Literatur und Quellennachweis

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1 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 1 von 7 Literatur und Quellennachweis Qualitätsstandard Beschreibbare Regelmäßigkeiten bzw. Vorgaben hinsichtlich Ausstattung, Verfahren oder Verhalten. 2 Z. 12 Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz GQG), BGBl. I Nr. 179/2004 i.d.g.f. Bettlägerigkeit Unter Bettlägerigkeit versteht die Pflegewissenschaft einen längerfristigen Daseinszustand, bei dem sich Betroffene die überwiegende Zeit des Tages und der Nacht im Bett aufhalten. Man unterscheidet eine leichte, mittlere und schwere Form. Bei einer leichten Form der Bettlägerigkeit kann der Mensch einen Zeitraum von ungefähr 4-5 Stunden außerhalb des Bettes in einem Rollstuhl oder auf einem Sessel sitzend verbringen. Bei einer mittelschweren Bettlägerigkeit verlässt der Mensch nur für wenige Handlungen zur Ausscheidung, Körperpflege und zum Essen kurzzeitig das Bett. Schwere Bettlägerigkeit liegt dann vor, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr aufsteht und somit 24 Stunden pro Tag im Bett verbringt. Zur schweren Bettlägerigkeit zählen neben den Bewohner/innen, die nicht mehr aus dem Bett mobilisiert werden, auch jene Bewohner/innen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig bewegen zu können. Somit sind Bewohner/innen, die in einen Spezialsessel passiv mobilisiert werden, auch zu berücksichtigen. Unter Rücksichtnahme auf den Allgemeinzustand der Bewohner/innen ist die Mobilisation auf einen Spezialsessel durchaus ein professioneller Aspekt. Institut für Pflegewissenschaft, Universität Wien; Mayer et al. Prävalenzerhebung zur Bettlägerigkeit und Ortsfixierung Projekte/Endbericht_Pr%C3%A4valenzerhebung_2011.pdf Dekubitus Dekubitus ist eine lokal begrenzte Schädigung der Haut und /oder des darunterliegenden Gewebes, in der Regel über knöchernen Vorsprüngen, infolge von Druck oder von Druck in Kombination mit Scherkräften. Es gibt eine Reihe weiterer Faktoren, welche tatsächlich oder mutmaßlich mit Dekubitus assoziiert sind; deren Bedeutung ist aber noch zu klären.

2 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 2 von 7 Kategorie/ Stufe/ Grad I: Nicht wegdrückbare Rötung Nicht wegdrückbare, umschriebene Rötung bei intakter Haut, gewöhnlich über einem knöchernen Vorsprung. Bei dunkel pigmentierter Haut ist ein Abblassen möglicherweise nicht sichtbar, die Farbe kann sich aber von der umgebenden Haut unterscheiden. Der Bereich kann schmerzempfindlich, verhärtet, weich, wärmer oder kälter sein als das umgebende Gewebe. Diese Symptome können auf eine (Dekubitus-) Gefährdung hinweisen. Kategorie/ Stufe/ Grad II: Teilverlust der Haut Teilzerstörung der Haut (bis in die Dermis/Lederhaut), die als flaches, offenes Ulcus mit einem rot bis rosafarbenen Wundbett ohne Beläge in Erscheinung tritt. Kann sich auch als intakte oder offene/rupturierte, serumgefüllte Blase darstellen. Manifestiert sich als glänzendes oder trockenes, flaches Ulcus ohne nekrotisches Gewebe oder Bluterguss. Diese Kategorie sollte nicht benutzt werden um Skin Tears (Gewebezerreißungen), verbands- oder pflasterbedingte Hautschädigungen, feuchtigkeitsbedingte Läsionen, Mazerationen oder Abschürfungen zu beschreiben. *Blutergüsse weisen auf eine tiefe Gewebsschädigung hin. Kategorie/ Stufe/ Grad III: Verlust der Haut Zerstörung aller Hautschichten. Subkutanes Fett kann sichtbar sein, jedoch keine Knochen, Muskeln oder Sehnen. Es kann ein Belag vorliegen, der jedoch nicht die Tiefe der Gewebsschädigung verschleiert. Es können Tunnel oder Unterminierungen vorliegen. Die Tiefe des Dekubitus der Kategorie/Stufe/Grad III variiert je nach anatomischer Lokalisation. Der Nasenrücken, das Ohr, der Hinterkopf und das Gehörknöchelchen haben kein subkutanes Gewebe, daher können Kategorie III Wunden dort auch sehr oberflächlich sein. Im Gegensatz dazu können an besonders adipösen Körperstellen extrem tiefe Kategorie III Wunden auftreten. Knochen und Sehnen sind nicht sichtbar oder tastbar. Kategorie/ Stufe/ Grad IV: vollständiger Haut oder Gewebeverlust Totaler Gewebsverlust mit freiliegenden Knochen, Sehnen oder Muskeln. Belag und Schorf können vorliegen. Tunnel oder Unterminierungen liegen oft vor. Die Tiefe des Kategorie IV Dekubitus hängt von der anatomischen Lokalisation ab. Der Nasenrücken, das Ohr, der Hinterkopf und der Knochenvorsprung am Fußknöchel haben kein subkutanes Gewebe, daher können Wunden dort auch sehr oberflächlich sein. Kategorie IV Wunden können sich in Muskeln oder unterstützende Strukturen ausbreiten (Fascien, Sehnen oder Gelenkkapseln) und können dabei leicht Osteomyelitis oder Ostitis verursachen. Knochen und Sehnen sind sichtbar oder tastbar. European Pressure Ulcer Advisory Panel (EPUAP) and National Pressure Ulcer Advisory Panel (NPUAP) Österreichische Gesellschaft für Dekubitusprävention Sturz Definition Im Expertenstandard der DNQP wird die folgende Definition zugrunde gelegt: "Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt." Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP); Büscher et al. Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 1. Aktualisierung 2013 Hinweis: Beinahestürze, bei denen ein Sturz so weit abgefangen wird, dass es nicht zu einer Berührung des Körpers mit dem Boden kommt, zählen nicht als Stürze.

3 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 3 von 7 Freiheitsbe- und -einschränkende Maßnahmen Definition Freiheitsbeschränkung: Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden wird. Definition Freiheitseinschränkung: Eine Freiheitseinschränkung liegt vor, wenn die einsichts- und urteilsfähige Bewohnerin bzw. der einsichtsund urteilsfähige Bewohner einer Unterbindung der Ortsveränderung, durch welche Mittel auch immer, zugestimmt hat. 3 Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz HeimAufG) BGBl. I Nr. 11/2004 i.d.g.f. Ernährungs- und Flüssigkeitszustand Mangelernährung wird in Anlehnung an die Definition der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) verstanden als anhaltendes Defizit an Energie und/oder Nährstoffen, im Sinne einer negativen Bilanz zwischen Aufnahme und Bedarf, mit Konsequenzen und Einbußen für Ernährungszustand, physiologische Funktion und Gesundheitszustand. Wichtig hierbei ist das Charakteristikum anhaltend, das besagt, dass nicht jede Nahrungskarenz eine Mangelernährung darstellt und negative gesundheitliche Folgen hat, aber ein bedeutendes Risiko beinhalten kann. Weiterhin ist wichtig, dass es um eine Bilanz zwischen Aufnahme und Bedarf geht und eine Gewichtsangabe in der Definition nicht enthalten ist. Schließlich wird unter Nahrung sowohl feste als auch flüssige Nahrung verstanden, es sind also Essen auch hier sind in der Regel flüssige Bestandteile enthalten und Trinken gemeint. Die Folgen von Mangelernährung ziehen häufig sehr aufwändige und langwierige Behandlungen und pflegerische Versorgungsverläufe nach sich. Expertenstandard "Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege" hemen/ernaehrung_dateien/ernaehrungimalter_ pdf unbeabsichtigte Gewichtsschwankungen Hinweis: Hier ist - sofern keine dynamische Berechnung erfolgt - die Anzahl jener Bewohner/innen anzugeben, bei denen das erste und das letzte im zweiten Kalenderhalbjahr erhobene Gewicht um mehr als 10 % nach oben oder unten differiert. Dies gilt auch für Bewohner/innen mit einer Verweildauer von unter 6 Monaten. Eine Gewichtsveränderung ist unbeabsichtigt, wenn sie z.b. einer diesbezüglichen Pflegeplanung zuwiderläuft, auf ein unkontrolliertes Essverhalten zurückzuführen ist oder trotz unauffälliger Ernährung derartige Schwankungen auftreten.

4 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 4 von 7 (Die nachfolgende Definition beschreibt den unbeabsichtigten Gewichtsverlust, ist aber analog für die unbeabsichtigte Gewichtszunahme heranzuziehen.) Der Indikator beschreibt den Anteil der Bewohner/innen einer Einrichtung, bei denen es in einem Zeitraum von sechs Monaten zu einem erheblichen, nicht intendierten Gewichtsverlust gekommen ist. Gewichtsverluste, die vor dem Heimeinzug eingetreten sind oder die auf bestehende Erkrankungen oder medizinische Therapien zurückzuführen sind, bleiben dabei außer Betracht. Bei diesem Indikator besteht das korrespondierende Versorgungsziel darin, durch ein fachgerechtes Ernährungsmanagement ein stetiges Körpergewicht zu erhalten. Mit dem Indikator unbeabsichtigter Gewichtsverlust wird der Anteil der Bewohner/innen erfasst, bei denen es in einem Zeitraum von sechs Monaten in der Pflegeeinrichtung zu einem Gewichtsverlust von mehr als 10% ihres Körpergewichtes gekommen ist. Aus der Berechnung ausgeschlossen werden Bewohner/innen, bei denen medizinische Gründe, beispielsweise eine Krebserkrankung, Amputationen von Gliedmaßen oder eine medikamentöse Ausschwemmung den Gewichtsverlust erklären können. Dadurch verursachte Gewichtsverluste können von den Einrichtungen kaum verhindert werden. Wie sich bei der Auswertung der Daten zeigte, besteht für kognitiv beeinträchtigte Bewohner/innen ein höheres Risiko, einen unbeabsichtigten Gewichtsverlust zu erleiden. Bei der Berechnung des Indikators werden deshalb zwei Bewohnergruppen unterschieden: - Unbeabsichtigter Gewichtsverlust bei Bewohner/innen, die keine oder nur geringe kognitive Einbußen aufweisen, - Unbeabsichtigter Gewichtsverlust bei Bewohner/innen, die mindestens erhebliche kognitive Beeinträchtigungen aufweisen. Als Grundlage für die Zuordnung einer Bewohnerin/eines Bewohners in die entsprechende Gruppe wird das Ergebnis des Moduls Kognitive und kommunikative Fähigkeiten des NBA herangezogen. Anmerkung der SO: Im Sinne der Vergleichbarkeit werden in Blatt 5 alle in Betracht kommenden Personen mit Gewichtsschwankungen erfasst. Allfällige nach der Definition außer Betracht bleibende Gewichtsschwankungen wie z.b. aufgrund spezifischer Krankheitsbilder werden in Blatt 5a gesondert abgefragt. Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Deutschland Abschlussbericht über die Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe

5 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 5 von 7 Ausscheidung Harninkontinenz ist ein weit verbreitetes pflegerelevantes Problem. Für die betroffenen Menschen ist sie häufig mit sozialem Rückzug, sinkender Lebensqualität und steigendem Pflegebedarf verbunden. Durch frühzeitige Identifikation von gefährdeten und betroffenen Bewohner/innen und der gemeinsamen Vereinbarung von spezifischen Maßnahmen kann dieses Problem erheblich positiv beeinflusst werden. Darüber hinaus können durch Harninkontinenz hervorgerufene Beeinträchtigungen reduziert werden. Expertenstandard "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege" herausforderndes Verhalten "Herausforderndes Verhalten" im Sinne von psychischen und Verhaltenssymptomen ist bei Demenzerkrankten sehr häufig, 80-90% aller Erkrankten sind im Verlauf ihrer Erkrankung davon betroffen. Herausforderndes Verhalten kann in verschiedenen Stadien der demenziellen Erkrankung in unterschiedlicher Ausprägung und Kombination auftreten. Es belastet Erkrankte, Angehörige und Pflegende oft stärker als die kognitiven Einbußen und begünstigt eine frühe Entscheidung für eine Heimunterbringung. Eine sorgfältige Erfassung von psychischen und Verhaltenssymptomen durch Anamnese, Fremdanamnese und Verhaltenbeobachtung ist deshalb ebenso wichtig, wie die sich daraus ergebende Ableitung geeigneter nicht-medikamentöser und/oder medikamentöser Therapien. Insbesondere depressive Symptome sind gezielt zu erheben, da diese als Begleitsymptome bei beginnender Demenz auftreten können, aber auch als Risikofaktoren für die Entwicklung einer Demenz gelten und möglicherweise auch die Ursache von kognitiven Störungen darstellen ("Pseudodemenz bei Depression"). Zur kontrollierten Erfassung herausfordernden Verhaltens stehen verschiedene validierte Selbst- und Fremdeinschätzungsinstrumente zur Verfügung. Für den Umgang mit herausforderndem Verhalten gibt es "Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe". Universitätsklinikum Freiburg; Härter et al. menempfehlungen_zum_umgang_mit_herausforderndem_verhalten_bei_menschen_mit_demenz_in_der_ stationaeren_altenhilfe.pdf

6 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 6 von 7 deutlich eingeschränkte Alltagskompetenz Unter Alltagskompetenz versteht man, dass ein Erwachsener die alltäglichen Aufgaben innerhalb seiner Kultur selbständig und unabhängig in einer eigenverantwortlichen Weise erfüllen kann. Die "Eingeschränkte Alltagskompetenz" hat der deutsche Gesetzgeber mit Einfügen des 45a in das SBG XI versucht zu präzisieren, um den seit dem "Berechtigten Personenkreis" festzulegen: Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung nach 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, werden Bereiche aufgeführt wie z. B. Weglauftendenzen, Verkennen gefährlicher Situationen, Unfähigkeit zur Kooperation oder Strukturierung des Tagesablaufs oder aber auch anhaltende Zustände von Depression und Angst mit ihren Folgen. MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Bundesrepublik Deutschland Hinweis: Hier sind jene Bewohner/innen anzugeben, bei denen Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen, vorhanden sind. soziale Betreuung Soziale Betreuung ist die Förderung des eigenständigen und selbstbestimmten sozialen Umgangs sowie der individuellen Fähigkeiten mit dem Ziel der Befriedigung von Bedürfnissen. Anmerkung: Hier sollen nur jene Bewohner/innen erfasst werden, bei denen eine Einzelbetreuung oder Betreuung in Kleingruppen durchgeführt wird, die durch die üblichen Betreuungsangebote bzw. Aktivitäten nicht abgedeckt werden kann. 5 Z.11 Oö. Sozialberufegesetz Oö. SBG, LGBl. Nr. 63/2008 i.d.g.f. Risikoeinschätzung Risiko-Pflegediagnosen beschreiben mögliche Reaktionen, die unter Einwirkung bestimmter Faktoren mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten können, wenn prophylaktisch keine pflegerischen Maßnahmen getroffen werden. Harald STEFAN POP Praxis Orientierte Pflegediagnostik Stefan, Allmer, 2. Auflage 2013, ISBN df

7 Literatur und Quellennachweis _Definitionen Seite 7 von 7 Trinknahrung ist eine speziell zusammengestellte energiereiche Nahrung in flüssiger Form, die somit getrunken werden kann. Sie wird für die zusätzliche oder vollständige Ernährung eingesetzt, wenn die Bewohnerin/der Bewohner nur unzureichend Nahrung aufnehmen oder gar keine feste Nahrung zu sich nehmen kann. Durch die Zusammensetzung der Trinknahrung können gezielt bestimmte Komponenten zugeführt werden, z.b.: Eiweiß. Schmerzen Die Weltschmerzorganisation International Association for the Study of Pain (IASP) definiert Schmerz als ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potentieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird." Akuter Schmerz ist ein Warnsignal und ein Symptom. Er zeigt an, dass der Körper geschädigt oder verletzt wurde. Darum ist er in der Regel auf den Ort der Schädigung begrenzt. Bei einem gebrochenen Bein schmerzt ausschließlich das Bein. Die Intensität des Schmerzes hängt meist vom Ausmaß der Verletzung ab. Ein Bruch schmerzt stärker als eine leichte Prellung. Entscheidend ist: Akuter Schmerz, der Warner und Schützer, verschwindet wieder, sobald die Ursache geheilt ist. Chronischer Schmerz kann ebenfalls die Folge einer Gewebeschädigung sein, etwa bei chronischen Erkrankungen und Entzündungen (Rheuma, Krebs). Von chronischem Schmerz sprechen Fachleute dann, wenn der Schmerz seit mindestens drei bis sechs Monaten besteht und den betroffenen Patienten physisch (Mobilitätsverlust und Funktions-einschränkung), psychisch-kognitiv (Befindlichkeit, Stimmung und Denken) und sozial beeinträchtigt. DNQP SOP: Standard Operating Procedure (kurz SOP, auch Standard Operation Procedure genannt), auf Deutsch etwa Standardvorgehensweise oder standardisiertes Vorgehen, ist eine verbindliche textliche Beschreibung der Abläufe von Vorgängen einschließlich der Prüfung der Ergebnisse und deren Dokumentation insbesondere in Bereichen kritischer Vorgänge mit potentiellen Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Qualitätsmanagementsystem Ein Qualitätsmanagementsystem muss aus einem Regelkreis (z.b. Deming) sowie einer nachvollziehbaren Selbstbewertung bestehen, die in regelmäßigen Abständen adaptiert werden müssen. Literatur zu diesem Thema: ndestanforderungen_an_qualitaetsmanagementsysteme

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