Brandschutz im Betrieb

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1 Brandschutz im Betrieb Defekte Maschine in der Wäscherei führt f zu Hotelbrand Zermatt Juni 2012 Zimmerbrand im Hotel Wien Mai 2012 Ausflugsrestaurant im Vollbrand Mödling April mehrere CO2-Flaschen mussten aus dem Küchenbereich geborgen werden

2 25 ASchG; BGBL.Nr.450/1994 Brandschutz und Explosionsschutz Grundlage für (AStV) gesicherte Fluchtbereiche / Brandabschnitte ausreichende / geeignete Feuerlöscheinrichtungen erforderlichenfalls Lösch- und Alarmanlagen Brandrauchentlüftungen Bestellung von Personen zur Brandbekämpfung, Evakuierung von Arbeitnehmer/innen Explosionsschutz (VEXAT) Blitzschutz (ESV 2012)

3 Brandschutzregelungen der Arbeitsstättenverordnung Verkehrswege / Fluchtwege Stiegenhäuser Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz Genehmigung / Ausnahmen Aktuelle Ausblicke

4 Sicherung der Flucht Arbeitsstättenverordnung AStV BGBL.II Nr. 368/1998 Jede Arbeitsstätte muss geeignete Flucht- und Verkehrswege aufweisen. Verkehrswege dienen dem in einer Arbeitsstätte üblichen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr. Fluchtwege müssen ein rasches Verlassen einer Arbeitsstätte in einem Gefahrenfall ermöglichen. In den meisten Fällen fallen Fluchtwege und Verkehrswege zusammen.

5 Allgemeine Bestimmungen Verkehrswege 2 AStV Mindestbreiten der Verkehrswege: Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr: 1,0 m; Durchgänge zw. Lagerungen, Möbeln, Maschinen : 0,6 m; Es ist dafür zu sorgen, dass Verkehrswege eben, tragfähig und sicher befestigt sind, die Beleuchtungsstärke mindestens 30 Lux beträgt, und bei jeder Witterung gefahrlos benutzbar sind. Auf Verkehrswegen sind Hindernisse, einzelne Stufen oder Vertiefungen zu vermeiden. Vertiefungen tragsicher und unverschiebbar abzudecken Absicherung oder Kennzeichnung Verkehrswege sind nicht zwingend Fluchtwege

6 Sicherung der Flucht 17 AStV Anforderungen an Fluchtwege nach max. 10 m ein Fluchtweg, und insgesamt nach max. 40 m ein gesicherter Fluchtbereich erreicht wird Fluchtwege müssen ungehindert benutzbar sein eindeutig erkennbar sein von gefährlichen Stoffen freigehalten werden Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können

7 Sicherung der Flucht Anforderungen an Fluchtwege Böden, Wände und Decken schwer brennbar und schwach qualmend auszuführen Aufzüge, Fahrtreppen etc. sind unzulässig Wendeltreppen am Fluchtweg Auftrittsbreite mindestens 20 cm auf der erforderlichen Mindestbreite oder Auftrittsbreite innen min. 13 cm, außen max. 40 cm, wenn nicht mehr als 60 Personen darauf angewiesen sind

8 Sicherung der Flucht gesicherte Fluchtbereiche 21 AStV Es darf nur geringe Brandlast vorhanden sein Wände, Decken, Fußböden und Stiegen mindestens hochbrandhemmend Diese Anforderung gilt auch für allenfalls vorhandene Glasflächen (Glaswände etc). Fußboden-, Wand- und Deckenoberflächen Türen mindestens schwer brennbaren und schwach qualmenden Materialien mindestens brandhemmend und selbstschließend oder zu Räumen mit geringer Brandlast mindestens rauchdicht und selbstschließend sein. Rauchabzugsöffnungen die ein Verqualmen verhindern.

9 Sicherung der Flucht, Fluchtwegekonzept bis 5 Geschoße T 30 Verkehrsweg: bis zur ersten Türe, max. 10 m Breite mind.100 cm, darf auf 60 cm eingeengt werden Ausgänge: mind. 80 cm 100 cm Kastentiefe: ca cm 60 cm Tisch: mind. 160 x 80 cm max.10m bis max. 40 m R 30 Fluchtweg: 120cm bis 120 Personen, 100cm bis 20 Personen Fußboden, Wand- und Deckenoberflächen: B 1, Q 1, Tr 1 Gesicherter Fluchtbereich: Konstruktion hochbrandhemmend Türen: brandhemmend bzw. rauchdicht und selbstschließend (EI²30C, T30, R30) geringe Brandlasten, geeignete Rauchabzugsöffnungen Weg bis ins sichere Freie Notausgang: > 15 Personen in Fluchtrichtung öffnend; 120cm bis 120 Personen, 100cm bis 60 Personen, 90cm bis 40 Personen, 80cm bis 20 Personen

10 Sicherung der Flucht Stiegenhäuser 22 AStV mehr als zwei Geschoße und überwiegend als Arbeitsstätte genutzt durch mindestens ein durchgehendes Stiegenhaus verbunden und Stiegenhaus muss als gesicherter Fluchtbereich ausgebildet sein Stiegenhäuser bei über 5 Geschoßen müssen außerdem Wände, Decken, Fußböden und Stiegen mindestens brandbeständig ausgeführt sein Fußboden-, Wand- und Deckenoberflächen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Als Geschoße gelten das Erdgeschoß sowie alle Ober- und Untergeschoße.

11 Sicherung der Flucht Notausgänge 17, 20 AStV alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen, der Endausgang am Ende eines Fluchtweges. die Behörde kann zusätzliche Notausgänge im Einzelfall vorschreiben Automatische Türen sind zulässig, wenn diese händisch leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sind oder bei Störung selbsttätig öffnen und geöffnet bleiben

12 Sicherung der Flucht Notausgänge 20 AStV Alle Ausgänge auf Fluchtwegen sind Notausgänge Notausgänge müssen leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein, eindeutig erkennbar sein Notausgänge dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden, von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können. Türen für mehr als 15 Personen müssen in Fluchtrichtung öffnen

13 Sicherung der Flucht - Fluchtwegeplanung Öffentlicher Bereich Nicht-öffentlicher Bereich Seminarraum Meeting- Raum Büro Büro EDV Paniktür Foyer Notausgang Büro Paniktür Büro Paniktürverschluss nach ÖNORM EN 1125 Anwendungsgebiet: : Gebäude, mit einem öffentlichen Publikumsverkehr. Die Beurteilung, ob für Gebäude mit großen Menschenansammlungen (Veranstaltungshallen, Kinos usw.) besondere Vorkehrungen für die Flucht im Gefahrenfall zu treffen sind, berührt in erster Linie den Kundenbzw. Publikumsschutz. Notausgangsverschluss nach ÖNORM EN 179 Anwendungsgebiet: : Gebäude, die keinem öffentlichen Publikums- verkehr unterliegen und in welchem ortskundige Personen die Funktion der Fluchttüren kennen.

14 Sicherung der Flucht Abmessungen Personen 18 AStV Verkehrswege Fluchtwege Notausgänge max. 20 Pers. 1m 1m 0,8m max. 40 Pers. 1m 1,2m 0,9m max. 60 Pers. 1m 1,2m 1,0m max. 120 Pers. 1m 1,2m 1,2m über 120 Personen - je weitere 10 Personen plus jeweils 0,1 m.

15 Sicherung der Flucht Abmessungen Personen 18 AStV Personen Höchstmögliche zu erwartende Personenanzahl Arbeitsplätze, Kunden, Verabreichungsplätze, Sitzgelegenheiten,.. Angaben des Genehmigungswerbers, Arbeitgebers Drei-Geschoß-Regel Personenanzahl drei unmittelbar übereinanderliegender Geschosse ist heranzuziehen Fluchtwege aus Ober- und Untergeschossen sind getrennt heranzuziehen Höchstmögliche Gesamtanzahl der auf den Fluchtweg bzw. Notausgang angewiesenen Personen

16 Sicherung der Flucht Drei-Geschoß-Regel, 18 AStV 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG Personen Summe 330 Fluchtweg breite 3,30 Meter Notausgangs breite 3,30 Meter Fluchtwege dürfen aufgeteilt werden in unmittelbar nebeneinander liegende Abschnitte auf einer Fluchtweglänge von max. 2 Meter Mindestbreite 0,80 m EG, Ausgang, Notausgang 1.UG 2.UG 3.UG ,80 Meter 1,20 Meter 5,80 Meter 1,20 Meter Notausgänge dürfen aufgeteilt werden auf unmittelbar nebeneinander liegende Ausgänge Mindestbreite 0,80 m

17 Sicherheitsbeleuchtung 9 AStV Löschhilfen 42 AStV Sicherheitsbeleuchtung Arbeitsräume, Fluchtwege ohne nat. Belichtung Auf Grundlage der baulichen Umstände Wenn bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung eine besondere Gefahr besteht Orientierungshilfen Löschhilfen Brandklassen, Brandverhalten, Brandlast Nutzung und Ausstattung der Arbeitsstätte Jederzeit gebrauchsfähig, überprüft, Standorte gekennzeichnet

18 Erhöhter Brandschutz 12 AStV Die Behörde hat Maßnahmen des erhöhten Brandschutzes vorzuschreiben, wenn dies für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer/innen erforderlich ist. Kriterien: Art der Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren, Art oder Menge der vorhandenen Arbeitsstoffe, vorhandene Einrichtungen oder Arbeitsmitteln, der Lage, den Abmessungen, der baulichen Gestaltung oder der Nutzungsart der Arbeitsstätte oder der höchstmöglichen Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Personen.

19 Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz 12; 45 AStV Installierung von Alarmeinrichtungen ( 12 AStV) Löschanlagen ( 42 AStV) Bestellung von Brandschutzbeauftragten / Brandschutzwarten Brandschutzgruppe / Betriebsfeuerwehr Erstellung von Brandschutzordnung und Brandschutzplan Führen eines Brandschutzbuches Brandalarm- und Räumungsübungen durchführen Unterweisung aller betroffenen Arbeitnehmer/innen

20 Personen für die Brandbekämpfung und Evakuierung 25 ASchG, 44a AStV Sind zu bestellen, wenn in der Arbeitsstätte kein Brandschutzbeauftragter, kein Brandschutzwart, keine Brandschutzgruppe, bestellt bzw. vorgeschrieben ist; keine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist Aufgaben: Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr alarmieren, im Fall von Alarm nach Anweisung des AG kontrollieren, ob alle AN die Arbeitsstätte verlassen haben, die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann, soweit dies zur Sicherung der Flucht von AN unbedingt notwendig ist.

21 Rechtliche Grundlage Genehmigung 92 ff ASchG Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde Bezirkshauptmannschaft, Magistrat,.. Genehmigung nach bundesgesetzlicher Vorschrift GeWO, MinRoG, AWG, ASchG, Luftfahrtgesetz,..

22 Genehmigung Ausnahmen 95 ASchG Auf Antrag Arbeitgeber, Betreiber des Einkaufscenters, Eigentümer der Liegenschaft,.. Wenn nach den Umständen des Einzelfalles, unter Setzung von Ersatzmaßnahmen zumindest der gleiche Schutz erreicht wird Auflagen, Bedingungen können nach Beurteilung durch Sachverständige zusätzlich vorgeschrieben werden Gelten weiter bei Betriebsübergang, da dingliches Recht

23 Aufgaben der Arbeitsinspektion ArbIG 1993 Beratung Überprüfung Beteiligung an Verhandlung (Gewerbeordnung; Strahlenschutz; Abfallwirtschaft, etc.) Auflagen können beantragt werden Ausnahmen können genehmigt werden Nach Erfordernis zusätzliche bzw. nachträgliche Auflagen beantragen

24

25 Arbeitsinspektion Neuerungen - Ausblicke 2. Stabilitätsgesetz 2012, ab 01.Juli 2012 Verkehrs-Arbeitsinspektorat mit der Arbeitsinspektion (BMASK) zusammengeführt Gruppe C in Sektion VII/A (ZAI) Oktober 2012, inhaltliche Gespräche Ziel Synergieeffekte nutzen, Parallelitäten abbauen, Strukturen anpassen

26 DANKE für die Aufmerksamkeit Strobl Franz Ing. Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk

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