2. Beteiligungsbericht Kreis Segeberg
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1 2. Beteiligungsbericht 2015 Kreis Segeberg
2 2. Beteiligungsbericht des Kreises Segeberg 2015 Beteiligungsmanagement, Maike Moser Frank Schmitt Hamburger Straße Bad Segeberg Version 1.0 vom
3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abkürzungsverzeichnis... 3 Tabellenverzeichnis... 5 Abbildungsverzeichnis ALLGEMEINER TEIL Aufbau und Struktur Direkte und indirekte Beteiligungen Veränderungen Beteiligungsportfolio Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises Segeberg Politische Interessenvertretung Paritätische Besetzung Nebentätigkeiten Landrat EINZELNE BETEILIGUNGSBERICHTE ISE (Eigenbetrieb) BBZ Bad Segeberg BBZ Norderstedt KSB Beteiligungsholding VGN GmbH IT Verbund SH AöR NAH.SH GmbH GOES mbh HVV GmbH Hamburg Marketing GmbH Öffentliches Bankwesen... 53
4 3 ÜBERSICHTEN Stiftungen Stiftung Forschungszentrum Borstel Stiftung Sparkasse Südholstein Genossenschaftliche Beteiligungen Vereinsmitgliedschaften Schleswig-Holsteinischer Landkreistag VJKA Aktivregionen Verein Naherholung Naturpark Holsteinische Schweiz Weitere Vereinsmitgliedschaften Verwaltungsgemeinschaften und Kooperationen Verwaltungsgemeinschaft KOSOZ Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst mit dem Wegezweckverband Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise Verwaltungsabkommen Metropolregion Hamburg Jobcenter Kreis Segeberg Sonstige Verwaltungsgemeinschaften und Kooperationen... 76
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6 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung AG AKN AG AöR AR ARGE Bauhöfe ARGE Hamburg- Randkreise BBZ Bad Segeberg BBZ Norderstedt BSU DGB DrS e.v. FB FD FHH GkZ GmbH GMSE GO GOES GstG HA HMG HReg HVV i.s. IHK ISE ITVSH KOSOZ KrO KSB KT L LAbfWG LVS LVwG MELUR Bedeutung Aktiengesellschaft AKN Eisenbahn AG Anstalt öffentlichen Rechts Aufsichtsrat Verwaltungsgemeinschaft nach 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe "Straßenbetriebsdienst" auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Bad Segeberg AöR Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt AöR Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Deutscher Gewerkschaftsbund Drucksache eingetragener Verein Fachbereich Fachdienst Freie und Hansestadt Hamburg Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR Gemeindeordnung GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbh Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein Hauptausschuss Hamburg Marketing Gesellschaft mbh Handelsregister HVV Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbh im Sinne Industrie- und Handelskammer Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (Eigenbetrieb) IT Verbund Schleswig-Holstein AöR Koordinierungsstelle der sozialen Hilfen der schleswigholsteinischen Kreise Kreisordnung KSB Verwaltungsgesellschaft mbh Kreistag Landrat Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh Landesverwaltungsgesetz Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
7 MRH Mtgl. MV NAH.SH Naturpark Holsteinische Schweiz NS ÖPNV SchulG SGB SH SHLKT SpkG SPNV SVG GmbH TP UmwG UNKA Verein Naherholung VerwR VerwR-Vors. VGN VJKA WEP WKS WRI. WZV Metropolregion Hamburg Mitglied Mitgliederversammlung NAH.SH Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Naturpark Holsteinische Schweiz e.v. Niedersachsen Öffentlicher Personennahverkehr Schulgesetz Schleswig-Holstein Sozialgesetzbuch Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinische Landkreistag Sparkassengesetz Schienenpersonennahverkehr SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbh Teilplan Umwandlungsgesetz Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz Verein Naherholung im Umland Hamburg e.v. Verwaltungsrat Vorsitzender des Verwaltungsrates Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbh Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.v. Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbh Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbh Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Wegezweckverband Tabellenverzeichnis Tabelle 1 / geplante Änderungen zu Beteiligungen Tabelle 2 / paritätische Besetzung in Aufsichtsräten von Beteiligungen Tabelle 3 / paritätische Besetzung in sonstigen Gremien von Beteiligungen Tabelle 4 / genossenschaftliche Beteiligungen des Kreises Segeberg Tabelle 5 / weitere Vereinsmitgliedschaften des Kreises Segeberg (e.v.) Tabelle 6 / sonstige Verwaltungsgemeinschaften und Aufgabenverlagerungen Hinweis: Alle Tabellen wurden in alphabetischer Reihenfolge sortiert (Tabelle 6 zeitlich) Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 / Übersicht gesellschaftsrechtliche Beteiligungen Abbildung 2 / KSB GmbH und Beteiligungen Abbildung 3 / Aktionäre der HanseWerk AG Abbildung 4 / Personalgestellungen in Beteiligungen, Verwaltungsgemeinschaften, Kooperationen
8 1 Allgemeiner Teil Nachfolgend werden Aufbau und Strukturen dieses Berichts sowie zusammenfassende Übersichten und allgemeine Informationen zu Beteiligungen des Kreises Segeberg dargestellt. 1.1 Aufbau und Struktur Der vorliegende Beteiligungsbericht ist gemäß Beschluss des KT vom Teil des Berichtswesens gem. 40 c KrO. Aufbau und Strukturen sind in der zugrundeliegenden DrS/2015/065, Anlage 1 bis 3, dargelegt. So beinhalten die einzelnen Beteiligungsberichte folgende Grundstruktur: Vorstellung Kurze zusammenfassende Darstellung der Beteiligung (Aufgabe, Zweck, Historie). Informationen über die Organstruktur unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahme durch den Kreis Segeberg. Eckdaten Tabellarische Übersicht zu finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Eckdaten. Organe und Mitarbeiter Tabellarische Informationen zur personellen Besetzung der Organe (zum Stichtag des letzten Jahresabschlusses sowie aktuell) und zur Anzahl der Mitarbeiter. Wirtschaftliche Informationen Tabellarische Darstellung wesentlicher Kennzahlen aus Bilanz und GuV, ergänzt um die finanziellen Auswirkungen für den Kreis Segeberg in den genannten Wirtschaftsjahren, sowie folgende betriebswirtschaftliche Kennzahlen: Eigenkapitalquote Diese Kennzahl gibt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital (=Bilanzsumme) wieder. Dem Eigenkapital werden das gezeichnete Kapital, Rücklagen, Gewinn- oder Verlustvorträge sowie Jahresüberschüsse oder -fehlbeträge zugeordnet. Verschuldungsgrad Diese Kennzahl gibt das Verhältnis zwischen bilanziellem Fremdkapital und Eigenkapital an und damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur. Status und Perspektive Die wirtschaftlichen Informationen beziehen sich immer auf die letzten testierten und von den relevanten Gremien beschlossenen Jahresabschlüsse der Gesellschaften. In der Regel werden die Jahresabschlüsse des jeweiligen Vorjahres erst im 2. Halbjahr des Folgejahres von den zuständigen Gremien beschlossen. Um im Rahmen dieses Berichts auch unabhängig vom Jahresabschluss relevante Informationen aus dem letzten vollständigen Wirtschaftsjahr und dem laufenden Wirtschaftsjahr zu bieten, werden diese unter Status und Perspektive kurz skizziert.
9 Die Blöcke wirtschaftliche Informationen sowie Status und Perspektive der nachfolgenden einzelnen Beteiligungsberichte umfassen entsprechend der vorstehenden Ausführungen folgende Zeiträume: 2. Beteiligungsbericht Wirtschaftliche Informationen X X Status und Perspektive X X 1.2 Direkte und indirekte Beteiligungen An mehreren Gesellschaften ist der Kreis Segeberg über seine Beteiligungen indirekt beteiligt. So verfügt die HanseWerk AG über eine komplexe Konzernstruktur oder ist die ITVSH AöR Träger der Dataport AöR. An der WKS GmbH, der SVG GmbH und der HanseWerk AG ist der Kreis Segeberg als Alleingesellschafter der KSB GmbH - die insoweit als Beteiligungsholding fungiert - ebenfalls (nur) indirekt beteiligt. Aufgrund von Vollmachten und Vereinbarungen übt allerdings der Landrat des Kreises Segeberg jeweils die Funktion des alleinigen Gesellschaftervertreters in den Gesellschafterversammlungen der WKS GmbH, der SVG GmbH und der HanseWerk AG aus. Indirekte Beteiligungen des Kreises Segeberg sind den jeweiligen Beteiligungsberichten gem. Ziffer 2 zu entnehmen. 1.3 Veränderungen Es wird nachfolgend unterschieden zwischen bereits erfolgten Änderungen seit dem letzten Beteiligungsbericht, sowie einem Ausblick auf derzeit konkret geplante Veränderungen Veränderungen seit dem letzten Beteiligungsbericht Das Beteiligungsportfolio (vgl. Ziffer 2 dieses Berichts) des Kreises Segeberg hat sich seit dem 1. Beteiligungsbericht (Sommer 2012) wie folgt geändert: Neue Beteiligungen Neu aufgenommen in den Beteiligungsbericht wurden die beiden zum ausgegründeten und in die Rechtsform einer AöR überführten Beruflichen Schulen des Kreises Segeberg, d.h. das BBZ Norderstedt und das BBZ Bad Segeberg.
10 Des Weiteren wurde die WKS GmbH (Ende 2011 gegründet) ergänzend vollständig aufgenommen. Erloschene Beteiligungen Die GMSE ist zum durch Aufhebungssatzung erloschen, DrS/2012/101. Die ISE hat das Personal von ihrem Rechtsnachfolger, dem Kreis Segeberg, zum übernommen und führt seitdem deren bisherigen Aufgaben (Gebäudemanagement) fort. Die KSB GmbH & Co KG wurde in 2011 rückwirkend zum auf die KSB GmbH verschmolzen, so dass die KSB GmbH auch die Beteiligungen der KSB GmbH & Co KG (inkl. Aktien an der HanseWerk AG) übernommen hat. Der Jahresabschluss zu dieser Verschmelzung 2011 wurde erst Ende 2012 testiert und ist im Beteiligungsbericht der KSB GmbH in den Grundzügen dargestellt. Veränderungen Die Anzahl der Aktien, die die KSB GmbH an der HanseWerk AG (vormals E.ON Hanse AG) hält, hat sich in 2013 aufgrund der Veräußerung der HanseWerk- Vertriebsgesellschaft erhöht, vgl. DrS/2013/041. Neu ist darüber hinaus die Trennung zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum zum Gesellschaftsanteil an der HMG GmbH (0,5%), die dem Umstand Rechnung trägt, dass die KSB GmbH (wirtschaftliche Eigentümerin) seit Jahren die laufenden HMG-Zuschusszahlungen leistet, während der Kreis Segeberg die HMG- Gesellschafterrechte ausübt. Außerdem hat sich die E.ON Hanse AG im Geschäftsjahr 2014 in HanseWerk AG umfirmiert. Auch die LVS GmbH hat sich umfirmiert (in NAH.SH GmbH) und außerdem ergänzende Verbandsaufgaben in ihre Satzung übernommen (DrS/2014/092). Zu allen Beteiligungen gibt es Änderungen in der personellen Besetzung der durch Beschluss des Kreistages und / oder des Hauptausschusses Segeberg besetzten Organe seit dem letzten Beteiligungsbericht aufgrund der Kommunalwahl am und des Landratswechsels zum Zu einigen Einrichtungen / Beteiligungen wurden im 1. Beteiligungsbericht noch eigenständige Beteiligungsberichte erstellt, die im vorliegenden Bericht entweder kürzer und/ oder teilweise nur noch tabellarisch dargestellt sind. Zur Begründung und zum Abgleich wird auf die DrS 2015/065 verwiesen.
11 1.3.2 Geplante Veränderungen Folgende Änderungen, die das Beteiligungsportfolio gem. Ziffer 2 ( Einzelne Beteiligungsberichte ) unmittelbar betreffen, sind derzeit zusammenfassend konkret geplant: GOES GmbH KOSOZ KSB GmbH SVG GmbH VHH Beteiligungs- GmbH VHH GmbH Seit Längerem wird auf Ebene der Kreise Schleswig- Holsteins diskutiert, aus verschiedenen Gründen gemeinschaftlich aus der GOES auszutreten. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltungsgemeinschaft KOZOZ soll in eine andere Rechtsform (AöR) überführt werden. Seit mehreren Jahren bestehen Bestrebungen des Kreises Segeberg, die im Jahr 2004 gegründete KSB GmbH aufzulösen und ihre Beteiligungen wieder dem Kreis Segeberg zuzuordnen. Nach einer Verschmelzung der KSB GmbH & Co KG auf die KSB GmbH ist nunmehr eine abschließende Lösung zum geplant. Die SVG GmbH wird voraussichtlich ab dem liquidiert. Die ÖPNV-bezogenen Dienstleistungen sollen künftig in Form einer Verwaltungsgemeinschaft für den Kreis Segeberg und den Kreis Dithmarschen durch den Kreis Pinneberg (Stabsstelle) erbracht werden. Die vier Kreise Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg, Segeberg und Stormarn wollen gemeinschaftlich in 2015 eine Beteiligungsgesellschaft gründen, deren einziger Zweck das gemeinsame Halten von VHH Anteilen ist, bzw. zur Wahrung der Interessen der vier Kreise gegenüber der VHH GmbH. Vgl. Ausführungen zu VHH Beteiligungs-GmbH DrS 2014/088 DrS 2015/082 DrS 2014/156 i.v.m. 2014/032 DrS 2014/ /105-1 DrS 2015/034-1 Tabelle 1 / geplante Änderungen zu Beteiligungen
12 1.4 Beteiligungsportfolio Die nachfolgende Übersicht nimmt Bezug auf die einzelnen Beteiligungsberichte gem. Ziffer 2 dieses Berichts. 2.1 ISE (Eigenbetrieb) 2.2 BBZ Bad Segeberg (100%) 2.3 BBZ Norderstedt (100%) WKS GmbH (100%) SVG GmbH (50%) 2.4 KSB mbh (100%) 2.5 VGN GmbH (25%) HanseWerk AG (2,447%) Kreis Segeberg HMG GmbH (0,5% / wirtsch. Eigentum) 2.6 ITVSH (3,62%) 2.7 NAH.SH GmbH (3,33%) 2.8 GOES GmbH (1,68%) 2.9 HVV GmbH (1,5%) 2.10 HMG GmbH (0,5% / rechtliches Eigentum) Abbildung 1 / Übersicht gesellschaftsrechtliche Beteiligungen
13 1.5 Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises Segeberg Die Beteiligungen des Kreises Segeberg besitzen unterschiedlich hohe wirtschaftliche Relevanz für den Kreis. Aktien und Genossenschaftsanteile führen dem Kreis Erträge zu. Vereinsmitgliedschaften erfordern i.d.r. Mitgliedsbeiträge; teilweise werden freiwillige Zuschüsse geleistet. Gegenüber einigen Beteiligungen bestehen Verlustausgleichs- und / oder sonstige Kostentragungspflichten. Aus diesen Zahlungen ergeben sich Aufwände für den Haushalt des Kreises. Darüber hinaus sind einige Beteiligungen aus Sicht des laufenden Haushalts des Kreises neutral. Zu den konkreten Auswirkungen auf den Kreishaushalt wird auf die Informationen in den einzelnen Beteiligungsberichten verwiesen ( wirtschaftliche Informationen ). 1.6 Politische Interessenvertretung Die Vertreter des Kreises in einer Beteiligung werden vom Kreis bestellt. Die konkrete personelle Besetzung ist den einzelnen Beteiligungsberichten zu entnehmen. Die Entsendungen werden je nach Zuständigkeit gem. KrO und Hauptsatzung durch den Kreistag oder den Hauptausschuss beschlossen und erfolgen jeweils für die Dauer der Kommunalwahlperiode. Details zu Rechten und Pflichten der kommunalen Mandatsträger, zu Zuständigkeiten, Stellvertretungsregelungen und / oder gesetzlichen Rahmenbedingungen sind der Beteiligungsrichtlinie (DrS 2015/161) zu entnehmen. Der Kreis Segeberg ist über den Zweckverband Sparkasse Südholstein Träger der Sparkasse Südholstein. Es handelt sich hierbei um gem. Hauptsatzung / KrO nicht berichtspflichtige Beteiligungen (vgl. DrS/2015/065), so dass es zu beiden Gesellschaften im Rahmen dieses Berichts keine eigenen Beteiligungsberichte gibt. Die Wahrung der Interessen des Kreises Segeberg findet aber auch hier über entsprechende Gremienvertretungen in den Organen dieser Gesellschaften statt. Aus diesem Grund wird nachfolgend der Vollständigkeit halber auch die aktuelle, personelle Besetzung der Vertreter des Kreises Segeberg in den dortigen Gremien dargestellt. 1.7 Paritätische Besetzung Der Kreis Segeberg bemüht sich im Rahmen der Entsendungen um eine paritätische Besetzung der Gremien ihrer Beteiligungen gem. 15 GstG. Nachfolgenden Übersichten ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten sowie in den weiteren Gremien der Beteiligungen des Kreises Segeberg zu entnehmen:
14 Kreis Segeberg / Stand März 2015 Beteiligung Mitglieder gesamt Frauen Männer Frauenanteil in % Gesamt entsandt vom KT entsandte Frauen vom KT entsandte Männer GOES 1) GmbH* HMG GmbH HanseWerk AG HVV GmbH , NAH.SH GmbH , SVG GmbH VGN WKS GmbH , ,2 SUMME ,5 *1) Ein Aufsichtsratsmitglied ist z.zt. nicht benannt Tabelle 2 / paritätische Besetzung in Aufsichtsräten von Beteiligungen Kreis Segeberg / Stand März 2015 sonstige Aktivregionen: Mitglieder gesamt vom KT entsandter Frauenanteil Frauen Männer Frauenanteil in % Gesamt entsandt vom KT entsandte Frauen vom KT entsandte Männer vom KT entsandter Frauenanteil Alsterland e.v. MV X X ,0 Alsterland e.v. Vorstand , ,0 Auenland e.v. MV X X ,0 Holst. Herz e.v. MV X X ,0 Holst. Herz e.v. Vorstand ARGE HH-Randkreise Vollsitzung , , , ,0 BBZ Bad Segeberg , ,2 BBZ Norderstedt , ,2 ITVSH VR , ,0 SHLKT MV X X ,6 Sparkasse Südh. VR , ,0 Verein Naherholung MV , ,0 Verein Naherholung Vorstand , ,0 Verein NHS MV X X ,0 Verein NHS Vorstand , ,0 VJKA MV X X ,0 Zweckverband Spk Südholstein , ,3 SUMME , ,3 Tabelle 3 / paritätische Besetzung in sonstigen Gremien von Beteiligungen
15 1.8 Nebentätigkeiten Landrat Nebentätigkeiten des Landrats sind gemäß Nebentätigkeitsverordnung des Landes Schleswig-Holstein solche Tätigkeiten, die nicht kraft Amtes oder aufgrund einer Entsendung aus der Funktion heraus wahrgenommen werden. Diese Nebentätigkeiten werden aber zum Teil auch in Beteiligungen des Kreises ausgeübt. Der Hauptausschuss hat gem. Nebentätigkeitsverordnung seine Zustimmung zu folgenden Nebentätigkeiten des Landrats gegeben (DrS/2014/146): Von der Hauptversammlung der HanseWerk AG wurde Herr Landrat Schröder zum Mitglied des Beirats gewählt. Das Land Schleswig-Holstein hat Herrn Landrat Schröder zum Mitglied des Aufsichtsrates der AKN AG vorgeschlagen; die Hauptversammlung hat dem Vorschlag zugestimmt. Der Landkreistag hat Herrn Landrat Schröder zum Vorstandsmitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes vorgeschlagen; die Wahl ist erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Herr Landrat Schröder wurde von den Mitgliedern des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e.v. zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gewählt. Die Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat Herrn Landrat Schröder als Mitglied in den Verwaltungsrat der KGSt) gewählt (DrS/2014/174).
16 2 Einzelne Beteiligungsberichte 2.1 ISE (Eigenbetrieb) Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) wurde 2008 als Eigenbetrieb ohne eigenes Personal gegründet. Die ISE bilanziert und bewirtschaftet seitdem den Immobilien- und Liegenschaftsbestand, der mit der Gründung des Unternehmens vom Kreis Segeberg auf das Sondervermögen übergeleitet wurde. Geleitet wird die ISE von einem Werkleiter. Im Zuge der Bewirtschaftung schließt die ISE Mietverträge, beispielsweise auch mit anderen Beteiligungen des Kreises Segeberg (z.b. den beiden BBZ) sowie mit dem Kreis selbst ab. Der Kreistag hat am (DrS/2011/106) beschlossen, die GMSE, die das Gebäudemanagement zum Immobilien- und Liegenschaftsbestand der ISE wahrgenommen hatte, spätestens zum aufzulösen. Die Gebäudemanagementleistungen sollten künftig von der ISE wahrgenommen werden, die aufgrund dessen vom Rechtsnachfolger der GMSE, dem Kreis Segeberg, das Personal übernommen hat Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg 2 Rechtsform Eigenbetrieb 3 HReg Nummer Entfällt 4 Gründung / Beteiligung des / Ausgründung Kreises Segeberg 5 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse Sondervermögen des Kreises Segeberg 7 Gegenstand des Unternehmens 8 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel 9 Beteiligungen Keine Der Eigenbetrieb verwaltet den Immobilien- und Liegenschaftsbestand des Kreises Segeberg nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Eigenbetrieb besorgt die Unterbringung von Kreiseinrichtungen und beteiligungen im eigenen Immobilien- und Liegenschaftsbestand. Er koordiniert und deckt den Bedarf des Kreises Segeberg (und teilweise auch den seiner Beteiligungen) an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Gebäuden und Grundstücken. Öffentlicher Zweck ist die Vorhaltung von Immobilien und Liegenschaften zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Angestrebt wird eine weitere Optimierung der Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke des Kreises Segeberg gemessen am heutigen Status Quo.
17 2.1.2 Organe und Mitarbeiter Vertretung des Eigenbetriebs Regelung gem. EigVO und Betriebssatzung Besetzung (Stand: heute und zum ) Thorsten Backhaus (seit ) Werkleitung Bestellung durch KT Reinhard Springer (komm. bis ) Zuständiger Fachausschuss: Werkausschuss Zusammensetzung gem. Hauptsatzung 5 Abs. 1 g.) Aufgaben gem. Betriebssatzung der ISE Entscheidungsgremium: Kreistag (gem. 7 Abs. 2 der Betriebssatzung teilweise auch der Werkausschuss) Mitarbeiter *bei der GMSE beschäftigt. 51* Wirtschaftliche Informationen Bilanzsumme Erträge Aufwand Jahresergebnis Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg - - Eigenkapitalquote 16,73% 20% Verschuldungsgrad 423,7% 339,4% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme Status und Perspektive Für die ISE stellen sich Risiken, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, aufgrund des Umstands, dass der Kreis unmittelbar und mittelbar Hauptmieter der Liegenschaften ist, nicht in dem Umfang wie für ein im Wettbewerb stehendes Immobilienunternehmen dar. Die wirtschaftliche Betrachtung zur langfristigen Erfolgsplanung basiert auf einer mittelfristigen Planung bis 2016 und lässt zusammenfassend betrachtet von einer stabilen Ergebnisentwicklung für die ISE seit ihrer Gründung ausgehen. Die Mietverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen. Etwaige Änderungen erfordern Mietvertragsergänzungen. Die ISE ist vertraglich gehalten, in 2015 für alle Liegenschaften für die Zeit ab dem bis einen neuen Mietzins zu kalkulieren und gemeinsam zu vereinbaren.
18 2.2 BBZ Bad Segeberg Der Kreis Segeberg hat zum das BBZ Bad Segeberg AöR als Regionales Berufsbildungszentrum i.s. der 100 ff. SchulG mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde gegründet. Aufgabe des BBZ ist es, den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen nach 4, 7 und 88 bis 93 SchulG zu erfüllen. Darüber hinaus kann das BBZ gemäß 101 Satz 2 SchulG zusätzliche Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten, sofern es dafür zusätzliche eigene Mittel erwirtschaftet. Organe des BBZ sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Die Schulleiterin/ der Schulleiter führt die Geschäfte des BBZ und vertritt das BBZ nach innen und außen. Dem Verwaltungsrat gehören elf stimmberechtigte Mitglieder an, wobei der Landrat kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat und darüber hinaus dessen Vorsitzender ist. Weitere zehn stimmberechtigte Mitglieder werden vom Kreistag bestimmt, davon zwei Lehrkräfte auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz des BBZ. Es gibt vier beratende Mitglieder: Jeweils ein/e Vertreter / Vertreterin 1. der Arbeitnehmerseite (DGB Nord) 2. der Arbeitgeberseite (IHK oder Handwerkskammer) 3. der Schulaufsichtsbehörde 4. der Schülerschaft des BBZ Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Bad Segeberg 2 Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts 3 Steuerliche Verhältnisse entfällt 4 HReg Nummer entfällt 5 Gründung / Beteiligung des / Ausgründung Kreises Segeberg 6 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse Kreis Segeberg 100% 8 Gegenstand des Unternehmens Aufgabe des BBZ ist es, den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen nach 4, 7 und 88 bis 93 SchulG zu erfüllen. Darüber hinaus kann das BBZ gemäß 101 Satz 2 SchulG zusätzliche Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten, sofern es dafür zusätzliche eigene Mittel erwirtschaftet.
19 9 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel 10 Beteiligungen keine Möglichkeit, größere und eigenständigere Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ihres Betriebes zu schaffen sowie die Erwirtschaftung eigener Mittel durch Gestaltung und Wahrnehmung von Angeboten der beruflichen Weiterbildung. Zudem schnellere und flexiblere Reaktion auf wandelnde Anforderungen der Wirtschaft, Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und Mitwirkung bei der Gestaltung des regionalen Bildungsangebots Organe und Mitarbeiter Organe Satzungsmäßige Regelung Geschäftsführung Schulleiter/in Verwaltungsrat Neun Vertreter Kreis Segeberg Zwei Vertreter der Schule Besetzung (Stand: heute und zum ) Herr Heinz Sandbrink (seit ) Herr Rolf Kohlmeyer (bis ) Herr Jan Peter Schröder (seit ; Jutta Hartwieg bis ) kraft Amtes Herr Christoph Lauff, CDU (seit ) Herr Wilfried Mohr, CDU (seit ) Frau Monika Saggau, CDU (seit ) Herr Hauke von Essen, CDU (seit ) Herr Michael Kohlmorgen, SPD (seit ) Herr Jens Wersig, SPD (seit ) Frau Lore Würfel, SPD (seit ) Herr Raimund Schulz, B90/ Die Grünen (seit ) Herr Lutz Klockgeter (seit ) Herr Joachim Krüger (seit ) Stellvertreter Herr Claus-Peter Dieck (kraft Amtes) Pool CDU: Frau Bettina Albert, Frau Angelika Hahn-Fricke, Herr Henning Wulf Pool SPD: Frau Rita Marcussen, Herr Alexander Wagner Frau Maren Berger, B90/ Die Grünen Frau Birge Bracker Herr Lars Henning Bardenhewer Mitarbeiter * * Vom Kreis gestellt; das pädagogische Personal ist beim Land beschäftigt Hinweis: Dienstleistungen im Hinblick auf die Personaladministration und die Finanzbuchhaltung werden vom Kreis auf Basis eines separaten Vertrages in Anspruch genommen
20 2.2.3 Wirtschaftliche Informationen Bilanzsumme Erträge Aufwand Jahresergebnis* Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg** Eigenkapitalquote 20% 17% Verschuldungsgrad 21% 33% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme - - * Die Jahresergebnisse sind in erster Linie auf überzahlte Zuschüsse zurückzuführen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist deren Erstattung Gegenstand von Gesprächen zwischen dem BBZ und dem Kreis Segeberg. ** Summe aus laufenden und investiven Zuweisungen Status und Perspektive Ende 2014 wurde der Vertrag zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung geändert, der insbesondere die Abschlagszahlungen des Kreises Segeberg im Sinne seiner Kostentragungsverpflichtung gem. 48 SchulG regelt. Für 2015 ist eine Satzungsänderung vorgesehen, die im Herbst 2015 umgesetzt werden soll. Diese Satzungsänderung bezieht sich insbesondere auf Klarstellungen zur Stellvertretung im Verwaltungsrat sowie auf die Zuordnung von Erträgen. Darüber hinaus wird zum eine Anpassung des Mietvertrages erfolgen, da in den bisherigen Mietverträgen die Nettokaltmiete zeitlich befristet vereinbart wurde ( ). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beteiligungsberichts werden die prozessualen Beziehungen zwischen BBZ, ISE und Kreis Segeberg unter besonderer Berücksichtigung des Schulgesetzes, der Satzungen und der bestehenden Verträge abgestimmt.
21 2.3 BBZ Norderstedt Der Kreis Segeberg hat zum das BBZ Norderstedt AöR als Regionales Berufsbildungszentrum i.s. der 100 ff. SchulG mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde gegründet. Aufgabe des BBZ ist es, den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen nach 4, 7 und 88 bis 93 SchulG zu erfüllen. Darüber hinaus kann das BBZ gemäß 101 Satz 2 SchulG zusätzliche Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten, sofern es dafür zusätzliche eigene Mittel erwirtschaftet. Organe des BBZ sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Die Schulleiterin / der Schulleiter führt die Geschäfte des BBZ und vertritt das BBZ nach innen und außen. Dem Verwaltungsrat gehören elf stimmberechtigte Mitglieder an, wobei der Landrat kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat und darüber hinaus dessen Vorsitzender ist. Weitere zehn stimmberechtigte Mitglieder werden vom Kreistag bestimmt, davon zwei Lehrkräfte auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz des BBZ. Es gibt vier beratende Mitglieder: Jeweils ein/e Vertreter / Vertreterin 1. der Arbeitnehmerseite (DGB Nord) 2. der Arbeitgeberseite (IHK oder Handwerkskammer) 3. der Schulaufsichtsbehörde 4. der Schülerschaft des BBZ Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt 2 Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts 3 Steuerliche Verhältnisse entfällt 4 HReg Nummer entfällt 5 Gründung / Beteiligung des / Ausgründung Kreises Segeberg 6 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse Kreis Segeberg 100% 8 Gegenstand des Unternehmens Aufgabe des BBZ ist es, den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen nach 4, 7 und 88 bis 93 SchulG zu erfüllen. Darüber hinaus kann das BBZ gemäß 101 Satz 2 SchulG zusätzliche Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten, sofern es dafür zusätzliche eigene Mittel erwirtschaftet.
22 9 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel 10 Beteiligungen keine Möglichkeit, größere und eigenständigere Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ihres Betriebes zu schaffen sowie die Erwirtschaftung eigener Mittel durch Gestaltung und Wahrnehmung von Angeboten der beruflichen Weiterbildung. Zudem schnellere und flexiblere Reaktion auf wandelnde Anforderungen der Wirtschaft, Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und Mitwirkung bei der Gestaltung des regionalen Bildungsangebots Organe und Mitarbeiter Organe Satzungsmäßige Regelung Geschäftsführung Schulleiter/in Verwaltungsrat Neun Vertreter Kreis Segeberg Zwei Vertreter der Schule Besetzung (Stand: heute und zum ) Frau Ina Bogalski (seit ) Herr Jan Peter Schröder (seit ; Frau Jutta Hartwieg bis ) kraft Amtes Herr Sven Brauer, CDU (seit ) Frau Simone Brocks, CDU (seit ) Herr Wilfried Mohr, CDU (seit ) Herr Jürgen Müller- Schönemann, CDU (seit ) Herr Michael Kohlmorgen, SPD (seit ) Herr Jens Wersig, SPD (seit ) Frau Lore Würfel, SPD (seit ) Herr Raimund Schulz, B90/ Die Grünen (seit ) Herr Rolf-Gerd Goretzki (seit ) Frau Brigitte Schwarzat (seit ) Stellvertreter Herr Claus Peter Dieck (kraft Amtes) Pool CDU: Herr Anton Josov, Herr Ole-Christopher Plambeck, Herr Fritz-Jürgen Stockmann Pool SPD: Herr Alexander Wagner, Herr Dirk Wilkens Frau Maren Berger, B90/ Die Grünen Frau Siegrun Hilken Frau Barbara Wagener
23 Mitarbeiter* * Vom Kreis gestellt; das pädagogische Personal ist beim Land beschäftigt. Hinweis: Dienstleistungen im Hinblick auf die Personaladministration und die Finanzbuchhaltung werden vom Kreis auf Basis eines separaten Vertrages in Anspruch genommen Wirtschaftliche Informationen Bilanzsumme Erträge Aufwand Jahresergebnis* Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg** Eigenkapitalquote 10% 18% Verschuldungsgrad 82% 30% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme - - * Die Jahresergebnisse sind in erster Linie auf überzahlte Zuschüsse zurückzuführen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist deren Erstattung Gegenstand von Gesprächen zwischen dem BBZ und dem Kreis Segeberg. ** Summe aus laufenden und investiven Zuweisungen Status und Perspektive Ende 2014 wurde der Vertrag zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung geändert, der insbesondere die Abschlagszahlungen des Kreises Segeberg im Sinne seiner Kostentragungsverpflichtung gem. 48 SchulG regelt. Für 2015 ist eine Satzungsänderung vorgesehen, die im Herbst 2015 umgesetzt werden soll. Diese Satzungsänderung bezieht sich insbesondere auf Klarstellungen zur Stellvertretung im Verwaltungsrat sowie auf die Zuordnung von Erträgen. Darüber hinaus wird zum eine Anpassung des Mietvertrages erfolgen, da in den bisherigen Mietverträgen die Nettokaltmiete zeitlich befristet vereinbart wurde ( ). Zum Zeitpunkt der Finalisierung dieses Beteiligungsberichts werden die prozessualen Beziehungen zwischen BBZ, ISE und Kreis Segeberg unter besonderer Berücksichtigung des Schulgesetzes, der Satzungen und der bestehenden Verträge abgestimmt.
24 2.4 KSB Beteiligungsholding Die KSB GmbH dient als Beteiligungsholding des Kreises Segeberg und verfügt derzeit über folgende Beteiligungen:!"#$!" %&'( Abbildung 2 / KSB GmbH und Beteiligungen KSB GmbH Die KSB GmbH entstammt einer Mantelgesellschaft der HanseWerk AG. Diese ursprünglich unter dem Namen HGW/WEMAG Polska Energie GmbH (PEG) firmierende Gesellschaft war ein Tochterunternehmen der HanseWerk AG, Quickborn. Mit notariellem Vertrag vom 17. Dezember 2004 wurde der entsprechende Geschäftsanteil an den Kreis Segeberg verkauft und abgetreten. Nach dem Übergang der Gesellschaft auf den Kreis Segeberg hat dieser als alleiniger Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag geändert und insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurde die Firma der Gesellschaft in KSB Verwaltungsgesellschaft mbh geändert, ihr Sitz nach Bad Segeberg verlegt und der Gegenstand des Unternehmens neu bestimmt. Bis zum bestand dieser Gegenstand in der Beteiligung der Gesellschaft als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG, welche die Beteiligungen des Kreises Segeberg verwaltet und am 17. Dezember 2004 gegründet wurde. Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom (DrS/2011/048) wurde die Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung gem. 2 Nr. 1 UmwG i.v.m 39 ff. UmwG i.v.m. 46 ff. UmwG rückwirkend zum auf die KSB Verwaltungsgesellschaft mbh verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der satzungsmäßige Gegenstand der KSB GmbH ist derzeit der Erwerb, das Halten und die Verwaltung der Beteiligungen des Kreises (vgl. Abbildung 2). Die KSB GmbH fungiert heute ausschließlich als Beteiligungsholding ohne operatives Geschäft. Die laufenden Gesellschaftskosten werden aus einem vorhandenen Restguthaben beim Kreis Segeberg beglichen sowie durch Ausschüttung von WKS-Dividenden, die zum Teil in der KSB verbleiben.
25 Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung KSB Verwaltungsgesellschaft mbh 2 Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH) 3 Steuerliche Verhältnisse unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig 4 HReg Nummer HRB 7192 KI 5 Gründung / Beteiligung des / Anteilskauf Kreises Segeberg 6 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse Kreis Segeberg 100% 8 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung der Beteiligungen des Krei- 9 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel ses Segeberg. Durch die Bündelung aller Beteiligungen in der KSB sollen Synergieeffekte in organisatorischer, finanzieller und steuerlicher Hinsicht erreicht werden, durch die der Kreis Segeberg in die Lage versetzt wird, die ihm obliegenden Aufgaben zum Wohle seiner Bevölkerung effektiver und effizienter wahrzunehmen. 10 Beteiligungen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbh 100% SVG Südholstein-Verkehrsservice- Gesellschaft mbh 50% Hamburg Marketing GmbH 0,5% HanseWerk AG 2,455% Organe und Mitarbeiter Organe Satzungsmäßige Regelung Besetzung (Stand: heute und zum ) Geschäftsführung Bestellung durch Gesellschafterversammlung Frau Maike Moser (seit ; Herr Dr. Hinnerk Ilse bis ) Gesellschafterversammlung Die KSB-Gesellschafterversammlung wird durch den Kreistag repräsentiert; KSB-Gesellschaftervertreter ist Herr Jan Peter Schröder Mitarbeiter * 1** * Herr Herbert Schütt; vollständig abgeordnet in die Gesellschaft ** Herr Fabian Scharping; in Teilzeit abgeordnet in die Gesellschaft
26 Wirtschaftliche Informationen Hinweis: Die KSB GmbH ist als sog. Kleinkonzern rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Daher werden nachfolgend die Eckdaten aus dem Einzeljahresabschluss der KSB GmbH dargestellt. Die KSB-Konzernstruktur kommt allerdings insbesondere bei den Bilanzwerten (Wert der HanseWerk-Aktien zzgl. dem Wert der 100%-igen Beteiligung an der WKS GmbH und der 50%-igen Beteiligung an der SVG GmbH) sowie beispielsweise beim Aufwand 2013 (Wertkorrektur SVG GmbH**) zum Ausdruck Bilanzsumme Erträge * Aufwand ** Jahresergebnis Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg - - Eigenkapitalquote 99,9% 99,9% Verschuldungsgrad 0,1% 0,1% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme 0 0 *sonstige Zinsen und betriebliche Erträge Hinweis: Der Eigentümer von Aktien ist zum Bezug von Dividenden berechtigt, sofern diese ausgeschüttet werden. Die KSB GmbH verfügt zwar über das Aktieneigentum an Aktien der HanseWerk AG, allerdings sind die Dividendenbezugsrechte über zwei Nießbrauchsverträge vollständig auf den Kreis Segeberg und die WKS GmbH übertragen worden. Details hierzu sind dem Beteiligungsbericht zur HanseWerk AG zu entnehmen Status und Perspektive Im Sommer 2014 wurden Pläne des Gesellschafters, zur Verschlankung der Beteiligungsstrukturen in einem ersten Schritt die KSB GmbH mit der WKS GmbH rückwirkend zum zu verschmelzen, ausgesetzt. Der Kreis Segeberg verfolgt nunmehr die Absicht, die Gesellschaft zum im Wege der Vermögensübertragung gem. 174 HGB aufzulösen, so dass alle KSB-Beteiligungen ab dem wieder direkt dem Kreis Segeberg zugeordnet sind. Der Jahresabschluss 2014 befindet sich zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Beteiligungsberichts noch in der Prüfung. Aus dem Jahresabschluss 2014 wird unter anderem hervorgehen, dass Ende 2014 zwei Ausschüttungen der WKS GmbH an die KSB GmbH erfolgten, die dann zum größten Teil an den Kreis Segeberg weitergeleitet wurden. Zu den Hintergründen dieser Kettenausschüttungen wird auf die DrS/2014/198 verwiesen.
27 2.4.2 WKS GmbH Die WKS GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der KSB GmbH. Der Kreis Segeberg hat im Jahr 2000 die seinerzeit bestehende Wirtschaftsförderungsgesellschaft zugunsten einer Kooperation mit dem Kreis Pinneberg (Übernahme eines Gesellschaftsanteils durch die KSB GmbH & Co KG an der Wirtschaftsförderung- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbh) aufgegeben. Durch politischen Beschluss (vgl. DrS/2010/017) wurde diese Kooperation per aufgekündigt und im Jahr 2011 die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbh (WKS) gegründet, die am mit der operativen Arbeit begann. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises. Finanziert wird die WKS GmbH im Wesentlichen durch die Gewährung von Ausgleichszahlungen auf Basis eines sog. Betrauungsakts (DrS/2011/080). Hierzu verwendet die WKS GmbH Dividendenzahlungen der HanseWerk AG, die (auf Basis eines Nießbrauchsvertrages mit der KSB GmbH als Aktieneigentümerin) seit 2012 von der WKS GmbH direkt bezogen werden. Überschüssige Dividendenzahlungen werden dem Kreis Segeberg über die KSB auf Basis der Vorgaben des Betrauungsakts erstattet. Die im Betrauungsakt festgelegten Aufgaben ( Sparten ) spiegeln die satzungsmäßigen Ziele der Gesellschaft wider: das Standortmarketing für den Kreis, die Netzwerkbildung, die Funktion als Koordinationsstelle sowie die Durchführung von Projekten. Zu den Kernaufgaben der Gesellschaft zählen insbesondere die Entwicklung eines Leitbildes, die Imagebildung nach Außen und Innen, der Aufbau eines regionalen Standortmarketings, sowie die Bildung eines Netzwerks, bzw. die Einbindung der vorhandenen Strukturen Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbh 2 Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH) 3 Steuerliche Verhältnisse unbeschränkt körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig 4 HReg Nummer HRB KI 5 Gründung / Beteiligung des / alleiniger KSB-Gesellschafter Kreises Segeberg 6 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse KSB GmbH 100% 8 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Segeberg, die Unterstützung der ansässigen Wirtschaftsunternehmen, die Akquisition neuer Unternehmen für den Kreis Segeberg im Kreisgebiet, die überregionale Vermarktung des Kreises Segeberg, die Steigerung der Attraktivität als Ansiedlungsraum für Unternehmen und Einwohner und die Wahrnehmung damit zusammenhängender Aufgaben.
28 9 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel 10 Beteiligungen keine Schaffung eines wirtschaftsfreundlichen Klimas Steigerung der Attraktivität als Ansiedlungsraum für Unternehmen, Dienstleister, Handwerker und Einwohner Nutzung der Standortvorteile des Kreises Netzwerkbildung Übernahme Trägerschaften der Projekte des Kreises Segeberg Organe und Mitarbeiter Aufsichtsrat Organe Satzungsmäßige Regelung Besetzung (Stand: heute und zum ) Geschäftsführung 1. Bestellung durch Gesellschafterversammlung; künftig Zuständigkeit beim Aufsichtsrat Herr Ulrich Graumann (seit ) Gesellschafterversammlung Neun Vertreter Kreis Segeberg Herr Jan Peter Schröder (seit ; Frau Jutta Hartwieg bis ) kraft Amtes Herr Sven Brauer Herr Jörg Buthmann, CDU Herr Claus-Peter Dieck, CDU Herr Marc André Ehlers, SPD Herr Bernd Jorkisch, Vorsitzender Frau Edda Lessing, SPD Herr Peter Säker, SPD Frau Regina Spörel, B90/ Die Grünen WKS-Gesellschaftervertreter für den Alleingesellschafter KSB GmbH ist Herr Landrat Jan Peter Schröder (mit Dauervollmacht) Mitarbeiter
29 Wirtschaftliche Informationen Bilanzsumme Erträge Aufwand Jahresergebnis* Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg - - Eigenkapitalquote 99% 99% Verschuldungsgrad 1% 1% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme - - * Ende 2014 hat die WKS GmbH ,- (für 2011/12; DrS/2014/198) und ,- (für 2013; DrS/2014/240) der Jahresüberschüsse gem. Betrauungsakt an die KSB GmbH ausgeschüttet, die zum Teil an den Kreis Segeberg erstattet wurden (DrS/2014/240) Status und Perspektive Drei Jahre nach ihrer Gründung verfügt die WKS seit 2014 über sieben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (inkl. Geschäftsführung und Assistenz); drei Mitarbeiterinnen davon sind dem landesweiten Beratungsprojekt Frau & Beruf zuzuordnen. Die Förderung des von der WKS GmbH kofinanzierten Projekts MedComm endet am 31. Juli Zuletzt war der Kreis Segeberg Träger dieses Projekts, welches durch zwei bei der WEP GmbH angestellte Mitarbeiterinnen bearbeitet wird. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Beteiligungsberichts wird über die Rahmenbedingungen der Fortsetzung dieses Projekts in den Ausschüssen beraten (DrS/2015/124), da der WKS GmbH für die Fortführung der Kofinanzierung ab dem finanzielle Mittel aus dem Betrauungsakt fehlen. Der vom Kreistag erlassene Betrauungsakt der WKS GmbH läuft im Dezember 2016 aus; voraussichtlich Anfang 2016 wird die Gremienbefassung zur Weiterführung beginnen. Wie auch in der Vergangenheit ist in den nächsten Jahren aufgrund des Nießbrauchsmodells sowie damit im Zusammenhang stehender Steuererstattungen (überzahlte Kapitalertragssteuer) mit Jahresüberschüssen der Gesellschaft zu rechnen.
30 2.4.3 SVG GmbH Die SVG GmbH ist eine 50%-ige Beteiligung der KSB GmbH. Die Gesellschaft wurde 2000 im Rahmen der ÖPNV Regionalisierung durch die zwei Gesellschafter Kreis Pinneberg und Kreis Segeberg als ÖPNV-Regie- und Managementorganisation gegründet. Im Jahr 2005 wurde der Anteil des Kreises Segeberg (50%) nach einem Beschluss des Kreistags auf die KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG, heute: KSB Verwaltungsgesellschaft mbh, übertragen. Ziel der SVG-Gründung war es, Kapazitäten und Kompetenzen synergetisch-effizient zu bündeln, das fachliche Leistungs- und Qualitätsniveau im ÖPNV-Management der ÖPNV- Aufgabenträger Kreise Pinneberg und Segeberg zu steigern und die attraktivitätsorientierte ÖPNV-Entwicklung zum Erreichen umwelt- und verkehrspolitischer Ziele effektiv voranzubringen Eckdaten Eckdaten zum Vollständige Unternehmensbezeichnung SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbh 2 Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH) 3 Steuerliche Verhältnisse Regelbesteuerung gemäß UStG und 2 Abs. 1 GewStG 4 HReg Nummer HRB 4753 NO 5 Gründung / Beteiligung des / Anteilskauf Kreises Segeberg 6 Stammkapital Beteiligungsverhältnisse Kreis Pinneberg 50% * KSB GmbH 50% * 8 Gegenstand des Unternehmens 9 Öffentlicher Zweck / Ziel / strategisches Ziel 10 Beteiligungen Keine Umsetzung der Regionalisierung im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) für die Aufgabenträger Kreis Pinneberg und Kreis Segeberg zu gestalten. Gewährleistung einer ausreichenden und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sowie einheitlichen Grundsätzen für Planung, Betrieb und Finanzierung. Zu diesem Zweck sind im Gebiet der Kreise Pinneberg und Segeberg das geltende Leistungsangebot sowie der geltende einheitliche Fahrplan, Fahrausweis und Tarif weiterzuentwickeln. Erarbeitung regionaler Nahverkehrspläne. * dem hohen Stammkapital stehen fast gleich hohe Verlustvorträge gegenüber, da die Gesellschaft bis 2012 laufende Kosten ausschließlich aus Stammkapital beglichen und Verluste vorgetragen hat.
31 Organe und Mitarbeiter Organe Geschäftsführung Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung Satzungsmäßige Regelung Bestellung durch Aufsichtsrat Geschäftsführer der ARGE Hamburger Rand Vier Vertreter Kreis Segeberg Vier Vertreter Kreis Pinneberg Eine Stimme je 500 Stammeinlage Besetzung (Stand: heute und zum ) Herr Claudius Mozer Herr Rainer Schwark Herr Joachim Behm, FDP Herr Jörg Buthmann, CDU Herr Arne Hansen, B90 / Die Grünen Herr Hans-Jürgen Sass-Olker, SPD Herr Hartwig Buchsteiner Herr Prof. Dr. Nick Gehrke Herr Helmuth Jahnke Herr Prof. Dr. Arne Pilniok Für den Kreis Pinneberg: Herr Landrat Oliver Stolz Für die KSB GmbH: Gesellschaftervertreter für die KSB GmbH ist Herr Landrat Jan Peter Schröder (mit Dauervollmacht) Mitarbeiter * 8* * inkl. 400 Euro-Kraft (Buchhaltung) Wirtschaftliche Informationen Bilanzsumme Erträge Aufwand Jahresergebnis Finanzielle Auswirkung für Haushalt Kreis Segeberg* Eigenkapitalquote 24,0% 33,3% Verschuldungsgrad 261,4% 120,0% Liquide Mittel Ausschüttung/ Verlustübernahme - - * In 2012 hat die Gesellschaft laufende Kosten noch aus dem Stammkapital beglichen. Die genannten Kosten sind Nachzahlungen zur Umsatzsteuer. In 2013 war das Stammkapital durch Verlustvorträge fast ausgebraucht, so dass der Kreis dazu überging, laufende Zahlungen (inkl. USt.) für die erbrachten Dienstleistungen aufzunehmen.
32 Status und Perspektive Die Verlustvorträge der vergangenen Geschäftsjahre haben das Stammkapital der SVG zu ca. 96% aufgezehrt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts verfügte die Gesellschaft noch über ca ,- Stammkapital. Aufgrund des mit den Gesellschaftern mit Wirkung zum geschlossenen Finanzierungsvertrages, gemäß dem die Gesellschafter im Ergebnis die Verluste der Gesellschaft übernehmen, wird in 2014 mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Aufgrund der geplanten Aufgabenübertragung der Gesellschaft auf eine Verwaltungsgemeinschaft mit den Kreisen Pinneberg, Dithmarschen und Segeberg, wird die SVG voraussichtlich zum liquidiert (DrS/2015/236-1) und der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zum abberufen. Ab wird der Kreis Segeberg dann die gleichen Leistungen wie bisher entgeltlich vom Kreis Pinneberg beziehen, wo die Verwaltungsgemeinschaft organisatorisch angesiedelt werden soll.
33 2.4.4 HanseWerk AG Der Kreis Segeberg hat seine Aktien an der HanseWerk AG (vormals EON Hanse AG) im Jahr 2004 auf die KSB GmbH & Co KG übertragen. Damals entsprach dieser Aktienbestand einem gesellschaftsrechtlichen Anteil in Höhe von 2,073%. Diese Übertragung erfolgte aus beihilferechtlichen Gründen zur Stützung der Sparkasse Südholstein, da die Aktien anschließend durch die KSB GmbH & Co KG verpfändet wurden. Bei der Übertragung 2004 hat sich der Kreis Segeberg durch den Abschluss eines Nießbrauchsvertrages mit der KSB GmbH & Co. KG das alleinige Nießbrauchsrecht vorbehalten. D.h., dass der Kreis Segeberg auch nach Verlust des Aktieneigentums bis einschließlich 2011 weiterhin 100% der Dividenden vereinnahmt hat. Nach der Rückgabe des Pfandrechts durch die Sparkasse Südholstein erfolgte in 2011 eine Verschmelzung der KSB GmbH & Co KG auf die KSB GmbH, so dass die KSB GmbH neue Eigentümerin der Aktien wurde. Darüber hinaus verzichtete der Kreis Segeberg 2011 gegenüber der KSB GmbH auf einen Teil seines Nießbrauchsrechts, um die KSB GmbH in die Lage zu versetzen, diese Rechte an die neu gegründete WKS GmbH weiterzugeben. Zu den Details s.u. wirtschaftliche Informationen. Die HanseWerk AG wurde am aus der Schleswag AG, der HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH und der HGW HanseGas GmbH durch Fusion gebildet und besitzt aktuell (zum Stichtag ) 17 Aktionäre (Hinweis: die HanseWerk AG selbst hält Aktien, ein Treuhänder hält Aktien). Mehrheitsgesellschafter der HanseWerk AG ist die EON Beteiligungen GmbH (eine Tochtergesellschaft der EON SE) Hinweis: eine SE ist eine lateinische Abkürzung für Societas Europaea, eine Rechtsform für Aktiengesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum - umgangssprachlich auch als Europa-AG bezeichnet).
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