Fortschreibung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilabschnitt Energie Informationsaustausch. Gregor Lange
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- Christian Langenberg
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1 Fortschreibung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilabschnitt Energie Informationsaustausch Gregor Lange
2 Inhalt Vortrag: Sachstand u. Zeitplanung Fortschreibung RP Münsterland und Neuer sachlicher Teilabschnitt Energie Übersicht Inhalt Grundlagen und Vorgaben Leitbilder und Inhalte : Windenergie, Biogas, Photovoltaik, Erdgas
3 Stand Fortschreibung Regionalplan Münsterland Derzeitiger Bearbeitungsstand: Auswertung aller Anregungen und Bedenken Formulierung der Meinungsausgleichsvorschläge Erarbeitung eines neuen Entwurfes Weiteres Verfahren / Zeitplan: Erörterungstermine geplant für November / Dezember 2012 Aufstellungsbeschluss durch Regionalrat Mitte 2013
4 Stand sachlicher Teilabschnitt Energie Derzeitiger Bearbeitungsstand: Zusammenstellen der kommunalen Planungskonzeptionen zur Windenergie Informationsgespräche mit Kreisen und Kommunen Mitarbeit in AG Windpotentialstudie NRW, LANUV Mitarbeit bei der Entwurfserstellung des LEP NRW
5 Zeitplan sachlicher Teilabschnitt Energie Erarbeitungsbeschluss geplant Dez Beteiligungsverfahren geplant erste Hälfte 2013 Erörterung geplant vor / nach Sommerpause 2013 Aufstellungsbeschluss geplant Ende 2013
6 Inhalt des sachlichen Teilabschnitt Energie Landesplanerische Steuerung folgender regenerativer Energiegewinnungsarten in Kapitel VI.1: Nutzung der Windenergie durch textl. und zeichner. Ziele Darstellung von Windenergievorrangbereichen Textliche Ziele als Rahmen für die Bauleitplanung bei der Errichtung von: Biogasanlagen Freiflächen Photovoltaikanlagen (Photovoltaikparks) Verbundlösung: Energieparks für regenerative Energien Ggfls. textl. u. zeichn. Ziele und Grundsätze zu Erdgas unkonventionellen Lagerstätten Kraftwerksstandort u. Leitungsbänder
7 Neuer Sachlicher Teilabschnitt Energie Derzeitiger Rechtsstatus: Zurzeit haben gültige Ziele des Regionalplans, Teilabschnitt Münsterland zum Thema Windenergienutzung weiterhin Bestand! 119 Windenergieeignungsbereiche mit Konzentrationswirkung Ablösung erfolgt erst nach Genehmigung des neuen sachlichen Teilabschnitts Energie Zur Zeit keine speziellen Ziele zur Ansiedlung von Biogasanalgen, Freiflächenphotovoltaikanlagen und Erdgasgewinnung Einzelfalllösung ggfls. über Zielabweichungsverfahren bzw. Vorabgenehmigungen
8 Themenbereich Windenergienutzung (1) Vorgaben auf Landesebene: Windenergieerlass NRW 2011 liegt vor Landesweite WEA - Potentialstudie NRW (LANUV-Studie) Ergebnisse nach Sommerpause Änderung DVO zum Landesplanungsgesetz (Planzeichenverordnung) erfolgt Fortschreibung Landesentwicklungsplan NRW Erarbeitungsverfahren nach Sommerpause
9 Themenbereich Windenergienutzung (2) Neues Planzeichen in der geänderten DVO zum Landesplanungsgesetz (Verf. abgeschlossen, Erlass v ): Windenergiebereiche als Vorranggebiete ohne die Wirkung von Eignungsgebieten Wirkung: Innerhalb: Schutz vor anderen entgegenstehenden raumbedeutsamen Planungen - Außerhalb: keine Ausschlusswirkung Als Ziele der Raumordnung von Kommunen zu beachten Aktive Steuerung der Kommunen über Konzentrationszonen im FNP ( 35 Abs.3 S.3 BauGB) Kommunen können zusätzliche Konzentrationszonen darstellen (Verfahrensweise unklar!)
10 Themenbereich Windenergienutzung (3) Fortschreibung Landesentwicklungsplan NRW Neue Ziele hinsichtlich des Verhältnisses der Windenergienutzung zu: Bereich für den Schutz der Natur (TABU?) Waldbereiche (Tabu?) Kriterien für Windenergievorrangbereiche?? Umgang mit dem Thema Repowering? Ziele zu Mengenvorgaben zu Regenerativen Energien für die Regierungsbezirke (LANUV-Potentialstudie): Ob dies erfolgt und in welcher Form ist zurzeit offen!
11 Leitbilder Windenergienutzung (1) Auch zukünftig sollen im Regionalplan textliche und zeichnerische Ziele und Grundsätze die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Mit den Windenergievorrangbereichen sollen die dargestellten Bereiche für die Windenergienutzung vorrangig vor anderen entgegenstehenden raumbedeutsamen Planungen geschützt werden. Der Darstellung der Windvorrangbereiche liegt ein gesamträumliches Plankonzept zugrunde, welches die kommunalen Planungskonzepte zur Fortschreibung der Flächennutzungspläne in Sachen Windenergienutzung berücksichtigt.
12 Leitbilder Windenergienutzung (2) Mit den neuen Windvorrangbereichen sollen der Windenergienutzung zusätzlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Mit den Windenergievorrangbereichen erhalten die Kommunen ein regionales Rahmenkonzept, welches sie weiter konkretisieren können. Mit dem sachlichen TA "Energie" sollen aber Räume, die aufgrund ihrer Funktion nicht für die Windenergienutzung geeigneten sind ihre Funktionen erhalten können.
13 Leitbilder Windenergienutzung (3) Die Windvorrangbereiche sollen interkommunale, grenzüberschreitende Windenergieprojekte unterstützten. Grundsätzlich sind BSN und große zusammenhängende Waldbereiche auch weiterhin im Münsterland für die Windenergienutzung tabu. (LEP!?) Über textliche Ziele sollen Räume besonders geschützt werden, die nicht für die Windenergienutzung geeignet sind und herausragende Funktionen zur Wahrung des Charakters des Münsterland besitzen?!
14 Kommunale Planungskonzeptionen beim Ausbau der Windenergienutzung Planungskonzepte der Kommunen zur Steuerung der WEA über Konzentrationszonen ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB): Bestandteile der gesamträumlichen Studien: o o o Tabuflächenabgleich* Städtebauliche Bewertung* Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 2 (soweit erforderlich)+ Für Entwurf RP * notwendig; + sinnvoll
15 Bisherige Erkenntnisse aus den Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen (1) Bisher ist keine artenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen, Ergebnisse werden frühestens Ende 2012 / Mitte 2013 erwartet Bisher ist kein kommunales Planverfahren abgeschlossen Stärker den Verfahrensschritt städtebaulichen Beurteilung beachten Engere Abstimmung der interkommunal geplanten Konzentrationszonen erforderlich
16 Bisherige Erkenntnisse aus den Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen (2) Einheitlicherer Umgang mit dem Kriterium Landschaftsschutzgebiet bei den Kreisen (ULB) erforderlich Untere Landschaftsbehörden der Kreise können nur Empfehlungen beim Artenschutz aussprechen; Ihre Beurteilung ersetzt keine artenschutzrechtliche Prüfung Erheblicher politischer Druck beim Thema Bürgerwindpark
17 Biogas: Von der landesplanerischen Steuerung erfasst werden ausschließlich die Biogasanlagen, die die Privilegierungstatbestände des 35 Abs. 1Nr. 6 BauGB nicht erfüllen. (Der zulässige Wert ist durch die BauGB Novelle 2011 auf eine maximale Feuerungswärmeleistung von 2,0 MW erhöht worden) Für nicht privilegierten Anlagen bestehen derzeit keine speziellen regionalplanerischen Ziele.
18 Biogas Biogasanlagen sind innerhalb der im Regionalplan dargestellten Gewerbeund Industrieansiedlungsbereichen zulässig. Sondergebiete / Versorgungsflächen für Biogasanlagen sind nur im Einzelfall innerhalb von Allgemeinen Siedlungsbereichen, Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen, Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung und im Rahmen der Nachfolgenutzung von Allgemeinen Siedlungsbereichen mit der Zweckbindung Militärische Einrichtungen zulässig,
19 Biogas Tabubereiche: Sondergebiete / Versorgungsflächen für Biogasanlagen sind ausgeschlossen in Bereichen für den Schutz der Natur, Waldbereichen, Überschwemmungsbereichen und Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze.
20 LEP Entwurf Energie?? Tabu Bereiche nach letztem LEP Entwurf waren ebenfalls: BSN Überschwemmungsgebiete Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) Wald (unter gewissen Voraussetzungen)? Zuordnungsnotwendigkeit zum Siedlungsbereich ist derzeit noch ungeklärt.
21 Photovoltaik: Folgende textliche Ziele waren im Entwurf des Regionalplans vorgesehen: Standorte für raumbedeutsame Photovoltaikanlagen sind zulässig: in Allgemeinen Siedlungsbereichen, in Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen, in Allgemeinen Freiraum und Agrarbereichen mit der Zweckbindung Militärische Einrichtungen, auf Aufschüttungen und Ablagerungen, in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sowie in Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung
22 Photovoltaik: TABU Bereiche Unzulässig ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Bereichen für den Schutz der Natur, Überschwemmungsbereichen, Waldbereichen und Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze.
23 LEP Entwurf Energie?? Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist zu vermeiden. Ausgenommen hiervon sind Freiflächen-Solarenergieanlagen, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen zeichnerischen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Arrondierung von regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereichen oder bauleitplanerisch dargestellten Bauflächen, die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Hauptschienenwegen handelt.
24 Diskussionsansätze Biogas / Photovoltaik Im Bereich der Biogasanlagen ist die Flächenproblematik ein entscheidender Begrenzungsfaktor. Neben den vergrößerten privilegierten Anlagen werden vermutlich in nächster Zeit mehr Gemeinschaftsanlagen errichtet. Verstärkte Suche nach Alternative zum Mais Große Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen im Münsterland nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Die nach dem EEG geförderte Errichtung entlang von Verkehrstrassen wird vermutlich auch nur in einigen Ausnahmefällen eine Rolle spielen. Förderrechtlicher Tatbestand muss auch planerisch sinnvoll und raumverträglich sein.
25 Erdgasgewinnung / Fracking?? Mögliche Vorgehensweise: Ggfls. Steuerung über textliche Ziele und Grundsätze zeichnerische Darstellungen von Gunsträumen, sofern das NRW- Gutachten Räume mit hohen Raumwiderständen, z.b. Grundwasserschutz abgrenzt Wichtige Erkenntnisquelle: NRW-Gutachten und Gutachten des Umweltbundesamtes. Beide werden zurzeit erarbeitet. In Abstimmung mit der Landesplanung
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Gregor Lange Abteilungsleiter 3 - Regionalplaner Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3, Münster Tel.: +49 (251) gregor.lange@brms.nrw.de
27 Vorgaben: Inhaltliche Neuerungen (3) Fortschreibung Landesentwicklungsplan Biogas: Umgang mit nicht privilegierten Biogasanlagen offen Fragen: Zuordnung zum Siedlungsbereich? Erweiterung privilegierter Anlagen? Photovoltaik: Kein Konflikt mit landwirtschaftlicher Nutzung Zuordnung zum Siedlungsbereich? Umgang mit isoliert im Außenbereich liegenden Brach- u. Konversionsflächen? AG Leitende Baubeamte RB Münster, Oelde
28 Verfahrensstand sachlicher Teilabschnitt Energie (1) Erarbeitung Planentwurf Erarbeitungsverfahren Aufstellungsverfahren Daten- und Informationserhebung Planungsgespräche Entwurfserstellung Beteiligungsverfahren Auswertungsphase Meinungsausgleich Vorbereitung der Aufstellung Aufstellung des Regionalplans Anzeige bei Landesplanungsbehörde (früher Genehmigung; jetzt Rechtsprüfung) Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss Begleitung durch Planungskommission Münsterland (Regionalrat) AG Leitende Baubeamte RB Münster, Oelde
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