Leistungs- und Vergütungsübersicht für Lohn- und Gehaltsbuchführung, Finanzbuchhaltung, Abschluss und allgemeine Nebenleistungen

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1 Leistungs- und Vergütungsübersicht für Lohn- und Gehaltsbuchführung, Finanzbuchhaltung, Abschluss und allgemeine Nebenleistungen gültig ab dem Herr Steuerberater Thomas Siese Hauptstraße Leopoldshöhe Telefon: info@siesestb.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungskatalog Lohn Seite 1/8 2. Leistungskatalog Buchführung Seite 2/8 4. Bescheinigungen/Auswertungen aus der monatlichen Buchführung Seite 3/8 5. Leistungskatalog Jahresabschluss Seite 4/8 6. Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 5-6/8 7. zusätzliche Tätigkeiten sonstige Tätigkeiten/Allgemeine Nebenleistungen Seite 7/8 8. Besondere Tätigkeiten Seite 8/8

3 Leistungskatalog Lohn Seite 1/8 Honorarvereinbarung bei Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung gemäß 4,13, 14 StBVV Für alle Tätigkeiten der Vereinbarung sind die in der StBVV genannten Vergütungen zu entrichten. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lohn Nr. Tätigkeit/Leistung Gebührenrahmen 3401 erstmaliges Einrichten der Lohnbuchführung 32 Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Lohnbuchführung StBVV inkl. Beantragung Betriebs-Nr./Lohnsteuersignal etc. i.s.d. 33 und 34 StBVV (Zeitgebühr pro angef.halbestunde) 32, erstmaliges Einrichten eines Lohnkontos/Stammdatenerfassung 34 (1) pro Arbeitnehmer 15,00 StBVV 3410 Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung 34 (2) pro Arbeitnehmer StBVV 15,50 Baulohn: 3405 erstmaliges Einrichten eines Lohnkontos/Stammdatenerfassung/ 34 (1) Anmeldung Zusatzversorgung pro Arbeitnehmer 16,00 StBVV 3415 Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung 34 (2) pro Arbeitnehmer StBVV 20, Alle übrigen Hilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang 34(5) mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung werden gem. 13 StBVV StBVV nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz pro angefangener ¼ Stunde in Höhe von 16,25 berechnet. Hierzu zählen insbesondere: telefonische Auskünfte, Lohnsteuerbescheinigungen, Anträge auf Lohnfortzahlung, Arbeitsbescheinigungen, Unfallmeldungen Berufsgenossenschaft, Bearbeitung von Pfändungen, Meldungen zu den berufsbezogenen Zusatzversorgungskassen, EDV-Bereitstellung DTAUS-Dateien, An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern etc.

4 Leistungskatalog Buchführung Seite 2/8 Buchführung Die Tätigkeiten der Buchführung gem. 33 Abs.1 StBVV bestehen aus: Entgegennahme der Unterlagen, geordnet nach dem Kanzleiordnungssystem, Kontieren der Belege, Eingabe in die EDV, Abstimmen der Konten, Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber Nr. Tätigkeit/Leistung Gebührenrahmen 3201 Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung 32 StBVV i.s.d. 33 und 34 StBVV (Zeitgebühr pro angef.halbestunde) 32, /3302 Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen 33 (1) StBVV einschließlich des Kontierens der Belege bis 12/ Anlagenbuchführung 33 I StBVV einschließlich des Kontierens der Belege bis 12/ Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen 33 (3) StBVV nach vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen bis 6/ Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen 33 (4) StBVV nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenvereinbarung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters bis 10/ Laufende Überwachung der Buchführung oder steuerlichen 33 (5) StBVV Aufzeichnungen des Auftraggebers bis 6/10 oder Zeitgebühr pro angefangene Halbestunde 32,50 Die genaue Höhe bestimmt sich durch die Besonderheiten der Buchhaltung! Für die Bestimmung der Rahmengebühren sind die Einkommen- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ausschlaggebend. (AZ 26 C 38/06 AG Lippstadt) Darüber hinausgehende Arbeiten sind Nebenarbeiten im Sinne dieser Übersicht und werden gesondert nach Zeit abgerechnet: 3350 pro angefangene Viertelstunde 16,25 33 (7) StBVV Hierzu zählen insbesondere: Belege sortieren, Kassenbuchführung nach Grundaufzeichnungen,Kassenprüfung auf Fehlbeträge, Führung Wareneingangs-/Warenausgangsbuch, Schlüssigkeitsprüfung der Buchführungsauswertung, Klärung von Belegen, Prüfung von Belegen, z.b. Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten, Überprüfung der Reparaturaufwendungen, Überprüfung der übrigen Konten auf den richtigen Ausweis, Beratung, Bewirtungsquittungen, Rechnungsformalien usw., Mandantenrückfragen, Bereitstellung DTAUS-Dateien etc.

5 Leistungskatalog Buchführung Seite 3/8 Bescheinigungen/Auswertungen aus der monatlichen Buchführung 3351 FIBU-Paket "Standard" 4, 13 StBVV - Druck einer BWA auf Basis der aktuellen Buchhaltung 15,00 FIBU-Paket "Comfort" (auf Vorjahresbasis) 4, 13 StBVV - monatliche Bruttolohnbuchung - Verbuchung der anteiligen Vorjahres-AFA - Eigenverbrauch auf Vorjahresbasis - Zinsbuchung auf Vorjahresbasis - Abrenzungsbuchungen - grafische BWA mit Vergleich Gewinn / Entnahmen + Tilgung 56,00 Steuerliche Überprüfung durch den Steuerberaters pro angefangene Halbestunde 66,00 - Arbeitsverträge Mitarbeiter, z.b. Sonderleistungen VwL - Ehegattenarbeitsverträgen - Gesellschafter-Geschäftsführerverträgen - Tantiemevereinbarungen, Provisionsvereinbarungen - Verträgen mit nahen Angehörigen - Miet-, Pachtverträgen, Darlehensverträgen

6 Leistungskatalog Jahresabschluss Seite 4/8 Bilanz Handelsbilanz (Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden entsprechend abgerechnet) Die Tätigkeit Anfertigung des Jahresabschlusses gem. 35 Abs. 1 Nr. 1 a StBVV besteht aus: Zuordnung zu Bilanzpositionen Anfertigung der Umbuchungen Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber 25/10 I.d.R. Handelsbilanz = Steuerbilanz, wenn die Wahlrechte gleich ausgeübt werden können Steuerbilanz Das Zusammenführen von Sonder- oder Ergänzungsbilanzen mit der Bilanz wird entsprechend abgerechnet (anderes stl. Ergebnis als Handelsbilanz). Die Tätigkeit Anfertigung des Jahresabschlusses gem. 35 Abs. 1 Nr. 3 StBVV besteht aus: Ableitung des steuerlichen Ergebnisses Anfertigung der Umbuchungen. Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber. 8,5/10 Nur, wenn Wahlrechte nicht entsprechend der Handelsbilanz ausgeübt werden oder Bilanzen zusammengeführt werden. Handelsregisterbilanz / Veröffentlichungsbilanz mit Anhang 5/10 Gliederung nach handelsrechtlichen Anfordungen Darüber hinausgehende Arbeiten sind Nebenarbeiten im Sinne dieser Vereinbarung und werden einzeln je nach Schwierigkeitsgrad/Qualifikation mit 32,50/ 42,00/ 66,00 pro angefangene Halbestunde gesondert abgerechnet. Insbesondere : Belege sortieren Abstimmungsarbeiten Inventuraddition Inventuraufnahme Ermittlung des Rückstellungswertes der Pensionsrückstellung Aufstellung halbfertige Arbeiten Inventurbewertung Mandantenrückfragen Berechnung von Rückstellungswerten z.b. Urlaubsrückstellung Garantierückstellungen Bewertung halbfertiger Arbeiten Berechnung der Herstellungskosten selbstgeschaffener WG des Anlagevermögens Gesellschafter-Darlehnsverzinsung berechnen Berechnung von Pauschal-, Einzelwertberichtigungen Schriftlicher Erläuterungsbericht 5/10 Erstellung eines Anhangs 6/10 Beratende Mitwirkung bei Erstellung des Lageberichtes 3/10

7 Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 5/8 Gemäß 24 StBVV erhält der Steuerberater für die Anfertigung volle Gebühr nach Tabelle A 1. der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 1/10 bis 6/10 2. der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte 1/10 bis 5/10 3. der Körperschaftsteuererklärung ohne die Erklärung zur gesonderten Feststellung 2/10 bis 8/10 nach den 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes 4. der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach den 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes 1/10 bis 5/10 5. der Erklärung zur Gewerbesteuer 1/10 bis 6/10 6. der Gewerbesteuerzerlegungserklärung 1/10 bis 6/10 7. der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge 1/10 bis 8/10 und Meldungen 8. der Vermögensaufstellung zur Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens 1/20 bis 14/20 9. der Erklärung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Wertes nicht notierter 1/20 bis 18/20 Anteile an Kapitalgesellschaften 10. der Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung 2/10 bis 10/10 nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes 11. der Schenkungsteuererklärung 2/10 bis 10/ der Kapitalertragsteuererklärung 1/20 bis 6/ der Lohnsteuer-Anmeldung 1/20 bis 6/ von Steuererklärungen auf dem Gebiet der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und der 1/10 bis 3/10 Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben erhoben werden, 15. von Anmeldungen oder Erklärungen auf dem Gebiete der Verbrauchsteuern, die 1/10 bis 3/10 nicht als Einfuhrabgaben erhoben werden, 16. von Anträgen auf Gewährung einer Verbrauchsteuervergütung oder einer einzelgesetzlich 1/10 bis 3/10 geregelten Verbrauchsteuererstattung, sofern letztere nicht in der monatli- chen Steuererklärung oder Steueranmeldung geltend zu machen ist, 17. von Anträgen auf Gewährung einer Investitionszulage 1/10 bis 6/ von Anträgen auf Steuervergütung nach 4a des Umsatzsteuergesetzes 1/10 bis 6/ von Anträgen auf Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige 1/10 bis 6/10 Unternehmer 20. von Anträgen auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Vergütung der anrechenbaren 1/10 bis 6/10 Körperschaftsteuer 21. von Anträgen nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes 2/10 bis 10/ der Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen 1/10 bis 6/10

8 Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 6/8 (2) Für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes erhält der Steuerberater 5 Zehntel bis 15 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A. (3) Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Antrag auf Eintragung von Freibeträgen) erhält der Steuerberater 1/20 bis 4/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Leistungskatalog Rechtsbehelfe/Anträge/Klageverfahren Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5 Zehntel bis 25/10 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle E gem. 40 StBVV. 40 StBVV regelt im Besonderen die Geschäftsgebühr für Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt sowie Änderungs- und sonstige Anträge sowie Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Leistungskatalog alle Tätigkeiten Alle Tätigkeiten, die nicht in dieser Übersicht separat aufgeführt sind, werden nach Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. (StBVV)

9 zusätzliche Tätigkeiten Seite 7/8 sonstige Tätigkeiten Abrechnung nach der StBVV gemäß 4, 14 StBVV Anstelle vorstehender Vergütungen werden berechnet: Besprechungen, Rückfragen oder Informationseinholung beim Finanzamt oder bei Dritten: durch Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 32,50 durch den Steuerberater angefangene Halbestunde 66,00 Bei Aufträgen, die sich nicht aus dem Tagesgeschäft ergeben, werden grundsätzlich vorher der Auftragsumfang und der Honorarrahmen vereinbart. Allgemeine Nebenleistungen Prüfung von Steuerbescheiden, pro angefangene Halbestunde 32,50 Reisekosten (gem. 18 StBVV) - PKW pro km 0,30 - Bahn 1. Klasse, Flugzeug, Taxi, Hotel, Verzehr nach Belegen - Abwesenheitsgeld pro Stunde bis 4 Stunden 20,00 von 4 8 Stunden 35,00 mehr als 8 Stunden 60,00 Auslagenersatz - zusätzliche Druckkosten pro Seite 0,10 Pro Rechnung wird die Auslagenpauschale mit 15 % der Nettorechnungshöhe angesetzt. Eine Systemspeichergebühr von 10,50 pro Monat wird berechnet. Bei eigener Datenarchivierung wird eine pauschale von 25,00 pro Kalenderjahr und Daten-CD berechnet. Die insgesamt in dieser Übersicht abgedruckten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der derzeit im Zeitpunkt des Fälligwerdens geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 %!

10 Besondere Leistungen Seite 8/8 Besondere Tätigkeiten - ABC-Analyse nach Zeitaufwand - Chi-Quadrat-Test nach erhöhtem Zeitaufwand - Steuerentwicklung bei SoPo-Einstellung nach erhöhtem Zeitaufwand - Invenstitionsrechnung nach Zeitaufwand - Vergleich Grund- oder Splittingtabelle im Rahmen der Einkommensteuererklärungen - Beratungen/Vorschläge zu Gesellschaftsformwechsel insbesondere Aufzeichnung der steuerlichen Auswirkungen nach erhöhtem Zeitaufwand - Spannentwicklung und Mehrjahresvergleich nach Zeitaufwand - Abtretungsanzeigen für das Finanzamt nach Zeitaufwand - Erstellung der Angaben zum wert des Nachlasse zur Beantragung eines Erbscheines (Nachlassangelegenheiten) - Erstellung von Bestätigungen über Einsatzwechseltätigkeit - Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - Erstellung des Fragebogens zur Gründung einer Kapitalgesellschaft - Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft, jeweils nach Zeitaufwand - Erstellung des Antrags auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach Zeitaufwand - Erstellung des Fragebogens zur Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges eines Existenzgründungszuschusses nach Zeitaufwand - Vorbereitung der Gründungsunterlagen für eine UG (haftungsbeschränkt) (Mini- GmbH) nach Zeitaufwand durch Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 32,50 durch den Steuerberater angefangene Halbestunde 66,00 Bei vorgenannten Tätigkeiten nach erhöhtem Zeitaufwand erhöht sich der Stundensatz um 25%, sofern nichts anderes vorher vereinbart wird. Lohngestaltung nach gesonderter Vereinbarung

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