Abstract. zur Diplomarbeit. Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel
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- Mathias Kurzmann
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1 Abstract zur Diplomarbeit Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel am FH-Diplomstudiengang Militärische Führung der Theresianischen Militärakademie Betreuer: MjrdhmfD Mag. Dr. Johan Frank eingereicht von Fähnrich Wilfinger Markus Wiener Neustadt, im Juni 2005
2 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 1 Allgemeines Dieses Abstract der Diplomarbeit mit dem Titel Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel, verfasst von Fähnrich Wilfinger Markus, Jahrgang O Donell, soll einen Beitrag zum wissenschaftlichen Entwicklungsprozess im Fachhochschulstudiengang Militärische Führung an der Theresianischen Militärakademie darstellen. Es soll einen Überblick über die Arbeitsweise und die Auseinandersetzung mit der Thematik geben. Arbeitstitel Vom Diplomanden wurde für die Diplomarbeit der Arbeitstitel Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel, vorgegeben durch die Leitung des Fachhochschulstudienganges, im Dezember 2003 gewählt. Als Betreuer stellte sich freundlicherweise emer. a. o. Univ. Prof. Univ. Doz. Dr. Wolfgang Pesendorfer (i. R.) zur Verfügung, der die Betreuung der Arbeit aber Anfang des Jahres 2005 aus persönlichen Gründen an MjrdhmfD Mag. Dr. Johan Frank übergab. Der neue Betreuer erklärte sich bereit, die weitere Betreuung der Arbeit und die Durchführung der Diplomprüfung zu übernehmen. In Absprache mit dem neuen Betreuer wurde der Arbeitstitel beibehalten und auch als Titel für die Diplomarbeit übernommen. Problembereiche Für die Erstellung dieser Arbeit war eine intensive Beschäftigung mit der Philosophie Georg Willhelm Friedrich Hegels unbedingt notwendige Voraussetzung. Das dafür benötigte Grund-Wissen und Grund-Verständnis für Philosophie bzw. philosophisches Denken wurde in der Lehrveranstaltung Politisches Denken im zweiten Semester des Fachhochschulstudienganges Militärische Führung (Herbst Winter 2002) vermittelt. Dieses Grundwissen stellte sich aber auf Grund zur Wissensvermittlung unzureichender Stundenanzahl als zu gering heraus. Darum wurden festgelegte Diplomandenseminare und darüber hinaus zusätzliche Seminare genützt, um Wissen über philosophisches Denken und Verständnis für die Hegelsche Lehre zu erlangen. Als Problembereich stellte sich dabei die unterschiedliche Verwendung der deutschen Sprache in Hegels Werken im Gegensatz zu unserem heutigen Sprachverständnis dar. Viele in der Hegelschen Rechtsphilosophie verwendeten Wörter weisen oft eine völlig andere Bedeutung als die in unserem alltäglichen
3 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 2 Sprachgebrauch übliche auf und werden auch oft in einem ganz anderen Kontext verwendet. Der wichtigste anfängliche Arbeitsschritte war somit das Textverständnis, teilweise sogar die Übersetzung der Texte Hegels in unseren heutigen Sprachgebrauch. Theorietyp Als Theorietyp für die Diplomarbeit wurde der dialektisch-kritische Typ gewählt. In der politischen Theoriebildung kann, von diesem Theorietyp ausgehend, Politik als das Handeln von Staaten mit dem Zweck, das staatliche Allgemeinwohl, das so genannte bonum commune, aufrecht zu erhalten, verstanden werden. Eine Verfassung kann als aus der Besonderheit eines Volkes, seiner Geschichte, Kultur und Religion entstanden, gedacht werden. Methode und Forschungsansatz Als Methode für die Erstellung der Arbeit wurde die geisteswissenschaftliche Methode angewendet. Im Gegensatz zur empirisch-analytischen Methode, die reine Messverfahren anwendet, wurden Texte von Georg Willhelm Friedrich Hegel interpretiert und auf ihre aktuellen Erkenntnisse und Aussagen hin untersucht. Als Forschungsansatz wurde der philosophische Ansatz der Begriffsbestimmung, durch die man zum wahren Begriff einer Sache gelangen kann, gewählt. Der Begriff des Staates und daraus abgeleitet der Begriff der internationalen Politik werden bestimmt, um in weiterer Folge Frieden bestimmen und mögliche Wege zur Erlangung von Frieden bzw. Lösungsansätze für den Erhalt des Friedens folgern zu können. Erhebungstechnik Als Erhebungstechnik für das Verfassen der Diplomarbeit wurde die Text- und Dokumentenauswahl gewählt. Dabei wurden bereits existierende schriftliche Werke ausgewählt und interpretiert. Dabei wurden vor allem auf Primärquellen, auf durch Hegel selbstständig verfasste Werke zurückgegriffen. Diese mit eigenhändigen Notizen und mündlichen Zusätzen versehenen Texte erlauben eine direkte Inhaltsanalyse, die nicht durch die Interpretationen anderer Autoren verfälscht werden. Besonders in Bezug auf die Hegelsche Philosophie des Rechts findet man unzählige Werke von Autoren aus den verschiedensten Nationen, was bei der Methode der Inhaltsanalyse
4 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 3 schnell zu Fehlinterpretationen führen kann. Darum ist es für das Verständnis der Hegelschen Philosophie auch unbedingt notwendig auf die urschriftlichen Fassungen der Jahre zurückzugreifen. Modernere Texte und Interpretationen der Philosophie des Rechts können als Beispiele für versuchte Interpretationen herangezogen werden, dürfen aber nicht als Primärquelle dienen. Handlungsleitendes Interesse Das handlungsleitende Interesse des Verfassers war die Auseinandersetzung mit für den Beruf eines Offiziers besonders wichtigen geistigen, philosophischen Grundlagen. Philosophie als Begriffsbestimmung im Gegensatz zum bloßen Meinen versucht den Begriff einer Sache begreifbar zu machen. Wenn der Begriff einer Sache verstanden worden ist, wenn man ihn begriffen hat, kann man von wahrem Wissen, von Wahrheit sprechen. Da ein Offizier dem Staat und seinen Bürgern dient, muss er den Begriff des Menschen und des Staates verstehen. Er muss vor allem den Dienst des Soldaten als einen Dienst an den Menschen in einem Staat und dem Staat selbst begreifen. Denn der Mensch stellt das Kriterium für Institutionen und den Staat dar, dieser aber wiederum ist das Kriterium aller Politik, die als das Handeln von Staaten, die zueinander in einem bestimmten Verhältnis stehen und dieses aus ihrem nationalen Interesse heraus bestimmen, definiert wird. Staaten sind folglich auch Garanten für internationale Ordnung sowie Garanten der Sicherheit. Ihr gesamtes Handeln muss in ihrem eigenen Interesse darauf ausgerichtet sein, Frieden zu erhalten, wozu auch Verbindungen zwischen den Staaten einen möglichen Weg darstellen. Handlungsleitende Fragen Diese Diplomarbeit soll philosophisches Verstehen von Frieden und dessen Sicherung sowie von Verbindungen zwischen den Staaten ermöglichen. Georg Willhelm Friedrich Hegels Philosophie des Rechts wird speziell in Bezug auf Aussagen über den Staat und Politik analysiert und diese mit den Begriffen Völkerbund und Friedenssicherung in Verbindung gesetzt. Dabei sind folgende handlungsleitende Fragen von besonderer Wichtigkeit: Was macht einen Staat gemäß der Hegelschen Lehre überhaupt zum Staat? Aus welcher Intention handelt ein Staat, macht ein Staat Politik? Was sind die Kriterien für Politik zwischen den Staaten?
5 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 4 In welchem Zusammenhang stehen Staat, Politik, Krieg und Friede? Kann Friede dauerhaft erhalten werden? Ist ein Ewiger Friede, wie er von Immanuel Kant gefordert wurde möglich? Wie kann Frieden zwischen den Staaten gesichert werden? Wie kann ein Bund zwischen Staaten entstehen? Was sind Voraussetzungen für eine Verbindung von Staaten? Ist ein alle Staaten und Völker verbindender Völkerbund überhaupt möglich? Kann ein Völkerbund das Ziel eines dauerhaften Friedens erreichen? Gliederung der Diplomarbeit Diese handlungsleitenden Fragen ergeben folgende Gliederung der Arbeit: 1. Die Entwicklung des Begriffes der Freiheit und des Begriffes des Rechts als Kriterien für den Menschen und den Staat werden beschrieben. 2. Auf die einzelnen Entwicklungsstufen Freier Wille, Abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit wird genauer eingegangen. 3. Der Staat als letzte Stufe der Entwicklung der Freiheit wird erläutert. Dabei werden besonders Kriterien für das Handeln eines Staates nach außen hervorgehoben. 4. Krieg wird als Folge von Handlungen der Staaten, als Folge von Politik erklärt und in seinem Zusammenhang mit Frieden dargelegt. 5. Friede wird als höchster Zweck, den es durch Politik anzustreben gilt, und als eigentlicher Zweck eines jeden Kampfes und Krieges definiert. 6. Friede wird mit Verbindungen von Staaten, mit Staatenbünden in Zusammenhang gebracht und als eigentliches Ziel jeder Verbindung zwischen Staaten erklärt. 7. An Hand der Organisationen des Völkerbundes und der Vereinten Nationen wird die versuchte Umsetzung der philosophischen Gedanken von Völkerbund und Friedenssicherung in der Politik des 20. Jahrhunderts aufgezeigt. Zusammenfassung der Inhalte Die Einleitung der Diplomarbeit erklärt die unbedingte Notwendigkeit philosophischen Denkens für den Beruf des Offiziers. Philosophisches Denken ist für den Offizier, der einem souveränen Staat dient notwendig, da er sich als Verteidiger seines Staates unmittelbar im Spannungsfeld internationaler Politik befindet. Der Offizier muss um seinen Dienst voll erfüllen zu können den wahren Begriff des
6 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 5 Menschen, der Freiheit und des Staates begreifen. Nur so kann er in der Verteidigung des Staates bis zum Äußersten, bis zum Einsatz seines Lebens gehen. Das zweite Kapitel gibt Auszüge aus der Biographie des Philosophen Georg Willhelm Friedrich Hegel um zu verdeutlichen, mit welchem umfassenden Wissen, das sich Hegel selbst angeeignet hat, aber auch aus welchem historischen Hintergrund Hegels Werk über die Philosophie des Rechts entstanden ist. Der nächste Abschnitt befasst sich mit der Entwicklung des Begriffes des Staates. Begonnen wird mit der Beschreibung des freien Willens, der Freiheit als Grundbestimmung hat und sich durch den Menschen, seine Handlungen die er setzt, Wirklichkeit gibt. Danach wird von der Freiheit übergeleitet auf die Entwicklung des Begriffes des Rechts. Im nächsten Unterkapitel wird die erste Stufe in der Entwicklung des Rechts-Begriffes das abstrakte Recht erläutert. Rechtspersönlichkeit wird in einen Unterschied zur Person gesetzt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Recht Äußerlichkeit geben kann. Im dritten Unterkapitel wird die Moralität als nächste Stufe in der Entwicklung des Rechtsbegriffes beschrieben. Die Entwicklung der Rechtspersönlichkeit zum Subjekt wird ebenso beschrieben wie die Notwendigkeit der Äußerung des Willens in Handlungen. Moralität wird als Tätigkeit des Sich-Entscheidens zwischen Gut und Böse definiert. Das vierte Unterkapitel beschreibt die Sittlichkeit als letzte Stufe der Entwicklung von Recht und wie sich Sittlichkeit Substanz geben kann. Sie verwirklicht sich in der Familie, der bürgerlichen Gesellschaft und im Staat, der in einem eigenen Abschnitt als verwirklichte und immer zu verwirklichende Freiheit definiert wird. Danach wird der Staat und das, was nach der Hegelschen Philosophie einen Staat überhaupt ausmacht, erklärt. Es wird unterschieden zwischen innerem und äußerem Staatsrecht, wobei beim inneren Staatsrecht die politische Gesinnung, der Patriotismus, das Verhältnis von Staat und Religion, die innere Verfassung, die verschiedenen Gewalten im Staat und die Interessensvertretungen genauer beschrieben werden. Das innere Staatsrecht wird als Grundlage für Souveränität nach innen, das äußere als Grundlage für Souveränität nach außen beschrieben. Einzelstaatliche Souveränität nach außen wird als das bestimmende Moment für Recht, das zwischen den Staaten herrscht, erklärt und eine Überleitung zum Begriff des Krieges geschaffen.
7 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 6 Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff des Krieges als Konflikt zwischen zwei aufeinander prallenden Rechts- und Souveränitätsbegriffen. Es beschreibt die Gewalt und den Kampf als Momente des Krieges und das Verhältnis von Staat und Krieg. Es wird gefolgert, dass Krieg nur von Staaten und ausschließlich zum Zwecke des Friedens geführt werden darf. Mit dem Frieden und seiner Sicherung beschäftigt sich auch der nächste Abschnitt in dem beschrieben wird, wie Krieg von vornherein verhindert werden könnte, und was Voraussetzung für den Erhalt von Frieden sind. Einzelstaatliche Souveränität und Recht, das zwischen den Staaten herrscht, Völkerrecht werden als Bedingungen für Friedenssicherung hervorgehoben, was zum zehnten Kapitel überleitet. Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit der Möglichkeit von Staaten zum Zwecke des Friedens in Verbindungen, in Bünde mit anderen Staaten zu treten. Es wird aufgezeigt welche Ziele ein solcher Zusammenschluss von Staaten nie verfolgen darf und welche Problematik sich aus der Aufgabe einzelstaatlicher Souveränität ergeben würde. Es wird gefolgert und im Text dargelegt, dass ein alle Staaten verbindender Völkerbund auf Dauer nicht entstehen kann und dass er das von ihm angestrebte Ideal eines ewigen Friedens nie wird erreichen können. Als Abschluss dieses Kapitels wird an Hand eines konkreten Beispieles noch einmal auf Schwierigkeiten und Problembereiche einer überstaatlichen Organisation Bezug genommen. Das vorletzte Kapitel beschreibt an Hand zweier Beispiele wie die philosophische Idee eines Völkerbundes mit dem Ziel eines ewigen Friedens real in der Politik des 20. Jahrhunderts umgesetzt worden ist und noch umgesetzt wird. Die aus der Idee der dauerhaften Friedenssicherung entstandenen Organisationen werden erklärt und Probleme bei der Durch- bzw. Umsetzung ihres Zieles aufgezeigt.
8 Abstract Völkerbund und Friedenssicherung bei Hegel Seite 7 Erkenntnisse und Resümee Der Verfasser dieser Diplomarbeit kommt zu der Erkenntnis, dass unter Zugrundelegung der Hegelschen Philosophie ewiger Friede nicht gedacht werden kann, dass dieser nicht dauerhaft gesichert werden kann und dass ein alle Staaten und Völker vereinender Völkerbund, wie es in einer Idealvorstellung angedacht wurde, nicht dauerhaft bestehen kann. Nach der Philosophie des Rechts bleibt das einzelstaatliche Interesse des Allgemeinwohls eines bestimmten Staates die einzige und ausschließliche Motivation für jegliches staatliche Handeln, für jede Politik. Da Staaten immer eine bestimmte Verwirklichung von Freiheit bleiben und sich in ihrer Rechtsauffassung stets untereinander unterscheiden, wird es auch immer wieder zu Konflikten zwischen den einzelnen Rechtsansprüchen kommen. Diesen Konflikte bleibt immer die Gefahr des Krieges immanent. Staaten können stets in die Versuchung kommen, eine Lösung durch Anwendung von Gewalt, durch das Führen von Krieg erzwingen zu wollen. Da Staaten, welche die Akteure der Politik darstellen, nie die absolute Freiheit erlangen können, werden Frieden und ein Bund von Staaten mit dem Ziel der dauerhaften Friedenssicherung auch nie absolute und ewige Gültigkeit erlangen. Darum wird jeder Staat auch in Zukunft eine ausreichend starke, bewaffnete Macht brauchen, die in der Lage ist, die Freiheit des jeweiligen Staates und seine Souveränität nötigenfalls auch mit Waffengewalt zu verteidigen.
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