Bundesförderung Breitband

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1 Wesentliche Aspekte des Auswahlverfahrens und Vorstellung der Informationsveranstaltung für Zuwendungsempfänger am im BMVI Michael Krüger atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management 1

2 Auswahlverfahren Ablauf Förderverfahren Markterkundung / Anbieterabfrage Interessenbekundung (optional) Auswahlverfahren Betreiberauswahl Jährliche Aktualisierung der Projektdaten (Monitoring) Dokumentation geförderter Infrastruktur Abschließende Meldung an BNetzA und Projektträger 2

3 Auswahlverfahren Ausgangsfrage: Gewähren wir nicht lediglich eine Zuwendung? Ja, aber: Der private Infrastrukturausbau hat Vorrang vor dem geförderten! Daher gilt im Grundsatz ein Verbot staatlicher Beihilfen. Um von diesem Verbot eine Ausnahme machen zu können, ist die Einhaltung verschiedener Rechtsgrundlagen notwendig. 3

4 Auswahlverfahren Wann ist eine Ausnahme möglich? Wenn die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar und durch Europäische Kommission genehmigt worden ist! Möglich ist daher: generelle Förderung in sog. weißen NGA-Flecken (Bandbreiten < 30 Mbit/s), Art. 107 Abs. 3 lit. c AEUV i. V. m. EU-Breitbandleitlinien mit Beachtung der nationalen Regelungen: von EU-Kommission genehmigte NGA-Rahmenregelung vom , Förderrichtlinie vom i. d. F. v (Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ), 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) nebst Verwaltungsvorschriften (VV). 4

5 Auswahlverfahren Wann ist eine Ausnahme möglich? Wie ermittle ich weiße NGA-Flecken? Mittels eines Markterkundungsverfahrens. Zielstellung: Ausbauplanungen der Anbieter erfassen (Zeithorizont drei Jahre), um Überblick über technische/wirtschaftliche Möglichkeiten der Breitbandversorgung zu erhalten und einen Ausbau aus dem Wettbewerb des Marktes festzustellen oder auszuschließen. 5

6 Auswahlverfahren Wie geht es weiter? spätestens 12 Monate nach Beendigung des Markterkundungsverfahrens (optional nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens) Auswahlverfahren einleiten Gestaltung des Auswahlverfahrens maßgeblich von der Art des Fördermodells abhängig beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Auswahl des Netzbetreibers (Telekommunikationsunternehmen) beim Betreibermodell: Auswahlverfahren zum Netzaufbau (ggfs. einschließlich der Bauplanung oder separate Ausschreibung der Planungsleistung) und zum Netzbetrieb getrennt voneinander 6

7 Auswahlverfahren Wie haben Auswahlverfahren stattzufinden? Unter Beachtung allgemeiner Grundsätze des EU-Rechts! Auswahlverfahren müssen stets mit dem Geist und den Grundsätzen der EU- Vergaberichtlinien in Einklang stehen (vgl. Rn. 78 lit. c der EU-Beihilfeleitlinien). Im Breitbandsektor sollte das Auswahlverfahren daher in aller Regel transparent, v.a. Publizitätspflichten - Veröffentlichung der Ausschreibung sowie des Ergebnisses (auf dem zentralen Onlineportal gleichberechtigend und diskriminierungsfrei faires Auswahlverfahren nach objektiven Maßstäben sowie verhältnismäßig, ablaufen. keine überzogenen Anforderungen des Auftraggebers an Unternehmen 7

8 Auswahlverfahren Allgemeine Grundsätze - Haushaltsrecht Auftraggeber hat zudem die Bestimmungen des Haushaltsrechts zu beachten (vgl. 5 Abs. 4 NGA-RR) durch transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbliches Verfahren grds. gewährleistet! Bewilligungsbehörde prüft Einhaltung dieser Vorgaben vor dem beihilferechtlichen Kontext (beihilferechtlicher Rahmen) Nicht: Auswahlverfahren an sich bzw. Wahl des Verfahrens (Einzelfallentscheidung der Gebietskörperschaft mit Ermessensspielraum) 8

9 Auswahlverfahren Aber: Auswahlverfahren dokumentieren! vollständig und nachvollziehbar alle entscheidungserheblichen Tatsachen (z. B. Wahl des Verfahrens, Auswahl/Ausschluss von Bietern/Teilnehmern) schriftlich niederlegen Dokumentation bzw. Vermerk sollte grds. folgende Mindestangaben enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers, Gegenstand und Wert des Auftrags bzw. Art und Umfang der Leistung, Namen der berücksichtigten/nicht berücksichtigten Bieter bzw. Teilnehmer und Gründe für ihre Auswahl bzw. ihren Ausschluss (sog. Abwägungsvermerk). 9

10 Was hilft mir bei diesem Procedere? Die! Empfängerkreis und Ausrichtung: Richtet sich an Zuwendungsempfänger (Gebietskörperschaften), beschreibt den Ablauf des Auswahlverfahrens, gibt Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vorgaben des Bundesförderprogramms, erläutert Begrifflichkeiten und zeigt beispielhaft Auswahlvermerke und -kriterien auf. 10

11 für Zuwendungsempfänger bei der Durchführung des Auswahlverfahrens im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes Stand: August 2017 Ziel und Zweck: Unterstützungsleistung des Zuwendungsgebers an den Zuwendungsempfänger Vereinfachung des Förderverfahrens für die Gebietskörperschaften Gewährleistung des Auswahlverfahrens im erforderlichen Rahmen Erhalt von Wettbewerb und Anbietervielfalt Beschleunigung des Auswahlverfahrens höchstmögliche Transparenz gewährleisten 11

12 für Zuwendungsempfänger bei der Durchführung des Auswahlverfahrens im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes Stand: August 2017 Aber Achtung: ersetzt keine Beratung im Einzelfall nebst Anlagen stets an individuelle Gegebenheiten anpassen und/oder vervollständigen Hinweis: für Bauleistungen innerhalb des Betreibermodells ist im Übrigen das Vergaberecht zu beachten! Daher: Ggfs. Beratungsleistungen nach Ziff. 3.3 der Förderrichtlinie für juristische Begleitung beim Auswahlverfahren beantragen! 12

13 Was muss ich in jedem Fall tun? Mindestvoraussetzungen bei der Durchführung des Auswahlverfahrens beachten: nachvollziehbare Dokumentation des Auswahlverfahrens zu erbringende Leistung sollte in einem Leistungsverzeichnis/einer Leistungsbeschreibung festgehalten werden (= Grundlage eines Auswahlverfahrens; Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers!) Veröffentlichung der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Unterlagen ( ggfs. weitere Plattformen/Medien) Festlegung und Veröffentlichung der Eignungs- und Zuschlagskriterien mit Auswahlverfahren zugrundeliegenden Unterlagen 13

14 Wie gestalte ich das konkret? Lose bilden, Eignungskriterien definieren, Zuschlagskriterien festlegen und Mindestanforderungen beachten! 14

15 Bildung von Losen Leistungen können in der Menge aufgeteilt als Teillose und/oder getrennt nach Art oder Fachgebiet als Fachlose vergeben werden der Auftraggeber kann bei der Losvergabe festlegen, ob Angebote nur für ein Los, mehrere oder alle Lose eingereicht werden dürfen mehrere Lose dürfen zusammen vergeben werden, 97 Abs. 4 Satz 3 GWB, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (wenn z. B. Einzellose zu starker Verzögerung des Vorhabens, unverhältnismäßigen Kostennachteilen, erhöhtem Koordinierungsaufwand oder unwirtschaftlicher Zersplitterung des Auftrages führen) Achtung: Einschränkungen bei der Losvergabe sind zwingend nachvollziehbar zu begründen und nicht der Regelfall! Kleine und mittlere Unternehmen müssen in Lage versetzt werden, sich eigenständig zu bewerben. 15

16 Eignung/Eignungskriterien: Sie sagen: Der Bieter kann das. Feststellung der Eignung eines Unternehmens aufgrund Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (unbestimmte Rechtsbegriffe - konkretisieren!) Fachkunde: wenn Unternehmen über Sachkenntnisse und technische Fertigkeiten verfügt, die für die Durchführung geforderter Leistung erforderlich sind Leistungsfähigkeit: erforderliche personelle, kaufmännische, technische und finanzielle Mittel des Unternehmens, um den Auftrag ausführen zu können Zuverlässigkeit: wenn Unternehmen Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Auswahlverfahrens sind, vertragsgerecht und in sorgfältiger Art und Weise auszuführen 16

17 Eignung/Eignungskriterien Eignungsnachweis ggfs. durch Eigenerklärungen über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. keine Verurteilung wg. bestimmter Straftaten, keine Verfehlungen, kein beantragtes/eröffnetes Insolvenzverfahren, Pflicht Zahlung Steuern/ Abgaben etc. erfüllt) Auswahl einzelner Eignungskriterien obliegt Antragsteller/Zuwendungsempfänger, diese müssen jedoch für die zu erbringende Leistung angemessen sein und sind bieter- und technologieneutral zu gestalten Nochmals: geforderte Nachweise sind aus Transparenzgründen detailliert aufzuführen und als Bestandteil der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Unterlagen zu veröffentlichen 17

18 Zuschlagskriterien: Sie sagen: Der Bieter macht das am wirtschaftlichsten. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes derjenige Bieter ist auszuwählen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat bzw. bei ansonsten vergleichbaren Konditionen grds. den höchsten Betrag für die Nutzung der passiven Infrastrukturen der öffentlichen Hand zu zahlen bereit ist (vgl. Rn. 78 d) der EU- Beihilfeleitlinien; 7 Abs. 1 NGA-Rahmenregelung) Festlegung auf Grundlage der Zuschlagskriterien diese sind bieter- und technologieneutral zu gestalten und zu gewichten Kriterien und deren Gewichtung sind bereits als Bestandteil der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Unterlagen zu veröffentlichen 18

19 Zuschlagskriterien - Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes Mögliche Faktoren: Angebotspreis/Pachteinnahme (immer) Erreichte Bandbreite pro Anschluss (in Mbit/s bzw. Gbit/s) Einsatz nachhaltiger Übertragungstechnologie (Relation Technologie/Zahl der Anschlüsse) Einsatz innovativer Verlegetechnologien Zeitplanung und Personaleinsatz (insb. Effektivität) Hinweis: häufiger Fehler ist die unzulässige Vermengung von Eignungskriterien mit Zuschlagskriterien möglichst klare Trennung gewährleisten 19

20 Was ist sonst noch von Belang? Die Mindestanforderungen! = Vorgaben des Auftraggebers, die vom Unternehmen mit Abgabe des Angebotes vorgelegt bzw. zugesichert werden müssen und bei Vertragserfüllung uneingeschränkt zu vollführen sind Nichterfüllung der Mindestanforderungen rechtfertigt Ausschluss des jeweiligen Unternehmens zwingend umzusetzende Vorgaben aus vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes, (S. 34 f. der ), z. B.: Breitbandversorgung von 85 % des Projektgebietes mit mind. 50 Mbit/s und 100 % des Projektgebietes mit mind. 30 Mbit/s Einhaltung der Vorgaben des Materialkonzepts Einräumung uneingeschränkten Zugangs- und Prüfrechts für den Zuwendungsgeber Gewährleistung von Open Access und sachgerechter Dokumentation Sichert Erfüllung der Pflichten des Zuwendungsempfängers gegenüber der Bewilligungsbehörde! 20

21 Ergebnis: Grundsätze des Zuwendungs- und Förderrechts gewährleistet! 21

22 Sind noch Fragen offen? Dann sprechen Sie uns an: atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management Invalidenstraße Berlin Tel. +49 (0) Fax +49 (0)

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