BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien"

Transkript

1 BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, VIENA BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien Bekanntzugebende Informationen gemäß Offenlegungsverordnung BGBl. II Nr. 375/2006 Daten per 30.Juni.2009 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 1

2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung: 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung 5 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 6 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen 17 4 Eigenmittelstruktur 19 5 Mindesteigenmittelerfordernis 22 6 Kontrahentenausfallrisiko 26 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 29 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 36 9 Spezialfinanzierungen, Beteiligungspositionen und sonstige Aktiva Sonstige Risikoarten Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Operationelles Risiko Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Verbriefungen Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes 56 Information gemäß Offenlegungsverordnung 2-56

3 Präambel Die gegenständliche Offenlegungsverordnung (OffV) ist eine von mehreren Rechtsnormen zur Umsetzung von Basel II, wobei Basel II als Synonym für die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden, verwendet wird. Wie schon bei Basel I, wird der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Instituten und der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen ein besonderes Augenmerk geschenkt. Hauptziel der Änderungen von Basel II gegenüber Basel I ist es, die staatlich verlangten regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und damit dem intern ermittelten Eigenkapitalbedarf der einzelnen Kreditinstitute anzunähern. Damit die Banken ihren Geschäftsbetrieb funktionsfähig halten und etwaige Verluste abdecken können, müssen sie daher entsprechende Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken treffen, interne Kontrollverfahren einrichten und insbesondere über ein ihrem Geschäftsrisiko angemessenes Kapital in Form von Eigenmitteln zur Wahrung ihrer Solvabilität verfügen. Basel II: Im nebenstehenden Modell der Eigenmittelvorschriften nach Basel II in Gestalt dreier, sich ergänzender Säulen bestimmt das Mindestkapitalerfordernis (Säule 1), welches Ausmaß an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des Operationalen Risikos gehalten werden muss. Für jede Risikoart stehen mehrere, unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung des Mindesteigenmittel-Erfordernisses zur Verfügung. So wird beispielsweise innerhalb des Kreditrisikos zwischen dem Standardansatz, dem Basis IRB ( auf internen Ratings basierender )-Ansatz und dem Fortgeschrittenen IRB-Ansatz unterschieden. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass jede Forderung nach ihrem Risiko gewichtet wird. Bei schlechter Kundenbonität hat die Bank daher ein höheres Eigenmittelerfordernis. Information gemäß Offenlegungsverordnung 3-56

4 Basel II Mindestkapital- Erfordernis Bankaufsichtliche Überprüfung Marktdisziplin Säule 1 Säule 2 Säule 3 Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) fokussiert sich auf ergänzende, qualitative Aspekte der Beaufsichtigung mit möglichst intensivem Kontakt zwischen Aufsichtsorganen und Banken Ziel der dritten Säule von Basel II ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen für alle Marktteilnehmer im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Zwischenberichten oder wie im gegenständlichen Fall auf der Homepage der Banco do Brasil AG). Die Disziplinierung folgt u.a. aus zu befürchtenden Kursreaktionen der Aktien des Kreditinstituts im Falle einer Schieflage der Eigenmittelstruktur. So sind mögliche Reaktionen aus der Offenlegung Anreiz für die Banken, auf eine adäquate Eigen- und Risikokapitalstruktur zu achten. Die Banco do Brasil AG ist zum auf das Basel II-Regime umgestiegen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 4-56

5 Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 1 : 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung: Offenlegungsverordnung dient der Umsetzung von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom , S. 1) in das österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, oder anderen Verordnungen der FMA vorgenommen wurde. 1 Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den Information gemäß Offenlegungsverordnung 5-56

6 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien. Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den 6 bis 15 genannten Risiken, die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts gesondert offen zu legen. Dazu zählen: 2.1 Die Strategien und Verfahren für das Management dieser Risiken Im Fokus der Risikokultur der Banco do Brasil AG steht die gezielte und durch die Muttergesellschaft Banco do Brasil S.A., Brasilien, gestattete Übernahme von Risiken unter Beachtung renditeorientierter Vorgaben. Die risikopolitischen Anforderungen, Zuständigkeiten sowie Steuerungsprinzipien sind in den Geschäftsgrundsätzen und in der Risikostrategie sowohl der Banco do Brasil AG als auch in globaler Weise der Banco do Brasil S.A. verankert. Zentraler Punkt der Risikostrategie ist der effiziente Einsatz der Eigenmittel unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Aktives Risikomanagement bedeutet für die Banco do Brasil AG die Identifikation sämtlicher Risikopotenziale, deren quantitative Messung sowie deren Steuerung und Überwachung anhand von Risikolimiten. Ziel ist dabei ein planvoller Umgang mit Risiken. Die Grundidee besteht darin, das optimale Verhältnis von individueller Risikobereitschaft und Ertragserwartung bewusst festzulegen, zu messen und aktiv zu steuern Die Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen Die Risiken der Banco do Brasil AG werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Global liegt die Verantwortung in der Information gemäß Offenlegungsverordnung 6-56

7 Banco do Brasil S.A. bei einem unabhängigen Komitee. In Österreich hat der Vorstand der Banco do Brasil AG die Vorgaben der Gruppe auszuführen und wird dabei von einem unabhängigen Risikomanagementteam (RIM) 2 unterstützt. President and Vice- Presidents Global Risk Committee Resolutions Directors MLR* CR** OR*** Risk Management Directorship Directorships Business Areas Control Areas MLR* = Market and Liquidity Risk CR** = Credit Risk OR*** = Operating Risk Der Vorstand der Banco do Brasil AG entscheidet aufbauend auf die Risikopolitik der Banco do Brasil S.A. die Grundsätze des Risikomanagements, die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung der Risiken. Das in der Abteilung RIM organisatorisch verankerte Risikocontrolling als zentrale unabhängige Kontrolleinheit unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Die Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der entsprechenden Risikolimite. Als unabhängige Instanz stellt sie sicher, dass sich die gemessenen Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Sie ist zuständig für die 2 RIM Risiko Management. Diese Abteilung ist für das Gesamtbankrisikomanagement sowie das Controlling der Tochtergesellschaften und Auslandsfilialen der Banco do Brasil AG zuständig. Das RIM ist die zuständige Abteilung für alle Risikomanagement-Fragen einschließlich der risikotechnischen Berechnungen und berichtet laufend an den Vorstand und periodisch an das ALCO-Komitee. Information gemäß Offenlegungsverordnung 7-56

8 Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente und die Entwicklung und Wartung der grundsätzlichen Regelwerke. Das Kreditrisikomanagement wird zentral und weltweit durch die Banco do Brasil S.A. abgewickelt. Die Banco do Brasil AG ist für die ordnungsgemäße Gestion der Kreditgeschäfte zuständig. Die Liquiditätssteuerung und die Steuerung der Marktrisiken im Bankbuch erfolgen im Rahmen der monatlich stattfindenden Sitzungen des Assets/ Liabilities-Committees (ALCO-Komitee). Als unabhängige interne Instanz überwacht die interne Revision der Banco do Brasil AG in weltweiter Kooperation mit dem Internal Audit Department der Banco do Brasil S.A. sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme; Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme für die einzelnen Risikoarten gliedert sich wie folgt: Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften besteht. Dieses Risiko kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Verschiedene Risiken werden unter dem Kreditrisiko zusammengefasst, wie unten dargestellt: Ausfallsrisiko des Kontrahenten: wird in der Folge erklärt. Konzentrationsrisiko: wird gemessen durch Gini-Koeffizienten für folgende Bereiche: - Währungen Information gemäß Offenlegungsverordnung 8-56

9 - Gesamtwirtschaftliche Sektoren - Branchen - Kunden (Großveranlagungen) Originatorrisiko: Banco do Brasil AG ist kein Originator bei/ von Verbriefungs-transaktionen. Restrisiko aus risikomindernden Techniken: siehe Besicherungsrisiko Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten: Sicherheiten, die nach Basel II nicht anrechenbar sind, haben trotzdem eine bankbetriebliche Bedeutung, die intern berücksichtigt wird. KREDITRISIKO Ausfallsrisiko des Kontrahenten Konzentrationsrisiko Originatorrisiko Restrisiko aus risikomindernden Techniken Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten Zuständigkeit für die Festlegung von Kreditrahmen Der Vorstand für den Kreditbereich (Brasilien) und die Abteilung für Kreditanalyse mit Sitz in der Zentrale (Brasilien), bereiten die Risiko-Analyse vor und legen Kreditlimits für Länder, Banken und Kunden fest. Die Verantwortung der Banco do Brasil AG liegt im wesentlichen im Zusammenstellen von Informationen und Daten. Weiters hat die Banco do Brasil AG die Aufgabe, die geplante Art der Geschäfte, die mit Kunden oder Geschäftspartnern gemacht werden, über die wirtschaftliche Situation des Kunden an die Zentrale zu informieren. Information gemäß Offenlegungsverordnung 9-56

10 Kreditrahmen Kreditrahmen ist der höchste Betrag, den die Bank an einen bestimmten Kunden auszuleihen und dafür Risiko zu übernehmen bereit ist. Die Festlegung eines Kreditrahmens bestimmt nicht nur das Risiko, dem die Bank einem Kunden gegenüber ausgesetzt ist, sondern hat auch den Zweck, den Kunden durch eine Kreditprüfung näher kennen zu lernen und sowohl seine Bedürfnisse als auch alle mögliche Risiken zu erkennen, noch bevor ein Kredit in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wird die Bewertung sicherer und Darlehensverlängerungen (und -ansuchen) können später schneller bearbeitet werden. Wie schon vorher erwähnt, Risiko bedeutet einen möglichen Verlust. Deshalb erfolgt die Festlegung des Kreditrahmens im umgekehrten Verhältnis zum Kundenrisiko, d.h., je höher das Risiko, desto niedriger der Rahmen. Dadurch werden die Kredite nicht nur auf wenige Kunden konzentriert, sondern es erfolgt eine breite Risikostreuung. Der Kreditrahmen wird auch so bestimmt, dass die Ressourcen unter verschiedenen Kunden aufgeteilt werden. Somit sind bei Ausfällen die Auswirkungen nicht so gravierend. Das Kreditverfahren Die Verfahrensstruktur der Kreditanalyse der Banco do Brasil S.A. unterscheidet drei Gruppen: Juristische Personen, Genossenschaften und Finanzinstitute; Physische Personen; Länder Risiko Die Bankkunden, soweit es sich um juristischen Personen sowie um das Land Brasilien handelt, werden in sechs Risikokategorien, die die Forderungen der Kreditgeschäfte mit Brasilien klassifizieren, eingeteilt: Risiko AA kein Risiko: Unter diesem Risiko zugeordneten Kunden verursachen voraussichtlich kein Kreditrisiko für die Bank. Risiko A niedrig: Unter Risiko A klassifizierte Kunden bedeuten ein geringes Risiko. Information gemäß Offenlegungsverordnung 10-56

11 Risiko B akzeptabel: Risiko B-Kunden haben ein etwas erhöhtes Risiko im Vergleich mit dem Risiko A-Kunden. Risiko C mittel: Hier sind Kunden eingereiht, die ein mittleres Risiko einer Kreditvergabe für die Bank bedeuten. Risiko D beträchtlich: Kunden mit einer Ausfallmöglichkeit bei der Rückzahlung des Kredites. Risiko E hoch: Bei diesen Kunden bedeutet dies eine höhere Unsicherheit bei der Rückzahlung eines Kredites. Zusätzlich zu der Wertberichtigung von Kundenrisiken wird eine Wertberichtigung für das Länderrisiko Brasiliens für alle brasilianische Unternehmen gerechnet. Für die Kunden, deren Konzernmutter nicht in Brasilien ansässig sind, entfällt die Länderrisikowertberichtigung. Ausfall juristischer Kunden Das Ausfallrisiko wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung, sowie durch den zuständigen Manager der Banco do Brasil AG überwacht. Im Fall von einer unerwarteten Erhöhung des Risikos, wird der Kunde kontaktiert um die Lage genauer zu analysieren. Ausfall Banken Die Bonität der Banken wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung für Finanzinstitutionen und durch die zuständige Tochterbank bzw. Niederlassung überwacht. Sowohl die Markt- als auch die politischen Zustände werden verfolgt, um notwendige risikomindernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können, um einen möglichen Ausfall zu verhindern. Bei einem Ausfall wird der juristische Weg eingeleitet. Die Wertberichtigung wird je nach dem geschätzten Risiko bis auf 100% erhöht. Festlegung eines Länderkreditrahmes Kreditlimits wurden nur für einige Länder der CEE-Region festgelegt. Geschäfte mit Ländern, die aufgrund politischer und institutioneller Unsicherheiten keine Kreditlimits haben, sind nur mit Sicherheiten von internationalen Institutionen wie z.b. die EBRD (European Bank for Reconstruction and Development) abzuwickeln. Information gemäß Offenlegungsverordnung 11-56

12 Festlegung eines Kreditrahmens für ein Unternehmen Die Risikozuordnung der Banco do Brasil für Firmen basiert auf zwei Analysenmethoden: Technische Analyse der Eigenmittel. Die finanzwirtschaftliche Lage der Firma wird durch ein bankinternes Kundenanalyse-System (ein System der Banco do Brasil S.A., Brasilien) basierend auf den ökonomischen Daten (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) des letzten Geschäftsjahres durchleuchtet. Qualitative Analyse erörtert, abgesehen vom Kapital (Eigenmittel), auch die Konditionen, Kapazität und Eigenschaften einer Firma. Für die Kreditabteilung beginnt die qualitative Analyse bei der Ausfüllung eines Fragebogens. Gewichtung: nach der Gewichtung des Ergebnisses der technischen und qualitativen Analyse (technisches und qualitatives Ergebnis) wird dann das Kundenrisiko festgelegt. Trotz dieser allgemeinen Kriterien können Kreditrahmen, die das errechnete Limit übersteigen, zur Genehmigung an die nächste Instanz weitergeleitet werden. Analyse und Festlegung eines Kreditrahmens für Finanzinstitutionen Die Finanzinstitute werden von der Geschäftsführung der Zentrale für Kreditanalyse überprüft. Für ausländische Banken werden die Beurteilungen der Rating-Agenturen wie z.b. Moody s verwendet. Außerdem werden auch Informationen aus dem BankScope, das Auskunft über Finanzinstitutionen aus der ganzen Welt liefert, eingeholt. Großkreditrisiko Großveranlagungen sowie Gruppen verbundener Kunden sind in 27 BWG definiert. Je höher die Veranlagung eines einzelnen Kreditnehmers desto größer sind die Auswirkungen auf die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften bei (teilweisem) Ausfall. Die Geschäftsleiter sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verpflichteten und Haftenden offen legen zu lassen und sich für die Dauer der Einräumung über die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten und Haftenden sowie über die Werthaltigkeit und Information gemäß Offenlegungsverordnung 12-56

13 Durchsetzbarkeit von Sicherheiten ausreichend zu informieren, sowie laufende Vorlage von Jahresabschlüssen zu verlangen. Besicherungsrisiko Dieses Risiko betrifft die für die Einräumung eines Kredites bestellten Sicherstellungen seitens des Kunden und deren Werthaltigkeit bei Ausfall. Die zur Sicherstellung des Kredites überlassenen Kreditsicherheiten können sich zum Zeitpunkt der Verwertung als mangelhaft oder wertlos herausstellen. Dieses Besicherungsrisiko beschreibt somit die Gefahr, dass der Liquiditätserlös bei einer Veräußerung zur Deckung der Zahlungsansprüche gegenüber dem Kreditnehmer nicht ausreicht. Um dieses Risiko zu Vermeiden werden für die Geschäfte, die durch das Mutterhaus entstehen oder mit ihm abgewickelt werden, Besicherungen von dem Mutterhaus eingenommen. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs-, Veräußerungsverlustrisiko und das Risiko der Reduktion von stillen Reserven durch die Gefahr einer entsprechend negativen wirtschaftlichen Entwicklung bei Beteiligungen. Weiters das Risiko, Nachschüsse für Gesellschaften leisten zu müssen (Einlagensicherungseinrichtungen). Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr von Änderungen von Marktpreisen bzw. von Verlusten durch ungünstige und unerwartete Preisentwicklung. In diesem Risiko sind sowohl Positionen des Handelsbuches als auch Positionen des Bankbuches erfasst. Bezüglich des Gesamtmarktrisikos von Banco do Brasil S.A. wird bzw. ist bereits ein VaR- System implementiert. Das Konzernrisiko aus Gruppensicht und auf Einzelebene wird von Brasilien aus überwacht. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bedeutet die Gefahr, dass aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder zeitgerecht Information gemäß Offenlegungsverordnung 13-56

14 nachgekommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass im Falle einer Liquiditätskrise Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen generiert (Refinanzierungsrisiko) bzw. Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert (Marktliquiditätsrisiko) werden können. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität erfolgt durch das ALCO- Komitee. Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt quartalsweise in vier Stufen: Statische Liquidität gemäß 25 BWG Kurzfristige Kosten der Liquiditätsbeschaffung (kurzfristige Liquiditätskrise bis zu 3 Monate; Opportunitätskosten der kurzfristigen Vermögensveräußerung). Mittelfristige Liquiditätskosten (erhöhte Refinanzierungskosten aufgrund erhöhte Interbankspreads). Beobachtung der langfristigen offenen Liquiditätspositionen (GAP-Analyse). Das Liquiditätsrisiko wird für Euro und US-Dollar berechnet. Um den Bankbetrieb im Notfall zu gewährleisten, hat die Banco do Brasil AG einen Liquiditäts-Notfallplan mit den notwendigen ausführlichen Maßnahmen erstellt. Operationales Risiko Die Banco do Brasil AG definiert operationales Risiko (OR) analog Basel II als das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Die Verantwortung für das Vermeiden des OR liegt bei dem Risikomanagement der jeweiligen operativ tätigen Abteilungen. Im Rahmen eines Quartalsberichts werden die Entscheidungsträger über das operationale Risiko informiert. Die Messung erfolgt lokal nach Basisindikatoransatz. Operationelle Verluste: der Ausschuss für die Steuerung des operationellen Risikos der Banco do Brasil S.A. hat beschlossen ausführliche Erklärungen und Korrekturmaßnahmen für Verluste, die von operationellen Fehlern verursacht wurden, von allen ausländischen Niederlassungen der Gruppe anzufordern. Das ALCO-Komitee trägt die Verantwortung, Information gemäß Offenlegungsverordnung 14-56

15 die Verluste und deren Ursachen zu kontrollieren und über sie zu berichten. Falls die Verluste die festgelegte Begrenzung überschreiten, sind eine genauere Analyse der Ursachen sowie einen Plan zur Beseitigung der identifizierten Schwächen vorzubereiten und an die zuständige Abteilung in der Gruppe zu senden. Der Notfallplan der Banco do Brasil AG bezweckt die Gewährleistung der Banktätigkeiten bei einem Notfall. Der Plan ist ein Leitfaden, der die notwendigen ausführlichen Maßnahmen im Fall von Krisensituationen beinhaltet. Panorama Risiko Verschiedene Risiken wie Recht-, Strategische-, Länder-, Systemische- und Reputationsrisiko werden unter dem Panoramarisiko zusammengefasst, wie unten erklärt und danach grafisch dargestellt: Rechtsrisiko: Risiko, dass das Umfeld für das Bankgeschäft sich rechtlich massiv ändert und das Geschäft bedeutend beeinträchtigt. Falls dieses Risiko eintritt, ist die Bank für hohe Beträge verantwortlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Strategierisiko: Einerseits das Risiko, dass die grundlegende Geschäftsstrategie der Bank falsch ist. Andererseits das Risiko einer falschen grundlegenden strategischen Entscheidung. Zur Zeit hat die Bank ein großes strategisches Projekt. Länderrisiko: wird bei Banco do Brasil AG mit einem Ansatz von 2,5% für das Brasilien-Risiko berechnet. Systemisches Risiko: Risiko des Ausfalls des Finanzsystems. Die Risikoberechnung bei der Banco do Brasil AG ist im Augenblick eine freie Annahme, aber, die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 hat bestätigt, dass solch ein Risiko vorhanden ist. Reputationsrisiko: Risiko, dass die Bank ihr gutes Ansehen verlieren würde, verursacht durch einen Skandal oder schlechte Werbung. Das Risiko ist eine freie Annahme. Wenn das Risiko eintritt, trifft es meistens mit anderen Risikoarten wie Operationelles- oder Liquiditätsrisiko zusammen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 15-56

16 PANORAMARISIKO Rechtsrisiko Strategierisiko Länderrisiko Systemisches Risiko Reputationsrisiko Die Vorgaben des Konzerns sind sehr eng abgesteckt, so dass von vornherein Risiken in sehr geringen Ausmaß auftreten können Die Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen. Kreditrisiko Kreditrisiken werden durch Sicherheiten, die jedoch nach Basel II Kreditrisiko-Standard- Ansatz (KSA) nicht anrechenbar sind, weitgehend abgedeckt. Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken dürfen fast nicht eingegangen werden, und werden sowohl lokal als auch von der Gruppe überwacht. Operationales Risiko Operationale Risiken müssen bereits ab einem geringen Betrag gemeldet werden, und es gibt Vorgaben für betriebliche Abläufe und Notfallpläne. Information gemäß Offenlegungsverordnung 16-56

17 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen Kreditinstitute haben folgende Informationen offen zu legen: Den Namen des Kreditinstituts; Banco do Brasil Aktiengesellschaft Eine Angabe der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke mit einer kurzen Beschreibung der Unternehmen innerhalb der Kreditinstitutsgruppe, die a) vollkonsolidiert, b) anteilmäßig konsolidiert, c) von den Eigenmitteln abgezogen und d) weder konsolidiert noch abgezogen werden; a) und b) Im Geschäftsjahr 2008 war keine Konzernrechnungslegung durch die Banco do Brasil AG erforderlich. Die einzige Beteiligung BB USA Holding Company, Inc. samt ihrer Tochtergesellschaft (BB Money Transfer, Inc.) waren keine im Wege der Voll- oder Quotenkonsolidierung einzubeziehenden Tochterunternehmen (weder gemäß 30 noch.59 BWG). c) und d) Konsolidierungskreis der Banco do Brasil AG Kreditinstitutsgruppe Siehe vorhergehender Absatz. Information gemäß Offenlegungsverordnung 17-56

18 3.3 - Alle vorhandenen oder abzusehenden substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nachgeordneten Instituten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Der Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen geringer als der vorgeschriebene Mindestbetrag ist sowie der Name oder die Namen dieser Tochterunternehmen. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 18-56

19 4 Eigenmittelstruktur Kreditinstitute haben bezüglich ihrer Eigenmittel folgende Informationen offen zu legen: Die Eigenmittel der Banco do Brasil AG werden nach den jeweils gültigen BWG- Bestimmungen ermittelt. Das Eigenmittelerfordernis beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage gemäß 22 Abs. 2 BWG (Bankbuch). Sie beinhaltet die risikogewichteten Aktiva, die außerbilanziellen Geschäfte und die Derivate. Das so ermittelte Risikopotenzial wird den anrechenbaren Eigenmitteln gegenübergestellt. Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde von der Banco do Brasil S.A., Brasília, die in Portugal existente Drittstaaten-Zweigstelle in die Banco do Brasil AG, Wien, mit allen Rechten und Pflichten (mit Ausnahme einer Liegenschaft) eingebracht. Die bereits im Vorfeld geschaffene EU-Zweigstelle der Banco do Brasil AG, Wien, hat die Geschäfte übernommen und wird diese nahtlos fortführen. Das Nettovermögen der Sacheinlage beträgt ,03 und wurde in eine nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Das Kernkapital wie auch die gesamten Eigenmittel haben sich dadurch mehr als verdoppelt, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage nach 22 BWG war jedoch nur moderat. Den nach den Vorschriften des 22 und 23 BWG für die Banco do Brasil AG ermittelten Eigenmitteln für die Solvabilität in Höhe von 23,5 Mio ( ,2 Mio) standen zum anrechenbare Eigenmittel von 83,1 Mio ( ,2 Mio) gegenüber (ungeprüfte Zahlen). Die Eigenmittelquote erreichte in der Banco do Brasil AG 29,26% nach 11,76% zum Jahresultimo Information gemäß Offenlegungsverordnung 19-56

20 4.1 - Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Den Betrag des Kernkapitals gemäß 23 Abs. 14 Z 1BWG bei getrennter Offenlegung der Eigenmittelbestandteile und Abzugsposten; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Den Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals gemäß 23 Abs. 7 BWG, des nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8 BWG sowie des kurzfristigen nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8a BWG; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Die Abzüge vom Kernkapital und den ergänzenden Eigenmitteln gemäß 23 Abs. 13 BWG bei getrennter Offenlegung der Posten gemäß 23 Abs. 13 Z 4c BWG sowie die Abzüge gemäß 82 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung SolvaV), BGBl. II Nr. 375/2006; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Die Gesamtsumme aller Eigenmittel nach den Abzügen und Beschränkungen gemäß 23 Abs. 14 BWG; siehe unten Tabelle Eigenmittelentwicklung Information gemäß Offenlegungsverordnung 20-56

21 Eigenmittelentwicklung per in TEUR ad 4.2 ad 4.3 ad 4.4 ad Grundkapital Rücklagen abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände Kernkapital (Tier 1) Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) Abzugsposten zu Tier 1 und Tier Anrechenbare Eigenmittel (gem. 23 Abs. 14 BWG) Eigenmittelquote 29,26% 11,76% 12,84% Risikogewichtete Aktiva gewichtete außerbilanzielle Geschäfte gewichtete besondere außerbilanzielle Geschäfte Bemessungsgrundlage für das Bankbuch Eigenmittelerfordernis Eigenmittelüberschuss Information gemäß Offenlegungsverordnung 21-56

22 5 Mindesteigenmittelerfordernis Kreditinstitute haben bezüglich ihres Mindesteigenmittelerfordernisses gemäß 22 Abs. 1BWG sowie der kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß 39a BWG folgende Informationen offen zu legen: Eine Zusammenfassung des Ansatzes gemäß 39a BWG, nach dem das Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt; Für die interne Risikosteuerung werden entweder von der Banco do Brasil-Gruppe vorgegebene Standards oder einfache Risikoquantifizierungen, die im wesentlichen auf dem Standardverfahren aufbauen, angewendet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden in der Banco do Brasil AG alle relevanten Risiken im Zusammenhang mit dem Bankbetrieb erhoben. Die Zielsetzung der Risikoidentifikation besteht dabei in einer permanenten, vollständigen und wirtschaftlichen Erfassung aller Einzelrisiken. Die identifizierten Risiken werden gemessen und zu einem gesamten Verlustpotenzial aggregiert Das Verlustpotenzial wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse (Erträge, Reserven, Eigenmittel) gegenübergestellt. Dies dient der Planung, Messung und Überwachung des Gesamtbankrisikos und zählt, ebenso wie die Optimierung des Eigenmittelansatzes, zu den Hauptaufgaben des RIMs. Information gemäß Offenlegungsverordnung 22-56

23 5.2 - Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnet; Stand Forderungs-betrag gewichteter Forderungs-betrag in TEUR 8% des gewichteten Forderungs-betrags 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; sonstige Posten Gesamt Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22b Abs. 2 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge auf einem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnet; diese Anforderung gilt bei der Forderungsklasse der: Retail-Forderungen für alle der folgenden Kategorien: a) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind; b) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen; und c) sonstige Retail-Forderungen; Information gemäß Offenlegungsverordnung 23-56

24 Beteiligungspositionen für: a) alle Ansätze gemäß 77 SolvaV; b) börsengehandelte Beteiligungspositionen, private Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstige Beteiligungspositionen; c) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses eine aufsichtliche Übergangsregelung gilt; und d) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses Bestandschutzklauseln (grandfathering provisions) gelten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Gemäß 22 Abs. 1Z 2 und 3 BWG berechnete Mindesteigenmittelerfordernisse; Die Bank führt kein Handelsbuch und hat deshalb kein Mindest-Eigenmittelerfordernis für 22 Abs. 1 Z 2 BWG. Mindesteigenmittelerfordernis (außerhalb des Handelsbuches) gemäß 22 Abs 1 Z 3 BWG, per in TEUR: Für das Warenpositionsrisiko 0 Für das Fremdwährungsrisiko Gemäß 22 Abs. 1Z 4 BWG berechnete und gesondert offen gelegte Mindesteigenmittelerfordernisse; Das Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz berechnet ( 22j BWG): Information gemäß Offenlegungsverordnung 24-56

25 1) Berechnung des Durchschnitts der Betriebserträge der letzten drei Geschäftsjahre (Bemessungsgrundlage): , , ,79 = ,49 / 3 = ,83 2) Eigenmittelerfordernis 15% der Bemessungsgrundlage von ,83 = ,37 Information gemäß Offenlegungsverordnung 25-56

26 6 Kontrahentenausfallrisiko Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kontrahentenausfallrisikos aus Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist folgende Informationen offen zu legen Eine Beschreibung der Methode, nach der Kapital gemäß 39a BWG und Obergrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt werden; Die Banco do Brasil AG schließt derzeit nur Verträge über Zins- und Währungsderivate zu Absicherungszwecken ab. Es bestehen keine Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte, Lombardgeschäfte oder Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist. Kontrahenten für Verträge in derivativen Geschäften können nur Kreditinstitute werden, die von der Banco do Brasil S.A. für die Banco do Brasil AG ein Kreditlimit erhalten Eine Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bildung von Reserven; Die derivativen Geschäfte dienen zur Absicherung bestehender Risiken, und verhalten sich ungekehrt proportional zum abgesicherten Risiko. Es kommt aus diesem Titel zu keiner Bildung von Reserven. Die Messung erfolgt gemäß dem Ursprungsrisikoansatz ( 235 SolvaV). Information gemäß Offenlegungsverordnung 26-56

27 6.3 - Eine Beschreibung der Vorschriften über Korrelationsrisiken; Das Korrelationsrisiko (Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren bzw. das spezifische Korrelationsrisiko) ist implizit im Ursprungsrisikoansatz abgebildet. 6.4 Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag, den das Kreditinstitut bei einer Herabstufung seines Ratings zur Verfügung stellen müsste; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Die Summe der aktuellen beizulegenden Zeitwerte der Geschäfte, positive Auswirkungen von Netting, aufgerechnete aktuelle Kreditforderungen, gehaltene Besicherungen, Nettokreditforderungen bei Derivaten; Aus dem Derivativgeschäft (Bankbuch) ergaben sich zum Stichtag folgende Nominalbeträge und Marktwerte: Stand in TEUR Nominalbetrag nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Summe Wechselkursverträge Zinssatzverträge Gesamt (Terminkäufe ungewichtet) Stand Devisentermingeschäfte Devisenswaps in TUSD beizulegender Zeitwert Währung Nominale Anzahl positiver negativer USD gegen EUR USD gegen EUR In der Banco do Brasil AG bestehen keine Nettingvereinbarungen Maße für den Forderungswert nach der jeweils entsprechenden Methode gemäß den 233 bis 261SolvaV; Information gemäß Offenlegungsverordnung 27-56

28 Als Maß für die Ermittlung des Forderungswertes wird der Ursprungsrisikoansatz gemäß 235 SolvaV angewendet Den Nominalwert von Absicherungen in Form von Kreditderivaten und die Verteilung der Kreditforderungen, aufgeschlüsselt nach Arten von Kreditforderungen; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Den Nominalwert von Derivatgeschäften, unterteilt nach der Verwendung für den Kreditbestand und Vermittlungstätigkeiten des Kreditinstituts, sowie die Verteilung verwendeter Derivate nach Produktgruppen samt einer weiteren Aufschlüsselung innerhalb der einzelnen Produktgruppen nach erworbenen und veräußerten Besicherungen; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant Im Falle der Verwendung eigener Schätzungen des Skalierungsfaktors gemäß 246 SolvaV, die Schätzung des Skalierungsfaktors. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 28-56

29 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko (1) Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kredit- und Verwässerungsrisikos folgende Informationen offen zu legen: Für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet; Definition der Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet. Die verwendeten Ausfallsdefinitionen decken die Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet in adäquater Weise ab. Die Basel II-Definition für Überfällige Forderungen legt fest, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Kreditinstitut mehr als 90 Tage überfällig ist. Die Überziehung beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer ein zugesagtes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde, Zinsen oder Raten nicht gezahlt hat, oder er einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat. Eine Überziehung gilt dann als wesentlich, wenn sie mehr als 2,5% der vereinbarten Rahmen ausmacht und größer als EUR 250 ist. Die Überziehung muss 90 Tage durchgehend, ohne Unterbrechung vorhanden sein. Als ausfallsgefährdet gelten Forderungen, wenn aufgrund der Bonität des Kunden ein Kreditausfall in naher Zukunft nicht mehr auszuschließen ist. Mit der Feststellung der Gefährdung der Obligi einer definierten Größenordnung erlischt jegliche Eigenkompetenz des Kundenbetreuers, der Kunde wird im zentralen Kreditrisikomanagement weiter betreut. Vierteljährlich erfolgt eine vollständige Berichterstattung über den aktuellen Bearbeitungsstand dieser Engagements an den Vorstand. Wesentliche Ausfallskennzeichen sind: - Fälligstellung - 90 Tage überfällig Information gemäß Offenlegungsverordnung 29-56

30 - Exekution gegen den Kunden - Zinsennachlass aus negativen Bonitätsgründen Eine Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen angewandten Ansätze und Methoden; Den zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen. Für einzelne Risikopositionen haben wir Einzelwertberichtigungen nach gruppenspezifischen Kriterien vorgenommen. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten werden unter Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 30-56

31 7.3 - Den Gesamtbetrag der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung und den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Forderungen während des Berichtszeitraumes; Der Durchschnittsbetrag (Quartalsendstände) der Forderungen aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen stellt sich wie folgt dar: Stand in TEUR Durchschnittsbetrag Vorjahr 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; sonstige Posten Gesamt Information gemäß Offenlegungsverordnung 31-56

32 7.4 - Die geografische Verteilung der Forderungen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen; Brasilien 94% Österreich Portugal EU Andere 0% 2% 3% 1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen; Kredit- und Versicherugnsw esen 93% Agrarindustrie Fleisch & Fisch Eisen und Stahlprodukte Erdöl und Erdölprodukte Druckereien Maschinen und Ausrüstungen Textilien, Bekleidung und Schuhe Chemikalien und Düngelmittel Energie Gesundheit Bauw esen Retail Public Eisen und Stahl Sonstige 1% 1% 1% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Information gemäß Offenlegungsverordnung 32-56

33 7.6 - Die Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen; Stand per in TEUR Forderungsklassen \ Restlaufzeiten tägl. fällig 0-3 Mo 3 Mo - 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre > 5 Jahre 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; sonstige Posten* * unter sonstige Posten sind angeführt die Beteiligungen und Anlagevermögen > 5 J Für alle wesentlichen Wirtschaftszweige oder Arten von Vertragspartnern die folgenden Angaben: a) Ausfallgefährdete und überfällige Forderungen, getrennt aufgeführt; Zum Stichtag bestehen keine überfälligen oder ausfallsgefährdeten Forderungen. Information gemäß Offenlegungsverordnung 33-56

34 b) Wertberichtigungen und Rückstellungen; Stand In TEUR Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Nach Sektoren Kredit- und Versicherungswesen Lebensmittelproduktion Konsument 6 0 Nach Kundenart Kreditinstitute Unternehmen Private 6 0 c) Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen während des Berichtszeitraums; Stand In TEUR Einzelwertberichtigung Länderwert-berichtigung pauschalierte Einzel- und Gesamt Stand Zuführungen Verbrauch Auflösungen Stand Es war keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich. 100 % der Zuführung Einzelwertberichtigung beruht auf die Einbringung der Filiale Portugal. 100 % des Verbrauches beruht auf Kursschwankung USD/EUR Die Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen; diese sind getrennt anzuführen und nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der Wertberichtigungen und Rückstellungen für jedes geografische Gebiet, aufzuschlüsseln; Derzeit keine Geschäftsfälle Information gemäß Offenlegungsverordnung 34-56

35 7.9 - Die getrennt dargestellte Überleitung von Änderungen der Wertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen. Die Informationen haben Folgendes zu umfassen: a) eine Beschreibung der Art der Wertberichtigungen und Rückstellungen; Es wurden Einzelwertberichtigung und Wertberichtigung für Länderrisiken gebildet. Es war keine Rückstellung für Haftung oder Garantien erforderlich. b) die Eröffnungsbestände; Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). c) die während der Periode aus den Rückstellungen entnommenen Beträge; Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). d) die während der Periode eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Forderungen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen; und Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). e) die Abschlussbestände. Siehe Tabelle bei Punkt 7.7.c). (2) Kreditinstitute haben nähere Angaben zu veröffentlichen, wenn durch die Aufschlüsselung der Forderungen gemäß Abs. 1 Z 4 bis 6 keine ausreichende Aussage zur Risikosituation möglich ist; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant. Information gemäß Offenlegungsverordnung 35-56

36 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnen, haben für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG folgende Informationen offen zu legen: Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für etwaige Änderungen; Als Ratingagentur wird Standard & Poor s verwendet Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch genommen werden; Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten in Anspruch genommen werden sind Forderungen an Unternehmen Eine Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind; Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß EmittentenVO zugeordnet Die Zuordnung der Ratings aller anerkannten Rating-Agenturen oder Rating- Agenten zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen, sofern das Kreditinstitut nicht die Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG heranzieht; Information gemäß Offenlegungsverordnung 36-56

37 Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß Mappingverordnung (i.d.f. BGBl. 2 Nr. 254/2007) zugeordnet Die Forderungswerte und die Forderungswerte nach Kreditrisikominderung: a) die jeder einzelnen vorgesehenen Bonitätsstufe zugeordnet werden: Stand per Forderungsklassen \ Restlaufzeiten Bonitäts-stufe 1 Bonitäts-stufe 2 Bonitäts-stufe 3 Bonitäts-stufe 4 Bonitäts-stufe 5 in TEUR Bonitäts-stufe 6 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; Forderungen an internationale Organisationen; Forderungen an Institute; Forderungen an Unternehmen; Retail-Forderungen; durch Immobilien besicherte Forderungen; überfällige Forderungen; Forderungen mit hohem Risiko; Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; Verbriefungspositionen; kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; sonstige Posten Gesamt Information gemäß Offenlegungsverordnung 37-56

38 b) jene, die von den Eigenmitteln abgezogen werden. Stand in TEUR Forderungsbetrag vor Kreditrisikominderung Forderungsbetrag nach Kreditrisikominderung vom Eigenmittel abzuziehen 16. sonstige Posten Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als Zufluss gemeldet der dann mit 0 % gewichtet wird Information gemäß Offenlegungsverordnung 38-56

39 9 Spezialfinanzierungen, Beteiligungs-positionen und sonst. Aktiva Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder gemäß den 77 und 78 SolvaV berechnen, haben die Forderungen für jede Kategorie der Tabelle gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder für jedes Gewicht gemäß 77 Abs. 3 SolvaV offen zu legen: Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant, da sie zur Berechnung des Kreditrisikos den Standardansatz anwendet. Information gemäß Offenlegungsverordnung 39-56

40 10 Sonstige Risikoarten Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 Abs. Z 2 und 3 BWG berechnen, haben dieses für jedes in diesen Bestimmungen genannte Risiko getrennt offen zu legen: Mindesteigenmittelerfordernis zum : Handelsbuch 0 (kein Handelsbuch vorhanden) Warenpositionsrisiko 0 (keine Warenpositionen vorhanden) Fremdwährungsrisiko 470 TEUR Information gemäß Offenlegungsverordnung 40-56

41 11 Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis für Marktrisiken mittels eines internen Modells zur Marktrisikobegrenzung gemäß 22p BWG berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen: Für jedes Teilportfolio: a) die Eigenschaften der verwendeten Modelle; b) eine Beschreibung der auf das Teilportfolio angewandten Krisentests; c) eine Beschreibung der bei Rückvergleichen (Backtesting) und der Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der internen Modelle und Modellierungsverfahren angewandten Methoden; Den von der FMA genehmigten Anwendungsbereich des verwendeten Modells; Eine Beschreibung des Ausmaßes und der Methodik der Erfüllung der Anforderungen gemäß den 198 bis 202 SolvaV; Die Banco do Brasil AG verwendet keine internen Modelle zur Berechnung des Marktrisikos bzw. zur Marktrisikoobergrenzung. Information gemäß Offenlegungsverordnung 41-56

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT

BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien Bekanntzugebende Informationen gemäß Offenlegungsverordnung BGBl. II Nr. 375/2006 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung Präambel Die gegenständliche

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH

Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck...2 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien...2 a. Risikostrategie:...2 b. Risikotragfähigkeit:...2 c. Risiko-Management

Mehr

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011 Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.

Mehr

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Volksbank Vorarlberg Gruppe

Volksbank Vorarlberg Gruppe Volksbank Vorarlberg Gruppe Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Konzern-Jahresabschlusses zum 31.12.2008. 1. Eigenmittelstruktur des Konzerns Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen:

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Quantitative Offenlegung Volksbank, Gewerbe- und Handelsbank Kärnten Aktiengesellschaft Daten zum Jahresabschluss per

Quantitative Offenlegung Volksbank, Gewerbe- und Handelsbank Kärnten Aktiengesellschaft Daten zum Jahresabschluss per Quantitative Offenlegung Volksbank, Gewerbe- und Handelsbank Kärnten Aktiengesellschaft Daten zum Jahresabschluss per 31.12.2008 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Eingezahltes

Mehr

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Eigenmittel gemäß 23 BWG Beträge 4

Mehr

Konzern HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft / Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG

Konzern HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft / Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG Konzern HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft / Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses des Konzerns der HAGEBANK TIROL Holding,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 19.9.2015 L 244/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1555 R KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Fast jeder Unternehmer und Kreditkunde verbindet Basel II mit dem Stichwort Rating. Dabei geraten die Sicherheiten und ihre Bedeutung - vor allem für die Kreditkonditionen

Mehr

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Bankmanagement II Übung WS 2009/10

Bankmanagement II Übung WS 2009/10 Systematische Risiken sind im Bankgeschäft unvermeidbar (Gefahr eines Bank Run) Delegierter Schutz von Gläubiger Interessen ist effizienter Gefahr eines internationalen Wettbewerbes um laxe Regulierungsstandards

Mehr

Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken

Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken Offenlegung gemäß 26 BWG ivm Offenlegungsverordnung Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU) 16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. 8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1 Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die

Mehr

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Ratingklasse 3.9 Rang 75

Ratingklasse 3.9 Rang 75 BilanzBranchenrating Bericht: Musterbranche (Oenace-2008, 3-Steller, Gruppe: Mustergruppe) Der vorliegende Bericht wurde auf Basis einer Kooperation zwischen der KSV1870 Information GmbH und der KMU Forschung

Mehr

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Versicherungsunternehmen: Name Versicherungsgruppe/-konglomerat Prüfgesellschaft Leitender Prüfer Name der Prüfgesellschaft gemäss

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 B I L A N Z zum 31. Dezember 2011 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2011 31.12.2010

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2008. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß 23 BWG Beträge in T

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken. Kurzzusammenfassung

Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken. Kurzzusammenfassung Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken Kurzzusammenfassung August 2014 Studienziele und -inhalte Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise und eine zunehmende Wettbewerbsverschärfung

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Konzern - Jahresabschlusses zum

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Konzern - Jahresabschlusses zum Konzern Volksbank Salzburg Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Konzern - Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Quantitative Offenlegung zur Eigenmittelstruktur - 4 Z 2-5 OffV Die Eigenmittel

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE Anfang September 2004 hat Standard & Poor s den Öffentlichen Pfandbriefen der Düsseldorfer Hypothekenbank das Langfrist- Rating»AAA«verliehen. Wir freuen uns, Sie über

Mehr

Jahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF

Jahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF Jahresabschluss per 31.12.2008 BASF US Verwaltung GmbH BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF BASF US Verwaltung GmbH, Ludwigshafen am Rhein Bilanz zum 31. Dezember 2008 AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft

Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Bekanntzugebende Daten gemäß Offenlegungsverordnung (BGBL.II Nr.375/2006 in der Fassung der Verordnung BGBL.II Nr. 337/2010 sowie Berücksichtigung BGBL.II

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

RATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum

RATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum RATIONAL Montage GmbH Celsiusstrasse 6 86899 Landsberg am Lech Jahresabschluss zum 31.12.2012 RATIONAL Montage GmbH, Landsberg am Lech Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 A. Umlaufvermögen

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Eingezahltes Kapital gemäß 23 Abs 3 BWG Offene

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne

Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne Gegenüberstellung von Einzelinstituten und Konzernen Das aufsichtsrechtliche Risiko wird durch das Bankwesengesetz (BWG) definiert und beinhaltet

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Europe AG. (Konzern) Offenlegung. gemäß 26 und 26a BWG ivm Off- VO. (Berichtsstichtag 31.12.2012) quantitativ und qualitativ

Europe AG. (Konzern) Offenlegung. gemäß 26 und 26a BWG ivm Off- VO. (Berichtsstichtag 31.12.2012) quantitativ und qualitativ 1 Offenlegung (Konzern) Europe AG gemäß 26 und 26a BWG ivm Off- VO quantitativ und qualitativ (Berichtsstichtag 31.12.2012) Gemäß 26 ivm 26a BWG haben Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen zumindest

Mehr

Rating: Bedeutung und Auswirkungen

Rating: Bedeutung und Auswirkungen Rating: Bedeutung und Auswirkungen Ohne Rating kein Kredit und ohne Kredit kein Wachstum Basel II/Basel III und MaRisk schreiben den Banken Rating als Instrument der Risikomessung verbindlich vor. Es handelt

Mehr

Schweizer Bank Schweizer Bank Schweizer Bank Unternehmensrisiken steuern (Frankfurter Allgemeine) René F. Manser und Agatha Kalhoff Chancen und Risiken sind zwei Seiten derselben Medaille vor allem

Mehr

Die weltweite Finanzkrise aus mikroökonomischer Sicht

Die weltweite Finanzkrise aus mikroökonomischer Sicht Die weltweite Finanzkrise aus mikroökonomischer Sicht Stefan Simon Hanns-Seidel-Stifung Inhalt Finanzkrisen Freier Markt und Markt- bzw. Staatsversagen Fehlentwicklungen bei der aktuellen Krise Diskussion

Mehr

Basel III Offenlegung Eigenmittel

Basel III Offenlegung Eigenmittel Offenlegung Eigenmittel.0.05 Basierend auf der durch die Schweizerische Nationalbank im November 0 verfügten Einstufung der Zürcher Kantonalbank als systemrelevantes Institut hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Mehr

Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW

Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW 537 Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW Jeweiliger letzter Jahresabschluß, Lagebericht u,nd' und Bericht über die.' Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Bad-GmbH-Kürten und der Erschließungsgesellschaft

Mehr

ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND. Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013

ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND. Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013 1 ZUR MESSUNG DER STAATSVERSCHULDUNG AM BEISPIEL GRIECHENLAND Dr. Reimund Mink 6. Berliner VGR-Kolloquium 13. und 14. Juni 2013 Zur Messung der Staatsverschuldung am Beispiel Griechenland 2 1.Zur Definition

Mehr

2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6)

2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) Geldtheorie und -politik Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) 2. Mai 2011 Überblick Bestimmung des Zinssatzes im Markt für Anleihen Erklärung der Dynamik von Zinssätzen Überblick

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,

Mehr

OFFENLEGUNG gem. 26 und 26a BWG

OFFENLEGUNG gem. 26 und 26a BWG OFFENLEGUNG gem. 26 und 26a BWG der European American Investment Bank Aktiengesellschaft Offenlegung (2013) 1 Offenlegung gemäß 26 und 26a BWG sowie der Offenlegungsverordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen

Mehr

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten! Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens

Mehr

BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien

BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT, VIENA BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien Bekanntzugebende Informationen gemäß Offenlegungsverordnung BGBl. II Nr. 375/2006 Daten per 31. Dezember 2009 Information

Mehr

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Rolle von CSR für das Risikomanagement Vorstellung von Handlungsempfehlungen

Rolle von CSR für das Risikomanagement Vorstellung von Handlungsempfehlungen 9. Deutscher Multistakeholderworkshop zu CSR zu Gast bei Volkswagen, Unter den Linden, Berlin 15. Juni 2010 Rolle von CSR für das Risikomanagement Vorstellung von Handlungsempfehlungen Gefördert durch

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

COMMISSION DE SURVEILLANCE

COMMISSION DE SURVEILLANCE COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes

Mehr

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92

Mehr

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr