Auslobungsbestimmungen - Ideenwettbewerb der IBA Basel 2020 für Standorte mit Entwicklungspotential
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- Matthias Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Auslobungsbestimmungen - Ideenwettbewerb der IBA Basel 2020 für Standorte mit Entwicklungspotential 1. Präambel 2. Ziel des Ideenwettbewerbs 3. Teilnahmebedingungen 4. Anmeldung 5. Wettbewerbsunterlagen 6. Geforderte Leistungen 7. Abgabebestimmungen der Wettbewerbsarbeiten 8. Wettbewerbsjury 9. Ergebnisse und Preise 10. Zeitplan des Ideenwettbewerbs 11. Veröffentlichung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbes 12. Rechte und Pflichten 13. Auflistung der Standorte des Ideenwettbewerbs 1
2 1. Präambel Die IBA Basel 2020 steht an einem wichtigen Entwicklungspunkt ihres Daseins ist das Jahr der Projektqualifizierung und der Vorbereitungen für die erste Zwischenpräsentation im Herbst Die IBA Basel 2020 wurde vom Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) mit dem Ziel initiiert, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Agglomeration durch die Umsetzung konkreter Projekte zu dynamisieren und sichtbar zu machen. In ihrer Lancierungsphase wird die IBA Basel 2020 vom TEB getragen und durch die verschiedenen Gebietskörperschaften in der trinationalen Agglomeration Basel sowie durch die Europäische Union im Rahmen des Programms Interreg IV und die Schweizerische Eidgenossenschaft finanziert. Das IBA Hochschullabor ist ein Netzwerk aus Hoch- und Fachschulen aus allen drei Ländern. Es fungiert als Think Tank für die IBA sowie als Plattform für die Initiierung und Umsetzung von IBA Projekten. Auch der vorliegende Ideenwettbewerb steht in der Tradition dieses Netzwerkes. Der Ideenwettbewerb richtet sich an Studierende und Berufseinsteiger/innen aus verschiedenen Fachrichtungen der Raumplanung (Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur usw.). 2. Ziel des Ideenwettbewerbs Der Ideenwettbewerb soll dazu dienen, Ideen und Vorschläge für die Raumplanung an verschiedenen Standorten mit Entwicklungspotential in der Agglomeration zu liefern, mit der Perspektive, geeignete Ideen und Vorschläge an diesen Standorten mitteloder langfristig umzusetzen. 3. Teilnahmebedingungen 3.1 Teilnahmeberechtigte Der Ideenwettbewerb richtet sich an Teams mit mindestens einer/m Studierenden oder junge/n Berufseinsteiger/in, die sich eventuell mit anderen Studierenden oder Berufseinsteiger/innen unterschiedlicher Fachrichtungen (Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Ingenieurwissenschaften, Kunst, usw.) zusammenschliessen. Sämtliche Mitglieder eines Teams dürfen zum Zeitpunkt des Abgabetermins der Wettbewerbsarbeiten (siehe Zeitplan) höchstens 33 Jahre alt sein und müssen einen gültigen Studienausweis oder Diplomabschluss nachweisen können. 3.2 Teambildung Mitarbeiter/innen Mitarbeiter/innen sind Studierende oder junge Berufseinsteiger/innen der genannten Fachrichtungen, die im Besitz eines gültigen Studienausweises oder Diplomabschlusses sind. Die Mitarbeiter/innen werden als Verfasser der Wettbewerbsarbeiten angesehen und als solche in sämtlichen Publikationen und Ausstellungen genannt. 2
3 Verantwortliche Der/die Verantwortliche ist alleinige Ansprechperson gegenüber dem IBA Büro. Er/sie muss zum Zeitpunkt des Abgabetermins der Wettbewerbsarbeiten in den Bereichen Architektur, Landschafts- oder Raumplanung studieren oder arbeiten. Dies ist mittels eines gültigen Studienausweises oder Diplomabschlusses vorzuweisen. Veränderung der Team-Zusammensetzung Ändert sich die Zusammensetzung eines Teams (An/Abmelden von Mitarbeiter/innen, anderer Standort), ist dies bis zum Anmeldeschluss (siehe Zeitplan) möglich, indem sich der/die Verantwortliche über von Grund auf neu anmeldet. Spätere Veränderungen werden nicht berücksichtigt. Kein Mitglied eines Teams kann gleichzeitig einem anderen Team angehören. Teilnahmebeschränkung Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Partner und Mitglieder der Organe der IBA Basel 2020 sowie deren Angehörige. 4. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über Dort finden sich die Auslobungsbestimmungen des Ideenwettbewerbs, die Unterlagen zu den jeweiligen Standorten sowie die Zusammensetzung der Jury. Die Website und die Beschreibung der Standorte sind in zwei Sprachen (deutsch und französisch) verfügbar. Anmeldung des Teams Nach erfolgreicher Anmeldung wird diese binnen zwei Werktagen per an der/die Verantwortliche bestätigt. Die Bestätigung enthält ein Login und ein Passwort für die zugangsbeschränkte Website zum Herunterladen von Unterlagen. Login und Passwort sind nicht übertragbar und nur an die Mitglieder des Teams weiterzugeben; hierfür haftet der/die Verantwortliche. Anmeldungsschluss ist der 18. Juli 2012, Uhr. 5. Wettbewerbsunterlagen Das IBA Basel 2020 Logo ist auf zu finden. 5.1 Vollständiges Dossier zum jeweiligen Standort Mithilfe des Logins und Passworts, die mit der Anmeldebestätigung verschickt wurden, kann der/die Verantwortliche über das vollständige Dossier zum gewählten Standort herunterladen. Das Dossier enthält detaillierte Texte mit Informationen über den Standort, den Kontext und die Absichten der Planungsaufgaben, ausserdem Lagepläne, Fotos und grafische Unterlagen, die für den Entwurf erforderlich sind. Das vollständige Dossier zum gewählten Standort kann im für die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten verlangten Format je einzeln heruntergeladen werden. 3
4 Der Beschreibungstext des Dossiers ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. Weitere Unterlagen, insbesondere grafische Dokumente, sind in der lokalen Sprache verfasst. Diese Unterlagen dürfen ausserhalb der angemeldeten Teams nicht verbreitet werden. Ein Team kann seine Anmeldung (Standort, Zusammensetzung des Teams) gemäss der unter 3.2 Veränderung der Team-Zusammensetzung beschriebenen Bestimmungen ändern. 5.2 Begehungen der Standorte Für jeden Standort wird eine Begehung organisiert, an der die Teams sowie Vertreter/innen der Stadt und/oder der lokalen Raumplanungsbehörde teilnehmen, um die Problematik des Standortes im Detail zu erläutern und mögliche Fragen fachgerecht zu beantworten. Diese Begehungen sind zweisprachig. Die Termine der Begehungen werden anlässlich der Lancierung des Ideenwettbewerbes bekannt gegeben und auf publiziert. 5.3 Antworten auf Fragen Fragen im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb können bis zum 30. Juni 2012, Uhr, per an gestellt werden. Für jeden Standort werden die Antworten auf sämtliche Fragen bis 13. Juli 2012 auf bereitgestellt. 6. Geforderte Leistungen 6.1 Wahrung der Anonymität, Beschriftung der einzureichenden Unterlagen Code: Zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten hat jedes Team seinen spezifischen Wettbewerbscode auszuwählen, der sich aus zwei lateinischen Buchstaben und drei Zahlen zusammensetzt. Dieser Code muss jede einzureichende Unterlage kennzeichnen und zwar in einem horizontalen Feld in der oberen linken Ecke. Standort: Der Standort muss unter dem Code auf jeder einzureichenden Unterlage angegeben werden. Titel: Das Team hat seiner Wettbewerbsarbeit einen Titel zu geben, der auf jede einzureichende Unterlage zu vermerken ist. 6.2 Sprachen Die Wettbewerbsarbeiten können auf Deutsch oder Französisch eingereicht werden. 4
5 6.3 Von jedem Team einzureichende Unterlagen Die einzureichenden Unterlagen sind: Drei digitale Schautafeln im Format A1 Die Schautafeln in den Massen 594 mm x 840 mm (A1) bestehen aus grafischen Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit. Die Schautafeln sind im Hochformat einzureichen und jeweils in der oberen rechten Ecke von 1 bis 3 zu nummerieren. In der oberen linken Ecke sind der Wettbewerbscode und die Standortsbezeichnung zu vermerken. Der Titel der Wettbewerbsarbeit kann beliebig auf der Schautafel angebracht werden. Das Logo der IBA Basel 2020 ist in der unteren rechten Ecke auf jeder einzureichenden Unterlage anzubringen. Die Schautafeln sind in digitaler Version als PDF in Auflösungen von 200dpi und 96dpi einzureichen. Schautafeln sind mit folgendem thematischen Inhalt einzuliefern: - Schautafel 1 widmet sich der Erklärung zu den in der Wettbewerbsarbeit entwickelten raumplanerischen Ideen, mit Blick auf die Herausforderungen des Standorts und die thematische Ausrichtung der Arbeit. - Schautafeln 2 und 3 stellen die Wettbewerbsarbeit vor, mit einer Hervorhebung des gestalterischen Aspekts sowie der Neuerungen in Bezug zum bestehenden Kontext des Standorts, mit dreidimensionalen Darstellungen der Arbeit. Sämtliche grafischen und der Präsentation dienenden Unterlagen sind mit einem grafischen Massstab zu versehen. Die Nichteinhaltung der formalen Vorgaben für die Schautafeln kann auf Beschluss der Jury zum Ausscheiden des betroffenen Teams führen. Zusätzliche Unterlagen oder Modelle werden von der Jury nicht berücksichtigt und können auf Beschluss der Jury zum Ausscheiden des betroffenen Teams führen. Ein digitales Heft im Format A3 Das digitale Heft hat das Format A3 (420 mm x 297 mm) Querformat. Das Heft umfasst höchstens sieben Seiten mit einer Erklärung zum Inhalt der Wettbewerbsarbeit unter Verwendung von Texten, Plänen und Skizzen. Maximal eine halbe A3 Seite (eine A4 Seite) ist der Zusammenfassung der Arbeit gewidmet. Dieses Heft ist in digitaler Version als PDF in Auflösungen von 200dpi und 96dpi einzureichen. Drei gedruckte Schautafeln im Format A3 Diese Dokumente entsprechen den gedruckten Fassungen im Format A3 (420 mm x 297 mm) der drei digitalisierten Schautafeln (siehe oben). Eine gedruckte Zusammenfassung im Format A4 Diese Zusammenfassung ist ein Ausdruck (im Format A4, 210 mm x 297 mm, Hochformat) der im digitalen Heft vorliegenden Zusammenfassung der Arbeit. Persönliche Informationen über die Teammitglieder Ein zur Wahrung der Anonymität versiegeltes Kuvert im Format A4 (210 mm x 297mm) enthält Unterlagen zur Zusammensetzung des Teams und dessen Mitgliedern. 5
6 Inhalt des Kuverts 1. Die Verpflichtungserklärung zum Ideenwettbewerb ist auf abrufbar. Sie ist mit dem Wettbewerbscode zu beschriften und vom Verantwortlichen zu unterzeichnen und auszudrucken. 2. Eine Fotokopie des gültigen Studien- oder Diplomausweises des/der Verantwortlichen und aller Mitarbeiter/innen. 3. Eine Fotokopie der Ausweispapiere des/der Verantwortlichen und aller Mitarbeiter/innen, um nachzuweisen, dass jeder unter 33 Jahre alt ist. Das Kuvert hat keine anderen Unterlagen als die in Ziffer 1 3 genannten. Ist der Inhalt unvollständig, scheidet das betroffene Team aus. 7. Abgabebestimmungen der Wettbewerbsarbeiten Abgabe- bzw. Einsendeschluss der Wettbewerbsarbeiten in deutscher oder französischer Sprache ist der 21. September 2012, Uhr. 7.1 Abgabe / Einsendung ans IBA Büro Inhalt Die abgegebene Wettbewerbsarbeit umfasst die digitalen einzureichenden Unterlagen (Schautafeln und Heft) auf einem einzigen digitalen Medium (CD, DVD, USB-Stick), das nicht mehr als 4 Gigabytes an Dateien beinhalten darf, sowie die gedruckten Unterlagen (Schautafeln und Zusammenfassung) und das versiegelte Kuvert. Abgabe- und Postanschrift IBA Basel 2020 Voltastrasse 30 CH-4056 Basel Abgabe - Die Unterlagen werden direkt beim IBA Büro, Voltastrasse 30, 4056 Basel, abgegeben. Diese Abgabe hat spätestens am Tag des Einsendeschlusses, Uhr, zu erfolgen (siehe Zeitplan), oder - die Unterlagen werden per Kurierdienst bzw. auf dem Postweg spätestens am Tag des Einsendeschlusses (siehe Zeitplan) versandt. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Versanddatums. Später versandte Wettbewerbsarbeiten werden nicht berücksichtigt und das betroffene Team scheidet aus. Die auf dem Postweg zugesandten Unterlagen müssen spätestens zwei Wochen nach dem Datum des Einsendeschlusses (Poststempel des Versanddatum) beim IBA Büro eingegangen sein (siehe Zeitplan). Auf der Sendung sind der Wettbewerbscode und die Standortbezeichnung zu vermerken. Bedingungen für Zustellung per Kurierdienst oder Post 1. Das IBA Büro übernimmt keine Kosten für die Zustellung. Inlandsendungen müssen ausreichend frankiert sein. 6
7 Bei Auslandsendungen sind die in Verbindung mit der grenzüberschreitenden Zustellung entstehenden Kosten (Zollgebühren, Inhalts- und Werterklärung mit entsprechendem Aufschlag usw.) vorab zu übernehmen. Bei Nichteinhalten wird die Annahme durch die Veranstalter verweigert. 2. Das spätmöglichste Versanddatum ist der Einsendeschluss (siehe Zeitplan; es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Versanddatums). 7.2 Zusätzliche Abgaben für die vorselektionierten Teams Das IBA Büro trifft eine Vorselektion. Je nach Gesamtzahl der abgegebenen Wettbewerbsarbeiten werden 8 bis 15 Wettbewerbsarbeiten pro Standort vorselektioniert. Das IBA Büro wird die Codes der für die Jury vorselektionierten Teams am 15. Oktober 2012 auf und per an die eingeschriebenen Teams veröffentlichen. Die digitalen Unterlagen (Schautafel und Heft) der vorselektionierten Teams sind bis zum 19. November 2012, 18Uhr in gedruckter Form im IBA Büro abzugeben. Die Schautafeln sollen identisch zu den digitalen Unterlagen auf einem flachen, festen, leichten und widerstandsfähigen Material im Format A1 reproduziert werden. Die Schautafeln sollten nicht dicker als 3 mm sein. Änderungen an den ursprünglichen abgegebenen Unterlagen sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss vom Ideenwettbewerb. Die abgegebenen bzw. versandten Unterlagen müssen bis spätestens zum 19. November 2012 im IBA Büro eingegangen sein. 8. Wettbewerbsjury Die Jury setzt sich aus Personen zusammen, die sich durch hohe fachliche Kompetenz oder fundierte lokale Kenntnisse auszeichnen. Die Jury prämiert die abgegebenen Wettbewerbsarbeiten und bestimmt die Sieger des Ideenwettbewerbs. 8.1 Zusammensetzung der Jury Fachpreisrichter - Prof. Kerstin Höger, Architektin in Zürich (CH) und Professorin an der Norvegian University for Science and Technology in Trondheim (NO) - Prof. Henri Bava, Landschaftsarchitekt, Leiter der Agence TER in Karlsruhe (D) und Paris (F) und Professor am Karlsruher Institut für Technologie - Prof. Dr. Angelus Eisinger, Mitglied des Kuratoriums der IBA Basel 2020, Professor an der Hafen City Universität in Hamburg und Leiter des Büros perimeter Stadt in Zürich (CH) - Dr. Martin Jann, Geschäftsführer der IBA Basel 2020 Sachpreisrichter - Dr. Frédéric Duvinage, Geschäftsführer des Trinationalen Eurodistricts Basel - Pier-Mael Anezo, Projektleiter IBA Basel Vertreter/innen der Wettbewerbsstandorte (mind. 1 Person pro Standort) 7
8 8.2. Bewertungskriterien Die Jury ist unabhängig und nur an die Auslobungsbestimmungen des Ideenwettbewerbs gebunden. Das IBA Büro führt das Wettbewerbssekretariat und trifft eine Vorselektion. Je nach Gesamtzahl der abgegebenen Wettbewerbsarbeiten werden 8 bis 15 Arbeiten pro Standort an die Jury weitergeleitet. Folgende Kriterien gelten: - Vollständigkeit der persönlichen Informationen über die Teammitglieder, - Einhaltung der Abgabebestimmungen (Ziffer 7), - allgemeiner Eindruck des Inhalts. In der Jurysitzung (siehe Zeitplan) werden die aus der Vorselektion hervorgegangenen Wettbewerbsarbeiten untersucht und die Sieger bestimmt. Folgende Kriterien gelten: - Bezug zwischen Entwurf und Standort, - Relevanz der Antwort für die jeweilige Aufgabenstellung, - trinationaler Aspekt. 9. Ergebnisse und Preise Ergebnisse Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs sind ab Januar 2013 (das genaue Datum wird noch festgelegt) auf abrufbar. Preise Pro Standort gibt es ein Siegerteam, das je einen Preis in der Höhe von Euro erhält, sowie höchstens zwei weitere Teams, die je einen Preis in der Höhe von 500 Euro erhalten. Das IBA Büro anerkennt die Entscheidungen der Jury und übereignet die Preisgelder spätestens einen Monat nach der Präsentation der Ergebnisse. Die übrigen vorselektionierten Teams erhalten kein Preisgeld. Ihre Unterlagen werden jedoch im Rahmen der Publikation zum Ideenwettbewerb und der IBA Zwischenpräsentation im Laufe von 2013 veröffentlicht. Alle Unterlagen der teilnehmenden Teams werden den betroffenen Gebietskörperschaften zugestellt. 10. Zeitplan für den Ideenwettbewerb 8
9 Bis 30. Juni Bis 13. Juli, Uhr Fragen Beantwortung der Fragen 18. Juli, Uhr Anmeldeschluss Juni/Juli Standortbegehungen (vgl September, Uhr Einsendeschluss für Wettbewerbsarbeiten 15. Oktober, 18Uhr 19. November, 18Uhr Veröffentlichung der vorselektionierten Wettbewerbsarbeiten Abgabeschluss der zusätzlichen Unterlagen der vorselektionierten Wettbewerbsarbeiten 12. Dezember Jurysitzung Januar 2013 Veröffentlichung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbes 1. Quartal 2013 Bekanntgabe und Preisverleihung 11. Veröffentlichung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbes Nach Ablauf des Ideenwettbewerbs werden die Wettbewerbsarbeiten, die vom IBA Büro vorselektioniert wurden, auf gestellt und abrufbar sein. Ausserdem werden eine Publikation und eine Ausstellung organisiert. Die Unterlagen werden auch an die Partner und Organe der IBA Basel 2020, die teilnehmenden Teams sowie an weitere interessierte Personen weitergeleitet. 12. Rechte und Pflichten 12.1 Versicherungen Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur gewissenhaften und persönlichen Teilnahme am Ideenwettbewerb. Sie garantieren dem Veranstalter insbesondere, dass ihre Arbeit in eigener Autorenschaft entstand und das Ergebnis eigener Überlegungen sowie kein Plagiat älterer oder urheberrechtlich geschützter Werke ist. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Ideenwettbewerb verpflichten sich die Teilnehmenden, die IBA Basel 2020 schadlos zu halten und für allfällige Regresse Dritter aufzukommen. Ausserdem gewährleisten die Teilnehmenden der IBA Basel 2020 eine gesetzmässige Nutzniessung ihrer Arbeit Urheberrechte und geistiges Eigentum 9
10 Eigentum an den Unterlagen, die den Teilnehmenden ausgehändigt werden Die von den Teams hochgeladenen grafischen Unterlagen (Pläne, Unterlagen) sind Eigentum der betroffenen Gebietskörperschaften. Sie sind nach Abgabe der Einreichungen zum Ideenwettbewerb zurückzugeben bzw. zu löschen. Veröffentlichungsverbot vor der Bekanntgabe der Ergebnisse Die Teilnehmenden dürfen die zum Ideenwettbewerb eingereichten Unterlagen vor der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse nicht veröffentlichen oder ihre Anonymität aufheben, indem sie ihre Wettbewerbsarbeit für Mitteilungen beliebiger Art verwenden. Andernfalls werden sie vom Ideenwettbewerb ausgeschlossen. Eigentum an den im Rahmen des Ideenwettbewerbes eingereichten Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten, die im Rahmen des Ideenwettbewerbes eingereicht werden, gelten sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen als urheberrechtlich schützbare Werke gemäss den Bestimmungen von Artikel L ff. des französischen Gesetzbuches für gewerbliche Schutzrechte (Code de la propriété intellectuelle). Mit der Teilnahme am Ideenwettbewerb wird der IBA Basel 2020 das analoge wie auch digitale Vervielfältigungs-, Vorführungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt, gemäss französischem Gesetz Nr vom 11. März 1957 über das literarische und künstlerische Eigentum. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der IBA Basel Im Übrigen behält sich die IBA Basel 2020 alle Nutzungs- oder Verbreitungsrechte an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten für nicht kommerzielle Zwecke unter Wahrung der Namensnennungsrechte vor. Zu diesen Zwecken kann die IBA Basel 2020 Kopien, grafische oder fotografische Darstellungen der abgegebenen Wettbewerbsarbeiten sowie ihrer Urheber erstellen, sofern sie deren Namen (Verantwortlichen und Mitarbeiter/innen) angeben. Die in den Entwürfen enthaltenen Informationen gelten nicht als vertraulich Schutz der personenbezogenen Daten Die Teilnehmenden anerkennen, dass die verlangten Angaben für die Teilnahme am Ideenwettbewerb notwendig sind und entsprechende Informationen elektronisch verarbeitet werden. Gemäss Artikel 27 des französischen Datenschutzgesetzes Nr vom 6. Januar 1978 können die Teilnehmenden auf schriftlichen Antrag ihr Recht auf Einsichtnahme in die sie betreffenden Daten und Informationen bei der IBA Basel 2020 geltend machen Auslegung der Auslobungsbestimmungen und Streitigkeiten Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten ist die Auslegung der vorliegenden Auslobungsbestimmungen und der Themen des Ideenwettbewerbes durch die IBA Basel 2020 massgeblich. Im Falle höherer Gewalt behält sich die IBA Basel 2020 das Recht vor, den Ideenwettbewerb zu vertagen, zu verkürzen oder abzusagen, ohne dass sie dafür haftbar ge- 10
11 macht werden können. Die Teilnehmenden verzichten auf jegliche Forderungen und Entschädigungsklagen. Jede/r Teilnehmende am Ideenwettbewerb verpflichtet sich: - zur vorbehaltlosen Annahme der vorliegenden Auslobungsbestimmungen, - zum Verzicht auf alle Regresse in Bezug auf die Veranstaltungsbedingungen des Ideenwettbewerbes, seine Ergebnisse und die Entscheidungen der Jury, - zur Annahme des Preises in einer dafür festzulegenden Form. 13. Auflistung der Standorte für den Ideenwettbewerb Stadträume Mobilität und Siedlungsentwicklung verknüpfen - Rheinfelden Ost/Bahnhof Möhlin (CH) - Quartierentwicklung am Bahnhof Rheinweiler (D) - Aufwertung des Quartiers östlich des Bahnhofs Saint-Louis (F) Landschaftsräume die Freiraumqualitäten entdecken, entwickeln und nutzen - Die Rheinufer in Weil am Rhein (D) und Village-Neuf (F) - Aufwertung von Attraktionspunkten am Dinkelberg (CH-D) IBA Basel 2020, 15. Mai
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