LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben in den Jahren 2013 und 2014 in Mecklenburg-Vorpommern eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation beantragt (bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen)? a) Wie viele der Anträge wurden vollständig und wie viele teilweise anerkannt? b) Wie viele Anträge wurden aus Gründen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse abgelehnt und wie viele aus diesen Gründen nur teilweise anerkannt? c) Wie hoch ist die Anzahl der Anträge, die abgelehnt wurden und wie wurde die Ablehnung begründet? (Bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen!) Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2015 beantwortet.

2 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2013 Beruf Anträge Anerkennung Ablehnung gesamt vollständig teilweise Anzahl Grund Lehrkräfte Es wurde keine im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs erworbene Qualifikation nachgewiesen. Staatliche geprüfte kaufmännische Assistentinnen und Assistenten staatlich geprüfte technische Assistentinnen und Assistenten Erzieherinnen und Erzieher 24* kein sozialpädagogischer Abschluss oder keine Gleichwertigkeit Tierärztinnen und Tierärzte Ärztinnen und Ärzte mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit Apothekerinnen und keine Gleichwertigkeit Apotheker Zahnärztinnen und Zahnärzte Pharmazeutischtechnische Assistentinnen und Assistenten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger * Drei Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung erfolglose Ausgleichsmaßnahme oder fehlende Mitwirkung 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Beruf Anträge Anerkennung Ablehnung gesamt vollständig teilweise Anzahl Grund Lehrkräfte Es wurde keine im Herkunftsland zur Ausübung des Lehrerberufs erworbene Qualifikation nachgewiesen. Staatliche geprüfte kaufmännische Assistentinnen und Assistenten Erzieherinnen und Erzieher 31* kein sozialpädagogischer Abschluss oder keine Gleichwertigkeit Tierärztinnen und Tierärzte Ärztinnen und Ärzte mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit Apothekerinnen und Apotheker Zahnärztinnen und Zahnärzte Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Laborassistentinnen und Laborassistenten Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister * 16 Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung mangelnde Deutschkenntnisse oder keine Gleichwertigkeit keine Gleichwertigkeit

4 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Wie viele Personen, die in den Jahren 2013 und 2014 in Mecklenburg- Vorpommern eine Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beantragt haben, erhielten als Voraussetzung für die Anerkennung die Auflage einer Nachqualifikation? a) Wie viele Personen haben einen Antrag auf Nachqualifikation gestellt? b) Wie viele der Antragsteller konnten eine Nachqualifikation in Anspruch nehmen? c) Wie viele der Antragsteller auf Nachqualifikation haben diese erfolgreich abgeschlossen? (Bitte jeweils nach Berufen und Jahren getrennt darstellen!) Lehrkräfte: Gesamt Zu a) Antrag 4 - Zu b) Inanspruchnahme 1 - erfolgreicher Abschluss - - Erzieherinnen/Erzieher und Gesundheitsberufe: Für den Bereich der Erzieherinnen und Erzieher und für den Bereich der Gesundheitsberufe werden die Fragen 2, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Mit der Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse im sozialpädagogischen Bereich besteht die Möglichkeit, an einer Anpassungsqualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher teilzunehmen, die an den Volkshochschulen angeboten wird. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3821 Die Anzahl der Personen, die aufgrund einer Teilanerkennung ausländischer sozialpädagogischer Abschlüsse bei den Volkshochschulen Anträge auf Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung stellen, diese in Anspruch nehmen und erfolgreich abschließen, wird in der Schulstatistik nicht erfasst. In den Gesundheitsberufen kann keine Nachqualifikation durch den Antragsteller beantragt werden. Sofern keine Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte, sind Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren. In Abhängigkeit von dem Beruf ist eine Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung zu absolvieren oder zwischen Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang zu wählen: 2013 Beruf Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Ausgleichsmaßnahmen Auflage Antrag Inanspruchnahme erfolgreicher Abschluss 1 - offen Beruf Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister Laborassistentinnen und Laborassistenten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger Ausgleichsmaßnahmen Auflage Antrag Inanspruchnahme erfolgreicher Abschluss 1 - noch offen noch offen - 5

6 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Welche Möglichkeiten und Angebote gibt es für Antragsteller, Nachqualifikationen wahrzunehmen? a) Für welche Berufsbereiche werden Nachqualifikationen angeboten? b) Welche Kosten entstehen bei Antrag auf Nachqualifikation für den Antragsteller (bitte nach Berufen getrennt darstellen)? c) Wie fördert die Landesregierung Angebote zur Nachqualifikation? Veterinärmedizin und Lebensmitteltechnik: Für den Bereich der Veterinärmedizin werden die Fragen 3, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Für Tierärztinnen und Tierärzte bestehen in Mecklenburg-Vorpommern keine Möglichkeiten der Nachqualifikation. Diesbezügliche Nachqualifikationen sind nur in Bundesländern mit Universitäten möglich, die den Studiengang Veterinärmedizin anbieten. Veterinärmedizinische Fachangestellte und Veterinärmedizin-technische Assistentinnen und Assistenten können in Mecklenburg-Vorpommern an der entsprechenden Berufsschule Nachqualifikationen nachholen. Die Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker müssen nach Absolvierung des Studiums eine Zusatzausbildung zur Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker erhalten. Der Studiengang Lebensmittelchemiker ist in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht ansässig. Zu den entstehenden Kosten können daher keine Angaben gemacht werden. Lehrkräfte: Für den Bereich der Lehrkräfte werden die Fragen 3, a), b) und c) zusammenhängend beantwortet. Antragsteller mit ausländischen Lehramtsqualifikationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vollständig anerkannt werden, haben die Wahl, die mit Bescheid festgestellten Defizite durch einen Anpassungslehrgang oder durch das Ablegen einer Eignungsprüfung auszugleichen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Maßnahmen (Anpassungslehrgang oder Abhalten einer Eignungsprüfung) liegt beim Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Erzieherinnen und Erzieher: Zu 3 und a) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, a), b) und c) verwiesen. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3821 Zu b) Die Höhe der Kosten, die für die Anpassungsqualifizierung an den Volkhochschulen für die Antragsteller entstehen, ist nicht bekannt. Die Anpassungsqualifizierungen an den Volkshochschulen werden im Rahmen der Förderung der Weiterbildungsgrundversorgung gemäß 8 Absatz 2 Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Auf Punkt 4 der Richtlinie für die Förderung der Weiterbildungsgrundversorgung an den Volkshochschulen vom wird hingewiesen. Gesundheitsberufe: Zu 3 und a) Als Ausgleichsmaßnahmen werden Kenntnisprüfungen, Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgänge angeboten. Da die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Anpassungslehrgängen, gering ist, können diese oft nur in Kooperation mit anderen Ländern durchgeführt werden (zum Beispiel Krankenpflege mit Berlin). Zu b) Bei Teilnahme an Anpassungslehrgängen fallen Gebühren für die Teilnehmenden an, die durch den Bildungsträger, bei dem die Maßnahme durchgeführt wird, erhoben werden. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Aufwand im Einzelfall ab. Die Landesregierung kann keine Angabe zur Höhe dieser Kosten machen. Sofern eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, fallen gemäß der Gesundheits-Gebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungskosten in folgender Höhe an: - Gesundheitsfachberufe: 100 bis 300 Euro, - Akademische Abschlüsse: nur Kenntnis- oder Eignungsprüfungen, Durchführung der Prüfungen durch die Kammern, Gebührenerhebung durch die Kammern, Verwaltungsgebühren für Approbation: 130 bis 220 Euro. 7

8 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landesregierung fördert keine Angebote zur Nachqualifikation. Anpassungslehrgänge können durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Bereich der Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landesverwaltung, Kauffrauen und Kaufmänner für Büromanagement (Wahlqualifikation 9 und 10), Bereich der Fachangestellten für Medien und Informationsdienste, Bereich der Fachangestellten für Bäderbetriebe, Geomatikerinnen und Geomatiker und Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker: Zu 3 und a) Nachqualifikationen werden nach persönlicher Beratung zum Beispiel durch die zuständige Stelle im Landesamt für innere Verwaltung im Rahmen des regulären Ausbildungsbetriebs angeboten. Es können sowohl Teil- als auch Gesamtprüfungen abgelegt werden. In der Landesverwaltung werden nach Eingang eines Antrags auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen die Unterlagen dahingehend bewertet, ob die Ausbildungsund Befähigungsnachweise für die jeweilige Laufbahn in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind und ob noch Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang) erfolgen müssten. Zu b) Keine. Spezielle Förderungen sind nicht vorhanden. Es werden individuelle Regelungen getroffen. 4. Wie viele Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden abgelehnt, da der Antragsteller aus Sicht der Behörde nicht glaubhaft machen konnte, einen entsprechenden Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben zu wollen (bitte nach Berufen darstellen)? Keine. 8

9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie wird die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich transportiert, um sie insbesondere potenziellen Antragstellern bekanntzumachen? a) Gibt es entsprechendes Informationsmaterial, zum Beispiel Broschüren oder Internetangebote? b) Gibt es vonseiten des Landes Informationsmaterial zu der Frage, welche Berufe auf Bundesebene und welche auf Landesebene reglementiert sind? c) Gibt es in dieser Frage eine Kooperation mit Verbänden, zum Beispiel dem Migrantenrat? Zu 5, a), b) und c) Generell gilt, dass Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur gezielten Anwerbung ausländischer Fachkräfte nicht zwingend durch die Landesregierung begleitet werden (Ausnahmen: siehe nachfolgende Ausführungen). Interessierte Antragsteller werden in der Regel auf Nachfrage telefonisch oder persönlich über die geltende Rechtslage und die Antragsformalitäten informiert. Darüber hinaus wird auf das Internetportal Anerkennung in Deutschland verwiesen. Lehrkräfte: Zu 5 und a) Für den Bereich der Lehrer werden die Fragen 5 und a) zusammenhängend beantwortet. Hinsichtlich der Lehrkräfte sind Informationen dem Bildungsserver unter zu entnehmen. Darüber hinaus werden Beratungsangebote auch durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Zu b) Nein. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur veranstaltete zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unter Teilnahme des Migra e. V. eine gemeinsame Sitzung zum Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen. 9

10 Drucksache 6/3821 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gesundheitsberufe: Zu 5, a) und b) Auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, befinden sich grundlegende Informationen für die landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe, für die das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zutreffend wäre. Das betrifft die Berufe der Kranken- und Altenpflegehelfer, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Weiterbildungen. Weiteres Informationsmaterial liegt nicht vor. Die für die Anerkennung in den Gesundheitsfachberufen zuständige Behörde arbeitet vorwiegend mit dem IQ-Netzwerk zusammen. Dieses bundesweite Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern. 6. Wie unterstützt die Landesregierung Ausbildungsbetriebe, die sich um ausländische Auszubildende bemühen und welche Möglichkeiten sieht sie, die Attraktivität der Einstellung von ausländischen Auszubildenden oder Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen? Die Ausbildung im dualen System ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HWO) geregelt. Die betriebliche Ausbildung steht grundsätzlich allen Jugendlichen unabhängig von der Staatsangehörigkeit offen. Die Ausbildung von ausländischen Auszubildenden oder Auszubildenden mit Migrationshintergrund ist Sache der Wirtschaft. Die Landesregierung sieht in der Ausbildung von Migrantinnen und Migranten eine große Chance für Unternehmen, sich international gut aufzustellen. Migrantinnen und Migranten verfügen häufig über hervorragende Sprachkompetenzen sowohl in ihrer Muttersprache als auch in der deutschen Sprache und haben gute Kontakte in ihre Heimatländer, die für die Unternehmen genutzt werden können. Der Bund hat ein Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Mobilität von Ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) aufgelegt. Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2948 verwiesen. Die Landesregierung sieht über dieses Programm hinaus keine weiteren landespezifischen Förderbedarfe. 10

11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie unterscheiden sich die Anerkennungsverfahren für Architekten, Ingenieure und Heilberufe von denen für andere Berufe? Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG M-V) gilt (mit Ausnahme des 17) gemäß 2 Absatz 1 Satz 4 und 6 Absatz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) weder für Architektinnen und Architekten noch für Ingenieurinnen und Ingenieure. Auswärtige Berufsangehörige, die in Mecklenburg-Vorpommern unter der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tätig werden wollen, müssen derzeit die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildungsnachweise nach dem ArchIngG M-V anerkennen lassen. Unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsmitgliedstaates können sie auch ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation tätig werden. Für Architektinnen und Architekten gilt zudem der Grundsatz der automatischen Anerkennung nach Artikel 21 Absatz 1 Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL). Ausbildungsnachweise, die im Anhang V der BARL aufgeführt sind, werden automatisch anerkannt. Die Umsetzung der geänderten BARL vom wird im Jahr 2016 zu Änderungen des Anerkennungsverfahrens im ArchIngG M-V führen. Bei den Gesundheitsfachberufen und bei den akademischen Heilberufen ist das Verfahren zur Anerkennung in jedem Ausbildungsgesetz beziehungsweise in den entsprechenden Approbationsordnungen bundesrechtlich festgeschrieben. Das BQFG M-V findet auch für diese Berufe keine Anwendung. 11

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