ilka Beamteter Staatssekretär Christian Weber Ltr. Grundsatzfragen Dr. Ulrich Orlowski Ltr. Gesundheitsversorgung

8 Der Gesetzgeber: Deutscher Bundestag

9 Der GBA steht für die Umsetzung der Gesetze im Detail

10 Dr. Harald Deisler / Dr. Rainer Hess (Vorsitzender) / Dr. Josef Siebig 50% Leistungserbringer Dr. Andreas Köhler (KBV) Dr. Carl-Heinz Müller (KBV) Dr. Rudolf Kösters (DKG) Georg Baum (DKG) 50% Kostenträger Dr. Doris Pfeiffer Johann-Magnus v. Stackelberg Gernot Kiefer Dieter Niederhausen Holger Langkutsch Dr. Jürgen Fedderwitz (KZBV) Patientenvertreter Mitberatungs- und Antragsrecht ( 140f SGB V), kein Stimmrecht

11 Aufgaben / Kompetenzen des GBA Weitreichende Regelungskompetenzen, u.a. Bedarfsplanung, Qualitätssicherung / -anforderungen, Zulassungsvoraussetzungen, Konkretisierung der Leistungen, administrative Steuerung / Datenaustausch / Abrechnungssysteme Entscheidungen des GBA sind für GKV-Bereich verbindlich (untergesetzlicher Normgeber im Rahmen des SGB V)

12 Gesundheitsreformen Gesundheitsreformgesetz Haushaltsbegleitgesetz Gesundheitsstrukturgesetz Beitragsentlastungsgesetz GKV- Neuordnungsgesetz GKV- Solidaritätsstärkungsgesetz GKV- Gesundheitsreform Arzneimittelbudgetablösegesetz Festbetragsanpassungsgesetz Arzneimittel- Ausgabenbegrenzungsgesetz Beitragssatzsicherungsgesetz Gesundheitsmodernisierungsgesetz Arzneimittel- versorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

13 Gesundheitsreformen Gesundheitsreformgesetz Haushaltsbegleitgesetz Gesundheitsstrukturgesetz Beitragsentlastungsgesetz GKV- Neuordnungsgesetz GKV- Solidaritätsstärkungsgesetz GKV- Gesundheitsreform Arzneimittelbudgetablösegesetz Festbetragsanpassungsgesetz Arzneimittel- Ausgabenbegrenzungsgesetz Beitragssatzsicherungsgesetz Gesundheitsmodernisierungsgesetz Arzneimittel- versorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2010 GKV- Änderungs- Gesetz Arzneimittel- Markt- Neuordnungs- Gesetz 2011

14 Arzneimittel Markt vor GMG: nach GMG: nach AVWG / GKV-WSG: ZUZAHLUNGSBEFREIUNG! RABATTVERTRÄGE Generikaquote Zweitmeinung Höchstbeträge Wirtschaftlichkeitsprüfung Ausschl. OTC Nutzenbewertung Off-Label-Use Festbeträge Generika Innovationen Festbeträge Malus Aut idem Ausschl. Lifestyle 10% Zwangsrabatt Zielvereinbarungen Me-too-Quote 16%-6% Zwangsrabatt

15 Versorgungsgesetz Ein erster Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt (inoffiziell) vor. Es ist geplant, dass das Versorgungsgesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen wird.

16 Versorgungsgesetz Aus der Präambel der Eckpunkte zum Versorgungsgesetz: Die Sicherstellung einer guten, flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Die ambulante ärztliche Versorgung, vor allem die hausärztliche Versorgung, muss wohnortnah gesichert sein das gehört zur elementaren Daseinsvorsorge unseres Sozialstaats. Trotz insgesamt nach wie vor steigender Arztzahlen stehen bereits heute nicht mehr in allen Bereichen und Regionen Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren insbesondere durch die demografische Entwicklung verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, ist ein gemeinsames Handeln aller Verantwortlichen erforderlich.

17 Chancen für die Arztpraxis Vergütungsanreize für Niederlassung in strukturschwachen Gebieten Keine Leistungsabstaffelung Option für Preiszuschläge für Leistungen, z.b. mit höherer Versorgungsqualität Strukturfonds 0,2% KV und Kassen für gezielte Maßnahmen, z.b. Investitionszuschuss oder Vergütungszuschläge

18 Chancen für die Arztpraxis Ausbau mobiler Versorgungskonzepte Der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte (z.b. Tätigkeit an weiteren Orten/Zweigpraxen) wird unterstützt. Berufsrechtliche Einschränkungen (z.b. bei der Gründung von Zweigpraxen) sollen aufgehoben werden. Die Regeln über Residenzpflicht und Nebentätigkeiten werden gelockert.

19 Chancen für die Arztpraxis Erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen Zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten erhalten die Partner der Bundesmantelverträge den Auftrag, bis 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Liste delegationsfähiger Leistungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu erstellen. Nach Auswertung der Modellversuche sollen weitere Möglichkeiten zur Übertragung von Aufgaben und deren Honorierung geprüft werden.

20 Chancen für die Arztpraxis Erweiterte Möglichkeit der Beschäftigung von Entlastungsassistenten Die Möglichkeit für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten wird für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate geschaffen. Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend genommen werden. Weiterhin wird die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten für die Pflege von Angehörigen für 6 Monate eröffnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, den 36- bzw. 6- Monatszeitraum zu verlängern.

21 Versorgungsgesetz: Weitere Themen Ärztliche Ausbildung und Fortbildung Medizinische Versorgungszentren Ambulante spezialärztliche Versorgung Honorarreform Vertragszahnärztliche Versorgung Innovative Behandlungsmethoden G-BA- und KV-Strukturen

22 Kritische Bewertung Gesundheitspolitik nicht das einfachste Ressort aus: Delphi-Studie Janssen-Cilag, 2001

23 Kritische Bewertung Gesundheitspolitik nicht das einfachste Ressort Die Politik ist kurzatmig, Infos extrem kurzfristig Sparen ohne Qualitätsverlust? Fehler und Widersprüche in Reformgesetzen Kein ethisch begründeter roter Faden Keine gesellschaftliche Akzeptanz suchende Konsensfindung

24

25 Dr. Erich Schröder Arzt, Journalist Kommunikation im Gesundheitswesen Tel.: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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