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1 Verbandsgemeinde BAD MARIENBERG ideenreich.natürlich.erfrischend. Jahrgang 31 FREITAG, 22. APRIL 2016 Nummer 16 Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Stadt Bad Marienberg, Bölsberg, Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. Kirburg, Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth, Unnau. Internet:

2 Wäller Blättchen 2 Nr. 16/2016 NOTRUFE / BEREITSCHAFTSDIENSTE Überfall - Polizei Notrufnummer der Feuerwehr und Rettungsdienst Notarzt Rettungsdienst - Krankentransport (kein Notruf ) Giftnotzentrale Tel.: / oder / Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftsdienstzentrale Hachenburg Standort: DRK Krankenhaus Hachenburg, Alte Frankfurter Str. 10, Hachenburg, Telefon: (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Feiertag durchgehend geöffnet Versorgungsgebiet: Alle Orte unserer Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer / zu den üblichen Telefontarifen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Augenärzte Der augenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer 0180/ zu erreichen. Tierärzte Im Notfall ist der zuständige Tierarzt unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes zu erfragen. Notdienst-Apotheken Unter den folgenden Rufnummern werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung Ihres Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt: Plz (0,14 /pro Minute) vom Festnetz Plz (max. 0,42 /Mon.) Mobilfunknetz: Wählen Sie einfach eine der o.g. Notdienstnummern und anschließend sofort die Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur (z.b. für Bad Marienberg ). Der aktuelle Notdienstplan ist auch auf der Internetseite der Landesapothekerkammer jederzeit abrufbar. Ein Apothekenotdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr. Rettungsdienst/Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald Servicenummer aus allen Ortsnetzen Entstörungsdienste Wasser- und Klärwerk Bei Störungen in der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung ist der Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke Tag und Nacht zu erreichen unter den Rufnummern für das Wasserwerk / für das Klärwerk / Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Stromversorung / Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der evm-gruppe Kabel-TV/Internet / KEVAG Telekom GmbH Sozial- und Pflegedienste - Anzeige - Pflegedienst Weingarten GmbH Mittelgasse 1, Rennerod Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege 24 Stunden erreichbar: Grundpflege / Behandlungspflege - Häusliche Betreuungsangebote - Hauswirtschaft, Menüservice - Kostenlose Pflegeberatung - Außerklinische Intensivpflege / Heimbeatmung - Anzeige - DRK-Sozialstation Westerwald Kompetentes Pflegeangebot aus einer Hand Häusliche Krankenpflege, HausNotruf, MenüService, Behinderten-Fahrdienst Bornwiese 1, Bad Marienberg / Mobiltelefon (24-Std. Rufbereitschaft) / Behinderten-Fahrdienst (Bestellungen: Mo.-Do Uhr - Fr Uhr) - Anzeige - Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg Häusl. Krankenpflege, Verhinderungspflege, Pflegenachweise nach 37.3 SGB XI, Pflegeberatung & Kurse, Demenz-/Seniorenbegleitung, Hausnotruf, etc. Pflegetherapeutin Wunde (ICW) - Wundmanagerin 35 Jahre Erfahrung - Wir sind da, wenn Sie uns brauchen - Rufen Sie an! 24 Stunden erreichbar unter...tel.: 02662/ Anzeige - Häuslicher Pflegedienst Klaus-Günter Balzer Pflegeversicherung, Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst, kostenlose Pflegeberatung, Pflegenachweis nach 37,3 SGB XI, Krankenhausnachsorge, Urlaubs-/Verhinderungspflege, 24-Stunden-Bereitschaft Erreichbar rund um die Uhr unter Telefon: 02661/ (Neunkhausen); 02662/ (Hachenburg); Mobil: 0171/

3 Wäller Blättchen 3 Nr. 16/ Anzeige - Ambulanter Pflegedienst Klose Mühlenstraße 18, Seck Der familiäre Pflegedienst im Westerwald Rund um die Uhr im Einsatz oder erreichbar: Telefon: /90294 oder / Anzeige - Mobili Pflegeteam Hof Alltagshilfe und Krankenpflege, 24 Std / Anzeige - Ambulantes Pflegeteam Vital GmbH Pflegeberatungs- und Entlastungszentrum Theis Gemeinsam sind wir stark! Heike Theis & Team - ambulante Krankenpflege u. medizinische Versorgung - ambulante Betreuung nach 45 - hauswirtschaftliche Leistungen - Vermittlung von Senioren-WG Plätzen Lindenstraße 9, Pottum / Anzeige - Seniorengarten Alte Schule mit dem ideecafé, ErzählCafé und StrandCafé Solitäre Tagespflegeeinrichtung zur Entlastung pflegender Angehöriger - Qualifizierte Betreuung und pflegerische Versorgung - Hauseigener Fahrdienst (Jetzt NEU: Rollstuhlfahrten!) Heike Theis & Team Schulstraße 20, Pottum Beratungsdienste Kinderschutzdienst Westerwald - Deutsches Rotes Kreuz Fachdienst für misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche und deren Angehörige Tel.: / Unsere telefonischen Sprechzeiten sind: montags, dienstags und donnerstags... von bis Uhr Pflegestützpunkt Bad Marienberg Beratung für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, sowie deren Angehörigen Kostenlos und neutral informieren wir Sie im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zuhause über medizinische und pflegerische Leistungen sowie Angebote in der Region. Bei Rechtsfragen arbeiten wir mit der Verbraucherzentrale von Rheinland-Pfalz zusammen. Bei uns erhalten sie Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Beratungsstellen finden sie in jeder Verbandsgemeinde des Landes Rheinland/-Pfalz. Unsere Beratungsstelle im Bad Marienberg befindet sich in der Bornwiese Bad Marienberg Ihre Ansprechpartner sind: Gabi von Albert, Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Telefon Mobil gabi.von-albert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Kurt Minge, Pflegeberater, Telefon Mobil kurt.minge@pflegestuetzpunkte.rlp.de Termine nach Vereinbarung Büchereien Stadtbücherei Bad Marienberg Büchting 3, Telefon: buecherei@bad-marienberg.de Öffnungszeiten: Montag: Uhr Mittwoch: Uhr Mittwoch: Uhr Freitag: Uhr An den Brückentagen 6. und 27. Mai bleibt die Bücherei geschlossen. Unser Buch der Woche Cilla und Rolf Börjlind: Die Strömung In den Wäldern von Schonen im südlichen Schweden kommt es zu einem entsetzlichen Verbrechen. Ein kleines Mädchen wird ermordet, als es friedlich spielend im Sandkasten sitzt. Ein familiärer Hintergrund? Doch zwei Tage später der zweite Kindermord, diesmal in der Nähe von Stockholm. Was verbindet die beiden Fälle? Schnell fällt der Verdacht auf eine rassistische Gruppierung, die beide Elternpaare zuvor offen bedroht hat. Aber ist es wirklich so einfach? Und warum tauchen gerade jetzt Hinweise auf einen alten, nie geklärten Mord an einer hochschwangeren Edelprostituierten auf? Olivia Rönning, eine junge, ehrgeizige Polizistin, und Tom Stilton, ein einst berühmter Kommissar, sind aus jeweils ganz persönlichen Gründen an der Aufklärung dieser Verbrechen interessiert. Sie kommen einer Geschichte auf die Spur, wie sie verquerer und abscheulicher nicht sein könnte Dieses und viele weitere, spannende Bücher warten darauf, von Ihnen gelesen zu werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ev. Öffentliche Bücherei Hof in den Gemeinderäumen der Kirche (Eingang vom Kirchweg) geöffnet: donnerstags von 17 bis 18 Uhr Buchvorstellung Christina Baker Kline Der Zug der Waisen New York, 1929: Mit neun Jahren verliert Vivian Daly, Tochter irischer Einwanderer, bei einem Wohnungsbrand ihre gesamte Familie. Gemeinsam mit anderen Waisen wird sie kurzerhand in einen Zug verfrachtet und in den Mittleren Westen geschickt, wo die Kinder auf dem Land ein neues Zuhause finden sollen. Doch es ist eine Reise ins Ungewisse, denn nur die wenigsten von ihnen erwartet ein liebevolles Heim. Und auch Vivian stehen schwere Bewährungsproben bevor... Erst viele Jahrzehnte später eröffnet sich für die inzwischen Einundneunzigjährige in der Begegnung mit der rebellischen Molly die Möglichkeit, das Schweigen über ihr Schicksal zu brechen. Gemeindebücherei Langenbach b. K. Hauptstraße 16 Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr Adresse: buecherei.langenbach@gerthold.de Tel.: / Lesenswert Iny Lorenz Die steinerne Schlange Germanien im Jahre 213 nach Chr. Die junge Gerhild, Tochter eines Stammesfürsten, ist eine mutige und standesbewusste Frau. Als der römische Statthalter Quintus ihren Stamm aufsucht und sie zur Geliebten fordert, sind ihre beiden Brüder zu ihrem Entsetzen damit einverstanden. Sie will sich jedoch nicht in ein Schicksal fügen, das gleichbedeutend mit Sklaverei ist, und verlangt, dass der Römer um sie kämpfen soll. Da sie ahnt, dass ihre Brüder den Römer gewinnen lassen wollen, tritt sie selbst gegen ihn an.

4 Wäller Blättchen 4 Nr. 16/2016 Was niemand für möglich gehalten hätte, geschieht: Die junge Frau siegt und blamiert Quintus damit vor ihrem Stamm und seinen eigenen Leuten. Der Römer will seine Niederlage nicht hinnehmen und sinnt auf Rache. Für Gerhild beginnt damit ein verzweifelter Kampf ums Überleben. Kathryn Taylor Daringham Hall - Das Erbe Eine schicksalshafte Begegnung, ein lang verborgenes Geheimnis, ein verlorenes Erbe. Die Familienverhältnisse auf Daringham Hall im malerischen East Anglia geraten durcheinander, als der IT-Unternehmer Ben Sterling auf dem Gut auftaucht. Denn Ben ist der eigentliche Erbe - und nun sinnt er auf Rache an der Familie, die seine Mutter so schlecht behandelte. Doch dann verliert er durch einen Überfall das Gedächtnis und gewinnt einen ganz anderen Blick auf Daringham Hall und seine Bewohner. Als er sich auch noch leidenschaftlich in die Tierärztin Kate verliebt, weiß Ben nicht mehr, was er tun soll. (Band 1 / Die Entscheidung Band 2 / Die Rückkehr Band 3) Barry Jonsberg Das Blubbern von Glück Hier kommt Candice Phee! 12 Jahre alt, wunderbar ehrlich und ein bisschen... anders. Und auch wenn viele sie nicht auf Anhieb verstehen Candice hat ein riesiges Herz. Sie ist entschlossen, die Welt glücklich zu machen. Nur leider ist das gar nicht so einfach... Denn wohin Candice auch sieht an jeder Ecke lauert das Unglück. In ihrer Familie, die früher vor Glück geblubbert hat, spinnt sich neuerdings jeder in seinem eigenen Leid ein. Ihr superkluger Freund Douglas Benson versucht seit Langem vergeblich, in eine andere Dimension zu reisen. Und ihr Haustier, Erdferkel Fisch, hat womöglich eine ernsthafte Identitätskrise. Candice macht sich ans Wunderwerk, um jedem Einzelnen von ihnen zu helfen. Und wie sie das schafft und zum Schluss wirklich jeder um sie herum ein dickes Stück glücklicher ist, das ist das Allerwunderbarste an ihrer Geschichte. (ab 10 Jahren / Ein wirklich wunderbares Buch, was auch die Erwachsenen lesen sollten. Ein Buch, das jeden Leser glücklich macht) Gemeindebücherei Neunkhausen Öffnungszeiten: Dienstag h h Donnerstag h h Micha Krämer: Tod in Rot (Westerwald- Krimi) Nina Morettis siebter Fall. Starb der Mann in dem roten Weihnachtsmannkostüm tatsächlich eines natürlichen Todes? Bereits einen Tag nach Einäscherung der Leiche bekommt Oberkommissarin Nina Moretti ein anonym verschicktes Paket. Der Inhalt, ein abgeschnittener Finger und ein Büschel Haare des Verstorbenen. Nina und ihr Team beginnen zu ermitteln. War der nette ältere Herr aus der Hippiekommune wirklich der, für den er sich ausgab? Hat den Mann etwa seine linksextreme Vergangenheit eingeholt? War er in den Siebzigern gar ein V-Mann des Verfassungsschutzes? Karin Slaughter: Pretty Girls März Nach einer Party kehrt die 19-jährige Julia nicht nach Hause zurück. Die eher halbherzig geführten Ermittlungen laufen ins Leere. Eine Leiche wird nie gefunden. Weder die Eltern noch die beiden Schwestern der Vermissten werden je mit dem Verlust fertig. Vierundzwanzig Jahre später erschüttert eine brutale Mordserie den amerikanischen Bundesstaat Georgia. Und die frisch verwitwete Claire ist vollkommen verstört, als sie im Nachlass ihres verstorbenen Mannes brutales Filmmaterial findet, in dem Menschen ganz offensichtlich vor der Kamera auf grausame Weise ermordet werden. Eines der Opfer glaubt sie zu erkennen. Doch was hatte ihr verstorbener Mann damit zu tun? Wer war der Mensch wirklich, den sie über zwanzig Jahre zu kennen glaubte? Claire begibt sich auf eine lebensgefährliche Spurensuche, die sie immer dichter an eine unfassbare Wahrheit führt. Und an den eigenen Abgrund. Kath. Öffentliche Bücherei Nistertal Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Während der Öffnungszeiten sind wir telefonisch unter der Telefonnummer zu erreichen und ab sofort auch per buecherei-nistertal@freenet.de oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage Verzellcher und mehr - Erzählcafé für Erwachsene 26. April Uhr - in Nistertal - Bücherei - mit Kristina Bell und Uhr Unnau - Ev. Kirche - mit Elisabeth Dornette-Bieda. Im Erzählcafé werden lustige oder auch spannende Kurzgeschichten von den Vorlesepatinnen der Bücherei vorgelesen, aber es bleibt auch Zeit zum Erzählen, eigene Lieblingsbücher können mitgebracht oder Lieblingsgeschichten selbst erzählt werden und natürlich gibt es - wie es sich für ein Café gehört, Kaffee und Gebäck. Die Erzählcafés in Unnau und Nistertal sind für alle, die Spaß am Erzählen und beim Vorlesen von Geschichten haben, geöffnet. Schauen Sie einfach einmal vorbei Wir freuen uns auf Sie alle. Gemeindebücherei Norken geöffnet: Dienstag 18 bis 19 Uhr Neue Kriminalromane Sandra Brown: Eisige Glut Albträume und Schlaflosigkeit sind die ständigen Begleiter des Journalisten Dawson Scott. Bis er von einem Fall erfährt, der zur Story seines Lebens werden könnte. Ein Mann soll einen grausamen Doppelmord an seiner Frau und deren Geliebten verübt haben. Scott erhält einen entscheidenden Hinweis: Eines der Opfer, Jeremy Wesson, soll der Sohn

5 Wäller Blättchen 5 Nr. 16/2016 eines Terroristenpaares sein, das nie gefasst wurde. Auf eigene Faust beginnt Scott zu ermitteln und versucht, über die attraktive Amelia Nolan, Jeremys Exfrau, an Informationen zu gelangen. Was er schließlich aufdeckt, ist mehr als erschreckend. Susanne Thiesler: Und draußen stirbt ein Vogel Hasserfüllt beobachtet er die Autorin Rina Kramer bei ihrer Lesung. Jedes Wort von ihr macht ihn wütend. Sie hat ihn bestohlen, hat seine Ideen und Gedanken geraubt. Er reist ihr nach, findet sie in ihrem idyllischen Landhaus in der Toskana und mietet sich bei ihr ein. Wie ein harmloser Urlauber, aber bessern davon, sie zu vernichten. Rina ahnt nicht, was der eigentümliche Gast plant. Als sie endlich die Gefahr erkennt, ist es bereits zu spät. Karen Slaughter: Pretty Girls März 1991: Nach einer Party kehrt die 19-jährige Julia nicht nach Hause zurück. Die eher halbherzig geführten Ermittlungen laufen ins Leere. Eine Leiche wird nie gefunden. Weder die Eltern noch die beiden Schwestern der Vermissten werden je mit dem Verlust fertig. Vierundzwanzig Jahre später erschüttert eine brutale Mordserie den amerikanischen Bundesstaat Georgia. Und die frisch verwitwete Claire ist vollkommen verstört, als sie im Nachlasse ihres verstorbenen Mannes brutales Filmmaterial findet, in dem Menschen ganz offensichtlich vor der Kamera auf grausame Weise ermordet werden. Eines der Opfer glaubt sie zu erkennen. Doch was hatte ihr verstorbener Mann damit zu tun? Wer war der Mensch wirklich, den sie über zwanzig Jahre zu kennen glaubte. Claire begibt sich auf eine lebensgefährliche Spurensuche, die sie immer dichter an eine unfassbare Wahrheit führt. Und an den eigenen Abgrund. Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde

6 Wäller Blättchen 6 Nr. 16/2016

7 Wäller Blättchen 7 Nr. 16/2016 Aus den Gemeinden Stadt Bad Marienberg Samstag, :30 Uhr Seminar: Der eindimensionale Mensch Bad Marienberg, Marienberger Seminare, Zinhainer Weg 44 Eine Gesellschaft ohne Alternativen? Ganztagsseminar mit Prof. Dr. Friedhelm Decher Info und Anmeldung: Tel Sonntag, :30 Uhr Wanderung des Westerwaldvereins Bad Marienberg, Treffpunkt: Touristinfo, Wilhelmstr. 10 Wanderung auf dem Streuobstwiesenweg zur Baumblüte in Mülheim- Kärlich. Mit Einkehr. Streckenlänge ca. 9 km. Info und Anmeldung: Ingrid Wagner, Tel :00-18:00 Uhr Autosalon und verkaufsoffener Sonntag Bad Marienberg, Innenstadt Der Autosalon läutet traditionell das Frühjahr ein. Hier können Sie die neuesten Automodelle anschauen und mit den Händlern ins Gespräch kommen. Die Geschäfte sind ab 13:00 Uhr geöffnet. Dienstag, :00-12:00 Uhr Wochenmarkt Bad Marienberg, Marktplatz Zum umfangreichen Angebot gehören frisches Obst, Gemüse, Fisch, Textilien, Blumen und Backwaren. Wir gratulieren Am 23. April 2016 vollendet Frau Krimhilde Müller, Weidenstraße 15 ihr 92. Lebensjahr. Am 25. April 2016 vollendet Frau Hannelore Weinbrenner, Robertstraße 3 ihr 85. Lebensjahr. Die Stadt Bad Marienberg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Sabine Willwacher Jürgen Schmidt Stadtbürgermeisterin Bürgermeister Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Freitag, um Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung! Ich gehe nicht davon aus, dass Holz übrig bleibt. Daher können wahrscheinlich Kunden, die nicht bestellt haben, nicht berücksichtigt werden! Treffpunkt ist Parkplatz oberhalb der ehemaligen Firma Obst Schneider. (Holz liegt u.a. im Bahnhofswald und an der Seniorenallee sowie wenige Lose Nähe Sportplatz Eichenstruth.) Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer von denen ein Motorsägenschein vorliegt Holz erwerben können. Panthel, FAM Offizielle Übergabe von 3 weiteren DogStationen für eine saubere Kurstadt Hundehalter können nun die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen Zur offiziellen Übergabe von 3 weiteren DogStationen in den Stadtteilen Eichenstruth, Langenbach und Zinhain konnte Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher neben Herrn Manfred Walter von der Firma ProHumanis GmbH auch einige Sponsoren begrüßen.

8 Wäller Blättchen 8 Nr. 16/2016 Foto: Stadtverwaltung Die Aufstellung dieser nützlichen Stationen in Bad Marienberg ist dank des Einsatzes von insgesamt 15 engagierten Firmen möglich. Die Stadtbürgermeisterin bedankte sich ganz herzlich bei allen Sponsoren und betonte, wie nützlich diese Reinigungssäulen für alle Hundebesitzer sind. Als Zeichen des Dankes überreichte sie im Anschluss allen Sponsoren für ihr lobenswertes Engagement eine Urkunde. Westerwälder Pedelec-Tag 2016 am 1. Mai Drei geführte Touren mit dem Pedelec rund um den Stöffel-Park Am Sonntag, den 1. Mai 2016 ist es soweit: Rund um den Stöffel-Park findet der Westerwälder Pedelec-Tag statt. Erfahren Sie bei drei geführten Rundtouren mit Pedelecs den Westerwald per Rad. Nehmen Sie die Anstiege der Region mit Schwung und erleben Sie Leichtigkeit und Fahrspaß! Guides begleiten die Rundtouren und machen die Teilnehmer immer wieder auf landschaftliche und kulturelle Besonderheiten aufmerksam. Bei Pedelecs (oft auch E-Bikes genannt) treten Radfahrer in die Pedale und schalten auf Wunsch die Unterstützung durch einen Elektromotor zu. Der Motor unterstützt nur dann, wenn in die Pedale getreten wird bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Es werden drei Touren angeboten. Tour 1 (Stöffel - Hachenburg, 35 km) und Tour 2 (Stöffel - Nister - Holzbach, 45 km) starten ab 8:00 Uhr. Tour 3 startet ab 13:30 Uhr und führt auf dem neuen Radweg Bahntrassen Tour vom Stöffel-Park über Nistertal und Hardt nach Bad Marienberg. Über Unnau und Hirtscheid geht es zurück zum Ausgangspunkt. Da die Tour nur 20 km lang ist, kann sie auch von ungeübten Radfahrern bestens gemeistert werden. Für alle Touren an diesem Tag gilt: Freier Eintritt in den Stöffel-Park; kostenlose Parkplätze vorhanden Während jeder Tour wird ein Zwischenstopp eingelegt Startgebühr inkl. Lunchpaket: 10,- pro Person Leihgebühr Pedelec: 15,- pro Rad. Reservierung erforderlich! Teilnahme mit eigenem Pedelec möglich. Anmeldung erforderlich! Mit Kaffee und Kuchen sowie regionalen Spezialitäten und Getränken ist im Stöffel-Park für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Melden Sie sich an unter: mail@westerwald.info oder Tel / Der Westerwälder Pedelec-Tag ist eine gemeinsame Veranstaltung des Stöffel-Parks, der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg sowie des Westerwald Touristik-Service. Foto: Stadtverwaltung Insgesamt finden die Hundebesitzer nun im Stadtbereich an insgesamt 6 DogStationen: Barfußweg, Eingangsbereich Wildpark, Willwacher-Platz in der Bismarckstraße und nun in den Dorfmitten der Stadtteile Eichenstruth, Langenbach und Zinhain. An den Stationen kann man nicht nur Plastikbeutel ziehen, sondern den Hundekot auch gleich im integrierten Mülleimer entsorgen. Zum Schluss der kleinen Veranstaltung dankte Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher noch einmal allen Unterstützern und lud die Anwesenden zum Hot-Dog-Essen ein. Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin Dominik Ketz für Westerwald Touristik-Service Minigolf im Kurpark Die Minigolfbahn im Kurpark von Bad Marienberg öffnet ihre Bahnen. Alle Gäste sind herzlich eingeladen, auf den 18 Bahnen, die die unterschiedlichsten Schwierigkeitsgrade haben, ihr Geschick mit dem kleinen Ball unter Beweis zu stellen. Neben dem Spaß beim Spiel ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt; kalte und warme Getränke, heisse Würstchen, Eis und Süßigkeiten werden den Gästen zu fairen Preisen angeboten. Der Spielbetrieb wird von Mitarbeitern des Integrationsbetriebs OptiServ in Zusammenarbeit mit psychisch beeinträchtigten Menschen, die zur AWO Gemeindepsychiatrie gehören, wie in den vergangenen Jahren fachlich und fürsorglich betreut. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

9 Wäller Blättchen 9 Nr. 16/2016 Öffnungszeiten ab 23. April 2016: Uhr bis Uhr (bei Bedarf auch länger) Spielbetrieb für Gruppen außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage. Bei schlechter Witterung (nass oder kalt) bleibt die Anlage geschlossen. Preise für die Benutzung der Bahnen: Kinder bis 6 Jahre frei, 7 bis 14 Jahre: 1,50 /Gruppen 1,00 ab 15 Jahre 2,50 /Gruppen 2,00 Kontakt: OptiServ Dienstleistungen, Vor der Heeg 1a, Bad Marienberg, Tel.: / oder 0170 / Erneuerung der Ver- und Entsorgungsanlagen in der K56 Westerburger Straße in Bad Marienberg-Langenbach Die Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg beabsichtigen in diesem Jahr die sanierungsbedürftigen Abwasserkanäle und Wasserversorgungsleitungen in der Westerburger Straße im Bereich der Kreisstraße K56 (Ortsdurchfahrt in Richtung Großseifen) zu erneuern und modernisieren. Erneuert werden die jeweiligen Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Bereich zu Lasten der Verbandsgemeindewerke. Zu dem heute vorhandenen Mischwasserkanal wird in Teilbereichen ein zusätzlicher Drainagewasserkanal oder ein Oberflächenwasserkanal verlegt, um den Anteil von sogenanntem Fremdwasser im Kanal zu reduzieren und damit die Kläranlage Bad Marienberg zu entlasten. Die Abwasserableitung wird auch dahingehend geändert, dass zukünftig das Abwasser in Richtung L 294 (Westerburger Straße) geführt wird und hierdurch die Kanäle An der Schmiede entlastet werden, welche bisher das Abwasser aus der K56 ableiten. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Juli 2016 beginnen und sich auf Grund der doch recht aufwändigen Umbauarbeiten vermutlich bis ins Frühjahr 2017 erstrecken. Wir möchten Sie hiermit bereits frühzeitig von der Baumaßnahme in Kenntnis setzen und auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen hinweisen, für die wir bereits jetzt um Verständnis bitten. Die Baustelle wird unter Vollsperrung der K56 durchgeführt. Gemeinsam mit der bauausführenden Firma werden die Behinderungen so gering wie möglich gehalten. Die unmittelbar betroffenen Anlieger werden in Kürze zu einer gesonderten Informationsveranstaltung eingeladen, um sich detailliert über die geplanten Maßnahmen erkundigen zu können. Matthias Hombach, Techn. Werkleiter Jugendsammelwoche 2016 vom 25. April bis 04. Mai 2016 Jedes Jahr gehen junge Menschen von Tür zu Tür und beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz. Die Hälfte des gesammelten Betrages bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Dies sind für die Stadt Bad Marienberg Jugendliche der Einrichtung Jugendbahnhof. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den Landesjugendring. Damit werden Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendrings unterstützt. Mit einem großen Anteil des gespendeten Geldes werden Projekte im Rahmen der Behindertenarbeit und der Entwicklungshilfe gefördert. Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Jugendsammelwoche ist durch den Sammlungsbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom , Aktenzeichen 15/750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht. Jede Unterstützung ist willkommen. Auch mit kleinen Beträgen kann viel Gutes getan werden. Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin Besuch im Landschaftsmuseum Im Rahmen des Vorschulprogramms besuchten im März 13 Kinder der Kita Clowngesicht aus Bad Marienberg-Langenbach, das Landschaftsmuseum in Hachenburg. Dort erwartete uns das Mitmachprogramm Ostern früher und Frau Pfeiffer, die uns an diesem Nachmittag durch das Thema begleitete.

10 Wäller Blättchen 10 Nr. 16/2016 Die Kinder und Erzieherinnen der Kita Clowngesicht Die kindgerechte Führung durch das Museumsdorf begann in der Scheune, in der wir Schieferplatten zurecht geschnitten haben. Anschließend konnten die Kinder im Mühlenhaus ihre Platten mit einem Griffel österlich bemalen und mit Fliesenresten verzieren. Nach einer Pause im Hofgartenhaus stand zum Schluss noch ein Rundgang mit Buchstaben- und Eier sammeln an. Abgerundet wurde der Tag mit einer Zugfahrt vom Bahnhof Nistertal aus nach Hachenburg und am späten Nachmittag wieder zurück. Bölsberg Saubere Landschaft Am Samstag, dem 16. April wurde die Landschaft Rund um Bölsberg unter Führung des Heimatverein Bölsberg e.v. gesäubert. Hierzu trafen sich über 30 Aktivisten u. a. viele Kinder, um Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. Nach der Aktion konnte wieder mal festgestellt werden, dass Umweltfrevler ihren Ballast in der Landschaft entsorgt haben. Nach getaner Arbeit gab es für die Teilnehmer außer den Getränken, Gulaschsuppe, Würstchen und Dank Monika, selbstgebackene Nussecken. Es wurde ein gemütlicher Nachmittag, der sich bis in die Abendstunden hinzog. Paul Gerhard Krüger

11 Wäller Blättchen 11 Nr. 16/2016 Einebnen von Grabfelder Die nachfolgende Grabfelder sind nach 30 Jahren einzuebnen: Willy Arns 1984, Johann und Johanna Spannraff 1984, Dora Otto 1984, Gustav Wiederstein 1984, Klara Menge 1984, Margarete Opitz 1984, Gertrud Heinrich Einige Grabfelder sind schon von den Angehörigen beseitigt worden. Die Ortsgemeinde kann als Vermittler tätig werden. Paul Gerhard Krüger, Brennholzvergabe Dienstag, um Uhr Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Dienstag um Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung! Sollte Holz übrig bleiben können auch Kunden, die nicht bestellt haben Lose erwerben. Treffpunkt ist die Grillhütte. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer, von denen ein Motorsägenschein vorliegt, berücksichtigt werden können. Panthel, FAM Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Ortsmitte Bölsberg Der der Ortsgemeinde Bölsberg hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Ortsmitte Bölsberg begonnen werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 5,8 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, während den allgemeinen Dienststunden, bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

12 Wäller Blättchen 12 Nr. 16/ Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Bölsberg, (Siegel) Paul Gerhard Krüger, Dreisbach Einladung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Die Mitglieder des Ortsgemeinderates werden zu einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch 27. April Uhrmit folgender Tagesordnung in den Sitzungsraum im Dorfgemeinschaftshaus in Dreisbach eingeladen. A. Öffentlicher Teil: 1. Beratung über die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Hauptstraße 2. Beratung über die Änderung des Bebauungsplanes Unter den Weiden 3. Kenntnisgaben / Verschiedenes B. Nichtöffentlicher Teil: 4. Grundstücksangelegenheiten Dreisbach, 18. April 2016 Jürgen Held Durch eine anschließende Mitmachgeschichte, erhielten die Kinder noch einen kleinen Überblick über das Leben der Piraten. In mehreren Prozessen gestalteten die Kinder dann ihr Piratenschiff. Erst bauten sie es aus Kartons zusammen, dann kleisterten sie es ein und gestalteten es mit Farbe. Damit das Schiff komplett war, bauten die Kinder noch ein Segel und eine Flagge. Neben dem Schiff, gestalteten die Kinder auch einen Piratenhut, eine Augenklappe, ein Fernrohr und einen Papagei für sich persönlich. Zum Abschluss fand eine Piratenparty mit Schatzsuche statt. Die Kinder konnten zeigen, dass sie super Piraten sind. Nicole Heinz, Anerkennungsjahrpraktikantin Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Samstag um Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung (6 Kunden!)! Ich gehe nicht davon aus, dass Holz übrig bleibt. Daher können Kunden die nicht bestellt haben nicht berücksichtigt werden! Treffpunkt ist die Hardter Mühle. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer von denen ein Motorsägenschein vorliegt Holz erwerben können. Panthel, FAM Fehl-Ritzhausen Einladung zur Gemeinderatssitzung Einladung zur Gemeinderatssitzung am / 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Fehl-Ritzhausen Die Tagesordnung gestaltet sich wie folgt: Öffentlicher Teil 1. Aktuelles aus dem Kindergarten 2. Festsetzung des Ausbauprogramms Am Kirschbäumchen-Teilstück 3. Bekanntgaben / Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil 4. Personalangelegenheiten 5. Grundstücksangelegenheiten Volker Uhr, Gemeinsam sind wir stark! - lautete das Motto meiner Projektarbeit! Für meine Abschlussprüfung führte ich ein Projekt mit den Vorschulkindern der Gruppe Villa Kunterbunt durch. Der Schwerpunkt des Projektes lag auf der Förderung des Sozialverhaltens und der Eigenverantwortung der Kinder. Zudem war mir wichtig, dass die Kinder überwiegend ohne meine Hilfe arbeiteten, ihre Ideen und Wünsche umsetzten und gemeinsam Entscheidungen trafen. Bei den ersten Treffen legten die Kinder fest, dass sie zu dem Thema Piraten ein großes Piratenschiff gestalten wollten. Bevor es dann mit der Gestaltung des Schiffes los ging, lernten die Kinder die Begriffe Gemeinschaft und Ausgrenzung genauer kennen. Sie einigten sich darauf, dass es schöner ist, wenn man gemeinsam arbeitet. Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ortskern, Herborner-, Oranienstrasse und Umfeld, Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen hat in öffentlicher Sitzung am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 i.v.m. 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung

13 Wäller Blättchen 13 Nr. 16/2016 entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ortskern, Herborner-, Oranienstraße und Umfeld begonnen werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 21,7 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum

14 Wäller Blättchen 14 Nr. 16/2016 Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Fehl-Ritzhausen, (Siegel) Volker Uhr, Haushaltssatzung der Gemeinde Fehl-Ritzhausen für das Jahr 2016 vom 13. April 2016 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90), am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf Euro die ordentlichen Auszahlungen auf Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf...0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf...0 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf...0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf...0 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A v. H. - Grundsteuer B v. H. - Gewerbesteuer v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund...35,00 Euro - für den zweiten Hund...60,00 Euro - für jeden weiteren Hund...80,00 Euro - für den ersten gefährlichen Hund...450,00 Euro - für jeden weiteren gefährlichen Hund...450,00 Euro 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum : ,57 Euro : ,57 Euro : ,57 Euro. 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden. Gemeinde Fehl-Ritzhausen Fehl- Ritzhausen, Volker Uhr Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 303, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des s in Fehl- Ritzhausen eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2016 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Fehl- Ritzhausen, Großseifen Volker Uhr Wir gratulieren Am 26. April 2016 vollendet Herr Edgar Huth, Flottstraße 18 sein 90. Lebensjahr. Die Ortsgemeinde Großseifen und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Jürgen Steup Jürgen Schmidt Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ortskern Großseifen, Ortsgemeinde Großseifen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Großseifen hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m.

15 Wäller Blättchen 15 Nr. 16/ BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ortskern Großseifen beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 17 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.

16 Wäller Blättchen 16 Nr. 16/ Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Großseifen, (Siegel) Jürgen Steup, Straßenreinigung lässt teilweise noch zu wünschen übrig Mir ist bei einem Rundgang durch das Dorf aufgefallen, dass nach dem zu Ende gegangenen Winter bei einer Anzahl von Grundstücken die Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen noch nicht so richtig angelaufen ist. Denn man sieht dort doch noch Überbleibsel von den zurückliegenden Wochen des Winters. Nicht zuletzt wegen eines gepflegten Ortsbildes möchte ich die betroffenen Grundstückseigentümer hiermit nochmals an die bestehende Reinigungspflicht erinnern. Danach schreibt die Satzung der Gemeinde Großseifen über die Reinigung öffentlicher Straßen vor, dass eine Reinigung der Straßen und Gehwege grundsätzlich vor einem Sonntag und/oder gesetzlichen/kirchlichen Feiertag zu gewährleisten ist. Bei fortwährender Vernachlässigung der Reinigungspflicht kann im Wege des satzungsrechtlich vorgesehenen Ordnungswidrigkeitsverfahrens sogar eine Geldbuße verhängt werden. Damit es dazu nicht kommen muss, und woran der Unterzeichner überhaupt kein Interesse hat, bitte ich die hiermit angesprochenen Grundstückeigentümer, die geforderten Reinigungsarbeiten im beschriebenen Sinne umgehend durchzuführen. Vielen Dank im Voraus an dieser Stelle! Jürgen Steup, Basteln für den Muttertag Unter diesem Motto möchten die Jugendbetreuerinnen Rilana Ponath und Sabine Kurtz mit den Kindern unseres Dorfes aus Anlass des bevorstehenden Muttertages zusammenkommen, um tolle Geschenke für die liebe Mama zu basteln. Die Veranstaltung findet am Samstag, 30. April Beginn Uhr im Jugendraum des Bürgerhauses statt. Noch eine Hinweis für die Eltern: Da unter anderem mit Klebstoffen gearbeitet wird, sollte den Kindern vorsorglich keine gute Kleidung angezogen werden. Die Kosten für Materialien und Erfrischungsgetränke werden wieder von der Gemeinde Großseifen übernommen. Jürgen Steup, Termine So., Sa./So., 21./ ab 10 Uhr Maifest der TuS Eichenstruth-Großseifen am Sportplatz Großes Traktortreffen der Traktorfreunde Großseifen auf dem Gelände Gewerkschaft Albert Jürgen Steup, Hahn Freiwillige Helfer für Arbeiten am Kinderspielplatz Samstag, 23. April 2016 in Hahn, Uhr, gesucht. Kunststoff-Randsteine müssen gesetzt werden. 1-3-Stufen-Reck in Beton-Fundamente montiert werden. Spielgeräte angestrichen werden. Die Gemeindeverwaltung hofft auf viele Helfer. Roland Reis Einladung zur Ratssitzung Ratssitzung Donnerstag 19. Mai Uhr im Sitzungsraum des DGH Die Damen u. Herren des Gemeinderates, sowie alle interessierten Bürgerinnen u. Bürger sind zu dieser Ratssitzung herzlich eingeladen. Die Tagesordnungspunkte in der nächsten Ausgabe an gleicher Stelle. Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich der Ortsmitte, Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 i.v.m. 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Ortsmitte begonnen werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 10,4 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

17 Wäller Blättchen 17 Nr. 16/2016 Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu ertei- len, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Hahn b. Marienberg, , (Siegel) Roland Reis, Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Hardter Mühle, Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 i.v.m. 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Hardter Mühle begonnen werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen den Mühlenweg (teilweise).

18 Wäller Blättchen 18 Nr. 16/2016 Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 2,5 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Hahn b. Marienberg, (Siegel) Roland Reis, Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Montag, um Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung! Ich gehe nicht davon aus, dass Holz übrig bleibt. Daher können Kunden, die nicht bestellt haben, nicht berücksichtigt werden! Treffpunkt ist wie im vergangenen Jahr der Wald Richtung Neuhochstein. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer von denen ein Motorsägenschein vorliegt Holz erwerben können. Panthel, FAM

19 Wäller Blättchen 19 Nr. 16/2016 Hardt Einladung zur Bürgerversammlung Hiermit möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerversammlung am 27. April 2016, 19:00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus einladen. Die in und die Mitglieder des Gemeinderates werden einen Rückblick auf das vergangene Jahr geben und des Weiteren Zukunftspläne vorstellen. Ein besonderes Thema wird der demographische Wandel in unserer Gemeinde sein. Gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern werden wir - mit Unterstützung durch Herrn Joachim Vetter - ein Gespräch Unser Dorf im Dialog anbieten, um gemeinsam Zukunftsperspektiven zu erarbeiten. Wie wir das umsetzen möchten, werden wir im Rahmen der Bürgerversammlung vorstellen. Über einen regen Besuch unserer Bürgerinnen und Bürger freuen wir uns sehr. Schäden durch das Verlegen des Glasfaserkabels Mit den beteiligten Firmen, dem zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde, dem Besitzer des angrenzenden Bauernhofes und der in fand eine abschließende Begehung der betroffenen Flächen statt. Die Schäden wurden dokumentiert und vor Ort die Beseitigung durch die ausführenden Firmen festgelegt. Im Bereich des Verbindungsweges Auf der Häsel, entlang der Pferdeweiden am Neubaugebiet, wird in Kürze der Weg neben dem Waldstück saniert. Es wird eine Absperrung errichtet, damit die Rasensaat auf dem Weg anwachsen kann. Wir bitten um dringende Beachtung, dass an der Stelle das Durchgangsund auch Durchrittsverbot beachtet wird. Ebenso wird im Verlauf der Häsel zum Wasser-Hochbehälter der Weg saniert. Auch hier bitten wir dringend um Einhaltung eines Befahrverbots für jegliche Fahrzeuge wie Autos (die hier sowieso nichts verloren haben), Zweiräder, Quards und Traktoren. Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Bitte beachten sie alle diese Vorschrift. Information zur Gemeinderatssitzung vom 22. März 2016 TOP 1 Einwohnerfragestunde Zur Einwohnerfragestunde lagen keine Fragen vor. TOP 2 Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zwecks Erstellung einer Sanierungssatzung zum Sanierungskonzept Den Vorsitz zum TOP 2 führte wegen des Ausschlussverfahrens der 2. Beigeordnete Herr Michael Müller. Beratung und Beschlussfassung Die Änderung, Vergrößerung des Anwendungsbereiches, wurde in die Beratung und Beschlussfassung einbezogen. Die Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zwecks Erstellung einer Sanierungssatzung zum Sanierungskonzept wurde in vorgelegter Form unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe beraten und beschlossen. Es werden in Kürze einige Termine zur Information zu diesem Sanierungskonzept bekanntgegeben. Es wird um Beachtung dieser Termine gebeten. Die in wird dazu auch gerne Auskunft im Rahmen der Bürgersprechstunde geben. TOP 3 Weiterführung des Dorferneuerungsprogramms Zur Aufrechterhaltung des bestehenden Dorferneuerungsprogramms muss eine Weiterführung beantragt werden. Diese sichert die Inanspruchnahme von Fördergeldern aus diesem Programm für unsere Bürger/innen. Es werden verschiedene Planungsbüros beauftragt, eine Kostenplanung für diesen Antrag zu erstellen. Bei Vorlage der Kostenermittlung wird das Angebot an einen der Planer vergeben. TOP 4 Information zur weiteren Vorgehensweise Grünfläche An der Struth. Die Fällung ist abgeschlossen. Einige Lose wurden verkauft. Die restlichen Lose gehen in die Versteigerung. Das Leseholz wurde vergeben. Sobald die Fläche frei ist, wird mit der Aufpflanzung begonnen. TOP 5 Information zur weiteren Bearbeitung Spielplatz Vor der Häsel Die Firma Stahl wird die gesamte Fläche begradigen. Danach erfolgt das Einsäen durch die Gemeinde. TOP 6 Kenntnisgaben und Verschiedenes Die in informierte die Ratsmitglieder über die Förderrichtlinien der Verbandsgemeinde Bad Marienberg zur Stärkung und Belebung der Ortskerne. In diesem Projekt werden bestimmte Maßnahmen, für die die Verbandsgemeinde Haushaltsmittel bereitgestellt hat, für privat genutzte Anwesen gefördert. Für die Beratung und Bearbeitung ist Herr Daniel Schnell von der Verbandsgemeinde, Tel , zuständig. Termine: Gemeinderatssitzung Bürgerversammlung Seniorenfeier Ulla Martain, in Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Mittwoch um Uhr statt. Treffpunkt ist an der Struth bei der Firma Schürg. Vergeben werden können noch 6 Lose bei der Firma Schürg und 6 Lose kurz vor der Hardter Mühle. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer, von denen ein Motorsägenschein vorliegt, berücksichtigt werden können. Panthel, FAM Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Ortsmitte Hardt und Umfeld, Ortsgemeinde Hardt Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hardt hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Ortsmitte Hardt und Umfeld beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 12,3 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet par-

20 Wäller Blättchen 20 Nr. 16/2016 Bürgerinformation: Sanierungsgebiete- Sachvortrag am 27. April 2016 in Hof Wie bereits durch die Verbandsgemeindeverwaltung veröffentlicht und eingeladen sind hierzu alle Bürgerinnen und Bürger die ihr Wohneigentum in den ausgewiesenen örtlichen Sanierungsgebieten haben. Hier geht es um steuerlich begünstigte Abschreibungen bei Sanierungs-, Modernisiezellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Hardt, , (Siegel) Ursula Martain, in Hof Wir gratulieren Am 27. April 2016 vollendet Frau Gisela Röse, Schulstraße 13 ihr 90. Lebensjahr. Die Ortsgemeinde Hof und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Bernd Weber Jürgen Schmidt Bürgermeister rungs- und energetischen Baumaßnahmen an den Wohngebäuden. Für unsere Hofer Bürgerschaft handelt es sich um den bereits im Wäller Blättchen vom 26. Februar 2016 vorgestellten und festgelegten Bereich mit der gesamten Hauptstraße, der Tierparkstraße, der Langgasse, der Neuen- und Schulstraße u. a. Diese interessante INFO-Veranstaltung zum Nutzen aller Bürger mit dem beauftragten Büro-KERNPLAN findet statt am: Tag / Uhrzeit: Ort: Mittwoch, 27. April 2016, Uhr Mehrzweckhalle im Schul- und Sportzentrum Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. INFO: An diesem Abend fällt für unsere örtlichen Vereine der Hallensportbetreib, mit der Bitte um Verständnis, aus. Bernd Weber,

21 Wäller Blättchen 21 Nr. 16/2016 Aktion: Saubere Landschaft in Hof Als Erstes bedankt sich die Gemeindeverwaltung ganz herzlich bei allen Aktionsteilnehmern aus den örtlichen Vereinen und den weiteren teilnehmenden Personen aus der Dorfbevölkerung. Starke Kindergruppen mit fleißigen Sammlern konnten die freiwillige Feuerwehr mit der Jugendfeuerwehr und der CVMJ auf die Strecke schicken. Bei unserer gemeindlichen Teilnahme im jährlichen Rhythmus war die unachtsam entsorgte Müllmenge in der Landschaft glücklicher Weise gegenüber den Vorjahren etwas zurückgegangen. Dennoch ist es verwunderlich wie und woher die auf dem Foto erkennbare Abfallmenge in unserer Gemarkung zustande kommt. Festzustellen ist, dass immer wieder die gleichen freiwilligen Helfer an der Sammelaktion teilnehmen. Wobei das derzeitige örtliche Sammlerpotential mit einer Teilnehmerquote von rd. 2 % sicherlich leicht auf über 5 % aus der weiteren Einwohnerschaft aufzustocken wäre. An diese Kleine effiziente Helferschaar aus unserm Ort sollten die sogenannten Umweltverschmutzer denken, wenn unachtsam und illegal Abfall in der Landschaft entsorgt wird. Ein weiterer großer Dank geht an die Hofer Grundschulkinder, die bereits am Freitag mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie Religionslehrer Pfarrer Schmidt, das Umfeld um den Festplatz, die Sandbahn, die Grillhütte bis zum Tierpark als Anschauungsunterricht sauber räumten und zahlreiche gefüllte Müllsäcke beisteuerten. Für die Schulkinder gab es als Belohnung kleine Süßigkeiten. Die Samstagssammler konnten sich verdientermaßen mit Pizza und Getränken zum Sammelabschluss stärken. Bernd Weber, Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in Hof, Ortsgemeinde Hof Der Beigeordnete der Ortsgemeinde Hof hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 i.v.m. 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in Hof begonnen werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung):

22 Wäller Blättchen 22 Nr. 16/2016 Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 26,6 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellen-

23 Wäller Blättchen 23 Nr. 16/2016 scharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Hof, (Siegel) Bernd Weber, Kirburg Besuch des Landrats Der Landrat des Westerwaldkreises, Achim Schwickert, hat in diesem Jahr Kirburg besucht, um sich ein Bild von der Gemeinde sowie aktuellen Projekten zu machen. Gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten Christian Bast, Verbandsbürgermeister Jürgen Schmidt und dem Ersten Beigeordneten der VG, Andreas Heidrich, wurde der Rundgang angetreten: Dem Einsatz des Vorstandes des SC Kirburg war zu verdanken, dass die Skihütte in einer Sneak Preview die neue Bestuhlung in einer frühjahrsgeputzten und frisch gestrichenen Skihütte vor der offiziellen Einweihung am präsentieren konnte. Um auf das Problem der im Bundesverkehrswegeplans nicht als vordringlich berücksichtigen Umgehung aufmerksam zu machen, wurde die B414 auf dem Hin- und Rückweg zu Fuß in Richtung Spielplatz überquert. Obwohl dieser zu der Zeit äußert schlecht besucht war, hat der Landrat finanzielle Unterstützung für neue Materialien zugesagt. Der Rundgang endete am Backes, wo für interessierte Kirburger die Möglichkeit bestand, bei Getränken und Fleischkäse mit Herrn Schwickert ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank an Karl-Heinz Schütz und Winfried Hofmann, die den Backes angeheizt und genau zum Eintreffen von Besuchern und Kirburgern die Essensversorgung gewährleistet hatten und natürlich an Herrn Schwickert für sein Interesse an Kirburg sowie die finanzielle Unterstützung, die der Anschaffung einer Vogelnestschaukel zugute kommt. Annabelle Kehl-Beckmann, in Verzellchestag Der Backes war zu klein und das Wetter möglicherweise zu kalt, weshalb Zuhörer und Erzähler in das Dorfgemeinschaftshaus ausgewichen sind. Bei Kaffee, Tee, Kuchen und Plätzchen wurden kurze Gedichten und Geschichten aus dem Westerwald vorgetragen, dazwischen wurde sich rege vorwiegend über die guten, alten Zeiten ausgetauscht. Für die Organisation und Durchführung des gemütlichen Nachmittags ein herzliches Dankeschön an Brunhilde Kehl und Rosel Betz. Annabelle Kehl-Beckmann in Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte Kirburg, Ortsgemeinde Kirburg Der von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung bestellte Beauftragte hat anstelle des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am entschieden, dass die Ortsgemeinde Kirburg gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte Kirburg einleitet. Diese Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung):

24 Wäller Blättchen 24 Nr. 16/2016 Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 19,7 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Kirburg, (Siegel) Christian Bast, Erster Beigeordneter

25 Wäller Blättchen 25 Nr. 16/2016 Spielplatz-Instandsetzung Unser Spielplatz ist trotz mildem Winter in einem maroden Zustand. Im letzten Jahr hat der Rat bereits beschlossen, Mittel für die Renovierung zur Verfügung zu stellen. Nun sind neue Holzbalken, Sand und Erde bestellt, um dem Spielplatz wieder ein frisches Gesicht zu verpassen. Damit bald bei strahlendem Sonnenschein auch der Spielplatz wieder in vollem Glanz erstrahlt, ist für Austausch und Einbau ein freiwilliger Arbeitseinsatz am 23. April ab 9.00 Uhr geplant. Jede helfende Hand ist hierzu herzlich willkommen! Annabelle Kehl-Beckmann, in Waldbegang Ebenfalls am Samstag, den 23. April bricht der Gemeinderat zum Waldbegang mit Revierförster Esper auf. Start ist um 14 Uhr am Backes. Neben forstwirtschaftlichen Aspekten geht es allerdings auch um Wild und die Jagd, daher wird Stefan Willwacher als Vertreter unseres Jagdpächters Jürgen Willwacher dabei sein. Wer neben dem Gemeinderat teilnehmen möchte, ist hierzu herzlich eingeladen. Ab dem Backes werden Fahrgemeinschaften gebildet. Annabelle Kehl-Beckmann, in Termine Jahreshauptversammlung FC Kirburg, 20 Uhr, Alte Vogtey Initiative Spielplatz ab 9 Uhr Waldbegang mit Revierförster Otmar Esper und Jagdaufseher Stefan Willwacher Maifest des FC Kirburg am Sportplatz ab 11 Uhr Gemeinderatssitzung, 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kirburger Fahrradtour Langenbach b. K. Wir gratulieren Am 24. April 2016 vollendet Herr Alois Ludwig, Zur Holzwiese 7 sein 91. Lebensjahr. Die Ortsgemeinde Langenbach b.k. und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Artur Schneider Jürgen Schmidt Bürgermeister Umweltverschmutzung durch Hundekot Aus gegebenem Anlass mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass die Hinterlassenschaften eines Hundes vom Besitzer auch entsorgt werden müssen. Es geht nicht an, dass öffentliche Anlagen, wie der Park in der Waldstraße, als Hundetoiletten benutzt werden. Dies gilt natürlich auch für alle anderen privaten Grundstücke. Ich bitte dies in Zukunft zu beachten. Jugendsammelwoche Eurovisionen vom 25. pril bis 04. Mai 2016 Auch dieses Jahr führt der Landesjugendring Rheinland-Pfalz wieder eine Jugendsammelwoche zum obigen Termin durch. Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den verschiedensten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten. Die Sammlung wird in Langenbach von der Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die Hälfte des gesammelten Betrages kann für die Jugendarbeit der Feuerwehr verwendet werden. Es wäre nett, wenn über diesen Weg die Jugendarbeit unterstützt werden könnte. Die Jugendsammelwoche ist durch den Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom , Aktenzeichen 15/ genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht. Grabschmuck auf Wiesengräbern Um die Mäharbeiten nicht zu behindern, bitte ich den Grabschmuck auf den Wiesengräbern zu entfernen. Der entsprechende 14(4) der Friedhofssatzung lautet: Die Anlage und Unterhaltung der Wiesenfläche obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Der Verfügungsberechtigte hat den anlässlich der Bestattung anfallenden Grabschmuck innerhalb von 2 Monaten zu entfernen. Weiterer Grabschmuck wie zum Geburtstag, Todestag oder sonstigen Anlässen ist nicht gestattet. Ich bitte um Beachtung. Ortsgemeinde Langenbach Artur Schneider Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der ortsmitte Langenbach bei Kirburg, Ortsgemeinde Langenbach bei Kirburg Der von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung bestellte Beauftragte hat anstelle des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am entschieden, dass die Ortsgemeinde Langenbach b. K. gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte Langenbach bei Kirburg einleitet. Diese Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 21,6 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung

26 Wäller Blättchen 26 Nr. 16/2016 öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Langenbach bei Kirburg, (Siegel) Artur Schneider,

27 Wäller Blättchen 27 Nr. 16/2016 Lautzenbrücken Straßenfest Lautzenbrücker Weltreise am 21. Mai in der Wiesenstraße Die Idee, ein Straßenfest zu realisieren, ist offenbar eine gute Idee, denn viele Bürger/innen freuen sich darauf. Es gelingt jedoch nur, wenn sich auch viele engagieren. Das Thema lautet Lautzenbrücker Weltreise. Was ist damit gemeint? Wir wollen versuchen möglichst viele Probier-Tische durch Bürger/innen aufstellen zu lassen. Jeder, egal wo er herkommt, bereitet zu Hause eine Spezialität oder etwas Typisches zu essen und / oder zu trinken vor - das kann aus einem anderen Land, einer anderen Region oder auch aus dem Westerwald kommen. Hier haben nun alle Besucher die Chance einmal zu probieren. Die Tische können natürlich entsprechend dekoriert und geschmückt sein, um die Herkunft zu verdeutlichen oder es einfach nett zu machen. Die Tische der Gemeinde werden selbstverständlich zur Verfügung gestellt, wer selbst einen Tapezier- oder Gartentisch mitbringt, umso besser. Zusätzlich zu der kulinarischen Lautzenbrücker Weltreise können natürlich auch andere Aktivitäten angeboten werden. Wer kreativ sein möchte, herzlich gerne. Vielleicht gibt es ein witziges Spiel, typische Musik oder eine andere Aktion, die ihr gerne auf dem Straßenfest zeigen oder machen möchtet. Nur zu, alle Besucher/innen freuen sich sicher über Abwechslung. Parallel werden wir auch für Getränke und eine Grillstation sorgen, wenn der Hunger zu groß wird oder die zu probierenden Köstlichkeiten ausgegangen sind. Kurz vor dem 21. Mai werden wir noch einmal ein kurzes Treffen im Dorfgemeinschaftshaus organisieren und sehen, was der Wetterfrosch so voraussagt, dann können wir sicher besser abschätzen, wie die Großwetterlage so ist. Auch die Örtlichkeiten haben wir beim letzten Treffen etwas konkretisiert. Wir würden nach aktueller Lage das Zentrum des Straßenfestes weiterhin im östlichen Teil der Wiesenstraße ansiedeln, schwerpunktmäßig aber bei den freien Grundstücksflächen, um die mögliche Lärmbelästigung für Anwohner/innen einzugrenzen. Karsten Lucke, Jugendsammelwoche RLP Lautzenbrücken ist dabei am 29. April Junge Menschen werden aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und Projekte anderer Kinder und Jugendlicher! Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch Ehrenamtliche getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den unterschiedlichsten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten. Die Jungschar aus Lautzenbrücken ist dabei und macht mit: Am Freitag, 29. April werden die Jugendlichen für die Jugendarbeit Spenden bei uns im Dorf sammeln. Auch kleine Beträge helfen mit! Die Jugendsammelwoche ist behördlich genehmigt und wird auch überwacht. Die eine Hälfte des Geldes bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann alles finanziert werden, was für die Gruppenarbeit wichtig ist. Die andere Hälfte des Geldes wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden weitere Jugendprojekte unterstützt. Schirmherrin der Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Karsten Lucke, Aktion Saubere Landschaft - ein dickes Dankeschön an alle Beteiligte Der vorausgesagte Regen kam dann doch nicht. So konnten sich gut 20 Lautzenbrücker/innen in vier Gruppen rund um das Dorf verteilen, um sich dem liegengebliebenem Müll in der Landschaft zu widmen. Fahrzeugtechnisch waren wir super ausgestattet. Die Altersspanne war sehr groß, denn mit 4 Lebenswochen hatten wir wahrscheinlich den jüngsten Müllsammler weit und breit mit am Start. Toll, dass sich auch unsere Jagdpächter der Aktion angeschlossen haben. Über den Müll braucht man nicht viel sagen, jedes Jahr lassen sich wieder die verrücktesten Sachen finden. Wichtig ist, jetzt sind nicht mehr bei uns in der Natur, sondern werden entsorgt und kommen dahin, wo sie hingehören. Im DGH konnten alle Beteiligten die Aktion gemütlich ausklingen lassen. Die Wurstdampferei Kessler hatte für heiße Würstchen, Brot und leckere Getränke gesorgt. Gleichzeitig haben wir noch die Chance genutzt, das DGH auszuräumen, da der Start der Renovierungsarbeiten im oberen Bereich unmittelbar bevorsteht. Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten von den Sammler/innen bis zum Versorger - es hat Spaß gemacht und diente einem guten Zweck. Karsten Lucke,

28 Wäller Blättchen 28 Nr. 16/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte Lautzenbrücken, Ortsgemeinde Lautzenbrücken Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte Lautzenbrücken beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 10,4 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

29 Wäller Blättchen 29 Nr. 16/ Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lautzenbrücken, (Siegel) Karsten Lucke, Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Eisenkaute, Ortsgemeinde Lautzenbrücken Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Eisenkaute beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen den Bereich Eisenkaute (Grobabgrenzung). Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 0,8 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

30 Wäller Blättchen 30 Nr. 16/2016 Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lautzenbrücken, (Siegel) Karsten Lucke, Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Hohensayn, Ortsgemeinde Lautzenbrücken Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Arti- kel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Hohensayn beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen den Bereich Hohensayn (Grobabgrenzung). Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 0,7 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeit-

31 Wäller Blättchen 31 Nr. 16/2016 punkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte so- wie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lautzenbrücken, (Siegel) Karsten Lucke, Mörlen Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte, Ortsgemeinde Mörlen Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Mörlen hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am anstelle des Rates nach 39 Abs. 2 i. V. m. 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung entschieden, dass gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert

32 Wäller Blättchen 32 Nr. 16/2016 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte eingeleitet werden. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 11,6 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Mörlen, (Siegel) Thomas Ax, Verlegung der Sprechstunde Die Sprechstunde des s wird von Dienstag, auf Donnerstag, verlegt. ( Uhr) Ich danke für Ihr Verständnis und bitte um entsprechende Beachtung. Thomas Ax, Neunkhausen Aktion Saubere Landschaft Am Samstag den um 10:00 Uhr trafen sich ca. fünfzig Bürgerinnen und Bürger an der Grillhütte, um die Landschaft rund um Neunkhausen von Müll und Unrat zu säubern. Sehr zur Freunde der Ortsgemeinde konnte man auch etliche Asylbewerber begrüßen. Man sieht, dass die Integration in Neunkhausen (Dank etlicher Betreuer) sehr gut funktioniert. Mit einem kleinen Imbiss endete die Aktion. Vielen Dank allen Helferinnen und Helfer. Rudi Neufurth, Hundetoiletten Wie in letzter Zeit festzustellen ist, werden die Hundetoiletten immer weniger genutzt. Zwar entnimmt man die Beutel, füllt diese auch und wirft sie dann achtlos in die Wiese. Liebe Hundebesitzer, das kann es ja nicht sein, wer sich ein Tier hält, sollte sich auch um die Hinterlassenschaften kümmern. Termine Öffnung Bentjeshecke (10:00-12:00 Uhr Tag der offenen Tür FF Neunkhausen Spielnachmittag für(jung und Alt) in der Villa Hauptstr.26 (15:00-17:00 Uhr) Rudi Neufurth Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ortsmitte und Betzdorfer Strasse mit Umfeld, Ortsgemeinde Neunkhausen Der von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung bestellte Beauftragte hat anstelle des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am entschieden, dass die Ortsgemeinde Neunkhausen gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich

33 Wäller Blättchen 33 Nr. 16/2016 Ortsmitte und Betzdorfer Straße mit Umfeld einleitet. Diese Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 28,2 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu

34 Wäller Blättchen 34 Nr. 16/2016 jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Neunkhausen, (Siegel) Rudi Neufurth, Nisterau Grüncontainer An alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Nisterau: Auf diesem Wege möchte ich gerne nochmals darauf hinweisen, dass es sich beim Grüncontainer am Friedhof in Nisterau um eine freiwillige Dienstleistung der Gemeine handelt und diese ALLEN Nisterauern zu Gute kommen sollte. Dies funktioniert aber nur, wenn sich alle daran halten, dort nur haushaltsübliche Mengen zu entsorgen. Markus Schell, Eltern-Kind-Basteln Am Freitag, den findet das letzte Mal vor der Sommerpause das Eltern-Kind-Basteln im Dorfgemeinschaftshaus in Nisterau statt. Dieses Mal wird rund um das Thema Meer gemalt, geklebt und gebastelt. Wie auch im letzten Jahr beginnt die Veranstaltung um 16 Uhr und dauert ca. 2 Stunden. Für die Teilnahme und bessere Planung wird um eine Voranmeldung gebeten: Entweder bei Frau Kamrowski (Tel ) oder bei Frau Vetter (Tel ). Wir freuen uns und hoffen auf eine rege Teilnahme! Markus Schell Die Aktion Saubere Landschaft......war auch in diesem Jahr wieder sehr erfolgreich: Dabei gilt den über 25 Helferinnen und Helfern, die sich am Dorfgemeinschaftshaus zum vereinbarten Termin einfanden, ein ehrliches und aufrichtiges Dankeschön. In vier Gruppen aufgeteilt und mit viel Tatendrang gelang es allen, die Naturflächen der Ortsgemeinde entlang der Straßen, an Bächen und Gräben, entlang an Feldwegen und asphaltierten Wegen von allerlei unachtsam entsorgtem Müll zu befreien. Dadurch wurden Natur und Landschaft rechtzeitig zum beginnenden Frühling wieder in die gewünschte Sauberkeit zurückversetzt. Auch die Geselligkeit nach getaner Arbeit, wobei für das leibliche Wohl gesorgt wurde, lässt die Aktion in schöner Erinnerung bleiben. Als jüngste Teilnehmerin der Aktion ist wohl die kleine Leonie zu nennen, die mit ihrer ruhigen Art das Team zu Höchstleistungen angetrieben hat. Ohne die Unterstützung der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wäre diese Aktion nicht möglich gewesen. Von daher möchte ich mich an dieser Stelle nochmals im Namen der Gemeinde Nisterau bei allen bedanken! Markus Schell

35 Wäller Blättchen 35 Nr. 16/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Bach, Ortsgemeinde NIsterau Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nisterau hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Bach beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 6,7 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

36 Wäller Blättchen 36 Nr. 16/2016 Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Nisterau, (Siegel) Markus Schell, Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Pfuhl, Ortsgemeinde NIsterau Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nisterau hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 BauGB i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Pfuhl beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über

37 Wäller Blättchen 37 Nr. 16/ die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 7,5 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Nisterau, (Siegel) Nistertal Markus Schell, Wir gratulieren Am 25. April 2016 vollendet Herr Gerhard Klöckner, Vorm Seifen 19 sein 80.Lebensjahr. Die Ortsgemeinde Nistertal und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Beate Held Jürgen Schmidt in Bürgermeister Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Donnerstag um Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung! Ich gehe nicht davon aus, dass Holz übrig bleibt. Daher können Kunden, die nicht bestellt haben, nicht berücksichtigt werden! Treffpunkt ist die Kreuzung kurz vor der Einfahrt zum Stöffel. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer von denen ein Motorsägenschein vorliegt Holz erwerben können. Panthel, FAM Jugendsammelwoche Die Jugendlichen unserer Gemeinde beteiligen sich wieder an der jährlichen Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz und werden in der Zeit vom bis unterwegs sein, um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln. Die Hälfte des Erlöses bleibt bei der örtlichen Jugendgruppe, mit der anderen Hälfte werden Projekte im Rahmen der Behindertenarbeit und der Entwicklungshilfe gefördert. Bitte unterstützen Sie die jungen Leute! Herzlichen Dank! Beate Held, in Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Erbach, Ortsgemeinde NIstertal Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nistertal hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Erbach beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 3 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

38 Wäller Blättchen 38 Nr. 16/2016 Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Nistertal, (Siegel) Beate Held, in Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Büdingen, Ortsgemeinde NIstertal Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nistertal hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Büdingen beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung,

39 Wäller Blättchen 39 Nr. 16/ die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 3,2 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

40 Wäller Blättchen 40 Nr. 16/2016 Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Nistertal, (Siegel) Beate Held, in Norken Grabschmuck auf Wiesengräbern Während der Mähsaison von April bis Oktober ist es verboten, auf den Wiesengräbern Grabschmuck abzustellen. Die Firma BSL wird bei Zuwiderhandlungen die abgestellten Gegenstände entsorgen und die benötigte Mehrarbeitszeit den Angehörigen in Rechnung stellen. Laut Friedhofssatzung ist es verboten, Grabschmuck auf den Gräbern abzustellen. Die Ortsgemeinde hat hierfür extra einen Platz gegenüber von den Wiesengräbern errichtet. Dieser wird auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt! F. Wagner, Jugendarbeit in Norken In Sachen Jugendarbeit im Fußball wird in Norken einiges geleistet! Am Sonntag, den findet auf unserer Rasensportanlage ab Uhr ein Fußballturnier für unsere Bambinis statt. Nehmen Sie als Zuschauer an diesem tollen Event teil und unterstützen Sie unsere jüngsten Kicker! Zurzeit sind 12 Mannschaften gemeldet (alle SpielerInnen sind zwischen 4 & 7 Jahre alt!) Interessierte Bambini- Mannschaften können sich gerne noch per jsg@fcnorken.de anmelden! Die Ortsgemeinde Norken wünscht allen Turnierteilnehmern viel Spaß und jede Menge Tore! F. Wagner, Brennholzvergabe Unsere diesjährige Brennholzvergabe findet am Samstag um 9.00 Uhr statt. Die Vergabe erfolgt gemäß der Vorbestellung! Sollte Holz übrig bleiben können auch Kunden, die nicht bestellt haben Lose erwerben. Treffpunkt ist die Kläranlage unterhalb Bretthausen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass nur Käufer, von denen ein Motorsägenschein vorliegt, berücksichtigt werden können. Panthel, FAM Stockhausen-Illfurth Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ilsenstrasse, Am Stock und Poststrasse mit Umfeld, Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth Der von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung bestellte Beauftragte hat anstelle des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am entschieden, dass die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Ilsenstraße, Am Stock und Poststraße mit Umfeld einleitet. Diese Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 17,5 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil der Entscheidung erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Entscheidung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Die Entscheidung über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Stockhausen-Illfurth, (Siegel) Karl-Heinz Baldus,

41 Wäller Blättchen 41 Nr. 16/2016 Unnau Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Korb, Ortsgemeinde Unnau Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Korb beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Fest-

42 Wäller Blättchen 42 Nr. 16/2016 legung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 12,4 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29

43 Wäller Blättchen 43 Nr. 16/2016 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürfihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Unnau, (Siegel) Ulrich Leukel, Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Stangenrod, Ortsgemeinde Unnau Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Stangenrod beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 9,5 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29

44 Wäller Blättchen 44 Nr. 16/2016 tigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Unnau, (Siegel) Ulrich Leukel, Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Unnau, Ortsgemeinde Unnau Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 141 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsmitte von Unnau beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über - die Notwendigkeit der Sanierung, - die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, - die anzustrebenden allgemeinen Ziele und - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Gebiet, auf dem die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche (Grobabgrenzung): Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 20,6 ha sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Illingen, beauftragt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Hinweise: - Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. - Gemäß 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. - Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Fachbereich Bauen - Planen - Umwelt, Zimmer 211, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Unnau, (Siegel) Ulrich Leukel, - siehe hierzu Seite 45 - Vorankündigung Traktor-TÜV Am Samstag, 21. Mai 2016, ab 08:30 Uhr, besteht die Möglichkeit bei der Firma Autoservice Schütz, Am Weißen Stein 6 (Industriegebiet), Tel /915790, seinen Traktor zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Anmeldungen sind nicht unbedingt erforderlich. Ulrich Leukel IMPRESSUM: Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Höhr-Grenzhausen, Postf (PLZ Rheinstr. 41). Tel.: / Fax: / Internet-Adresse: ANZEIGEN- anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktions- waellerblaettchen@bad-marienberg.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

45 Wäller Blättchen 45 Nr. 16/2016

46 Wäller Blättchen 46 Nr. 16/2016 Aktion Saubere Landschaft 2016 Im Rahmen der kreisweiten Aktion Saubere Landschaft sammelten am vergangenen Samstag 37 Bürgerinnen und Bürger, unter ihnen auch einige Kinder und Jugendliche, rund ums Dorf Müll in jeglicher Form. Als größte Teilnehmergruppe war, wie in jedem Jahr, die Jugendfeuerwehr an der Aktion beteiligt. Als jüngste Helferin konnte die 7jährige Hannah Buchner und als ältesten Teilnehmer Jürgen Metzger mit 71 Jahren begrüßt werden. Besonderen Dank gilt seitens der Ortsgemeinde: Stefan Held, Jürgen Metzger und der Familie Meyer, die ihre Fahrzeuge, Traktoren und Anhänger kostenlos zur Verfügung gestellt haben um die Sammelaktion durchzuführen. Auch den Gemeindebediensteten, Bernd Pfeiffer und Thomas Müller, gilt es für den Ablauf der Aktion zu danken. Treffpunkt war um 14:00 Uhr am Bauhof an der Brunnenstraße. U.a. wurde die Gemarkung, inklusive der Straßengräben und Böschungen der klassifizierten Landes- und Kreisstraßen, von Flaschen, Dosen, Unrat jeglicher Form, Verpackungsmaterial, Autoreifen, zwei Autokarosserieteile, Ölkanister etc. gereinigt. Der Wettergott hatte mit den Sammlern ein Einsehen, so dass es während der Durchführung der Aktion bis zum Ende trocken blieb. Nach getaner Arbeit hatte Ulrich Leukel als kleines Dankeschön alle Helfer/innen die sich in diesem Jahr an der Aktion tatkräftig beteiligt hatten, zu einem kleinen Imbiss (der von der Kreisverwaltung mit einem Anerkennungsbetrag bezuschusst wird) in den Bauhof der Ortsgemeinde eingeladen. Die Ortsgemeinde bedankt sich nochmals bei Allen die aktiv bereit sind, für die Erhaltung unserer Landschaft und Umwelt ihre Freizeit zu opfern. Ulrich Leukel, Haushaltssatzung der Gemeinde Unnau für das Jahr 2016 vom Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90), am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf Euro die ordentlichen Auszahlungen auf Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf... 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf... 0 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf... 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A v. H. - Grundsteuer B v. H. - Gewerbesteuer v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund...40,00 Euro - für den zweiten Hund...60,00 Euro - für jeden weiteren Hund...100,00 Euro - für den ersten gefährlichen Hund...150,00 Euro - für jeden weiteren gefährlichen Hund...250,00 Euro 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum : ,04 Euro : ,04 Euro : ,04 Euro. 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden. Gemeinde Unnau Ulrich Leukel Unnau, Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

47 Wäller Blättchen 47 Nr. 16/2016 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 307, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des s in Unnau eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2016 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Unnau, Ulrich Leukel, Kita Villa Sonnenschein Die WAB zu Besuch in der Kita Villa Sonnenschein Jeden Dienstagvormittag ist die Begeisterung bei den Kita- Kindern groß, wenn sie das Müllauto auf der Straße entdecken. Deshalb waren alle schon ganz aufgeregt, als am 15. März ein Müllauto von der WAB extra wegen uns in die Kita kam. Während Frau Kirst-Melcher eine Gruppe im Gesprächskreis über Mülltrennung informierte, durften die anderen Kinder das Müllauto anschauen, in der Fahrerkabine sitzen und selbst eine Mülltonne entleeren. Zum Schluss bekam jeder noch ein kleines Malbuch und Bundstifte von der WAB geschenkt und schon war der Besuch wieder vorbei. Besuch im Krankenhaus in Hachenburg Am stand vormittags wieder ein Ausflug mit allen Vorschulkindern an. Gemeinsam sind wir mit dem Bus nach Hachenburg gefahren und zum Krankenhaus gelaufen. Dort angekommen begrüßte uns Heike Kohlhas und führte uns durch das Gebäude. Zuerst konnten wir sehen wo die Betten gereinigt und frisch bezogen wurden. Hier durften wir sogar helfen die Kopfkissen zu beziehen. Danach ging es weiter zur Physiotherapie. Hier wurde gerade eine Patientin behandelt, die eine neue Hüfte bekommen hat. Sie erzählte uns von ihrer Operation und ihrer anschließenden Behandlung bei der Krankengymnastik. Wir durften sogar mal das große Pflaster sehen das die Operationsnarbe verdeckt. Das war ganz schön aufregend. Danach sind wir noch in den Fitnessraum gegangen. Hier durfte jeder einmal zeigen wie stark er ist. Weiter ging es auf der Säuglingsstation. Hier konnten wir uns den erst 2 Tage alten Bruder von Leon aus der Rappelkiste anschauen mit seinen winzig kleinen Füßen und Händen die noch ganz verschrumpelt waren. Dann sind wir in den Aufenthaltsraum gegangen, wo uns bereits Schwester Susanne mit einer Fühlkiste und verschiedenen Spielen rund ums Thema Krankenhaus erwartete. Das war ein aufregender Vormittag für alle. Schulnachrichten Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg Sportler können wieder sicher landen - Stiftung schafft Niedersprungmatten an Dank der Geschwister Renate Knauz und Erhard Heer-Stiftung kann sich der derzeitige 12er Sport-Leistungskurs am Evangelischen Gymnaisum Bad Marienberg über zwei neue Niedersprungmatten freuen, die pünktlich zu Beginn des Turnhalbjahres eintrafen. Die Anschaffung war bitter nötig, da es zuvor nur eine Niedersprungmatte gab, die aufgrund eines massiven Defekts keine sicheren Landungen mehr zuließ. Kirchliche Nachrichten Baptistengemeinde Bad-Marienberg Samstag, ; Uhr Bibelbetrachtung und Gebetsgemeinschaft in Bad Marienberg,Steinweg 2 Sonntag, ; Uhr Gottesdienst in Bad Marienberg,Steinweg 2 Dienstag, ; Uhr Gemeinschaft in russ. und deu. Sprache mit Kaffee-Kuchen (gerne auch mit Drogenbzw. Alkoholabhängigen) und kostenlosem Büchertisch in Bad Marienberg,Steinweg 2 Samstag, ; Uhr Bibelbetrachtung und Gebetsgemeinschaft in Bad Marienberg,Steinweg 2 Alle Interessierten sind herzlich zu allen Veranstaltungen der Gemeinde eingeladen. Ev. Kirchengemeinde Bad Marienberg Öffnungszeiten Gemeindebüro Bad Marienberg: Di, Mi Uhr, Do Uhr Tel.: 02661/61506, ev.kirche.bad.mbg@gmx.de Homepage: Ev. Pfarramt I: Bad Marienberg Donnerstag , Uhr Besuchsdienstkreis im ev. Gemeindehaus Bad Marienberg Freitag , 13:00-15:00 Uhr Ausgabe der Tafel, Weidenstr. 7, Bad Marienberg, Uhr Intercrosse, Uhr Jungschar, Uhr Unsere Zeit in der ev. Kirche Bad Marienberg oder im ev. Gemeindehaus Bad Marienberg Sonntag , Uhr Konfirmation des PfarrbezirkesI

48 Wäller Blättchen 48 Nr. 16/2016 Montag , Uhr Gemischter Chor im Vereinshaus in Langenbach MittenDRIN - Kleiderladen und mehr Hier kann gespendete Kleidung günstig erworben werden. Unsere Ladenöffnungszeiten in der Bismarckstraße 39, Bad Marienberg sind: Montag-Samstag... 09:00-12:00 Uhr Montag-Freitag... 14:00-17:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie den Kleiderladen unter Ev. Pfarramt II: Fehl-Ritzhausen Freitag , Uhr Jungschar Sonntag , Uhr Gottesdienst Mittwoch , Uhr Gemeinsamer Abschluss der Frauenstunden Fehl-Ritzhausen und Langenbach im Vereinshaus Ev. Pfarramt III: Höhn Freitag , Uhr Krabbelgottesdienst in der kath. Kirche in Höhn, Uhr Intercrosse in der Sporthalle des ev. Gymnasiums Bad Marienberg, Uhr Jungschar, Uhr Unsere Zeit in der ev. Kirche Bad Marienberg oder im ev. Gemeindehaus Bad Marienberg Samstag , Uhr Taizé - Meditativer Abendgottesdienst mit Gesängen aus Taizé Ev. Pfarramt IV: Hof Die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem CVJM Hof e.v. ( Donnerstag , Uhr Gemeindebücherei Sonntag , Uhr Konfirmation des Pfarrbezirkes IV der Kirchenbus fährt Dienstag , Uhr Mädchenjungschar Mittwoch , Uhr Jungscharsport in der Mehrzweckhalle Hof, Uhr Frauenchor Donnerstag Uhr Gemeindebücherei Am 24. April werden folgende Jugendliche von Pfarrer Oliver Salzmann im Gottesdienst um 10:00 Uhr in Bad Marienberg konfirmiert: Bad Marienberg: Christine Ebener, Lara Isabell Künkler, Karin Ostaptschuck, Fiorentina Sturchio, Viktoria Weingart, Jana Ziegler, Janina Zöllner Eichenstruth: Lara Nikolay Großseifen: Lina Ax Kroppach: Rebecca Geringer Langenbach: Laura Dunayev, Annika Herfen, Sam Neufurth Lautzenbrücken: Emely Hluchnik Unnau: Denis Sachartschuk Am 24. April werden folgende Jugendliche von Pfarrer Eduard Schmidt im Gottesdienst um 10:00 Uhr in Hof konfirmiert: Bad Marienberg: Helen Subbotin Hof: Lina Bach, Simon Johns, Nico Leszczynski, Sina Neeb, Neele Petry, Moritz Schorn, Lara Steup, Louisa Sophie Weber, Lukas Zöllner, Nick Zumtobel Langenbach: Julian Fritzen, Jan-Nicklas Rabsilber Nisterau: Lukas Müller, Leo Wildauer Ev. Kirchengemeinde Kirburg Pfarramt: Köln-Leipziger Str. 22, Kirburg, Tel /5407, Fax: , EvKigem.Kirburg@t-online.de Wir laden herzlich ein: Samstag, , Uhr Konzert mit den Soul Tenors Sonntag, , Uhr Begrüßungsgottesdienst d. Konfirmandinnen u. Konfirmanden (Pfr. Stein), Uhr Kindergottesdienst Donnerstag, , Uhr Jungen u. Mädchenjungschar Kirburg, Uhr Jugendkreis Freitag, , Uhr Jungen u. Mädchenjungschar Lautzenbrücken Sonntag, , Uhr Gottesdienst, Uhr Kindergottesdienst Herzliche Einladung zu dem Konzert mit den Soul Tenors in der Ev. Kirche Kirburg am Samstag, um Uhr Vorverkauf: Gemeindebüro Kirburg, Das Lädchen, Kirburg, Buchhandlung Mille`, Bad Marienberg, Buchhandlung Schmitt, Hachenburg, Das Glashaus, Daaden. Eintritt: 13,-, VVK, 15,- Abendkasse, 10,- (Studenten, sonst. geringes Einkommen). Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde Kirburg. Pfarrei Maria Himmelfahrt Hachenburg Bad Marienberg - Hachenburg - Hattert - Marienstatt Merkelbach - Mörlen - Nistertal - Norken Salzgasse 11, Hachenburg Telefon: 02662/ , Fax: 02662/ mariahimmelfahrt@hachenburg.bistumlimburg.de Kirchliche Nachrichten vom bis , Jugendgottesdienst am in Mörlen Der Geist treibt uns an! Unter diesem Motto laden Jugendliche des Firmkurses der Pfarrei Maria Himmelfahrt Hachenburg am Freitag zum Jugendgottesdienst um 18 Uhr in die Kirche Maria Empfängnis in Mörlen ein. Der Gottesdienst richtet sich an Jugendliche, junge Erwachsene sowie alle, die die Botschaft Jesu mal anders erleben wollen. Vorbereitet wurde der Gottesdienst mit Unterstützung von Jugendseelsorger Marco Rocco (Katholischen Fachstelle für Jugendarbeit Westerwald/Rhein-Lahn). Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit zur Begegnung auf dem Kirchenvorplatz. Infos zum Gottesdienst erhalten Sie bei Gemeindereferentin Christine Paleta (02661/ ) oder bei Jugendseelsorger Marco Rocco (02602/ ) sowie unter im Internet. Herzliche Einladung! Kirchort Bad Marienberg Fr , Uhr Lebensmittelausgabe der Westerwaldkreistafel für Bad Marienberg in der Weidenstraße 7 an Bedürftige, Uhr Heilige Messe im Seniorenzentrum Sonnenhof (Pfr. Roth) Sa , Uhr Vorabendmesse (P. Sebastian) So , Uhr Gottesdienst in polnischer Sprache (Pfr. Mysiewicz) Mo , Uhr DJK-Basketballtraining (Herren) in der Sporthalle des Evangelischen Gymnasiums Di , Uhr DJK-Basketballtraining (Jugend) in der Sporthalle des Evangelischen Gymnasiums Mi , Uhr DJK-Basketballtraining (Herren) in der Sporthalle des Evangelischen Gymnasiums Fr , Uhr Lebensmittelausgabe der Westerwaldkreistafel für Bad Marienberg in der Weidenstraße 7 an Bedürftige Kirchorte Mörlen und Norken Fr , Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenzentrum Hildegardis in Langenbach b. K. (GR Paleta) Sa , Uhr Bibellesen in der Kirche Mörlen So , Uhr Amt in Norken (P. Guido); Amt f. verst. Rosa Fuchs Mo , Uhr Spielenachmittag der Frauengemeinschaft im Pfarrheim, Uhr Jahreshauptversammlung des Vereins zur Förderung der Filialkirche St. Johannes Norken e.v. im Gemeindezentrum Norken Di , Uhr Treffen der Firmbewerber/-innen im Pfarrheim: Baustein-Nr. 11 Jugendgottesdienst vorbereiten, Uhr Probe des Kirchenchores im Pfarrheim Mi , Uhr Heilige Messe in Mörlen (P. Sebastian); Amt f. verst. Anna Seifner Do , Uhr Sitzung des Ortsausschusses Mörlen im Pfarrheim Fr , Uhr Jugendgottesdienst in Mörlen (Jugendseelsorger GR Marco Rocco, GR Paleta), mitgestaltet von den Firmbewerber/-innen des Bausteins Nr anschl. Begegnung auf dem Kirchenvorplatz, Uhr Heilige Messe in Norken (Pfr. Roth); Amt f. verst. Norbert Neeb, Sohn Uwe und Anna Seifner

49 Wäller Blättchen 49 Nr. 16/2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Kirche Norken Hiermit laden wir recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des Vereins zur Förderung der Filialkirche Sankt Johannes Norken e. V. am Montag, , 20 Uhr, im Gemeindezentrum Norken ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden; 2. Bestellung des Protokollführers; 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 4. Genehmigung der Tagesordnung; 5. Totengedenken; 6. Jahresrückblick des Vorsitzenden; 7. Kassenbericht; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Aussprache zu den Berichten; 10. Entlastung des Vorstands; 11. Neuwahl von 2 Kassenprüfern; 12. Kirchweihfeste 2015/16; 13. Renovierungsarbeiten Kirche; 14. Behandlung von Anträgen zur Jahreshauptversammlung; 15. Verschiedenes Kirchort Nistertal Fr , Uhr Die Kath. öffentl. Bücherei ist bis Uhr geöffnet Sa , Uhr Tauffeier für das Kind Ellen Gourgé (Pfr. Roth, GR Nolden), Uhr Läuten der Kapellenglocke (M. Schmitz) So , Uhr Amt (P. Guido, Diakon Krämer), Amt f. die Verst. der Familien Leukel und Mc Dowell; Gedächtnis zur immerwährenden Hilfe; - begleitender Kinderwortgottesdienst im Pfarrheim Mo Uhr Strickkreis im Pfarrheim Di Uhr Erzählcafé Verzellcher im Pfarrheim, Uhr Probe des Kirchenchores im Pfarrheim Mi Uhr Religiöse Kindergartenstunde (GR Nolden), Uhr Die Kath öffentl. Bücherei ist bis Uhr geöffnet Fr Uhr Die Kath öffentl. Bücherei ist bis Uhr geöffnet, Uhr Klöppeln im Pfarrheim Kath. Kirchengemeinde Mariä Heimsuchung Höhn Tel , maria.heimsuchung@t-online.de Do , 9.00 Eucharistiefeier **Keine Sprechstunde im Pfarrbüro*** h Bücherei (Helsper/Kram) Fr h Krabbelgottesdienst, h Probe Kirchenchor So , 5. Sonntag der Osterzeit, h Hochamt Jahresgedächtnis für Lydia Kraft, Schwiegervater Manfred und Rosi Garrison, Amt für Willi und Helene Kraft und Sohn Norbert, Amt für Horst Hering, Alfred und Johanna Helsper, Amt für Günter und Lenchen Eisenmenger, Sohn Klaus und verst. Angehörige, h Bücherei (Takes) **In dieser Woche putzt Gruppe 3 die Kirche** Di **Sprechstunde von Herrn Hamacher entfällt** Do h Eucharistiefeier, h Sprechstunde im Pfarrbüro, h Bücherei (Takes/Gräf) Krabbelgottesdienst am Freitag, dem um h Alle kath. und ev. Familien mit kleinen Kindern landen wir zum Krabbelgottesdienst in die Kath. Kirche nach Höhn ein. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum gem. Beisammensein mit Kaffee, Saft und Keksen. Maiandacht auf dem Ahlsberg Am Sonntag, dem 1. Mai findet auf dem Ahlsberg in Höhn um h die Eröffnung der Maiandachten statt. Alle Pfarrangehörigen laden wir herzlich dazu ein. (Bei Regenwetter entfällt die Andacht) Ferienspiele 2016 in Ailertchen finden statt - Mitarbeiterinnen gesucht Im letzten Jahr mussten die traditionellen Ferienspiele in Ailertchen leider ausfallen, da wir nicht genügend MitarbeiterInnen gewinnen konnten. Von vielen Seiten wurde das im Nachhinein sehr bedauert und auch wir als Pfarreien haben das Ausfallen sehr schade gefunden, deshalb hatte wir zu einem Treffen aufgerufen, bei dem wir entschieden haben das die Ferienspiele vom in Ailertchen stattfinden, da sich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden haben. Wie viele Kinder teilnehmen können liegt an der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb noch einmal der dringende Aufruf, wenn Sie oder Du uns bei den Ferienspielen unterstützen kannst, dann melde dich bei Dunja Beyer Tel /8709 oder bei Gemeindereferent Bernhard Hamacher Tel /4540 oder b.hamacher@bistum-limburg.de Am Dienstag, dem findet um Uhr findet ein Vorbereitungstreffen im Pfarrheim in Schönberg statt. Wir freuen uns über jede/jeden, der uns bei dieser Freizeitaktion für Kinder unterstützen kann. Eine Teilnahme ist auch nur zeitweise möglich z.b. einen oder zwei Tage. Freizeit Wangerooge - Plätze für Jungen frei Die KjG Höhn veranstaltet im Sommer eine Kinderfreizeit für Kinder von Jahre auf der Nordseeinsel Wangerooge. Bei dieser Freizeit sind noch einige Plätze für Jungen frei. Nähere Informationen bekommen Sie bei Gemeindereferent Bernhard Hamacher unter Tel /4540 oder .: b. hamacher@bistum-limburg.de. Pilgerfahrt nach Rom In diesem Jahr befinden wir uns im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit das Papst Franziskus in Rom ausgerufen hat. Mit diesem Motto wollen wir uns auf den Weg machen als Pilger in die ewige Stadt, die Sehenswürdigkeiten erkunden und die Heiligen Pilgerstätten in Rom betreten. Rom ist immer eine Reise wert! Gerade wenn in diesem Jahr alle Heiligen Pforten geöffnet sind, wollen wir mit Jugendlichen aus unserem Pastoralen Raum eine Pilgerfahrt hierher unternehmen. Das Angebot ist einmalig und wird vom Bistum finanziell mitunterstützt, sodass wir besonders günstig hierher reisen können. Als Jugendliche und Pilger wollen wir uns daher selber von der wunderbaren Atmosphäre und der jahrtausendealten Geschichte Roms beeindrucken lassen und die Stadt erkunden. Nähre Informationen sowie ein Anmeldeformulare liegen in der Kirche aus oder sind auf unserer Homepage abrufbar. Weitere Informationen siehe Kath. Kirchengemeinde St. Josef Höhn-Schönberg Kath. Kirchengemeinde St. Josef Höhn-Schönberg Tel , buero@stjosef-schoenberg.de Do h Seniorentreff im Pfarrheim Schönberg; Der Bus fährt um Uhr ab Ailertchen, Dreisbach, Neuhochstein nach Schönberg und gegen Uhr wieder zurück. Über eine rege Teilnahme würden wir uns wieder sehr freuen. Fr h Krabbelgottesdienst in Höhn, h Eucharistiefeier in Ailertchen Amt für Willibald Junk und Eltern, Alois u. Helene Schneider, Kinder, Enkelkind und Urenkel Sa h Vorabendmesse in Schönberg Jahresged. für Paul Heidrich; Amt für Christian u. Klara Heidrich, Josef u. Elisabeth Kass und verst. Angeh.; für Felix Wagner, Eltern und Schwiegereltern; für Alois u. Marga Leukel, Josef u. Anna Wagner; für Alois, Thekla und Kunibert Geis; für Heinz Kexel, Alfons u. Erna Henrich und verst. Angeh.; für Bernd Benner und verst. Eltern Alois u. Elisabeth Benner; für Rudolf Horn und verst. Angeh. Mo h Eucharistiefeier in Neuhochstein Fr h Eucharistiefeier in Schönberg Amt für Alfons Geis und verst. Angeh. Maiandacht auf dem Ahlsberg Herzliche Einladung zur Eröffnung der Maiandachten am Sonntag, dem 1. Mai 2016 um h auf dem Ahlsberg (Bei Regenwetter entfällt die Andacht) Ferienspiele 2016 in Ailertchen finden statt - Mitarbeiterinnen gesucht Im letzten Jahr mussten die traditionellen Ferienspiele in Ailertchen leider ausfallen, da wir nicht genügend MitarbeiterInnen gewinnen konnten. Von vielen Seiten wurde das im Nachhinein sehr bedauert und auch wir als Pfarreien haben das Ausfallen sehr schade gefunden, deshalb hatte wir zu einem Treffen aufgerufen, bei dem wir entschieden haben das die Ferienspiele vom in Ailertchen stattfin-

50 Wäller Blättchen 50 Nr. 16/2016 den, da sich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden haben. Wie viele Kinder teilnehmen können liegt an der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb noch einmal der dringende Aufruf, wenn Sie oder Du uns bei den Ferienspielen unterstützen kannst, dann melde dich bei Dunja Beyer Tel /8709 oder bei Gemeindereferent Bernhard Hamacher Tel /4540 oder Am Dienstag, dem findet um Uhr findet ein Vorbereitungstreffen im Pfarrheim in Schönberg statt. Wir freuen uns über jede/jeden, der uns bei dieser Freizeitaktion für Kinder unterstützen kann. Eine Teilnahme ist auch nur zeitweise möglich z.b. einen oder zwei Tage. Frauengemeinschaft Neuhochstein und Schönberg Herzliche Einladung an alle zur gemeinsamen Maiandacht am Montag, dem 9. Mai 2016 um h im Gemeinderaum in Neuhochstein. Die Schönberger Frauen treffen sich um h an der Kirche. Für Mitfahrgelegenheit wird gesorgt. Bitte Gotteslob und Liedanhang mitbringen. Kolpingfamilie Rennerod und Hellenhahn Am Dienstag, den um Uhr ist ein religiöser Nachmittag mit Frau Dipl. Theologin Knöllinger-Acker im Kath. Pfarrheim in Rennerod. Thema: Ein Prediger in Bildern. ( Biblische Darstellungen von Sieger Köder). Im Anschluss bleiben wir noch zu einer gemütlichen Gesprächsrunde bei Kaffee und Kuchen zusammen. Die Kolpingfamilie lädt alle interessierten Frauen aus dem Pastoralen Raum Rennerod dazu ein. Tag für Silberjubelpaare im Dom zu Limburg Am Samstag, dem 18. Juni 2016 feiert das Bistum Limburg einen Tag für Silberjubelpaare. Alle Paare, die kirchlich verheiratet sind und 2016 ihr silbernes Ehejubiläum feiern, sind eingeladen um h zu einem Gottesdienst und zur Einzelpaarsegnung in den Hohen Dom zu Limburg. Im Anschluss daran ist eine Feierstunde mit Begegnung, Imbiss und Jazzmusik im Bischofsgarten geplant. Informationsmaterial und Anmeldungen liegen am Schriftenstand aus. Freizeit Wangerooge - Plätze für Jungen frei Die KjG Höhn veranstaltet im Sommer eine Kinderfreizeit für Kinder von Jahre auf der Nordseeinsel Wangerooge. Bei dieser Freizeit sind noch einige Plätze für Jungen frei. Nähere Informationen bekommen Sie bei Gemeindereferent Bernhard Hamacher unter Tel /4540 oder .: b.hamacher@bistum-limburg.de. Weitere Informationen siehe Kath. Kirchengemeinde Höhn Freie Christengemeinde Ecclesia Bismarckstraße 27, Bad Marienberg Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst Donnerstag: 19:30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Frauentreff 1x pro Monat (nach Ansage) Kontakt: Andreas Valenta, Tel / Landeskirchliche Gemeinschaft und CVJM Bad Marienberg-Langenbach Wir laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein! Sonntag, , Uhr Kindergottesdienst, Uhr Der moderne Gottesdienst Dienstag, , Uhr Jugendkreis Mittwoch, , Uhr Gem. Abschluss der Frauenkreise, Uhr Jungscharsport Donnerstag, , Uhr Posaunenchorprobe Freitag, , Uhr Gebetskreis Kontaktadresse: Prediger Markus Haas Tel /9650 Internet: CVJM und Landeskirchliche Gemeinschaft Lautzenbrücken/ Nisterberg Wir laden herzlich zu unseren Veranstaltungen in der Woche vom bis ein. Sonntag, , Uhr Sonntagschule in Lautzenbrücken, ebenso Nisterberg, Uhr Familiengottesdienst in Nisterberg Montag, , Uhr Indiaca in Nisterberg Mittwoch, , Uhr Gebetskreis in Lautzenbrücken, Uhr Gemischter Chor in Lautzenbrücken Freitag, , Uhr Gemischte Jungschar in Nisterberg Weitere Informationen bei Florian Kempf (Tel / ) oder Pred. Markus Haas (Tel / 8650) Projekt Marienkäfer, Kerstin Schmidt (Tel / oder 0151/ ) Neuapostolische Kirche Gemeinde Bad Marienberg, Bismarckstraße 60, Bad Marienberg Gottesdienste: Sonntag, 09:30 Uhr Mittwoch, 20:00 Uhr Gäste sind herzlich willkommen. Hinweis zu besonderen Aktivitäten: Am Sonntag, um 11:30 Uhr findet der Jugendgottesdienst in unserer Kirche in Bad Schwalbach statt. Am Sonntag, um 10:00 Uhr findet ein Festgottesdienst in Limburg/Stadthalle mit unserem Bezirksapostel Koberstein statt. Freie ev. Gemeinde Nisterau Wiesenstraße 35 Sonntag: Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag: Uhr Übungsstunde gemischter Chor Dienstag: Uhr Mädchen-Jungschar, ab 8 Jahre Mittwoch, 9.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis; Uhr Jugendkreis (Jott) Donnerstag: Uhr Treffpunkt Bibel und Gebetsstunde Freitag: Uhr Jungen-Jungschar, von 8 bis 14 Jahre Seniorenkreis: jeweils am zweiten oder dritten Mittwoch im Monat Hauskreis: T. Krumm, Tel. 0171/ ; U. Denker, Tel.: 02661/ Informationen zu den Hauskreisen erhalten Sie bei den v.g. Personen sowie über die Kontaktadresse. Kontaktadresse: Harald Kolk, Tel / , harald.kolk@feg.de; weitere Informationen im Internet unter: Evangelische Kirchengemeinde Alpenrod/Nistertal-Büdingen Am Kirchplatz Alpenrod - Tel.: 02662/ Fax: 02662/3205 Sonntag, , Uhr Festgottesdienst zum Jubiläum des MGV Alpenrod im Bürgerhaus (Pfarrer Schmidt) Montag, , Uhr Frauenkreise Alpenrod und Hirtscheid, Bürgerhaus Hirtscheid Donnerstag, , Uhr Chorprobe Frauenchor, Kirche Freitag, , Uhr Jungbläser, Bürgerhaus Hirtscheid Uhr Posaunenchor, Bürgerhaus Hirtscheid Aus Vereinen und Verbänden Abgabeschluss Wäller Blättchen Der Abgabeschluss für die 18. Woche (Christi Himmelfahrt) wird wie folgt vorverlegt: Freitag, 29. April 2016, Uhr Wir bitten um Beachtung!

51 Wäller Blättchen 51 Nr. 16/2016 MCV Marienberger Carneval Verein e.v. Marmer Carneval Nachrichten Fotos: MCV Tanzturnier in Koblenz beim NZGG - Die Erfolgsserie geht weiter. Am wurde das 4. Tanzturnier des NZGG Koblenz ausgetragen. Mit dabei hatten wir unser Solo Lara Püttmann, Solo Ricarda Kessler und die Prinzengarde. Eine weitere Sensation in der Geschichte des MCV Bad Marienberg wurde vollbracht. Alle Beteiligten konnten einen Pokal mit nach Hause nehmen. Eine absolut tolle Leistung von unseren Akteuren. Die Trainerinnen unserer Gruppe und Solisten sind Janica Vohl und Lea Vohl vom MCV und Ramona und Karina vom TSG Mittelrhein Westerwald e.v.. Weitere Turniere sind bereits in Planung und das Training ist in vollem Gang. Wer Spaß am Gardetanz und/oder Schautanz hat, meldet sich bitte über den Kontakt unserer Homepage oder info@mcv-badmarienberg.de. Selbstverständlich seit Ihr auch in unseren anderen Gruppen willkommen. Einfach mal melden. Weitere Infos zum Verein unter SC Bad Marienberg-Unnau Rennläufer des SC Bad Marienberg-Unnau ziehen positives Saisonfazit Sehr zufrieden mit dem Verlauf der Rennsaison 2015/2016 zeigten sich Rennläuferinnen und Rennläufer des SC Bad Marienberg-Unnau. Im Verlauf der Saison konnten sich alle Starter des SC BMU in den DSV-Punktelisten verbessern und bei den Alpinen Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in Hochkrimml einige Landesmeistertitel und weitere Stockerlplätze erreichen. Dazu kamen noch einige sehr gute Platzierungen bei den Landesmeisterschaften des Hessischen Skiverbandes, des Westdeutschen Skiverbandes, sowie bei den Arge-Schülermeisterschaften 2015/2016. Sicherlich besonders zu erwähnen ist der Start von Sophie Panthel bei den Rennen zum Deutschen Schüler-Cup DSC U14 in Balderschwang und das gleich in ihrem ersten Jahr bei den weiblichen Schülern U14. Katharina Koch und Rene Meutsch starteten erstmals in der von Mannschaftsführer Frank Koch ins Leben gerufene Arge- West-Mannschaft. Dort nahmen die beiden im Team mit Mannschaftskollegen vom Westdeutschen, Hessischen und Pfälzer Skiverband an den Rennen der Bayernliga teil. Am Ende dieser Rennserie hatte sich diese Mannschaft sogar die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft 2016 in Oberjoch qualifiziert, bei der sie jedoch doch durch personelle Probleme geschwächt, nicht ganz ihr Potential ausschöpfen konnte. Schmerzlich vermisst wurden bei den Rennläuferinnen und Rennläufern des Skiclubs ganz bestimmt auch die Rennen zum Westerwaldcup und Westerwaldpokal auf heimischen Pisten, die aber auf Grund des doch sehr milden und schneearmen Winters leider nicht ausgetragen werden konnten. Frei nach dem Motto nach dem Spiel ist vorm dem Spiel geht s für einige der Nachwuchsrennläufer aus der Badestadt schon am Fronleichnamswochenende wieder mit los mit den ersten Trainingseinheiten im Schnee am Stubaier Gletscher. Dort trainieren sie in einer Trainingsgemeinschaft mit Rennläufern des Hessischen Skiverbandes. Platzierungen Alpine Sportwoche 2016 in Hochkrimml: Kinder: Laetitia Theis Rheinland-Pfalz-Wertung Riesenslalom 1. Platz U12 weiblich Laetitia Theis Rheinland-Pfalz-Wertung Slalom 1. Platz U12 weiblich Jan Blatt Rheinland-Pfalz-Wertung Riesenslalom 2.Platz U8 männlich Jan Blatt Rheinland-Pfalz-Wertung Slalom 2.Platz U8 männlich Schüler: Sophie Panthel Rheinland-Pfalz-Meisterschaft Riesenslalom 2. Platz Moritz Panthel Rheinland-Pfalz-Meisterschaft Slalom 1. Platz Franziska Koch Rheinland-Meisterschaft Slalom 1. Platz Moritz Panthel Rheinland-Meisterschaft Slalom 3. Platz Sophie Panthel Rheinland-Meisterschaft Riesenslalom 1. Platz Franziska Koch Rheinland-Meisterschaft Riesenslalom 2. Platz Moritz Panthel Rheinland-Meisterschaft Riesenslalom 1. Platz Jugend/Aktive Katharina Koch Rheinland-Meisterschaft Slalom 1. Platz Rene Meutsch Rheinland-Meisterschaft Slalom 2. Platz

52 Wäller Blättchen 52 Nr. 16/2016 TTG Zinnau/ Nister Die Jugend der TTG ist Meister der 2. Kreisklasse. Das letzte Spiel brachte die Entscheidung. In Dermbach gelang ihnen ein verdienter 8:2 Sieg. Damit wurden sie mit nur einer Niederlage und 11:3 Punkten Meister der Frühjahrsrunde. Lust auf Schnuppertraining am 30. April? Der TC bietet allen Interessierten ein Schnuppertraining und während der Sommersaison Trainingseinheiten beim ehemaligen Davis- Cup-Spieler Tom Topolcic an, der in seiner Jugend mehrfach jugoslawischer und kroatischer Juniorenmeister war. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt für ein Schnuppertraining auf. Alle Infos rund ums Tennisspielen in der Badestadt erhalten Sie von Karlheinz Engel (1. Vorsitzender, Telefon: ) oder schreiben Sie eine an tc-bad-marienberg.de. Sie können auch selbst Tennisstunden in der Halle buchen. Mit dem Online-System des Tenniscenters in Bad Marienberg-Zinhain haben Sie die Möglichkeit sich ihre Spielzeit zu sichern. Gehen Sie dazu bitte auf und informieren Sie sich per Kurzanleitung (Button unterhalb der Anmeldung auf der Startseite) über das Bestellsystem. Das Restaurant des Tenniscenters bietet allen Besuchern in einer gemütlichen Atmosphäre Gerichte aus der spanischen Küche zum Genießen an. von links nach rechts: Kevin Wagner, Justin Wehr, Louis Häbel, Daniel Morgel, Jannis Weber (es fehlt: Gina Spies) TC Bad Marienberg Instandsetzung der Tennisanlage: Damen wirbeln kräftig - Bonbon für Mitgliedschaft am Samstag, den 30. April Die Tennisanlage ist innerhalb einer Woche schon beinahe startklar für den Saisonauftakt. Die Tenniscracks können sich auf eine intakte Anlage freuen. Eine Woche nach der ersten Runde auf den Plätzen und dem Herrichten der Sträucher waren am vergangenen Samstag ein Dutzend fleißiger Damen im Einsatz, um das komplette Clubhaus auf Vordermann zu bringen. Das ist ausgesprochen gut über die Bühne gegangen und damit ist die Anlage an der Kirburger Straße einen großen Schritt näher an der Sommersaison. In den nächsten beiden Wochen werden die drei Tennisplätze gewalzt und bespielt sowie der neue Eingang zum Clubgelände gebaut. Am Samstag, den 30. April findet der Saisonauftakt mit der Aktion Deutschland spielt Tennis statt. An diesem Tag feiern wir auf der Tennisanlage ab 12 Uhr ein Fest und laden dazu alle Tennisfreunde herzlich ein, dabei zu sein und einen tollen Tag zu erleben: Es gibt leckere Überraschungen aus den 1960er Jahren. Wir spielen ein spezielles Mixed-Turnier - gespielt wird mit Holzschlägern wie anno dazumal. Schläger zum Ausleihen sind genügend vorhanden. Als besonderes Bonbon bieten wir allen Tennisinteressierten an diesem Tag eine Aktionsmitgliedschaft für 29 - gültig für das ganze Jahr Außerdem gibt es Schnuppertraining für alle Neueinsteiger und wir haben ein Aufschlaggeschwindigkeits-Messgerät auf der Anlage. Kommen Sie gerne dazu und spielen Sie mit - ganz gleich ob Mitglied in einem Tennisclub oder nicht. Zwei der Nachwuchstalente bei den jungen Damen im Club, die auffällig gut treffen: Sofia Brak und Emely Könighaus (re.) Diabetiker-Selbsthilfegruppe Bad Marienberg/Nisterberg Nächstes Treffen der Diabetiker-Selbsthilfegruppe Bad Marienberg/Nisterberg Wie werde ich 100 Jahre alt? Wer will nicht gerne gesund alt werden vielleicht sogar 100 Jahre alt? Das wäre klasse. Am Mittwoch den 27. April bekommen Sie von dem Diabetologen Dr. Klaus Kohlhas aus Gebhardshain zahlreiche Tipps, wie Sie diesem Wunsch ein wenig näher kommen können. Und verpackt werden diese Tipps in einem interaktiven Quiz für jeden. Zu diesem spannenden Abend sind nicht nur alle Diabetiker sehr herzlich eingeladen. Der Abend ist eine Zusammenarbeit mit dem Kneipp-Verein Bad Marienberg, der ebenfalls alle Interessierten ganz herzlich einlädt. Der Abend startet um Uhr im Bürgerraum der Stadthalle Bad Marienberg. Infos bei Frau Dr. Ulrike Engel in der Raben-Apotheke in Bad Marienberg (Tel )

53 Wäller Blättchen 53 Nr. 16/2016 FC Bayern Fanclub Steig-Alm Kaiserwetter herrschte, als der FC Bayern Fanclub Steig- Alm am seinen traditionellen Wandertag mit mehr als 60 Mitglieder ausrichtete. Nachdem man sich am Marien- Bad zu einem gemeinsamen Erinnerungsfoto getroffen hatte, wanderte man zielstrebig, unter der Führung von Wanderwart Werner Nickel, dem neuen Rad- und Wanderweg auf der alten Bahnstrecke, oberhalb des Stadtteils Langenbach, zu. Neue und bisher unbekannte Panoramablicke bis ins Tal der Großen Nister taten sich den Wanderern auf und beeindruckten nicht nur die auswärtigen Gäste. Zufrieden, insbesondere auch über den guten Zustand der neuen Wanderstrecke, erreichte man schließlich Nistertal, wo man im Gasthaus Zur Quelle einkehrte und bei gepflegten Getränken und gutem Essen den 3:1 Sieg des FC Bayern in Stuttgart auf Leinwand verfolgte. Die Fanclubwanderer, die von einer gelungenen Veranstaltung sprachen, saßen auch nach dem Spiel lange zusammen und gaben der Hoffnung Ausdruck, dass die Wanderung auch im kommenden Jahr im Veranstaltungskalender des Fanclubs seinen Platz finden sollte. Info wwwfc-bayern-fanclub-steigalm.de Thekenmannschaft Zur Kreuzung Dreisbach e.v. Rückblick auf die Jahreshauptversammlung und den gemütlichen Abend - Ausblick auf den Mai Spricht es eigentlich für ein intaktes Vereinsleben, wenn der gemütliche Teil einer Jahreshauptversammlung 6x so lange dauert wie der offizielle? Ja! 91 Vereinsmitglieder wollten einen schönen Abend verbringen - also hieß es: Nicht so lange mit den Formalien aufhalten. Jörg Leukel begrüßte alle und übergab an Gunnar Schmitz als Schriftführer: Die Teilnahme am Drasber Karneval, das traditionelle Radwandern an Christi Himmelfahrt mit über 70 Radlern, die Pfingstkirmes, das wegen Hitze (!) ausgefallene Fußballturnier (das kurzerhand in einen tollen Grillabend verwandelt wurde), der Mörsbach-Triathlon mit Gewinnern aus Dreisbach und das Knobelturnier - für die Thekenmannschaft war es ein gutes Jahr. Ein besonderes Highlight war aber sicherlich das Zelten mit den Kindern und Jugendlichen, das wir erstmalig gemeinsam mit der Gemeinde, der Feuerwehr und dem Mandolinenclub auf die Beine stellen konnten. Die Kinder hatten viel Spaß am Spiel ohne Grenzen, der Nachtwanderung mit Geistern und Aufbleiben bis um 4. Wir werden es in diesem Jahr ganz sicher wiederholen, auch weil die Idee zum Zelten von den Kindern und Jugendlichen kam und unser erster Schritt war in Richtung TM Jörg Wagners Kassenbericht ( Hat der wirklich alle Zahlen im Kopf? - ja, hat er!) stand dieses Jahr ein wenig unter dem Vorzeichen des ausgefallenen Fußballturniers. Ein schwarze Null - mehr war dieses Jahr nicht drin. So richtig dramatisch sei dies nicht, so dass er trotz des immer noch geringen Jahresbeitrags i.h.v. 12,- EUR keinen Anlass sehe, diesen zu erhöhen. Josef Heidrich stellte im Namen der Kassenprüfer Jörg Wagner eine wieder einmal einwandfreie Kassenführung aus und bat die Anwesenden um Entlastung des Vorstands. Bei den anschließenden Neuwahlen gab es keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: 1. Vorsitzender Jörg Leukel, 2. Vorsitzender Michael Görg, 1. Kassierer Jörg Wagner, 2. Kassierer Heiko Henn, 3. Kassierer Marcel Helsper, 1. Schriftführer Mathias Beyer, 2. Schriftführer Gunnar Schmitz, 1. Beisitzer Uli Leukel, 2. Beisitzer Lars Neu, 3. Beisitzer Andreas Geis. Zu den neuen Kassenprüfer wurden Thorsten Aust, Thomas Meyer, Carmen Leukel und Jannik Staab gewählt. Zum Ende des offiziellen Teils nahm Jörg Leukel folgende Ehrungen vor: für 25 Jahre Mitgliedschaft wurden Alexander Wagner, Martin Heidrich, Siegfried Hofmann und Ralf Sartor geehrt, für 10 Jahre Walter und Mechthild Feldhäuser, Sabine Becher und Carmen Leukel. Carmen Leukel, Ralf Sartor, Jörg Leukel Es war geschafft. Der gemütliche Teil konnte beginnen Essen, Verlosung, Schätzspiel und Feiern - es war ein richtig schöner Abend! Ein kleiner Ausblick auf die nächsten Wochen: Unsere traditionelle Radwanderung wird auch dieses Jahr an Christi Himmelfahrt stattfinden. Wir treffen uns am Do., 5. Mai um 11 Uhr auf dem Schulhof. Die Strecke ist einigermaßen flach und sollte für alle zu schaffen sein - ebenso wie der gemütliche Abschluss an der Dreschhalle. Wie auf der Jahreshauptversammlung angekündigt, wollen wir in diesem Jahr neue Vereinsshirts anschaffen. Die Anprobe hierfür findet (gemeinsam mit dem Aufbau für die Kirmes) am Samstag, 14. Mai ab 14 Uhr im

54 Wäller Blättchen 54 Nr. 16/2016 DGH statt. Ab 18 Uhr stellen wir dann den Kirmesbaum und es gibt einen kleinen Fassanstich als Generalprobe für unsere Kirmes an Pfingstsonntag (15. Mai). Diese beginnt dieses Jahr um 11 Uhr mit dem Konzert des Mandolinenclubs, ab ca. 12:15 Uhr gibt es Essen - Getränke notfalls auch schon ab 10 Uhr. Kommt vorbei, denn - Unser Dorf lebt vom Mitmachen. SG Fehl-Ritzhausen/Eichenstruth/Großseifen Die erste Mannschaft kam im Spiel gegen die SG Atzelgift nicht über ein 1:1 hinaus. Beide Mannschaften hatten einige gute Chancen, von denen sie nur jeweils eine verwerteten (für uns: Justin Brannfors), weshalb das Unentschieden ein gerechtes Ergebnis ist. Die II. Mannschaft schaffte es nicht, ihre wenigen Tormöglichkeiten zu nutzen und verlor gegen die SG Pottum mit 0:1. Am kommenden Wochenende spielen beide Mannschaften auswärts. Die II. Mannschaft spielt um Uhr in Rennerod. Um Uhr tritt die I. Mannschaft bei der SG Hahn in Höhn-Neuhochstein ein. TuS Eichenstruth/Großseifen 1912 e.v. Abteilung Alte Herren: Leistungssteigerung nach verhaltenem Saisonauftakt Erster Saisonspiel 2016 Sa AH Kölbingen - AH Eichenstruth/Großseifen... 2:2 (M. Herrmann und ein Gastgeschenk) Am vorletzten Samstag wurde die Saison mit unserem ersten Spiel bei der AH- Kölbingen eröffnet. Hierbei viel uns der Wechsel aus der übersichtlichen Halle auf das doch deutliche größere Freiluft-Spielfeld nicht wirklich leicht. Laufwege, Passgenauigkeit sowie das ausnutzen des vorhandene Raumes wollte noch fast 6 Monaten Hallentraining noch nicht wirklich gelingen. Trotzdem waren wir dir spielbestimmende Mannschaft, was sich auch nach einem frühen 1:0 durch Michael Herrmann im Zwischenergebnis widerspiegelte. Jedoch ließen wir die Gastgeber zu leicht vor das eigene Tor und somit zu Chancen kommen. Als Konsequenz ging Kölbingen mit zwei Toren nacheinander dadurch mit 2:1 in Führung. Auch wenn wir den Druck nach dem Rückstand wieder deutlich erhöhten und weitere Möglichkeiten herausspielten, blieb ein Torerfolg vorerst aus. Letztlich war es ein Eigentor der Gastgeber, welches uns ein mehr als leistungsgerechtes Unentschieden zum Saisonauftakt sicherte. Es spielten: Matthias Könighaus, Dirk Oppermann, Carsten Schmieder, Michael Herrmann, Stefan Denker, Ingolf Flick, Dirk Pipping, Rolf Märkisch, Klaus Buchner, Rudolf Marks, Detlef Buchner, Önder Malkoc, Axel Zeise Erster Saisonsieg 2016 Sa AH Hausen/Fussingen - AH Eichenstruth/Großseifen... 2:5 (0:2) (M. Herrmann (2), Kl. Buchner (2), D. Haubrich) Am vergangenen Samstag konnten wir aufgrund einer starken Mannschaftsleistung und einer deutlichen Leistungssteigerung gegenüber dem Saisonauftakt in Kölbingen den ersten Sieg der noch jungen Saison 2016 einfahren. Die Anfangsviertelstunde war, ähnlich wie in der Vorwoche, noch von technischen Schwierigkeiten geprägt. Zwar waren wir die offensivere Mannschaft, jedoch verloren wir den Ball vor dem gegnerischen Strafraum noch zu leicht. Der letzte, oft auch schon der vorletzte Pass kamen einfach zu ungenau. Trotzdem gingen wir nach 20 Minuten nicht einmal unverdient durch Klaus Buchner in Führung. Der erst kurz zuvor eingewechselte Daniel Haubrich war es dann, der sich nur knapp 5 Minuten später gegen 3 Gegenspieler durchsetzte und mit einem sehenswerten Flachschuss vom linken Strafraumeck den Torsteher der Gastgeber zur 2:0 Halbzeitführung überwinden konnte. Direkt nach Wiederbeginn war es Michael Herrmann, der nach maßgenauer Flanke von Markus Neeb einen Konter zur mittlerweile verdienten 3:0 -Führung verwerten konnte. Das folgende 4:0 durch einen 18-Meter-Schuss von Klaus Buchner sollte eigentlich das Spiel entscheiden. Jedoch war es nur Minuten später wiederum Klaus, der unseren bis dahin fehlerfreien Torwart Matthias Könighaus mit einem unhaltbaren Rückpass bezwingen konnte. Kurz darauf erzielten die Gastgeber einen weiteren Treffer aus abseitsverdächtiger Position zum 2:4. Den Schlusspunkt zu einem verdienten 2:5 setzte Michael Hermann mit dem Schlusspfiff. Es spielten: Matthias Könighaus, Detlef Buchner, Axel Zeise, Markus Neeb, Stefan Denker, Klaus Buchner, Ingolf Flick, Önder Malkoc, Michael Herrmann, Daniel Haubrich, Dirk Pipping, Eberhart Schmidt, Carsten Schmieder SG Hahn-Neuhochstein SV Stockum-Püschen II - SG II... 2:3 Vorschau Sonntag, SG II - SG Guckheim II, 12:30 Uhr SG I - SG Fehl-Ritzhausen, 14:30 Uhr Freitag, SG Westernohe III - SG II, 19:30 Uhr SG Rennerod - SG I, 19:30 Uhr AH-Abteilung Vorschau Samstag, AH Neuhochstein - AH Rothenbach, 17 Uhr Samstag, AH Neuhochstein - AH Kölbingen, 17 Uhr SG Kirburg / Hof SG Kirburg / Hof zu harmlos in Rennerod SG Rennerod - SG Kirburg / Hof... 1:0 (0:0) Am vergangen Sonntag musste die SG Kirburg / Hof die erste Niederlage nach der Winterpause hinnehmen. In den ersten 25 Minuten blieb die Partie recht offen, doch ab diesem Zeitpunkt nahm die heimische SG das Zepter in die Hand, übte mehr Druck aus drängte Kirburg in die Defensive und auf die Führung. Ein Freistoß für die Gäste kam postwendend zurück, Gerrit Hilipisch setzt sich gegen drei Gegenspieler durch, passt auf Alexander Haller, doch dieser traf lediglich den Pfosten. Wenig später dann hatten die Hausherren, nach einer Billiard-Situation im Kirburger Strafraum gleich dreimal die Chance zur Führung, doch der Ball gelang nicht ins Tor. Da kurz vor der Halbzeitpause der Innenpfosten für Kirburg rettete, gingen beide Mannschaften mit einem torlosen Unentschieden in die Kabinen. Beide Mannschaft verzichteten zwar auf personelle Veränderungen, doch Kirburg s Trainer Danilo Voltz stellte um. Die Partie war nun nicht mehr ganz so einseitig, als in Halbzeit eins. Dennoch brachte sich die SG RIS in Front. Alexander Haller setzte sich auf der linken Seite durch und Gerrit Hilpisch schoss wuchtig zum 1:0 ein (61. Min.). Da Kirburg in der Offensive an diesem Tag leider nur wenig zu bieten hatte, blieb es beim knappen, aber keineswegs unverdienten Renneroder Sieg. Es spielten: Christian, Wiederstein (13. Wiezorek), Oelke, Weber, Luckenbach, Voltz, Jung (69. Regier), Stahl, Hahn, Wengenroth (85. Kühn), Seufert Tabelle: 9. Platz / 18 Punkte / 21:44 Tore Vorschau Bereits am kommenden Samstag spielen beide Mannschaften in Hof. Um 16:00 Uhr spielt die zweite Mannschaft gegen die TSV Liebenscheid. Zwei Stunden später dann trifft das Team von Danilo Voltz auf die SG HWW Niederroßbach 2. FC Kirburg Jahreshauptversammlung: 22. April 2016, 20:00 Uhr FC Mädels am Sonntag auswärts Zum ersten Auswärtsspiel in der Rückrunde muss das Team von Carsten Hof am nächsten Sonntag um 16:30 Uhr bei der SG Alsdorf / Kirchen antreten. Spielort der Partie, welche unter der Leitung von Sehne Hans-Jürgen Orthmann steht, ist der Hartplatz in Kirchen.

55 Wäller Blättchen 55 Nr. 16/2016 TuS Weitefeld/Langenbach Abt TT Herren Oberliga Südwest TuS Weitefeld/Langenbach - Oppau... 9 : 1 TuS Weitefeld/Langenbach - Albersweiler... 9 : 0 Runder Saisonabschluss / Projekt Jugend forscht gelingt Am vergangenen Wochenende fand die Saison 2015/16 ein zufriedenes Ende. Mit 9:1 und 9:0 wurden die pfälzischen Gegner in die Heimat geschickt. Samstag, beim 9:1 gegen Oppau, hatte lediglich Jonas Röhrig bei seinem 0:3 das Nachsehen (das Spirit war noch zu flott:-)) in den anderen Spielen wurde bis auf wenige Ausnahmen (Greb/Strasser) letztlich klar gewonnen. Viel spannender und interessanter war jedoch die Ausgangslage am Sonntag. Es war klar das Albersweiler mit einer Rumpftruppe antreten würde. So fanden in Weitefeld die Woche über interne Gladiatorenkämpfe statt. 4 Plätze galt es zu besetzen. So bekam Jonas Röhrig im vorerst letzten Oberligaspiel die Chance im vorderen Paarkreuz anzutreten. Mit einem 3:0 Sieg bewies Röhrig Paarkreuztauglichkeit. Auch Nico Strasser überzeugte mit einem klaren Sieg über Trattning, der neben Stein als einzige Stammkraft der Gäste auftrat. Doch auch die 4 Racker erledigten all ihre Aufgaben gut! Am meisten konnte Steffen Sannert die zahlreich anwesenden Zuschauer begeistern. Mit attraktivem, mutigen und selbstbewussten Spiel besiegte Steffen einen höher eingestuften Spieler nach großem Spiel mit 3:1. Auch Paul Richter, Tim Ammoniak und Felix Siegert (ruff) erledigten ihre Aufgaben wie alte Hasen, wobei erwähnt werden sollte, das die Gegner teilweise aus der 6 und 7 Mannschaft der Gastmannschaft kamen. Da anfangs auch alle Doppel gewonnen werden konnten, stand das klare 9:0 nach Ca. 90 min fest. Auch die Stammkräfte hatten am Rande des Geschehens ihren Spaß und wurden ihrem Fanta - Ruf nicht gerecht. Das war es mit der Saison. Schön war es. Gut war es. Jetzt geht es erst einmal in die TT Pause, aber das bedeutet auch das die Tische größer, die Bäuche kleiner und die Winkel fieser werden! Die 4 lässt grüßen! TuS Weitefeld-Langenbach 4 gewinnt Herren C Pokal Sieg beim Endrundenturnier in Gebhardshain Einen ebenso unerwarteten als auch verdienten Pokalgewinn im Herren C Pokal konnte die 4. Herrenmannschaft des TuS beim Endrundenturnier in Gebhardshain feiern. In der Aufstellung Benjamin Pfau, Wolfgang Jumel und Youngster Filip Flemming wurde sowohl im Halbfinale als auch im Finale eine Mannschaft aus der ligahöheren Kreisliga geschlagen. Dabei sah es im Halbfinale gegen den SSV Hattert 2 am Anfang gar nicht gut aus. Relativ schnell lag man nach den ersten beiden Einzeln mit 0:2 hinten. Doch dann riss Filip Flemming mit seiner Unbekümmertheit die alten Hasen mit und so zog man nach einer Spielzeit von rund 2 Stunden verdient mit 4:2 ins Endspiel gegen den VfL Kirchen 3 ein. Hier zeigte sich von Anfang an die Überlegenheit der TuS-Akteure und so konnte man gegen Uhr jubelnd den großen Erfolg feiern und sich den Pokal überreichen lassen. Einen Akteur des TuS besonders zu erwähnen wäre falsch, trotzdem zeigte erneut Filip Flemming sein außergewöhnliches Talent und brachte seine Gegner zur Verzweiflung. Beim Endrundenturnier 1 Woche später in Idar- Oberstein (Rheinlandpokal) musste man in gleicher Aufstellung leider bereits im Viertelfinale dem Gegner aus Buchholz nach hartem Kampf mit 3:4 gratulieren und die Rückfahrt in den Westerwald antreten. Trotzdem hat sich die 4. Mannschaft des TuS Weitefeld-Langenbach großartig verkauft und kann Stolz auf das Erreichte sein.

56 Wäller Blättchen 56 Nr. 16/2016 SG Weitefeld-Langenbach/ Friedewald/Neunkhausen Bezirksliga/Ost, 25.Spieltag SG I - SG Hundsangen (2-1) Tore: Maxi Strauch (2), Mario Weisang, Kevin Lopata, Fabian Lohmar Kreisliga C, 21.Spieltag SG II - Sportfreunde Elsoff-Mittelhofen (3-1) Tore: Jan-Niklas Mockenhaupt, Kevin Leicher, Michael Kleinhenz, Martin Ermert, Eigentor Vorschau: Sonntag :30 Uhr SG Westerburg - SG I - Spielort: Gemünden Samstag :30 Uhr SG Meudt II - SG II - Spielort: Berod TTF Oberwesterwald 2. Jugendmannschaft wird Meister der 1. Bezirksliga Ost Unsere 2. Jugendmannschaft erspielte den Meistertitel in der 1. Bezirksliga Ost mit 9:3 Punkten. Zwar musste unser Team im Spitzenspiel gegen TTC Wirges 3 kurzfristig auf die Nummer 1 Miriam Metz verzichten, welches zu einer Niederlage führte, die Wirges 3 eigentlich einen entscheidenden Vorteil bringen sollte, doch es kam anders. Am vorletzten Spieltag patzte Wirges gegen Niederfischbach und wir waren zur Stelle, brachten unsere Spiele siegreich nach Hause und landeten schließlich verdient auf Platz 1. Nicole Hermann hat die Mannschaft während der Saison als Betreuerin begleitet. Die Meistermannschaft (von links): Joshua Heinzmann, Simon Rüffert, Miriam Metz, Nicole Hermann (Betreuerin), Mara Hermann, Tanja Schumacher und Jannik Pospich SG Nauroth/Mörlen/Norken SG Nauroth/Mörlen/Norken - SG Steineroth ll.. 10:0 (4:0) Am heutigen Tag gab es eine Menge Tore auf der Rasensportanlage in Norken zu bestaunen. Unser Team fuhr gegen ersatzgeschwächte Steinerother einen 10:0 Kantersieg ein und ließ dem Gast keine Chance. Das zwischenzeitliche 7:0 bedeutete auch den 100sten Treffer der Saison. Nach herausragender Vorarbeit von Held gelang es schließlich Kevin Falk, der heute in bestechender Form war, die 100-Tormarke zu knacken. Das bedeutet 100 Bier für das gesamte Team! Der direkte Konkurrent um die Meisterschaft, HC Harbach, hat in Alsdorf 2 Punkte liegen gelassen. Somit haben wir nun 9 Punkte Vorsprung auf Rang 2. Aufstellung: Schlösser - Zöller, J. Arndt, Bähner, Kohlhas - L. Schmidt, Almasi - Richter, Held, Falk - Ebener Wechsel: P. Arndt für Kohlhas, Rothbächer für Richter, Hinz für J. Arndt Tore: 1:0 Ebener, 2:0 Falk, 3:0 Falk, 4:0 Falk, 5:0 Falk, 6:0 Held, 7:0 Falk, 8:0 Ebener, 9:0 Schmidt, 10:0 Zöller SG Nauroth/Mörlen/Norken ll - TuS Bitzen ll... 4:0 (3:0) Auch die Zweite schaffte einen deutlichen Sieg. Obwohl man seit der 20ten Minute in Unterzahl spielte, hatte unser Team das Geschehen stets im Griff und hätte sogar einen höheren Sieg einfahren können. Aufstellung: Knülle - Schmidt, Mauer, Schumann, Buchner - Hrachowetz, Ax, Westphal, W. Klein - Muth, Stühn Eingewechselt wurden: Schäfer, Rastrilla und Haubrich Tore: 1:0 Stühn, 2:0 Schumann, 3:0 Ax, 4:0 Schmidt Vorschau auf die nächsten Saisonspiele: So : Uhr SG Ingelbach 2 - SG 2 So : Uhr SV Derschen 2 - SG 1 Fr : Uhr FSV Kroppach 2 - SG 2 Sa : Uhr SG 1 - SG Herdorf 2 (in Nauroth, Rasenplatz) Wir freuen uns auf viele Zuschauer. Beide Teams sind mittendrin im Aufstiegsrennen. Also Auf geht s zu unseren Sportplätzen. Vorschau auf das Kreispokalfinale in Altenkirchen: Zum Saisonabschluss wird es für unsere SG noch ein richtiges Highlight geben, das Bitburger Kreispokalfinale in Altenkirchen(Kunstrasen). Gegner dort SG Neitersen/Altenkirchen 2. Nach langem hin und her steht nun endlich der Spieltermin fest: Sonntag, , Uhr. Wir werden in den nächsten Wochen hier weitere Informationen zu diesem Spiel veröffentlichen. Wandergruppe Neunkhausen Wanderziele für das Wochenende 23./24. April 2016 Intern. Volkswandertage in Netphen-Deuz Sa. 23./So Veranstalter: AWO, Netphen-Deuz, Weiherdamm 3 Wanderstrecken: 5, 11, 15, 20 km Startzeiten: An beiden Tagen: 5+ 11km von 7.00 bis Uhr km von 7.00 bis Uhr Zielschluss: Uhr Klöppel-Workshop und andere alte Handarbeitstechniken alles unter einem Dach im Kleinen Museum Das Kleine Museum selbst präsentierte sich an diesem Nachmittag von einer besonders schönen Seite und dazu trugen besonders die in allen Räumen des Kleinen Museums ausgestellten wertvollen Handarbeiten bei. Die Frauen des Klöppelnetzschlagen, der Westerwaldverein und die Ortsgemeinde Nistertal hatten zu einem Nachmittag rund um alte Handarbeitstechniken eingeladen. Im Vordergrund stand an diesem Nachmittag das Klöppeln und ein Workshop, um diese Technik zu erproben. Wunderschöne Klöppelarbeiten waren anzuschauen und man konnte den Frauen vom Klöppelnetzschlag bei ihren verschiedensten Arbeiten über die Schulter schauen, immer aufs Neue fasziniert von dieser alten Handarbeitstechnik.

57 Wäller Blättchen 57 Nr. 16/2016 Aber auch das Socken stricken mit Ingrid Müller, Wolle spinnen mit Ilse Hille und Ellen Baldus, das Nähen mit Omas Nähmaschine mit Rita Seiler und die Weißstickerei von Ulla Seibert stießen bei allen Gästen des Nachmittags auf große Begeisterung und Bewunderung. Es war zu spüren, mit wie viel Freude alle ihre Handarbeitstechniken präsentierten und so war es auch selbstverständlich, dass während der Veranstaltung viel Fachwissen von Frau zu Frau vermittelt wurde. Viele Freunde alter Handarbeitstechniken - auch aus zahlreichen umliegenden Gemeinden - waren an diesem Nachmittag nach Nistertal gekommen, um sich zu informieren und zu fachsimpeln. Und bei Kaffee und hausgemachten Kuchen ließ es sich besonders gut miteinander ins Gespräch kommen. Ein Dank seitens der Ortsgemeinde und des Zweigvereins Nistertal an dieser Stelle an alle, die mitgeholfen haben, dass es eine tolle Veranstaltung im schönen Ambiente des Museums wurde, die sicherlich - so der große Wunsch aller Beteiligten und auch der Gäste - nicht die letzte ihrer Art war. Freiwillige Feuerwehr Nistertal Einladung zum Maifest am 1. Mai 2016 Am 1. Mai 2016 feiert die Freiwillige Feuerwehr Nistertal wieder ihr traditionelles Maifest im Feuerwehrgerätehaus und lädt hierzu recht herzlich ein. Der Frühschoppen beginnt um Uhr und wird vom Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Nistertal musikalisch gestaltet. Für unsere jungen Besucher steht wieder eine Hüpfburg zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch in diesem Jahr wieder bestens für das leibliche Wohl gesorgt. Auf Ihren Besuch freut sich die Freiwillige Feuerwehr Nistertal. Westerwald-Verein, Zweigverein Unnau e.v. Produktwanderung Imkerei Heuzeroth, Mörsbach Der Westerwald-Verein, Zweigverein Unnau e.v. lädt ein zur Produktwanderung am Dienstag, 03. Mai Abfahrt ab Albrechtbrunnen Uhr. Besichtigung der Imkerei, Bienen- und Naturprodukte S. Heuzeroth in Obermörsbach. Die Bienen sind aus dem Winterschlaf erwacht, es gibt viel Neues und unbekanntes dieser Jahreszeit über die zu Bienen zu entdecken. Wir freuen uns über viele Teilnehmer, Gäste sind willkommen. Verständnis bitten wir dafür Dass wir um verbindliche Anmeldungen bis zum beim Wanderwart Jens Hauschildt, Tel fordern müssen, bitten wir um Verständnis. Abschließend ergibt sich die Möglichkeit zu einem Einkauf und sicherlich auch noch Schönen Gesprächen in der Imkerei. Endgültiger Zeitplan zur Kölnfahrt steht Zur Kölnfahrt Eigensteinveedel Führung in Mundart mit Hein treffen wir uns zur Fahrt In Fahrgemeinschaften zum Bahnhof Betzdorf um Uhr am Albrechtbrunnen. Unser Zug fährt ab Betzdorf um Uhr, Zeitpunkt der Rückfahrt wird von den Teilnehmern im Tagesverlauf bestimmt. Um Uhr treffen wir uns mit dem Stadtführer. Ab Uhr steht uns der Tag bis zur Rückfahrt zur freien Verfügung. Wir freuen uns über jede nachträgliche Anmeldung beim Wanderwart 02661/3879. Weitere Berichte zur Mitgliederversammlung 2016 Wegewart Rudi Kairat der zusammen mit Rüdiger Pfeiffer neben 3 örtlichen Rundwanderwegen vom Großen Wolfstein bis nach Schmidthahn die überörtlichen Wanderwege E1 und I betreut konnte von einer bereits erfolgten Frühjahrsmarkierung berichten. Alle Wege seien unverlaufbar markiert und in einem guten Wegezustand. Günter Menk berichtet für die Fotogruppe von 2 Bildvorträgen im abgelaufenen Jahr die alle gut besucht wurden. Weiter dass überraschend abgegebene alte Ansichtskarten im Besitz des Zweigvereins bleiben und zwischenzeitlich katalogisiert und auf CD abgelegt werden konnten. Schatzmeisterin Roswitha Imhäuser konnte von einem zufriedenstellenden Kassenbestand berichten. Dies obwohl von den Mitgliedsbeiträgen nur ein geringer Teil beim ZV verbleibt. Als sehr gut habe sich die Einrichtung Straßencafe erwiesen das man trotz des erheblichen Arbeitsaufwandes beibehalten solle. Hier galt ihr Dank nochmals allen Kuchenspenderinnen. Die Kasse wurde geprüft von Uli Leukel und Edith Schütz. Den Bericht der Kassenprüfer trug der vor und bescheinigte der Schatzmeisterin einen geordnete, übersichtliche und leicht verständliche Kassenführung. Es falle ihm leicht die Entlastung des Vorstandes zu beantragen. Die Berichte wurden dann ehe die Entlastung des Vorstandes zur Abstimmung gestellt wurde zur Aussprache gestellt. Außer dem Antrag eine witterungsbedingt abgesagte Wanderung in die Bacher Lay doch zur Frühjahrsblüte erneut anzubieten ergaben sich keine Wortmeldungen. Die nun beantragte Entlastung des Vorstandes erfolgte einstimmig. Mit seinem Dank dafür bat der noch amtierende Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des Versammlungsleiters für die anstehenden Vorstandsneuwahlen. Auf einzigen Wahlvorschlag Günter Walter wurde dieser einstimmig gewählt. G. Walter nahm das Amt an und dankte dem bisherigen Vorschlag für seine Arbeit und Vereinsführung mit der Bitte um Vorschlag für die Wahl des 1. Vorsitzenden. Wiederwahl wurde vorgeschlagen und einstimmig beschlossen die Wahlen per Handzeichen durchzuführen. Einstimmig bei eigener Enthaltung wurde Manfred Franz zum Vorsitzenden gewählt, der sich bedankte und der Hoffnung Ausdruck gab dass sich in den kommenden 2 Jahren viele Mitbürgerinnen und Mitbürger bereit erklären würden im Westerwald-

58 Wäller Blättchen 58 Nr. 16/2016 Verein, Zweigverein Unnau e.v. der sich nicht nur durch Wandern sondern in vielen weiteren Bereichen innerhalb der Gemeinde betätigt, durch ihre Mitgliedschaft bei geringem Beitrag zu unterstützen. Insbesondere seien hierbei die in der Gemeinde angeregten Arbeitskreise ein sehr gutes gemeinsames Betätigungsfeld. Alle weiteren Vorstandsmitglieder hatten sich zur Wiederwahl gestellt. So wurden in offener Abstimmung gewählt, bei jeweiliger eigener Enthaltung: Stellv. Vorsitzender Heinz Wenzelmann, Geschäftsführerin Monika Gusten, Schatzmeisterin Roswitha Imhäuser, Wanderwart Jens Hauschildt, Wegewart Rudi Kairat, Leiter Fotogruppe Günter Menk, Beisitzer Ursula Eller und Rüdiger Pfeiffer. Ebenfalls wiedergewählt wurden die beiden Kassenprüfer. Abschließend wurde das Programm 2016 nochmals besprochen. Für 2017 wird eine Tagestour zum Deutschen Wandertag in Eisenach vorgesehen und angeboten. An einem Sonntag in diesem Jahr soll das kleine Dorfmuseum und dem Angebot eines gemütlichen Beisammenseins geöffnet werden. Natürlich findet der Dorftreff Unnauer Straßencafe am Sonntag, wieder mit einem Beiprogramm in der Concordia-Halle statt. Anträge lagen zur Mitgliederversammlung keine vor. Günter Walter als stellv. Vorsitzender des aufgelösten MGV Eintracht Unnau dankte dem WWV-ZV Unnau e.v. für die Bereitschaft einige Ausrüstungsgegenstände und insbesondere die Vereinsfahne im kleinen Dorfmuseum aufzunehmen und überreichte als Dank einen Kassenrestbetrag in Höhe von 130,- für die Arbeit des Zweigvereins der mit großem Beifall bedacht wurde. So konnte der alte und neue Vorstand eine harmonisch verlaufene Mitgliederversammlung in der Steigrast beschließen und die Mitglieder hatten die Möglichkeit in gemütlicher Runde noch einige lockere Gespräche zu führen, bestens bedient von Mila. Koch Westerburg bereits insgesamt knapp Euro an den Verein, der krebs- und schwerstkranke Kinder und Jugendliche unterstützt, übergeben. Im Hause von Intersport Koch Westerburg wurden neben der Spendenübergabe aber auch die Endauslosung des Sport-Koch-Jugendcups 2016 vorgenommen Zehn Gewinner im Alter von 4 bis 45 Jahren durften ihre Hauptpreise entgegennehmen. Nils Hillert und Abteilungsleiterin Beatrix Hill von Intersport Koch Westerburg hießen die Gewinner und ihre Familien herzlich willkommen. Besonderer Dank galt Dirk Liebscher, der sich wie jedes Jahr für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich zeigte. Zu den diesjährigen zehn Gewinnern zählen: Julian Hannappel aus Wallmerod (Hubschrauberrundflug mit Reiner Meutsch), Noah Kein aus Herschbach (Sport Koch Longboard), Felix Ochs aus Guckheim (Ball FC Bayern München), Maximilian Scheidner aus Hachenburg (Ball FC Köln), Vincent Schmidt aus Herschbach (Ball FC Köln), Aaron Tonnius aus Alberthofen (Trikot Borussia Dortmund), Jörg Steuper us Härtlingen (Trikot Borussia Mönchengladbach), Tim Sturm aus Langenhahn (Trikot Eintracht Frankfurt), Emely Schön aus Hellenhahn (Trikot FC Köln), Mazlum Günes aus Bad Marienberg (Trikot FC Schalke 04) Die zur Verlosung stehenden Bälle und Trikots waren mit Original Unterschriften der Spieler versehen. Bündnisse für mehr Sicherheit gegen Einbrüche Anlässlich der Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik, wonach insbesondere die Einbruchszahlen weiter gestiegen sind, appelliert der GStB, Bündnisse für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden einzurichten. In diesen könnten Land, Kommunen und Gesellschaft zusammenarbeiten. Neben mehr Polizeipräsenz im Alltag gehört hierzu die Bereitschaft von Wirtschaft und Gesellschaft vor Ort, an Sicherheitskonzepten mitzuwirken. Das Personal der Polizei sollte zudem effektiver eingesetzt werden. Dazu gehört die Entlastung der Polizei bei bürokratischen Aufgaben z.b. bei Halterfeststellungen im Falle von geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen. Allgemeines - Anzeige Sport-Koch-Jugendcup Gewinner hatten Grund zur Freude Über einen Spendenscheck in Höhe von 2.087,- durften sich am Frau Roos und Frau Ellert von der Unnauer Patenschaft freuen. Dies war der Erlös des Rahmenprogramms des 19. Sport- Koch-Jugendcups, den der Förderverein des Sportvereins Gemünden seit Jahren durchführt. Mit dieser Aktion konnten der Vorsitzende des Fördervereins, Dirk Liebscher (Jugendfußballabteilung), und Intersport - Anzeige - BEA FASHION: Neuer Modemagnet in Westerburg Am 14. April fiel der Startschuss für BEA FASHION in Westerburg. Beatrice Schwarzkopf eröffnete ihr Damenmodegeschäft in der Neustraße in Westerburg, nur wenige Meter neben dem ehemaligen Modehaus Seekatz, wo sie über 20 Jahre beschäftigt war und aus dieser Zeit noch lange freundschaftliche Beziehungen zu Kunden pflegte. Die letzten 3 Jahre war sie als Modeberaterin im Modehaus Krekel in Montabaur tätig, bevor sie nun den Schritt in die Selbständigkeit wagte. Frau Schwarzkopf hat Ihre Leidenschaft und tiefe Verbundenheit zur Mode schon immer zum Beruf gemacht und möchte nun mit persönlicher Kundennähe die Herzen ihrer neuen und alten Kundschaft erobern und mit Fachkompetenz in Sachen stilsicherer Modeberatung und dem Umsetzen von Kundenwünschen überzeugen. Neben ausgewählten Produkten u.a. der Marken rich&royal, C.O.J., COCCARA, Anna Justper, Geisha, Gipsy, KEY LARGO und FUNKY STAFF sind auch geschmackvolle Accessoires wie Gürtel, Taschen, Schals und Modeschmuck zu finden.

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