Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen. Planänderungen Fortschreibung der Planung von Oktober 2016

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1 Planfeststellung Beilage 96.2 Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf Planänderungen Fortschreibung der Planung von Oktober 2016 Erläuterung der Planänderungen im Polder Offenberg / Metten Wasserwirtschaftsamt Deggendorf geprüft in wasserwirtschaftlicher Hinsicht gez. Rogowsky Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg geprüft gez. Schäfer Bundesrepublik Deutschland Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Freistaat Bayern Wasserwirtschaftsverwaltung gemeinsam vertreten durch RMD Wasserstraßen GmbH gez. Dr. Schmautz gez. i.v. Sonnleitner

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3 Inhaltsverzeichnis Deich Schwarzach links (bi) Lokale Verschiebung der Deichtrasse nach Osten Zusätzliche Deichüberfahrt Deich-km Anbindung landwirtschaftlicher Fläche an Deichüberfahrt Anpassung der Binnenwasserentwässerung Deich-km bis Wendehammer am Ende des Deichhinterweges Aufhebung von Bauzeitenbeschränkungen (LBP)... 6 Deich Kleinschwarzach Verschiebung des geplanten Sieles Sulzbach Altwasser Verlegung des Aussichtspavillons in die Nähe der neuen Brücke Anpassung des bestehenden Weganschlusses an die Deichüberfahrt Rückbau von Sickerwassereinrichtungen Wegeanschlüsse/Grundstückseinfahrten an DEG Deich Metten West Mobile Hochwasserschutzwände Deich-km und Deich Metten Ost Anpassung Oberflächenentwässerung Deich-km bis Deich Schwarzach links (Bestand) Neue Überlaufstrecke zur kontrollierten Überschwemmung des Hochwasserrückhalteraumes Sonstige Änderungen Anpassung der Kreuzungsbauwerke Anpassung vorhandener Sparten Aktualisierung Beilage

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5 Deich Schwarzach links (bi) 1. Lokale Verschiebung der Deichtrasse nach Osten Die geplante Deichtrasse (Bw-Nr ) wird im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 923 und 945 (Deich-km bis 1+300) ca. 10 m nach Osten verschoben, um die Konflikte mit den vorhandenen ökologischen Ausgleichsflächen des Landkreises Deggendorf (Grundstück Fl.-Nr. 923/1) zu vermeiden. Der landseitige Umleitungsgraben (Bw-Nr ) wird in dem Bereich entsprechend angepasst. Hierbei handelt es sich um eine Planänderung auf das Verlangen des Landratsamtes Deggendorf während der Grunderwerbsverhandlungen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens (es liegen insoweit keine Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren seitens des Landkreises vor). Planänderung ist in Beilage 23a dargestellt. 2. Zusätzliche Deichüberfahrt Deich-km In Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen in Abstimmung mit den Landwirten sind Änderungen bzw. Ergänzungen an den geplanten Deichüberfahrten und Wegeanschlüssen vorgesehen. Etwa bei Deich-km wird eine zusätzliche Deichüberfahrt (Bw-Nr ) in die Planungen mit aufgenommen, um die Erschließungssituation des Deichvorlands in diesem Bereich zu verbessern und die Erreichbarkeit von bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen (Fl.-Nr. 906) zu gewährleisten. Die Deichüberfahrt wird als Schotterweg ausgeführt und schließt beidseitig des Deichs Schwarzach links (bi.) an die vorhandene Feldwege an. Planänderung ist in Beilage 23a dargestellt. 3. Anbindung landwirtschaftlicher Fläche an Deichüberfahrt Zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Zufahrtsmöglichkeit der landwirtschaftlichen Flächen wird in der Verlängerung der bereits geplanten Deichüberfahrt (Bw-Nr ) im wasserseitigen Schutzstreifen ein ca. 70 m langer Schotterweg bis zum Anschluss an das Grundstück Fl.-Nr. 923/0 angelegt. Der Anbindungsweg wird mit einer 3,5 m breiten Fahrbahn und 0,5 m breiten Banketten ausgebaut. Hierbei handelt es sich um eine Planänderung aufgrund einer privaten Einwendung im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens (es liegen insoweit keine Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren seitens des Grundstückseigentümers vor). Planänderung ist in Beilage 23a dargestellt. Seite 5 von 15

6 4. Anpassung der Binnenwasserentwässerung Deich-km bis Im Zuge ergänzender Vermessungsarbeiten im Polder Offenberg/Metten wurde festgestellt, dass sowohl das Gelände als auch die bestehenden Entwässerungseinrichtungen (Mulden, Gräben etc.) zwischen dem neu geplanten Binnendeich Schwarzach links bi. und der Autobahn BAB A3 abschnittsweise kein ausreichendes Gefälle haben, um das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß dem Vorfluter zuzuleiten. Um die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers aus diesem Gebiet zu gewährleisten, wird das vorhandene Grabensystem einschl. der Verrohrungen entsprechend angepasst. Dabei wird auf einer Strecke von Deich-km bis ein einheitliches Mulden-Grabensystem (Bw-Nr ) zum Teil verrohrt ausgebildet. Es folgen dabei lokale Geländeanhebungen und die Herstellung von neuen Gräben. Die wesentlichen Bestandteile des Entwässerungssystems sind: Deich-km bis Entwässerungsmulde Deich-km bis Entwässerungsgraben Deich-km bis Grabenverrohrung DN 500 Deich-km bis Entwässerungsgraben Deich-km bis Grabenverrohrung DN 600 Deich-km bis Entwässerungsgraben Deich-km bis Grabenverrohrung DN 600 Deich-km bis Entwässerungsgraben Planänderung ist in Beilage 22a dargestellt. 5. Wendehammer am Ende des Deichhinterweges Durch die Anbindung des geplanten Deiches Schwarzach li. bi. an den Autobahndamm bei Deich-km wird der vorhandene Feldweg durch den Deichkörper abgesperrt. Um eine Wendemöglichkeit für den Verkehr im Zuge der Deichunterhaltung- bzw. -verteidigung zu gewährleisten, wird am Ende des Weges ein Wendehammer (Bw-Nr ) geplant und die bisherige Planung angepasst. Der Weg einschl. Wendehammer wird mineralisch befestigt. Planänderung ist in Beilage 22a dargestellt. 6. Aufhebung von Bauzeitenbeschränkungen (LBP) Gemäß LBP-Maßnahmen Nr V CEF und V CEF war bislang für den Deich Kleinschwarzach (Deichneubau) einschl. des Schöpfwerks Kleinschwarzach zur Vermeidung von bauzeitlichen Störungen und Revierverlusten von Brutvögeln ein vollständiger Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brut- und Aufzuchtzeiten vom bis vorgesehen. Seite 6 von 15

7 Die Planänderung beinhaltet die Aufhebung der Bauzeitenregelungen für die betroffenen Bauwerke, so dass die Bauarbeiten aufgrund der Dringlichkeit des Hochwasserschutzes und zugleich aus Wirtschaftlichkeitsgründen zügig durchgeführt und abgeschlossen werden können. Betroffen von der ursprünglichen Bauzeitenregelung sind der Deichbereich südlich des neu zu errichtenden Schöpfwerkes Kleinschwarzach sowie das Schöpfwerk selbst. Die Komplexität der aufeinander abzustimmenden Gewerke beim Bau eines Schöpfwerkes sowie mögliche ungünstige Bauzustände würden unter Berücksichtigung der Bauzeitenregelung eine unwirtschaftliche und nicht praktikable Abwicklung der Baumaßnahme zur Folge haben. Zudem ist vorgesehen, dass das Schöpfwerk vor den Erdbauarbeiten in diesem Abschnitt des Deiches hergestellt wird, was unter Einhaltung der Bauzeitenregelung zu einer Verzögerung für die Fertigstellung des Deiches Schwarzach links (bi) führen würde. Die Lage der Planänderung ist im Übersichtslageplan, Beilage 96.1 dargestellt. Die verbliebenen Bauzeitenregelungen im Umfeld des Schöpfwerkes Kleinschwarzach sowie die weiteren Vermeidungs- und LBP-Maßnahmen finden sich in Beilage 166a. Seite 7 von 15

8 Deich Kleinschwarzach 7. Verschiebung des geplanten Sieles Sulzbach Altwasser In den bisherigen Planungen war vorgesehen, dass der Bau des neuen und der Abbruch des alten Siels Sulzbach Altwasser in getrennten Baugruben erfolgt. Da das vorhandene Siel nur nach Bedarf, im langjährigen Mittel einmal im Jahr geöffnet wird (Wasseraustausch Sulzbach Altwasser), ist es möglich, dass der Neubau (Bw-Nr ) und der Rückbau (Bw-Nr ) des Sieles in gleicher Trasse und damit in einer gemeinsamen Baugrube durchgeführt werden können (keine Umleitung des Gewässers in der Bauphase notwendig). Die Verschiebung des Sieles hat zur Folge, dass die Sohlkoten am Einlauf sowie am Auslauf geringfügig geändert und an die bestehende Situation der Gewässer angeglichen werden müssen. Die Leistungsfähigkeit des Siels bleibt davon unberührt. Im Rahmen der Baugrubenerstellung am Siel Sulzbach Altwasser (Bw-Nr ) muss (aufgrund der beengten Platzverhältnisse) die bestehende Betonrinne mit der Pegellatte einschl. der Böschungstreppe rückgebaut und danach wieder hergestellt werden. Im Bereich des Sieles Sulzbach Altwasser wird ein zusätzlicher Deichbalkenverschluss (Bw-Nr ) mit einer Breite von ca. 1,70 m in der HWS-Aufsatzwand für die direkte Erreichbarkeit der Wasserseite (Zugang zur Pegelanlage und Siel-Auslaufbauwerk) vorgesehen. Die Lage der Planänderungen ist im Übersichtslageplan, Beilage 96.1 dargestellt. Die Planänderung ist in Beilage 26a dargestellt. 8. Verlegung des Aussichtspavillons in die Nähe der neuen Brücke Unmittelbar süd-östlich der bestehenden Radwegbrücke über die Schwarzach befindet sich eine überdachte Aussichtsplattform. In den bisherigen Planungen war vorgesehen, die Aussichtsplattform im Zuge der Deichrückverlegung Kleinschwarzach abzubrechen und zu beseitigen. Bei der Konkretisierung der Planung wurde die Plattform in technischer Sicht genauer überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandene Konstruktion sich in einem guten Zustand befindet und wieder verwendet werden kann. In Abstimmung mit der Gemeinde Mariaposching wurde entschieden, dass das vorhandene Bauwerk im Rahmen der geplanten Deichrückverlegung umgesetzt wird. Es soll abgebaut (Bw- Nr ) und auf die neu zu erstellenden Fundamente neben der neuen Brücke wieder aufgebaut werden (Bw-Nr ). Die vorhandenen Fundamente werden abgebrochen und beseitigt. Planänderung ist in Beilage 23a dargestellt. 9. Anpassung des bestehenden Weganschlusses an die Deichüberfahrt Nach zwischenzeitlicher Fertigstellung des Einbringens der Innendichtung mit Wiederherstellen der Deichkrone im Zuge von Sofortmaßnahmen nach dem Hochwasser 2103 (Sofortmaßnahme 102) wurde eine neue Bestandsvermessung des Deichs durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die geplante Deicherhöhung mit einer aufgesetzten HWS- Seite 8 von 15

9 Wand an die neue Innendichtung angepasst werden muss. Es ergaben sich dabei geringfügige Lageabweichungen zur ursprünglichen Deichplanung um wenige Meter, auch im Bereich der Deichüberfahrt, deren Achse und Gradiente in diesem Zuge optimiert wurde, sowie am landseitigen Deichfuß. Zudem wird zwischen Deich-km und Deich-km ein deichparalleler ca. 1 m breiter Fußgängerweg mit Anbindung an die Deichüberfahrt (Bw-Nr ) geschaffen, um künftig die Übergang für Fußgänger (evtl. Radfahrer) zur nördlich der Kreisstraße DEG 15 gelegenen Ortsstraße von Zeitldorf zu ermöglichen. Der Anschlussweg wird zwischen dem Deichböschungsfuß und der Entwässerungsmulde platziert. Planänderung ist in Beilage 26a dargestellt. 10. Rückbau von Sickerwassereinrichtungen Eine erneute Spartenanfrage aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass entlang der Kreisstraße DEG 15, am binnenseitigen Böschungsfuß des bestehenden Deiches Kleinschwarzach (Deich-km bis 2+300) eine Drainageleitung DN 150 (Bw-Nr ) verläuft. Durch den Deichausbau bzw. die Deichrückverlegung muss diese Leitung einschl. der Schächte und Straßendurchlässe rückgebaut werden. Diese Anlage wird durch ein gemeinsames Entwässerungssystems für Sicker- und Oberflächenwasser im Zuge des Neu- bzw. Ausbaus der Kreisstraße DEG 15 (Bw-Nr ) für den o.g. Abschnitt ersetzt. Die wesentlichen Bestandteile des Entwässerungssystems sind zwar nicht im Plan dafür aber textlich im Bauwerksverzeichnis (Beilage 193b) dargestellt. Planänderung ist in Beilage 26a dargestellt. 11. Wegeanschlüsse/Grundstückseinfahrten an DEG 15 Bei ca. Deich-km 2+675, und werden bestehende Feldwege bzw. Grundstückszufahrten in Form von Wegerampen an die rückverlegte Kreisstraße DEG 15 angebunden, um die bestehende Wegesituation aufrechtzuerhalten (Bw-Nr ). Planänderung ist in Beilage 26a dargestellt. Seite 9 von 15

10 Deich Metten West 12. Mobile Hochwasserschutzwände Deich-km und In Abstimmung mit dem WWA Deggendorf werden im Bereich des Schöpfwerks Metten bei Deich-km (Bw-Nr ) und des Sieles Metten bei Deich-km (Bw- Nr ) zusätzliche Dammbalkenverschlüsse (DBV) (lichte Weite = ca. 1,7 m, Höhe = ca. 1,0 m) in der HWS-Aufsatzwand für die direkte Erreichbarkeit der Wasserseite vorgesehen. Planänderung ist in Beilage 28a dargestellt. Seite 10 von 15

11 Deich Metten Ost 13. Anpassung Oberflächenentwässerung Deich-km bis Die Überprüfung des Einzugsgebietes und die ergänzenden Bestandsaufnahmen entlang des Deiches Metten Ost haben ergeben, dass die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (Durchlässe unter St 2125) angepasst bzw. ergänzt werden müssen. Die wesentlichen Bestandteile des Entwässerungssystems sind: Deich-km bis Rohrrigole DN 250 einschl. Schächte (Bw- Nr ) Deich-km Durchlass DN 400 unter der St 2125 (Bw- Nr ) Deich-km Durchlass DN 400 unter der St 2125 (Bw- Nr ). Im Zuge des Ausbaues des Entwässerungssystems werden folgende Einrichtungen rückgebaut bzw. stillgelegt. Deich-km best. Durchlass DN 600 unter der St 2125 (Bw- Nr ) Deich-km best. Durchlass DN 600 unter der St 2125 (Bw- Nr ) Deich-km best. Durchlass DN 600 unter der St 2125 (Bw- Nr ) von Deich-km bis best. Düker einschl. Schächte (Bw- Nr ). Darüber hinaus ist bei ca. Deich-km ein neues Siel DN 400 mit Absperrorganen (Bw- Nr ) zur Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Gelände hinter der ersten Deichlinie Fl.-Nr. 242/0 (Altdeponie) vorgesehen. Das Siel wird unter der Anbindungsrampe (zwischen dem best. Donau-Deich und dem neuen rückverlegten HW 100-Deich) bei ca. Deich-km hergestellt. Einhergehend erfolgt die Herstellung eines Zuflussgrabens auf einer Länge von ca. 85 m (ab ca. Deich-km 0+450). Um den Abfluss vom Auslaufbauwerk des Siels weiter in die Donau abzuleiten wird ein ca. 25 langer Graben einschl. Durchlass unter dem Uferweg vorgesehen. Die Lage der Planänderung ist im Übersichtslageplan, Beilage 96.1 dargestellt. Die Planänderung ist in Beilage 28a dargestellt. Seite 11 von 15

12 Deich Schwarzach links (Bestand) 14. Neue Überlaufstrecke zur kontrollierten Überschwemmung des Hochwasserrückhalteraumes Durch die Erhöhung des bestehenden Deiches Kleinschwarzach und die Herstellung des neuen Binnendeiches Kleinscharzach links (bi) verbleibt im westlichen Polderbereich ein natürlicher Retentionsraum. Im Falle von großen Hochwasserereignissen übernimmt er eine Rückhaltefunktion und bewirkt dadurch eine Absenkung der Abflussspitzen (Wasserspiegelhöhen) in der Donau. In den bisherigen Planungen war vorgesehen, dass der Retentionsraum ohne Überlaufstrecke durch Überströmen des bestehenden Deiches überschwemmt bei ca. HW 50 wird. Die in der weiterentwickelten Planung durchgeführten hydraulischen Berechnungen haben gezeigt, dass bei einer kontrollierten Überschwemmung über eine Überlaufstrecke eine sicherere Prognose der Wirkung des Hochwasserrückhalteraumes für den Unterliegernachweis erzielt werden kann. Die Einströmung in den Hochwasserrückhalteraum Schwarzach erfolgt über eine fest eingebaute, etwa 50 m lange Überlaufstrecke mit aufgesetztem erodierbarem Deichaufsatz (Bw-Nr ) im Rückstaudeich Schwarzach links, mit Anschluss im Süden an den rückverlegten Donaudeich Kleinschwarzach (nördlich der neuen Schwarzach-Brücke). Die Überlaufschwelle bewirkt, dass das Einströmen in den Rückhalteraum künftig kontrolliert und langsam erfolgen kann im Gegensatz zum derzeitigen Zustand, bei dem Ort, Art und Ausmaß des Versagens des Deiches nicht vorhergesagt werden können. Vorteilhaft gegenüber den derzeitigen Verhältnissen ist damit, dass die Flutung an einem festgelegten Ort mit definierter Breite durch Rückstau vom tiefliegenden Ende des Überschwemmungsraumes aus erfolgt. Die Auswirkungen sind somit vorhersehbar und Strömungsschäden im Rückhalteraum können minimiert werden. Die Überlaufstrecke wird entsprechend befestigt ausgebildet. Der über der befestigten Schwelle aufgesetzte Erdkörper erodiert bei ansteigenden Wasserständen ab einem definierten Wasserstand (sogenannter Aktivierungswasserspiegel ), der auf einer Höhe von 315,90 m NN liegt und zukünftig ungefähr dem jetzigen Überschwemmungszeitpunkt (ab ca. HQ 50) entspricht. Durch die Erosion wird eine definierte Deichöffnung freigegeben, deren Sohle ca. 1 m unter der Oberkante der Deichkrone liegt. Die überströmte binnenseitige Deichböschung wird mit einem Deckwerksystem aus Wasserbausteinen, das den hydrodynamischen Kräften des überströmenden Wassers standhält, befestigt. Um die Strömungsenergie am landseitigen Deichfuß umzuwandeln und damit die resultierende Flutungsgeschwindigkeit zu reduzieren, ist eine mit großen Steinbrocken befestigte Tosmulde vorgesehen. Die Entleerung des Hochwasserrückhalteraumes erfolgt über eine separate Auslaufstelle (Bw-Nr ) südlich der Überlaufschwelle im Freispiegelabfluss korrespondierend mit der fallenden Hochwasserwelle der Donau. Die Auslaufstelle wird als Spundwandscharte im bestehenden Deichkörper ausgebildet. Das Öffnen der Auslaufstelle erfolgt unter Einsatz eines Baggers. Von Süden ist die Ein- und Auslaufstelle über eine ca. 100 m lange- HW 100-freie Verbindungsrampe einschl. des Wendehammers (Bw-Nr ) an die rückverlegte Kreisstraße DEG 15 verkehrstechnisch angebunden. Für Wartungs- und Unterhaltungszwecke Seite 12 von 15

13 der gesamten Anlagen (Bw-Nrn und ) ist ein binnenseitiger insgesamt ca. 600 m langer Verbindungsweg (Bw-Nr ) mit Anschluss an die vorhandenen Feldwege am Deich Schwarzach li. und am Schöpfwerk Kleinschwarzach vorgesehen. Die Lage der Planänderung ist im Übersichtslageplan, Beilage 96.1 dargestellt. Die Planänderung ist in Beilage 23a dargestellt. Seite 13 von 15

14 Sonstige Änderungen 15. Anpassung der Kreuzungsbauwerke Die Ausbildung der Kreuzungsbauwerke (Schöpfwerke, Siele, Düker etc.) im Polder Offenberg/Metten wurde im Zuge der Entwurfsplanungen weiterentwickelt und konkretisiert. Das heißt insbesondere, dass, ggfs. abweichend von der Systemdarstellung in den Beilagen die Sohlkoten der Ein- und Auslaufstellen, Bauwerkslängen, Querschnitte oder die Wasserspiegellagen geringfügig modifiziert und an die ergänzende Bestandsvermessung bzw. die neuen hydraulischen Erkenntnisse angeglichen wurden. Die Änderungen wurden in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit der Bauwerke bleibt davon unberührt. Die hydrotechnischen Nachweise in Beilage 126b berücksichtigen die neue Situation. Folgende Bauwerke sind durch diese Änderungen betroffen: 1. Siel SW Kleinschwarzach (Bw-Nr , siehe Beilage 23a) Veränderung: Sohle Oberwasser 309,30 m NN (309,45 mnn *) Sohle Unterwasser 309,45 m NN (309,30 mnn *) Länge 52,7 m (67,0 m *) zul. Binnenwasserspiegel 310,71 m NN (310,60 m NN *) Abmessungen B/H = 1,0 /2,0 m (0,65/2,0 m *) 2. Siel I - BAB A3 (Bw-Nr , siehe Beilage 22a) Veränderung: Sohle Oberwasser 313,33 m NN (313,85 mnn *) Sohle Unterwasser 313,24 m NN (313,75 mnn *) Länge 39,5 m (42,0 m *) zul. Binnenwasserspiegel 314,50 m NN (314,60 m NN *) Abmessungen DN 1200 (DN 1000 m *) 3. Siel II - BAB A3 (Bw-Nr , siehe Beilage 22a) Veränderung: Sohle Oberwasser 313,95 m NN (314,75 mnn *) Sohle Unterwasser 313,77 m NN (314,65 mnn *) Länge 45,7 m (35,5 m *) zul. Binnenwasserspiegel 314,50 m NN (316,45 m NN *) 4. Siel SW Metten (Bw-Nr , siehe Beilage 28a) Veränderung: Sohle Unterwasser 309,14 m NN (309,17 mnn *) Abmessungen B/H = 1,8 /2,0 m (1,65/2,0 m *) 5. Düker Metten (Bw-Nr , siehe Beilage 28a) Veränderung: Länge 49,0 m (52,0 m *) zul. Binnenwasserspiegel 311,35 m NN (311,15 m NN *) Abmessungen DN 1000 (DN 800 m *) Seite 14 von 15

15 6. SW Metten (Bw-Nr , siehe Beilage 28a) Veränderung: Auslauf - Sohle Unterwasser 308,70 m NN (309,30 mnn *) 7. Siel SW Kläranlage Metten (Bw-Nr , siehe Beilage 28a) Veränderung: Sohle Oberwasser 310,45 m NN (309,85 mnn *) zul. betrieblicher Wasserspiegel 311,50 m NN (310,39 m NN *) Abmessungen DN 600 (DN 400 m *) 8. Grabenverrohrung Schalterbach (Bw-Nr , siehe Beilage 28a) Veränderung: Abmessungen B/H = 1,4 /1,40 m (DN 1200 *) *) in Klammern die ursprünglichen Werte vor Planänderung Aufgrund der Geringfügigkeit der konstruktiven Änderungen an o.g. Bauwerken werden die Beilagen (Systemdarstellungen) nicht aktualisiert. Die neuen baulichen Randbedingungen (Sohlkoten der Ein- und Auslaufstellen, Abmessungen, Querschnitte) der betroffenen Bauwerke Nr. 1 bis 8 sind in Anhang 1 und 2 der Beilage 126b ersichtlich. Die Siele werden überwiegend mit elektrischen, oberirdischen Antrieben für die Schiebertafeln ausgestattet. Diese Planungsergänzung samt Stromanschlüsse erfolgt in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und wird im Zuge der Entwurfsplanung in die bisherigen Planungen eingearbeitet. Die Lage der Planänderung ist im Übersichtslageplan, Beilage 96.1 dargestellt. 16. Anpassung vorhandener Sparten Eine erneute Spartenanfrage aus dem Frühsommer 2016 hat ergeben, dass im Polder Offenberg / Metten noch weitere Sparten im Bereich der geplanten Hochwassereinrichtungen vorhanden sind. Dabei wurde festgestellt, dass am Deich Metten Ost im Bereich der alten Eisenbahnbrücke ca. bei Deich-km die geplante Anrampung von mehreren Leitungen bzw. Kabeln gekreuzt wird. Es handelt sich um folgende Sparten: 1. Fernmeldekabel (Bw-Nr ) 2. Stromkabel (Nieder-,Mittelspannung, Beleuchtung) (Bw-Nr ) 3. Gasleitung (Bw-Nr ) Es ist vorgesehen, die Leitungen während der Bauarbeiten zur Herstellung der Anrampung zu sichern und in Abstimmung mit den Spartenträgern geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schwachstellen beim Hochwasserschutz zu vermeiden. Planänderung ist in Beilage 028a dargestellt. 17. Aktualisierung Beilage 126 Infolge der Planänderungen wurde die Beilage 126 ( Hydrologie und hydrotechnische Berechnungen ) nochmals überarbeitet und als Beilage 126b aktualisiert. Seite 15 von 15

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