Extremismus. 1) an einem Rand des politischen Spektrums. 2) extreme Methoden: Gewalt, Rhetorik etc.
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- Nadine Frei
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1 Extremismus Mögliche Definitionen - Ideologie: relativ zum Zentrum - Ideologie: Ablehnung demokratischer / pluralistischer Werte - Ideologie: absolute Wahrheit - Methoden 1) an einem Rand des politischen Spektrums 2) extreme Methoden: Gewalt, Rhetorik etc. 3) durch Ideologie und Handlung (Robert Nozick): - absolute Wahrheit - ein Feind als das absolute Böse - keine Kompromissbereitschaft - Bereitschaft zu extremen Methoden - Wunsch: schnelle und vollständige Umsetzung der eigenen Wünsche - Organisation und aktives Arbeiten an eigener Agenda 4) Ablehnung demokratischer Werte (Klingemann/Pappi) 5) Ablehnung von Werte, Normen und Verhalten der jeweiligen Gesellschaft (Josef Smolik) 6) monism vs. pluralism closing the democratic market (Lipset/Raab)
2 Radikalismus 1) Fokus auf die Wurzeln / die Ursprünge 2) Ablehnung demokratischer Methoden (Klingemann/Pappi) 3) Akzeptanz der Methoden, aber Ablehnung von Pluralismus - z.b. in populistischen Strömungen (Cas Mudde) 4) gegen die Routine einer Gesellschaft, Ziel: umfassender Wandel, Methoden: außerhalb des politischen Systems (Colin J. Beck) 5) Fokus auf Wurzeln und fundamentale Orientierung (= Zerstören der Wurzeln) (Paul McLaughlin) interessant: negative Konnotationen: extremistisch, revolutionär, utopisch positive Konnotationen: echter Fortschritt, innovativ
3 Terrorismus It becomes a little bit like pornography: I know it when I see it. (Ashton B. Carter, derzeit Verteidigungsminister der USA) 1) Vielfalt an Definitionen oder Nicht-Definitionen (Leugnung) 2) Fokus auf Funktion: Kommunikation einer politischen Botschaft durch Gewalt? (Martha Crenshaw), Durchsetzung politischer Ziele? (Bruce Hoffmann etc.), 3) Motivation: Ruhm, Rache, Reaktion (Richardson) Vermischung von Psychologie und Politik, Individuum und Gemeinschaft 4) Selbstlegitimierung der eigenen Gewalt auf einer Meta-Ebene (anders als z.b. einfache Kriminelle) 5) regime of terror (autoritär) vs. siege of terror (revolutionär) (May)
4 "I would remind you that extremism in the defense of liberty is no vice! And let me remind you also that moderation in the pursuit of justice is no virtue!" Barry Goldwater ( , Amerikanischer Politiker (Republican Party) und Senator Arizonas) Extremismus-Definition orientiert an demokratischen Werten: Pro/Kontra? 'One man's terrorist in another man's freedom fighter'? (Gerald Seymour, aus seinem Buch Harry's Game )
5 Wehrhafte Demokratie und Freiheitlich-demokratische Grundordnung Wehrhafte Demokratie Recht und Pflicht der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Methoden: Parteiverbot (Sozialistische Reichspartei 1952, KPD 1956, Versuch NPD 2001 und aktuell), Verwirkung von Grundrechten (Demonstrationsverbot, Publikationsverbot etc.), Widerstandsrecht Widerstandsrecht: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Art. 20 Abs. 4 GG) Einschränkung von Grundrechten: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. (Art. 18 GG)
6 Freiheitlich-demokratische Grundordnung Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
7 Geheimdienste in Deutschland Nachrichtendienste Bundesnachrichtendienst (Ausland) Bundesamt für Verfassungsschutz (Inland) Militärischer Abschirmdienst (Militär) politische Polizeieinheiten - z.b. beim BKA (Bundeskriminalamt) Länderebene Landesämter für Verfassungsschutz politische Polizeieinheiten - z.b. bei den LKA (Landeskriminalämtern)
8 Generalmajor der Wehrmacht, Leiter Fremde Heere Ost später: erster Präsident des BND ( )
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