Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?
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- Hansl Melsbach
- vor 7 Jahren
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1 Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Erfahrungen der Patientenbeteiligung in der Regelungsinstanz für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Ulrike Faber, Patientenvertreterin im G-BA Karin Stötzner, Patientenbeauftragte Berlin und vertreterin im G-BA
2 Struktur unseres Gesundheitswesens Gemeinsame Selbstverwaltung Interessen der Akteure im Gesundheitswesen
3 Der Gemeinsame Bundesausschuss G BA Rechtsstellung Verfassung Gesetzgeber Gesetze Ministerium u.a. Rechtsverordnungen G-BA Richtlinien Leistungserbringer Verträge Krankenkassen, KVen Satzungen
4 Der Gemeinsame Bundesausschuss Der G BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen Der G BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung für 70 Millionen Versicherte Rechtsgrundlage: 92 SGB V
5 Der Gemeinsame Bundesausschuss Einrichtung 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV (GMG) Neu: Patientenbeteiligung Umstrukturierung seit 1.Juli 2008: ein einziges sektorenübergreifend besetztes Beschlussgremium entscheidet über ambulante, ärztliche, zahnärztliche und stationäre Belange
6 Der Gemeinsame Bundesausschuss Zusammensetzung Krankenkassen Krankenhäuser Ärzte Psychotherapeuten Zahnärzte Patientinnen und Patienten
7 Patientenbeteiligung im G BA Mitberatungs und Antragsrecht ( 140 f SGB V): Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten sowie der chronisch kranken und behinderten Menschen in Deutschland wahrnehmen. Benannt sind die Dachorganisationen: Deutscher Behindertenrat BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
8 Patientenbeteiligung im G BA Mitberatungsrecht Einbringen der Betroffenenperspektive Recht auf Erhalt aller Unterlagen Recht auf Anwesenheit und Beiträge während der Sitzungen Argumentation im Plenum und auf Pressekonferenzen Antragsrecht Aufnahme eines Präparates in die OTC Liste Neue Untersuchungs und Behandlungsmethoden Verfahrensfragen...
9 Patientenbeteiligung im G BA Sachkundige Personen : Ständige VertreterInnen Themenbezogene VertreterInnen
10 Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G BA Inhaltliche und organisatorische Unterstützung: Organisation von Schulungen und Arbeitstreffen, Vorbereitung von Sitzungen, Beratung bei Anträgen... Methodische Unterstützung: z.b. Inhaltliche Bewertung von Einzelanfragen, Methodenbewertung Juristische Unterstützung: z.b. bei verfahrensrechtlichen Fragen, juristische Beratung...
11 Der Gemeinsame Bundesausschuss Struktur 8 Unterausschüsse
12 Arbeitsgruppen im UA Arzneimittel Erarbeitung der Positionen erfolgt in Arbeitsgruppen: AG Arzneimittelrichtlinie AG Enterale Ernährung AG Klinische Studien AG Kosten Nutzen Bewertung AG Medizinprodukte AG OTC Präparate AG Zweitmeinung
13 Unterausschuss Arzneimittel Arzneimittel Richtlinie (Rahmenrichtlinie) Hinweise zu sogenannten Analogpräparaten Austauschbarkeit von Darreichungsformen (Aut idem) Festbetragsgruppenbildung Ausschluss von Lifestyle Arzneimitteln Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach einer Nutzenbewertung Off Label Use OTC Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel Therapiehinweise zu ausgewählten Wirkstoffen Verordnung besonderer Arzneimittel Schutzimpfungs Richtlinie HPV-Impfung IQWiG z.b.kunstinsuline Zweitmeinungsverfahren Spüllösungen, Wundversorgung, Läusemittel... Antidiabetika, Multiple Sklerose...
14 Patienten Ärzte Krankenkassen
15 Politik Verschiebebahnhof Budgetierung Gesundheitsfonds Wettbewerb Patienten Umfassende Versorgung keine Eigenleistung Ärzte Eigene Honorare Arzneimittelbudget Krankenkassen Wirtschaftlichkeit Vertragsfreiheit
16 Evidenzbasierte Medizin Eine Medizin, die mit wissenschaftlich gesicherten Methoden arbeitet. Der Nutzen für die Patienten ist wissenschaftlich belegt: Verbesserung der Morbidität (Krankheit) Verbesserung der Lebensqualität Verringerung der Mortalität (Sterblichkeit)
17 Gestaltung des Leistungskatalogs der GKV Ziel Qualitätssicherung Erstattung wirksamer Leistungen Ausschluss unwirksamer Leistungen Wirtschaftlichkeit Evidenzbasierte Medizin Gefahr Puristischer Leistungskatalog Konsolidierung der GKV-Finanzen Eigenleistung der Patienten
18 Evidenzbasierte Medizin: Surrogatparameter oder patientenrelevanter Endpunkt? Hoher Blutdruck erhöhte Morbidität erhöhte Mortalität Calciumantagonisten* senken zu hohen Blutdruck: Surrogatparameter Patientenrelevanter Nutzen: Morbidität, Mortalität, Lebenqualität! Calciumantagonisten* verkürzen das Leben. (erhöhte Mortalität) * kurzwirksame Quelle: Arznei telegramm 3 (1997)33
19 Selecta 1985
20 Weibliche Hormone: die WHI Studie Die Ergebnisse der weltweit größten Studie über Hormongabe in den Wechseljahren können für Deutschland bedeuten: Jährlich zusätzlich: (Größenordnung) Schlaganfälle Herzerkrankungen Thrombosen Fälle an Brustkrebs Jährlich weniger: Schenkelhalsbrüche Fälle an Darmkrebs Quelle: arzneitelegramm
21 63 jährige mit Hormonsubstitution (Sophia Loren) 63 jährige ohne Hormonsubstitution (Dürers Mutter) Homepage eines Gynäkologen: Koeln.de
22 Anstehende aktuelle Fragen Kunstinsuline HPV Impfung Neue Mittel gegen Darmkrebs Neue Antidepressiva Medizinprodukte
23 Konsequente Patientenvertretung Die Patienten als Experten ihrer Krankheit Fachkundige Personen Aufmerksame Bewahrung der Unabhängigkeit Offenlegung von Interessenkonflikten Gute organisatorische und inhaltliche Vernetzung Gemeinsame Entscheidungsfindung Einbringen der Patientenperspektive
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