Gründungsformalitäten kompakt Unternehmerische Hausaufgaben meistern. MMag. Melanie Jann Wirtschaftskammer Kärnten Gründerservice

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1 Gründungsformalitäten kompakt Unternehmerische Hausaufgaben meistern MMag. Melanie Jann Wirtschaftskammer Kärnten Gründerservice

2 Agenda Gewerberecht Betriebsanlagenrecht Rechtsformen Basics Sozialversicherung Gründungsschritte Nützliche Tools und Serviceangebote

3 Eine Gründung wirft viele Fragen auf? Persönlichkeit

4 Eigne ich mich zum Unternehmersein? Wichtige Eigenschaften, die ausschlaggebend für den Erfolg sind Der Glaube an die Idee Vertrauen in die eigenen Kräfte Risikobereitschaft Wunsch nach Eigenständigkeit Kontaktfähigkeit Ungebrochene Motivation Ausdauer

5 GewO & Co

6 Selbständige versus unselbständige Tätigkeit Echtes Dienstverhältnis persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit gegenüber Arbeitgeber Eingliederung in Organisation Angestellte, Arbeiter Werkvertrag = Selbstständigkeit!! geschuldet wird Werk eigene Arbeitsmittel keine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit keine organisatorische Eingliederung mehrere Auftraggeber

7 Was ist eine gewerbliche Tätigkeit? Jede nicht verbotene Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausgeübt wird. Selbständig auf eigene Rechnung und Gefahr Regelmäßig Einmalig mit Wiederholungsabsicht (Achtung: Werbung) Ertragsabsicht Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Außer ausdrücklich aus der GewO ausgenommen oder Verboten

8 GewO: Ausnahmen Landwirtschaft und ihre Nebenrechte, Häusliche Nebenbeschäftigung (zb Privatzimmervermietung), Medizin, Kunst, Rechtsanwalt, Eisenbahn, Stromerzeugung etc. Auch Unterricht ausgenommen Neue Selbständige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Rechtliche Stellung ausschließlich im Sozialversicherungsrecht geregelt. Beispiele: Vortragende, Künstler, Journalisten, Schriftsteller und selbständige Gesundheitsberufe (Krankenpfleger, Hebammen, Physiotherapeuten, Psychologen, etc.)

9 Tätigkeiten außerhalb GewO Mitglied WK Tätigkeiten aufgrund anderer Gesetze Heilmasseure Heil-und Kuranstalten Private Krankenanstalten Tanzschulen Fahrschulen Güterbeförderung etc. Trotzdem Mitglied bei Wirtschaftskammer (Kraft WKG)

10 Welche Arten von Gewerben gibt es? Freie Gewerbe nur allgemeine Voraussetzungen notwendig aktuell mehr als 200 freie Gewerbe seit 2013 in einer eigenen Liste österreichweit geregelt. zb EDV-Dienstleister, Würstelstand, Güterbeförderung bis 3,5 t Ausübung mit Gewerbeanmeldung Beispiele: Handelsgewerbe Würstelstand freies Gastgewerbe EDV-Dienstleistung Güterbeförderung mit KFZ < 3,5t

11 Welche Arten von Gewerben gibt es? Reglementierte Gewerbe Allgemeine und besondere Voraussetzungen notwendig Ausübung mit Gewerbeanmeldung bei erfüllen der Voraussetzungen Ausnahme bei Rechtskraftgewerbe ( 95 GewO): Bei bestimmten Gewerben ist die Zuverlässigkeit zu prüfen. d.h. keine schwerwiegenden Verstöße gegen zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen (insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes) vorliegen. Ausübung: Erst mit rechtskräftigem Bescheid! z.b. Baumeister, Reisebüro etc.

12 Welche Arten von Gewerben gibt es? Teilgewerbe Allgemeine und vereinfachte besondere Voraussetzungen Aktuell 21 Teilgewerbe Beispiele: Fahrradtechnik, Nagelstudio etc.

13 Voraussetzungen zur Ausübung Allgemeine persönliche Voraussetzungen Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres) Ö/EU/EWR Staatsbürger oder Aufenthaltstitel keine Ausschlussgründe Wohnsitz in Österreich (oder Übereinkommen der Vollstreckung von Verwaltungsstrafen im Ausland) Besondere persönliche Voraussetzungen Befähigungsnachweis Exkurs: Anerkennung/Gleichhaltung/ Herüberarbeiten Sachliche Voraussetzungen Betriebsanlagengenehmigung, Haftpflichtversicherungen etc.

14 Begriff: Befähigungsnachweis Wer muss diesen erbringen? Bei Einzelunternehmen der Inhaber selbst Bei Gesellschaften vertretungsbefugtes Organ Oder ein gewerberechtlicher GF Wie muss dieser erbracht werden? Für jedes reglementierte Gewerbe und Teilgewerbe genau geregelt z.b. Zeugnis über Abschluss eines universitären Studiums, Zeugnis über Besuch einer Fachschule, Lehre, Praxisnachweise Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden: Individueller Befähigungsnachweis oder gewerberechtlicher Geschäftsführer (mindestens 20 Wochenstunden der normalen wöchentlichen Arbeitszeit und Entlohnung nach KV oder vertretungsbefugtes Organ)

15 Begriff: Gewerberechtliche Geschäftsführer Bestellung muss bei Gewerbebehörde angezeigt werden. Haftet gegenüber dem Gewerbeinhaber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes Haftet gegenüber der Gewerbebehörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften Muss allgemeine und besondere Voraussetzungen erfüllen und sich im Betrieb tatsächlich betätigen

16 Begriff: Verbundene Gewerbe Verbundene Gewerbe Gewerbegruppen, die sich aus zwei oder mehreren reglementierten Gewerben zusammensetzen. Sinn: Personen dürfen uneingeschränkt Leistungen auch der anderen Gewerbe (Handwerke), aus denen sich diese Gruppe zusammensetzt, erbringen. Beispiele Damenkleidermacher; Herrenkleidermacher; Wäschewarenerzeugung (verbundenes Handwerk) Gärtner; Blumenbinder (verbundenes Handwerk) Tischler; Modellbauer, Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

17 Begriff: Industriebetrieb Bei der Ausübung eines Gewerbes in Form eines Industriebetriebs ist (im Normalfall) keine Befähigung notwendig Voraussetzungen Hoher Kapital- und Maschineneinsatz Trennung in kaufmännische und technische Betriebsführung Viele Mitarbeiter - Arbeitsteilung Serienmäßige Produktion Beurteilung des Gesamtkonstrukts

18 Ausschlussgründe von der Gewerbeanmeldung Beispiele Vorstrafen (betrügerischer Krida oder Vorenthalten von SV Beiträgen, organisierte Schwarzarbeit,..) Freiheitsstrafe mehr als 3 Monate, mehr als 180 Tagessätze Bestrafung durch die Finanzbehörde Mangels Kostendeckung rechtskräftig abgewiesener Konkurs (bei Versicherungsvermittler auch Konkurseröffnung) Gastgewerbe (Suchtgiftverstoß) Sofern Verurteilung nicht getilgt bzw. abgewiesener Konkurs nicht mehr in Insolvenzdatei: Möglichkeit der Nachsicht vom Ausschlussgrund

19 Nebenrechte jedes Gewerbetreibenden 32 GewO Vor- und Vollendungsarbeiten durchführen (zb. Montage) Eigene Maschinen, Anlagen und Gebäude in Stand setzen und halten Übernahme von Gesamtaufträge Waren zu verkaufen, zu vermieten und zu vermitteln soweit Tätigkeiten nicht Gegenstand reglementierter Gewerbe sind Sonderfall Handel und Reparatur Reparaturarbeiten nur nach 32 Abs 1 Z 1 zulässig. Judikatur und Verwaltungspraxis in einem Umfang von etwa 10% der Hauptleistung zulässig.

20 Betriebsanlage für die Gewerbeausübung Wann ist eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig? Wenn nachteilige Auswirkungen - zumindest theoretisch - zu befürchten sind. zb. Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum durch Staub, Lärm oder Schmutz usw.

21 BAG - Grundlagen Gefährdung für Betriebsinhaber, Kunden, Gäste, Nachbarn, Belästigung der Nachbarn durch Emission wie z.b. Lärm, Geruch, Staub Erschütterungen, oder in sonstiger Weise auch durch das Verhalten der Kunden etc. Gefährdung für das Eigentum der Nachbarn Verschmutzung von Gewässern (Grundwasser), Wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs (z.b. durch Kunden-, Lieferantenzufahrten und -abfahrten, Werksverkehr), Störung der Religionsausübung, des Schulunterrichtes oder einer Kur- und Krankenanstalt etc.

22 Genehmigungspflicht Neuerrichtung Änderung einer bereits genehmigten Betriebsanlage Nur wenn von vornherein keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten ist, bedarf eine Betriebsanlage keiner Genehmigung!

23 Genehmigungsfreistellungsverordnung Befreit eine große Zahl kleiner Betriebe von der BAG Keine Genehmigung mehr erforderlich: Einzelhandelbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 m² Bürobetriebe Lager in geschlossenen Gebäuden für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² Kosmetik-, Fußpflege-, Frisör-, Massage- und Bandagistenbetriebe Änderungsschneidereien und Schuhservicebetriebe Fotografenbetriebe Voraussetzungen (bestimmte Betriebszeiten) Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 6 und 22 Uhr Samstag zwischen 6 und 19 Uhr Lieferverkehr (Werktags 6 bis 22 Uhr und Samstag 6 bis 18 Uhr)

24 Zuständige Behörden Für die Genehmigung der Betriebsanlage Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) Im Rechtsmittelverfahren das Landesverwaltungsgericht Verfahrensdauer unterschiedlich Umfang als auch Qualität der Projektunterlagen sind wesentlich. Geringfügige Änderungen und/oder die Genehmigung von Klein- oder Bagatellanlagen sollten in drei Monaten, gewöhnliche Betriebsanlagen in vier Monaten erledigbar sein. Kosten Gebührenbefreit wenn Voraussetzungen gemäß NEUFÖ zutreffen. Informationen unter

25 Viele andere (Rechts-)Vorschriften Allgemein Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung Gesetzeskonformer Webauftritt Behindertengleichstellungsgesetz etc. Branchenspezifisch Lebensmittelrecht Chemikalienrecht Verpackungsverordnung Kennzeichnungsverordnung Handelsagentenrecht etc. Zusätzlich Berufs- und Standesregeln bzw. -leitlinien

26 Rechtsformen Es gibt nicht DIE beste Rechtsform Individuelle Situation entscheidet über die richtige Rechtsform

27 Einzelunternehmen Vorteile kostengünstige, rasche und einfache Gründung Bis Umsatz im Jahr: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich Firmenbucheintragung freiwillig möglich Nachteile unbeschränkte/persönliche Haftung gewerberechtliche Befähigung persönlich oder durch angestellten Geschäftsführer

28 Eingetragenes Einzelunternehmen (e.u.) Freiwillige Eintragung ins Firmenbuch möglich Wenn Fantasiename gewünscht z.b. Phönix e.u. oder Phönix Holzwarenhandel e.u. Wenn z.b. auf internationalen Märkten tätig Firmenbuchnummer gibt teilweise offizielleren Charakter Meist Eintragung nicht erforderlich/sinnvoll, da auch sonst selbstgewählte Geschäftsbezeichnung möglich

29 Einzelunternehmen versus e.u. Einzelunternehmen im FB NICHT eingetragen Max Muster Vor- und Zuname Standort Zusätze möglich, sofern nicht irreführend Einzelunternehmen e.u. im FB eingetragen Complex e.u. Firma (lt. Firmenbuch-Eintrag) Rechtsform, also e.u. Sitz FB-Nummer, FB-Gericht + bürgerlicher Name des Einzelunternehmers, wenn er sich vom Firmenwortlaut unterscheidet. Max Muster EDV-Dienstleister Klagenfurt Complex e.u. Max Muster Klagenfurt FB Nr k Landesgericht Klagenfurt

30 Offene Gesellschaft (OG) Vorteile rasche und einfache Gründung Bis Umsatz im Jahr: Einnahmen-Ausgaben- Rechnung möglich Es reicht, wenn einer der Gesellschafter die gewerberechtliche Befähigung erbringt (falls erforderlich). Nachteile Persönliche, unbeschränkte Haftung - solidarisch! auch bei Beschränkung der Vertretungs- und/oder Geschäftsführerbefugnis Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert

31 Kommanditgesellschaft (KG) Vorteile Haftungsbeschränkung des Kommanditisten Rasche und einfache Gründung: keine Formvorschriften beim Vertrag Nachteile Persönliche, unbeschränkte Haftung des Komplementärs flexible Gestaltung der Rolle des Kommanditisten (reine Kapitalbeteiligung, echtes Dienstverhältnis oder selbständig erwerbstätig) Bis Umsatz im Jahr: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert

32 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vorteile Höhe des Stammkapitals prinzipiell als Haftungsobergrenze Nur eine Gewerbeberechtigung die auf die Gesellschaft lautet Stammkapital mind ,- (Hälfte in bar -sofort einbezahlen) Gründungsprivilegierte GmbH : Stammeinlagen auf , Euro beschränkt (Hälfte in bar), Privileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft, danach voll! Nachteile Immer Bilanzierungspflicht Auch persönliche Haftung des handelsrechtlichen GFs möglich Steuerlich erst aber einer gewissen Gewinn-/ Umsatzgrenze sinnvoll Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich (Notariatsakt)

33 Überblick Rechtsformen Haftung Gewerbe Steuer Soz.Vers. Firm.buch Einzelunternehmen Volle Haftung mit Privat und Firmenvermögen Unternehmer - selbst Einkommenbesteuerung nach GSVG Eintragung ab Erreichen der Rechnungslegungspflicht, davor optional OG Volle und solidarische Haftung alles Gesellschafter auch mit Privatvermögen Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch Voraussetzungen eines Gesellschafters Einskommenssteuerpflicht jedes einzelnen Gesellschafters Jeder Gesellschafter ist nach GSVG notwendig KG Volle Haftung des Komplementärs. Kommanditist haftet nur bis zur Einlagenhöhe Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch Voraussetzungen eines Komplementär- Gesellschafters Einkommenssteuerpflicht jedes einzelnen Gesellschafters Komplementär- Gesellschafter ist nach GSVG. Kommanditist keine SV oder nach ASVG. (kann aber in speziellen Fällen GSVG sein) notwendig Stille Gesellschaft Haftung nur mit Einlage. Anteil am Gewinn und Verlust Unternehmer selbst, nicht der stille Gesellschafter Einkommenssteuerpflicht aus Kapitalvermögen keine nicht im FB eingetragen GmbH Haftung der Gesellschafter beschränkt auf Einlage - Stammeinlage Gewerbeträger ist Gesellschaft, erbracht durch eine Person = handelsrechtliche Geschäftsführer oder mind. 20h angestellt. Körperschaftssteuer 25% für einbehaltene Gewinne. Ausschüttungen nochmals 27,5% KEST. Geschäftsführender Gesellschafter bei geringer Beteiligung nach ASVG, ansonsten nach GSVG notwendig, entsteht mit Eintragung ins FB Gehälter (Lohn- oder Einkommenssteuer)

34 Grundlagen Sozialversicherung

35 Sozialversicherung GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz ASVG: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz FSVG: Freiberuflich Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz BSVG: Bauern-Sozialversicherungsgesetz NVG: Notarversicherungsgesetz B-KUVG: Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

36 Beginn der Pflichtversicherung Beginn der Pflichtversicherung bei SVA: Der Tag... an dem Gewerbe angemeldet wird an dem eine Konzession erteilt wurde an dem man als GesellschafterIn in eine OG eintritt oder man zum Komplementär einer KG bestellt wird an dem man zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wurde etc.

37 Reguläre Beiträge Beiträge zur Pensionsversicherung Krankenversicherung Selbständigen-Vorsorgekasse Unfallversicherung Beiträge werden vierteljährlich vorgeschrieben Müssen bis zum Ablauf des zweiten Monats eines jeden Kalendervierteljahres gezahlt werden. 28./29. Februar 31. Mai 31. August 30. November

38 Beitragsentrichtung Regulär quartalsweise Vorschreibung Seit auf Wunsch auch in monatlichen Teilbeträgen einzahlbar nur mittels Einziehungsauftrag Formular Ermächtigung zur monatlichen Einzug von Forderungen

39 Vorläufige Beitragsgrundlage Person ist neu versichert: es gilt die Mindestbeitragsgrundlage als vorläufige Beitragsgrundlage. Person ist bereits bei SVA versichert: Vorläufige Beitragsgrundlage wird von den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres (2019 für 2016) abgeleitet. Entscheidend für Beitragsgrundlage ist der Einkommensteuerbescheid - dann wird die endgültige Beitragsgrundlage berechnet Nachbemessung!

40 Regelung für Neuzugänge (mit Gewerbe) Erstmalige Selbständigkeit vorher noch nicht GSVG versichert

41 Regelung für Neuzugänge (mit Gewerbe)

42 Ausnahme von der Pflichtversicherung bedeutet, dass man weder versichert ist, noch Beiträge leisten muss. Sobald der Grund für die Ausnahme wegfällt, ist man (wieder) pflichtversichert. Sonderfall: Ruhen eines Gewerberechtes Wenn Gewerberecht ruht, ist man von der gesamten GSVG- Sozialversicherung ausgenommen. Das Ruhen des Gewerberechtes ( Nichtbetrieb ) muss im Normalfall bei WKK gemeldet werden. Eine Ruhendmeldung ist maximal für 18 Monate rückwirkend möglich. Wurden Leistungen bezogen (z. B. Arztbesuch, ist keine rückwirkende Ruhendmeldung in diesem Versicherungszweig möglich!

43 SVA Regelung Kleinunternehmer Befreiung von der gewerblichen KV und PV Nur für Einzelunternehmer nur wenn innerhalb der letzten 5 Jahre, nicht mehr als 12 Monate nach GSVG versichert oder das 60. Lebensjahr vollendet das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 5 Jahre Grenzen nicht überschritten wurden. Ausnahme von der GSVG Pflichtversicherung = kein Krankenversicherungsschutz und keine Pensionszeiten.

44 Antrag auf Kleinunternehmer Wann nicht sinnvoll: Wenn keine andere SV besteht (zb auch mitversicherte Kinder!) Wenn Pensionszeiten gebraucht werden etc. Ausnahme erstreckt sich nicht auf die Unfallversicherung von 109,32 jährlich ( 9,11/Monat, 27,33/Quartal)

45 Mehrfachversicherung wenn man neben der selbständigen Erwerbstätigkeit auch versicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung Land-/Forstwirtschaft = man muss in jedes beteiligte System KVB und PVB zahlen. Auswirkung der Mehrfachversicherung in der Pensionsversicherung werden Beiträge zusammen gerechnet. Dadurch höhere Pension. in der Krankenversicherung hat man Wahl zwischen den einzelnen Krankenversicherungen. in der Unfallversicherung hat man Schutz in allen versicherten Erwerbstätigkeiten. Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR 4.860,00.

46 Welche Kosten fallen an?

47 Welche Kosten fallen an? Sozialversicherung (je nach Umsatz/ Gewinn, persönliche Erwartungen) Steuern (je nach Rechtsform, Mitarbeiter etc.) Formale Schritte (z.b. Gewerbeanmeldung NeuFöG) Grundumlage/Kammerumlage Tourismusabgabe Betriebliche Kosten Lebenserhaltungskosten/ Unternehmerlohn etc. Mindestumsatzberechnung!

48 Schritte der Gründung

49 Formale Schritte einer Gründung 1. Erklärung der Neugründung 2. Firmenbucheintragung (je nach Rechtsform) 3. Betriebsanlagengenehmigung (je nach Tätigkeit) 4. Gewerbeanmeldung 5. Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft 6. Gewerbliche Sozialversicherung 7. Finanzamt 8. Gemeinde/Stadt

50 Erklärung der Neugründung Bei erstmaliger Gründung ist man von bestimmten Gebühren befreit Gewerbeanmeldung Betriebsanlagengenehmigung Firmenbucheintragung (Achtung!) uvm. Dazu ist ein Formular Erklärung der Neugründung (NeuFö) vom Gründerservice der Wirtschaftskammer auszustellen.

51 Firmenbucheintragung beim Einzelunternehmen grundsätzlich freiwillig bei OG/KG empfehlenswert bei GmbH zwingend (Notariatsakt) Musterzeichnung und Antrag auf Eintragung Musterzeichnung und Antrag für e.u. und Personengesellschaften bekommt man im Rahmen der Beratung!

52 Gewerbeanmeldung Bei der Wirtschaftskammer (Formulare ausfüllen entfällt hier) in Klagenfurt oder der Bezirksstelle oder Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat des Unternehmensstandortes (= Gewerbebehörde) mit Beilage des Neufö-Formulars (damit Gebührenbefreiung). Achtung: Vorher muss die Befähigung und (wenn erforderlich) Betriebsanlagengenehmigung vorliegen!

53 Erforderliche Dokumente Unterlagen Persönliche Anwesenheit bzw. Vertretungsperson mit Ausweis und Vollmacht Gültiger Reisepass Heirats-/Scheidungsurkunde (wenn Name nicht im Reisepass) Titelnachweis (wenn nicht im Reisepass) Personen mit < 5 Jahren nicht durchgehend in Österreich Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland Befähigungsnachweis Zusätzliche Dokumente bei gew. GF und FB-Eintragung

54 WK-Mitgliedschaft Grundumlage/ Kammerumlage Mitglied bei der Wirtschaftskammer Organisation Unsere Mitglieder liegen uns am Herzen. Verschiedene Serviceangebote Innung/ Gremium/ Fachgruppe Servicezentrum Veranstaltungen Kärntner Wirtschaft Information durch Newsletter etc.

55 Gewerbliche Sozialversicherung Meldung an SVA erfolgt automatisch durch Gewerbebehörde. Innerhalb von 1-3 Wochen bekommt Gründer einen Fragebogen und auch den Antrag auf Ausnahme per Post. Versicherungserklärung Formular innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt an die SVA übermitteln. TIPP Keine Post von der SVA > telefonisch nachfragen, da grundsätzlich Meldung innerhalb von 3 Wochen erfolgen sollte. Im Kalender vormerken!

56 Finanzamt Betriebseröffnungsbogen Meldung automatisch durch Gewerbebehörde spät. 1 Monat nach Gewerbeanmeldung TIPP: Falls Fragebogen nicht innerhalb eines Monats übermittelt wird selbst bei Finanzamt überbringen

57 Gemeinde/Stadt Gemeinde erhält Information über Gewerbeanmeldung von der Gewerbebehörde Kommunalsteuer: 3 % der Lohnsumme, aber nur wenn Mitarbeiter angestellt sind Eventuell Müll/Wasser/Kanalgebühren

58 Services

59 Gründerservice Kostenlose Beratungen und Sprechtage Gründung, Nachfolge, Franchise Gewerberechtsberatung Beratung zur IB Beratung zur Nachsicht (Berufungen) Businessplanberatung Finanzierungsberatung Förderberatung Umweltberatung Betriebsanlagenberatung Betriebliche Versicherungen Gewerbeanmeldung & NeuFö

60 Informationen Umfangreiches kostenloses Infomaterial Gründerleitfaden Businessplan-Leitfaden Merkblätter Fremdsprachige Infos uvm...

61 Internetservices Apps Gründernavi (Schritte der Gründung) Startup-Quiz SV- und Steuer-Rechner

62 Veranstaltungen Praxisnahe Veranstaltungen Gründer- und Jungunternehmertag Gründertag I2B Businessplan-Veranstaltung und vieles mehr

63 Wichtige Unterstützungsmöglichkeiten AMS Unternehmensgründungsprogramm A+B Zentren (z.b. BUILD Gründerzentrum GmbH) GründerCenter der Sparkasse i2b Businessplan Initiative Gründungswegweiser in jedem Bundesland

64 Wirtschaftskammer Kärnten Gründer und Unternehmerservice W: W: M: T:

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