BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien

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1 BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, VIENA BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien Bekanntzugebende Informationen gemäß Offenlegungsverordnung BGBl. II Nr. 375/2006 Daten per 31. Dezember 2010 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 1

2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung: 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung 5 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 6 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen 17 4 Eigenmittelstruktur 19 5 Mindesteigenmittelerfordernis 22 6 Kontrahentenausfallrisiko 26 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 29 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 37 9 Spezialfinanzierungen, Beteiligungspositionen und sonstige Aktiva Sonstige Risikoarten Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Operationelles Risiko Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Verbriefungen Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes 58 Information gemäß Offenlegungsverordnung 2-62

3 Präambel Die gegenständliche Offenlegungsverordnung (OffV) ist eine von mehreren Rechtsnormen zur Umsetzung von Basel II, wobei Basel II als Synonym für die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden, verwendet wird. Wie schon bei Basel I, wird der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Instituten und der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen ein besonderes Augenmerk geschenkt. Hauptziel der Änderungen von Basel II gegenüber Basel I ist es, die staatlich verlangten regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und damit dem intern ermittelten Eigenkapitalbedarf der einzelnen Kreditinstitute anzunähern. Damit die Banken ihren Geschäftsbetrieb funktionsfähig halten und etwaige Verluste abdecken können, müssen sie daher entsprechende Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken treffen, interne Kontrollverfahren einrichten und insbesondere über ein ihrem Geschäftsrisiko angemessenes Kapital in Form von Eigenmitteln zur Wahrung ihrer Solvabilität verfügen. Basel II: Im nebenstehenden Modell der Eigenmittelvorschriften nach Basel II in Gestalt dreier, sich ergänzender Säulen bestimmt das Mindestkapitalerfordernis (Säule 1), welches Ausmaß an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des Operationalen Risikos gehalten werden muss. Für jede Risikoart stehen mehrere, unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung des Mindesteigenmittel-Erfordernisses zur Verfügung. So wird beispielsweise innerhalb des Kreditrisikos zwischen dem Standardansatz, dem Basis IRB ( auf internen Ratings basierender )-Ansatz und dem Fortgeschrittenen IRB-Ansatz unterschieden. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass jede Forderung nach ihrem Risiko gewichtet wird. Bei schlechter Kundenbonität hat die Bank daher ein höheres Eigenmittelerfordernis. Information gemäß Offenlegungsverordnung 3-62

4 Basel II Mindestkapital- Erfordernis Bankaufsichtliche Überprüfung Marktdisziplin Säule 1 Säule 2 Säule 3 Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) fokussiert sich auf ergänzende, qualitative Aspekte der Beaufsichtigung mit möglichst intensivem Kontakt zwischen Aufsichtsorganen und Banken Ziel der dritten Säule von Basel II ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen für alle Marktteilnehmer im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Zwischenberichten oder wie im gegenständlichen Fall auf der Homepage der Banco do Brasil AG). Die Disziplinierung folgt u.a. aus zu befürchtenden Kursreaktionen der Aktien des Kreditinstituts im Falle einer Schieflage der Eigenmittelstruktur. So sind mögliche Reaktionen aus der Offenlegung Anreiz für die Banken, auf eine adäquate Eigen- und Risikokapitalstruktur zu achten. Die Banco do Brasil AG ist zum auf das Basel II-Regime umgestiegen. Die in Entwicklung befindlichen Bestimmungen über weitere aufsichtsrechtliche Risikobegrenzungsvorschriften (bekannt als Basel III ) werden derzeit intern bearbeitet (z.b. in Stresstests). Information gemäß Offenlegungsverordnung 4-62

5 Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 1 : 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung: Offenlegungsverordnung dient der Umsetzung von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom , S. 1) in das österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2009, oder anderen Verordnungen der FMA vorgenommen wurde. Die Konzernstruktur der Banco do Brasil AG, Wien, stellt sich zum 31. Dezember 2010 wie folgt dar: Banco do Brasil S.A, Brasilia, Brazil 100 % Banco do Brasil AG 100 % BB USA Holding Company, Inc, New York, NY, USA 100 % BB Asset Management, Dublin, Ireland 100 % BB Money Transfer, Inc., New York, NY, USA Beteiligungen < 5 %: Einlagensicherung (At) SIPS (Pt) UNICRE (Pt) 1 Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den Information gemäß Offenlegungsverordnung 5-62

6 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien. Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den 6 bis 15 genannten Risiken, die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts gesondert offen zu legen. Dazu zählen: 2.1 Die Strategien und Verfahren für das Management dieser Risiken Im Fokus der Risikokultur der Banco do Brasil AG steht die gezielte und durch die Muttergesellschaft Banco do Brasil S.A., Brasilien, gestattete Übernahme von Risiken unter Beachtung renditeorientierter Vorgaben. Die risikopolitischen Anforderungen, Zuständigkeiten sowie Steuerungsprinzipien sind in den Geschäftsgrundsätzen und in der Risikostrategie sowohl der Banco do Brasil AG als auch in globaler Weise der Banco do Brasil S.A. verankert. Zentraler Punkt der Risikostrategie ist der effiziente Einsatz der Eigenmittel unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Aktives Risikomanagement bedeutet für die Banco do Brasil AG die Identifikation sämtlicher Risikopotenziale, deren quantitative Messung sowie deren Steuerung und Überwachung anhand von Risikolimiten. Ziel ist dabei ein planvoller Umgang mit Risiken. Die Grundidee besteht darin, das optimale Verhältnis von individueller Risikobereitschaft und Ertragserwartung bewusst festzulegen, zu messen und aktiv zu steuern Die Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen Die Risiken der Banco do Brasil AG werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Global liegt die Verantwortung in der Information gemäß Offenlegungsverordnung 6-62

7 Banco do Brasil S.A. bei einem unabhängigen Komitee. In Österreich hat der Vorstand der Banco do Brasil AG die Vorgaben der Gruppe auszuführen und wird dabei von einem unabhängigen Risikomanagementteam (RIM) 2 unterstützt. President and Vice- Presidents Global Risk Committee Resolutions Directors MLR* CR** OR*** Risk Management Directorship Directorships Business Areas Control Areas MLR* = Market and Liquidity Risk CR** = Credit Risk OR*** = Operating Risk Der Vorstand der Banco do Brasil AG entscheidet aufbauend auf die Risikopolitik der Banco do Brasil S.A. die Grundsätze des Risikomanagements, die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung der Risiken. Das in der Abteilung RIM organisatorisch verankerte Risikocontrolling als zentrale unabhängige Kontrolleinheit unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Die Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der entsprechenden Risikolimite. Als unabhängige Instanz stellt sie sicher, dass sich die gemessenen Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Sie ist zuständig für die 2 RIM Risiko Management. Diese Abteilung ist für das Gesamtbankrisikomanagement sowie das Controlling der Tochtergesellschaften und Auslandsfilialen der Banco do Brasil AG zuständig. Das RIM ist die zuständige Abteilung für alle Risikomanagement-Fragen einschließlich der risikotechnischen Berechnungen und berichtet laufend an den Vorstand und periodisch an das ALCO-Komitee. Information gemäß Offenlegungsverordnung 7-62

8 Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente und die Entwicklung und Wartung der grundsätzlichen Regelwerke. Das Kreditrisikomanagement wird zentral und weltweit durch die Banco do Brasil S.A. abgewickelt. Die Banco do Brasil AG ist für die ordnungsgemäße Gestion der Kreditgeschäfte zuständig. Die Liquiditätssteuerung und die Steuerung der Marktrisiken im Bankbuch erfolgen im Rahmen der monatlich stattfindenden Sitzungen des Assets/ Liabilities-Committees (ALCO-Komitee). Als unabhängige interne Instanz überwacht die interne Revision der Banco do Brasil AG in weltweiter Kooperation mit dem Internal Audit Department der Banco do Brasil S.A. sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme; Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme für die einzelnen Risikoarten gliedert sich wie folgt: Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften besteht. Dieses Risiko kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Verschiedene Risiken werden unter dem Kreditrisiko zusammengefasst, wie unten dargestellt: Ausfallsrisiko des Kontrahenten: wird in der Folge erklärt. Konzentrationsrisiko: wird gemessen durch Gini-Koeffizienten für folgende Bereiche: - Währungen Information gemäß Offenlegungsverordnung 8-62

9 - Gesamtwirtschaftliche Sektoren - Branchen - Kunden (Großveranlagungen) Originatorrisiko: Banco do Brasil AG ist kein Originator bei/ von Verbriefungs-transaktionen. Restrisiko aus risikomindernden Techniken: siehe Besicherungsrisiko Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten: Sicherheiten, die nach Basel II nicht anrechenbar sind, haben trotzdem eine bankbetriebliche Bedeutung, die intern berücksichtigt wird. KREDITRISIKO Ausfallsrisiko des Kontrahenten Konzentrationsrisiko Originatorrisiko Restrisiko aus risikomindernden Techniken Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten Zuständigkeit für die Festlegung von Kreditrahmen Der Vorstand für den Kreditbereich (Brasilien) und die Abteilung für Kreditanalyse mit Sitz in der Zentrale (Brasilien), bereiten die Risiko-Analyse vor und legen Kreditlimits für Länder, Banken und Kunden fest. Die Verantwortung der Banco do Brasil AG liegt im wesentlichen im Zusammenstellen von Informationen und Daten. Weiters hat die Banco do Brasil AG die Aufgabe, die geplante Art der Geschäfte, die mit Kunden oder Geschäftspartnern gemacht werden, über die wirtschaftliche Situation des Kunden an die Zentrale zu informieren. Information gemäß Offenlegungsverordnung 9-62

10 Kreditrahmen Kreditrahmen ist der höchste Betrag, den die Bank an einen bestimmten Kunden auszuleihen und dafür Risiko zu übernehmen bereit ist. Die Festlegung eines Kreditrahmens bestimmt nicht nur das Risiko, dem die Bank einem Kunden gegenüber ausgesetzt ist, sondern hat auch den Zweck, den Kunden durch eine Kreditprüfung näher kennen zu lernen und sowohl seine Bedürfnisse als auch alle mögliche Risiken zu erkennen, noch bevor ein Kredit in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wird die Bewertung sicherer und Darlehensverlängerungen (und -ansuchen) können später schneller bearbeitet werden. Wie schon vorher erwähnt, Risiko bedeutet einen möglichen Verlust. Deshalb erfolgt die Festlegung des Kreditrahmens im umgekehrten Verhältnis zum Kundenrisiko, d.h., je höher das Risiko, desto niedriger der Rahmen. Dadurch werden die Kredite nicht nur auf wenige Kunden konzentriert, sondern es erfolgt eine breite Risikostreuung. Der Kreditrahmen wird auch so bestimmt, dass die Ressourcen unter verschiedenen Kunden aufgeteilt werden. Somit sind bei Ausfällen die Auswirkungen nicht so gravierend. Das Kreditverfahren Die Verfahrensstruktur der Kreditanalyse der Banco do Brasil S.A. unterscheidet drei Gruppen: Juristische Personen, Genossenschaften und Finanzinstitute; Physische Personen; Länder Risiko Die Bankkunden, soweit es sich um juristischen Personen sowie um das Land Brasilien handelt, werden in sechs Risikokategorien, die die Forderungen der Kreditgeschäfte mit Brasilien klassifizieren, eingeteilt: Risiko AA kein Risiko: Unter diesem Risiko zugeordneten Kunden verursachen voraussichtlich kein Kreditrisiko für die Bank. Risiko A niedrig: Unter Risiko A klassifizierte Kunden bedeuten ein geringes Risiko. Information gemäß Offenlegungsverordnung 10-62

11 Risiko B akzeptabel: Risiko B-Kunden haben ein etwas erhöhtes Risiko im Vergleich mit dem Risiko A-Kunden. Risiko C mittel: Hier sind Kunden eingereiht, die ein mittleres Risiko einer Kreditvergabe für die Bank bedeuten. Risiko D beträchtlich: Kunden mit einer Ausfallmöglichkeit bei der Rückzahlung des Kredites. Risiko E hoch: Bei diesen Kunden bedeutet dies eine höhere Unsicherheit bei der Rückzahlung eines Kredites. Zusätzlich zu der Wertberichtigung von Kundenrisiken wird eine Wertberichtigung für das Länderrisiko Brasiliens für alle brasilianische Unternehmen gerechnet. Für die Kunden, deren Konzernmutter nicht in Brasilien ansässig sind, entfällt die Länderrisikowertberichtigung. Ausfall juristischer Kunden Das Ausfallrisiko wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung, sowie durch den zuständigen Manager der Banco do Brasil AG überwacht. Im Fall von einer unerwarteten Erhöhung des Risikos, wird der Kunde kontaktiert um die Lage genauer zu analysieren. Ausfall Banken Die Bonität der Banken wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung für Finanzinstitutionen und durch die zuständige Tochterbank bzw. Niederlassung überwacht. Sowohl die Markt- als auch die politischen Zustände werden verfolgt, um notwendige risikomindernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können, um einen möglichen Ausfall zu verhindern. Bei einem Ausfall wird der juristische Weg eingeleitet. Die Wertberichtigung wird je nach dem geschätzten Risiko bis auf 100% erhöht. Festlegung eines Länderkreditrahmes Kreditlimits wurden nur für einige Länder der CEE-Region festgelegt. Geschäfte mit Ländern, die aufgrund politischer und institutioneller Unsicherheiten keine Kreditlimits haben, sind nur mit Sicherheiten von internationalen Institutionen wie z.b. die EBRD (European Bank for Reconstruction and Development) abzuwickeln. Information gemäß Offenlegungsverordnung 11-62

12 Festlegung eines Kreditrahmens für ein Unternehmen Die Risikozuordnung der Banco do Brasil für Firmen basiert auf zwei Analysenmethoden: Technische Analyse der Eigenmittel. Die finanzwirtschaftliche Lage der Firma wird durch ein bankinternes Kundenanalyse-System (ein System der Banco do Brasil S.A., Brasilien) basierend auf den ökonomischen Daten (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) des letzten Geschäftsjahres durchleuchtet. Qualitative Analyse erörtert, abgesehen vom Kapital (Eigenmittel), auch die Konditionen, Kapazität und Eigenschaften einer Firma. Für die Kreditabteilung beginnt die qualitative Analyse bei der Ausfüllung eines Fragebogens. Gewichtung: nach der Gewichtung des Ergebnisses der technischen und qualitativen Analyse (technisches und qualitatives Ergebnis) wird dann das Kundenrisiko festgelegt. Trotz dieser allgemeinen Kriterien können Kreditrahmen, die das errechnete Limit übersteigen, zur Genehmigung an die nächste Instanz weitergeleitet werden. Analyse und Festlegung eines Kreditrahmens für Finanzinstitutionen Die Finanzinstitute werden von der Geschäftsführung der Zentrale für Kreditanalyse überprüft. Für ausländische Banken werden die Beurteilungen der Rating-Agenturen wie z.b. Moody s verwendet. Außerdem werden auch Informationen aus dem BankScope, das Auskunft über Finanzinstitutionen aus der ganzen Welt liefert, eingeholt. Großkreditrisiko Großveranlagungen sowie Gruppen verbundener Kunden sind in 27 BWG definiert. Je höher die Veranlagung eines einzelnen Kreditnehmers desto größer sind die Auswirkungen auf die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften bei (teilweisem) Ausfall. Die Geschäftsleiter sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verpflichteten und Haftenden offen legen zu lassen und sich für die Dauer der Einräumung über die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten und Haftenden sowie über die Werthaltigkeit und Information gemäß Offenlegungsverordnung 12-62

13 Durchsetzbarkeit von Sicherheiten ausreichend zu informieren, sowie laufende Vorlage von Jahresabschlüssen zu verlangen. Besicherungsrisiko Dieses Risiko betrifft die für die Einräumung eines Kredites bestellten Sicherstellungen seitens des Kunden und deren Werthaltigkeit bei Ausfall. Die zur Sicherstellung des Kredites überlassenen Kreditsicherheiten können sich zum Zeitpunkt der Verwertung als mangelhaft oder wertlos herausstellen. Dieses Besicherungsrisiko beschreibt somit die Gefahr, dass der Liquiditätserlös bei einer Veräußerung zur Deckung der Zahlungsansprüche gegenüber dem Kreditnehmer nicht ausreicht. Um dieses Risiko zu Vermeiden werden für die Geschäfte, die durch das Mutterhaus entstehen oder mit ihm abgewickelt werden, Besicherungen von dem Mutterhaus eingenommen. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs-, Veräußerungsverlustrisiko und das Risiko der Reduktion von stillen Reserven durch die Gefahr einer entsprechend negativen wirtschaftlichen Entwicklung bei Beteiligungen. Weiters das Risiko, Nachschüsse für Gesellschaften leisten zu müssen (Einlagensicherungseinrichtungen). Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr von Änderungen von Marktpreisen bzw. von Verlusten durch ungünstige und unerwartete Preisentwicklung. In diesem Risiko sind sowohl Positionen des Handelsbuches als auch Positionen des Bankbuches erfasst. Bezüglich des Gesamtmarktrisikos von Banco do Brasil S.A. wird bzw. ist bereits ein VaR- System implementiert. Das Konzernrisiko aus Gruppensicht und auf Einzelebene wird von Brasilien aus überwacht. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bedeutet die Gefahr, dass aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder zeitgerecht Information gemäß Offenlegungsverordnung 13-62

14 nachgekommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass im Falle einer Liquiditätskrise Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen generiert (Refinanzierungsrisiko) bzw. Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert (Marktliquiditätsrisiko) werden können. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität erfolgt durch das ALCO- Komitee. Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt quartalsweise in vier Stufen: Statische Liquidität gemäß 25 BWG Kurzfristige Kosten der Liquiditätsbeschaffung (kurzfristige Liquiditätskrise bis zu 3 Monate; Opportunitätskosten der kurzfristigen Vermögensveräußerung). Mittelfristige Liquiditätskosten (erhöhte Refinanzierungskosten aufgrund erhöhte Interbankspreads). Beobachtung der langfristigen offenen Liquiditätspositionen (GAP-Analyse). Das Liquiditätsrisiko wird für Euro und US-Dollar berechnet. Um den Bankbetrieb im Notfall zu gewährleisten, hat die Banco do Brasil AG einen Liquiditäts-Notfallplan mit den notwendigen ausführlichen Maßnahmen erstellt. Operationales Risiko Die Banco do Brasil AG definiert operationales Risiko (OR) analog Basel II als das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Die Verantwortung für das Vermeiden des OR liegt bei dem Risikomanagement der jeweiligen operativ tätigen Abteilungen. Im Rahmen eines Quartalsberichts werden die Entscheidungsträger über das operationale Risiko informiert. Die Messung erfolgt lokal nach Basisindikatoransatz. Operationelle Verluste: der Ausschuss für die Steuerung des operationellen Risikos der Banco do Brasil S.A. hat beschlossen ausführliche Erklärungen und Korrekturmaßnahmen für Verluste, die von operationellen Fehlern verursacht wurden, von allen ausländischen Niederlassungen der Gruppe anzufordern. Das ALCO-Komitee trägt die Verantwortung, Information gemäß Offenlegungsverordnung 14-62

15 die Verluste und deren Ursachen zu kontrollieren und über sie zu berichten. Falls die Verluste die festgelegte Begrenzung überschreiten, sind eine genauere Analyse der Ursachen sowie einen Plan zur Beseitigung der identifizierten Schwächen vorzubereiten und an die zuständige Abteilung in der Gruppe zu senden. Der Notfallplan der Banco do Brasil AG bezweckt die Gewährleistung der Banktätigkeiten bei einem Notfall. Der Plan ist ein Leitfaden, der die notwendigen ausführlichen Maßnahmen im Fall von Krisensituationen beinhaltet. Panorama Risiko Verschiedene Risiken wie Recht-, Strategische-, Länder-, Systemische- und Reputationsrisiko werden unter dem Panoramarisiko zusammengefasst, wie unten erklärt und danach grafisch dargestellt: Rechtsrisiko: Risiko, dass das Umfeld für das Bankgeschäft sich rechtlich massiv ändert und das Geschäft bedeutend beeinträchtigt. Falls dieses Risiko eintritt, ist die Bank für hohe Beträge verantwortlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Strategierisiko: Einerseits das Risiko, dass die grundlegende Geschäftsstrategie der Bank falsch ist. Andererseits das Risiko einer falschen grundlegenden strategischen Entscheidung. Zur Zeit hat die Bank ein großes strategisches Projekt. Länderrisiko: wird bei Banco do Brasil AG mit einem Ansatz von 2,5% für das Brasilien-Risiko berechnet. Systemisches Risiko: Risiko des Ausfalls des Finanzsystems. Die Risikoberechnung bei der Banco do Brasil AG ist im Augenblick eine freie Annahme, aber, die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 hat bestätigt, dass solch ein Risiko vorhanden ist. Reputationsrisiko: Risiko, dass die Bank ihr gutes Ansehen verlieren würde, verursacht durch einen Skandal oder schlechte Werbung. Das Risiko ist eine freie Annahme. Wenn das Risiko eintritt, trifft es meistens mit anderen Risikoarten wie Operationelles- oder Liquiditätsrisiko zusammen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 15-62

16 PANORAMARISIKO Rechtsrisiko Strategierisiko Länderrisiko Systemisches Risiko Reputationsrisiko Die Vorgaben des Konzerns sind sehr eng abgesteckt, so dass von vornherein Risiken in sehr geringen Ausmaß auftreten können. Stresstest Einmal jährlich (Herbst-Session) wird neben der Überarbeitung des ICAAP auch ein Stresstest durchgeführt. Die dabei angewendeten Szenarien bauen auf selbst gewählten und dem Geschäftsmodell der Banco do Brasil AG angemessenen Stresssituationen auf. Im letzten Stresstest (Herbst 2010) wurden auch die Auswirkungen von Basel III simuliert Die Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen. Kreditrisiko Kreditrisiken werden durch Sicherheiten, die jedoch nach Basel II Kreditrisiko-Standard- Ansatz (KSA) nicht anrechenbar sind, weitgehend abgedeckt. Information gemäß Offenlegungsverordnung 16-62

17 Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken dürfen fast nicht eingegangen werden, und werden sowohl lokal als auch von der Gruppe überwacht. Operationales Risiko Operationale Risiken müssen bereits ab einem geringen Betrag gemeldet werden, und es gibt Vorgaben für betriebliche Abläufe und Notfallpläne. Information gemäß Offenlegungsverordnung 17-62

18 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen Kreditinstitute haben folgende Informationen offen zu legen: Den Namen des Kreditinstituts; Banco do Brasil Aktiengesellschaft Eine Angabe der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke mit einer kurzen Beschreibung der Unternehmen innerhalb der Kreditinstitutsgruppe, die a) vollkonsolidiert, b) anteilmäßig konsolidiert, c) von den Eigenmitteln abgezogen und d) weder konsolidiert noch abgezogen werden; a) und b) Im Geschäftsjahr 2010 war keine Konzernrechnungslegung durch die Banco do Brasil AG erforderlich. Die Tochterunternehmen BB USA Holding Company, Inc. samt ihrer Tochtergesellschaft (BB Money Transfer, Inc.) sowie die BB Asset Management waren keine im Wege der Voll- oder Quotenkonsolidierung einzubeziehenden Tochterunternehmen (weder gemäß 30 noch 59 BWG). c) und d) Konsolidierungskreis der Banco do Brasil AG Kreditinstitutsgruppe Siehe vorhergehender Absatz. Information gemäß Offenlegungsverordnung 18-62

19 3.3 - Alle vorhandenen oder abzusehenden substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nachgeordneten Instituten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Der Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen geringer als der vorgeschriebene Mindestbetrag ist sowie der Name oder die Namen dieser Tochterunternehmen. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 19-62

20 4 Eigenmittelstruktur Kreditinstitute haben bezüglich ihrer Eigenmittel folgende Informationen offen zu legen: Die Eigenmittel der Banco do Brasil AG werden nach den jeweils gültigen BWG- Bestimmungen ermittelt. Das Eigenmittelerfordernis beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage gemäß 22 Abs. 2 BWG (Bankbuch). Sie beinhaltet die risikogewichteten Aktiva, die außerbilanziellen Geschäfte und die Derivate. Das so ermittelte Risikopotenzial wird den anrechenbaren Eigenmitteln gegenübergestellt. Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde von der Banco do Brasil S.A., Brasília, die in Portugal existente Drittstaaten-Zweigstelle in die Banco do Brasil AG, Wien, mit allen Rechten und Pflichten (mit Ausnahme einer Liegenschaft) eingebracht. Die bereits im Vorfeld geschaffene EU-Zweigstelle der Banco do Brasil AG, Wien, hat die Geschäfte übernommen und wird diese nahtlos fortführen. Das Nettovermögen der Sacheinlage beträgt ,03 und wurde in eine nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Das Kernkapital wie auch die gesamten Eigenmittel haben sich dadurch mehr als verdoppelt, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage nach 22 BWG war jedoch nur moderat. Den nach den Vorschriften des 22 ff BWG für die Banco do Brasil AG ermittelten erforderlichen Eigenmitteln für die Solvabilität in Höhe von 40,0 Mio ( : 26,0 Mio) standen zum gemäß 23 BWG anrechenbare Eigenmittel von 88,4 Mio ( : 83,5 Mio) gegenüber. Die Eigenmittelquote erreichte in der Banco do Brasil AG 18,5 % nach 27,0 % zum Jahresultimo Information gemäß Offenlegungsverordnung 20-62

21 4.1 - Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Den Betrag des Kernkapitals gemäß 23 Abs. 14 Z 1BWG bei getrennter Offenlegung der Eigenmittelbestandteile und Abzugsposten; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Den Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals gemäß 23 Abs. 7 BWG, des nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8 BWG sowie des kurzfristigen nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8a BWG; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Die Abzüge vom Kernkapital und den ergänzenden Eigenmitteln gemäß 23 Abs. 13 BWG bei getrennter Offenlegung der Posten gemäß 23 Abs. 13 Z 4c BWG sowie die Abzüge gemäß 82 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung SolvaV), BGBl. II Nr. 375/2006; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Die Gesamtsumme aller Eigenmittel nach den Abzügen und Beschränkungen gemäß 23 Abs. 14 BWG; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Information gemäß Offenlegungsverordnung 21-62

22 Eigenmittelentwicklung per in TEUR ad 4.2 ad 4.3 ad 4.4 ad Grundkapital Rücklagen abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände Fonds für allgemeine Bankrisiken Kernkapital (Tier 1) Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) Abzugsposten zu Tier 1 und Tier Anrechenbare Eigenmittel (gem. 23 Abs. 14 BWG) Eigenmittelquote 18,48% 27,01% 11,76% Risikogewichtete Aktiva gewichtete außerbilanzielle Geschäfte gewichtete Derivate Bemessungsgrundlage für das Bankbuch Eigenmittelerfordernis Eigenmittelüberschuss Information gemäß Offenlegungsverordnung 22-62

23 5 Mindesteigenmittelerfordernis Kreditinstitute haben bezüglich ihres Mindesteigenmittelerfordernisses gemäß 22 Abs. 1BWG sowie der kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß 39a BWG folgende Informationen offen zu legen: Eine Zusammenfassung des Ansatzes gemäß 39a BWG, nach dem das Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt; Für die interne Risikosteuerung werden entweder von der Banco do Brasil-Gruppe vorgegebene Standards oder einfache Risikoquantifizierungen, die im Wesentlichen auf dem Standardverfahren aufbauen, angewendet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden in der Banco do Brasil AG alle relevanten Risiken im Zusammenhang mit dem Bankbetrieb erhoben. Die Zielsetzung der Risikoidentifikation besteht dabei in einer permanenten, vollständigen und wirtschaftlichen Erfassung aller Einzelrisiken. Die identifizierten Risiken werden gemessen und zu einem gesamten Verlustpotenzial aggregiert Das Verlustpotenzial wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse (Erträge, Reserven, Eigenmittel) gegenübergestellt. Dies dient der Planung, Messung und Überwachung des Gesamtbankrisikos und zählt, ebenso wie die Optimierung des Eigenmittelansatzes, zu den Hauptaufgaben des RIMs. Information gemäß Offenlegungsverordnung 23-62

24 5.2 - Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnet; Stand in TEUR Forderungs-betrag gewichteter Forderungs-betrag 8% des gewichteten Forderungs-betrags 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; 6. Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; 10. überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 13. Verbriefungspositionen; 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 16. sonstige Posten Gesamt Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22b Abs. 2 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge auf einem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnet; diese Anforderung gilt bei der Forderungsklasse der: Retail-Forderungen für alle der folgenden Kategorien: a) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind; b) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen; und c) sonstige Retail-Forderungen; Information gemäß Offenlegungsverordnung 24-62

25 Beteiligungspositionen für: a) alle Ansätze gemäß 77 SolvaV; b) börsengehandelte Beteiligungspositionen, private Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstige Beteiligungspositionen; c) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses eine aufsichtliche Übergangsregelung gilt; und d) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses Bestandschutzklauseln (grandfathering provisions) gelten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Gemäß 22 Abs. 1Z 2 und 3 BWG berechnete Mindesteigenmittelerfordernisse; Die Bank führt kein Handelsbuch und hat deshalb kein Mindest-Eigenmittelerfordernis für 22 Abs. 1 Z 2 BWG. Mindesteigenmittelerfordernis (außerhalb des Handelsbuches) gemäß 22 Abs 1 Z 3 BWG, per in TEUR: Für das Warenpositionsrisiko 0 Für das Fremdwährungsrisiko 179 Information gemäß Offenlegungsverordnung 25-62

26 5.5 - Gemäß 22 Abs. 1Z 4 BWG berechnete und gesondert offen gelegte Mindesteigenmittelerfordernisse; Das Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz berechnet ( 22j BWG): 1) Berechnung des Durchschnitts der Betriebserträge der letzten 3 Geschäftsjahre: , , ,72 = ,20 /3 = ,07 davon 15% = ,36 2) Eigenmittelerfordernis 15% der Bemessungsgrundlage von ,07 = ,36 Information gemäß Offenlegungsverordnung 26-62

27 6 Kontrahentenausfallrisiko Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kontrahentenausfallrisikos aus Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist folgende Informationen offen zu legen Eine Beschreibung der Methode, nach der Kapital gemäß 39a BWG und Obergrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt werden; Die Banco do Brasil AG schließt derzeit nur Verträge über Zins- und Währungsderivate zu Absicherungszwecken ab. Es bestehen keine Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte, Lombardgeschäfte oder Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist. Kontrahenten für Verträge in derivativen Geschäften können nur Kreditinstitute werden, die von der Banco do Brasil S.A. für die Banco do Brasil AG ein Kreditlimit erhalten Eine Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bildung von Reserven; Die derivativen Geschäfte dienen zur Absicherung bestehender Risiken, und verhalten sich ungekehrt proportional zum abgesicherten Risiko. Es kommt aus diesem Titel zu keiner Bildung von Reserven. Die Messung erfolgt gemäß dem Ursprungsrisikoansatz ( 235 SolvaV). Information gemäß Offenlegungsverordnung 27-62

28 6.3 - Eine Beschreibung der Vorschriften über Korrelationsrisiken; Das Korrelationsrisiko (Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren bzw. das spezifische Korrelationsrisiko) ist implizit im Ursprungsrisikoansatz abgebildet. 6.4 Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag, den das Kreditinstitut bei einer Herabstufung seines Ratings zur Verfügung stellen müsste; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Die Summe der aktuellen beizulegenden Zeitwerte der Geschäfte, positive Auswirkungen von Netting, aufgerechnete aktuelle Kreditforderungen, gehaltene Besicherungen, Nettokreditforderungen bei Derivaten; Aus dem Derivativgeschäft (Bankbuch) ergaben sich zum Stichtag folgende Nominalbeträge und Marktwerte: Stand in TEUR Nominalbetrag nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Summe Wechselkursverträge Zinssatzverträge Gesamt (Terminkäufe ungewichtet) Stand in Tausend beizulegender Zeitwert Währung Nominale Anzahl positiver negativer Devisenswaps EUR gegen USD ,7 0 Devisenswaps USD gegen EUR ,6 0 In der Banco do Brasil AG bestehen keine Nettingvereinbarungen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 28-62

29 6.6 - Maße für den Forderungswert nach der jeweils entsprechenden Methode gemäß den 233 bis 261SolvaV; Als Maß für die Ermittlung des Forderungswertes wird der Ursprungsrisikoansatz gemäß 235 SolvaV angewendet Den Nominalwert von Absicherungen in Form von Kreditderivaten und die Verteilung der Kreditforderungen, aufgeschlüsselt nach Arten von Kreditforderungen; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Den Nominalwert von Derivatgeschäften, unterteilt nach der Verwendung für den Kreditbestand und Vermittlungstätigkeiten des Kreditinstituts, sowie die Verteilung verwendeter Derivate nach Produktgruppen samt einer weiteren Aufschlüsselung innerhalb der einzelnen Produktgruppen nach erworbenen und veräußerten Besicherungen; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Im Falle der Verwendung eigener Schätzungen des Skalierungsfaktors gemäß 246 SolvaV, die Schätzung des Skalierungsfaktors. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 29-62

30 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko (1) Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kredit- und Verwässerungsrisikos folgende Informationen offen zu legen: Für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet; Definition der Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet. Die verwendeten Ausfallsdefinitionen decken die Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet in adäquater Weise ab. Die Basel II-Definition für Überfällige Forderungen legt fest, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Kreditinstitut mehr als 90 Tage überfällig ist. Die Überziehung beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer ein zugesagtes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde, Zinsen oder Raten nicht gezahlt hat, oder er einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat. Eine Überziehung gilt dann als wesentlich, wenn sie mehr als 2,5% der vereinbarten Rahmen ausmacht und größer als EUR 250 ist. Die Überziehung muss 90 Tage durchgehend, ohne Unterbrechung vorhanden sein. Als ausfallsgefährdet gelten Forderungen, wenn aufgrund der Bonität des Kunden ein Kreditausfall in naher Zukunft nicht mehr auszuschließen ist. Mit der Feststellung der Gefährdung der Obligi einer definierten Größenordnung erlischt jegliche Eigenkompetenz des Kundenbetreuers, der Kunde wird im zentralen Kreditrisikomanagement weiter betreut. Vierteljährlich erfolgt eine vollständige Berichterstattung über den aktuellen Bearbeitungsstand dieser Engagements an den Vorstand. Wesentliche Ausfallskennzeichen sind: - Fälligstellung - 90 Tage überfällig Information gemäß Offenlegungsverordnung 30-62

31 - Exekution gegen den Kunden - Zinsennachlass aus negativen Bonitätsgründen Eine Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen angewandten Ansätze und Methoden; Den zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen. Für einzelne Risikopositionen haben wir Einzelwertberichtigungen nach gruppenspezifischen Kriterien vorgenommen. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten werden unter Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 31-62

32 7.3 - Den Gesamtbetrag der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung und den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Forderungen während des Berichtszeitraumes; Der Durchschnittsbetrag (Quartalsendstände) der Forderungen aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen stellt sich wie folgt dar: Stand TEUR Durchschnittsbetrag Vorjahr 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; sonstige Posten Gesamt in Information gemäß Offenlegungsverordnung 32-62

33 7.4 - Die geografische Verteilung der Forderungen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen; In der obigen Darstellung sind Treuhandforderungen im Ausmaß von TEUR enthalten. Sämtliche Treuhandforderungen bestehen gegenüber Vertragspartnern in Brasilien. Rechnet man die Trauhandforderungen aus dem Forderungsbestand heraus, so ergibt sich folgende Verteilung: Information gemäß Offenlegungsverordnung 33-62

34 7.5 - Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen; Kredit- und Versicherungswesen 89% Agrarindustrie Erdöl und Erdölprodukte PUBLIC Bauwesen Chemikalien und Düngemittel Maschinen und Ausrüstungen Druckereien Eisen und Stahlprodukte Textilien, Bekleidung und Schuhe Fleisch & Fisch Gesundheit RETAIL Eisen und Stahl Energie Sonstige 2% 2% 1% 1% 1% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 3% 0% 20% 40% 60% 80% 100% In der obigen Darstellung sind Treuhandforderungen im Ausmaß von TEUR enthalten. Sämtliche Treuhandforderungen bestehen gegenüber brasilianischen Kreditinstituten. Rechnet man die Trauhandforderungen aus dem Forderungsbestand heraus, so ergibt sich folgende Verteilung: Information gemäß Offenlegungsverordnung 34-62

35 Information gemäß Offenlegungsverordnung 35-62

36 7.6 - Die Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen; Stand per in TEUR Forderungsklassen \ Restlaufzeiten tägl. fällig 0-3 Mo 3 Mo - 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre > 5 Jahre 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 5. Forderungen an internationale Organisationen; 6. Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; 10. überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 13. Verbriefungspositionen; 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 16. sonstige Posten* * unter sonstige Posten sind angeführt die Beteiligungen und Anlagevermögen > 5 J Information gemäß Offenlegungsverordnung 36-62

37 7.7 - Für alle wesentlichen Wirtschaftszweige oder Arten von Vertragspartnern die folgenden Angaben: a) Ausfallgefährdete und überfällige Forderungen, getrennt aufgeführt; Zum Stichtag bestehen keine überfälligen oder ausfallsgefährdeten Forderungen. b) Wertberichtigungen und Rückstellungen; Stand In TEUR Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Nach Sektoren Kredit- und Versicherungswesen Lebensmittelproduktion Sonstige 432 Konsument 20 0 Nach Kundenart Kreditinstitute Unternehmen Private 20 0 c) Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen während des Berichtszeitraums; Stand In TEUR Einzelwertberichtigung Länderwert-berichtigung pauschalierte Einzel- und Gesamt Stand Fremdwährungsänderung Zuführungen Verbrauch Auflösungen Stand Es war keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich. 100 % des Verbrauches beruht auf Kursschwankung USD/EUR. Information gemäß Offenlegungsverordnung 37-62

38 7.8 - Die Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen; diese sind getrennt anzuführen und nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der Wertberichtigungen und Rückstellungen für jedes geografische Gebiet, aufzuschlüsseln; Derzeit keine Geschäftsfälle Die getrennt dargestellte Überleitung von Änderungen der Wertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen. Die Informationen haben Folgendes zu umfassen: a) eine Beschreibung der Art der Wertberichtigungen und Rückstellungen; Es wurden Einzelwertberichtigung und Wertberichtigung für Länderrisiken gebildet. Es war keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich. b) die Eröffnungsbestände; Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). c) die während der Periode aus den Rückstellungen entnommenen Beträge; Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). d) die während der Periode eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Forderungen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen; und Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). Information gemäß Offenlegungsverordnung 38-62

39 e) die Abschlussbestände. Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). (2) Kreditinstitute haben nähere Angaben zu veröffentlichen, wenn durch die Aufschlüsselung der Forderungen gemäß Abs. 1 Z 4 bis 6 keine ausreichende Aussage zur Risikosituation möglich ist; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 39-62

40 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnen, haben für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG folgende Informationen offen zu legen: Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für etwaige Änderungen; Als Ratingagentur wird Standard & Poor s verwendet Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch genommen werden; Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten in Anspruch genommen werden sind Forderungen an Unternehmen Eine Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind; Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß EmittentenVO zugeordnet Die Zuordnung der Ratings aller anerkannten Rating-Agenturen oder Rating- Agenten zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen, sofern das Kreditinstitut nicht die Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG heranzieht; Information gemäß Offenlegungsverordnung 40-62

41 Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß Mappingverordnung (i.d.f. BGBl. 2 Nr. 254/2007) zugeordnet Die Forderungswerte und die Forderungswerte nach Kreditrisikominderung: a) die jeder einzelnen vorgesehenen Bonitätsstufe zugeordnet werden: Stand per Forderungsklassen \ Restlaufzeiten 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 3. Forderungen an Verw altungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erw erbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 4. Forderungen an multilaterale Entw icklungsbanken; 5. Forderungen an internationale Organisationen; Bonitäts-stufe 1 Bonitäts-stufe 2 Bonitäts-stufe 3 Bonitäts-stufe 4 Bonitäts-stufe 5 Bonitäts-stufe Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 13. Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; in TEUR sonstige Posten Gesamt Information gemäß Offenlegungsverordnung 41-62

42 b) jene, die von den Eigenmitteln abgezogen werden. Stand Forderungsbetrag vor Kreditrisikominderung Forderungsbetrag nach Kreditrisikominderung in TEUR vom Eigenmittel abzuziehen 16. sonstige Posten Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als Zufluss gemeldet der dann mit 0 % gewichtet wird Information gemäß Offenlegungsverordnung 42-62

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