EUROPAPARLAMENTSWAHL KOMMUNALWAHLEN Endgültige Ergebnisse

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1 EUROPAPARLAMENTSWAHL KOMMUNALWAHLEN 2014 Endgültige Ergebnisse

2 Wahlen am 25. Mai 2014 Europaparlamentswahl Kommunalwahlen - Endgültige Ergebnisse -

3 Anmerkung zur Gleichbehandlung von Frau und Mann: Im Kommunal- bzw. Europawahlgesetz sowie in der Kommunal- bzw. Europawahlordnung werden für Personen- und Funktionsbezeichnungen grundsätzlich die männlichen Formen verwendet. Um ein flüssiges Lesen und leichtes Verstehen der Ausführungen der vorliegenden Wahlbroschüre zu gewährleisten, wurde diese Form beibehalten und auf den Zusatz -/innen verzichtet. Der Herausgeber bittet hierfür um Verständnis. Herausgeber: Stadt Chemnitz Die Oberbürgermeisterin Ansprechpartner: Stadt Chemnitz Postanschrift: Amt für Informationsverarbeitung Chemnitz Abteilung Statistik, Wahlen Hausanschrift: Telefon: , Fax: Markt 1, Chemnitz Redaktionsschluss: Entgelt: Bestellnummer: S3/2014 Satz: 10,00 e (zuzüglich Versandkosten) Stadt Chemnitz, Amt für Informationsverarbeitung Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Die Weiterverwendung der Daten, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhaltsverzeichnis 1 Wahl zum Europäischen Parlament Das Europäische Parlament Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung Wahlvorschläge Wahlergebnis Wahlbeteiligung Ergebnisse der Parteien und politischen Vereinigungen Ergebnisse der Europaparlamentswahl im Vergleich Stadtratswahl Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlorganisation Wahlvorschläge Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Wahlbeteiligung in den Kommunalwahlkreisen Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Wahlergebnisse Gesamtergebnis der Stadtratswahl Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Kommunalwahlkreisen Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Stadtteilen Briefwahlergebnis der Stadtratswahl Ergebnisse der Stadtratswahl im Vergleich Vergleich der Stadtratswahlen Ergebnisse der Stadtratswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Ortschaftsratswahlen Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlvorschläge Wahlgebietsgliederung Ortschaftsratswahl in Einsiedel Ortschaftsratswahl in Euba Ortschaftsratswahl in Grüna Ortschaftsratswahl in Klaffenbach Ortschaftsratswahl in Kleinolbersdorf-Altenhain Ortschaftsratswahl in Mittelbach Ortschaftsratswahl in Röhrsdorf Ortschaftsratswahl in Wittgensdorf Anhang 52 Europaparlamentswahl Stadtratswahl

5 Tabellenverzeichnis 1 Mitgliedsländer der EU und die Anzahl ihrer Sitze gemäß dem Vertrag von Nizza im Europäischen Parlament Sitzverteilung im Europäischen Parlament Zur Europaparlamentswahl 2014 angetretene Parteien und politische Vereinigungen Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen zur Europaparlamentswahl Stimmenanteile zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland Vergleich der Stimmenanteile zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz, Dresden und Leipzig 14 8 Beispiel zur Berechnung der Sitzanzahl Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen und Wahlkreisen Zur Stadtratswahl in Chemnitz zugelassene Parteien und Wählervereinigungen Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl in den Wahlkreisen Anzahl gültiger Stimmen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl in den Stadtteilen Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz Stimmenanzahl der gewählten Stadträte Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in den Wahlkreisen Sitzanzahl der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in den Wahlkreisen Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Stadtratswahl 2014 in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Briefwahlergebnis der Stadtratswahl 2014 im Vergleich zur Urnenwahl Wahlbeteiligung zu den Stadtratswahlen in Chemnitz Vergleich der Stimmenanteile zu den Stadtratswahlen Stimmenanteile zu den Stadtratswahlen in Chemnitz, Dresden und Leipzig Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Einsiedel Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Einsiedel Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Euba Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Euba Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Grüna Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Grüna Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Klaffenbach Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Klaffenbach Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Kleinolbersdorf-Altenhain Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Kleinolbersdorf-Altenhain Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Mittelbach Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Mittelbach Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Röhrsdorf Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Röhrsdorf Wahlberechtigte und Wähler zur Ortschaftsratswahl in Wittgensdorf Ergebnis aller Bewerber zur Ortschaftsratswahl in Wittgensdorf Abbildungsverzeichnis 1 Wahlbeteiligung zu den Europaparlamentswahlen Veränderung der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2014 gegenüber Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile ausgewählter Parteien zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland Vergleich der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz, Dresden und Leipzig Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl 2014 in den Wahlkreisen Thematische Stadtteilkarte der Wahlbeteiligung Stimmenanzahl der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz Sitzverteilung im Stadtrat Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Stadtratswahl 2014 in den Wahlkreisen Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen - CDU

6 10 Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen - DIE LINKE Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen - SPD Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen - GRÜNE Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen - PRO CHEMNITZ.DSU Thematische Stadtteilkarte der Wahlergebnisse der CDU Thematische Stadtteilkarte der Wahlergebnisse der DIE LINKE Thematische Stadtteilkarte der Wahlergebnisse der SPD Thematische Stadtteilkarte der Wahlergebnisse der GRÜNE Thematische Stadtteilkarte der Wahlergebnisse der PRO CHEMNITZ.DSU Briefwahlergebnis der Stadtratswahl 2014 im Vergleich zur Urnenwahl Vergleich der Wahlbeteiligung zu den Stadtratswahlen Vergleich der Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen, die zur Stadtratswahl 2009 und 2014 in Chemnitz antraten Stimmenanteile der Parteien zur Stadtratswahl in Chemnitz, Dresden und Leipzig Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Einsiedel Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Euba Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Grüna Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Klaffenbach Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Kleinolbersdorf-Altenhain Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Mittelbach Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl in Röhrsdorf Stimmenanteile der Parteien zur Ortschaftsratswahl in Wittgensdorf

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8 1 Wahl zum Europäischen Parlament 1 Wahl zum Europäischen Parlament 1.1 Das Europäische Parlament In der Zeit vom Mai 2014 fand in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft zum achten Mal die Direktwahl des Europäischen Parlaments, dem parlamentarischen Organ der Europäischen Gemeinschaft, statt. Die Abgeordneten werden seit 1979 in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Hierbei wird in jedem Mitgliedstaat nach eigenen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gewählt. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon waren für die neue Legislaturperiode insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament zu vergeben, von denen 96 auf Deutschland entfielen. In der Bundesrepublik Deutschland fand die Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 statt. Tabelle 1: Mitgliedsländer der EU und die Anzahl ihrer Sitze gemäß dem Vertrag von Nizza im Europäischen Parlament Land Bevölkerung in Mio. Sitze Beitrittsjahr 1) zur Europäischen Gemeinschaft Belgien 11, , Gründungsmitglied Bulgarien 7, Dänemark 5, Deutschland 80, , Gründungsmitglied Estland 1, Finnland 5, Frankreich 65, , Gründungsmitglied Griechenland 11, Großbritannien 63, Irland 4, Italien 59, , Gründungsmitglied Kroatien 4, Lettland 2, Litauen 3, Luxemburg 0, , Gründungsmitglied Malta 0, Niederlande 16, , Gründungsmitglied Österreich 8, Polen 38, Portugal 10, Rumänien 20, Schweden 9, Slowakei 5, Slowenien 2, Spanien 46, Tschechische Republik 10, Ungarn 10, Zypern 0, Summe 505,7 751 x 1) Als erste europäische Gemeinschaft wurde 1951 von Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) gegründet folgten die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften miteinander verschmolzen und gemeinsame Organe für alle drei Gemeinschaften geschaffen. Es entstand die EG (Europäische Gemeinschaft). Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Gründung der EU (Europäische Union) vollzogen. Quellen: Eurostat, Stand: (Bevölkerung) Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland: (Sitzverteilung) 7

9 1 Wahl zum Europäischen Parlament Seit der letzten Europawahl im Juni 2009 und dem Beitritt von Kroatien am 1. Januar 2013 setzte sich das Europäische Parlament aus den in Tabelle 2 dargestellten 7 Fraktionen und 33 fraktionslosen Abgeordneten zusammen. Deutschland entsandte dabei 99 Abgeordnete in 5 verschiedene Fraktionen. Tabelle 2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament Fraktion Sitze darunter aus der Bundesrepublik Deutschland Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz Fraktion Europäische Konservative und Reformisten 57 - Konförderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/ Nordische Grüne Linke 35 8 Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie 31 - Fraktionslose 33 - Insgesamt Quelle: Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland: Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Die Europaparlamentswahl 2014 wurde in der Bundesrepublik Deutschland auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749), der Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4335) und des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) durchgeführt Wahlsystem Die 96, von der Bundesrepublik Deutschland zu entsendenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl über Listenvorschläge, die für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden konnten, gewählt. Jeder Wahlberechtigte hatte dabei eine Stimme. Entsprechend der Stimmenanteile, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, werden ihm Sitze im Europäischen Parlament zugeteilt. Tritt ein Wahlvorschlagsberechtigter in einzelnen Bundesländern mit verschiedenen Listen zur Wahl an, so werden diese bei der Ermittlung der Sitzverteilung als verbunden angesehen und als ein Wahlvorschlag behandelt, sofern nicht per Erklärung eine oder mehrere beteiligte Listen von der Listenverbindung ausgeschlossen wurden. Zur Berechnung der Sitzverteilung werden alle für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen addiert und durch einen Zuteilungsdivisor, der sich aus dem Quotienten der Gesamtzahl der gültigen Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Wahlvorschläge und der Anzahl der zu vergebenden Sitze ergibt, dividiert: Gesamtstimmenanzahl eines Wahlvorschlages ( ) Gesamtstimmenanzahl aller Wahlvorschläge Gesamtzahl der Sitze Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so auf- 8

10 1 Wahl zum Europäischen Parlament oder abgerundet, dass die Gesamtzahl zu vergebender Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Entfallen nach dieser Berechnungsvorschrift mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, wird der Zuteilungsdivisor soweit heraufgesetzt, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herabzusetzen. Erhält ein Wahlvorschlag, auf den mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt und die verbleibenden Sitze entsprechend der obigen Vorschrift den Wahlvorschlägen zugeteilt. Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden nach dem oben beschriebenen Verfahren auf die beteiligten Landeslisten aufgeteilt. Die auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden durch die Bewerber in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Stimmrecht) Wahlberechtigt waren alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Wahlberechtigt waren auch die nach 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war derjenige Deutsche oder Unionsbürger, der infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaß, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasste, der sich auf Grund einer Anordnung nach 63 in Verbindung mit 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befand oder der in seinem Herkunfts-Mitgliedstaat infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besaß. Der urkundliche Nachweis der Wahlberechtigung erfolgte durch Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte Unionsbürger wurden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern sie nicht bereits auf einen Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren. Bei einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland musste von wahlberechtigten Unionsbürgern erneut ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Das Wahlrecht durfte nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das galt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt waren. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) Wählbar war, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war und das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Wählbar waren auch Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besaßen und das 18. Lebensjahr vollendet hatten. 9

11 1 Wahl zum Europäischen Parlament Nicht wählbar war derjenige Deutsche, der vom Wahlrecht ausgeschlossen war, oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß. Nicht wählbar war ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen war, im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen war, infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besaß. Niemand konnte sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zur Wahl bewerben Wahlgebietsgliederung Das Wahlgebiet zur Europaparlamentswahl umfasste als Geltungsbereich des Europawahlgesetzes die Bundesrepublik Deutschland. Für die Stimmabgabe wurde das Wahlgebiet in Wahlbzirke eingeteilt. Die Stadt Chemnitz in den seit gültigen Grenzen gliederte sich in 161 Wahlbezirke, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. Darüber hinaus wurden für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses 26 Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung der Stadt stimmte mit der Wahlbezirksgliederung bei den Kommunalwahlen überein (siehe Tabelle 9). 1.3 Wahlvorschläge Wahlvorschläge konnten von Parteien und von sonstigen mitgliedschaftlich organisierten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (sonstige politische Vereinigungen) eingereicht werden. Eine Partei oder sonstige politische Vereinigung konnte entweder Listen für einzelne Länder, und zwar in jedem Land nur eine Liste oder eine gemeinsame Liste für alle Länder einreichen. Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder Bundeswahlleiter bis spätestens 3. März 2014 (dreiundachtzigster Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, schriftlich einzureichen. Um die 96 deutschen Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament bewarben sich in Sachsen die 24, in Tabelle 3 angegebenen Parteien und politischen Vereinigungen. Die CDU stellte eine Landesliste für den Freistaat Sachsen, alle anderen Parteien und politischen Vereinigungen eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer auf. Die Reihenfolge der Parteien und politischen Vereinigungen in Tabelle 3 entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich entsprechend dem Europawahlgesetz ( 15 Abs. 3) nach der Zahl der Stimmen, die die Partei oder politische Vereinigung bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Land erreicht hatte, richtet. Die Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die zur letzten Wahl nicht antraten, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Tabelle 3: Zur Europaparlamentswahl 2014 angetretene Parteien und politische Vereinigungen Listennummer Partei Abkürzung 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 4 Freie Demokratische Partei FDP 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 6 DIE REPUBLIKANER REP 7 Familien-Partei Deutschlands FAMILIE 8 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 9 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 10

12 1 Wahl zum Europäischen Parlament Listennummer Partei Abkürzung 10 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 11 Partei Bibeltreuer Christen PBC 12 Ab jetzt...demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen Volksabstimmung 13 AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland AUF 14 CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten CM 15 Deutsche Kommunistische Partei DKP 16 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP 17 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 18 Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale PSG 19 Bayernpartei BP 20 Alternative für Deutschland AfD 21 Bürgerbewegung PRO NRW PRO NRW 22 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD 23 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 24 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Die PARTEI basisdemokratische Initiative 1.4 Wahlergebnis Wahlbeteiligung Zur Europaparlamentswahl am 25. Mai 2014 waren in Chemnitz Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. An der Wahl beteiligten sich 44,46 % der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Damit lag die Wahlbeteiligung um 2,40 %-Punkte niedriger als zur letzten Europaparlamentswahl im Jahr Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren Stimmen gültig. Tabelle 4 gibt einen detaillierten Überblick über Wahlbeteiligung und gültige bzw. ungültige Stimmen zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz; Abbildung 1 zeigt einen Vergleich der Wahlbeteiligung 2014 zu den Europaparlamentswahlen ausgewählter Vorjahre. Tabelle 4: Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen zur Europaparlamentswahl 2014 Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,01 mit Wahlschein ,99 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,95 Gültige Stimmen ,23 Ungültige Stimmen ,77 Wahlbeteiligung x 44,46 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 10,20 Abbildung 1: Wahlbeteiligung zu den Europaparlamentswahlen ,54 10,20 34, ,14 56,53 8,07 6,42 38,79 37,05 Nichtwähler Briefwähler Urnenwähler ,54 6,19 42,27 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Wahlbeteiligung 11

13 1 Wahl zum Europäischen Parlament Ergebnisse der Parteien und politischen Vereinigungen Den höchsten Stimmenanteil zur Wahl des Europäischen Parlaments in Chemnitz erreichte die CDU mit 27,30 % der gültigen Stimmen, gefolgt von der Partei DIE LINKE mit 22,45 % und der SPD mit 20,04 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Tabelle 5 veranschaulicht für alle, in Chemnitz zur Europaparlamentswahl 2014 angetretenen Parteien und politischen Organisationen die Anzahl erhaltener Stimmen sowie ihren Anteil an der Gesamtzahl abgegebener gültiger Stimmen. Tabelle 5: Stimmenanteile zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz Partei/ Polit. Vereinigung Gültige Stimmen Stimmenanteil in % Partei/ Polit. Vereinigung Gültige Stimmen Stimmenanteil in % CDU ,30 AUF 296 0,34 DIE LINKE ,45 CM 129 0,15 SPD ,04 DKP 161 0,18 FDP ,67 ÖDP 185 0,21 GRÜNE ,55 BüSo 60 0,07 REP 433 0,49 PSG 46 0,05 FAMILIE 965 1,10 BP 56 0,06 Tierschutzpartei ,44 AfD ,71 FREIE WÄHLER 604 0,69 PRO NRW 137 0,16 PIRATEN ,89 MLPD 127 0,14 PBC 328 0,37 NPD ,42 Volksabstimmung 409 0,47 Die PARTEI 902 1,03 Abbildung 2: Veränderung der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2014 gegenüber 2009 CDU -0,35 DIE LINKE -1,51 SPD 4,20 FDP -7,71 GRÜNE -0,77-8,00-6,00-4,00-2,00 0,00 2,00 4,00 6,00 Verlust in %-Punkten Gewinn in %-Punkten Ergebnisse der Europaparlamentswahl im Vergleich Dem, im Folgenden in Tabelle 6 und 7 sowie den Abbildungen 3 und 4, dargestellten Vergleichen der Chemnitzer Wahlergebnisse zum Land Sachsen, dem Bundesgebiet und den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig liegen die jeweiligen amtlichen endgültigen Endergebnisse zu Grunde. Verglichen wurden die Stimmenanteile ausgewählter Parteien, die bei der Europaparlamentswahl in Sachsen kandidierten und für die Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland vorlagen. 12

14 1 Wahl zum Europäischen Parlament Am weitesten über dem sächsischen Wahlergebnis lag in Chemnitz die SPD, die einen um 4,4 %-Punkte höheren Stimmenanteil als im Land Sachsen erzielte. Deutlich unter dem sächsischen Wahlergebnis lag die CDU mit einem, im Vergleich zu Sachsen, um 7,2 %-Punkte geringeren Stimmenanteil. Tabelle 6: Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland Partei/ Polit. Vereinigung Chemnitz Anteil gültiger Stimmen in % Sachsen Bundesrepublik Deutschland CDU 1) 27,6 27,3 35,3 34,5 37,9 35,3 DIE LINKE 24,0 22,4 20,1 18,3 7,5 7,4 SPD 15,8 20,0 11,7 15,6 20,8 27,3 FDP 10,4 2,7 9,8 2,6 11,0 3,4 GRÜNE 7,3 6,6 6,7 6,0 12,1 10,7 REP 2,8 0,5 2,6 0,4 1,3 0,4 FAMILIE 1,5 1,1 1,9 1,4 1,0 0,7 Tierschutzpartei 1,5 1,4 1,6 1,5 1,1 1,2 FREIE WÄHLER 0,9 0,7 1,5 1,6 1,7 1,5 PIRATEN 1,1 1,9 1,1 1,6 0,9 1,4 PBC 0,5 0,4 0,6 0,4 0,3 0,2 Volksabstimmung 0,4 0,5 0,4 0,5 0,3 0,3 AUF 0,3 0,3 0,3 0,2 0,1 0,2 CM 0,2 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 DKP 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 ÖDP 0,1 0,2 0,1 0,2 0,5 0,6 BüSo 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 PSG 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 BP 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 AfD - 9,7-10,1-7,1 PRO NRW - 0,2-0,1-0,2 MLPD - 0,1-0,1-0,1 NPD - 2,4-3,6-1,0 Die PARTEI - 1,0-0,9-0,6 Andere 6,1-5,7-3,1-1) Das Ergebnis für die Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Stimmenanteilen der CDU und CSU zusammen. Abbildung 3: Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile ausgewählter Parteien zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland 40,0 35,0 Chemnitz Sachsen BRD Stimmenanteil in % 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE AfD Sonstige 13

15 1 Wahl zum Europäischen Parlament Tabelle 7: Vergleich der Stimmenanteile zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz, Dresden und Leipzig Anteil gültiger Stimmen in % Partei/ Polit. Vereinigung Chemnitz Dresden Leipzig CDU 27,6 27,3 33,0 28,8 24,9 23,7 DIE LINKE 24,0 22,4 18,2 19,2 22,8 21,1 SPD 15,8 20,0 11,2 15,8 16,2 21,0 FDP 10,4 2,7 10,0 2,6 9,6 2,2 GRÜNE 7,3 6,6 13,7 12,3 13,1 12,4 REP 2,8 0,5 1,7 0,2 1,6 0,2 FAMILIE 1,5 1,1 1,1 0,9 1,1 0,9 Tierschutzpartei 1,5 1,4 1,2 1,3 1,4 1,5 FREIE WÄHLER 0,9 0,7 0,9 1,0 0,8 0,6 PIRATEN 1,1 1,9 1,9 2,7 1,7 2,4 PBC 0,5 0,4 0,3 0,2 0,3 0,2 Volksabstimmung 0,4 0,5 0,3 0,4 0,4 0,4 AUF 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,1 CM 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 DKP 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 ÖDP 0,1 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 BüSo 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 PSG 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 BP 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 AfD - 9,7-9,5-8,4 PRO NRW - 0,2-0,0-0,0 MLPD - 0,1-0,1-0,1 NPD - 2,4-2,3-2,1 Die PARTEI - 1,0-1,8-1,9 Andere 6,1-5,3-5,3 - Abbildung 4: Vergleich der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2014 in Chemnitz, Dresden und Leipzig 35,0 30,0 Chemnitz Dresden Leipzig Stimmenanteil in % 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE AfD Sonstige 14

16 2 Stadtratswahl 2 Stadtratswahl 2.1 Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Am 25. Mai 2014 fand in Chemnitz ebenfalls die Wahl zum Stadtrat als Vertretung der Bürger der Stadt Chemnitz statt. Der Stadtrat umfasst in der neuen Legislaturperiode Mitglieder. Die Wahl wurde auf den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) vom 18. Oktober 1993 (SächsGVBl. S. 937) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 428), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGV- Bl. S. 822, 839), der Kommunalwahlordnung (KomWO) vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. November 2013 (SächsGVBl. S. 842) und der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 839) durchgeführt Wahlsystem Die Stadträte wurden durch Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hatte drei Stimmen, die er wie folgt vergeben konnte: Er konnte seine drei Stimmen einem Bewerber eines Wahlvorschlages (Partei oder Wählervereinigung) geben, auf mehrere Bewerber eines Wahlvorschlages verteilen oder auf mehrere Bewerber mehrerer Wahlvorschläge verteilen. Gab der Wähler weniger als drei Stimmen ab, so wurde die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Bei der Vergabe von mehr als drei Stimmen war der Stimmzettel ungültig. Die Sitzverteilung der Stadträte wurde nach dem Höchstzahlverfahren von d Hondt wie folgt errechnet: (1) Berechnung der Sitzanzahl jeder Partei bzw. Wählervereinigung im Wahlgebiet Zunächst werden die Gesamtstimmenzahlen jeder Partei bzw. Wählervereinigung im Wahlgebiet (Stadt Chemnitz) ermittelt. Anschließend werden diese Gesamtstimmenzahlen durch 1, 2, 3,... usw. geteilt. Für die dabei entstehenden höchsten Quotienten (Höchstzahlen) wird der jeweiligen Partei ein Sitz zugeteilt, bis die Gesamtzahl zu vergebender Sitze erreicht ist. Die folgende Tabelle 8 verdeutlicht diese Berechnung an einem Beispiel mit 3 Parteien und einer Gesamtzahl von 7 Sitzen: Tabelle 8: Beispiel zur Berechnung der Sitzanzahl Teiler Partei A Partei B Partei C Gesamtstimmen Sitz-Nr. Gesamtstimmen Sitz-Nr. Gesamtstimmen Sitze insgesamt Sitz-Nr. Ergeben sich gleiche Quotienten (Höchstzahlen) für mehr Parteien bzw. Wählervereinigungen als noch Sitze zu vergeben sind, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. Erhält eine Partei oder Wählervereinigung, auf die mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, so wird ihr, abweichend von der Verteilung nach Höchstzahlen, zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. 15

17 2 Stadtratswahl (2) Berechnung der Sitzanzahl einer Partei bzw. Wählervereinigungen im Wahlkreis Die Berechnung erfolgt analog zu Punkt (1), jetzt bezogen auf die Stimmenanzahl der Parteien und Wählervereinigungen im Wahlkreis. Basis ist hierbei die Sitzanzahl, die der Partei im Schritt (1) zugesprochen worden ist. (3) Bewerberzuordnung im Wahlkreis Die auf eine Partei oder Wählervereinigung in einem Wahlkreis entfallenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmen zugeordnet. Entfallen auf eine Partei oder Wählervereinigung in einem Wahlkreis mehr Sitze, als in diesem Bewerber vorhanden sind, so werden diese Sitze Bewerbern derselben Partei bzw. Wählervereinigung in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt, denen in anderen Wahlkreisen kein Sitz zugeteilt wird. Entfallen auf eine Partei oder Wählervereinigung im Wahlgebiet mehr Sitze, als Bewerber dieser Partei bzw. Wählervereinigung vorhanden sind, bleiben die überschüssigen Sitze unbesetzt Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Wahlrecht, 16 SächsGemO) Wahlberechtigt für die Stadtratswahl in Chemnitz waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in Chemnitz mit Hauptwohnung gemeldet waren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Vom Wahlrecht ausgeschlossen waren Bürger, die infolge deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaßen oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nach deutschem Recht nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht die in Paragraph 1896 Absatz 4 und Paragraph 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten umfasste. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit, 31 SächsGemO) Wählbar in den Chemnitzer Stadtrat waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten und seit mindestens drei Monaten in Chemnitz mit Hauptwohnung gemeldet waren. Nicht wählbar waren Bürger, die vom Wahlrecht ausgeschlossen waren (siehe aktives Wahlrecht) oder die infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaßen oder als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hatte. 2.2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlgebiet war das Territorium der Stadt Chemnitz in seinen, seit gültigen Grenzen. Die Stadt war in acht Wahlkreise unterteilt, deren Grenzen die grobräumige Gliederung der Stadt in Stadtteile berücksichtigten. Zum Vollzug der Wahlhandlung wurden die Wahlkreise in 161 Wahlbezirke aufgeteilt, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. Tabelle 9 und der sich anschließenden Karte ist die Zuordnung der Stadtteile zu den Wahlkreisen zu entnehmen. 16

18 2 Stadtratswahl Tabelle 9: Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen und Wahlkreisen Wahlkreis Stadtteile Wahlbezirke von Nr. bis Nr. Anzahl 1 02 Schloßchemnitz Furth Glösa-Draisdorf Borna-Heinersdorf Röhrsdorf Wittgensdorf Ebersdorf Hilbersdorf Euba Sonnenberg Yorckgebiet Gablenz Adelsberg Kleinolbersdorf-Altenhain Zentrum Lutherviertel Bernsdorf Reichenhain Erfenschlag Altchemnitz Harthau Einsiedel Klaffenbach Markersdorf Kapellenberg Helbersdorf Morgenleite Hutholz Kappel Schönau Stelzendorf Siegmar Reichenbrand Mittelbach Rabenstein Grüna Kaßberg Altendorf Rottluff Stadt Chemnitz X X Wahlorganisation Wählen konnten diejenigen Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen war, konnte durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen war. Wer einen Wahlschein hatte, konnte seine Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl vornehmen. Wenn es Wahlberechtigten am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten sie bei der Wahlbehörde einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. 17

19 2 Stadtratswahl KWK 1 Wittgensdorf Glösa-Draisdorf Ebersdorf Borna-Heinersdorf Röhrsdorf Furth Schloßchemnitz Hilbersdorf Grüna Rabenstein Rottluff Schönau Altendorf KWK 8 Kaßberg Kapellenberg Zentrum Sonnenberg Lutherviertel Gablenz Yorckgebiet KWK 7 Mittelbach Siegmar Stelzendorf KWK 6 Hutholz Kappel Erfenschlag Altchemnitz Bernsdorf KWK 4 Harthau Reichenhain Reichenbrand Morgenleite Helbersdorf Markersdorf Einsiedel Klaffenbach Wahlkreiseinteilung zur Stadtratswahl 2014 KWK 2 Euba Adelsberg Kleinolbersdorf- Altenhain KWK 3 KWK 5 18

20 2 Stadtratswahl Zur Organisation der Ermittlung der Briefwahlergebnisse wurden 26 Briefwahlvorstände gebildet. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Feststellung der Wahlergebnisse war für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern, eingesetzt. Die Wahllokale öffneten am 25. Mai :00 Uhr und schlossen 18:00 Uhr. Die Briefwahlstelle war in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 23. Mai 2014, montags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (am 23. Mai bis 18:00 Uhr) geöffnet. 2.3 Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Stadtratswahl konnten von Parteien und mitgliedschaftlich oder nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, dem 12. Februar 2014, und bis spätestens 20. März 2014, 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses in der Wahlbehörde schriftlich eingereicht werden. Jede Partei oder Wählervereinigung konnte für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag für die Stadtratswahl durfte höchstens zwölf Bewerber enthalten. Ein Bewerber konnte sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Unterstützungsunterschriften Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung für die Stadtratswahl musste von 25 Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages waren, unterschrieben sein. Ein Wahlberechtigter durfte nicht gleichzeitig mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Ausgenommen von der Forderung nach Beibringung von Unterstützungsunterschriften waren Wahlvorschläge von Parteien, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten waren, und Wählervereinigungen, die seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten waren und deren Wahlvorschlag von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehörten, unterschrieben war. Tabelle 10: Zur Stadtratswahl in Chemnitz zugelassene Parteien und Wählervereinigungen Partei/Wählervereinigung Bewerber im Wahlkreis Gesamt DIE LINKE (DIE LINKE) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Bürgerbewegung PRO CHEMNITZ/Deutsche Soziale Union (PRO CHEMNITZ.DSU) Wählervereinigung Volkssolidarität Chemnitz (Vosi) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Alternative für Deutschland (AfD) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenför derung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Piratenpartei Kreisverband Chemnitz (PIRATEN Chemnitz) Gesamt Zur Wahl in den acht Wahlkreisen stellten sich 375 Bewerber von den, in Tabelle 10 aufgeführten 11 Parteien und Wählervereinigungen. Ihre Reihenfolge in der Tabelle entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich für die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach der Stimmenzahl, die die Partei bzw. Wählervereinigung bei der letzten Stadtratswahl 2009 erreichte, richtet. Die Wahlvorschläge der anderen Parteien bzw. Wählervereinigungen schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. 19

21 2 Stadtratswahl 2.4 Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Zur Stadtratswahl am 25. Mai 2014 waren Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Das entsprach einem Anteil von 83,28 % der Bevölkerung von Chemnitz. An der Wahl beteiligten sich 44,15 % der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Insgesamt lag damit die Wahlbeteiligung um 2,70 %-Punkte niedriger als zur letzten Stadtratswahl im Jahr Weitere Vergleiche der Wahlbeteiligung bzw. -ergebnisse der Stadtratswahlen können im Kapitel 2.6 nachgelesen werden. Die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und somit in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder per Briefwahl abstimmen zu können, wurde von 10,89 % der Wahlberechtigten wahrgenommen. Von den Wahlberechtigten mit Wahlschein beteiligten sich 92,86 % an der Briefwahl. Der Anteil der Briefwähler an den Wahlberechtigten betrug somit 10,11 %; der Anteil der Briefwähler an den Wählern 22,91 %. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Angaben zur Wahlbeteiligung noch einmal zusammengefasst dargestellt. Tabelle 11: Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl Wahlberechtigte/Wähler Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,11 mit Wahlschein ,89 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,91 Wahlbeteiligung x 44,15 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 10, Wahlbeteiligung in den Kommunalwahlkreisen Die Wahlbeteiligung an der Stadtratswahl war, ebenso wie das Briefwahlverhalten, in den einzelnen Wahlkreisen unterschiedlich ausgeprägt. Der Wahlkreis 6 mit den Stadtteilen Helbersdorf, Morgenleite, Hutholz, Kappel verzeichnete mit 36,88 % die niedrigste, der Wahlkreis 3 mit den Stadtteilen Yorckgebiet, Gablenz, Adelsberg, Kleinolbersdorf-Altenhain mit 49,02 % die höchste Wahlbeteiligung. Der Anteil der Briefwähler an den Wählern lag in allen acht Wahlkreisen über 20 % und war mit ca. 28 % im Wahlkreis 4 mit Abstand am höchsten. Tabelle 12 und Abbildung 5 veranschaulichen dies detailliert. Tabelle 12: Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl in den Wahlkreisen Wahlkreis insgesamt Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung Anteil Wahlscheininhaber in % insgesamt Anteil Briefwähler in % insgesamt Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten in % , ,55 43,07 8, , ,63 38,84 8, , ,18 49,02 11, , ,63 42,98 11, , ,66 45,26 10, , ,16 36,88 8, , ,01 48,82 9, , ,59 46,94 10,60 Stadt , ,91 44,15 10,11 20

22 2 Stadtratswahl Abbildung 5: Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl 2014 in den Wahlkreisen Urnenwähler Briefwähler Nichtwähler Wahlbeteiligung in % ,93 8,85 61,16 8,40 50,98 11,86 57,02 11,88 54,74 10,71 63,12 8,17 51,18 9,77 53,06 10,60 55,85 10, ,22 30,44 37,17 31,11 34,55 28,71 39,05 36,33 34, Stadt Wahlkreis Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Da eine nach Stadtteilen differenzierte Ermittlung des Wahlergebnisses für die Briefwahl nicht möglich war, ließen sich sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Wahlergebnisse auf Stadtteilebene nur für die Urnenwahl auswerten. Die Tabelle 14 gibt einen Überblick über die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in den Stadtteilen und die Anzahl der Wähler ohne Wahlschein, die am Wahltag in einem Wahllokal des betreffenden Stadtteils ihre Stimme abgaben. Dargestellt sind ebenfalls die Veränderungen der Anteile Urnenwähler ohne Wahlschein an den Wahlberechtigten ohne Wahlschein von 2009 zu Wahlergebnisse Gesamtergebnis der Stadtratswahl Durch die Chemnitzer Bürger wurden zur Stadtratswahl 60 Stadträte für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgte nach den Prinzipien einer Verhältniswahl, bei der jeder Wahlberechtigte drei Stimmen vergeben konnte. Wie aus Tabelle 13 ersichtlich, wurden von den wahlberechtigten Chemnitzer Bürgern, die sich an der Stadtratswahl beteiligten, insgesamt gültige Stimmzettel mit gültigen Stimmen abgegeben. Der Anteil ungültiger Stimmzettel lag bei 1,96 %. Tabelle 13: Anzahl gültiger Stimmen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte x Wähler ,00 Gültige Stimmzettel ,04 Ungültige Stimmzettel ,96 Gültige Stimmen x 21

23 2 Stadtratswahl Amt für Informationsverarbeitung Stadtratswahl am in Chemnitz Wahlbeteiligung in % (ohne Briefwahl) 0,00 bis unter 35,00 35,00 bis unter 45,00 45,00 bis unter 55,00 55,00 und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 22

24 2 Stadtratswahl Tabelle 14: Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl in den Stadtteilen Stadtteil Wahlberechtigte Urnenwähler in % Urnenwähler ohne WS Veränderung gegenüber 2009 in %-Punkten 01 Zentrum ,18 29,65-0,47 02 Schloßchemnitz ,17 35,07-0,90 11 Furth ,54 36,40-7,86 12 Glösa-Draisdorf ,65 44,26 0,39 13 Borna-Heinersdorf ,21 39,58 0,63 14 Ebersdorf ,38 37,04 3,34 15 Hilbersdorf ,03 34,51-3,48 16 Euba ,12 47,93 0,19 21 Sonnenberg ,51 30,98-1,47 22 Lutherviertel ,66 34,14-0,48 23 Yorckgebiet ,79 39,78 0,01 24 Gablenz ,56 40,26-1,70 25 Adelsberg ,99 48,62 2,37 26 Kleinolbersdorf-Altenhain ,36 55,56 2,80 41 Altchemnitz ,25 37,04 1,21 42 Bernsdorf ,45 37,72-0,27 43 Reichenhain ,23 50,75 0,48 44 Erfenschlag ,14 53,24-3,10 45 Harthau ,50 38,40-2,90 46 Einsiedel ,17 49,51 2,66 47 Klaffenbach ,45 50,32 2,13 61 Helbersdorf ,73 34,87-2,14 62 Markersdorf ,82 36,80-1,98 63 Morgenleite ,45 32,73-2,28 64 Hutholz ,36 32,68-4,32 81 Kapellenberg ,67 37,57-0,90 82 Kappel ,73 34,73-2,00 83 Schönau ,98 43,16-0,18 84 Stelzendorf ,56 44,44 3,12 85 Siegmar ,33 40,52-2,19 86 Reichenbrand ,00 41,02-1,02 87 Mittelbach ,32 50,52-3,20 91 Kaßberg ,28 40,81 1,47 92 Altendorf ,58 39,85-1,27 93 Rottluff ,20 45,41 2,79 94 Rabenstein ,12 45,05 3,07 95 Grüna ,19 42,04 4,15 96 Röhrsdorf ,88 42,28-0,40 97 Wittgensdorf ,53 40,68-1,15 23

25 2 Stadtratswahl Von allen gültigen Stimmen entfielen auf die CDU 24,59 %, die damit das beste Ergebnis aller zur Wahl angetretenen Parteien und Wählervereinigungen erzielte. Ihr Vorsprung vor der mit 23,74 % der gültigen Stimmen zweitplazierten Partei DIE LINKE beträgt 0,85 %-Punkte. Drittstärkste Partei wurde die SPD mit einem Stimmenanteil von 19,44 %. Aufgrund dieser Stimmenverteilung stellen die CDU und DIE LINKE mit jeweils 15 Sitzen die beiden stärksten Fraktionen im Stadtrat, gefolgt von der SPD mit 12 Sitzen. In Tabelle 15 und Abbildung 6 sind die Ergebnisse aller Parteien und Wählervereinigungen dargestellt. Die aus dem Gesamtergebnis resultierende Sitzverteilung im Stadtrat wird in Abbildung 7 noch einmal graphisch veranschaulicht. Tabelle 15: Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz Partei/ Wählervereinigung Anzahl Stimmen Stimmenanteil in % Anzahl Sitze DIE LINKE ,74 15 CDU ,59 15 SPD ,44 12 FDP ,44 3 GRÜNE ,84 5 PRO CHEMNITZ.DSU ,66 3 Vosi ,12 2 NPD ,00 1 AfD ,64 3 Die PARTEI ,64 0 PIRATEN Chemnitz ,89 1 Die gewählten Stadträte werden von 10 verschiedenen Parteien und Wählervereinigungen gestellt. Die Namen der gewählten Kandidaten, ihre Parteizugehörigkeit sowie die erreichte Stimmenzahl sind in Tabelle 16 angegeben. Abbildung 6: Stimmenanzahl der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2014 in Chemnitz DIE LINKE CDU SPD FDP GRÜNE PRO CHEMNITZ.DSU Vosi NPD AfD Die PARTEI PIRATEN Chemnitz

26 2 Stadtratswahl Abbildung 7: Sitzverteilung im Stadtrat Sitzverteilung im Stadtrat AfD 3 ( + 3 ) DIE LINKE 15 ( + 1 ) NPD 1 ( -/+ 0 ) FDP 3 ( - 4 ) GRÜNE 5 ( + 1 ) CDU 15 ( + 1 ) PRO CHEMNITZ.DSU 3 ( -/+ 0 ) Vosi 2 ( -/+ 0 ) SPD 12 ( - 1 ) PIRATEN Chemnitz 1 ( + 1 ) Anzahl Sitze (-/+ Sitze gegenüber dem Ergebnis der Stadtratswahl 2009) Tabelle 16: Stimmenanzahl der gewählten Stadträte Partei/ Wählervereinigung Wahlkreis Name des Stadtrates Anzahl Stimmen DIE LINKE 1 Siegel, Hans-Joachim Tietze, Kai Pritscha, Katrin Schaper, Susanne Schinkitz, Heiko Hopperdietzel, Jörg Berger, Dietmar Dr. Langer, Eberhard Dr. Neubert, Peter Zais, Karl-Friedrich Pester, Sabine Müller, Angela Gintschel, Hubert Scherzberg, Thomas Weidauer, Dagmar 1158 CDU 1 Burghart, Ralph Dr. med. Belusa, Axel Deschner, René Saborowski-Richter, Ines Leistner, Jürgen Dierks, Alexander Kempe, Christian

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