Atelier de la Concurrence Tagungsbericht

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1 Atelier de la Concurrence Tagungsbericht Michael Schüepp, BSc in Business Law (ZFH) Ein Jahr Wettbewerb im Strommarkt: WANN ZÜNDET DER FUNKE? Referate: Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes Carlo Schmid-Sutter (Elcom) Auf dem Weg zu mehr Wettbewerb? Martin Neff (Credit Suisse Economic Research) Stromwirtschaft - Back to the Roots! Werner Marti-Kamm (IG-Strom) Gibt es Alternativen zur Liberalisierung? Philippe Virdis (Groupe E)

2 Ein Jahr Wettbewerb im Strommarkt: WANN ZÜNDET DER FUNKE? Tagungsbericht von Michael Schüepp, BSc in Business Law (ZFH) Strom: Stärke oder Schwäche des Wirtschaftsstandorts Schweiz? Das Stromversorgungsgesetz 1 hat den Markt für Elektrizität vor einem Jahr liberalisiert, mit dem Ziel, den Wettbewerb in der Stromwirtschaft zu intensivieren. Bei Konsumenten und Unternehmen macht sich allerdings zum Teil Ernüchterung breit. Dem Institut für Wirtschaftsrecht der ZHAW und dem Centre de recherche sur la compétitivité der Universität Fribourg bot dies Anlass, am 19. März 2010 im Rahmen des vierten atelier de la concurrence 2 eine erste Bilanz zu ziehen: Befindet sich der Schweizer Elektrizitätsmarkt auf dem Weg zu einem funktionierenden Wettbewerb? Sind die Rahmenbedingungen für Produzenten und deren Kunden optimal? Sind Verbesserungen angezeigt? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden namhafte Experten nach Winterthur eingeladen, welche in einem ersten Teil der Tagung die Standpunkte der verschiedenen Interessengruppen und die Grundlagen der Stromwirtschaft in ihren Referaten darlegten. 1 2 Bundesgesetz über die Stromversorgung vom 23. März 2007, SR vgl. Programmübersicht in der Einladung, abrufbar unter < concurrence.ch/docs/programme/ flyer_4eme_atelier_de_la_concurrence.pdf.>. 2

3 Carlo Schmid-Sutter ElCom Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes Martin Neff Credit Suisse Economic Research Auf dem Weg zu mehr Wettbewerb? Werner Marti-Kamm IG-Strom Stromwirtschaft - Back to the Roots! Philippe Virdis Groupe E Gibt es Alternativen zur Liberalisierung? Ausgehend von dieser Grundlage hatte das Publikum die Gelegenheit, Fragen für die anschliessende Diskussionsrunde vorzugeben. In diesem zweiten Teil der Veranstaltung unter der Leitung von Dr. Patrick Krauskopf (ZHAW; mcs-law) und GABRIELA WEISS (NZZ am Sonntag) wurden zusätzlich zu den Referenten weitere ausgewiesene Experten aus verschiedenen Bereichen zur Podiumsdiskussion über die Publikumsfragen gebeten: Prof. Martin V. Künzli Leiter ZHAW SoE 3

4 Andreas Münch Migros Dr. Iris Vasbender, LL.M. E.On Dr. Ralf C. Schlaepfer PwC Durch das Atelier führte Tabea Schulthess (ZHAW), welche mit Fachkenntnis, Witz und persönlichen Anmerkungen für einen würdigen Rahmen dieser Tagung besorgt war. 1. Teil: Begrüssung und Einführung Dr. Patrick Krauskopf, Rechtsanwalt mcs-law, Dozent ZHAW Zu Beginn begrüsste Dr. Patrick Krauskopf die beeindruckende Zahl von Teilnehmenden und führte mit einigen Worten in die Thematik ein. Er betonte dabei insbesondere die politische Tragweite der Strommarktliberalisierung, welche sich auch darin widerspiegle, dass sich die Schweizer Presse fortwährend mit diesem Thema auseinandersetze. 2. Teil: Referate der Experten 2.1. Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes RA Carlo Schmid Sutter, Präsident Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) Im Hinblick auf die Ausgangsfrage der Veranstaltung nahm Carlo Schmid-Sutter zu Beginn seines Referats gleich vorneweg, dass es der ElCom zwar noch an gesicherten Daten für eine detaillierte Analyse fehle, jedoch bereits jetzt festgehalten werden könne: der Funke sei noch nicht gezündet. Auch von den Medien werde bemängelt, dass der Wettbewerb noch nicht spiele. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Liberalisierung schrittweise erfolge und entsprechend von der zweiten Phase weitere Impulse erhofft werden dürften. Zudem müsse beachtet werden, wo der Wettbewerb vom Gesetz überhaupt vorgesehen werde. 4

5 Philosophie und Hintergründe zum StromVG Der Referent hielt fest, dass der Netzbetrieb als Monopolbereich dem Wettbewerb entzogen sei. Deshalb benötige es gesetzliche Rahmenbedingungen für die Nutzung, den Unterhalt und den Ausbau des Netzes durch die Netzbetreiber sowie eine Regulierungsbehörde, welche die Einhaltung der Vorschriften überwache. Damit solle der diskriminierungsfreie Zugang, die Sicherheit der Versorgung und die Entscheidungs-Unabhängigkeit in kritischen Netzsituationen garantiert werden. Demgegenüber sei der Energiebereich, d.h. die Produktion und die Versorgung, im Grundsatz den Marktkräften des freien Wettbewerbs überlassen. Um den Bedenken der Bevölkerung über die Gewährleistung der Grundversorgung besser Rechnung zu tragen, habe der Gesetzgeber im Stromversorgungsgesetz zahlreiche Vorschriften erlassen 3. Darin enthalten sei namentlich auch der Anspruch aller Endverbraucher auf Anschluss an die Elektrizitätsnetze ihres Siedlungsgebiets 4. In der aktuellen, ersten Phase der Marktöffnung erfolge aufgrund von Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes eine Trennung in der Grundversorgung zwischen [festen] Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh und Gross- Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch über 100 MWh. Der Referent betonte, dass derzeit nur die Grossverbraucher und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) freien Zugang zum Netz, d.h. freie Lieferantenwahl, haben. Die Gross-Endverbraucher hätten nach wie vor die Möglichkeit, in der Grundversorgung zu bleiben und würden dies aufgrund der aktuellen Anreizstruktur 5 zu einem grossen Teil auch tun. Demgegenüber seien die Haushalte zur Zeit noch an ihre lokalen EVU gebunden und erst in der zweiten Phase berechtigt, eine Wahl zwischen dem Verbleib beim bisherigen Lieferanten - im Rahmen der sog. abgesicherten Stromversorgung - und der Belieferung durch einen anderen Lieferanten zu treffen. In dieser Phase der vollen Marktöffnung, in welcher Artikel 6 durch Artikel 7 des Stromversorgungsgesetzes abgelöst werde, sei hingegen für die Grossverbraucher die Flucht vor dem Wettbewerb, hin zur Grundversorgung nicht mehr möglich. Nach diesen grundlegenden Ausführungen legte der Präsident der Regulierungsbehörde die Gründe für die Zwei-Phasen-Marktöffnung dar. Er wies zunächst auf die Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) durch das Schweizer Volk hin, welche einerseits mit dem Wissen um die bereits vorhandene, qualitativ hoch stehende Versorgung erklärt werden könne. Andererseits sei möglicherweise auch die mangelnde Liberalisierungsfreudigkeit der Bevölkerung ausschlaggebend gewesen, die auf schlechte Beispiele in anderen Ländern zurückzuführen sei. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts im Fall der Freiburger Elektrizitätswerke (EEF) gegen Migros/Watt 6, mit welchem die Marktöffnung gegen den Volkswillen durchgedrückt worden sei, habe man sich in der Politik der Frage stellen müssen, ob dieses Spiel weitergeführt und die Liberalisierung einzelfallweise durch das Kartellrecht durchgesetzt werden solle Art. 5-9 StromVG. vgl. Art. 5 Abs. 2 und 3 StromVG. vgl. dazu den Abschnitt 3 des Referats. Urteil des Bundesgerichts vom 17. Juni 2003, BGE 129 II

6 Wo ist der Wettbewerb? In der Folge habe man sich für Rechtssicherheit und damit für die Ausarbeitung des Stromversorgungsgesetzes entschieden. Dieser Paradigmenwechsel in der Marktöffnung sei von den Beteiligten in den Bereichen der Technik und des Betriebs hervorragend umgesetzt worden. Dies sei mitunter auch der Verdienst der Kooperation innerhalb der Branche, welche die vom Gesetzgeber geforderte Selbstregulierung mit dem Erlass einer Branchenempfehlung vollzogen habe. 7 Somit seien gute Grundlagen für den Wettbewerb und die zweite Phase der Marktöffnung geschaffen worden. Der Referent räumte zwar ein, dass noch einzelne Problembereiche vorhanden seien. Jedoch würden gerade vereinzelte der angesprochenen Grosskunden, welche die Marktöffnung nach dem Bundesgerichtsentscheid antizipiert hätten, bereits von den Marktmechanismen gebrauch machen. Dies habe zu individuell ausgehandelten Verträgen mit teilweise günstigen Konditionen geführt. Für eine umfassende Analyse der Wettbewerbssituation fehle es derzeit noch an den dazu erforderlichen Erhebungen, welche jedoch in Planung seien. Als mögliche Problemkreise erwähnte Carlo Schmid-Sutter das Preisniveau, das zwar verglichen mit der EU immer noch relativ niedrig sei, jedoch im Vergleich mit vergangenen Jahren - je nach Kanton - angestiegen sei. Zudem bestehe für die Gross-Endverbraucher derzeit wenig Anreiz, in den freien Markt zu wechseln, da das Gesetz und die Verordnung 8 im Bereich der Grundsversorgung den Tarifanteil der Energielieferung in der Höhe der Gestehungskosten oder - falls diese die Marktpreise überschreiten - zu Marktpreisen garantiere. Darüber hinaus sei ein Marktzutritt insbesondere für Unternehmen in Energie-intensiven Sektoren wie der Aluminium- oder Glasherstellung mit erheblichen Risiken verbunden, da der Entscheid nicht mehr rückgängig gemacht werden könne, mit anderen Worten die Flucht zurück in die Grundversorgung ausgeschlossen sei. 9 Aus diesen Gründen stocke die Liberalisierung in diesem Bereich noch Wettbewerbliche Funktion der ElCom als Regulator In Bezug auf die wettbewerbliche Funktion der ElCom hielt der Referent fest, dass der Wettbewerb durch die Akteure zu erfolgen habe und nicht durch den Regulator. Es könne niemand gezwungen werden, sich am Wettbewerb zu beteiligen, wenn es das Gesetz nicht gebiete. Die ElCom entscheide lediglich in Anwendung des Gesetzes über Streitigkeiten im Einzelfall. Mit Blick auf die bisherige Praxis der Regulierungsbehörde erklärte Carlo Schmid-Sutter, dass die Verpflichtung der Netzbetreiber, Dritten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren, 10 in der Regel unbestritten sei. Im Gegensatz dazu seien zahlreiche Entscheide gefällt worden zu den Tarifen in der Grundversorgung sowie für die Netznutzung und die Systemdienstleistungen. Insbesondere habe die ElCom in ihrer Verfügung vom vergangenen Jahr von der Kompetenz zur Prüfung und zum Verbot von 7 vgl. Art. 3 Abs. 2 StromVG sowie die Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz, Marktmodell für die elektrische Energie Schweiz, Grundsatzdokument MMEE Ausgabe 2009, abrufbar unter < de/dossiers/strommarkt.htm>. 8 vgl. Art. 4 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom 14. März 2008, SR vgl. Art. 11 Abs. 2 StromVV. 10 vgl. Art. 13 StromVG. 6

7 Tariferhöhungen Gebrauch gemacht und die Tarife des Stromübertragungsnetzes um 425 Mio. Franken gesenkt Schlussbetrachtung Abschliessend betonte der Referent, dass es seiner Ansicht nach kaum Alternativen zur spezialgesetzlichen Marktöffnung gebe. Zum einen erlaube die geregelte Marktöffnung, schrittweise Verbesserungen der gesetzlichen Grundlage vorzunehmen. Zudem wäre es seines Erachtens ein Fehler, sich vom Harmonisierungstakt im Europäischen Binnenmarkt wegzubewegen. Denn die Schweiz sei topografisch betrachtet ein Bestandteil desselben und könne von ihrer Funktion als europäische Stromdrehscheibe viel profitieren. Das Stromversorgungsgesetz stelle zwar eine Kompromisslösung dar, jedoch biete es eine taugliche Anfangsbasis für die notwendigen Entwicklungen. Aufgrund der direkten Demokratie sei die Schweiz auch auf politisch tragbare Lösungen - wie diejenige in Artikel 6 und 7 des Stromversorgungsgesetzes - angewiesen. In Bezug auf die zweite Phase der Marktöffnung, welche vom Parlament in vier Jahren zu beschliessen sei und dem fakultativen Referendum unterstehe 12, äusserte der Präsident der ElCom Bedenken, ob diese tatsächlich durchgebracht werde. Dazu werde politisches Geschick nötig sein. Immerhin habe sich die Branche nach dem ersten Schock im Jahre 2008 und 2009 und der Verfügung der ElCom den Entwicklungen angepasst und gemerkt, dass die Bevölkerung das gewählte Vorgehen nicht akzeptiere. Er hoffe, dass auch die neuerliche Revision des Stromversorgungsgesetzes 13 einen Teilbeitrag dazu leisten werde Auf dem Weg zu mehr Wettbewerb? Martin Neff, Head Credit Suisse Economic Research Warum der Wettbewerb für den Sektor gut ist Der zweite Referent der Tagung, Martin Neff, erläuterte einleitend, wieso der Wettbewerb gut für die Strombranche ist. Er legte zunächst dar, dass der Wettbewerb im Allgemeinen den Prozess der Anpassung an den Wandel im Elektrizitätssektor beschleunige. Dieser Wandel werde zum einen angetrieben durch die Verwirklichung des EU-Binnenmarktes. Die Schweiz rücke dadurch ins Zentrum eines Marktes mit neuen Chancen für die Wasserkraft, welche im Jahr Prozent der Landeserzeugung ausgemacht habe. Neue Chance bestünden auch für den Stromaussenhandel, welcher je länger je mehr zu einem - zwar wenig bekannten - aber enorm wichtigen Bereich der Exportwirtschaft geworden sei. Zu Veränderungen würden andererseits auch der Klimawandel und die teilweise damit verbundenen Entwicklungen in der Technologie führen. Er glaube, dass sich dadurch für die Schweiz ein hohes Wertschöpfungspotenzial ergebe, welches durch die Übernahme einer Vorreiterrolle und dem damit verbundenen Erst-Anwender- Vorsprung ausgeschöpft werden könne. 11 vgl. Verfügung der ElCom vom 6. März 2009, Aktenzeichen , abrufbar unter < 12 vgl. Art. 34 Abs. 3 StromVG. 13 vgl. dazu die Pressemitteilung des Bundesrates vom , abrufbar unter < 7

8 Im Einzelnen hielt der Referent fest, dass der Wettbewerb die Unternehmen zwinge, sich schneller an die neuen Technologien anzupassen und sich für effizientere Produktionsprozesse einzusetzen. Da die Stromwirtschaft zu den Investitions-intensivsten Sektoren der Schweiz gehöre, sei es auch von grundlegender Bedeutung, dass die Marktkräfte zu einer verbesserten Allokation der knappen Ressourcen führen würden. Zudem bewirke eine effizientere Erbringung der "Dienstleistung Elektrizität" eine Steigerung der Produktivität der Gesamtwirtschaft. Denn schliesslich sei zu beachten, dass auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt werde, wenn bessere Bedingungen am Standort Schweiz bestünden Hohe Anforderungen an die Regulierung Martin Neff führte weiter aus, dass die Regulierung aufgrund der Besonderheiten der Branche mit ihrer fünfstufigen Wertschöpfungskette hohen Anforderungen genügen müsse. Er zeigte auf, dass die Bereiche Produktion und Handel verglichen mit dem Netzbetrieb unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und dementsprechend einer unterschiedlichen Regulierung bedürfen. Der Referent betonte, dass sich ein staatlicher Eingriff in das Marktgeschehen aus ökonomischer Sicht noch nicht allein aufgrund der Tatsache rechtfertige, dass ein natürliches Monopol vorliege. Dazu benötige es weitere Voraussetzungen, namentlich das Vorliegen von zusätzlichen hohen Eintrittsbarrieren. Diese seien im Bereich des Netzbetriebs aufgrund der hohen Skaleneffekte und dem hohen Anteil irreversibler Kosten an den Investitionen gegeben, weshalb man hier von einem monopolistischen Engpass spreche. Im Vergleich zum Netzbetrieb seien diese Faktoren im Bereich der Produktion und des Handels von geringem Ausmass, sodass sich der Energiebereich folglich für den Wettbewerb eigne. Da jedoch alle Marktteilnehmer auf den Zugang zum Netz angewiesen seien, müsse dieser durch die Regulierung des monopolistischen Engpasses ermöglicht werden. Darüber hinaus seien Regulierungsmassnahmen erforderlich, um bei den grössten Unternehmen im Bereich des monopolistischen Engpasses eine geeignete Eigentümerstruktur zu errichten. Zu guter Letzt brauche es Massnahmen zur Trennung der Übertragung und der Produktion von Strom. Paradoxerweise zeige sich, dass der Wettbewerb in diesem Sektor durch die Regulierung überhaupt erst ermöglicht werde Status in der Schweiz Martin Neff zufolge befindet sich die schweizerische Marktordnung alles in allem auf einem guten Weg. Anders als in gewissen Ländern sei die Infrastruktur nach wie vor in einem guten Zustand. Zudem sei die Produktivität der Branche im internationalen Vergleich relativ hoch. Zum Stand der Regulierungsbemühungen hielt der Referent zunächst fest, dass der diskriminierungsfreie Netzzugang durch die Swissgrid definitiv eingeführt und gewährleistet sei. Das Ziel, dass jeder Verbraucher unabhängig von der nachgefragten Menge freien Zugang erhalte, sei zwar noch nicht erreicht. Jedoch sei der komplette Abbau der minimalen Konsumschwelle für die zweite Phase bereits im Gesetz festgehalten. Ebenso enthalte das Gesetz die Grundlage für die Liberalisierung des Grosshandelsmarktes. Damit seien im Bereich des Netzzugangs grosse Fortschritte gemacht und erforderliche Veränderungen eingeleitet worden. 8

9 Anders präsentiere sich die Lage hinsichtlich des staatlichen Einflusses im Elektrizitätssektor bzw. der Eigentümerstruktur der grössten Unternehmen. Nach wie vor seien diese Unternehmen weitgehend staatlich dominiert. Diesbezüglich sei die Schweiz verglichen mit dem Ausland im Rückstand. Eine derartige Eigentümerstruktur könne für neue Marktteilnehmer zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen, wenn politischer Einfluss auf staatlich dominierte Unternehmen ausgeübt werde. Zudem sei die Finanzierung der Infrastruktur gefährdet, wenn politisch motivierte Preissenkungen zur Rechtfertigung der Liberalisierung erfolgen. Die unternehmerische Trennung zwischen Übertragung und Produktion sei zwar mit dem Übergang des Eigentums am Übertragungsnetz auf die Swissgrid vollzogen worden. Dennoch seien die Verflechtungen zwischen den Wertschöpfungsstufen, insbesondere auch im Vergleich zum Ausland, noch immer sehr stark. Dadurch werde die Transparenz auf Kosten des Wettbewerbs eingeschränkt. Denn in der Wahrnehmung neuer Marktteilnehmer würden starke Verbindungen zwischen Produktion und Übertragung ein Risiko darstellen Fazit Abschliessend hielt Martin Neff fest, dass die Schweiz im internationalen Vergleich zwar aufgeholt habe, die Restriktivität der Regulierung jedoch nach wie vor relativ hoch sei und weiterhin grosse Hindernisse für den Wettbewerb vorliegen würden. Um dies zu verbessern, seien nun alle Stakeholder aus der Wirtschaft und der Politik gefordert Stromwirtschaft Back to the Roots! Schweizer Strom für Schweizer Konsumenten RA Werner Marti, IG - Strom In seinem Vortrag mit dem Obertitel "Back to the Roots" betonte Werner Marti sogleich, dass die Forderung seines Titels nicht mit Stillstand oder Rückschritt in Verbindung zu setzen sei. Vielmehr wolle er darauf hinweisen, dass es für die zukünftige Entwicklung der Stromwirtschaft Alternativen gebe, welche auf deren Wurzeln basierten. Bezug nehmend auf den Titel der Veranstaltung legte er dar, dass es nach seinem Verständnis gefährlich sein könne und zu Kurzschlüssen führe, wenn der Funke springe Entwicklung und Aufgabe der Stromwirtschaft In einleitenden Worten zum Ursprung und der Entwicklung der Stromwirtschaft wies der Referent insbesondere darauf hin, dass nach der ersten privat finanzierten Pionierphase das Gemeinwesen zum wichtigsten Treiber der Elektrifizierung geworden sei. Im Anschluss daran verdeutlichte er mit einer Grafik, wie unübersichtlich die Eigentumsverhältnisse mittlerweile aufgrund der starken Vernetzung innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette geworden seien. 14 Er hielt fest, dass sich bei genauer Betrachtung jedoch zeige, dass die Stromwirtschaft nach wie vor zu 80 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei und dementsprechend den Kurs bzw. die Eignerstrategie bestimmen könne bzw. zu bestimmen hätte. Eine solche Strategie, die festhalte, wo die Reise hin solle, sei für ihn - anders als im Beispiel der Swisscom - nicht erkennbar. Ansätze dazu würden lediglich darauf hinzeigen, dass die Kantone, wie der Fall der 14 Abrufbar unter < 9

10 Konzessions-Neuvergabe an das Kraftwerk Ryburg Schwörstadt im Kanton Aargau belege, versucht seien, möglichst viel Profit aus ihren Eigentumsanteilen herauszuholen und dies auf Kosten der Konsumenten. Zu den Aufgaben der Stromwirtschaft hielt Werner Marti fest, dass sich der Bund und die Kantone gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung insbesondere für eine ausreichende, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung einzusetzen haben. Anschliessend wies er auf den ihm diffus erscheinenden Artikel 4 Absatz 2 des Energiegesetzes hin. Gemäss diesem sei die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft und der Bund und die Kantone seien verpflichtet, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen könne. Wie er jedoch dargelegt habe, sei die Energiewirtschaft ja gerade die öffentliche Hand. Unabhängig davon könne als Quintessenz festgehalten werden, dass die Stromversorgung dem volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse zu dienen habe. Die Energieversorgung sei überwiegend in der öffentlichen Hand und gehöre entsprechend uns allen. Zudem habe sie den Auftrag, allen Schweizer Endverbrauchern jederzeit genügend Strom in der erforderlichen Qualität zu einem angemessenen Preis zu liefern Strom als Wirtschaftsfaktor In Bezug auf die Bedeutung der Strombranche wies der Referent zunächst darauf hin, dass die Stromwirtschaft mit ca. 20'000 Beschäftigten gemessen an der Gesamtbeschäftigung von rund 3.3 Mio. Arbeitnehmern ein eher untergeordneter Arbeitgeber sei. Die zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung ergebe sich demgegenüber aus der direkten Abhängigkeit praktisch aller Branchen von einer zuverlässig funktionierenden und erschwinglichen Stromversorgung. Zudem sei die Stromversorgung bei einem Gewinn von 2 Mia. CHF pro Jahr für ihre Eigentümer eine veritable Cash-Cow. Unter Hinweis auf die Korrelation zwischen dem Anstieg des Bruttoinlandprodukts und dem Anstieg des Stromverbrauchs, betonte er, dass die Bedeutung in Zukunft noch grösser werde. Des Weiteren zeigte Werner Marti auf, dass derzeit beinahe so viel Strom ein- und ausgeführt, wie in der Schweiz produziert und verbraucht werde. Dies belaste das von den Konsumenten bezahlte Übertragungsnetz und verteuere die Grenzauktionen. Die Folge der Kosten für diese Grenzauktionen sei eine Abschottung des Marktes. Denn bei Drittangeboten mit Lieferung aus der Schweiz würden diese immer mit eingerechnet. Schliesslich verhindere ein über dem Börsenpreis der EEX liegende Schweizer Marktpreis im Ergebnis Marktaktivität. Der Referent führte weiter aus, dass die Geschichte der Elektrifizierung der Schweiz einzigartig und von visionärem Geist geprägt sei. Die Vision der Gründerzeit sei zwar realisiert, doch seien die Produktion und die Übertragung seit kurzem an ihre Grenzen gestossen. Die Ausgangslage der Schweiz als Stromdrehscheibe in Europa sei einmalig. Diese könne genutzt werden, wenn alle profitieren. Dazu bedürfe es einer plausiblen und gemeinsamen Vision zur zukünftigen Stromversorgung, von der alle profitieren. Das Ziel müsse deshalb eine zuverlässige und günstige Stromversorgung für die Schweizer Konsumenten sein. Aufgrund des Gesagten dränge sich die Frage auf, weshalb es nicht vorwärts in diese Richtung gehe. Als Gründe dafür nannte Werner Marti, dass die Verbundunternehmen nur an sich selbst denken würden, jeder möglichst viel aus der bereits amortisierten Infrastruktur herausholen und dazu noch ein eigenes neues Kraftwerk haben wolle, anstatt zu überlegen, was am besten für die Volkswirtschaft sei. Die Konsumenten 10

11 seien demgegenüber nicht bereit, den Marktpreis der Börse Leipzig plus die Grenzauktionen zu bezahlen, da sie die bestehende Infrastruktur bereits finanziert hätten. Zusammenfassend zeigte Werner Marti auf, dass trotz der eigentlich idealen Voraussetzungen schlechte Resultate erzielt worden seien. Die Stromwirtschaft habe die Marktöffnung für einen Preisschub genutzt, sodass im Ergebnis die Konsumenten die Kosten tragen würden und der Nutzen den Produzenten zufalle. Die Vorteile der Marktöffnung seien für den Konsumenten demzufolge nicht greifbar Herausforderungen in naher Zukunft Im letzten Teil seines Vortrags erklärte Werner Marti, dass die Schweizer Stromversorgung mitten in einer strategischen Weichenstellung sei. Insbesondere habe man die Fragen zu beantworten, ob die Stromversorgung in Schweizer Hand und dem Versorgungsauftrag verpflichtet bleiben solle und ob der Gewinn der Stromwirtschaft höher gewichtet werde als der Standortvorteil und damit der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen. Anschliessend hielt er fest, dass das volkswirtschaftliche Optimum nur dann erreicht sei, wenn sowohl Produzenten, Verteiler und Konsumenten gleichermassen profitieren. Diesbezüglich fehle es jedoch an einer klaren Strategie, welche die Endkonsumenten und Stimmbürger einbeziehe und von ihnen unterstützt werde. Der Referent forderte deshalb, dass die Schweiz ihre strategisch günstige Lage im europäischen Stromverbund systematisch ausbauen und gezielt nutzen solle. Das Ziel könne nicht die Gewinnmaximierung der Stromunternehmen zu Lasten der inländischen Konsumenten sein, sondern der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen, der zu einem Standortvorteil für alle führen müsse. Die Konzeption der zukünftigen Stromversorgung könne dementsprechend nicht der Stromwirtschaft alleine überlassen werden. Das Konzept müsse für alle gleichermassen von Nutzen sein und brauche deshalb das Einverständnis des Souveräns. Die Partikulärinteressen müssten seiner Ansicht nach hinter die Interessen des Gemeinwohls zurücktreten, in demselben Geist wie zu Beginn der Elektrifizierung des Landes. Ein Ausbau werde vom Souverän nur unterstützt, wenn er von den Vorteilen der zentralen Lage der Schweiz und der günstigen Produktionskapazitäten profitiere. Im Einzelnen verlangte Werner Marti, dass der Bund und die Kantone verpflichtet werden, den Schweizer Endkonsumenten gestehungskostenbasierten Strombezug zu ermöglichen. Darüber hinaus sei den Schweizer Konsumenten der Zugang zu den Produktionskapazitäten mit langfristigen Lieferverträgen und direkten Beteiligungen zu ermöglichen. Schliesslich solle mit der Revision der Wasserrechtsgesetzgebung sichergestellt werden, dass bei der Erneuerung der Konzessionen den Konsumenten für ihren Eigenbedarf eine prozentuale Beteiligung verbunden mit dem Anspruch auf Beteiligungsenergie zukomme. Somit sei der Konsument nicht mehr Spielball der Politik und könne dennoch alle Vorteile behalten Gibt es Alternativen zur Liberalisierung? Philippe Virdis, Generaldirektor und Verwaltungsrat Groupe E Einleitung Im vierten und letzten Referat der Tagung erklärte Philippe Virdis einleitend, dass es bereits ein Jahr nach der teilweisen Marktöffnung Zeit für die ersten Feststellungen sei. Im Allgemeinen herrsche Unzufriedenheit und die Regulierungsbehörde habe zu viel Arbeit. Die hohen Erwartungen an die Liberalisierung seien in 11

12 verschiedener Hinsicht nicht erfüllt worden. Zunächst hätten nur wenige, d.h. ungefähr 1% der Endverbraucher ihren Lieferanten gewechselt. Ebenso wenig sei es zu einer generellen Senkung der Preise gekommen. Zu guter Letzt fehle es aufgrund der zahlreichen laufenden Verfahren vor der Regulierungsbehörde und der vom Bundesrat geplanten Anpassung des rechtlichen Rahmens für das Jahr 2014 wieder an der notwendigen Rechtssicherheit und Stabilität. All dies führe zu den grundsätzlichen Fragen, ob die Liberalisierung gescheitert sei und ob nach Alternativen gesucht werden müsse. In Bezug auf die fehlende Preissenkung zeigte der Referent auf, dass das Preisniveau für das Segment "Industrie", d.h. für die Grossverbraucher, nahe bei jenem der Nachbarländer liege im Vergleich zum durchschnittlichen Preis in den EU-Mitgliedstaaten sei es sogar tiefer. Die Tatsache, dass die Preise bereits auf einem niedrigen Niveau seien, erkläre zum Teil, wieso sich die Preise nach der Liberalisierung wenig bewegt hätten. Schliesslich müsse auch beachtet werden, dass die Nachfrage weiter gewachsen sei und das Angebot nicht einfach durch den Bau neuer Kraftwerke erhöht werden könne Ein unumgänglicher Europäischer Kontext Genauso wie die vorangegangenen Referenten unterstrich Philippe Virdis die Bedeutung des EU- Binnenmarktes und der Funktion der Schweiz innerhalb desselben. Er zeigte auf, dass der in der EU vor zehn Jahren begonnene Marktöffnungsprozess die Schweiz in verschiedener Hinsicht beeinflusse. Einerseits sei die Schweiz physisch vom europäischen Markt abhängig und spiele mit ihrem an die europäischen Netze angeschlossenen Netz eine wichtige Rolle als Drehscheibe. Andererseits werde die EU die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen dazu zwingen, den gemeinschaftlichen Besitzstand, wozu auch der Energiebereich gehöre, als solchen zu übernehmen. Möglicherweise werde dies sogar mit einem Zugangsrecht der europäischen Akteure auf den Schweizer Markt verbunden sein Alternativen zur Liberalisierung? Im Hauptteil seines Referats erklärte Philippe Virdis, dass es grundsätzlich drei Modelle für den Strommarkt gebe. Er hielt fest, dass neben dem Monopol und dem freien Markt, welche die beiden Extreme in Bezug auf den Öffnungsgrad darstellen würden, der regulierte Markt die Mittelstufe einnehme. In einem ersten Schritt ging der Referent auf die Eignung des Monopols für die verschiedenen Teilbereiche der Stromwirtschaft ein. Dabei legte er zunächst dar, dass Monopole im Netzbereich durchaus sinnvoll und notwendig seien. Denn durch das natürliche Monopol könne der Bau von Parallelnetzen und so die volkswirtschaftlich nachteilige Mehrfach-Bezahlung der hohen Fixkosten vermieden werden. Zudem sei der Verantwortungsbereich des Monopolinhabers klar abgesteckt, der diskriminierungsfreie Zugang aller Stromlieferanten sichergestellt und es entstünden weniger Probleme in der Raumplanung. Das Monopol sei darüber hinaus notwendig um die Versorgungssicherheit und die Entwicklung und den Ausbau der Verbundnetze sicherzustellen, weshalb in diesem Bereich andere Prinzipien gelten würden als im freien Markt, wo nur in rentable Projekte investiert werde. Demgegenüber sei das Monopol für die Bereiche Produktion und Vertrieb nicht geeignet. Im Allgemeinen werde die Bildung eines Monopols nicht als Garant für eine dynamische, effiziente und innovative Geschäftstätigkeit angesehen, welche in diesen Bereichen jedoch erforderlich sei. Aufgrund des Einflusses der EU werde die Monopolbildung ohnehin stark begrenzt, da damit für die Schweiz ein hohes Risiko der 12

13 Isolation verbunden wäre. Zudem widerspreche die Monopolbildung im Vertrieb und der Produktion dem heutigen Rechtssystem, welches die Wirtschaftsfreiheit von Handel und Industrie garantiere. Im Anschluss daran erklärte Philippe Virdis, dass die Ausführungen zum Monopol bereits aufgezeigt hätten, dass auch der freie Markt keine Alternative für die Stromwirtschaft sei. Dies ergebe sich auch aus der Besonderheit des Produkts Strom. Es handle sich dabei nicht um eine Ware wie jede andere, sondern befriedige ein Grundbedürfnis und sei dementsprechend ein lebensnotwendiges Gut, welches im Rahmen des Service Public für alle zugänglich und garantiert sein müsse. Schliesslich sei auch das Weiterbestehen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft im freien Markt nicht garantiert. Zusammenfassend hielt der Referent fest, dass das Monopol ebenso wenig wie der freie Markt geeignet seien, den Service Public, die Marktdynamik und das wirtschaftliche Wachstum, den Fortbestand der Investitionen, die Versorgungsqualität und die EU-Kompabilität miteinander zu vereinen. Dementsprechend verbleibe als letzte Alternative nur noch der regulierte Markt. Eine gute Marktregulierung im Bereich der Netze müsse jedoch verschiedene Bedingungen einhalten. Insbesondere brauche es ein Netzvergütungsmodell, welches die Fortsetzung der Investitionen sowie die Erneuerung garantiere. Zudem sei auch ein Anreizsystem notwendig, welches zu mehr Performance führe, damit die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen könne. Zum Bereich der Produktion und des Vertriebs von Strom hielt Philippe Virdis fest, dass ein genügendes Angebot unter drei Voraussetzungen garantiert werden könne. Zum einen seien die langfristigen Investitionen in der Elektrizitätsindustrie zu schützen. Zweitens brauche es ein Selbstregulierungssystem des Marktes, in welchen der Marktpreis als Referenzpreis zu gelten habe, ohne eine preisliche Höchstbegrenzung. Drittens müsse der Markt vom Regulator flüssiger gemacht werden, indem die Produzenten dazu bewegt oder allenfalls gezwungen werden, ihre überschüssige Produktion in der Schweiz anstatt im Ausland zu tiefen Preisen zu verkaufen. Die Sicherstellung eines genügenden Angebots solle aber auch begleitet werden durch die Verminderung bzw. Beibehaltung der Nachfrage, indem die Öffentlichkeit für die Problematik sensibilisiert werde. Schliesslich müsse der Regulator auch das Smart Grid bzw. Smart Metering fördern und deren Kosten in die Berechnung der Netznutzungsentgelte integrieren. 13

14 3. Teil: Panel (Auszüge) Leitung: Prof. Dr. Patrick Krauskopf und Gabriela Weiss In der Diskussionsrunde im zweiten Teil der Tagung wurde den Teilnehmern zunächst Gelegenheit geboten, zu den Referaten Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran gingen die Experten auf die Fragen aus dem Publikum ein Stellungnahmen zu den Referaten Dr. Ralf C. Schlaepfer: Als erster hatte Dr. Ralf Schlaepfer das Wort. Seiner Meinung nach seien gewisse wichtige Fragen in den Referaten zu wenig thematisiert worden. Er wies insbesondere auf die starke Zersplitterung der Branche hin. In der Schweizer Stromwirtschaft seien gleich viele Unternehmen tätig wie im gesamten deutschen Markt, welcher innerhalb der EU am meisten Unternehmen aufweise. Dies sei wohl auf den nach wie vor vorherrschenden "Kantönli- bzw. Städtligeist" zurückzuführen. Man müsse sich fragen, ob dies noch lange weitergeführt werden könne und ob dies Sinn mache. Weitere wichtige Fragen seien im Bereich der Eigentumsverhältnisse zu beantworten. Namentlich müsse aufgrund der fast einzigartig langen Investitionszeiträume von durchschnittlich 50 Jahren nach Lösungen gesucht werden, wie eine langfristige Planung und Versorgung sichergestellt werden könne, wenn auf der Eigentümerseite Zeiträume von zwei Jahren bis zur nächsten Wiederwahl massgebend seien. Eine Studie von PricewaterhouseCoopers habe schliesslich auch gezeigt, dass die Bereitschaft zum Verkauf von 14

15 Beteiligungen vorhanden wäre. Das Vorhaben scheitere jedoch aufgrund der politischen Konflikte über die Verwendung der daraus entstehenden Einnahmen. Prof. Martin V. Künzli: Auch Professor Künzli hielt fest, dass seines Erachtens ein wichtiger Aspekt zu wenig berücksichtigt worden sei. Für ihn stehe die Ökologie bzw. die Nachhaltigkeit an erster Stelle. In der aktuellen Situation, in welcher fossile Brennstoffe zu Ende gingen und die alternative Energie noch zu teuer sei, um im Markt zu bestehen, fehle es an konkreten Ansätzen, wie die unausweichliche Umstellung auf andere Energiequellen umgesetzt und sichergestellt werden könne. Professor Künzli zeigte sich auch besorgt darüber, dass die Beteiligung des Staates an den Stromunternehmen in Frage gestellt werde. Unternehmen, welche für derart sensible Bereiche wie die Grundversorgung zu sorgen hätten, dürften seiner Meinung nach nicht wie eine Ware an der Börse gehandelt werden. Dr. Iris Vasbender: Angesprochen auf die Erfahrungen in Deutschland und der EU erklärte Iris Vasbender, dass die Liberalisierung im EU-Binnenmarkt bereits vor über zehn Jahren lanciert worden sei und man dementsprechend schon vieles hinter sich habe. Andererseits befinde man sich in gewissen Bereichen noch immer mittendrin. Mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen dritten Liberalisierungspaket, welches von den Mitgliedstaaten spätestens im März 2011 umgesetzt werden müsse, sei nun eine über die buchhalterische Trennung hinaus gehende Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Tätigkeitsbereichen beschlossen worden. Diesbezüglich gab sie zu bedenken, dass es für ein Unternehmen, welches im regulierten Bereich tätig ist, aufgrund der hohen Investitionen enorm schwierig sei, wieder herauszukommen. Man müsse sich in Bezug auf die angeordnete Entflechtung die Frage stellen, wer abgesehen von den vertikal integrierten Grosskonzernen überhaupt in der Lage sei, die riesigen Investitionen auf sich zu nehmen. Zur Beziehung zwischen Liberalisierung und niedrigen Preisen erläuterte Iris Vasbender, dass die Preise in Deutschland im Jahre 1998 als Folge der Liberalisierung stark gesunken seien, sodass die Deckung der Kosten für viele Unternehmen nicht mehr möglich gewesen sei. Dies habe zu einer Konsolidierung und einer Preissteigerung geführt. Mittlerweile werde ein Teil der Strompreise durch die Börse bestimmt und darüber hinaus sei auch rund 40 Prozent des Preises durch Steuern und Abgaben bestimmt, sodass der Einfluss der Konzerne eingedämmt worden sei. Andreas Münch: Der einzige Vertreter eines Stromabnehmers im Panel, Andreas Münch, hielt fest, dass seine Zufriedenheit mit der aktuellen Situation beschränkter Natur sei. Mit einer Verbrauchsmenge von rund einem Achtel der 15

16 Produktion eines Kernkraftwerks sei der Strom für die Migros existenziell wichtig. Die Preiserhöhung von zehn Prozent müsse sie über die Nettomarge zahlen, sodass rund 500 Millionen Joghurts verkauft werden müssten, um die Erhöhung wieder auszugleichen. Seiner Ansicht nach bestehe die Liberalisierung nur auf dem Papier. Es existiere kein Markt. Migros habe zwar grundsätzlich die Möglichkeit, eigene Kraftwerke zu bauen, aber sie wäre im Endeffekt chancenlos Diskussion der Fragen aus dem Publikum (Auszüge) Werner Marti: Zunächst reagierte Werner Marti auf eine Stellungnahme aus dem Publikum zu seinem Vorschlag, Produktionskapazitäten an die Bevölkerung zurückzugeben, obwohl die öffentliche Hand ja bereits zu 80 Prozent daran beteiligt sei. Er betonte, dass es hier in der Tat falsch wäre von Verstaatlichung zu sprechen, vielmehr gehe es darum eine richtige Eignerstrategie zu entwickeln und nicht einfach möglichst viel Profit zu generieren mit einer Art Steuer ohne demokratische Legitimation. Die Konsumenten sollten seiner Meinung nach die Preise bestimmen können. Heute bezahle der Konsument zweimal, denn mit den früheren Preisen seien die jetzt abgeschriebenen Anlagen bereits bezahlt worden. Den Konsumenten als Eigentümern müsse es deshalb ermöglicht werden, Strom basierend auf den Gestehungskosten zu beziehen. Andreas Münch: Auf die Frage, ob eine Beteiligung an einem Kraftwerk für Migros eine denkbare Lösung darstelle, antwortete Andreas Münch, dass die Beteiligung an Produktionskapazitäten mit einer Art Dividende in Form von Bezugsrechten zu Gestehungskosten grundsätzlich ein mögliches Modell wäre. Er wies jedoch darauf hin, dass es aufgrund der etwa 1'400 Standorte der Migros nicht genüge, sich beispielsweise nur am Kraftwerk Beznau zu beteiligen. Denn schliesslich müsse der Strom auch noch in der ganzen Schweiz transportiert und verteilt werden, was zusätzlich hohe Kosten verursachen würde. Die einzige Lösung sei für ihn dementsprechend ein wirklich funktionierender offener Markt. Martin Neff: Angefragt nach möglichen Ansatzpunkten für eine verbesserte Regulierung wies Martin Neff auf die Bedeutung der Transparenz hin, welches eines der für ihn entscheidendsten Kriterien sei. Alle Beteiligten müssten seines Erachtens Zugang zu den notwendigen Informationen haben und andererseits müssten diese auch verständlich sein. Insbesondere in den Bereichen der vertikalen Integration müsse der Informationsstand aller Beteiligten gleich sein. Es zeige sich jedoch, dass es gegenwärtig noch an dieser Voraussetzung und vor allem an der Preiskenntnis der Endverbraucher fehle. 16

17 Philippe Virdis: In Bezug auf die Entwicklungen im Bereich der sauberen Energien, betonte Philippe Virdis, dass die Strompreise in naher Zukunft, insbesondere in der EU, unabhängig von neuen Technologien viel höher sein würden und sich dieser Preisanstieg im Budget für den Warenkorb der Haushalte bemerkbar machen werde. Die Entwicklung und der Einsatz neuer Technologien werde noch mehr Kosten verursachen, auch wenn die bestehenden Anlagen schon abgeschrieben seien. Anhand der Fakten eines eigenen "Clean- Tech-Projekts" zeigte er schliesslich auf, dass zur Produktion einer bestimmten Menge an Energie in einem Wasserkraftwerk ungleich viel höhere Kosten anfallen würden als in einem Kernkraftwerk. Carlo Schmid-Sutter: Zur Thematik der Privatisierung der Stromwirtschaft hielt Carlo Schmid-Sutter fest, dass der Gesetzgeber klar der Auffassung sei, dass die Swissgrid nie in die Hände von ausländischen Börsenspekulanten fallen dürfe. Auch er sei der Meinung, dass die Eigentümerschaft der Kantone grundsätzlich beibehalten werden solle. Denn es handle sich um eine zentrale Infrastruktur, die nicht den Kaufs- bzw. Verkaufsverhandlungen von privaten Investoren überlassen werden könne. 4. Teil: Abschluss Dr. Olivier Schaller, Vize-Direktor der Wettbewerbskommission In seiner mittlerweile zum festen Bestandteil der Ateliers gewordenen pointierten Zusammenfassung stellte Olivier Schaller fest, die Tagung habe aufgezeigt, dass es für die komplexe Stromwirtschaft keine einfachen Lösungen gebe. Der Gesetzgeber sei nun gefordert und habe die richtigen Schlüsse aus den Erfahrungen der ersten Phase der Marktöffnung zu ziehen. Er schloss die Veranstaltung mit dem Hinweis auf das nächste atelier zur Thematik der vertikalen Abreden, welches am 4. Mai 2010 stattfinden wird Das Programm dazu ist abrufbar unter < 17

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