AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 20 Freitag, den 12. September 2008 Nummer 37

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1 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 20 Freitag, den 12. September 2008 Nummer 37 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 329 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Vollmerz Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Hutten Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Elm Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Breitenbach Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten im Flurbereinigungsverfahren Schlüchtern-Niederzell... 3 Aus dem Rathaus wird berichtet 334 Sprechstunde des Bürgerbeauftragten (Ombudsmannes) der Stadt Schlüchtern Sprechstunde des Schiedsamtes Die Hessische Energiespar-Aktion informiert Notrufnummern Unsere Jubilare... 7

2 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 329 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES VOLLMERZ Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Vollmerz auf Freitag, den 19. September 2008, 19:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das Feuerwehrgerätehaus Vollmerz ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Ortsvorstehers 2. Spielplatzsanierung 3. Mitteilungen 4. Verschiedenes Schlüchtern, gez. Friedrich, Ortsvorsteher 330 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES HUTTEN Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Hutten auf Freitag, den 19. September 2008, 20:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Hutten ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Ortsvorstehers 2. Bedarfsmeldung für Haushalt Bürgersteig Huttengrund 4. Straßenbaumaßnahme; hier: Gemeindestraße Hinterburgstraße / Sportplatz im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme Anschluss Gundhelm 5. Errichtung eines Trainingsplatzes für die SG Alemannia Hutten (Flurstück 26) 6. Anfragen und Anregungen Schlüchtern, gez. Teichert, Ortsvorsteher 331 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES ELM Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Elm auf Freitag, den 26. September 2008, 20:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das ehemalige Bürgermeisteramt Elm ein. Tagesordnung: 1. Mitteilungen der Ortsvorsteherin 2. Stuhlraum 3. Friedhofstoilette 4. Grundstücksangelegenheiten

3 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern / Anfragen und Anregungen 6. Verschiedenes Schlüchtern, gez. Vey, Ortsvorsteherin 332 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES BREITENBACH Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Breitenbach auf Donnerstag, den 2. Oktober 2008, 20:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in den Schulungsraum der Freiw. Feuerwehr Breitenbach im Dorfgemeinschaftshaus Breitenbach ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Ortsvorstehers 2. Anfragen und Anregungen 3. Termine 2009 Schlüchtern, gez. Epperlein, Ortsvorsteher 333 LADUNG ZUR BEKANNTGABE DES FLURBEREINIGUNGSPLANES UND ZUR ANHÖRUNG DER BETEILIGTEN IM FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN SCHLÜCHTERN-NIEDERZELL Ladung In dem Flurbereinigungsverfahren Schlüchtern-Niederzell, Main-Kinzig-Kreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten gemäß 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom (GVBI. I S. 151) in der jeweils geltenden Fassung der Termin (Anhörungstermin) anberaumt auf Montag, den 27. Oktober 2008, um 10:00 Uhr, in der Stadthalle der Stadt Schlüchtern, Schloßstraße 13, Schlüchtern Zu diesem Termin werden geladen: - alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, - alle Nebenbeteiligten gemäß 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten von solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, - die Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Im Termin wird der Flurbereinigungsplan erläutert und Hinweise über den Stand und den weiteren Ablauf des Zusammenlegungsverfahrens gegeben.

4 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Versäumt ein Beteiligter / eine Beteiligte den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er/sie mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist ( 134 Abs. 1 FlurbG). Der Flurbereinigungsplan von Schlüchtern-Niederzell (Az.: F 974) liegt am Mittwoch, dem 22. Oktober 2008, von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Zimmer 23, 2. Obergeschoss, Krämerstraße 5, Schlüchtern, und am Donnerstag, dem 23. Oktober 2008, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, und am Freitag, dem 24. Oktober 2008, von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Zimmer 135, Gutenbergstraße 2, Gelnhausen, zur Einsicht für die Beteiligten aus. Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den vorgenannten Zeiten anwesend. Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Pfleger wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan Nachweis des Alten Bestandes und Nachweis des Neuen Bestandes zugestellt. Die Auszüge sind zu dem Anhörungstermin mitzubringen. Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachten können kostenfrei bei der Flurbereinigungsbehörde amtlich beglaubigt werden. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. Beteiligte, die Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan vorbringen wollen, werden auf folgende Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen: Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Schlüchtern-Niederzell (Az.: F 974) steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Dieser Widerspruch ist entweder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Gutenbergstraße 2, Gelnhausen zu erheben.

5 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, Wiesbaden erhoben wird. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt am ersten Tag nach dem Anhörungstermin. Widersprüche, die vor oder zu dem Termin am Montag, dem 27. Oktober 2008, eingehen, gelten nicht als Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan im Sinne des 59 FlurbG. Des Weiteren wird mit der Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten auf folgendes hingewiesen: Weiterer Hinweis Nebenbeteiligte nach 10 Nr. 2 f FlurbG (Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben) werden ebenfalls geladen: Gemarkung Altengronau Flur 11 Nr. 30, Gemarkung Altengronau Flur 13 Nr. 7, 16, Gemarkung Altengronau Flur 15 Nr. 19/3, 34, Gemarkung Bellings Flur 1 Nr. 34, Gemarkung Marjoß Flur 4 Nr. 104, 107, Gemarkung Mernes Flur 5 Nr. 30/3, 76, Gemarkung Mernes Flur 8 Nr. 50, 56, 67, Gemarkung Mernes Flur 10 Nr. 19, 28, 40, 64, 67, 72, 74, 84, 93, Gemarkung Niederzell Flur 2 Nr. 103, 158/1, Gemarkung Niederzell Flur 5 Nr. 1/15, 1/18, 8/6, 23, Gemarkung Oberzell Flur 38 Nr. 37, 42, Gemarkung Schlüchtern Flur 26 Nr. 60, 63/2, Gemarkung Schlüchtern Flur 28 Nr. 22/1, Gemarkung Steinau Flur 9 Nr. 18/3, 19, 20/1, 50, Gemarkung Steinau Flur 61 Nr. 42/30, 42/33, Gemarkung Weiperz Flur 3 Nr. 23, Gemarkung Weiperz Flur 6 Nr. 21, 24 Gelnhausen, Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Gutenbergstraße 2, Gelnhausen Az. F 974 gez.: Nerlich

6 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 AUS DEM RATHAUS WIRD BERICHTET 334 SPRECHSTUNDE DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN (OMBUDSMANNES) DER STADT SCHLÜCHTERN Die nächste Sprechstunde des Bürgerbeauftragten (Ombudsmannes) der Stadt Schlüchtern, Herrn Uwe Mehlhorn, findet am Donnerstag, dem 18. September 2008, von 15:00 bis 18:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 204 (2. Etage), statt. Er ist in dieser Zeit telefonisch unter der Rufnummer ( ) sowie privat unter ( ) erreichbar. Der Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) ist neutraler Ansprechpartner und Kontaktperson für die Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Vermittlung bei Konflikten zwischen den städtischen Gremien und den Bürgern, um auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. 335 SPRECHSTUNDE DES SCHIEDSAMTES Die Sprechstunde des Schiedsmannes Udo Riemel findet jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 114, Tel.: ( ) 85-0, statt. 336 DIE HESSISCHE ENERGIESPAR-AKTION INFORMIERT: Energie-Ausweispflicht Der von der Bundesregierung eingeführte offizielle Energieausweis wird in 2008 Pflicht. Jedoch nicht für alle hessischen Hauseigentümer. Betroffen sind nur jene, die ihr Haus verkaufen oder eine Wohnung/Gewerbefläche darin vermieten wollen. Hier gibt es noch viele Irrtümer, so Werner Eicke-Hennig, Leiter der Hessischen Energiespar- Aktion: Nur 20 % der hessischen Hauseigentümer benötigen den Energieausweis. Wer in seinem Einfamilien- oder Reihenhaus als Selbstnutzer wohnt, braucht keinen Ausweis für sein Haus. Das sind fast 1 Mio. von ca. 1,1 Mio. Hauseigentümern in Hessen. Wichtig sind vor allem vier Fristen: Bis zum können alle betroffenen Hauseigentümer noch, zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Energiebedarfsausweis frei wählen. Ab ist einer der Ausweisarten vorzulegen, wenn ein Wohnhaus, das vor 1965 fertig gestellt wurde, verkauft oder vermietet wird. Diese Frist ist also schon wirksam. Ab muss dann für alle Wohngebäude, die verkauft oder vermietet werden, ein Ausweis vorgelegt werden. Bei Nichtwohngebäuden gilt diese Pflicht erst ab dem ; hier sind Bedarfs- und Verbrauchsausweis ohne Beschränkung frei wählbar. Bei vorhandenen Mietverhältnissen gilt keine Ausweispflicht. Erst wenn der Mieter wechselt, muss dem Mietinteressenten der Ausweis zugänglich gemacht werden. Der Ausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt. Denkmalgeschützte Häuser benötigen keinen Ausweis, ebenso kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche. Der offizielle Energieausweis enthält keine Energieberatung, auch wenn Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.

7 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 Er stuft ein Gebäude nur nach seiner energetischen Qualität als gut oder schlecht ein. Wer wissen will, durch welche Techniken er wie viel an seinem Gebäude sparen kann, für den ist der Energiepass Hessen die richtige Lösung. Eine Einstufung enthält auch er. Diese dient jedoch nur als Grundlage für den eigentlichen Zweck des Energiepasses, der Darstellung der Energieeinsparmöglichkeiten. Mehr als 80 % der hessischen Hauseigentümer benötigen keinen Energieausweis. Für sie ist der Energiepass Hessen eine kompetente und zugleich preisgünstige Informationsquelle über Maßnahmen zur Heizkosteneinsparung, so Werner Eicke-Hennig. Alle Termine auf einen Blick enthält das Faltblatt Der Energieausweis und der Energiepass Hessen des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Erhältlich unter oder über Postkarte auch als Drucksache. Die Hessische Energiespar-Aktion ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. 337 NOTRUFNUMMERN Die Zentrale Leitstelle ist aus allen Ortsnetzen im Main-Kinzig-Kreis über die bundeseinheitliche Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst 112 zu erreichen. Weiterhin ist die Zentrale Leitstelle auch noch über die Krankentransportnummer ( ) zu erreichen. Es gelten folgende Rufnummern im Main-Kinzig-Kreis: Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 Krankentransport ( ) Der Ärztliche Notdienst ist an den Wochenenden über die Notdienstzentralen erreichbar. Unter der Woche ist der Notdienst über den eigenen Hausarzt zu erfragen (Anrufbeantworter). Der Zahnärztliche und Augenärztliche Notfallvertretungsdienst ist im Altkreis Hanau über das Deutsche Rote Kreuz Hanau, Tel.: ( ) 10 60, im Altkreis Schlüchtern über das Krankenhaus Schlüchtern, Tel.: ( ) 81-0, und im Altkreis Gelnhausen über das Krankenhaus Gelnhausen, Tel.: ( ) 87-0, zu erfragen. Zentrale Leitstelle 338 UNSERE JUBILARE Der Magistrat der Stadt Schlüchtern gratuliert: am : Anna Seeger, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 91. Geburtstag Elisabeth Weinert, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 89. Geburtstag am : Katharina Weinbrenner, Kurfürstenstr. 19, Schlüchtern-Innenstadt zum 89. Geburtstag Konrad Marniok, Uferweg 4, Schlüchtern-Innenstadt zum 80. Geburtstag

8 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2008 Lisette Deberle, Eisenbahnstr. 3, Schlüchtern-Elm zum 93. Geburtstag Irma Mottl, Eisenbahnstr. 51, Schlüchtern-Elm zum 74. Geburtstag Margaretha Deckwerth, Weigels 15, Schlüchtern-Elm zum 72. Geburtstag Richard Kolb, Ahlersbacher Str. 48, Schlüchtern-Herolz zum 72. Geburtstag Inge Kaulich, Zehntstr. 6, Schlüchtern-Hohenzell zum 70. Geburtstag Hans Bensing, Freiensteinauer Str. 13, Schlüchtern-Kressenbach zum 81. Geburtstag Gertrud Lins, Auerbachweg 15, Schlüchtern-Niederzell zum 77. Geburtstag am : Lothar Wohler, Weinbergstr. 71, Schlüchtern-Herolz zum 78. Geburtstag Heinrich Scheidemantel, Pfingstschüsselweg 8, Schlüchtern-Kressenbach zum 72. Geburtstag Heinrich Rüffer, Grundstr. 22, Schlüchtern-Wallroth zum 72. Geburtstag am : Horst Muster, Schlehenring 6, Schlüchtern-Innenstadt zum 71. Geburtstag Joseph Kolb, Ahlersbacher Str. 42, Schlüchtern-Herolz zum 89. Geburtstag Franz Gerres, Oststr. 4, Schlüchtern-Vollmerz zum 70. Geburtstag am : Erika Oestreich, Kurfürstenstr. 21, Schlüchtern-Innenstadt zum 81. Geburtstag Margaretha Dörr, Alte Str. 2, Schlüchtern-Innenstadt zum 78. Geburtstag Edwin Gärtner, Weinbergstr. 14, Schlüchtern-Herolz zum 70. Geburtstag Anna Löffert, Eichgasse 3, Schlüchtern-Hutten zum 87. Geburtstag Hildegard Weiß, Mühlengrund 15, Schlüchtern-Kressenbach zum 78. Geburtstag am : Katarina Mielke, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 72. Geburtstag Reinhold Orth, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 70. Geburtstag Johann Möller, Kaufmannsweg 3, Schlüchtern-Breitenbach zum 78. Geburtstag am : Gertrud Mascher, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 92. Geburtstag Katharina Rottenbiller, Kurfürstenstr. 19, Schlüchtern-Innenstadt zum 89. Geburtstag

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