e*sa Standards zur Neuen Mittelschule:

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1 1. Ausbildungsprogramm - Schulstruktur 1.1. Bezeichnung der Lehrgänge: Lehrgang 2017/ Bezeichnung der Schuljahre: 2017/ / / / Klassenbezeichnungen: Ohne Punkte, Leer- bzw. Sonderzeichen. ie erste Stelle muss eine Ziffer sein! Als Schulform muss unbedingt Neue ittelschule eingestellt werden! Neue ittelschulklassen: 1, 2,,, 1a, 1b,..., 2a,... usterlehrer/in 1.. Gruppenbezeichnungen (allgemein): Schülerzuordnung mit Status Gruppenzuordnung G CHOR = die Gruppe Chor, eine klassenübergreifende Gruppe mit dem Fach UÜCHOR. G BSF = die Gruppe BSF, eine klassenübergreifende Gruppe mit dem Fach BSF. G SPRFÖ = Gruppe Sprachförderung Jede Schule muss die entsprechend notwendigen Gruppen anlegen und dann die Schüler/innen sowie das Fach VÜSPRFÖ inkl. Stunden zuordnen. Schulen, deren Schüler/innen den Sprachförderkurs in einer anderen Schule besuchen, müssen wegen der statistischen Auswertung ebenfalls eine Gruppe anlegen und dieser Gruppe die Schüler/innen jedoch keine Stunden zuweisen. G SPRFÖ INT = Gruppe Sprachförderung integrativ Auch bei klasseninterner (= integrativer) Führung muss eine Gruppe mit Schüler/innen und Fach VÜSPRFÖ inkl. Stunden angelegt werden. G 1ab = die Gruppe mit Schülern der 1a und 1b. = klassenübergreifende Gruppe mit (einem oder) mehreren Fächern. G GTS 1ab = die GTS-Gruppe mit Schülern der 1a und 1b. = klassenübergreifende Gruppe mit den Fächern BINL und BFL. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 1 von 16

2 Gruppen für Kleine Religionsgemeinschaften: ie Schüler, die tatsächlich den Religionsunterricht der jeweiligen kleinen Religionsgemeinschaften besuchen, sind einer Gruppe zuzuweisen. ieser Gruppe ist das entsprechende Fach der jeweiligen Religionsgemeinschaft zuzuweisen (z.b. RSO, RIS, etc.) ögliche Religionsunterrichtsgruppen: Gruppenname Religionsunterricht Fach G RGO Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche RGO *) G RSO serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde RSO *) G RRUO rumänisch-orthodoxe Kirchengemeinde RRUO *) G RRUSSO russisch-orthodoxe Kirchengemeinde RRUSSO *) G RBO bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde RBO G RIS israelitische Religionsgesellschaft RIS G RAA armenisch-apostolische Kirche RAA G RSY syrisch-orthodoxe Kirche RSY G RKO koptisch-orthodoxe Kirche RKO **) G R evangelisch-methodistische Kirche R **) G RHLT Kirche Jesu Christi der Hl. der letzten Tage RHLT G RAP neuapostolische Kirche RAP G RB österr. Buddhistische Religionsgemeinschaft RB G RZJ Jehovas Zeugen RZJ G RFK Freikirchen in Österreich RFK *) iese Religionen können in der gemeinsamen Gruppe (= G ROK) zusammengefasst werden. **) iese Religionen können in der gemeinsamen Gruppe (= G RHLT) zusammengefasst werden Integrationsgruppen an NS: Schülerzuordnung mit Status Gruppenzuordnung 1a SPF = Gruppe der SPF- Schüler/innen der 1a. =klasseninterne Gruppe mit SPF, SPF, SPF, SPF plus GU bei Bedarf. a SPF = Gruppe der SPF- Schüler/innen der a. =klasseninterne Gruppe mit SPF, SPF, SPF, SPF plus VÜGZ, GU bei Bedarf. ab SPF = Gruppe der SPF- Schüler/innen der a und b. =klassenübergreifende Gruppe mit SPF, SPF, SPF, SPF plus VÜGZ, GU bei Bedarf. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 2 von 16

3 1.6. Leistungsniveaugruppen in, und : Auf den Schulstufen 5 und 6 gibt es keine ifferenzierung, daher kann auf die Bildung von Leistungsniveaugruppen verzichtet werden, die Fächer, und bleiben bei den Stammklassen. Ab der 7. Schulstufe muss auf folgende Art differenziert beurteilt werden: Leistungsniveau va entspricht der vertieften Allgemeinbildung. Leistungsniveau ga entspricht der grundlegenden Allgemeinbildung. Zu Beginn der 7. Schulstufe bzw. 8. Schulstufe werden alle Schüler/innen dem Niveau va zugeordnet. abei erfolgt die Gruppenzuordnung der Schüler/innen mit dem Status LN-Zuordnung. rst gegen nde des Wintersemesters werden alle Schüler/innen, die das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung nicht erreichen, auf Niveau ga umgestuft. abei erfolgt die Gruppenzuordnung der Schüler/innen mit dem Status Umstufung. Wird mit nde des Sommersemesters wieder das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung erreicht, müssen die Schüler/innen auf das Niveau va umgestuft werden. Benennung der Leistungsniveaugruppen ab Schulstufe 7: a XXXX a XXXX a XXXX Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in eutsch. Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in nglisch. Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in athematik. a XXXX a XXXX a XXXX Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in eutsch. Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in nglisch. Lehrer/in XXXX unterrichtet in der a beide Leistungsniveaus in athematik. Pro Klasse werden Leistungsniveaugruppen, die jeweils nur 1 Fach ( oder oder ) enthalten dürfen, angelegt! ie Angabe des Kurzzeichens des/der fachführenden Lehrers/in wird empfohlen! 2. Ausbildungsprogramm - Fachbezeichnungen 1. Schritt: "Aus Vorjahr übernehmen" ie Struktur der Klassen und Gruppen wird vom Vorjahr übernommen! ie Klassen- und Gruppennamen werden von der letztjährigen Hauptschulstruktur übernommen. Sie müssen daher wie in den Punkten 1.. bis 1.5. umbenannt werden. Nicht benötigte Klassen und schülerlose Gruppen sind zu löschen! 2. Schritt: "Vorlage zuweisen" er Kalender und die aktuell gültigen Fachvorlagen werden zugewiesen! s müssen unbedingt beide Schritte in dieser Reihenfolge durchgeführt werden. esa Standards NS 2017/Version vom Seite von 16

4 Fachbezeichnungen: Folgende Fächer dürfen nicht mehr verwendet werden: Neue ittelschulen: fa, LÜK, LÜ, WT, WTX. Schülerverwaltung.1. Schülerdatenpflege bei Überstellung eines/einer Schülers/Schülerin an eine e*sa-bildungseinrichtung:.1.1. Schüler/in wechselt die Schule während des Unterrichtsjahres: Beim Verschicken des/der Schülers/in mit der Funktion Bildungseinrichtungszuordnung muss der Status (= Ausbildungsstand) auf "Abm. während des Schulj. wegen Schulw." eingestellt werden. er Jahreserfolg wird dabei automatisch auf "keine Beurteilung" eingestellt Schüler/in wechselt die Schule mit nde des Unterrichtsjahres (nicht von VS in NS bzw. von NS in PTS) Beim Verschicken des/der Schülers/in Funktion Bildungseinrichtungszuordnung muss der Status (= Ausbildungsstand) auf "Abm. während des Schulj. wegen Schulw." eingestellt werden. er Jahreserfolg ist bei Verwendung der Zeugnisautomatik bereits richtig eingestellt..2. Schülerdatenpflege bei Überstellung eines/einer Schülers/in an eine Nicht-e*SA-Bildungseinrichtung:.2.1. Schüler/in wechselt während des Unterrichtsjahres die Schule: Beim Verschicken des Schülers mit der Funktion Beenden der Schullaufbahn an dieser B wird der Ausbildungsstand automatisch auf "Abm. während des Schulj. wegen Schulw." eingestellt. er Jahreserfolg wird dabei automatisch auf "keine Beurteilung" eingestellt Schüler/in wechselt mit nde des Unterrichtsjahres die Schule: (nicht von VS in HS bzw. von HS in PTS) Beim Verschicken des Schülers mit der Funktion Beenden der Schullaufbahn an dieser B wird der Ausbildungsstand automatisch auf "Abm. während des Schulj. wegen Schulw." eingestellt. er Jahreserfolg ist bei Verwendung der Zeugnisautomatik bereits richtig eingestellt. (Bitte den Jahreserfolg in der Schullaufbahn nach dem Verschicken zur Sicherheit überprüfen.).. Schüler/in neu anlegen - Siehe Online-Hilfe!.. Klassenzuordnung und Klassenänderung - Siehe Online-Hilfe!.5. Gruppenzuordnung und Gruppenänderung - Siehe Online-Hilfe! esa Standards NS 2017/Version vom Seite von 16

5 .6. LN-Zuordnung und Umstufung s ist unbedingt auf die Verwendung der richtigen Statuseinträge zu achten. Nur dann funktionieren die ntscheidungen zum Lehrplanwechsel (entspricht den bisherigen Umstufungsbescheiden) im Reportmodul und nur dann ist gewährleistet, dass vollständige, richtige Statistiken erzeugt werden können er Status "Gruppenzuordnung" darf grundsätzlich nur bei den "Nicht-Leistungsniveaugruppen" verwendet werden Alle Schüler/innen werden am Beginn der Schulstufe 7 bzw. der Schulstufe 8 mit dem Status LN-Zuordnung und der Qualität va den LN-Gruppen für eutsch, nglisch und athematik zugewiesen. Weitere Vorgangsweise siehe Punkt er Status "Umstufung" wird nur bei tatsächlichen Umstufungen auf den Schulstufen 7 und 8 verwendet. abei werden jene Schüler/innen, die die Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung in eutsch, nglisch oder athematik nicht erfüllen, mit dem Status Umstufung und der Qualität ga den LN-Gruppen für eutsch, nglisch und athematik zugewiesen.. Notenverwaltung Unbedingt auf die Auswahl des richtigen Zeugnistyps und des richtigen Zeugnisdatums achten! ie Jahresnoten müssen neben den Semesternoten in einer neuen Spalte eingegeben werden. ie Funktion Schulnachricht kopieren erzeugt sofort die neue Spalte mit den richtigen instellungen samt den Noten der Schulnachricht, die dann nur aktualisiert werden müssen. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 5 von 16

6 5. Schülerverwaltung - Bescheide/ntscheidungen Bescheide werden vom Bezirksschulrat, ntscheidungen werden von der Schulleitung in e*sa eingetragen. ntscheidungen, die von der Schulleitung einzugeben sind: ab von-bis Gesetzliche Grundlage/n: Außerordentlicher Schüler X SchUG Abmeldung nach vorzeitiger Aufnahme X SchOG 7 Befreiung von Pflichtgegenständen/verbindlichen Übungen X SchUG 11/6 Beurlaubung/Fernbleiben vom Schulbesuch (bei 2 bis 5 Tagen, darüber hinaus vom BSR) X SchPflG 9 tatsächlicher Schuleintritt X SchPflG 1 freiwillige Wiederholung X SchUG 27 (2) instufung/vorschulstufe X SchPflG 6 vorzeitige Aufnahme X SchOG 7 Wechsel/Überspringen von Schulstufen X SchUG Widerruf der vorzeitigen Aufnahme X SchOG 7 Genehmigung zum weiteren Schulbesuch 11., 12. Schuljahr X SchOG 19 Teilnahme am Unterricht in der nächst höheren, niedrigeren Schulstufe... X SchUG 1d Ordentlicher Schüler mit anderer rstsprache als eutsch (maximal 6 Jahre, davon maximal 2 Jahre außerordentlich) X SchUG ingabebeispiele: esa Standards NS 2017/Version vom Seite 6 von 16

7 6. Auslandsschulbesuch Beim Auslandsschulbesuch sind zwei intragungsarten in e*sa möglich: 6.1. ie BR stellt einen Bescheid (Bewilligung) aus, weil der Schüler im Grenzgebiet wohnt, eine Schule im Ausland besucht und seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat. inträge in e*sa: er Schüler wird in der Schülerverwaltung dem Knoten Auslandsschulbesuch zugewiesen. ie im Ausland erworbenen Zeugnisse werden in e*sa nicht eingetragen er Schüler übersiedelt ins Ausland und behält einen Nebenwohnsitz in Österreich. in Bescheid der BR ist nicht erforderlich. inträge in e*sa: Beendigung der Schullaufbahn des Schülers mit dem atum der Übersiedlung. Ausbildungsstand: Sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Schullaufbahn Jahreserfolg: Keine Beurteilung. 7. Häuslicher Unterricht 7.1. Schüler/innen im häuslichen Unterricht sind an der Sprengelschule für jedes Jahr des häuslichen Unterrichts dem Knoten häuslicher Unterricht mit dem Schuljahresbeginn-atum zuzuweisen. Nur so entsteht eine lückenlose Schullaufbahn mit eindeutigen Schullaufbahndatensätzen Von der BR ist bei diesen Schüler/inne/n das reignis Abmeldung in den häuslichen Unterricht 8. Schulformen mit Beginn und nde-atum anzulegen. Grundsätzlich übernehmen die Schüler/innen die Schulform ihres Ausbildungszweiges. Solange eine Schule noch Hauptschulklassen hat, muss bei diesen Klassen die Schulform Hauptschule bei der Klasse eingestellt werden. Generation /2012 Generation /201 Generation 201/201 Generation 201/2015 Generation /2016 Generation /2017 Siehe nebenstehende Tabelle, ab wann dies für die einzelnen NS-Generationen nicht mehr notwendig sein wird. Generation /2018 Generation /2019 esa Standards NS 2017/Version vom Seite 7 von 16

8 Auch Schüler/innen, die in allen Gegenständen SPF haben oder nach dem Lehrplan für schwerst- /mehrfachbehinderte Kinder unterrichtet werden, behalten die Schulform der Neuen ittelschule. Sie werden im System aufgrund der eingetragenen SPF-Bescheide trotzdem richtig erkannt. 9. Zeugnisse (usterbeispiele siehe Anhang) Schultyp Status Semester Jahresende Schüler/in der neuen ittelschule ao. SN SB Schüler/in der neuen ittelschule o. SN VJZ, JZ oder JAZ ao. = außerordentlich, o. = ordentlich SB = Schulbesuchsbestätigung, SN = Schulnachricht, VJZ = vorläufiges Jahreszeugnis (für o. Schüler/innen bei Nicht beurteilt in zumindest einem Gegenstand), JZ = Jahreszeugnis, JAZ = Jahres- und Abschlusszeugnis Anmerkung: In der Notenverwaltung dürfen die Semesternoten keinesfalls mit den Noten des Jahreszeugnisses überschrieben werden. Berechtigungen bei Schulwechsel (SchOG 0 Abs. 2a) Schüler/innen der Neuen ittelschule sind berechtigt, bei erfolgreichem Abschluss der 1., 2., und. Klasse unter folgenden Voraussetzungen zu Beginn des folgenden Schuljahres in die jeweils nächsthöhere Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule überzutreten: 1. Nach erfolgreichem Abschluss der 1. und 2. Klasse, sofern das Jahreszeugnis in den Gegenständen eutsch, athematik und Lebende Fremdsprache ein Sehr gut oder ein Gut aufweist. 2. Nach erfolgreichem Abschluss der. Klasse, sofern das Jahreszeugnis ausweist, dass der Schüler in den Gegenständen eutsch, athematik und Lebende Fremdsprache nach den Anforderungen der Vertiefung beurteilt wurde. Trifft dies nur in einem dieser Gegenstände nicht zu, kann die Klassenkonferenz entscheiden. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 8 von 16

9 Berechtigungen bei erfolgreichem Abschluss (SchOG 0 Abs. a ) inige exemplarische Beispiele: ifferenzierte Unterrichtsgegenstände Beurteilung in vertiefter Allgemeinbildung Beurteilung in grundlegender Allgemeinbildung Berechtigung für AHS BHS (höhere Schulen) Berechtigung für BHS (mittlere Schulen) Anmerkung Ja Ja Ja, mit Konferenzbeschluss *) Ja *) Ohne Konferenzbeschluss mit 1 Aufnahmsprüfung Ja, mit Konferenzbeschluss *) Ja, mit Konferenzbeschluss **) **) Ohne Konferenzbeschluss mit 1 Aufnahmsprüfung Ja, mit 2 Ja Ja, mit 2 Ja, mit 2 Ja, mit Ja Ja, mit Ja, mit Konferenzbeschluss **) **) Ohne Konferenzbeschluss mit 1 Aufnahmsprüfung Ja, mit Ja, mit 2 Ja, mit Ja, mit *) ie Klauseln 8d, 8f, 8g bzw. 8h müssen manuell gesetzt werden. **) ie Klausel 8e muss manuell gesetzt werden. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 9 von 16

10 10. Benutzer und Berechtigungen Schreibweise: keine Sonderzeichen, Umlaute und Leerzeichen Neuanlegen eines Benutzers: Nur Benutzer anlegen, die die Berechtigung haben in e*sa zu arbeiten. Bis-atum auf einstellen. Nach Ablauf der Berechtigung wird die Gültigkeit des Benutzers durch Änderung des Bis-atums beendet. Bezeichnungen: Rolle irektorstellvertreter: sxxxxxdirstxxxx (xxxxxx = Schulkennzahl, XXXX = Lehrerkurzname) Rolle Klassenvorstand: sxxxxxkvxxxx Rolle Fachkoordinator: sxxxxxfkxxxx Speicherung von Zertifikaten nur an einem Ort z.b. im Ordner "Zertifikate". Achtung: Zu den instellungen bei den Zertifikaten bitte die Anleitung auf der BSR-Homepage beachten! 11. atenpflege und atenkontrolle: ie Schülerdaten müssen bei Nachname, Adresse und Religionsbekenntnis historisch geführt werden! iese atensätze dürfen keinesfalls überschrieben werden! ie Abmeldung vom Religionsunterricht muss eingetragen werden. ie ingabe der Adressänderungen unbedingt bei den Schülergrunddaten beginnen und erst dann bei den Kontakten aktualisieren! as Besuchsjahr darf nie kleiner als die Schulstufe sein! aher ist beim "Vorzeitigen Schuleintritt" das atum beim Schuleintritt des/der Schülers/in dem entsprechend zu korrigieren. ie aten von Schüler/innen sind ständig von den zuständigen Klassenlehrer/innen bzw. Klassenvorständen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. 12. Änderungsdienst Bei folgenden reignissen sind im Änderungsdienst Kommentare einzutragen: - Abwesenheit aus sonstigen Gründen - ienst(reise)auftrag - stundenweise Absenz (Gilt auch bei Arztbesuchen und nicht ganztägigen akuten Krankheitsfällen!) - Supplierung aus sonstigen Gründen - Sonderurlaub esa Standards NS 2017/Version vom Seite 10 von 16

11 1. Lehrerverwaltung An HS, NS und PTS ist bei den zugeteilten Fächern anzugeben, ob der Lehrer/die Lehrerin im zugewiesenen Fach "geprüft" ist, bzw. ob diese Fächer dem Kontingent Bund zuzurechnen sind. Begründung: Statistische Auswertungen durch den LSR für OÖ. Angabe der Unterrichtstage in der Lehrerverwaltung (Registerkarte Fachzuordnung ): er Leiter der Stammschule hat bei Lehrer/innen, die an weniger als 5 Wochentagen unterrichten, das Hakerl bei Unterricht am entspr. Unterrichtstag zu entfernen und im Feld im Stammschulort die Anzahl der Tage pro Woche einzutragen, an denen der/die Lehrer/in in einer Schule im Stammschulort unterrichtet. Begründung: ie Anzahl der Krankenstandstage kann Auswirkungen auf Fortzahlungen im Krankheitsfall haben. Alle Stunden aus dem Kontingent der Bundeslehrer, die von Pflichtschullehrer/innen gehalten werden, müssen in e*sa in der Spalte Kontingent Bund gekennzeichnet werden. Kontingent Bund 1. Stundenplan Bei den VLP (= Vertragslehrer/innen pädagogischer ienst) muss in e*sa der Stundenplan eingetragen und aktuell gehalten werden. Siehe e*sa-info /17. Anhang: usterzeugnisse esa Standards NS 2017/Version vom Seite 11 von 16

12 Beispiel 1 Schulnachricht einer 1. Klasse (Schulstufe 5): Schwerpunkt kann angegeben werden. s muss das Formular Neue ittelschule Verwendet werden. Anmerkung: - Keine differenzierte Beurteilung auf den Schulstufen 5 und 6. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 12 von 16

13 Beispiel 2 Schulnachricht einer 1. Klasse (Schulstufe 5): NU! Anmerkungen: - Keine differenzierte Beurteilung auf den Schulstufen 5 und 6. - Automatische Angabe der Schulform Neue ittelschule/sonderschule bei gültigem SPF-Bescheid. - SPF-Vermerke werden jetzt in der Notenverwaltung als verbaler Zusatz eingetragen. Somit ist die ASO-Klausel in der Zeugnisverwaltung nicht mehr nötig! esa Standards NS 2017/Version vom Seite 1 von 16

14 Beispiel Jahreszeugnis einer 1. Klasse (Schulstufe 5) : Anmerkungen: - Keine differenzierte Beurteilung auf den Schulstufen 5 und 6. - ie L muss bei Jahres- und Abschlusszeugnissen auf ein eigenes Blatt gedruckt werden. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 1 von 16

15 Beispiel Schulnachricht einer. Klasse (Schulstufe 8) : Anmerkungen: - ifferenzierte Beurteilung auf den Schulstufen 7 und 8. - Automatische Angabe der Schulform Neue ittelschule/sonderschule bei gültigem SPF-Bescheid. - SPF-Vermerke werden jetzt in der Notenverwaltung als verbaler Zusatz eingetragen. Somit ist die ASO-Klausel in der Zeugnisverwaltung nicht mehr nötig! esa Standards NS 2017/Version vom Seite 15 von 16

16 Beispiel 5 Abschlusszeugnis einer. Klasse (Schulstufe 8): Anmerkungen: - ifferenzierte Beurteilung auf den Schulstufen 7 und 8. - ie L muss bei Jahres- und Abschlusszeugnissen auf ein eigenes Blatt gedruckt werden. esa Standards NS 2017/Version vom Seite 16 von 16

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