LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
|
|
- Elisabeth Dittmar
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben in den Jahren 2013 und 2014 in Mecklenburg-Vorpommern eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation beantragt (bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen)? a) Wie viele der Anträge wurden vollständig und wie viele teilweise anerkannt? b) Wie viele Anträge wurden aus Gründen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse abgelehnt und wie viele aus diesen Gründen nur teilweise anerkannt? c) Wie hoch ist die Anzahl der Anträge, die abgelehnt wurden und wie wurde die Ablehnung begründet? (Bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen!) Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2015 beantwortet.
2 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2013 Beruf Anträge Anerkennung Ablehnung gesamt vollständig teilweise Anzahl Grund Lehrkräfte Es wurde keine im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs erworbene Qualifikation nachgewiesen. Staatliche geprüfte kaufmännische Assistentinnen und Assistenten staatlich geprüfte technische Assistentinnen und Assistenten Erzieherinnen und Erzieher 24* kein sozialpädagogischer Abschluss oder keine Gleichwertigkeit Tierärztinnen und Tierärzte Ärztinnen und Ärzte mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit Apothekerinnen und keine Gleichwertigkeit Apotheker Zahnärztinnen und Zahnärzte Pharmazeutischtechnische Assistentinnen und Assistenten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger * Drei Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung erfolglose Ausgleichsmaßnahme oder fehlende Mitwirkung 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Beruf Anträge Anerkennung Ablehnung gesamt vollständig teilweise Anzahl Grund Lehrkräfte Es wurde keine im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs erworbene Qualifikation nachgewiesen. Staatliche geprüfte kaufmännische Assistentinnen und Assistenten Erzieherinnen und Erzieher 31* kein sozialpädagogischer Abschluss oder keine Gleichwertigkeit Tierärztinnen und Tierärzte Ärztinnen und Ärzte mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit Apothekerinnen und Apotheker Zahnärztinnen und Zahnärzte Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Laborassistentinnen und Laborassistenten Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister * 16 Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit keine Gleichwertigkeit
4 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Wie viele Personen, die in den Jahren 2013 und 2014 in Mecklenburg- Vorpommern eine Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beantragt haben, erhielten als Voraussetzung für die Anerkennung die Auflage einer Nachqualifikation? a) Wie viele Personen haben einen Antrag auf Nachqualifikation gestellt? b) Wie viele der Antragsteller konnten eine Nachqualifikation in Anspruch nehmen? c) Wie viele der Antragsteller auf Nachqualifikation haben diese erfolgreich abgeschlossen? (Bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen!) Lehrkräfte: Gesamt Zu a) Antrag 4 - Zu b) Inanspruchnahme 1 - erfolgreicher Abschluss - - Erzieherinnen/Erzieher und Gesundheitsberufe: Für den Bereich der Erzieherinnen und Erzieher und für den Bereich der Gesundheitsberufe werden die Fragen 2, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Mit der Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse im sozialpädagogischen Bereich besteht die Möglichkeit, an einer Anpassungsqualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher teilzunehmen, die an den Volkshochschulen angeboten wird. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3821 Die Anzahl der Personen, die aufgrund einer Teilanerkennung ausländischer sozialpädagogischer Abschlüsse bei den Volkshochschulen Anträge auf Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung stellen, diese in Anspruch nehmen und erfolgreich abschließen, wird in der Schulstatistik nicht erfasst. In den Gesundheitsberufen kann keine Nachqualifikation durch den Antragsteller beantragt werden. Sofern keine Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte, sind Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren. In Abhängigkeit von dem Beruf ist eine Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung zu absolvieren oder zwischen Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang zu wählen: 2013 Beruf Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Ausgleichsmaßnahmen Auflage Antrag Inanspruchnahme erfolgreicher Abschluss 1 - offen Beruf Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister Laborassistentinnen und Laborassistenten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Ausgleichsmaßnahmen Auflage Antrag Inanspruchnahme erfolgreicher Abschluss 1 - noch offen noch offen - 5
6 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Welche Möglichkeiten und Angebote gibt es für Antragsteller, Nachqualifikationen wahrzunehmen? a) Für welche Berufsbereiche werden Nachqualifikationen angeboten? b) Welche Kosten entstehen bei Antrag auf Nachqualifikation für den Antragsteller (bitte nach Berufen getrennt darstellen)? c) Wie fördert die Landesregierung Angebote zur Nachqualifikation? Veterinärmedizin und Lebensmitteltechnik: Für den Bereich der Veterinärmedizin werden die Fragen 3, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Für Tierärztinnen und Tierärzte bestehen in Mecklenburg-Vorpommern keine Möglichkeiten der Nachqualifikation. Diesbezügliche Nachqualifikationen sind nur in Bundesländern mit Universitäten möglich, die den Studiengang Veterinärmedizin anbieten. Veterinärmedizinische Fachangestellte und Veterinärmedizin-technische Assistentinnen und Assistenten können in Mecklenburg-Vorpommern an der entsprechenden Berufsschule Nachqualifikationen nachholen. Die Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker müssen nach Absolvierung des Studiums eine Zusatzausbildung zur Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker erhalten. Der Studiengang Lebensmittelchemiker ist in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht ansässig. Zu den entstehenden Kosten können daher keine Angaben gemacht werden. Lehrkräfte: Für den Bereich der Lehrkräfte werden die Fragen 3, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Antragsteller mit ausländischen Lehramtsqualifikationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vollständig anerkannt werden, haben die Wahl, die mit Bescheid festgestellten Defizite durch einen Anpassungslehrgang oder durch das Ablegen einer Eignungsprüfung auszugleichen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Maßnahmen (Anpassungslehrgang oder Abhalten einer Eignungsprüfung) liegt beim Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Erzieherinnen und Erzieher: Zu 3 und a) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, a), b) und c) verwiesen. 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3821 Zu b) Die Höhe der Kosten, die für die Anpassungsqualifizierung an den Volkhochschulen für die Antragsteller entstehen, ist nicht bekannt. Die Anpassungsqualifizierungen an den Volkshochschulen werden im Rahmen der Förderung der Weiterbildungsgrundversorgung gemäß 8 Absatz 2 Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Auf Punkt 4 der Richtlinie für die Förderung der Weiterbildungsgrundversorgung an den Volkshochschulen vom wird hingewiesen. Gesundheitsberufe: Zu 3 und a) Als Ausgleichsmaßnahmen werden Kenntnisprüfungen, Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgänge angeboten. Da die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Anpassungslehrgängen, gering ist, können diese oft nur in Kooperation mit anderen Ländern durchgeführt werden (zum Beispiel Krankenpflege mit Berlin). Zu b) Bei Teilnahme an Anpassungslehrgängen fallen Gebühren für die Teilnehmenden an, die durch den Bildungsträger, bei dem die Maßnahme durchgeführt wird, erhoben werden. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Aufwand im Einzelfall ab. Die Landesregierung kann keine Angabe zur Höhe dieser Kosten machen. Sofern eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, fallen gemäß der Gesundheits-Gebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungskosten in folgender Höhe an: - Gesundheitsfachberufe: 100 bis 300 Euro, - Akademische Abschlüsse: nur Kenntnis- oder Eignungsprüfungen, Durchführung der Prüfungen durch die Kammern, Gebührenerhebung durch die Kammern, Verwaltungsgebühren für Approbation: 130 bis 220 Euro. 7
8 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landesregierung fördert keine Angebote zur Nachqualifikation. Anpassungslehrgänge können durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Bereich der Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landesverwaltung, Kauffrauen und Kaufmänner für Büromanagement (Wahlqualifikation 9 und 10), Bereich der Fachangestellten für Medien und Informationsdienste, Bereich der Fachangestellten für Bäderbetriebe, Geomatikerinnen und Geomatiker und Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker: Zu 3 und a) Nachqualifikationen werden nach persönlicher Beratung zum Beispiel durch die zuständige Stelle im Landesamt für innere Verwaltung im Rahmen des regulären Ausbildungsbetriebs angeboten. Es können sowohl Teil- als auch Gesamtprüfungen abgelegt werden. In der Landesverwaltung werden nach Eingang eines Antrags auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen die Unterlagen dahingehend bewertet, ob die Ausbildungsund Befähigungsnachweise für die jeweilige Laufbahn in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind und ob noch Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang) erfolgen müssten. Zu b) Keine. Spezielle Förderungen sind nicht vorhanden. Es werden individuelle Regelungen getroffen. 4. Wie viele Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden abgelehnt, da der Antragsteller aus Sicht der Behörde nicht glaubhaft machen konnte, einen entsprechenden Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben zu wollen (bitte nach Berufen darstellen)? Keine. 8
9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie wird die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich transportiert, um sie insbesondere potenziellen Antragstellern bekanntzumachen? a) Gibt es entsprechendes Informationsmaterial, zum Beispiel Broschüren oder Internetangebote? b) Gibt es vonseiten des Landes Informationsmaterial zu der Frage, welche Berufe auf Bundesebene und welche auf Landesebene reglementiert sind? c) Gibt es in dieser Frage eine Kooperation mit Verbänden, zum Beispiel dem Migrantenrat? Zu 5, a), b) und c) Generell gilt, dass Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur gezielten Anwerbung ausländischer Fachkräfte nicht zwingend durch die Landesregierung begleitet werden (Ausnahmen: siehe nachfolgende Ausführungen). Interessierte Antragsteller werden in der Regel auf Nachfrage telefonisch oder persönlich über die geltende Rechtslage und die Antragsformalitäten informiert. Darüber hinaus wird auf das Internetportal Anerkennung in Deutschland verwiesen. Lehrkräfte: Zu 5 und a) Für den Bereich der Lehrer werden die Fragen 5 und a) zusammenhängend beantwortet. Hinsichtlich der Lehrkräfte sind Informationen dem Bildungsserver unter zu entnehmen. Darüber hinaus werden Beratungsangebote auch durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Zu b) Nein. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur veranstaltete zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unter Teilnahme des Migra e. V. eine gemeinsame Sitzung zum Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen. 9
10 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gesundheitsberufe: Zu 5, a) und b) Auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, befinden sich grundlegende Informationen für die landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe, für die das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zutreffend wäre. Das betrifft die Berufe der Kranken- und Altenpflegehelfer, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Weiterbildungen. Weiteres Informationsmaterial liegt nicht vor. Die für die Anerkennung in den Gesundheitsfachberufen zuständige Behörde arbeitet vorwiegend mit dem IQ-Netzwerk zusammen. Dieses bundesweite Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern. 6. Wie unterstützt die Landesregierung Ausbildungsbetriebe, die sich um ausländische Auszubildende bemühen und welche Möglichkeiten sieht sie, die Attraktivität der Einstellung von ausländischen Auszubildenden oder Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen? Die Ausbildung im dualen System ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HWO) geregelt. Die betriebliche Ausbildung steht grundsätzlich allen Jugendlichen unabhängig von der Staatsangehörigkeit offen. Die Ausbildung von ausländischen Auszubildenden oder Auszubildenden mit Migrationshintergrund ist Sache der Wirtschaft. Die Landesregierung sieht in der Ausbildung von Migrantinnen und Migranten eine große Chance für Unternehmen, sich international gut aufzustellen. Migrantinnen und Migranten verfügen häufig über hervorragende Sprachkompetenzen sowohl in ihrer Muttersprache als auch in der deutschen Sprache und haben gute Kontakte in ihre Heimatländer, die für die Unternehmen genutzt werden können. Der Bund hat ein Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Mobilität von Ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) aufgelegt. Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2948 verwiesen. Die Landesregierung sieht über dieses Programm hinaus keine weiteren landespezifischen Förderbedarfe. 10
11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie unterscheiden sich die Anerkennungsverfahren für Architekten, Ingenieure und Heilberufe von denen für andere Berufe? Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG M-V) gilt (mit Ausnahme des 17) gemäß 2 Absatz 1 Satz 4 und 6 Absatz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) weder für Architektinnen und Architekten noch für Ingenieurinnen und Ingenieure. Auswärtige Berufsangehörige, die in Mecklenburg-Vorpommern unter der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tätig werden wollen, müssen derzeit die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildungsnachweise nach dem ArchIngG M-V anerkennen lassen. Unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsmitgliedstaates können sie auch ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation tätig werden. Für Architektinnen und Architekten gilt zudem der Grundsatz der automatischen Anerkennung nach Artikel 21 Absatz 1 Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL). Ausbildungsnachweise, die im Anhang V der BARL aufgeführt sind, werden automatisch anerkannt. Die Umsetzung der geänderten BARL vom wird im Jahr 2016 zu Änderungen des Anerkennungsverfahrens im ArchIngG M-V führen. Bei den Gesundheitsfachberufen und bei den akademischen Heilberufen ist das Verfahren zur Anerkennung in jedem Ausbildungsgesetz beziehungsweise in den entsprechenden Approbationsordnungen bundesrechtlich festgeschrieben. Das BQFG M-V findet auch für diese Berufe keine Anwendung. 11
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 22. Mai 2012
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 22. Mai 2012 Übersicht Status Quo bis zum 1. April 2012: Anerkennung bisher in Deutschland Was muss sich ändern und warum? Neuerungen bei den Anerkennungsverfahren
MehrBerufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten
Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten Fachtagung: Kammern und Migrantenorganisationen. Zusammenarbeit mit Kammern im Bereich Anerkennung und Anpassungsqualifizierung Frankfurt am Main, 14. Mai 2014
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen
Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya
MehrNicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?
Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,
MehrBerufliche Integration von Migrantinnen und Migranten
Berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten Chancen, Grenzen und Herausforderungen des neuen Anerkennungsgesetzes 4. Integrationskonferenz der Stadt Erlangen am 20.1.2012 Katharina Kucher, Forschungsinstitut
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3053 07.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Edeltraud Thiel-Rogée (DIE LINKE) Bisherige Verfahren
MehrQualifizierungskonzepte für Anerkennungssuchende Anforderungen an die Gestaltung und Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Konzepte und Angebote
Qualifizierungskonzepte für Anerkennungssuchende Anforderungen an die Gestaltung und Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Konzepte und Angebote Arbeitsmarktintegration fördern, Fachkräfte sichern Berufliche
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1727 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Prüfungen im Rahmen der Ausbildung von staatlich anerkannten
MehrPsychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen
Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 16.04.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Anerkennung beruflicher
MehrMerkblatt 17a AufenthG Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern im Anerkennungsverfahren nach 17a Aufenthaltsgesetz
Oktober 2015 Merkblatt 17a AufenthG Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern im Anerkennungsverfahren nach 17a Aufenthaltsgesetz Oktober 2015 Merkblatt 17a AufenthG Inhaltsverzeichnis
MehrFachtagung "Arbeitnehmerfreizügigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt in Berlin"
Fachtagung "Arbeitnehmerfreizügigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt in Berlin" Vortrag zum Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Berlin (BQFG Bln)
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen
Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya
MehrMoAB Mobile Anerkennungsberatung
MoAB Mobile Anerkennungsberatung Dr. Petra Notz, Khaled Fakha (INBAS GmbH) Asylkreiskoordinatorinnen und koordinatoren 21.04.2016 Agenda Förderprogramm IQ Beratungsangebot Anerkennungsverfahren Herausforderungen
MehrMarita Lippmann. Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108 E-Mail: Beate.Gratopp@lagus.mv-regierung.de
Dezernatsleitung Marita Lippmann Tel.: +49 381 33159 102 Fax: +49 381 3319959 102 E-Mail: Marita.Lippmann@lagus.mv-regierung.de Vertretung: Beate Gratopp Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel
MehrDas Anerkennungsgesetz: Recht und Praxis
I. Ausgangssituation II. Bisherige Regelung III. Jetzige Regelung IV. Unterschiede - Gegenüberstellung V. Ausblick Ausgangssituation 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren höchsten Abschluss
MehrThema kompakt Anerkennungsgesetz
Thema kompakt Anerkennungsgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de --------- Berlin,
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Maria Mahler, IQ Qualifizierungsberaterin Netzwerk Integration, Ehrenamt und Asyl am 14.10.2015 Das
MehrBewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken
Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken Informationen zum neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
MehrServicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen Ein bundesweites Modellprojekt 1 Kontaktdaten: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen c/o TÜV NORD Bildung Saar GmbH Bildungszentrum
MehrUnangeforderte Stellungnahme
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)117 a 14.07.2015 Bundesärztekammer Unangeforderte Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7637 zu Drucksache 5/7592 zu Drucksache 5/6963 09.04.2014 Ä n d e r u n g s a n t r a g der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung
MehrBEWERTUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSABSCHLÜSSE 2. Checkliste zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes
BEWERTUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSABSCHLÜSSE 2. Checkliste zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes 28.02.2012 WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren
MehrAnerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Ariane Baderschneider Fachtagung: Willkommens- und Anerkennungskultur Die Rolle der Migrantenorganisationen
MehrSchriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12204 31.05.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 05.03.2012 Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
MehrAnerkennung von nichtakademischen Pflege- und Gesundheitsberufen in NRW
Anerkennung von nichtakademischen Pflege- und Gesundheitsberufen in NRW Referentin: Olga Klimann Migrationsdienste der Diakonie Wuppertal Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen im Bereich Gesundheit in M-V
Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Bereich Gesundheit in M-V Zum Einstieg ein paar Zahlen Gleichwertigkeit von Ausbildungen heißt im akademischen Bereich: Approbation im Bereich der Gesundheitsfachberufe:
MehrAnerkennung ausländischer Pflegefachkräfte
Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte Eingewandert: Der Weg zur qualifizierten Pflegekraft 6. Dezember 2016 Fachkongress Sozialwirtschaft International, Stuttgart Lena Gehring Erstanlaufstelle und
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2073 6. Wahlperiode 08.08.2013. der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2073 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfs- und Ausbildungsplatzplanung für Gesundheits-
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Landesprüfungsamt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesprüfungsamt Gebührenübersicht (Regelgebühren) für LAGeSo - I A - (auf der Grundlage der GesSozGebO) Der nachstehende Auszug aus der Verordnung über die Erhebung
MehrKenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016
Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen Herne, 19. Januar 2016 1 Erlaubnisvorbehalt für die Ausübung des ärztlichen Berufs Approbation ( 3 BÄO) zeitlich und
Mehrsofortige Gleichstellung mit Auflagen
Drucksache 17 / 18 181 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2016) und Antwort Anerkennung
MehrAnpassungs- und Nachqualifizierungen
Anpassungs- und Nachqualifizierungen Ergebnisse und Empfehlungen aus dem bundesweiten Facharbeitskreis Qualifizierung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Sabine Schröder, ebb Entwicklungsgesellschaft
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche
MehrTeilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse Stefan Gebelhardt, Martina Flaspöhler Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. 01.
MehrDas Anerkennungsgesetz des Bundes: Erste Erfahrungen der Umsetzung
Das Anerkennungsgesetz des Bundes: Erste Erfahrungen der Umsetzung Fachtagung Arbeitsmarktintegration fördern, Fachkräfte sichern Berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen am 31.Januar 2013
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe
MehrAnerkennung ausländischer Abschlüsse"
Anerkennung ausländischer Abschlüsse" Dezember 2011 Fachbereich Migration und Existenzsicherung Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung 1.10.2010 bis 31.12.2013 im Diakonischen
MehrAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) Joachim Dellbrück
MehrInformationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe
Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Informationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe Zu den land-, haus- und forstwirtschaftlichen Berufen gehören: Landwirtschaftlicher
MehrAuswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für
Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2015 1 Stand 06.10.2016 Nadja Schmitz und Tom Wünsche (Bundesinstitut für Berufsbildung) 1 Weitere Analysen zum Anerkennungsgeschehen
MehrAuswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2014
Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2014 Wichtigstes in Kürze: Insgesamt 44.094 Anträge seit April 2012 14.838 erstellte Bescheide im Jahr 2014 nur 3,6 % der Bescheide
MehrAnerkennung von Abschlüssen von Flüchtlingen und Anpassungsqualifizierungen
Anerkennung von Abschlüssen von Flüchtlingen und Anpassungsqualifizierungen 03.06.2015 Berlin, FES Stephan Schiele Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung
MehrLaudatio. für. MigraNet das regionale Netzwerk Integration. durch Qualifizierung. Bayerischer Integrationspreis. München, den
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Laudatio für MigraNet das regionale Netzwerk Integration durch Qualifizierung Bayerischer Integrationspreis München, den 10.06.2013
Mehrüber die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK)*
Verordnung vom 20. November 1997 Inkrafttreten: 01.01.1998 über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK)* * Gemäss Beschluss der Plenarversammlung
MehrDas Zentralsekretariat der SDK passt die Anhänge jeweils dem neuesten Stand an.
SDK, kantonale Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen V 8.4 Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte des Hanse-Jobcenters Rostock www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2749 20. Wahlperiode 13.01.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom 04.01.12 und Antwort des Senats Betr.:
MehrAllgemeine Erteilungsvoraussetzungen/ Gesetzliche Erteilungsverbote 5,10,11
Aufenthalte Ausbildung und Erwerbstätigkeit 16 AufenthG: Studenten/Schulbesuch/Sprachkurs 17 AufenthG zur Berufsausbildung mit Zustimmung Bundesagentur ----------------- 19a AufenthG: Blaue-Karte-EU 19
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt. Brüssel, den 9 Januar 2007 MARKT/C/3/6925/2004-2
EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt FREIER WARENVERKEHR, REGLEMENTIERTE BERUFE UND POSTDIENSTE Reglementierte Berufe Brüssel, den 9 Januar 2007 MARKT/C/3/6925/2004-2 GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER DIPLOME
MehrBetriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe
Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe Fachtagung Wege und Perspektiven der Berufsbildungsforschung im Gesundheitsbereich Denkanstöße für Pflege und Therapie Bielefeld,
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrBetriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung
Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen, Ausbilder und Betriebe
MehrCopyright 2014 WEFIT Solutions ALL RIGHTS RESERVED. Ausländische Arbeitskräfte
Ausländische Arbeitskräfte Recording Would you like me to record our lesson so that you can have it to listen to later? Do you accept that we will store it in your Learning Management System until you
MehrENTWURF WIENER LANDTAG
Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen
MehrAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes Dorothea Fohrbeck/Ralf W. Maier ein Beitrag zur Tagung: Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2012 27. 29.01.2012 in
MehrBericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/2701. des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13.
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/2701 24.10.74 Sachgebiet 7830 Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Fachkräftegebot in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/211 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuregelung der Beförderung von Schülerinnen und
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:
MehrWegweiser für Unternehmer zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Wegweiser für Unternehmer zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Stadt Pulheim Informationen für Unternehmer Wegweiser für Unternehmer zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
MehrBewertung der Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Anerkennungsgesetzes
Bewertung der Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Anerkennungsgesetzes Sabine Schröder, ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbh Koordinierungsprojekt des
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2074 6. Wahlperiode 01.08.2013. der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2074 6. Wahlperiode 01.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für die Pflege qualifizierende Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern
MehrGesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen
Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten PharmTAG Ausfertigungsdatum: 18.03.1968 Vollzitat: "Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung
MehrStand und Entwicklungsmöglichkeiten der Gestaltung von Anerkennungsberatung
Stand und Entwicklungsmöglichkeiten der Gestaltung von Anerkennungsberatung Fachtagung "Arbeitsmarktintegration fördern, Fachkräfte sichern Berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen" Berlin,
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen - Beratungs- und Unterstützungsangebote des IQ Netzwerkes Sachsen für KMU
Anerkennung ausländischer Qualifikationen - Beratungs- und Unterstützungsangebote des IQ Netzwerkes Sachsen für KMU Sandra Scheibe, IQ Netzwerk Sachsen, EXIS Europa e.v. Tel: 03 75 / 390 93 65, E-Mail:
MehrAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung für EU (EWR)- und Drittstaaten
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock allg. Kontakt
MehrUnterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8436 20.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3243 vom 17. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8243
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/753. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/753 zu Drucksache 17/645 19. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen - Konzept zur Umsetzung des Bundesgesetezs im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/942 Landtag (zu Drs. 18/243) 18. Wahlperiode 11.06.2013 Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2013 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen - Konzept zur Umsetzung
MehrWer? Wie? Was? Fragen und Antworten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
An wen kann ich mich wenden? Was ist mit meiner Berufserfahrung? Kann ich die Zeugnisse aus meiner Heimat hier anerkennen lassen? Besuchen Sie uns auf www.iq-netzwerk-sh.de Wer? Wie? Was? Fragen und Antworten
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 64 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@intm.bwl.de FAX: 0711/33503-444 An den Präsidenten des Landtags
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Miriam Redlin Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.04 Telefon:
MehrPädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigung von Fachdienststunden im Anstellungsschlüssel
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 17.11.2014 188. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung
MehrMigration & Fachkräfte: Wie beeinflussen Wanderungsbewegungen die Fachkräftesicherung?
Migration & Fachkräfte: Wie beeinflussen Wanderungsbewegungen die Fachkräftesicherung? Herausforderungen für Unternehmen - Initiativen zur Aktivierung IHK in Zahlen 1 Dr. Maria Bausback 2007 2008 2009
MehrTatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E 18. Eppendorfer Dialog: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
MehrDER PARITÄTISCHE Landesverband Brandenburg. Beschäftigung ausländischer Pflege(fach)kräfte - so kann es gelingen Frau Schwarz-Fink
DER PARITÄTISCHE Landesverband Brandenburg Beschäftigung ausländischer Pflege(fach)kräfte - so kann es gelingen Frau Schwarz-Fink Situation in Brandenburg 130.000 Menschen mit Migrationshintergrund leben
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4139 6. Wahlperiode 23.07.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Dienstleistungsunternehmen im Bereich Paket-, Post und Briefzustellung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3789 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternrechte in den Kindertageseinrichtungen und ANTWORT
MehrDie Anerkennung von Berufsqualifikationen auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG erfolgt nach unterschiedlichen Regelungen:
BEGRÜNDUNG: A. Allgemeiner Teil I. Problem und Lösung 18 des Bundesbeamtengesetzes sieht vor, dass die Befähigung für eine Laufbahn auch auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG oder auf Grund eines mit einem
MehrINFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg
F:\_MERKBLÄTTER_\01_Regelwerke\M002_Ingenieurgesetz IngG-BW_2016-03-01.docx INFO Merkblatt Nr. 002 Stand: Februar 2016 von Baden-Württemberg Inhalt: Seite: 1 Berufsbezeichnung... 2 2 Berufsaufgaben...
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5384 6. Wahlperiode 30.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Befristet beschäftigte Lehrkräfte in den Schuljahren
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 74 2014 Verkündet am 5. Februar 2014 Nr. 13 Bremisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Vom 28. Januar 2014 Der Senat verkündet das
MehrAbschlussbezogene und nachqualifizierende Bildungsberatung. Vermittlung von Praktikums- und Ausbildungsstellen. Freitag, 4.
Abschlussbezogene und nachqualifizierende Bildungsberatung Freitag, 4. November 2016 1 Abschlussbezogene und nachqualifizierende Bildungsberatung: - Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer
MehrBerufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können anerkannt werden.
1. Wozu brauchen wir das Gesetz?... 1 2. Was kann anerkannt werden?... 1 3. Gilt das Gesetz auch für Hochschulabschlüsse?... 2 4. Wie werden die in Deutschland geltenden Ausbildungsstandards gewährleistet?...
MehrWir machen Sie darauf aufmerksam:
Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wenn sie im Rahmen einer Schischule eines anderen Mitgliedstaates oder als selbständige Schilehrerin/selbständiger Schilehrer in Vorarlberg nur vorübergehend (nicht mehr
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3223 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesprogramm Bildungsprämie und ANTWORT der Landesregierung
MehrThüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode
Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3009 4. Wahlperiode 07.05.2007 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) und A n t w o r t des Thüringer
MehrTeilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk. Einführung BQFG Verfahren und zuständige Anerkennungsstellen
Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Einführung BQFG Verfahren und zuständige Anerkennungsstellen 2012 Darmstadt, den 07. November Şükriye Altun Mangel beramí berufliche Integration
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/2037 5-Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 749 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Drucksache 5/1780 Vollzug der
MehrFachkräfteengpässe bei Gesundheitsberufen in nahezu allen Bundesländern
Regionale Pflegekonferenz des Landkreises Bernkastel-Wittlich Ferdinand Zingen Agentur für Arbeit Bernkastel-Kues/Wittlich Fachkräfte für die Pflege Fachkräfteengpässe bei Gesundheitsberufen in nahezu
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Mehr6. Was gedenkt die Landesregierung bezüglich der fehlenden Plätze vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels zu tun?
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/3651 13. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Bettina Dickes und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums
Mehr