Brandschutz im Betrieb
|
|
- Reinhold Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutz im Betrieb Defekte Maschine in der Wäscherei führt f zu Hotelbrand Zermatt Juni 2012 Zimmerbrand im Hotel Wien Mai 2012 Ausflugsrestaurant im Vollbrand Mödling April mehrere CO2-Flaschen mussten aus dem Küchenbereich geborgen werden
2 25 ASchG; BGBL.Nr.450/1994 Brandschutz und Explosionsschutz Grundlage für (AStV) gesicherte Fluchtbereiche / Brandabschnitte ausreichende / geeignete Feuerlöscheinrichtungen erforderlichenfalls Lösch- und Alarmanlagen Brandrauchentlüftungen Bestellung von Personen zur Brandbekämpfung, Evakuierung von Arbeitnehmer/innen Explosionsschutz (VEXAT) Blitzschutz (ESV 2012)
3 Brandschutzregelungen der Arbeitsstättenverordnung Verkehrswege / Fluchtwege Stiegenhäuser Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz Genehmigung / Ausnahmen Aktuelle Ausblicke
4 Sicherung der Flucht Arbeitsstättenverordnung AStV BGBL.II Nr. 368/1998 Jede Arbeitsstätte muss geeignete Flucht- und Verkehrswege aufweisen. Verkehrswege dienen dem in einer Arbeitsstätte üblichen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr. Fluchtwege müssen ein rasches Verlassen einer Arbeitsstätte in einem Gefahrenfall ermöglichen. In den meisten Fällen fallen Fluchtwege und Verkehrswege zusammen.
5 Allgemeine Bestimmungen Verkehrswege 2 AStV Mindestbreiten der Verkehrswege: Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr: 1,0 m; Durchgänge zw. Lagerungen, Möbeln, Maschinen : 0,6 m; Es ist dafür zu sorgen, dass Verkehrswege eben, tragfähig und sicher befestigt sind, die Beleuchtungsstärke mindestens 30 Lux beträgt, und bei jeder Witterung gefahrlos benutzbar sind. Auf Verkehrswegen sind Hindernisse, einzelne Stufen oder Vertiefungen zu vermeiden. Vertiefungen tragsicher und unverschiebbar abzudecken Absicherung oder Kennzeichnung Verkehrswege sind nicht zwingend Fluchtwege
6 Sicherung der Flucht 17 AStV Anforderungen an Fluchtwege nach max. 10 m ein Fluchtweg, und insgesamt nach max. 40 m ein gesicherter Fluchtbereich erreicht wird Fluchtwege müssen ungehindert benutzbar sein eindeutig erkennbar sein von gefährlichen Stoffen freigehalten werden Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können
7 Sicherung der Flucht Anforderungen an Fluchtwege Böden, Wände und Decken schwer brennbar und schwach qualmend auszuführen Aufzüge, Fahrtreppen etc. sind unzulässig Wendeltreppen am Fluchtweg Auftrittsbreite mindestens 20 cm auf der erforderlichen Mindestbreite oder Auftrittsbreite innen min. 13 cm, außen max. 40 cm, wenn nicht mehr als 60 Personen darauf angewiesen sind
8 Sicherung der Flucht gesicherte Fluchtbereiche 21 AStV Es darf nur geringe Brandlast vorhanden sein Wände, Decken, Fußböden und Stiegen mindestens hochbrandhemmend Diese Anforderung gilt auch für allenfalls vorhandene Glasflächen (Glaswände etc). Fußboden-, Wand- und Deckenoberflächen Türen mindestens schwer brennbaren und schwach qualmenden Materialien mindestens brandhemmend und selbstschließend oder zu Räumen mit geringer Brandlast mindestens rauchdicht und selbstschließend sein. Rauchabzugsöffnungen die ein Verqualmen verhindern.
9 Sicherung der Flucht, Fluchtwegekonzept bis 5 Geschoße T 30 Verkehrsweg: bis zur ersten Türe, max. 10 m Breite mind.100 cm, darf auf 60 cm eingeengt werden Ausgänge: mind. 80 cm 100 cm Kastentiefe: ca cm 60 cm Tisch: mind. 160 x 80 cm max.10m bis max. 40 m R 30 Fluchtweg: 120cm bis 120 Personen, 100cm bis 20 Personen Fußboden, Wand- und Deckenoberflächen: B 1, Q 1, Tr 1 Gesicherter Fluchtbereich: Konstruktion hochbrandhemmend Türen: brandhemmend bzw. rauchdicht und selbstschließend (EI²30C, T30, R30) geringe Brandlasten, geeignete Rauchabzugsöffnungen Weg bis ins sichere Freie Notausgang: > 15 Personen in Fluchtrichtung öffnend; 120cm bis 120 Personen, 100cm bis 60 Personen, 90cm bis 40 Personen, 80cm bis 20 Personen
10 Sicherung der Flucht Stiegenhäuser 22 AStV mehr als zwei Geschoße und überwiegend als Arbeitsstätte genutzt durch mindestens ein durchgehendes Stiegenhaus verbunden und Stiegenhaus muss als gesicherter Fluchtbereich ausgebildet sein Stiegenhäuser bei über 5 Geschoßen müssen außerdem Wände, Decken, Fußböden und Stiegen mindestens brandbeständig ausgeführt sein Fußboden-, Wand- und Deckenoberflächen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Als Geschoße gelten das Erdgeschoß sowie alle Ober- und Untergeschoße.
11 Sicherung der Flucht Notausgänge 17, 20 AStV alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen, der Endausgang am Ende eines Fluchtweges. die Behörde kann zusätzliche Notausgänge im Einzelfall vorschreiben Automatische Türen sind zulässig, wenn diese händisch leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sind oder bei Störung selbsttätig öffnen und geöffnet bleiben
12 Sicherung der Flucht Notausgänge 20 AStV Alle Ausgänge auf Fluchtwegen sind Notausgänge Notausgänge müssen leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein, eindeutig erkennbar sein Notausgänge dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden, von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können. Türen für mehr als 15 Personen müssen in Fluchtrichtung öffnen
13 Sicherung der Flucht - Fluchtwegeplanung Öffentlicher Bereich Nicht-öffentlicher Bereich Seminarraum Meeting- Raum Büro Büro EDV Paniktür Foyer Notausgang Büro Paniktür Büro Paniktürverschluss nach ÖNORM EN 1125 Anwendungsgebiet: : Gebäude, mit einem öffentlichen Publikumsverkehr. Die Beurteilung, ob für Gebäude mit großen Menschenansammlungen (Veranstaltungshallen, Kinos usw.) besondere Vorkehrungen für die Flucht im Gefahrenfall zu treffen sind, berührt in erster Linie den Kundenbzw. Publikumsschutz. Notausgangsverschluss nach ÖNORM EN 179 Anwendungsgebiet: : Gebäude, die keinem öffentlichen Publikums- verkehr unterliegen und in welchem ortskundige Personen die Funktion der Fluchttüren kennen.
14 Sicherung der Flucht Abmessungen Personen 18 AStV Verkehrswege Fluchtwege Notausgänge max. 20 Pers. 1m 1m 0,8m max. 40 Pers. 1m 1,2m 0,9m max. 60 Pers. 1m 1,2m 1,0m max. 120 Pers. 1m 1,2m 1,2m über 120 Personen - je weitere 10 Personen plus jeweils 0,1 m.
15 Sicherung der Flucht Abmessungen Personen 18 AStV Personen Höchstmögliche zu erwartende Personenanzahl Arbeitsplätze, Kunden, Verabreichungsplätze, Sitzgelegenheiten,.. Angaben des Genehmigungswerbers, Arbeitgebers Drei-Geschoß-Regel Personenanzahl drei unmittelbar übereinanderliegender Geschosse ist heranzuziehen Fluchtwege aus Ober- und Untergeschossen sind getrennt heranzuziehen Höchstmögliche Gesamtanzahl der auf den Fluchtweg bzw. Notausgang angewiesenen Personen
16 Sicherung der Flucht Drei-Geschoß-Regel, 18 AStV 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG Personen Summe 330 Fluchtweg breite 3,30 Meter Notausgangs breite 3,30 Meter Fluchtwege dürfen aufgeteilt werden in unmittelbar nebeneinander liegende Abschnitte auf einer Fluchtweglänge von max. 2 Meter Mindestbreite 0,80 m EG, Ausgang, Notausgang 1.UG 2.UG 3.UG ,80 Meter 1,20 Meter 5,80 Meter 1,20 Meter Notausgänge dürfen aufgeteilt werden auf unmittelbar nebeneinander liegende Ausgänge Mindestbreite 0,80 m
17 Sicherheitsbeleuchtung 9 AStV Löschhilfen 42 AStV Sicherheitsbeleuchtung Arbeitsräume, Fluchtwege ohne nat. Belichtung Auf Grundlage der baulichen Umstände Wenn bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung eine besondere Gefahr besteht Orientierungshilfen Löschhilfen Brandklassen, Brandverhalten, Brandlast Nutzung und Ausstattung der Arbeitsstätte Jederzeit gebrauchsfähig, überprüft, Standorte gekennzeichnet
18 Erhöhter Brandschutz 12 AStV Die Behörde hat Maßnahmen des erhöhten Brandschutzes vorzuschreiben, wenn dies für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer/innen erforderlich ist. Kriterien: Art der Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren, Art oder Menge der vorhandenen Arbeitsstoffe, vorhandene Einrichtungen oder Arbeitsmitteln, der Lage, den Abmessungen, der baulichen Gestaltung oder der Nutzungsart der Arbeitsstätte oder der höchstmöglichen Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Personen.
19 Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz 12; 45 AStV Installierung von Alarmeinrichtungen ( 12 AStV) Löschanlagen ( 42 AStV) Bestellung von Brandschutzbeauftragten / Brandschutzwarten Brandschutzgruppe / Betriebsfeuerwehr Erstellung von Brandschutzordnung und Brandschutzplan Führen eines Brandschutzbuches Brandalarm- und Räumungsübungen durchführen Unterweisung aller betroffenen Arbeitnehmer/innen
20 Personen für die Brandbekämpfung und Evakuierung 25 ASchG, 44a AStV Sind zu bestellen, wenn in der Arbeitsstätte kein Brandschutzbeauftragter, kein Brandschutzwart, keine Brandschutzgruppe, bestellt bzw. vorgeschrieben ist; keine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist Aufgaben: Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr alarmieren, im Fall von Alarm nach Anweisung des AG kontrollieren, ob alle AN die Arbeitsstätte verlassen haben, die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann, soweit dies zur Sicherung der Flucht von AN unbedingt notwendig ist.
21 Rechtliche Grundlage Genehmigung 92 ff ASchG Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde Bezirkshauptmannschaft, Magistrat,.. Genehmigung nach bundesgesetzlicher Vorschrift GeWO, MinRoG, AWG, ASchG, Luftfahrtgesetz,..
22 Genehmigung Ausnahmen 95 ASchG Auf Antrag Arbeitgeber, Betreiber des Einkaufscenters, Eigentümer der Liegenschaft,.. Wenn nach den Umständen des Einzelfalles, unter Setzung von Ersatzmaßnahmen zumindest der gleiche Schutz erreicht wird Auflagen, Bedingungen können nach Beurteilung durch Sachverständige zusätzlich vorgeschrieben werden Gelten weiter bei Betriebsübergang, da dingliches Recht
23 Aufgaben der Arbeitsinspektion ArbIG 1993 Beratung Überprüfung Beteiligung an Verhandlung (Gewerbeordnung; Strahlenschutz; Abfallwirtschaft, etc.) Auflagen können beantragt werden Ausnahmen können genehmigt werden Nach Erfordernis zusätzliche bzw. nachträgliche Auflagen beantragen
24
25 Arbeitsinspektion Neuerungen - Ausblicke 2. Stabilitätsgesetz 2012, ab 01.Juli 2012 Verkehrs-Arbeitsinspektorat mit der Arbeitsinspektion (BMASK) zusammengeführt Gruppe C in Sektion VII/A (ZAI) Oktober 2012, inhaltliche Gespräche Ziel Synergieeffekte nutzen, Parallelitäten abbauen, Strukturen anpassen
26 DANKE für die Aufmerksamkeit Strobl Franz Ing. Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt
MehrFluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und
MehrUnterweisung Fluchtwege
Unterweisung Fluchtwege UwFluchtwege_v1.1 10.03.2015 Seite 1von 10 Inhaltsverzeichnis Unterweisung Fluchtwege... 1 BENUTZBARKEIT... 3 MINDESTBREITEN... 4 MAXIMALE FLUCHTWEGSLÄNGE... 4 MINDESTANZAHL VON
MehrBrandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
MehrAnforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,
MehrOIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK-461.304/0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012
OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen Arbeitsstättenverordnung Anmerkung Betriebsbau Bauwerk oder Teil eines Bauwerkes, welches der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) bzw. der
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder
MehrBSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz
BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe
MehrVorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen
2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und
MehrEinrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis
Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung 08. Juni 2009 in Hennef Ernst-Friedrich Pernack in Zusammenarbeit
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 13. Oktober 1998 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 13. Oktober 1998 Teil II 368. Verordnung: Arbeitsstättenverordnung AStV
MehrBrandschutz an Windenergieanlagen
Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrRichtlinien und Normen:
15 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten 15. (1) Werden bewegungsbehinderte Arbeitnehmer/innen beschäftigt, ist die Arbeitsstätte erforderlichenfalls im Sinne der Abs 2 bis 5 zu adaptieren. (2) Mindestens
MehrWohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14
MehrBRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT
12 4 2014 GESETZE / VORSCHRIFTEN BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen
Mehr17. Aprilsymposion 2016
17. Aprilsymposion 2016 Die Eigenkontrolle relevante Vorgaben aus dem ArbeitnehmerInnenschutz Referent: Michael Kazianschütz, MBA, MSc owid Arbeitnehmerschutz & Eigenkontrolle Vortragender: Michael Manuel
MehrPlanungselement Brandschutz
AGV Aargauische Gebäudeversicherung Planungselement Brandschutz Brandschutz im Schulbau Vorabendveranstaltung Netzwerk Bildung & Architektur Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV AGV Aargauische
MehrSchweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008
Stägjitschugge EuroTAP-Urteil: sehr gut Lage: Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008 Länge: Höhenniveau der Portale: Anzahl der Röhren: Höchstgeschwindigkeit: 2'300 m
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrVerordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)
VkVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2003 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 27. September 2002 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 27. September 2002 Teil II 352. Verordnung: Bundes-Arbeitsstättenverordnung B-AStV
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23.
Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Barrierefreie Arbeitsstätten worum geht es? Ziel: Sicherheit und
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrNotbeleuchtung Teil 3: Lichttechnische Anforderungen
Notbeleuchtung Teil 3: Lichttechnische Anforderungen In diesem Beitrag behandeln wir die lichttechnischen Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen. Weiters wird auch der Zweck und der Einsatzbereich von
MehrBauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),
Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium
MehrInstandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz
Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik
MehrKinderkrippen und -horte
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVerkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
MehrBildschirmarbeit gesetzliche Grundlagen
Bildschirmarbeit gesetzliche Grundlagen Christine Klien Gesetzliche Grundlagen Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit
MehrBrandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:
Mehr10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7
5.0 10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch eine
MehrArbeitsstätten 1.1.2014 DI Peter Postl
Arbeitsstätten 1.1.2014 DI Peter Postl Die Gestaltung der Arbeitsstätten Rechtsgrundlagen Arbeitsstättenverordnung 19, 20, 21, 22, 25, 26, 27, 28 Arbeitnehmerschutzgesetz Wichtige Erstinformationen Werden
MehrRauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf
MehrVorbeugender Brandschutz an Schulen
Vorbeugender Brandschutz an Schulen Rechtliche Anforderungen und Umsetzung an Beispielen Bernd Gammerl Regierungsbaumeister Ziele im Brandfall Außenbereich Inhalte Rettungswege und Aufstellflächen Flächen
MehrVerordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008
MehrAnmeldung einer Veranstaltung
Anmeldung einer Veranstaltung Bürgerservice Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBI. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an: 1. Art und Gegenstand sowie genaue Bezeichnung der
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
Mehr10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista
5.0 10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin
MehrIhr Referent: Jürgen Bauer. Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3 und DIN ISO 23601
SafetyConsult GmbH Am Hühnerberg 17 65779 Kelkheim (Taunus) Tel. 06195 / 7254-0 info@safetyconsult.de www.safetyconsult.de Ihr Referent: Jürgen Bauer Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3
MehrICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0
ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...
MehrGestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan
Mehr3 Brandschutz und Sicherheit der Arbeitsplätze
3 Brandschutz und Sicherheit der Arbeitsplätze 3.1 Haben Sie ausreichend Feuerlöscher, welche den Vorschriften entsprechend überprüft werden und leicht zugänglich aufbewahrt sind? Erläuterung: Die Arbeitsstättenverordnung
MehrGestaltung von. Arbeitsstätten. Die Arbeitsinspektion informiert BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES
Gestaltung von Arbeitsstätten Die Arbeitsinspektion informiert BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES Gestaltung von Arbeitsstätten Die in der Broschüre angeführten Inhalte der Arbeitsstättenverordnung
MehrHotel Augustinenhof Berlin
Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 1/38 Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfbericht Hotel Augustinenhof Berlin 2/38 Prüfergebnis Das
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrBegründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)
1 Begründung und Erläuterung zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) I. Allgemeines Die Überarbeitung der bisherigen Gaststättenbauverordnung
MehrAusstellerinformation
Ausstellerinformation 2015 SEP 17 SEP 20 Messedaten: Standort Kraftwerk Berlin, Köpenicker Straße 70, 10179 Berlin Mitte Presserundgang Mittwoch, 16. September 2015 13:00 Uhr Für Interviews und Journalistenanfragen
MehrING. ALOIS UNTERWADITZER TISCHLERMEISTER GESCHÄFTSFÜHRER DER UNTERWADITZER GMBH ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER
ING. ALOIS UNTERWADITZER TISCHLERMEISTER GESCHÄFTSFÜHRER DER UNTERWADITZER GMBH ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER 110. Kurzseminar am 06.März 2012 Thema: Brandschutztüren
MehrCTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.
Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten
MehrEmpfehlungen zum Orientierungssystem
Empfehlungen zum Orientierungssystem im Gebäude der pro familia Beratungsstelle Theodor-Heuss-Straße 23, 70174 Stuttgart Für die Arbeitsgruppe Stephan Kurzenbergrer / Dezember 2011 Es wurde versucht, alle
Mehrfür Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen
Türschliesser und weitere Beschläge für Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen 1 Joachim Barghorn Produktemanager Baubeschlagstechnik 2 vergriffen 1 3 In Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr: EN 1125
MehrAnti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
MehrUmgang mit der Bahn. auf dem Betriebsareal
Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Seite 1 von 6 Arbeitsanweisung Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Absturz der Last Einklemmen, An- oder Überfahren
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrWas tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz
Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn
MehrARBEITSSTÄTTEN. Gestaltung von Arbeitsstätten. www.arbeitsinspektion.gv.at
GESTALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GESTALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GE STALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GESTALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GESTAL TUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GESTALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN GESTALTUNG VON ARBEITSSTÄTTEN
MehrHinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher
Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher 1. Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind in der
MehrSchritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.
Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrErläuternder Bericht. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art. 7, 8 und 10 ArGV 4)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Erläuternder Bericht Revision der Verordnung
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrAnbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anbringen von brennbaren Geweben
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrUnterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern. Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz
Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Vorschrift Leitern im Sinne dieser Informationen sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Einkaufspassage Hanseviertel 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht Einkaufspassage Hanseviertel Anschrift DECM Deutsche Einkaufs-Center Management
MehrArbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12
Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30
MehrAbituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR)
Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Eine Firma stellt USB-Sticks her. Sie werden in der Fabrik ungeprüft in Packungen zu je 20 Stück verpackt und an Händler ausgeliefert. 1 Ein Händler
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrQuick Guide Mitglieder
Fairgate Vereinssoftware Quick Guide Mitglieder Login Einloggen unter: http://my.fairgate.ch/zop/ Falls noch kein Passwort vorhanden ist, muss dieses angefordert werden. Dafür deine E-Mails Adresse in
MehrBrandsicherheit in Einstellhallen
Brandsicherheit in Einstellhallen Wenns drauf ankommt. Brandgefahr in Einstellhallen Wenn in Einstellhallen Feuer ausbricht, ist oftmals hoher Sachschaden die Folge und im schlimmsten Fall werden dabei
MehrEinrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7
Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrZulassung zur Abiturprüfung 2013 G8
Die Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung, die für die Schüler gilt, die im Schuljahr 2010/11 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und eine Schulzeit von 12 Jahren (G8) haben. Besondere
MehrBenutzerverwaltung Business- & Company-Paket
Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...
MehrDas Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr3. GLIEDERUNG. Aufgabe:
3. GLIEDERUNG Aufgabe: In der Praxis ist es für einen Ausdruck, der nicht alle Detaildaten enthält, häufig notwendig, Zeilen oder Spalten einer Tabelle auszublenden. Auch eine übersichtlichere Darstellung
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrAnleitung zum erstellen einer PDF-Datei aus Microsoft Word
Anleitung zum erstellen einer PDF-Datei aus Microsoft Word 1. Vorbereitung des PCs Um dem Tutorial folgen zu können müssen folgende Programme auf Ihrem PC installiert sein: Ghostskript 8.64: Ghostskript
MehrOnline Newsletter III
Online Newsletter III Hallo zusammen! Aus aktuellem Anlass wurde ein neuer Newsletter fällig. Die wichtigste Neuerung betrifft unseren Webshop mit dem Namen ehbshop! Am Montag 17.10.11 wurde die Testphase
MehrUmgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten.
ewon - Technical Note Nr. 001 Version 1.3 Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten. 19.10.2006/SI Übersicht: 1. Thema 2. Benötigte Komponenten
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrGefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen
Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrAnforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -
Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag 24.09. 2014 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrFOREG 3000 Bilderwände
FOREG 3000 Bilderwände Bilderarchivierung von Forster Benutzerfreundliche Lösungen. Egal ob einzelne Gemälde oder vollständige Sammlungen, die Archivierung dieser wertvollen Gegenstände ist immer eine
Mehr