Antrag auf Fairtrade-Zertifizierung

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1 15 de Antrag auf Fairtrade-Zertifizierung Standardverfahren Gültig ab: 16/01/2015 Verteiler: öffentlich

2 Inhalt 1 Gegenstand des Dokuments Geltungsbereich Wer muss eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen? Anträge auf Verwendung des FAIRTRADE-Logos Zusätzliche Anträge/Erweiterung des Geltungsbereichs Definitionen FLOCERT-Kontaktdaten Antragsbearbeitungsteam Verantwortung des Antragstellers/Zertifizierungsanforderungen Fairtrade-Geltungsbereich Anforderungen für eine Fairtrade-Zertifizierung Kosten Antragsverfahren schrittweiser Leitfaden FLOCERT sendet die Antragsmappe zu Antragsteller sendet offiziellen Zertifizierungsantrag an FLOCERT FLOCERT prüft den Antrag FLOCERT teilt das Ergebnis der Antragsprüfung mit Erstaudit und Zertifizierung Vorbereitung für das Erstaudit Rechnung für Zertifizierungsgebühr und Terminplanung der Prüfung Zertifizierung von Produzenten Zertifizierung von Händlern Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern Endgültige Zertifizierungsentscheidung Einspruchsrecht Einstellen der Antragsbearbeitung Erneute Anträge Erneuter Antrag nach Ablehnung der Zertifizierung VERSION: 15 / PAGE 2 OF 12

3 7.8.2 Erneuter Antrag nach Dezertifizierung aufgrund von Abweichungen/ nicht gezahlter Zertifizierungsgebühren/ freiwilliger Dezertifizierung Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereichs Bezugsdokumente Änderungsübersicht VERSION: 15 / PAGE 3 OF 12

4 1 Gegenstand des Dokuments Dieses Dokument beschreibt, wie Sie Anträge auf eine Fairtrade-Zertifizierung und allgemeine Fragen zum Fairtrade-Zertifizierungssystem an FLOCERT richten können und wie solche Anträge und Fragen bearbeitet werden. 2 Geltungsbereich Das in diesem Dokument skizzierte Verfahren gilt nur für Anfragen und Anträge zur Fairtrade-Zertifizierung. Es gibt einen Überblick über den gesamten Antragsprozess auch zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Fairtrade-Zertifizierung. Das hier beschriebene Verfahren muss vom Antragsteller sowie von den FLOCERT-Mitarbeitern, die den Antrag prüfen und bearbeiten, eingehalten werden. 2.1 Wer muss eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen? Alle Betreiber (Produzenten und Händler), die Produkte gemäß Fairtrade-Bedingungen anbauen, verarbeiten, herstellen, kaufen und verkaufen wollen, müssen eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Auch Betreiber, die Fairtrade-Prämien erhalten oder weitergeben, müssen die Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fairtrade-zertifizierte Händler Fairtrade-Produkte nur von Betreibern beziehen dürfen, die ein gültiges FLOCERT-Zertifikat besitzen. Jeder Händler ist verpflichtet, sich selbst davon zu überzeugen, dass seine Lieferanten diese Anforderung erfüllen. Betreiber, die bereits für den Verbraucher mit dem Fairtrade Label gekennzeichnete und verpackte Produkte umschlagen, müssen keine Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Betreiber, die verderbliche und nicht verbrauchsfertige Waren wie frische Früchte, Blumen oder Fasswein umschlagen. 2.2 Anträge auf Verwendung des FAIRTRADE-Logos FLOCERT erteilt keine Erlaubnis zur Verwendung des FAIRTRADE-Logos. Ein Endprodukt kann nur dann das FAIRTRADE-Logo tragen, wenn sämtliche Schritte in der Lieferkette gemäß Fairtrade-Standards zertifiziert wurden und ein gültiger Lizenzvertrag mit einer nationalen Siegelinitiative oder mit Fairtrade International vorliegt. Falls Sie die FAIRTRADE-Kennzeichnung für Endprodukte verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an die für Ihren jeweiligen Markt zuständige Siegelinitiative. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Fairtrade International unter Falls Sie das FAIRTRADE-Logo auf unfertigen Produkten verwenden möchten oder an Werbematerial interessiert sind, wenden Sie sich bitte unter artwork@fairtrade.net an Fairtrade International. 2.3 Zusätzliche Anträge/Erweiterung des Geltungsbereichs FLOCERT verlangt weitere Anträge für Betreiber, die ihre Fairtrade-Aktivitäten auf zusätzliche Produkte, Mitgliedsorganisationen /Plantagen/Produktionsstätten bzw. zusätzliche gewerbliche Funktionen ausweiten möchten. Ausführlichere Informationen finden Sie in Kapitel 8. VERSION: 15 / PAGE 4 OF 12

5 3 Definitionen Fairtrade-Standards: Fairtrade-Standards umfassen die Fairtrade Generic Standards (allgemeine Fairtrade-Standards) und die Fairtrade Product Specific Standards (produktspezifische Fairtrade-Standards). Die Fairtrade-Standards sind eine Reihe von Anforderungen, denen Produzenten und Händler entsprechen müssen, um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten. Siegelinitiative: Vollmitglied von Fairtrade International mit Zuständigkeit für Lizenzierung, Marketing, Geschäftsentwicklung und Aufklärung in einem festgelegten geografischen Bereich. Fairtrade-Marketingorganisation: Organisation, die von Fairtrade International für einen festgelegten geografischen Bereich mit den Bereichen Marketing, Geschäftsentwicklung und Aufklärung betraut wurde. In diesen Gebieten bleibt Fairtrade International für die Lizenzverträge verantwortlich. Compliance-Kriterien: Compliance-Kriterien setzen die Fairtrade-Standardanforderungen und FLOCERT- Zertifizierungsgrundsätze in nachprüfbare Kontrollpunkte um. Diese Kriterien werden im Zertifizierungsprozess geprüft, um festzustellen, ob der Antragsteller den Fairtrade-Standards und den Zertifizierungsanforderungen entspricht. FLO ID: Individuelle Kennnummer, die FLOCERT allen Fairtrade-Betreibern zuweist. Eine FLO ID bedeutet nicht unbedingt, dass ein Betreiber zertifiziert ist. Antragsnummer: Eine vorübergehende Identifizierungsnummer, die zur Verfolgung von Anträgen vor Ausstellung einer FLO ID zugewiesen wird. Produktkategorie: Bezieht sich auf die jeweilige Klassifizierung des Fairtrade-Produktstandards wie frische Früchte, Kakao, Kaffee usw. Produkttyp: Ist stets direkt von einem Fairtrade-Produktstandard abhängig und beschreibt die verschiedenen Produkte in einer Produktkategorie. Einzelplantage: Einzelplantagen sind landwirtschaftliche Betriebe, die von ihrem Typ her auf Lohnarbeit angewiesen sind. Eine Plantage kann eine oder mehrere Produktionsstätten besitzen, aber nur eine zentrale Verwaltung und Leitung. Multi-Plantage: Multi-Plantagen sind landwirtschaftliche Betriebe, die von ihrem Typ her auf Lohnarbeit angewiesen sind und mehrere, jeweils unabhängig verwaltete Plantagen umfassen. Eine zentrale Geschäftsleitung ist für die Arbeitsbedingungen aller Arbeitskräfte auf den Plantagen verantwortlich. Produzentenorganisation 1. Grades: Eine Produzentenorganisation 1. Grades ist eine kleine Produzentenorganisation, deren gesetzmäßige Mitglieder ausschließlich einzelne kleine Landwirte sind. Produzentenorganisation 2./3. Grades: Produzentenorganisationen 2. oder 3. Grades sind kleine Produzentenorganisationen, deren gesetzmäßige Mitglieder ausschließlich angeschlossene Produzentenorganisationen 1. bzw. 2. Grades sind. Kleiner Lizenznehmer: Eine Organisation, die von Fairtrade International oder einer Siegelinitiative das Recht zur Verwendung der Fairtrade-Kennzeichnung erhalten hat und die die Kriterien der FLOCERT Small Licensee Policy (Grundsätze für kleine Lizenznehmer) erfüllt. Zusätzliche operative Einheit: Eine Betriebseinheit wie etwa weitere Standorte und Auftragnehmer, die mit den Fairtrade-Produkten eines Betreibers in Berührung kommen und deren Aktivitäten vom Betreiber durch ein Eigentums- oder Vertragsverhältnis kontrolliert werden. VERSION: 15 / PAGE 5 OF 12

6 4 FLOCERT-Kontaktdaten Antragsbearbeitungsteam FLOCERT gibt gerne grundlegende Informationen zur Fairtrade-Zertifizierung. Das Antragsbearbeitungsteam ist nach Regionen unterteilt und kann bei Fragen direkt über die unten angegebenen -Adressen kontaktiert werden: Asien (einschl. Pazifikinseln), Australien und Neuseeland: Mittel- und Südamerika (einschl. Karibik): Afrika (einschl. Palästina und Naher Osten): Europa und Nordamerika: 5 Verantwortung des Antragstellers/Zertifizierungsanforderungen Der Antragsteller ist verpflichtet, sich selbst (über die FLOCERT-Website oder direkt beim Antragsbearbeitungsteam) über den Fairtrade-Geltungsbereich sowie die Anforderungen zu informieren, die zum Erhalt und zur Aufrechterhaltungeiner Fairtrade-Zertifizierung erforderlich sind. FLOCERT weist ausdrücklich auf diese Verantwortung hin, da gezahlte Antragsgebühren nicht erstattet werden (siehe Kapitel 6). 5.1 Fairtrade-Geltungsbereich Anträge für Fairtrade-Zertifizierungen können nur für Produkte im Fairtrade-Geltungsbereich akzeptiert werden, der von Fairtrade International festgelegt wird. Der Fairtrade-Geltungsbereich setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: a. Dem Produkt, für das die Zertifizierung gewünscht wird b. Dem Land, in dem das Produkt angebaut/gehandelt wird c. Der Struktur der Organisation/des Unternehmens, die bzw. das eine Fairtrade-Zertifizierung beantragt Um ein Antragspaket anzuforden en Sie bitte dem entsprechenden Antrags-Team (s.o.) oder nutzen Sie das Formular auf unserer Homepage Anträge auf Erweiterung des Zertifizierungsbereichs nimmt die Abteilung für Standards von Fairtrade International entgegen. Weitere Informationen finden Sie unter Standards (Fairtrade-Standards) Setting the Standards (Entwicklung der Standards). 5.2 Anforderungen für eine Fairtrade-Zertifizierung Um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten, müssen Antragsteller erfolgreich ein Erstaudit bestehen. Dieses verlangt, dass alle relevanten Compliance-Kriterien erfüllt sind. Um die Gefahr einer Ablehnung im Erstaudit zu minimieren, empfiehlt FLOCERT allen Antragstellern, sich zunächst mit den Anforderungen der Fairtrade- Standards und den darauf basierenden Compliance-Kriterien von FLOCERT vertraut zu machen, bevor sie einen offiziellen Antrag stellen. Alle Fairtrade-Standards einschließlich der Anforderungen können auf der Website von Fairtrade International eingesehen werden: Standards (Fairtrade-Standards). Die FLOCERT-Compliance-Kriterien finden Sie auf der FLOCERT-Website unter Bei weiteren Fragen oder Verständnisproblemen in Verbindung mit den online bereitgestellten Informationen wenden Sie sich bitte direkt an FLOCERT. VERSION: 15 / PAGE 6 OF 12

7 6 Kosten Zur Koordinierung und Beurteilung Ihres Antrags erhebt FLOCERT eine Antragsgebühr. Die Antragsgebühr deckt die Verwaltungskosten für den Antrag ab und ist daher vom Ergebnis der Prüfung unabhängig. Die Gebühr wird auch im Falle einer Ablehnung des Antrags oder der Zertifizierung nicht erstattet. Für Baumwollhändler können Zusatzkosten für die Beurteilung sozialer Indikatoren anfallen. Wenn bei FLOCERT ein Antrag für mehrere gewerbliche Funktionen oder mehrere Produkte eingeht, wird die Antragsgebühr nur einmal berechnet. Die Antragsgebühr muss auch bei Multi-Strukturen nur einmal entrichtet werden (z. B. bei Multi-Plantagen oder Produzentenorganisationen 2./3. Grades). Alle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens anfallenden Antrags- und Zertifizierungsgebühren finden Sie in der FLOCERT-Gebührenliste auf der FLOCERT-Website: 7 Antragsverfahren schrittweiser Leitfaden 7.1 FLOCERT sendet die Antragsmappe zu Auf Wunsch weist das Antragsbearbeitungsteam von FLOCERT eine Antragsnummer zu und versendet eine Antragsmappe mit folgenden Unterlagen: einem Antragsfragebogen weiteren Vorlagen zum Antragsfragebogen Informationen zu Fairtrade-Zertifizierung, Anforderungen und anfallenden Kosten sowie einem Zertifizierungsvertrag mit Vertragsrechten und -pflichten 7.2 Antragsteller sendet offiziellen Zertifizierungsantrag an FLOCERT Durch Absendung des ausgefüllten Antragsfragebogens beantragt der Antragsteller offiziell die Fairtrade- Zertifizierung von FLOCERT. Daher ist es wichtig, dass der Antragsfragebogen unterschrieben ist. Im Fragebogen aufgeführte Zusatzdokumente einschließlich Zahlungsnachweis für die Antragsgebühr müssen beigefügt sein. Fragebögen werden nur dann geprüft, wenn die Antragsgebühr nachweislich entrichtet wurde. Antragsteller sollten die ihnen zugewiesene Antragsnummer auf dem Antragsfragebogen und bei Zahlung der Antragsgebühr angeben. 7.3 FLOCERT prüft den Antrag Nach Erhalt der Antragsgebühr beginnt das FLOCERT-Antragsteam mit der Prüfung des Antrags. Ziel ist es, die theoretische Zertifizierbarkeit eines Antragstellers zu prüfen. Dazu gehören die Prüfung der Angaben im Fragebogen und der beigefügten Dokumente auf Vollständigkeit und Konsistenz. Die Daten des Antragstellers werden in die FLOCERT-Zertifizierungsdatenbank eingegeben und dem Antragsteller wird eine FLO ID zugewiesen, die die vorherige Antragsnummer ersetzt. Der Antragsteller darf erst mit dem Fairtrade-Handel beginnen, wenn er eine Handelsgenehmigung oder sein Fairtrade-Zertifikat von FLOCERT erhalten hat (siehe Kapitel 7.5). 7.4 FLOCERT teilt das Ergebnis der Antragsprüfung mit Wenn der Antrag die theoretische Zertifizierbarkeit zeigt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und vollständig und konsistent sind, wird der Antrag angenommen. Der Antragsteller wird binnen 30 Tagen über die Annahme informiert. Nach dieser Mitteilung erhält der Antragsteller Anmeldedaten für das online-zertifizierungsportal von FLOCERTZertifizierungsportal. In diesem Portal kann sich der Antragsteller über den Termin für das Erstaudit und später über die Auditergebnisse informieren. VERSION: 15 / PAGE 7 OF 12

8 7.5 Erstaudit und Zertifizierung Der Antragsteller sollte sich darüber im Klaren sein, was eine Fairtrade-Zertifizierung nach erfolgreicher Antragstellung mit sich bringt. Erläuterungen und ausführliche Informationen zum Audit- und Zertifizierungsverfahren von FLOCERT finden Sie im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) auf der FLOCERT-Website: (Ablauf) Vorbereitung für das Erstaudit Rechnung für Zertifizierungsgebühr und Terminplanung der Prüfung Nach Bestätigung eines Antrags stellt FLOCERT (außer für kleine Lizenznehmer) eine Rechnung über die Erstzertifizierungsgebühr aus (siehe Kapitel 6) Zertifizierung von Produzenten Nach Erhalt der Zahlung setzt sich FLOCERT mit dem Antragsteller in Verbindung, um den Termin für das Erstaudit zu vereinbaren. Auf der Grundlage dieses Erstaudits entscheidet FLOCERT, ob der Antragsteller die Fairtrade-Zertifizierung erhält. Die Handelsgenehmigung wird erteilt, sofern bei der Erstprüfung keine schwerwiegenden Abweichungen festgestellt werden. Die Handelsgenehmigung ist eine zeitlich befristete, vorläufige Genehmigung, unter Fairtrade-Bedingungen zu handeln. Antragstellern wird dieser Status zuerkannt, um sie bei den ersten Fairtrade-Geschäften in ihrer jeweiligen Handelskette zu unterstützen. Bei erfolgreicher Beseitigung aller nicht als schwerwiegend eingestufter Abweichungen innerhalb der zulässigen Fristen, die im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) aufgeführt sind, und innerhalb des Geltungszeitraums der Handelsgenehmigung wird dem Betreiber ein Fairtrade-Zertifikat ausgestellt. Sollte FLOCERT feststellen, dass ein antragstellender Produzent bereits vor Erhalt der Handelsgenehmigung oder des Fairtrade-Zertifikats mit dem Fairtrade-Handel begonnen hat, wird a) dem Antragsteller sowie dem Käufer die doppelte anteilmäßige Jahresgebühr rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in Rechnung gestellt (jedoch maximal EUR), sofern der Käufer ebenfalls ein antragstellender Händler ist, der vor Erhalt seiner Handelsgenehmigung Fairtrade-Handel betrieben hat, oder b) wenn der Händler bereits zertifiziert ist, dem antragstellenden Produzenten die doppelte anteilmäßige Jahresgebühr rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in Rechnung gestellt (jedoch maximal EUR) Zertifizierung von Händlern Nach Eingang der Erstzertifizierungsgebühr erhalten Händler eine vorläufige, neun Monate gültige Handelsgenehmigung (Informationen zur Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern finden Sie in Abschnitt ). Die Handelsgenehmigung ist eine zeitlich befristete, vorläufige Genehmigung, unter Fairtrade- Bedingungen zu handeln. Die Handelsgenehmigung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Einhaltung der Fairtrade-Standards muss binnen 6 Monaten im Rahmen einer Erstprüfung vor Ort bestätigt werden. Der Handel ist auf die in der Antragsphase angegebenen Produktkategorien beschränkt. Erst nach erfolgreichem Erstaudit erhält der Kunde die Fairtrade-Zertifizierung sowie ein Fairtrade-Zertifikat. Sollte FLOCERT feststellen, dass ein antragstellender Händler bereits vor Erhalt einer Handelsgenehmigung Fairtrade-Handel betreibt, kann eine Handelsgenehmigung erst nach erfolgtem Audit des Antragstellers erteilt werden. FLOCERT entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Audit vor Ort durchgeführt wird oder ausschließlich anhand der Unterlagen erfolgt. Audits vor Ort werden ebenso abgerechnet wie Folgeaudits. Wenn der Antragsteller Produkte von einem zertifizierten Anbieter erworben hat, dürfen diese nicht als Fairtrade-Produkte verkauft werden. Sollte FLOCERT feststellen, dass Produkte vor Erteilen der Handelsgenehmigung gehandelt wurden, wird dem antragstellenden Händler die doppelte anteilmäßige VERSION: 15 / PAGE 8 OF 12

9 Jahresgebühr rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in Rechnung gestellt (jedoch maximla EUR). Hinweis: Im Falle von erneuten Anträgen, bei denen schwerwiegende Abweichungen nicht beseitigt wurden, wird keine Handelsgenehmigung erteilt. In diesem Fall wird vor der Zertifizierung eine Prüfung durchgeführt und ein Handel ist erst nach Ausstellen der Handelsgenehmigung oder des Fairtrade-Zertifikats möglich. Die Kosten für diese Prüfung sind vom Kunden zu zahlen, der den erneuten Antrag gestellt hat Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern Während der Antragsphase erhalten kleine Lizenznehmer eine Rechnung über die Zertifizierungsgebühr von FLOCERT. Nach Zahlung der Zertifizierungsgebühr und Einreichung der weiteren Antragsunterlagen erhalten kleine Lizenznehmer eine vorläufige Handelsgenehmigung mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Erst nach dem erfolgreichen Erstaudit im sechsten Jahr erhält der Kunde die Fairtrade-Zertifizierung sowie ein Fairtrade-Zertifikat. Das oben beschriebene Verfahren für Händler, die vor Erhalt der Handelsgenehmigung Fairtrade-Handel betreiben, findet auch für kleine Lizenznehmer Anwendung. Ausführliche Informationen zur Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern finden Sie in den Grundsätzen für kleine Lizenznehmer (Small Licensee Policy, siehe Explanatory Documents unter ), der Gebührenliste für kleine Lizenznehmer sowie im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) auf der FLOCERT-Website unter Endgültige Zertifizierungsentscheidung FLOCERT erteilt Antragstellern die Fairtrade-Zertifizierung erst nach Beseitigung aller Abweichungen. Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung bestätigt FLOCERT die Fairtrade-Zertifizierung durch Ausstellen eines Fairtrade-Zertifikats. Eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens zur Handhabung und Beseitigung von Abweichungen sowie der Gründe, aus denen FLOCERT eine Fairtrade-Zertifizierung ablehnen könnte, finden Antragsteller im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) auf der FLOCERT- Website: Bei Ablehnung der Zertifizierung können Kunden an der Beseitung der Abweichungen arbeiten und anschließend einen neuen Antrag stellen (siehe Kapitel 7.8). 7.6 Einspruchsrecht Wenn Antragsteller mit einer Beurteilung oder Zertifizierungsentscheidung von FLOCERT nicht einverstanden sind, können sie Einspruch erheben oder um erneute Prüfung bitten. Dieses Recht gilt auch, wenn ein Antragsteller die Entscheidung von FLOCERT hinsichtlich des offiziellen Antrags infrage stellt. Ausführliche Informationen finden Antragsteller in der offiziellen FLOCERT Appeals & Review Procedure (QM Appeals&Review SOP Einspruchs- und Überprüfungsverfahren) auf der FLOCERT-Website: (Einspruchs- und Überprüfungsverfahren). 7.7 Einstellen der Antragsbearbeitung Antragsteller, die die Antragsgebühr bereits entrichtet haben: Ein Antrag wird nicht weiter bearbeitet, wenn der Antragsteller klarstellt, dass er keine Zertifizierung wünscht oder die Gesellschaft/Organisation nicht mehr besteht. FLOCERT stellt die Bearbeitung des Antrags nach 12 Monaten ab Zahlung der Antragsgebühr ein, wenn der Antragsteller nicht alle geforderten Antragsdokumente innerhalb dieses Zeitraums eingereicht hat. Sollte es innerhalb von 12 Monaten, nachdem die Bearbeitung eingestellt wurde, durch Einreichen der ausstehenden Unterlagen zu einer Fortsetzung der Antragsbearbeitung kommen, muss keine zweite Antragsgebühr entrichtet werden. Erfolgt die erneute Antragstellung erst 12 Monate nach Einstellen der Antragsbearbeitung, muss die gesamte Antragsphase erneut durchlaufen und eine weitere Antragsgebühr entrichtet werden. Sofern das Antragsverfahren abgeschlossen und eine Erstzertifizierungsgebühr in Rechnung gestellt wurde, der Kunde diese Rechnung jedoch nicht innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum begleicht, stellt FLOCERT die Bearbeitung des Antrags ein. Sollte der Kunde eine Fortsetzung der Antragsbearbeitung innerhalb von 12 Monaten nach der Einstellung wünschen, muss zunächst die Erstzertifizierungsgebühr entrichtet werden, bevor ein Termin für das Erstaudit vereinbart werden kann. Erfolgt die erneute VERSION: 15 / PAGE 9 OF 12

10 Antragstellung erst 12 Monate nach Einstellen der Antragsbearbeitung, muss die gesamte Antragsphase erneut durchlaufen und die Antragsgebühr sowie die Erstzertifizierungsgebühr entrichtet werden, bevor ein Termin für das Erstaudit vereinbart werden kann. 7.8 Erneute Anträge Erneuter Antrag nach Ablehnung der Zertifizierung Kunden, deren Zertifizierung nach dem Erstaudit abgelehnt wurde, können unter folgenden Bedingungen einen erneuten Antrag stellen: Falls der erneute Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ablehnung der Zertifizierung gestellt wird, muss der Kunde die Antragsgebühr nicht erneut entrichten und auch die Antragsunterlagen nicht erneut einreichen. Wenn der Kunde den erneuten Antrag nach diesem Zeitraum stellt, muss er die Antragsgebühr erneut entrichten und alle aktualisierten Antragsunterlagen erneut einreichen. Der Kunde erhält eine Rechnung über die Erstzertifizierungsgebühr, nach deren Zahlung der Termin für das Erstaudit angesetzt wird Erneuter Antrag nach Dezertifizierung aufgrund von Abweichungen/ nicht gezahlter Zertifizierungsgebühren/ freiwilliger Dezertifizierung Kunden, denen die Zertifizierung entzogen wurde, weil sie die Fairtrade-Standards nicht beachtet haben, die Zertifizierungsgebühren nicht gezahlt haben oder freiwillig ausgeschieden sind, können erneut die Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Es gelten jedoch die folgenden Bedingungen: Falls der erneute Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Entzug der Zertifizierung gestellt wird, wird der Kunde an den zuständigen Certification Analyst verwiesen (siehe CERT Certification SOP für weitere Informationen), Wenn der Kunde den erneuten Antrag nach diesem Zeitraum stellt, muss er die Antragsgebühr erneut entrichten, alle ausstehenden Gebühren von vor der Dezeertifizierung zahlen und alle aktualisierten Antragsunterlagen erneut einreichen. Nach Abschluss des Antragsprozesses wird wird der Kunde an den zuständigen Zertifizierungs-Analysten verwiesen, der den Audit planen wird. 8 Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereichs Bereits zertifizierte Kunden können den Geltungsbereich ihrer Zertifizierung erweitern. Dies ist in jeder Phase des Zertifizierungszyklus möglich. Kunden müssem aber einen Antrag bei FLOCERT stellen und eine Genehmigung einholen, bevor sie im Rahmen eines erweiterten Geltungsbereichs Fairtrade-Handel betreiben. VERSION: 15 / PAGE 10 OF 12

11 9 Bezugsdokumente Certification Procedure FLOCERT (CERT Certification SOP Zertifizierungsverfahren) Application Questionnaire for Traders (Antragsfragebogen für Händler) Application Questionnaires for Producers (Antragsfragebogen für Produzenten) Gebührenlisten für Händler und Produzenten auf der FLOCERT-Website Appeals & Review Procedure FLOCERT (QM Appeals&Review SOP Einspruchs- und Überprüfungsverfahren) Small Licensee Policy (TC SmallLicenseePolicy ED Grundsätze für kleine Lizenznehmer) Scope of Certification Explanatory Document (CERTScopeOfCertification ED Erläuterungen zum Geltungsbereich der Zertifizierung) VERSION: 15 / PAGE 11 OF 12

12 10 Änderungsübersicht Version Autor/Überarbe iter Genehmigung sdatum Änderungen 10 N. Xeller Erste Version 11 Y. Chaturvedi Verfahren zum Handel vor Erteilung einer Handelsgenehmigung detaillierter ausgeführt/7.5.3 Konzept der Handelsgenehmigungen für Produzenten eingeführt/7.7 Umstände, unter denen ein Antrag nicht weiter bearbeitet wird, geändert 12 N. Sood Definition für Antragsnummer hinzugefügt/ keine Gebühren für Zusatzanträge (aber für die Prüfung des Sozialindikators bei Baumwollunternehmen)/7.8 zu erfüllende Bedingung bei erneutem Antrag nach Entzug der Zertifizierung 13 H. Rossouw Allgemeine Informationen aktualisiert, z. B. -Adressen /2.2 Nutzung der FAIRTRADE-Kennzeichnung aktualisiert/ Anträge von kleinen Lizenznehmern aktualisiert/7.8 erneutes Antragsverfahren nach Entzug oder Ablehnung der Zertifizierung aktualisiert/ Verfahren bei Anträgen auf Erweiterung des Geltungsbereichs aktualisiert 14 H.Rossouw Kaptiel 7.8. Erneute Anträge aktualisiert Links aktualisiert Kapitel Höchstgrenze von EUR ergänzt (für Handel vor Zertifizierung/Handelserlaubnis) Details zu Erweiterung Geltungsbereich (8.) gelöscht, da in Certification SOP geregelt. 15 T. Glammert- Kuhr 16/01/ Kosten: Aufführung der spezifischen Bewerbungsgebührhöhe gelöscht VERSION: 15 / PAGE 12 OF 12

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