BEI PV CA N152 DE4 BEI. Fonds. Sous-fonds. Nom du document N152. Numéro Réunion. Date ISO Langue

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1 BEI PV CA N152 DE4 Fonds Sous-fonds Nom du document Numéro Réunion BEI PV CA N152 Date ISO Langue DE

2 EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK CA/152/80 17, Juli 1980 PV/80/14 VERWALTUNGSRAT Protokoll der Sitzung vom 9, Juni 1980 um Uhr in Luxemburg Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlußfähigkeit 2. Festsetzung der Tagesordnung Seite Genehmigung der Protokolle der vorhergegangenen Sitzungen (5. und 21. Mai 1980) 4. Anleihen 4.1. Kapitalmarktentwicklung 4.2. Seit der Sitzung'vom 5, Mai 1980 aufgenommene Mittel 4.3. Vorgesehenes Anleiheprogramm: Globalermächtigung I Darlehenszinssätze der Bank 6. Finanzierungen der Bank in der Türkei: Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls 7. Mitteilungen des Präsidenten: 7.1. Beitritt Simbabwes zum Zweiten Abkommen von Lome 7.2. Stand der Finanzierungsoperationen 8. Verlängerung der Geltungsdauer von Genehmigungen zur Darlehens gewährung Finanzierungen in der Gemeinschaft Darlehen aus eigenen Mitteln 9.1. Projekt IFV - ASNAES IV (DK) Errichtung der fünften Blockeinheit des Wärmekraftwerks Asnaes auf der Insel Seeland 9.2. Globaldarlehen DÄNISCHER STAAT VI (DK) Finanzierung kleiner und mittlerer Investitionsvorhaben in den Fördergebieten Dänemarks V E R T R A U L I C H Exemplar Nr. für Herrn

3 Seite 9.3, Projekt Β & I LINE II (IRL) 12 Bau einer Autofähre für den Liniendienst zwischen Irland und Großbritannien (Darlehen mit EWS-Zinszuschuß) 9.4, Projekt ENEL SÜDLATIUM (I) 12 Ausbau der Stromübertragungs-, -umspann- und -Verteilungsanlagen im südlichen Latium (Darlehen mit EWS-Zinszuschuß) 9.5, Projekt ELF SANTA MARIA/SAN GIORGIO (I) 13 Sekundäre Erschließung von zwei benachbarten Öl- und Gasfeldern an der mittleren Adriaküste 9.6, Projekt ENI IV; GASLEITUNG ALGERISCH-TUNESISCHE GRENZE - ITALIEN (I) 13 Bau einer Gasleitung mit großem Durchmesser zwischen Sant'Eufemia und Castrovillari (Kalabrien) (Darlehen mit EWS-Zinszuschuß) 9.7, Projekt SNAM-TAG/MINERBIO (I) 14 Bau einer Erdgasleitung und einer Verdichterstation in Norditalien (Darlehen mit EWS-Zinszuschuß) 9.8, Globaldarlehen ENERGIEEINSPARUNG CENTROBANCA (I) 14 Finanzierung von Vorhaben zur rationelleren Energienutzung in der Industrie (Nord- und Mittelitalien) 9.9, Globaldarlehen ENERGIEEINSPARUNG MEDIOCREDITO CENTRALE (I) 15 Finanzierung von Vorhaben zur rationelleren Energienutzung in der Industrie (Nord- und Mittelitalien) 10. Finanzierungen außerhalb der Gemeinschaft AKP 10.1, Projekt KENYA TEA DEVELOPMENT AUTHORITY (KTDA) (Kenia) 16 Bau von zehn Teeverarbeitungsbetrieben für kleinbäuerliche Pflanzungen (Darlehen aus eigenen Mitteln mit Zinsvergütung) MITTELMEERRAUM 10.2, Projekt GRIECHISCHE EISENBAHNGESELLSCHAFT (OSE) (Griechenland) 16 Modernisierung der Signal- und Fernmeldeanlagen auf der Eisenbahnstrecke Athen-Saloniki (Darlehen aus eigenen Mitteln mit Zinsvergütung) 10.3, Projekt DALAMAN II (Türkei) 17 Errichtung einer Anlage für die Herstellung von gestrichenem Papier und gestrichener Pappe in der Papierfabrik in Dalaman sowie einer Anlage für die Reinigung der Abwässer des gesamten Werks (Darlehen aus eigenen Mitteln )

4 Seite 10,5, Projekt STROMÜBERTRAGUNG UND -VERTEILUNG (Jordanien) 17 Errichtung von Stromübertragungs- und -Verteilungsanlagen im Gebiet von Zerqa (Darlehen aus eigenen Mitteln mit Zinsvergütung) 10,4. Projekt KARAKAYA (Türkei) '7 Errichtung von Wasserkraftanlagen in Karakaya am Euphrat (Südosttürkei) (Darlehen zu Sonderbedingungen) 11. Verschiedenes Übersicht über die definitiven Konditionen der seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 unterzeichneten Finanzierungsverträge Globaldarlehen: Berichte über die genehmigten Teildarlehen: Globaldarlehen ICC III (IRL) Globaldarlehen UKGAL II (UK) Globaldarlehen SNCI (B) Globaldarlehen BFN II (Portugal) Personal der Bank: Teilzeitbeschäftigung Zeitpunkt der nächsten Sitzung 18 (17. Juli 1980)

5 CA/151/80 VERWALTUNGSRAT Anwesend: die Herren Y. H,-0, G. M. C.R, LE PORTZ, Präsident STEFFE, BOMBASSEI FRASCANI DE VETTOR, ESSELENS, ROSS, Vizepräsidenten Ordentliche Verwaltungsratsmitglieder : die Herren Frau die Herren H, K, G, M. S. P. J.Y, D. M. L. R. A. W, T. M. R. F. B.F. MOLTRECHT, stellv. BREDAHL CAPPON CAMDESSUS, stellv. GUIDOTTI GUILL HABERER HANCOCK HORGAN MEULEMANS MORAWITZ MUELLER MÜLLER-ENDERS PADOA-SCHIOPPA PEROUSE RAW RUGGIERO VAN ITTERSUM für Herrn Becker für Herrn de Lattre Stellvertretende Verwaltungsratsmitglieder : die Herren L. W. P.C, P. Y, s. FRONZONI HECK MAAS MATHIJSEN ROLAND-BILLECART SPINOSI Sekretär: Herr E. GREPPI Entschuldigt: die Herren A, A, E,A,J. Frau M. BECKER DE LATTRE GEORGE HEDLEY-MILLER

6 1, Die Sitzung wird imi 10,30 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Yves LE PORTZ eröffnet, 1, FESTSTELLUNG DER BESCHLUSSFÄHIGKEIT I Der PRÄSIDENT stellt fest, daß 18 ordentliche Verwaltungsratsmitglieder anwesend oder vertreten sind und der Verwaltungsrat somit beschlußfähig ist, 2. FESTSETZUNG DER TAGESORDNUNG 80/180). Der VERWALTUNGSRAT genehmigt die beigefügte Tagesordnung (Unterlage 3. GENEHMIGUNG DER PROTOKOLLE DER VORHERGEGANGENEN SITZUNGEN Der VERWALTUNGSRAT genehmigt die Protokolle der Sitzungen vom 5. Mai 1980 in Fontevraud (PV/80/11) und vom 21. Mai 1980 in Luxemburg (PV/80/12), nachdem im letztgenannten Protokoll Stellungnahmen der Herren RAW und MÜLLER- ENDERS im Zusammenhang mit der Prüfung des Berichtes der Arbeitsgruppe und Ausführungen von Herrn MEULEMANS anläßlich der Prüfung der das Projekt MOULIN DU SUD-OUEST betreffenden Vorschläge berichtigt wurden, (Die abgeänderten /. Seiten 5, 6, 7 und 9 sind in der Anlage beigefügt.) Nach Wortmeldungen der Herren MAAS und MORAWITZ zu Seite 7 des Protokolls PV/80/11 bestätigt und präzisiert der PRÄSIDENT, daß im Jahresbericht klar zwischen Darlehen aus NGI-Mitteln und Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank unterschieden wird. Ein am 2. Juni 1980 auf schriftlichem Wege gefaßter Beschluß über die Darlehenszinssätze der Bank ist in einem getrennten Protokoll (PV/80/13) niedergelegt. Eine zweite Fassung des Protokolls der Sitzung vom 26. März 1980 mit den von den Herren MEULEMANS, HORGAN, RAW und RUGGIERO gewünschten Änderungen wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrats übersandt (PV/80/8). 4. ANLEIHEN 4.1. Kapitalmarktentwicklung Der Verwaltungsrat hat die übliche Notiz über die Kapitalmarktentwicklung seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 (Unterlage 80/152) erhalten.

7 2. 4.2, Seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 aufgenommene Mittel Der VERWALTUNGSRAT nimmt Kenntnis von der Übersicht über den Stand der Anleiheoperationen, namentlich von den seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 abgeschlossenen Operationen, von denen die Verwaltungsratsmitglieder jeweils schriftlich unterrichtet wurden (Unterlage 80/153). Auf der Grundlage der Globalermächtigung vom 26. März 1980 wurde folgende Anleiheoperation abgeschlossen: Öffentliche Anleihe von hfl 150 Millionen (RE 54,1 Millionen) über ein Bankenkonsortium unter Führung der Amsterdam-Rotterdam Bank und der Algemene Bank Nederland, Amsterdam. 15 Jahre; Nominalzinssatz: 10,5 %; Ausgabekurs: 100 %; Kosten für die Bank: 10,80 % (auf Jahresbasis). Auf der Grundlage der Globalermächtigung vom 5. Mai 1980 wurden folgende Anleiheoperationen abgeschlossen: Privatplazierung von sfr 50 Millionen (RE 20,8 Millionen) bei dem Schweizerischen Bankverein, Basel. 5 Jahre; Nominalzinssatz: 6,25 %; Ausgabekurs: 100 %; Kosten für die Bank: 6,66 % (auf Jahresbasis). Aufnahme eines Schuldscheindarlehens von DM 100 Millionen (RE 39,5 Millionen) bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München. 10 Jahre; Nominalzinssatz: 8,5 %; Ausgabekurs: 99,25 %; Kosten für die Bank: 8,61 % (auf Jahresbasis), Privatplazierung von US-^ 10 Millionen (RE 7,7 Millionen) bei der Société Générale, Paris. 9 Jahre; Nominalzinssatz: 10,75 %; Ausgabekurs: 100 %; Kosten für die Bank: 11,04 % (auf Jahresbasis). - Aufnahme eines Schuldscheindarlehens von DM 100 Millionen (RE 39,5 Millionen) bei der Dresdner Bank, Frankfurt. 10 Jahre; Nominalzinssatz: 8,25 %; Ausgabekurs: 98,4 %; Kosten für die Bank: 8,43 % (auf Jahresbasis).? Seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 hat die Bank Anleiheoperationen im Geamtbetrag von RE 161,6 Millionen abgeschlossen, deren Kosten im gewogenen Durchschnitt 9,16 % betragen. Seit Beginn des Jahres wurde ein Betrag von RE 971 Millionen aufgenommen. Seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 hat die Bank keine Beteiligungszertifikate ausgegeben und keine Interbankeinlagen entgegengenommen.

8 Der PRÄSIDENT erklärt, die Bank habe die in Aussicht genommenen Operationen auf dem Kapitalmarkt der Vereinigten Staaten, die in der Sitzung vom 5, Mai 1980 angekündigt worden seien, nicht durchgeführt. Hingegen sei soeben eine Anleihe im Betrag von US-^ 100 Millionen (RE 76,75 Millionen) mit einer Festlaufzeit von 8 Jahren und einem Zinssatz von 11 % p,a, von der Credit Suisse First Boston Limited fest übernommen worden. Außerdem stehe ein Vertrag mit dem Credit Lyonnais, Luxemburg, über eine Privatplazierung im Betrag von 1fr Millionen kurz vor der Unterzeichnung, Diese beiden Operationen würden auf die vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 5, Mai 1980 erteilte Globalermächtigung angerechnet Vorgesehenes Anleiheprogramm: Globalermächtigung Der PRÄSIDENT stellt fest, daß der VERWALTUNGSRAT das Direktorium ermächtigt, bis zu der nächsten, für den 17. Juli 1980 vorgesehenen Sitzung Anleihemittel bis zum Gesamtbetrag von RE 500 Millionen aufzunehmen oder das Verfahren für Anleiheoperationen, die nach der Sitzung vom 17, Juli 1980 abgeschlossen, aber auf diesen Betrag von RE 500 Millionen angerechnet werden sollen, einzuleiten. Diese Anleihen können auf die Währungen, die Bestandteile des Währungskorbs des Sonderziehungsrechts des Internationalen Währungsfonds sind, sowie auf dänische Kronen, Schweizer Franken, irische Pfund oder luxemburgische Franken lauten. Der VERWALTUNGSRAT ermächtigt das Direktorium, den Betrag, den Zinssatz, die Laufzeit und alle anderen Bedingungen und Modalitäten der Anleiheoperationen, die im Rahmen dieser Globalermächtigung abgeschlossen werden, festzulegen. Diese Bedingungen müssen mit den Zinssätzen der Darlehen der Bank in Einklang stehen. Das Direktorium wird die Verwaltungsratsmitglieder von jeder im Rahmen dieser Globalermächtigung abgeschlossenen Anleiheoperation unterrichten.

9 4. 5. DARLEHENSZINSSATZE DER BANK Der PRÄSIDENT nimmt Bezug auf die Vorschläge für eine Anpassung der Eckzinssätze, die dem Verwaltungsrat mit Fernschreiben vom 5. Juni 1980 (für Schweizer Franken, japanische Yen und österreichische Schilling) übermittelt beziehungsweise in der Sitzung (für französische Franken) vorgelegt wurden (Unterlage 80/154). Da keine Fragen gestellt werden, stellt der PRÄSIDENT fest, daß der VERWALTUNGSRAT in Übereinstimmung mit Artikel 19 der Satzung beschließt, die Eckzinssätze der Darlehen der Bank wie folgt festzusetzen (halbjährliche Zahlung): Währung Laufzeit Bisheriger Eckzinssatz Neuer Eckzinssatz % % Deutsche Mark Französische Franken Pfund Sterling Pfund Sterling Italienische Lire Belgische Franken Holländische Gulden Dänische Kronen US-Dollar US-Dollar Schweizer Franken Schweizer Franken Japanische Yen Österreichische Schilling 12 Jahre 15 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 12 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 6 Jahre 8 Jahre 15 Jahre 8 Jahre 15 Jahre 10 Jahre 8 Jahre 8,70 14,70 14,20 15,10 15,40 12,85 10,90 20,30 11,75 12,00 6,75 6,45 10,10 10,25 8,70 (+) 14,50 14,20 (+) 15,10 (+) 15,40 (+) 12,85 (+) 10,90 (+) 20,30 (+) 11,75 (+) 12,00 (+) 6,35 6,45 (+) 9,70 9,85 (+) unverändert Das Direktorium wird die von diesen Eckzinssätzen abgeleiteten Zinssätze und die Zinssätze für Standardcocktail-Darlehen festsetzen und sie dem Verwaltungsrat mitteilen.

10 6. FINANZIERUNGEN DER BANK IN DER TÜRKEI: DARLEHEN AUS EIGENEN MITTELN DER BANK IM RAHMEN DES VIERTEN FINANZPROTOKOLLS Der PRÄSIDENT erinnert daran, daß der Verwaltungsrat das Direktorium gebeten hatte, für die heutige Sitzung Vorschläge bezüglich des Höchstbetrages und der Bedingungen für Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls EWG-Türkei auszuarbeiten. Er macht in diesem Zusammenhang folgende Ausführungen: Das Direktorium ist der Meinung, daß ein Betrag von RE Millionen für einen Zeitraum von fünf Jahren, der bei Zugrundelegung einer Gemeinschaftshilfe von insgesamt RE 750 Millionen einem Anteil von etwa 30 % entspräche, eine angemessene Größenordnung darstellen würde (Unterlage 80/155). Bei einer derartigen Erhöhung des Betrages der Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank im Vergleich zum Dritten Finanzprotokoll (RE 90 Millionen) müßte die Gemeinschaft eine 100 %ige Bürgschaft übernehmen, damit das Standing der Bank auf den Kapitalmärkten nicht beeinträchtigt wird. Die anschließende Diskussion bezieht sich auf drei in Unterlage 80/155 behandelte Aspekte: - Gesamtbetrag der Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank; - Gewährung von Zinsvergütungen für diese Darlehen; Bürgschaft für diese Darlehen, Im Anschluß an Ausführungen von Herrn MÜLLER-ENDERS zu dem für diese Darlehen vorzusehenden Gesamtbetrag erklärt der PRÄSIDENT, es dürfte ohne besondere Schwierigkeiten möglich sein, Investitionsvorhaben zu finden, die die Gewährung normaler Darlehen der Bank in Höhe von RE Millionen während eines Zeitraums von fünf Jahren erlauben. Herr MEULEMANS hält es für realistisch, die Gesamthöhe der Gemeinschaftshilfe auf einen Betrag zwischen RE 620 und 750 Millionen, davon höchstens etwa 30 % (RE Millionen) aus eigenen Mitteln der Bank, zu veranschlagen. Herr van ITTERSUM spricht sich dafür aus, die Hilfe der Gemeinschaft auf RE 465 Millionen, davon etwa ein Drittel (RE 150 Millionen) aus eigenen Mitteln der Bank, zu beschränken, Herr CAMDESSUS ist gegen eine Überschreitung des für das Dritte Finanzprotokoll geltenden Anteils von 30 %. Er könnte einen Höchstbetrag von RE 240 Millionen für Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank akzeptieren, glaubt jedoch nicht, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein absoluter Höchstbetrag festgesetzt werden muß. Herr RUGGIERO könnte einem Betrag zwischen RE 225 und 250 Millionen zustimmen. Er hält es sehr wohl für erforderlich, den Plafond in absoluten Zahlen und nicht in Prozenten der Gemeinschaftshilfe festzusetzen.

11 Herr SPINOSI weist darauf hin, daß ein höherer Betrag für die Türkei, den andere Mittelmeerländer als Präzedenzfall anführen könnten, die Berechnungsgrundlagen für den dem Rat der Gouverneure vorgeschlagenen Gesamtplafond für Finanzierungen der Bank außerhalb der Gemeinschaft verändern könnte. Herr BREDAHL vertritt die Auffassung, daß die Gemeinschaft ihr möglichstes tun muß, um der Türkei zu helfen. Er würde daher innerhalb der Grenze von 30 % auch einen Betrag von mehr als RE 250 Millionen akzeptieren. Die Herren HORGAN und RAW halten ebenfalls eine Begrenzung auf 30 % für wichtig; Herr RAW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Rating- Institute das Engagement der Bank in der Türkei berücksichtigen werden. Herr HANCOCK ist der Meinung, daß es trotz der schlechten wirtschaftlichen Gesamtlage der Türkei genügend gute Projekte geben dürfte, um einen über die in Unterlage 80/155 vorgeschlagene Betragsspanne deutlich hinausgehenden Betrag zu rechtfertigen. Seines Erachtens könnte ein Betrag in der Größenordnung von RE 450 Millionen in Betracht gezogen werden. Was die Verfahrensweise betrifft, so hält er es für nicht angebracht, dem Rat der Gouverneure vorzuschlagen, bereits heute definitiv einen Betrag festzusetzen. Herr MORAWITZ ist wie Herr CAMDESSUS der Meinung, daß die Struktur der Gemeinschaftshilfe in etwa derjenigen des Dritten Finanzprotokolls entsprechen sollte, und würde eine größere Spanne zwischen den in Aussicht genommenen Beträgen für wünschenswert halten. Herr PADOA-SCHIOPPA würde zwar die Festlegung eines genauen Betrages für verfrüht erachten, ist jedoch wie Herr RUGGIERO der Ansicht, daß der vorzuschlagende Betrag in absoluten Zahlen ausgedrückt werden sollte. Der PRÄSIDENT stellt fest, daß sich die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer dagegen ausspricht, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein endgültiger Betrag festgelegt wird, und daß sie die Angabe einer ziemlich breiten Spanne, bis zur Höhe von etwa 30 % der Gesamthilfe der Gemeinschaft, befürwortet. Zu der Frage der Zinsvergütungen erklärt Herr MEULEMANS, es wäre seines Erachtens besser, die Spezialdarlehen aus Haushaltsmitteln zu günstigeren Bedingungen zu gewähren, statt systematisch Zinsvergütungen einzuräumen, Herr van ITTERSUM teilt die Auffassung des Direktoriums und hält, da die Darlehen über den türkischen Staat gewährt werden, Zinsvergütungen nicht für gerechtfertigt, Herr HANCOCK ist der Meinung, daß Zinsvergütungen, die den Projektträgern unmittelbar zugute kommen, zu Verzerrungen beim Einsatz von Ressourcen innerhalb des Landes führen könnten. Demgegenüber wäre der Staat, wenn ihm die Zinsvergütungen unmittelbar zugute kommen, weniger auf Hilfe in anderer Form angewiesen.

12 Herr PADOA-SCHIOPPA erinnert an seine Ausführungen in der letzten Sitzung, Im Interesse einer Harmonisierung mit den Protokollen mit anderen Mittelmeerländern, die alle diese Finanzierungsform vorsehen, könnten auch im Vierten Finanzprptokoll mit der Türkei Darlehen mit Zinsvergütungen vorgesehen werden. Der PRÄSIDENT stellt fest, daß die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder bezüglich der Zinsvergütungen die Auffassung des Direktoriums teilt. Er bittet die Verwaltungsratsmitglieder, zu der Frage der Bürgschaft für die Darlehen der Bank in der Türkei Stellung zu nehmen. Die Herren CAMDESSUS und MORAWITZ sind der Ansicht, daß die Bank zumindest einen Teil des Risikos tragen sollte, und sprechen sich für eine Bürgschaft der Gemeinschaft in Höhe von 75 % des Betrages der unterzeichneten Darlehensverträge aus, Herr RAW befürwortet ebenfalls eine 75 %ige Bürgschaft, da die Bank seines Erachtens aufgrund ihrer Reserven 25 % des Risikos tragen kann, ohne ihr Standing zu gefährden, Herr PADOA-SCHIOPPA spricht sich gleichfalls für eine 75 %ige Bürgschaft aus. Die Herren MEULEMANS und van ITTERSUM sind der Meinung, daß die Finanzierungen im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls in die am 8, März 1977 vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene und am 12, Juni 1979 auf Jugoslawien ausgedehnte Globalbürgschaft, die 75 % sämtlicher aus eigenen Mitteln der Bank in den Ländern des Mitteliheerraums eröffneten Kredite deckt, einbezogen werden sollten. Die Herren BREDAHL und HORGAN würden eine 100 %ige Bürgschaft vorziehen. Herr RUGGIERO könnte, obwohl er einer 100 %igen Bürgschaft den Vorzug geben würde, der von Herrn MEULEMANS und Herrn van ITTERSUM vorgeschlagenen Regelung zustimmen. Herr HANCOCK würde es für wünschenswert halten, die Höhe der Bürgschaft je nach den einzelnen Projekten festzusetzen. Im Falle einer gemeinsamen Finanzierung, z.b. mit der Weltbank, hält er eine 100 %ige Bürgschaft nicht für erforderlich, zumal die Türkei ihre Verpflichtungen gegenüber den internationalen Finanzierungsinstituten einhält. Nach einer Unterbrechung der Sitzung legt der PRÄSIDENT den Entwurf eines dem Rat der Gouverneure in seiner heutigen Sitzung zu unterbreitenden Vorschlags für Orientierungslinien bezüglich der Finanzierungen der Bank im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls EWG-Türkei vor. Der VERWALTUNGSRAT beschließt mit elf gegen drei Stimmen bei drei Stimmenthaltungen, einem Anderungsvorschlag von Herrn HANCOCK, der angeregt hatte, nach "vertritt die Auffassung" den Satzteil "vorbehaltlich des Fortschritts der Verhandlungen mit der Türkei" einzufügen, nicht zuzustimmen.

13 Nach Wortmeldungen der Herren CAMDESSUS, MATHIJSEN, MÜLLER-ENDERS, HANCOCK und van ITTERSUM stellt der PRÄSIDENT fest, daß der VERWALTUNGSRAT mit zwölf gegen fünf Stimmen beschließt, sich damit einverstanden zu erklären, daß die vorgeschlagene Betragsspanne als "eine maximale Größenordnung" bezeichnet wird; mit neun gegen vier Stimmen bei drei Stimmenthaltungen beschließt, dem Rat der Gouverneure als Größenordnung für die im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls vorzusehenden Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank eine Betragsspanne von RE Millionen, bis zur Höhe von rund einem Drittel der Gesamthilfe der Gemeinschaft für die Türkei, vorzuschlagen; mit vierzehn Stimmen gegen eine Stimme bei zwei Stimmenthaltungen beschließt, hinsichtlich der Bürgschaft die von Herrn MEULEMANS vorgeschlagene Regelung zu wählen. Da keine weitere Frage gestellt wird, stellt der PRÄSIDENT fest, daß der VERWALTUNGSRAT beschließt, dem Rat der Gouverneure vorzuschlagen, in seiner Sitzung am 9. Juni 1980 folgende Orientierungslinien festzulegen: "Der RAT DER GOUVERNEURE, auf Vorschlag des Verwaltungsrats, IN ERWÄGUNG der derzeitigen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Verhandlungen über das Vierte Finanzprotokoll EWG-Türkei, seines heutigen Beschlusses über den für Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank außerhalb der Gemeinschaft in den Jahren 1980/ /86 vorgesehenen Plafond, 1. IST DER ANSICHT, daß ein Betrag von RE Millionen, bis zur Höhe von rund einem Drittel der Gesamthilfe der Gemeinschaft für die Türkei, für einen Zeitraum von fünf Jahren für die im Rahmen des Vierten Finanzprotokolls EWG-Türkei vorzusehenden Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank eine maximale Größenordnung darstellen würde; 2. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß diese Finanzierungen davon abhängig gemacht werden sollten, daß die am 8. März 1977 beschlossene und am 12. Juni 1979 vom Rat der Gemeinschaften auf Jugoslawien ausgedehnte Globalbürgschaft der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die 75 % sämtlicher im Rahmen von Operationen der Bank in den Ländern des Mittelmeerraums eröffneten Kredite deckt, zu denselben Bedingungen auf die von der Europäischen Investitionsbank im Rahmen eines Vierten Finanzprotokolls in der Türkei durchzuführenden Operationen ausgedehnt wird."

14 7. MITTEILUNGEN DES PRÄSIDENTEN 7.1. Beitritt Simbabwes zum Zweiten Abkommen von Lome Unter Bezugnahme auf Unterlage 80/182 weist der PRÄSIDENT darauf hin, daß es aufgrund des von Simbabwe gestellten Antrags auf Beitritt zum Zweiten Abkommen von Lome erforderlich sein könnte, den Gesamtbetrag der im Abkommen vorgesehenen Hilfen zu erhöhen, da Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens für den Fall des Beitritts eines neuen Staates folgendes bestimmt: "Durch einen solchen Beitritt dürfen die Vorteile, die sich für die AKP-Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens aus den Bestimmungen über die finanzielle und technische Zusammenarbeit ergeben, nicht beeinträchtigt werden." Die Bank sollte daher klären, ob eine Erhöhung des im Zweiten Abkommen von Lome für Darlehen aus ihren eigenen Mitteln vorgesehenen Betrages gerechtfertigt wäre. Eine derartige anläßlich des Beitritts beschlossene Erhöhung könnte Simbabwe veranlassen, einen entsprechenden Betrag an Darlehen der Bank zu beanspruchen, was von den anderen AKP-Staaten mißverstanden würde; die Bank hat sich ja niemals verpflichtet, einen Darlehensbetrag für ein einzelnes Land anzugeben. Das Direktorium betont, daß bereits dem Ersten Abkommen von Lome neue Staaten beigetreten sind, ohne daß der Gesamtbetrag angehoben worden wäre, und daß der im Zweiten Abkommen von Lome vorgesehene Betrag (RE 685 Millionen) einen so großen Spielraum enthält, daß die sich aus dem möglichen Beitritt Simbabwes ergebende zusätzliche Darlehensnachfrage ohne weiteres befriedigt werden kann. Infolgedessen hält es das Direktorium für wenig ratsam, einer Anhebung des im Zweiten Abkommen von Lome für Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank vorgesehenen Betrages zuzustimmen. Nach der Ratifizierung des Beitritts von Simbabwe zum Abkommen werden auf der Ebene des Verwaltungsrats und des Rates der Gouverneure die nötigen Verfahren eingeleitet werden, um diesem Land den Zugang zu den Finanzierungen der Bank zu ermöglichen (vgl. Unterlage 80/182, Absatz 4). Für den Fall, daß es die Gemeinschaft für erforderlich hält. Bedenken anderer AKP-Staaten, die eine Beeinträchtigung der für sie aus dem Abkommen resultierenden Vorteile durch den Beitritt Simbabwes befürchten könnten, auszuräumen, schlägt das Direktorium vor, wie folgt vorzugehen: Der Verwaltungsrat könnte dem Rat der Gouverneure empfehlen, eine Erklärung abzugeben, durch die die etwaige Möglichkeit eröffnet wird, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Finanzierungen aus eigenen Mitteln der Bank in Betracht zu ziehen (vgl. Unterlage 80/182, Absatz 5). Da keine Frage gestellt wird, stellt der PRÄSIDENT fest, daß der VER WALTUNGSRAT, nachdem er von den Angaben in Unterlage 80/182 Kenntnis genommen hat, die in den Absätzen 4 und 5 enthaltenen Schlußfolgerungen billigt.

15 7.2. Stand der Finanzierungsoperationen Der PRÄSIDENT nimmt Bezug auf die Übersicht über den Stand der Finanzierungsoperationen (Unterlage 80/156). Er weist darauf hin, daß dem Wunsch der Verwaltungsratsmitglieder entsprechend die Beträge der Darlehen mit EWS-Zinszuschuß in Klammern angegeben sind. Seit Jahresbeginn hat die Bank Verträge über Darlehen aus ihren eigenen Mitteln in Höhe von RE Millionen abgeschlossen. Der Betrag der genehmigten Darlehen, für die die Verträge noch nicht unterzeichnet wurden (bisheriger Bestand RE 2 998,8 Millionen),,stellt sich unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung vorliegenden Finanzierungsvorschläge (RE 178,3 Millionen) auf RE 3 177,1 Millionen. Herr MEULEMANS erklärt, da ihm der Betrag der genehmigten, noch nicht unterzeichneten Darlehen mit EWS-Zinszuschuß zu hoch erscheine, werde er sich bei der Beschlußfassung über die in der heutigen Sitzung vorliegenden Vorschläge für die Gewährung von Darlehen mit EWS-Zinszuschuß der Stimme enthalten. 8. VERLÄNGERUNG DER GELTUNGSDAUER VON GENEHMIGUNGEN ZUR DARLEHENSGEWÄHRUNG Auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsrats vom 12. Dezember 1979 unterbreitet der PRÄSIDENT Vorschläge des Direktoriimois hinsichtlich der Finanzierungsgenehmigungen, für die die Unterzeichnungsfrist vor dem 17. Juli 1980 abläuft (Unterlage 80/157). Der PRÄSIDENT stellt fest, daß der VERWALTUNGSRAT beschließt, die Geltungsdauer der Finanzierungsgenehmigungen für folgende Projekte wie folgt zu verlängern: NERSA II (CA/139/79 vom 20. Februar 1979) bis zum 6. Januar 1981; INFRASTRUKTUR SHETLAND-INSELN (CA/137/78 vom 19. Oktober 1978) bis Ende Oktober 1980; INDUSTRIAL DEVELOPMENT BANK OF ISRAEL (CA/139/79 vom 20. Februar 1979) bis Ende Oktober 1980; CIMPOR (CA/135/78 vom 19. Juni 1978) bis Ende Oktober Herr MATHIJSEN bittet das Direktorium, künftig in dem Dokument über die Verlängerung der Finanzierungsgenehmigungen die wichtigsten Einzelheiten der Projekte, für die eine Verlängerung beantragt wird, anzugeben.

16 FINANZIERUNGEN IN DER GEMEINSCHAFT Der PRÄSIDENT erläutert die im folgenden genannten Berichte, die den Verwaltungsratsmitgliedem übersandt wurden, und die darin enthaltenen Vorschläge des Direktoriums. Die Entscheidungen des Verwaltungsrats können nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung über die Stellungnahme des betreffenden Mitgliedstaates und der Kommission (Artikel 21) durchgeführt werden. Der VERWALTUNGSRAT nimmt unter Berücksichtigung der nachstehend wiedergegebenen Bemerkungen und Hinweise die Vorschläge des Direktoriums an und beschließt, die Finanzierung folgender Projekte zu genehmigen: 9.1. Projekt IFV - ASNAES IV (Unterlage 80/158) Errichtung der fünften Blockeinheit des Wärmekraftwerks Asnaes auf der Insel Seeland (Projektkosten: RE 217 Millionen). Das Darlehen wird der ELEKTRICITETSSELSKABET ISEFJORDVAERKET INTERESSENTSKAB - IFV zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von dkr 140 Millionen (RE 17,8 Millionen). Höchstens 15 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz, Selbstschuldnerische und unteilbare Haftung der Nordsjaellands Elektricitets og Sporvejs Aktieselskab A/S, der Andelsselskabet Nordsjaellands Elektricitetsvaerk und der Gemeinde Frederiksberg, Das Königreich Dänemark und die Kommission haben noch keine Stellungnahme abgegeben. Auf eine Frage von Herrn MAAS antwortet Herr dalla CHIESA, Direktor der Direktion Finanzierungen in der Gemeinschaft, auf Wunsch des Präsidenten, die Angaben für das Jahr 1978 bezögen sich auf einen Zeitraum von neun Monaten, da die IFV beschlossen habe, ab 1979 das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr anzupassen. Er bestätigt, daß die Abschlüsse der Gesellschaft ausgeglichen sind. Der Strompreis, den das Versorgungsunternehmen IFV seinen drei Gesellschaftern in Rechnung stellt, deckt die Betriebskosten und die Abschreibungen und gestattet eine 5 %ige Verzinsung des Kapitals Globaldarlehen DÄNISCHER STAAT VI (Unterlage 80/173) Finanzierung kleiner und mittlerer Investitionsvorhaben in den Fördergebieten Dänemarks. Das Darlehen, das für den Regionalentwicklungsrat (Egnsudviklingsradet) bestimmt ist, wird dem FINANZMINISTERIUM zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Gegenwert von dkr 50 Millionen (RE 6,4 Millionen). Höchstens 10 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz. Die Kommission hat noch keine Stellungnahme abgegeben.

17 12. In Beantwortung einer Frage von Herrn RAW erklärt Herr dalla CHIESA auf Wunsch des Präsidenten, der Zinssatz des Globaldarlehens werde vom dänischen Staat und der Bank im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt und entspreche genau dem von den Endkreditnehmern zu zahlenden Satz; das Wechselkursrisiko übernehme der Staat. Herr RAW bittet darum, künftig in den Berichten über die im Rahmen von Globaldarlehen genehmigten Teildarlehen ausführlichere Angaben, vor allem finanzieller Art, zu machen (Zinssatz der Darlehen des zwischengeschalteten Instituts an die Endkreditnehmer, verglichen mit dem von der Bank berechneten Zinssatz, AusZahlungswährungen, Laufzeiten der Teildarlehen) Projekt Β & I LINE II (Unterlage 80/159) Bau einer Autofähre für den Liniendienst zwischen Irland und Großbritannien (Projektkosten: RE 37,2 Millionen). ëis_2 lêîîês_âhë_êisêsês_iiii ÊlS_ËêE_?êîi^_Si _lî!? z2is25hs ÎiyS wird der Β & I LINE COMPANY zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Irfc 12,5 Millionen (RE 18,6 Millionen). Höchstens 15 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich eines EWS-Zinszuschusses von 3 Prozentpunkten. Bürgschaft Irlands. Irland und die Kommission haben eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Kommission hat das Projekt im Hinblick auf die Gewährung eines EWS-Zinszuschusses für förderungswürdig erklärt. Herr MEULEMANS enthält sich der Stimme (vgl. Punkt 7.2.). Herr MOLTRECHT bemerkt, daß es sich um eine zusätzliche Finanzierung für ein bereits im Bau befindliches Schiff handelt, und bedauert, daß kein Angebotsverfahren stattgefunden hat. Er enthält sich ebenfalls der Stimme. Herr RAW bittet das Direktorium, künftig in den Berichten den Anteil des Darlehens der Bank an den Gesamtkosten zu begründen Projekt ENEL SÜDLATIUM (Unterlage 80/160) Ausbau der Stromübertragungs-, -umspann- und -Verteilungsanlagen im südlichen Latium (Projektkosten: RE 37,6 Millionen). Ein Darlehen_aus_eigenen Mitteln der_bank mit EWS-Zinszuschuß wird dem ENTE NAZIONALE PER L'ENERGIA~ELETTRICÄ~- ENEL zu'foïgëndeiâ Bedingungen gewährt werden : Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 18 Milliarden (RE 15,4 Millionen). Höchstens 12 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich eines EWS-Zinszuschusses von 3 Prozentpunkten. Bürgschaft der Italienischen Republik. Die Italienische Republik und die Kommission haben eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Kommission hat das Projekt im Hinblick auf die Gewährung eines EWS-Zinszuschusses für förderungswürdig erklärt.

18 Die Herren MEULEMANS und MOLTRECHT enthalten sich der Stimme (was die Stimmenthaltung von Herm MEULEMANS betrifft, vgl, Punkt 7,2.). In Beantwortung von Fragen der Herren van ITTERSUM und MOLTRECHT bestätigt Herr BERGMANN, Chefingenieur des Ingenieurstabs, auf Wunsch des Präsidenten, daß sich das ENEL verpflichtet hat, bei der Vergabe von Aufträgen für Anlagen, bei denen sich die Frage der technischen Kompatibilität mit dem vorhandenen Netz nicht stellt (etwa 40 % der Aufwendungen für Ausrüstung) Angebote auf internationaler Ebene einzuholen. Er betont, daß einige der üblichen italienischen Lieferanten Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sind und ihrerseits teilweise ausländische Zulieferer haben, 9.5. Projekt ELF SANTA MARIA/SAN GIORGIO (Unterlage 80/161) Sekundäre Erschließung von zwei benachbarten Öl- und Gasfeldern an der mittleren Adriaküste (Projektkosten: RE 17,2 Millionen). 13. werden: Das Darlehen wird der ELF ITALIANA SpA zu folgenden Bedingungen gewährt Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 8 Milliarden (RE 6,9 Millionen). Höchstens 7 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz. Bürgschaft einer erstklassigen Bank. Die Kommission hat eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Italienische Republik hat noch keine Stellungnahme abgegeben Projekt ENI IV: GASLEITUNG ALGERISCH-TUNESISCHE GRENZE - ITALIEN (Unterlage 80/162) Bau einer Gasleitung mit großem Durchmesser zwischen Sant'Eufemia und Castrovillari (Kalabrien) (Projektkosten: RE 92,2 Millionen). Ein Darlehen_aus_eigenen_Mitteln_der_Bank_mit_EWS-Zinszuschuß, das für die SNAM SpÄ'bestlmmt'ist, wird dem~ënte NAZIONALE IDROCARBÙRÏ~TENÎ) ZU folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 40 Milliarden (RE 34,2 Millionen). Höchstens 15 Jahre. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich eines EWS-Zinszuschusses von 3 Prozentpunkten. Bürgschaft der Italienischen Republik. Die Italienische Republik und die Kommission haben eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Kommission hat das Projekt im Hinblick auf die Gewährung eines EWS-Zinszuschusses für förderungswürdig erklärt. Herr MEULEMANS enthält sich der Stimme (vgl. Punkt 7.2.), Herr MOLTRECHT bemerkt, daß nur 5 % der Aufträge für diesen Abschnitt an ausländische Unternehmen vergeben wurden; er enthält sich daher der Stimme, Auf Wunsch des Präsidenten präzisiert Herr BERGMANN, daß die Gesellschaft die Aufträge für Lieferungen und Leistungen nach Durchführung eines begrenzten Angebotsverfahrens auf internationaler Ebene vergeben hat. Nimmt man die vier von der Bank finanzierten Abschnitte zusammen, so dürften etwa 14 % der Aufträge für Lieferungen und Leistungen außerhalb Italiens vergeben werden.

19 14, 9.7, Projekt SNAM-TAG/MINERBIO (Unterlage 80/175) Bau einer Erdgasleitung und einer Verdichterstation in Norditalien (Projektkosten: RE 62,9 Millionen), Ein Darlehen aus eigenen_mitteln der_bank_mit_ews-zinszuschuß wird der SNAM SpA zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 30 Milliarden (RE 25,6 Millionen), Höchstens 12 Jahre, Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich eines EWS-Zinszuschusses von 3 Prozentpunkten. Bürgschaft des ENI. Die Italienische Republik und die Kommission haben eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Kommission hat das Projekt im Hinblick auf die Gewährung eines EWS-Zinszuschusses für förderungswürdig erklärt. Herr MEULEMANS enthält sich der Stimme (vgl. Punkt 7.2.) Projekt ENERGIEEINSPARUNG CENTROBANCA (Unterlage 80/163) Finanzierung von Vorhaben zur rationelleren Energienutzung in der Industrie (Nord- und Mittelitalien). Das Darlehen wird der BANCA CENTRALE DI CREDITO POPOLARE - CENTROBANCA zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 10 Milliarden (RE 8,5 Millionen). Höchstens 10 Jahre. Darlehen mit offenem Zinssatz (Beschluß des Verwaltungsrats vom 19. Februar 1974). Bürgschaft einer erstklassigen Bank. Die Italienische Republik und die Kommission haben noch keine Stellungnahme abgegeben. In Beantwortung einer Frage von Herrn MEULEMANS erklärt Herr dalla CHIESA auf Wunsch des Präsidenten, bei der Genehmigung von Teildarlehen im Rahmen von Globaldarlehen unterscheide die Bank zwischen der Größe der Vorhaben und der Größe der Unternehmen. Finanziert würden nur kleine oder mittlere Projekte, während die Größe der Unternehmen keine Rolle spiele.

20 15, 9.9. Globaldarlehen ENERGIEEINSPARUNG MEDIOCREDITO CENTRALE (Unterlage 80/164) Finanzierung von Vorhaben zur rationelleren Energienutzung in der Industrie (Nord- und Mittelitalien). Das Darlehen wird dem MEDIOCREDITO CENTRALE zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von Lit 10 Milliarden (RE 8,5 Millionen). Höchstens 10 Jahre. Darlehen mit offenem Zinssatz (Beschluß des Verwaltungsrats vom 19. Februar 1974). Abtretung der Forderungen des Mediocredito Centrale gegenüber den betreffenden regionalen Mediocrediti. Die Italienische Republik und die Kommission haben noch keine Stellungnahme abgegeben.

21 FINANZIERUNGEN AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT Der PRÄSIDENT erläutert die im folgenden genannten Berichte, die den Verwaltungsratsmitgliedem übersandt wurden, und die darin enthaltenen Vorschläge des Direktoriums. Die Entscheidungen des Verwaltungsrats können nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung über die Stellungnahme der Kommission (Artikel 21) durchgeführt werden. Der VERWALTUNGSRAT nimmt unter Berücksichtigung der nachstehend wiedergegebenen Bemerkungen und Hinweise die Vorschläge des Direktoriums an und beschließt, die Finanzierung folgender Projekte zu genehmigen: AKP Projekt KENYA TEA DEVELOPMENT AUTHORITY (KTDA) (Kenia) (Unterlage 80/165 mit Zusatznotiz) Bau von zehn Teeverarbeitungsbetrieben für kleinbäuerliche Pflanzungen (Projektkosten: RE 28,8 Millionen). Ein D rlehen_aus_eigenen_mitteln_der_bank mit_zinsvergütung wird der KENYA TEA DEVELOPMENT AUTHORITY - KTDÂ~ZU folgenden~bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von RE 7,5 Millionen. 15 Jahre, davon 3 tilgungsfrei. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich einer Zinsvergütung von 3 Prozentpunkten aus Mitteln des EEF, Bürgschaft der Republik Kenia, Die Kommission hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuß "Artikel 22" hat eine positive Stellungnahme abgegeben. MITTELMEERRAUM Projekt GRIECHISCHE EISENBAHNGESELLSCHAFT (OSE) (Griechenland) (Unterlage 80/177) Modernisierung der Signal- und Fernmeldeanlagen auf der Eisenbahnstrecke Athen-Saloniki (Projektkosten: RE 43,6 Millionen). Ein_Darlehen_aus_eigenen_Mitteln_der_Bank niit_zinsvergütung wird der HELLENIC RAILWAYS ORGANISATION~STA. - ÔSË'zu folgenden Bedingungen'gewährt werden: Zinssatz: Sicherheit: Gegenwert von RE 21 Millionen. 15 Jahre, davon 3 tilgungsfrei. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich einer Zinsvergütung von 3 Prozentpunkten aus Mitteln des EEF, Bürgschaft der Republik Griechenland, Die Kommission hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuß der Mitgliedstaaten hat eine positive Stellungnahme abgegeben.

22 10.3. Projekt DALAMAN II (Türkei) (Unterlage 80/166) Errichtung einer Anlage für die Herstellung von gestrichenem Papier und gestrichener Pappe in der Papierfabrik in Dalaman sowie einer Anlage für die Reinigung der Abwässer des gesamten Werks (Projektosten: RE 20,3 Millionen), Ein_Darlehen_aus_eigenen_Mitteln_der Bank, das für die Seka-Dalaman Muessesi bestimmt ist, wird der REPUBLIK TÜRKEI zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinsatz: 17, Gegenwert von RE 4 Millionen, 15 Jahre, davon 3 tilgungsfrei. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz. Die Kommission hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Auf eine Frage von Herrn CAMDESSUS antwortet Herr LETHBRIDGE, stellvertretender Direktor in der Direktion Finanzierungen außerhalb der Gemeinschaft, auf Wunsch des Präsidenten, von den Gesamtkosten des Projekts in Höhe von RE 20,3 Millionen entfielen RE 11,5 Millionen auf Devisenausgaben, Hiervon würden RE 1,1 Millionen durch ein Darlehen der Staatlichen Investitionsbank und RE 6,3 Millionen durch das erste, 1978 gewährte Darlehen der Bank gedeckt, mit dem der im Zweiten Finanzprotokoll für Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank vorgesehene Betrag ausgeschöpft worden sei. Das nunmehr vorgeschlagene Darlehen, das im Rahmen des Dritten Finanzprotokolls gewährt würde, solle den Rest der Devisenausgaben decken, Projekt STROMÜBERTRAGUNG UND -VERTEILUNG (Jordanien) (Unterlage 80/112) Errichtung von Stromübertragungs- und -Verteilungsanlagen im Gebiet von Zerqa (Projektkosten: RE 8,6 Millionen). liiî^p ElÊÎîÊîî_ y _ËiSË2Ë2_MÎ^ êlb_^êe_ âbie_5i _?iîlëyë SyÎyDS' ^^^ ^^^ ^^^ Jordanian Electric Power Co. Ltd, - JEPCO bestimmt ist, wird dem HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICH JORDANIEN zu folgenden Bedingungen gewährt werden: Zinssatz: Gegenwert von RE 4 Millionen. 15 Jahre, davon 3 tilgungsfrei. Der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Zinssatz abzüglich einer Zinsvergütung von 2 Prozentpunkten aus Mitteln der Gemeinschaft, Die Kommission hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuß der Mitgliedstaaten hat eine positive Stellungnahme abgegeben. In Beantwortung einer Frage von Herrn CAMDESSUS macht Herr FAUDON, Beratender Ingenieur, auf Wunsch des Präsidenten Angaben über das Verfahren der Auftragsvergabe: Für Aufträge im Gesamtwert von 20 % der Projektkosten, bei denen es sich um an Ort und Stelle durchzuführende Arbeiten und vom Projektträger in Regie zu errichtende Anlagen für das Niederspannungs-Verteilungsnetz handelt, wurde kein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Verlegung der Kabel, auf die 72 % der Gesamtkosten des Projekts entfallen, war Gegenstand eines internationalen Ausschreibungsverfahrens, während bezüglich der Schaltanlagen (8 % der Kosten) beschlossen wurde, die vom Unternehmen bereits verwendeten britischen und deutschen Fabrikate zu wählen, um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der technischen Ausbildung des Bedienungspersonals zu vermeiden Bezüglich des - Projekts KARAKAYA (Türkei) (Unterlage 80/167) Errichtung von Wasserkraftanlagen in Karakaya am Euphrat (Südosttürkei) beschließt der VERWALTUNGSRAT, den Beschluß über den Vorschlag für die Gewährung eines Darlehens zu Sonderbedingungen nach Abschluß der gemeinschaftsinternen Konsultationsverfahren, gegebenenfalls auf schriftlichem Wege, zu fassen.

23 VERSCHIEDENES Der VERWALTUNGSRAT nimmt Kenntnis von der Übersicht über die endgültigen Konditionen der seit der Sitzung vom 5. Mai 1980 gewährten Darlehen aus eigenen Mitteln der Bank (Unterlage 80/178), Der VERWALTUNGSRAT nimmt Kenntnis von den Berichten über die im Rahmen der folgenden Globaldarlehen genehmigten Teildarlehen: , INDUSTRIAL CREDIT COMPANY LIMITED - ICC III (Unterlage 80/168) (Beschluß vom 19, Oktober 1978) Gegenwert von RE 15,1 Millionen. Es wurden Teildarlehen in Höhe von insgesamt RE 14,4 Millionen für 143 Einzelvorhaben genehmigt , UNITED KINGDOM GOVERNMENT AGENCY LOANS - UKGAL II (Unterlage 80/169) (Beschluß vom 19. Oktober 1978) Gegenwert von RE 44,9 Millionen. Es wurden Teildarlehen in Höhe von insgesamt RE 36,4 Millionen für 66 Einzelvorhaben genehmigt , SOCIETE NATIONALE DE CREDIT A L'INDUSTRIE - SNCI (Unterlage 80/170) (Beschluß vom 7, Dezember 1976) Gegenwert von RE 29,9 Millionen; nach Genehmigung von Teildarlehen für 16 Einzelvorhaben voll ausgeschöpft , BANCO DE FOMENTO NACIONAL - BFN II (Unterlage 80/171) (Beschluß vom 7, Dezember 1977) Gegenwert von RE 9 Millionen; nach Genehmigung von Teildarlehen für 24 Einzelvorhaben voll ausgeschöpft, Der VERWALTUNGSRAT beschließt, die Prüfung des Punktes Teilzeitbeschäftigung (Unterlage 80/179) auf die nächste Sitzung zu verschieben. 12, ZEITPUNKT DER NÄCHSTEN SITZUNG Die nächste Sitzung wird am Donnerstag, dem 17. Juli 1980, und nicht, wie im ursprünglichen Sitzungskalender vorgesehen, am Dienstag, dem 15. Juli 1980 in Luxemburg stattfinden. Die Sitzung wird um Uhr geschlossen. Der Präsident: (gez.) Y. Le Portz Der Sekretär: (gez.) E. Greppi Für die Richtigkeit der Übersetzung: Der Sekretär: Γ E. Greppi Anlage

24 ANLAGE 1/1 Der PRÄSIDENT bittet die Mitglieder des Verwaltungsrats, zu dem Bericht der Arbeitsgruppe und dem Entwurf eines Beschlusses des Rates der Gouverneure Stellung zu nehmen. Bericht_der_Arbeitsgru e Die Diskussionsteilnehmer sprechen Herrn CAMDESSUS und der Arbeitsgruppe einhellig ihre Anerkennung für den Umfang der geleisteten Arbeit und die Qualität des Berichts aus. Herr van ITTERSUM stimmt den Schlußfolgerungen des Berichts zu und bemerkt, die niederländische Regierung werde die Maßnahmen der Bank zur Deckung der künftigen Darlehensnachfrage und insbesondere die Maßnahmen zur besseren Koordinierung der Tätigkeit der Bank und derjenigen der verschiedenen Finanzierungseinrichtungen der Gemeinschaft mit großem Interesse verfolgen. Die Herren MORAWITZ und MÜLLER-ENDERS weisen, wie bereits Herr CAMDESSUS, darauf hin, daß bei der Ausarbeitung des Berichts der Arbeitsgruppe ein Konsensus angestrebt wurde, Herr BECKER bemerkt, wenn bei der Mittelbeschaffung Schwierigkeiten auftreten sollten, sollte die Bank auf die Finanzierung von Projekten, deren Durchführung bereits weit fortgeschritten sei, verzichten. Dies wäre seines Erachtens wichtiger als die Senkung des durchschnittlichen Anteils der Bank an der Finanzierung der Projekte, Er erklärt ferner, die Bank sollte den Einsatz von Anleihemitteln mit variabler Verzinsung für die Gewährung langfristiger Darlehen vermeiden. Die Herren RAW und HORGAN sind hinsichtlich der Gewährung langfristiger Darlehen mit variabler Verzinsung nicht der Ansicht von Herrn BECKER. Herr RAW weist darauf hin, daß im Vereinigten Königreich mehrere Staatsunternehmen Mittel mit variabler Verzinsung aufnehmen, und Herr HORGAN vertritt die Auffassung, daß derartige Operationen dem Kreditstanding der Bank nicht schaden würden, Herr RAW hätte es für zweckmäßig gehalten, in dem Bericht auf die Bedeutung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten für die Ausweitung der Tätigkeit der Bank, z,b, Übernahme des Wechselkursrisikos in Irland, in Italien und im Vereinigten Königreich, hinzuweisen. Herr HORGAN teilt diese Auffassung. Herr RAW gibt zu bedenken, daß am Ende des im Bericht untersuchten Zeitraums (1986) die Zinssätze auf den einzelnen Kapitalmärkten sehr unterschiedlich sein können. Bei einem anhaltenden Anstieg der Dollarzinsen wäre es denkbar, daß sich die Bank den größten Teil ihrer Mittel auf den Inlandsmärkten der Mitgliedsländer beschafft. In diesem Falle hätten die Darlehensnehmer die Möglichkeit, anderweitig Mittel zu gleichhohen oder niedrigeren Zinssätzen aufzunehmen, wodurch die Nachfrage nach Darlehen der Bank entsprechend zurückgehen würde. Er bemerkt ferner, er stimme dem Wortlaut von Ziffer 6.2. weitgehend zu. Um jedoch die Bedeutung der Erträge der Eigenmittel für das Kreditstanding der Bank stärker hervorzuheben, hätte er den Schluß wie folgt formuliert: "Den damit zusammenhängenden Fragen über die Höhe des Kapitals der Bank und des eingezahlten Kapitals soll damit jedoch nicht vorgegriffen werden. Die Erträge des eingezahlten Kapitals und der Reserven sind im Falle einer Institution ohne Erwerbszweck wie der EIB von entscheidender Bedeutung, weil sie das Zinsdeckungsverhältnis (interest coverage ratio), das für die Bewertung ihres Kreditstandings auf den Anleihemärkten sehr wichtig ist, beeinflussen." Anschließend erläutert er die Gründe für die von ihm bevorzugte Formulierung von Ziffer 6.2. und geht auf den seines Erachtens damit zusammenhängenden zweiten Absatz von Ziffer 6.8, (Umwandlung von Reserven in Kapital) ein. Von den verschiedenen Kennziffern, die der Verwaltungsrat prüfe, werde nur das Zinsdeckungsverhältnis durch den Reingewinn der Bank unmittelbar beeinflußt. Nach seiner bereits früher erläuterten Auslegung von Artikel 19 der Satzung (vgl. Protokoll der Sitzung vom 26. März 1980, PV/80/8) könne dieses Verhältnis, wenn die Bank keine Verluste auf ihre Darlehen mache, nicht unter 1 sinken, da die Darlehenserträge die 5.

25 ANLAGE 1/2 Anleihekosten und die Verwaltungsaufwendungen der Bank decken müßten. Seines Erachtens kämen % des Reingewinns der Bank durch den Einsatz ihrer Eigenmittel zustande, und wenn der Verwaltungsrat die Kapitalerhöhung und insbesondere den einzuzahlenden Teil zu prüfen habe, werde die zentrale Frage die voraussichtliche Entwicklung dieses Zinsdeckungsverhältnisses bis zu der darauffolgenden Kapitalerhöhung sein. Wenn die Bank keine Verluste auf ihre Darlehen mache, müsse der Ertrag ihrer Eigenmittel mit der Zuweisung von Überschüssen zu den Reserven steigen. Andererseits würden die Anleihekosten der Bank von Jahr zu Jahr steigen. Auch wenn überhaupt kein neues Kapital eingezahlt würde, könnte das Zinsdeckungsverhältnis nicht unter 1 sinken. Es würde jedoch mit großer Sicherheit in dem Maße zurückgehen, wie sich der Betrag der Darlehensforderungen der Grenze von 250 % des neuen gezeichneten Kapitals nähern würde. Die Frage laute nun, wie weit dieses Verhältnis sinken dürfe, und in diesem Zusammenhang habe er die Formulierung des zweiten Absatzes von Ziffer 6.8. aufgegriffen. Trotz allen Respekts für die Arbeitsgruppe könne er sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier ein Kunstgriff versucht worden sei. Wenn die Arbeitsgruppe wirklich sagen wollte, sie glaube nicht, daß bei der nächsten Kapitalerhöhung überhaupt neues Kapital eingezahlt werden müsse, sondern schlage vor, die gesamte (wohlgemerkt die gesamte) Erhöhung des eingezahlten Kapitals durch Umwandlung eines Teils der Reserven zu decken, so würde dies nach seiner Meinung auf den Kapitalmärkten nicht gerade sehr wohlwollend aufgenommen werden. Ratinginstitute und Bankanalysten würden dies als Trick auffassen und würden es wahrscheinlich eher akzeptieren, wenn das eingezahlte Kapital überhaupt nicht erhöht vriirde. Auch wenn die Erhöhung des eingezahlten Kapitals zum Teil durch Zuführung neuen Kapitals und zum Teil durch Umwandlung von Reserven erfolgen sollte, würde dies seines Erachtens wahrscheinlich als Trick verstanden werden. Nach seinen Erfahrungen werde auf den Kapitalmärkten bei der Beurteilung der Eigenmittel kein Unterschied zwischen Reserven und eingezahltem Kapital gemacht. Seines Erachtens sei die Frage, ob und wieviel neues Kapital eingezahlt werden solle, zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig offen. Die Antwort werde sich nach der Höhe und voraussichtlichen Entwicklung des Zinsdeckungsverhältnisses richten. In diesem Zusammenhang sei zu klären, wie weit dieses Verhältnis absinken dürfe. Die Bank sei keine Entwicklungsbank: 80 % ihrer Darlehensforderungen beträfen hochindustrialisierte Länder, und 15 %, die Länder außerhalb der Gemeinschaft beträfen, seien durch eine 75 %ige Bürgschaft der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft gedeckt. Das Verhältnis könnte wahrscheinlich unter den bei Entwicklungsbanken üblichen Wert absinken. Der gesamte Fragenkomplex müsse anläßlich der nächsten Kapitalerhöhung sorgfältig geprüft werden. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hebt Herr PADOA-SCHIOPPA die Bedeutung der Erhaltung des realen Werts des eingezahlten Kapitals hervor. Herr RUGGIERO weist darauf hin, daß trotz des Einsatzes hoher Beträge außerhalb der Gemeinschaft die Tätigkeit innerhalb der Gemeinschaft die Hauptaufgabe der Bank bleiben muß, Herr MÜLLER-ENDERS bemerkt, seit der Prüfung des Kapitels "Mittelbeschaffung" durch die Arbeitsgruppe habe sich die Lage auf den Kapitalmärkten gebessert, und verschiedene der in dem Bericht erwogenen Lösungen seien seines Erachtens nicht mehr notwendig. Er habe unter dem Aspekt der Politik der Bank und der allgemeinen Politik, die die Bank zu unterstützen habe, zu einigen Erwägungen in dem Bericht Bedenken. In jedem Falle müsse bei der Entscheidung über künftige Maßnahmen die Wahrung des Kreditstandings der Bank das maßgebende Kriterium bleiben. Herr HECK erklärt, er könnte die für die Finanzierungen außerhalb der Gemeinschaft genannten Rahmenbeträge akzeptieren, warnt jedoch davor, sich bei der Berechnung des Plafonds an der Erhöhung des im Zweiten Abkommen von Lome vorgesehenen Betrages gegenüber dem des Ersten Abkommens zu orientieren. Für die Erhöhung dieses Betrages um rund 75 % seien besondere, nur für die AKP-Länder geltende Überlegungen maßgebend gewesen. 5ê hly Ê2 ^ f Die Diskussion über den Beschlußentwurf (Unterlage 80/146) bezieht sich namentlich auf die Position des Verwaltungsrats zu dem eigentlichen Bericht einerseits

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