Ausbau der Oststrecke des Nord- Ostsee- Kanals. Konzept: projektbegleitende Beweissicherungsmaßnahmen

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1 Planungsgruppe für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel Kiel Ausbau der Oststrecke des Nord- Ostsee- Kanals Konzept: projektbegleitende Beweissicherungsmaßnahmen Stand Az.: AbO/9100 Aufgestellt: WSA Kiel-Holtenau Bearbeitet: Niels Böge (P1-52)

2 Inhaltsverzeichnis AUSBAU DER OSTSTRECKE DES NORD- OSTSEE- KANALS... I KONZEPT: PROJEKTBEGLEITENDE BEWEISSICHERUNGSMAßNAHMEN... I 1 EINLEITUNG UND VERANLASSUNG Rechtlicher Rahmen Integration in die Planung und Ausführung der Baumaßnahme Methodisches Vorgehen zur Aufstellung von Beweissicherungskonzepten Kosten der Beweissicherungsmaßnahmen Fachlich Beteiligte Fragestellungen der Beweissicherung Abgrenzung des Beweissicherungsrahmens Objektspezifische Maßnahmen- und Sicherungspläne Phasen der Beweissicherung Vorsorgliche Beweissicherung mittels vertraglicher Vereinbarung BAUVORHABEN UND BAUGRUND BEWEISSICHERUNGSMAßNAHMEN Drainagen und Leitungen Gebäude Gerade Königsförde Los Kurve Groß Nordsee Los Kurve Landwehr Los Wittenbeker Kurve Los Weiche Schwartenbek Los Verbringung des Aushubmaterials Bauzeit Verkehrsflächen und Baustellenanbindung II

3 Verkehrflächen Kurve Groß Nordsee Los Verkehrsflächen Gerade Königsförde Los Verkehrsflächen Kurve Landwehr Los Verkehrsflächen Kurve Wittenbek Los Verkehrsflächen Weiche Schwartenbek Los Baustelleneinrichtungsfläche Flemhuder See Beweissicherungsmaßnahmen beim erforderlichen Rückbau GRUNDWASSERMONITORING Grundwassersituation Vorhandene Wasserfassungen/ Datenaustausch Ableitung eines Gefährdungspotential und Hypothesen Reduktion der Ergiebigkeit von GW-Leitern Absenkung des GW- Spiegels/ landwirtschaftlich genutzte Flächen Absenkung des GW- Spiegels/ vorhandene Bauwerke Eindringen von Kanalwasser ( Mineralisierung ) Untersuchungsrahmen GW- Monitoring Vorhandene Grundwassermessstellen entlang des Kanals Spülfelder Flemhuder See Betriebssicherheit der Grundwassermessstellen und Datenqualität Geplante Umsetzung des GW-Monitoring Ablauf Grundwassermonitoring Planungs- und Vorbereitungsphase Bauphase Nachsorgephase Grundwasserqualität Entwicklung von Maßnahmenplänen Wetterdaten III

4 1 Einleitung und Veranlassung Durch den Ausbau der Oststrecke des Nord- Ostsee- Kanals ist eine Vielzahl von fremden und eigenen Einrichtungen betroffen. Diese Einrichtungen umfassen vorhandene Leitungen, Straßen und Wege bis hin zu hochwertigen Wohnbebauungen. Jede Einrichtungsart bedarf einer spezifischen Beurteilung in Hinsicht auf ein Gefährdungspotential und der ggf. erforderlichen Maßnahmen und Abstimmungen im Vorfeld der Maßnahme. Die nachfolgende projektbegleitende Konzeption der Beweissicherungsmaßnahmen zeigt allgemein die möglichen Maßnahmen auf. Es dient der Festlegung der grundsätzlichen Herangehensweise. Es ersetzt nicht das jeweils erforderlich objektspezifische, individuelle Gutachten an vorhandenen Objekten und Einrichtungen. Weiterhin erfolgt eine Abschätzung von spezifischen Gefährdungen in Abhängigkeit der Baustellenlogistik, der Verbringung und Nutzung. Sicherungsmaßnahmen (z.b. vorsorgliche Unterfangung eines flach gegründeten Fundamentes zur Vermeidung von Setzungen in Folge der eigentlichen Baumaßnahmen) sind im Rahmen der Baudurchführung erforderliche besondere (bautechnische) Maßnahmen, um schadensrelevante Auswirkungen zu minimieren oder zu vermeiden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel- Holtenau ist als Träger des Bauvorhabens zuständig und verantwortlich für die Planung und Durchführung. Zur Gewährleistung einer optimierten Planung und einer für alle Beteiligten sicheren Baudurchführung tragen die Fragestellungen zur Beweissicherung wesentlich bei. Grade der öffentliche Bauherr als Träger des Vorhabens signalisiert mit den Beweissicherungsmaßnahmen Dritten und Betroffenen gegenüber, dass er seiner Verpflichtung zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Rechte Dritter angemessen und mit besonderer Sorgfalt nachkommt. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist daher grundsätzlich die vorsorgliche Beweissicherung. 1.1 Rechtlicher Rahmen Die geplanten Beweissicherungsmaßnahmen sind in das öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren integriert. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus möglichen Einwirkungen und Auswirkungen. Einen Schwerpunkt in der Rechtssprechung zum Schutz benachbarter Grundstücke nach den 906, 909 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bildet der Begriff der Vertiefung. Darunter wird jede Maßnahme verstanden, die dem Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze entzieht und damit zu Schäden an der bestehenden Bebauung führen kann. Durch die Rechtssprechung wird der Entzug des Grundwasserstromes mit der Folge eines Stützverlustes (Setzungen) am Nachbargrundstück als unzulässige Vertiefung eingestuft. Führt der baubedingte Anstieg des Grundwassers zu einer Aufweichung des Bodens, liegt ebenfalls eine unzulässige Einwirkung vor. Falls durch die Umleitung des Grundwasserstromes eine Drainagewirkung entsteht und zu einer Schädigung der Nachbarbebauung führt, ist diese Einwirkung trotz unveränderter Grundwasserstände ebenfalls als unzulässige Vertiefung angesehen worden. Letztendlich können alle WSA Kiel-Holtenau Seite 1

5 Änderungen der Grundwasserverhältnisse, die zu einer Minderung oder zum Verlust der Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit benachbarten Bodens führen, eine unzulässige und entschädigungspflichtige Vertiefung darstellen. Beim Abbruch oder bei der Errichtung einer baulichen Anlage ist zu beachten, dass das Nachbargrundstück die Grundstücke müssen nicht zwangsläufig aneinander grenzen grundsätzlich vor schädigenden Auswirkungen zu schützen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass durch seine Baumaßnahme mögliche Beeinträchtigungen für den/die Grundstücksnachbarn vermieden werden. Sind diese unter Beachtung der technischen Regeln unvermeidbar, entsteht ggfs. Unabhängig vom Verschulden ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch zugunsten des Geschädigten. Gemäß 906 (1) BGB hat ein benachbarter Eigentümer Einwirkungen z.b. in Folge von Erschütterungsarbeiten zu dulden, wenn die Einwirkungen die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Beeinträchtigungen sind als unwesentlich einzustufen, solange die in Gesetzen und Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- und Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Auswirkungen nicht überschritten werden. 1.2 Integration in die Planung und Ausführung der Baumaßnahme Die Beweissicherungen ist dort als erforderlich anzusehen, wo Regelwerke und Normen sie fordern oder sie rechtliche oder sonstige Konflikte vermeiden. Sie ist rechtzeitig und hinreichend in die Prozesse der Baumaßnahme zu integrieren. Generell wird sich bei allen Teilleistungen der Baumaßnahmen zum Ausbau der Oststrecke auseinandergesetzt, ob Beweissicherungen erforderlich sind und in welcher Tiefe sie betrieben wird. Das Ergebnis der Prüfung kann lokal durchaus lauten, dass keine oder auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes zunächst keine Maßnahmen zur Beweissicherung erforderlich sind. Diese Fragestellung wird als wiederkehrender Prozess in alle Phasen der Baumaßnahme eingeführt und in die Arbeitsabläufe der Planung und Umsetzung bis hin in die Nachsorge-Phase mit dem Übergang in den normalen Betrieb und Unterhaltung integriert. Bei Bauvorhaben vor allem in bewohnten Bereichen können in der Regel schadensrelevante Auswirkungen auf benachbarte bauliche Anlagen nicht völlig ausgeschlossen werden. Diese Auswirkungen können zum einen Staubentwicklungen, zum anderen aber auch Schäden an der Bausubstanz hervorrufen. Verursacht sind diese Schäden oft durch Setzungen infolge von Baustellenverkehr, Veränderungen des Grundwasserstandes oder durch Ramm- oder Abrissarbeiten verursachte Erschütterungseinträge in den Baugrund. Die wenigsten Bauwerke, selbst Neubauten, sind erfahrungsgemäß vollständig frei von Bauwerksschäden wie Rissbildungen und Abplatzungen. Es stellt sich somit die Aufgabe, eventuell durch ein Bauvorhaben verursachte Schäden von bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandenen Schäden abzugrenzen. Aber auch während der Durchführung der eigenen Baumaßnahmen können Schäden entstehen, die nicht ursächlich durch diese Baumaßnahme verursacht sind (z.b. durch Baumaßnahmen Dritter im Einwirkungsbereich der eigenen Baumaßnahme) und deren Auswirkungen nur schwer von den eigenen baubedingten Auswirkungen abgegrenzt werden können. Fehlt eine eindeutige Abgrenzung, besteht die Gefahr einer ungerechtfertigten Heranziehung oder auch Abwehr von Entschädigungen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung. Um die oben geschilderten Umstände angemessen zu würdigen, werden vorsorgliche Maßnahmen zur Beweissicherung durchgeführt. WSA Kiel-Holtenau Seite 2

6 Die Durchführung einer Beweissicherung sichert nicht nur die für den Bauherrn wichtigen Beweise, sondern beinhaltet zugleich ein Instrument zur Planungs- und Durchführungsoptimierung der eigenen Baumaßnahme. Erkenntnisse aus den Fragestellungen zur Beweissicherung haben wesentlichen Einfluss auf die Wahl der Vorzugsvariante, Erwerb von Grundstücken und Objekten, die Art der Baudurchführung bis hin zum Bauzeitenplan. Die Beweissicherung sorgt für eine objektive Beurteilung von Schäden an Nachbarbebauungen und bildet praktisch häufig die Grundlage für eine einvernehmliche Regelung. Dieses Konzept der Beweissicherung weist die Rahmen und Grundsatzbetrachtungen auf. Jedes Einzelobjekt ist letztendlich jedoch individuell mit folgenden Schwerpunkten zu bewerten: Beschreibung der Maßnahme und des Bauumfeldes Risikoermittlung Risikobewertung Risikobeeinflussung Maßnahmen und Sicherungsplan Und es hat für alle Beteiligten folgende Ziele, bzw. folgende Nutzen: Vorsorgliche Zustandsfeststellung bei drohendem Verlust von Beweismitteln (Abgrenzung unberechtigter und berechtigter Entschädigungsansprüche) Rechtzeitige Schadenserkennung im Frühstadium zwecks Schadensverhütung bzw. Minimierung (rechtzeitige Reaktion) Ausfindigmachen von Verursachern (Zuordnung einzelner Auswirkungen und Einwirkungen) Schaffung und Erhaltung einer Vertrauensbasis bei Betroffenen (Erhöhung der Akzeptanz bei Beeinträchtigungen) Vermeidung persönlicher Haftbarkeit (Schadenersatz) Verifizierung/Kalibrierung von Modellannahmen über mögliche Auswirkungen, vorgesehener Einwirkungen und dadurch frühzeitige Planungsanpassung und Modifizierung von Überwachungsstrategien. Sicherstellung der Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (z.b. bei Rammarbeiten) Vermeidungen von Baubehinderungen (Bauzeitverlängerungen/ zus. Baukosten) bis hin zum Baustopp Unterstützung bei der Feststellung über vertragsgerechte Bauausführungen 1.3 Methodisches Vorgehen zur Aufstellung von Beweissicherungskonzepten Beweissicherungskonzepte legen Art und Umfang der Maßnahmen zur Beweissicherung fest. Zu ermitteln sind hier die Einwirkungen und Auswirkungen der Baumaßnahme auf das Bauumfeld. Erste Anhaltspunkte geben erschütterungsintensive Arbeiten (z.b. das Einbringen von Spundwänden, Abrissarbeiten zu beseitigender Bausubstanz) bzw. baubedingt erforderliche Absenkungen des Grundwasserstandes. Im Weiteren wird die Sensibilität des Bauumfeldes näher untersucht. Das statische System der im Auswirkungsbereich liegenden baulichen Anlagen ist im Hinblick auf mögliche Verformungen zu betrachten. Ferner sind die Baugrundverhältnisse des Bauumfeldes und die Gründungssituationen (Flach-, Tiefgründungen) der baulichen Anlagen zu ermitteln. In die Sensibilitätsbetrachtung ist ebenfalls der Aspekt des Denkmalschutzes zu beachten. Aufgrund dieser Betrachtungen ist der räumliche Umfang der Beweissicherung aus bautechnischer Sicht festzulegen. WSA Kiel-Holtenau Seite 3

7 1.4 Kosten der Beweissicherungsmaßnahmen Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verfahrens hat der Vorhabensträger die Kosten für Beweissicherungsmaßnahmen zu tragen. 1.5 Fachlich Beteiligte Die in das Aufgabenfeld der Beweissicherung abzielenden Fragestellungen tangieren unterschiedliche Fachdisziplinen. So sind bautechnische, geodätische, messtechnische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Hierfür ist entsprechendes Spezialwissen erforderlich. Zur Beantwortung der Fragestellungen zur Beweissicherung sind z.b. Bauingenieure, Geotechniker, Vermessungsingenieure, Tragwerksplaner usw. zu beteiligen. Für die Koordination hat der Vorhabensträger eine eigene Organisationseinheit in der Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals als stehende Organisationseinheit mit der federführenden Bearbeitung betraut. Die Auswirkungen der Baumaßnahme und aller Teilleistungen auf Objekte und Einrichtungen sollen grundsätzlich durch externe Gutachter beurteilt werden. Hierzu erfolgt immer zuerst eine Grobeinschätzung durch den Träger des Vorhabens, gemeinsam mit den Eigentümern. Anschließend erfolgt bei Erfordernis eine nähere Betrachtung einer Beweissicherung. Es erfolgt immer die gemeinsame Wahl eines Gutachters. Bei Bedarf können weitere Sondersachverständige abgerufen werden. Es ist immer eine objektbezogene und individuelle Betrachtung erforderlich. 1.6 Fragestellungen der Beweissicherung Die nachfolgenden Beschreibungen sind allgemein und sind nicht objektbezogen. Bei Allen Maßnahmen sind unterschiedliche Fachbereiche heranzuziehen, die gemeinsam ein Überwachungsprogramm in Art, Umfang und Ablauf festlegen. Ziel ist immer eine umfassende, objektspezifische Überprüfung. WSA Kiel-Holtenau Seite 4

8 Da durch den z.t. erheblichen Bodenabtrag und die Verschiebung der Kanalgrenzen bzw. der Böschungsoberkanten direkte Auswirkungen auf bestehende, bauliche Anlagen in der Nähe der Eingriffsbereiche nicht ausgeschlossen werden können, wird eine Betrachtung der Beweissicherung durchgeführt, um den Ist-Zustand der baulichen Anlagen und des Baugrunds zu dokumentieren. Darüber hinaus werden unmittelbar vor, während (jährlich) und unmittelbar nach Beendigung der Bauphase weitere Beweissicherungen sowie ein Bauwerksmonitoring durchgeführt, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen bei evtl. auftretenden Schädigungen ergreifen zu können. Alle erforderlichen objektspezifischen Beweissicherungen müssen folgende Fragestellungen beantworten: Bis zu welchem Abstand von der geplanten Baumaßnahme sind bauliche Anlagen in die Beweissicherung mit einzubeziehen? Wie sind die vorhandenen baulichen Anlagen hinsichtlich ihrer Bauweise und Nutzung nach Maßgabe der DIN 4150, Teil 3 Erschütterungen im Bauwesen einzustufen? In welchem Bauzustand befinden sich die baulichen Anlagen? Wie ist der Auswirkungsbereich, eventuell erforderlicher Änderungen des Grundwasserstandes Welche Baugrundverhältnisse (ungestörter, gestörter Baugrund) liegen vor? 1.7 Abgrenzung des Beweissicherungsrahmens Durch Schwingungen aufgrund des Baustellenverkehrs, den Baugeräteeinsatz, sowie durch temporäre Änderungen der hydrologischen Verhältnisse kann es zu indirekten Auswirkungen auf benachbarte Einrichtungen kommen. Daher sind innerhalb eines Abstandes von bis zu 250 m Erschütterungen durch Bautätigkeiten mittels angepasster Bauweisen zu vermeiden und u.a. die Regelungen der DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen zu beachten. Damit wird zunächst auch ein Beweissicherungsrahmen in einer Entfernung von 250 m um die geplanten Baufelder abgesteckt. Dieser ist je nach Baustellenlogistik und Straßennutzung und weiteren Ergebnissen der Einzelgutachten anzupassen. WSA Kiel-Holtenau Seite 5

9 Erste Hinweise zur Notwendigkeit und zum Umfang der Grundwasserbeweissicherung liefern die rechtlichen Anforderungen. Dabei ist zwischen dem allgemeinen Schutz des Grundwassers und den grundwasserinduzierte Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke zu unterscheiden. Beim allgemeinen Schutz des Grundwassers nimmt die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine zentrale Stellung ein. Weitere Einzelheiten hierzu sind der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und dem hydrogeologischen Gutachten zu entnehmen und nicht Schwerpunkt dieses Beweissicherungskonzeptes. Im Ausbaubereich erfolgt eine intensive Nutzung des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung. Hier sind Beweissicherungsmaßnahmen erforderlich. Diese werden in den nachfolgenden Ausführungen des Grundwassermonitorings dargestellt, die in Verbindung mit dem hydrogeologischen Gutachten Anwendung finden. 1.8 Objektspezifische Maßnahmen- und Sicherungspläne Sofern Maßnahmen zur Beweissicherung erforderlich sind, werden diese in einem objektspezifischen Gutachten und Beweissicherungskonzept beschrieben. Das Konzept enthält Angaben über die zu erwartenden Einwirkungen aus der Baumaßnahme und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf das Bauumfeld. Es sind die kritischen Werte und die Grenzwerte zu ermitteln, einschließlich der Beschreibung ihrer Herleitung. Aufbauend auf diese Angaben schließt sich ein erforderliches Messprogramm an. In Abhängigkeit des Sicherheitsbedürfnisses der Beteiligten, kann es erforderlich sein, für kritische Auswirkungen das Beweissicherungskonzept um einen gesonderten Maßnahmeplan zu ergänzen. Der Maßnahmeplan enthält organisatorische und technische (Sicherungs- ) Maßnahmen, in Abhängigkeit der im Rahmen der Baudurchführung erwarteten oder möglichen Überschreitung der Grenzwerte und der Annäherung und Überschreitung(!) kritischer Werte. Für eine methodische Erfassung und Umsetzung, der aus Sicht der Beweissicherung erforderlichen Maßnahme und deren Berücksichtigung in einem Beweissicherungskonzept, soll der folgende Ablaufplan eine Orientierung geben. WSA Kiel-Holtenau Seite 6

10 Ablaufschema Beweissicherungsmaßnahmen Unter Angabe der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden die Entscheidungskompetenzen, Informationspflichten und Kommunikationswege zu beteiligender Stellen und Personen festgelegt. Der Maßnahmeplan muss mit allen Beteiligten vor Beginn aufgestellt werden und an alle Beteiligten ausgehändigt und im Verlauf ggf. fortgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die bauausführenden Firmen, da von diesen die detaillierte Logistik festgelegt wird. Beispielhaft sind Betoniermaßnahmen an den Betriebswegen zu nennen, die eine temporäre WSA Kiel-Holtenau Seite 7

11 Überwachung der Zufahrtsstraßen erforderlich macht. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, zu beschreiben, wer bei kritischen und sicherheitsrelevanten Ereignissen welche (Sicherung-)Maßnahmen zu veranlassen hat und wie der weitere Informationsfluss aussieht. 1.9 Phasen der Beweissicherung In den verschiedenen Phasen des Projektes haben Beweissicherungsmaßnahmen unterschiedliche Funktionen. So ist die Beweissicherung in der Planungsphase unterstützendes Element für die Variantenbetrachtung und dient einer wirtschaftlichen Planung im Zuge der Risikoabschätzung. Planungsphase präventive Beweissicherung Genehmigungsphase vorbereitende Beweissicherung Bauvorbereitung/ Baudurchführung begleitende Beweissicherung (Monitoring) Verkehrsfreigabe abschließende Beweissicherung/ einschl. Abschlussdokumentation Festlegung von Nachsorgemaßnahmen Bau- Nachlaufphase Langfristuntersuchungen Nachsorgemaßnahmen Anforderungen der Beweissicherung WSA Kiel-Holtenau Seite 8

12 1.10 Vorsorgliche Beweissicherung mittels vertraglicher Vereinbarung Weitere Beweissicherungsmaßnahmen ergeben sich Vertraglich auf Seiten der Ausführenden Firmen. Teilweise besteht die Verpflichtung zur Durchführung von Beweissicherungsverfahren; hier sind insbesondere Maßnahmen und Messungen zu benennen, die sich aus den Eingesetzten Baugeräten und Maschinen, sowie eingesetzter Verfahren ergeben. Die Verkehrsführung der Baustellenversorgung wird weitgehend durch den Auftraggeber vorgegeben, bzw. ergeben sich aus der örtlichen Situation. Dies befreit den jeweiligen Auftragnehmer jedoch nicht vor der Notwendigkeit Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die sich aus der Einhaltung technischer Regeln ergeben. Hierzu gehört nicht zuletzt der Einsatz fachkundiger Bauleiter, sondern auch die Durchführung der erforderlichen Dokumentation. Als Beispiel ist hier die DIN 4123, Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude zu benennen. Sie schreibt nicht nur die Anwesenheit des Unternehmers bzw. des von ihm beauftragten Bauleiters oder eines fachkundigen Vertreters vor, sondern dieser hat zum Ende eines jeden Arbeitstages die durchgeführten Arbeiten in nachvollziehbarer Form, möglichst unter Beifügung von Fotos, zu dokumentieren. Nach Abschnitt 6.3 der DIN ist bei den örtlichen Untersuchungen der Sicherheitszustand des Gebäudes zu überprüfen. Insbesondere sind Art, Abmessungen, Gründungstiefe und Zustand der im Einflussbereich der Baugrube bestehenden Wände und Fundamente festzustellen. Die Lage von Versorgungs- und Abwasserleitungen sowie anderer baulicher Anlagen ist zu erkunden. Beweissicherung bedeutet in diesem Zusammenhang auch die vertragliche Verpflichtung der Bauunternehmen, auswirkungsarme Bauverfahren und Maschinen zum Einsatz zu bringen. Dieses in der Vertragsunterlagen zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen. Die vorhandenen Straßen weisen teilweise schon jetzt erhebliche Schäden auf. Hier ist bei Nutzung der Straße im Vorfeld der Maßnahme eine Regelung zu treffen. Alternativ ist der Ist-Zustand kurz vor der Baumaßnahme zu fixieren. Das Baustellenlogistikkonzept muss die betroffenen Straßenabschnitte aufzeigen. Hierin nicht als genutzt definierte Verkehrsflächen sind während der Maßnahme von der Nutzung auszuschließen. Hier sind Nutzungsverbote und -gebote in die vertraglichen Vereinbarungen mit den Firmen aufzunehmen. Ausnahmen sind möglich, werden jedoch in jedem Einzelfall beweissichernd begleitet. 2 Bauvorhaben und Baugrund Um Einflüsse und ein entsprechendes Gefährdungspotential abschätzen zu können, wird zunächst die geplante Maßnahme beschrieben. Detaillierte Beschreibungen sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Der NOK wird zwischen der Weiche Königsförde und der Weiche Schwartenbek (Kkm 79,9-92,1) ausgebaut. Die neue Trasse des Kanals folgt dem Bestand. Die Kurvenradien auf diesem Teilstück werden dem Ausbauzustand der Weststrecke entsprechend auf mindestens 3000 m angepasst, so dass enge Kurven abgeflacht werden. Im Bereich der Gerade Königsförde wird die Anpassung wie in der anschließenden Kurve Groß Nordsee auf der Nordseite vorgenommen. In der Kurve Landwehr sowie im Übergang von der Wittenbeker Kurve zur Weiche Schwartenbek erfolgt der Kanalausbau ebenfalls auf der Nordseite. Lediglich im Bereich der Wittenbeker Kurve wird der Eingriff auf der Südseite des Kanals erfolgen. Zudem wird an der Fähranlage Landwehr durch die Rückverlegung der Anlegestellen hinter die Streichlinie des Kanals und die daraus resultierenden Veränderungen im Bereich der Zufahrtsstraßen ein Eingriff auf der Südseite notwendig. WSA Kiel-Holtenau Seite 9

13 Die Ausbaustrecke ist in insgesamt 5 Abschnitte (Los 1-5) unterteilt. Diese Aufteilung in einzelne Bauabschnitte ergibt sich im Wesentlichen aus den Wechseln der Ausbauseite und der Unterbrechung des Ausbaubereichs durch Kanalweiche und Wendestelle. Die Beweissicherungs- und Monitoringmaßnahmen folgen dieser Losverteilung. Im Folgenden findet sich eine kurze Vorhabensbeschreibung der einzelnen Bauabschnitte, die hier entsprechend der Kanalkilometrierung in der Reihenfolge von West nach Ost aufgeführt sind. Der Kanal wird auf eine Mindestsohlenbreite von 70 m erweitert. Kurvenübergänge und Weicheneinfahrten können hiervon abweichen, ohne jedoch die Mindestsohlenbreite von 70 m zu unterschreiten. Die Einbindung des Kanalquerschnitts in das vorhandene Geländeprofil erfolgt in der Regel mit einer Böschungsneigung von 1:2 (Kanalböschung oberhalb des Betriebsweges). In Abhängigkeit von den Baugrundverhältnissen können die Böschungsneigungen variieren. Der Übergang von der Böschung zum vorhandenen Gelände wird an der oberen Böschungskante ausgerundet Im Auftrag der WSV wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen in den vom Ausbau betroffenen Kanalabschnitten durchgeführt. Die Ergebnisse der Baugrundbegutachtung durch das Ingenieurbüro PHW aus Hamburg, sind in diesem Abschnitt zusammengefasst und werden in den Gutachten genauer beschrieben. Sie dienen immer als Grundlage einer Erstabschätzung bei den Beweissicherungsmaßnahmen. Sie sind Grundlage für die Bearbeitung durch die Gutachter, die dann ggf. ergänzend, objektspezifische Baugrunderkundungen veranlassen. Der Baugrund im Bereich der Oststrecke ist geprägt durch pleistozäne Ablagerungen. Hierbei dominieren Geschiebemergel mit Sandanteilen; im Weiteren finden sich Schmelzwassersande, Beckensedimente (überwiegend Beckenschluff/-ton), holozäne Ablagerungen wie Schluff, Torf und Mudde sowie Auffüllungen mit Aushubmaterial früherer Kanalausbauten. Das Aushubmaterial wurde mit insgesamt stark schwankenden und teilweise sehr mächtigen Schichtdicken in ehemalige Niederungsbereiche, Mulden und Senken ein- bzw. aufgebracht. Die Schichtdicke schwankt zwischen 0,1 m und 13,5 m. Die Auffüllungen bestehen vorwiegend aus Geschiebemergel, sind jedoch örtlich mit nichtbindigen Böden und organischem Material durchsetzt. Darüber hinaus ist in einigen Bereichen mit Beimischungen wie z.b. Ziegelresten und Bauschutt zu rechnen. WSA Kiel-Holtenau Seite 10

14 Der Geschiebemergel insgesamt (Auffüllungen und gewachsener Boden) nimmt den größten Teil der angetroffenen Bodenarten ein. Charakteristisch ist das häufige Vorkommen von Sandlinsen und -lagen unterschiedlicher Mächtigkeiten. Der leicht plastische Geschiebemergel selbst ist ein meist schluffiger bis stark schluffiger, schwach toniger bis toniger, schwach kiesiger Sand, der als überwiegend steif einzustufen ist. Bei den im Geschiebemergel eingelagerten Schmelzwassersanden handelt es sich überwiegend um enggestufte Mittelsande, die z.t. Kiese unterschiedlicher Körnungsstufen enthalten. Die Festigkeit der Sandschichten schwankt zwischen gering und sehr groß. Die Beckensedimente finden sich oberhalb der Kanalsohle nur örtlich. Es handelt sich um Schluff und Ton mit wechselnden Sandanteilen und variierenden Schichtdicken. Besonders bei holozänen Schluffen handelt es sich um ausgeprägt plastisches Material. Im gesamten Baugrund insbesondere im Geschiebemergel, in den Schmelzwassersanden und in den Auffüllungen ist mit Steinen zu rechnen, die einzeln, lagenweise oder in Nestern auftreten können. Bei den angetroffenen Grundwasserleitern handelt es sich um quartäre oberflächennahe wasserführende Sandschichten/-bänder oder -linsen. Die Hauptaquifere liegen in größeren Tiefen und wurden nicht erbohrt. Der Grundwasserspiegel fällt trichterförmig zum Kanal hin ab. Stellenweise sind jedoch auch Wasseraustritte in der Kanalböschung zu beobachten. Hier liegt ein erhöhter Wasserandrang auf der Böschung durch einen gegenüber dem Kanalwasserstand deutlich erhöhten Grundwasserstand im Hinterland vor. Diese Stellen sind im Rahmen der Ausführungsplanung näher zu betrachten, da in Kombination mit der Anwesenheit von Auffüllungen früherer Kanalausbauten in Mächtigkeiten ab ca. 3 m die Standsicherheit der Böschungen in diesen Bereichen stärker gefährdet ist. Sensible Bereiche werden im Zuge der Baumaßnahme besonders überwacht und bei vermehrtem Wasseraustritt zunächst durch die Anordnung von Auflastdrainagen gesichert und später mit vertikalen Drainageschlitzen versehen, über die das anfallende Wasser zum Böschungsfuß abgeleitet und über Sammelleitungen in den Kanal eingeleitet wird. Die festgestellte Wechselhaftigkeit des Baugrundes macht lokal intensive Beweissicherungsmaßnahmen und Sicherungen von Objekten erforderlich. Gemäß dem vorliegenden hydrogeologischen Gutachten werden die bestehenden Grundwasserverhältnisse durch den Kanalausbau nicht wesentlich verändert. Der Grundwasserabstrom erfährt derzeit im Nahbereich des Kanals eine Ablenkung zum Kanal hin. Die derart beeinflussten Bereiche verschieben sich lediglich um den Betrag der Uferrücknahme landeinwärts. Ein erhöhter Grundwasserabstrom durch die vergrößerte Austauschfläche zwischen Kanal und Boden wird nicht erwartet, da es sich bei den angeschnittenen Böden vorwiegend um Grundwassergeringleiter handelt und die durchlässigen Schichten lokal begrenzt sind. Der heterogene Untergrundaufbau mit seinen engräumigen Wechseln wasserführender und wasserhemmender Schichten erschwert allerdings auch eine gezielte Aussage zu Lage und Ausdehnung von Wasseraustritten in den angeschnittenen Bereichen. Es werden weder langfristige noch temporäre Veränderungen in der Beschaffenheit des Grundwassers erwartet. Das Kanalwasser wird durch die Aushubarbeiten unterhalb der Wasserlinie und für kurze Zeit nach Beendigung des Aushubs einen erhöhten Schwebstoffgehalt aufweisen, ein Eindringen dieser Schwebstoffe in das Grundwasser ist jedoch unwahrscheinlich. Durch die Exfiltration des Grundwassers in den Kanal ist auch eine erhöhte WSA Kiel-Holtenau Seite 11

15 Mineralisation des Grundwassers nicht bzw. nur im unmittelbaren Nahbereich des Kanals zu erwarten. Auch ein Eindringen von Salzwasser in den Boden ist auf den unmittelbaren Nahbereich des Kanals begrenzt, da sich zwischen dem konstanten Kanalwasserspiegel und dem natürlichen Grundwasserabstrom ein Gleichgewichtszustand einstellen wird. Der unmittelbare Nahbereich beträgt jeweils nur wenige Dezimeter bis Meter. Durch das Aufbringen des vorwiegend bindigen Verbringungsgutes auf landwirtschaftliche Flächen ist kein Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse zu erwarten. 3 Beweissicherungsmaßnahmen Die nachfolgenden Kapitel zeigen die grundsätzliche Vorgehensweise bei den typischen Objekten im Baubereich. 3.1 Drainagen und Leitungen Vorhandene, landwirtschaftliche Drainageleitungen sind teilweise nur vereinzelt dokumentiert und im Gelände kaum zu erkennen. Wenn sie dokumentiert sind, so sind sie im Einleitungskataster des WSA erfasst. Bei den Erdarbeiten ist mit einer Zerstörung von Drainagen im Anschnittbereich zu rechnen. Erfahrungsgemäß wird die Beschädigung von Drainageleitungen nicht immer erkannt. Sie bestehen teilweise aus Tonrohren, deren Scherben kaum vom umgebenden Boden abzugrenzen sind. Die Funktionsfähigkeit vorhandener Drainage ist ebenfalls nicht abschließend zu klären, da sie jahreszeitlich und witterungsbedingt ggf. nicht wasserführend sind. Bei dem Umgang mit fremden Drainageleitungen und Rigolen wird wie folgt verfahren: Im Vorfeld der Bauarbeiten werden die Eigentümer und Nutzer zu vorhandenen Drainagen befragt, um ein Maximum an Informationen zu erhalten. Exakte Aufzeichnungen liegen teilweise nicht vor. Es werden in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Nutzern, als erste Baumaßnahme Suchschachtungen durchgeführt, um genaue Lagen festzustellen und teilweise nur aus Überlieferung bekannte Einrichtungen zu lokalisieren. Wird der Anschnitt im Rahmen der Bauarbeiten erkannt, so erfolgt die Anbindung an Böschungs-Drainagen und Rigolen oder die Ableitung über vorhandene Einleitungen (Vorfluter). In allen Baubereichen befinden sich verrohrte Einleitungen oberhalb des Wasserspiegels, über die Oberflächen- und Drainagewasser in den NOK eingeleitet wird. Alle Drainageleitungen, die den vorhandenen Betriebsweg in den NOK entwässern, werden im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen und in neuer Lage und Höhe neu gebaut. Alle Leitungen zur Drainage von landwirtschaftlichen Flächen, die im Zuge der Baumaßnahme angeschnitten werden, werden so weit wie möglich an neue parallel zur Böschungsschulter liegende Sammelleitungen angeschlossen. Das Wasser aus diesen Sammelleitungen wird entweder direkt in den NOK eingeleitet oder über weitere Gewässer dem Kanal zugeführt. Die Leitungen, die parallel zu den im Zuge des Kanalausbaus zu kürzenden Straßen und Wegen verlaufen, müssen ebenfalls angepasst werden. Diese grundsätzliche Vorgehensweise ist in allen Losen vorgesehen. Beweissicherungsmaßnahmen werden in Hinsicht auf eine Beobachtung der anliegenden Baustellenbereiche erforderlich, um baustellengenerierte Rückstauungen, ungeplante Vernässungen und Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen zu erkennen. WSA Kiel-Holtenau Seite 12

16 Bei allen Leitungsarbeiten wird das ATV-DVWK-Regelwerk, Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1, Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 1 und DWA Regelwerk, Merkblatt DWA-M 149-2, Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden herangezogen. Dort sind Verfahrenstechniken und geregelte Bezeichnungen zur Überprüfung von Abwasserkanälen aufgeführt. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich auch Abwasserkanäle im Einflussbereich der zu beurteilenden Baumaßnahme dokumentiert werden. 3.2 Gebäude Da durch den z.t. erheblichen Bodenabtrag und die Verschiebung der Kanalgrenzen bzw. der Böschungsoberkanten direkte Auswirkungen auf bestehende, bauliche Anlagen in der Nähe der Eingriffsbereiche nicht ausgeschlossen werden können, wird eine Beweissicherung durchgeführt, um den Ist-Zustand der baulichen Anlagen und des Baugrunds zu dokumentieren. Eine erste Abschätzung erfolgt durch eine Dreiteilung des Dreihundertmeterabstandes vom Baustellenbereich (Abgrabungsseite). Im Rahmen des Monitorings wird damit zunächst eine grobe Ampelstruktur eingeführt. Diese ist im weiteren Beweissicherungsmonitoring und je nach den Ergebnissen der Datenerfassung anzupassen. Für die Ersteinschätzung wird sich an dem 300m Untersuchungsstreifen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) orientiert. In Hinsicht auf weitere, direkte Betroffenheiten ergeben sich ggf. durch die Verbringung von Material auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z. B in Rosenkranz weitere Untersuchungsbereiche. Neben der Erfassung baustellengenerierter Grundwasserschwankungen (siehe Grundwassermonitoring) ergibt sich eine Reduzierung des Gefährdungspotentials in Abhängigkeit der Baustellenentfernung. Bei den überwiegend anstehenden Bodenarten sind selbst bei erheblichen Erschütterungen, z.b. infolge Rammarbeiten in einem Abstand von 250 m keine Auswirkungen zu erwarten. Grundlage dieser Aussage sind die schon für Teilobjekte durchgeführten Standsicherheitsuntersuchungen. Diese Fragestellung ist jedoch objektspezifisch immer wieder aufzugreifen und Individuell zu überprüfen. Je nach Gefährdungspotential werden unmittelbar vor, während (jährlich) und unmittelbar nach Beendigung der Bauphase weitere Beweissicherungen sowie ein Bauwerksmonitoring durchgeführt, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen bei evtl. auftretenden Schädigungen ergreifen zu können. Der notwendige Umfang von Schwingungsmessungen im Rahmen der Beweissicherung richtet sich im Wesentlichen nach der Bedeutung des zu beweissichernden Objektes, der Größe der zu erwartenden Erschütterungen, der möglichen Schadenshöhe und der Dauer der Einwirkungen. Eine ständige Überwachung der Bauarbeiten durch Schwingungsmessungen ist nur bei Vorliegen besonderer Anforderungen gerechtfertigt. Die Erfahrung zeigt, dass stichprobenartige Messungen an den betroffenen Bauten in der Umgebung der Baustelle ausreichen. Dabei hat es sich bewährt, an einem repräsentativen Messpunkt über den gesamten Bauzeitraum wiederholt oder dauernd Schwingungsmessungen durchzuführen, um gegebenenfalls mögliche Änderungen in der Größe der Schwingungsimmissionen während der Baumaßnahme zu erfassen und in Beziehung zu den jeweiligen stichprobenartigen Messungen an den restlichen Bauten setzen zu können. Damit können die während des gesamten Messzeitraumes an den einzelnen (stichprobenartig gemessenen) Messstellen aufgetretenen größten Erschütterungen mit guter Genauigkeit errechnet werden. WSA Kiel-Holtenau Seite 13

17 3.3 Gerade Königsförde Los 5 Von Kkm 79,918 bis Kkm 83,317 bleibt der NOK als Gerade trassiert. Der Kanalausbau in Los 5 erfolgt auf der Nordseite. Das Regelprofil mit einer Sohlenbreite von 70 m, einer Betriebswassertiefe von 11 m und Böschungsneigungen von 1:3 (Uferböschung) wird im Los 5 durchgängig hergestellt. Aufgrund der günstigen Baugrundverhältnisse kann die Kanalböschung zwischen Kkm 80,918 und Kkm 81,718 mit einer Neigung von 1:1,75 ausgebildet werden. Zwischen Kkm 80,370 und Kkm 80,490 wird auf ca. 120 m Länge an Stelle der Kanalböschung eine Spundwand zur Sicherung der vorhandenen Bebauung (Wohnhaus) erforderlich. Diese Maßnahme ist das Ergebnis einer Variantenuntersuchung von möglichen Sicherungsmaßnahmen und stellt hier die wirtschaftlichste Lösung dar. Die Spundwand dient der Abfangung der Kanalböschung einschließlich der vorhandenen Bebauung. Die Spundwand wird mit Verpressankern rückverankert. Hierbei werden umfangreiche Beweissicherungsmaßnahmen an den vorhandenen Objekten erforderlich. Die notwendigen Gutachten sind bereits eingeleitet und wurden vertraglich vereinbart. Die vorliegenden Baugrundverhältnisse führen lokal zu Schwierigkeiten bei der Böschungsausbildung. Da in diesem Bereich keine mächtigen Schichten aus Torf und Mudde anstehen, können die Böschungen hier teilweise mit stärkeren Neigungen (1:1,75) hergestellt werden. Bereiche, in denen Grundwasser führende Schichten angeschnitten werden und in denen sich keine zum Kanalwasserspiegel hin trichterförmig abfallende Sickerlinie einstellen kann, müssen durch Drainierung gegen Rutschungen gesichert werden. Aufgrund der durchgeführten Baugrunduntersuchungen ist damit insbesondere im Bereich der Böschungen zwischen Bökenrott und Dorfstraße zu rechnen, weshalb entsprechende Maßnahmen hier bereits vorgesehen sind. Die Auswirkungen der Drainierung machen Risikountersuchungen für alle Bauwerke im Bereich der Baustelle erforderlich. Die Ausdehnung der Untersuchungen wird im Zuge der Gutachtenerstellung festgelegt. Der zwischen Kkm 81,0 und Kkm 81,8 parallel zum NOK verlaufende Ziegeleiweg bildet die einzige Zufahrt zu einigen landwirtschaftlichen Flächen sowie einem Gehöft in Kanalnähe. Er wird daher verlegt und einschließlich Wendeplatz nördlich der neuen Böschungsoberkante hergestellt. Das Gehöft wird insbesondere infolge der geplanten Verbringung in die vorsorgliche Beweissicherung aufgenommen. Die gesamte Ortslage von Großkönigsförde mit den beiden Zubringerstraßen Dorfstraße und Bökenrott werden im Rahmen der Beweissicherungsmaßnahmen erfasst und vor Beginn der Baumaßnahmen dokumentiert. 3.4 Kurve Groß Nordsee Los 4 Der Kanalausbau erfolgt im gesamten Los 4 auf der Nordseite. Aus wirtschaftlichen und bauablauftechnischen Gründen wird das Los für Arbeitsschritte wie Trockenabtrag, Nassabtrag u.ä. mit dem Los 5 zusammengefasst und die jeweiligen Arbeiten werden für beide Lose gemeinsam durchgeführt. Die vorliegenden Bauverhältnisse führen lokal zu Schwierigkeiten bei der Böschungsausbildung. Mächtigere Schichten aus Torf und Mudde wurden nicht angetroffen. Der in einem kurzen Teilabschnitt an der Böschungsoberkante vorgefundene Torf erfordert keine weiteren Maßnahmen zur Böschungssicherung. Bereiche, in denen Grundwasser führende Schichten WSA Kiel-Holtenau Seite 14

18 angeschnitten werden und in denen sich keine zum Kanalwasserspiegel hin trichterförmig abfallende Sickerlinie einstellen kann, müssen durch Drainierung gegen Rutschungen gesichert werden. Insbesondere die Fläche zwischen dem Rest des alten Eiderkanals und dem Nord- Ostsee- Kanals macht Beweissicherungsmaßnahmen an den dort liegenden Wohnobjekten erforderlich. Hier sind insbesondere die Wechselwirkung der Bodenverbringung und die teilweise erheblich gestörte Bodenstruktur in Verbindung mit dem anstehenden Porenwasserdruck des Alten Eiderkanals zu beachten. Alle Bauwerke in diesem Bereich werden einer objektspezifischen Beweissicherung zugeführt. 3.5 Kurve Landwehr Los 1 Der Kanalausbau erfolgt im gesamten Los 1 auf der Nordseite. Einzige Ausnahme bildet der Bereich der Fähre Landwehr. Hier wird aus nautischen Gründen eine Rückverlegung des südlichen Fähranlegers erforderlich, die einen zusätzlichen Eingriff auf der Südseite im Bereich der Straße am Fährberg bedingt. Laut Baugrundgutachten der PHW vom ist etwa von Kkm 87,4 bis Kkm 88,1 eine langgezogene ehemalige Kippstelle für Aushubmaterial früherer Kanalausbauten vorhanden. Die Schichtdicke der Auffüllungen schwankt zwischen 0,1 m und 13,5 m und liegt im Mittel bei 2,9 m. Das Aushubmaterial besteht vorwiegend aus Geschiebemergel, ist aber örtlich mit nichtbindigen Böden und organischem Material durchsetzt. Im Bereich der o.g. Kippstelle sind in die bindigen Böden z.t. sehr mächtige Schichten (bis zu 7 m) umgelagerte Torfe und Mudden eingelagert. In diesem Bereich (zwischen etwa Kkm 87,2 und Kkm 88,0) sind darüber hinaus mehrere sanierte, Böschungsrutschungen vorhanden. Die vorliegenden Baugrundverhältnisse führen zu Schwierigkeiten bei der Böschungsausbildung, so dass die Böschungen mit flacheren Neigungen hergestellt werden, um zukünftig Rutschungen zu vermeiden. Bereiche, in denen Grundwasser führende Schichten angeschnitten werden und in denen sich keine zum Kanalwasserspiegel hin trichterförmig abfallende Sickerlinie einstellen kann - werden durch Drainierung gegen Rutschungen gesichert werden. Gebäude befinden sich auf der Nordseite im Bereich des alten Heerweges. Trotz des großen Abstandes werden vorsorgliche Bestandsaufnahmen vorgenommen. Auf der Südseite werden infolge der nahen Bebauung Überwachungen während der Spundwandherstellung und angemeldeter, zeitlich begrenzter Baustellentransporte (Betoniermaßnahmen) im Bereich der gesamten Ortslage Landwehr und Strohbrück (Fährberg/Sturenberg) vorgenommen. 3.6 Wittenbeker Kurve Los 2 Der Kanalausbau erfolgt im gesamten Los 2 auf der Südseite. Die neue Kanalböschung wird auf der Südseite überwiegend mit einer Neigung von 1:1,75 ausgebildet, um die Eingriffe in diesem Bereich möglichst gering zu halten. Die in weiten Teilen des Loses vorgefundenen Baugrundverhältnisse lassen diese Böschungsneigung zu. Auf zwei Teilstücken in diesem Los sind die Bodenkennwerte durch die Vorkommen von Torf und Mudde so schlecht, dass durch Ausbilden flacherer Böschungen keine zufrieden stellen- WSA Kiel-Holtenau Seite 15

19 den Ergebnisse erzielt werden können. Hier wird die Böschung mit einer technischen Lösung (Gabionen oder Bodenaustausch) gesichert. Bereiche, in denen Grundwasser führende Schichten angeschnitten werden und in denen sich keine zum Kanalwasserspiegel hin trichterförmig abfallende Sickerlinie einstellen kann, müssen durch Drainierung gegen Rutschungen gesichert werden. In Los 2 befindet sich eine Feuerlöschleerrohrleitung in Kkm 87,980. Es handelt sich dabei um die einzige Löschwasserentnahmestelle des Ortes Rajensdorf. Die Funktion der Leitung bzw. die Löschwasserversorgung wird über die gesamte Bauzeit hinweg sichergestellt. Weitere bauliche Anlagen in diesem Planfeststellungsabschnitt sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die Wohnbebauungen in Rajensdorf und Reimershof werden erfasst und in abnehmender Tiefe in die Beweissicherung aufgenommen. Erschütterungen emittierender Baustellenverkehr in der Ortslage Rajensdorf ist nicht geplant. Im Bereich Reimershof erfolgt eine Beweissicherung in Abhängigkeit der Nutzung der Wege. Besondere Nutzungen werden zeitlich angemeldet und lösen eine gezielte Überwachung aus. 3.7 Weiche Schwartenbek Los 3 Der Kanalausbau erfolgt im gesamten Los 3 auf der Nordseite. Aufgrund der ungünstigen Baugrundverhältnisse kann die Kanalböschung zwischen Kkm 90,957 und Kkm 91,257 nur mit einer Neigung von 1:2,5 und zwischen Kkm 91,808 und Kkm 92,006 nur mit einer Neigung von 1:2,25 ausgebildet werden. Die Neigungswechsel werden über eine Strecke von jeweils 50 m angepasst. Wohnbebauungen sind nicht direkt betroffen. Die Zufahrtswege im Bereich Levensau werden in Abhängigkeit der Baustellenlogistik überwacht. 3.8 Verbringung des Aushubmaterials Beim Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals sind rund 6,8 Mio. m³ Boden auszubauen. Die Unterbringung des Aushubmaterials unterscheidet sich für den Trocken- und den Nassabtrag. Die Beweissicherungsmaßnahmen in diesem Konzept beziehen sich ausschließlich auf die Verbringung des Trockenabtrages auf die landwirtschaftlichen Verbringungsflächen und die damit verbundenen Einwirkungen auf vorhandene Einrichtungen und Objekte, da die Verbringung des Nassaushubs per Schute keine Auswirkung auf vorhandene Einrichtungen hat. Das Maß der Betroffenheit ist stark vom gewählten Verbringungsweg des Aushubmaterials abhängig. Das Beweissicherungskonzept behandelt die Vorzugsvariante des Verbringungskonzeptes. Andere Varianten, wie die Verbringung von Bodenmaterial über öffentliche Straßen zu Kiesgruben, erweitern die Notwendigkeit der Beweissicherung erheblich, da mit Schäden in erheblichen Größenordnungen zu rechnen ist, die teilweise den vorherigen Ausbau von Verkehrswegen oder den anschließenden vollständigen Ersatz nach Nutzung beinhalten. Teilabschnitte der vorhandenen Infrastruktur sind für Transportmaßnahmen dieser Größenordnung nicht geeignet. Der Ansatz einer Beweissicherung wäre dort teilweise überschritten und ist eher einer Bestandserfassung zur anschließenden Rekonstruktion zuzuordnen und vor Nutzung müssten Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen. WSA Kiel-Holtenau Seite 16

20 Es ist zunächst festzustellen, dass in der Vorzugsvariante, kein Transport von Bodenaushubmaterial über öffentliche Straßen erfolgen soll. Dennoch sind diese lokal zu kreuzen und durch die verbleibende Baustellenlogistik wie z.b. den Transport von Beton und Stahl, Lieferung von Baustraßen- und Tragschichtmaterial und letztendlich durch die wiederkehrende Baustellenversorgung wie Maschinentransport, Betriebsmitteltransport usw. in der Nutzung. Weitere Einflüsse sind in Bereichen von vorhandenen Bebauungen zu überprüfen. Alle im direkt angrenzenden Bereich stehenden Gebäude an den Verbringungsflächen, werden in eine präventive Beweissicherungsmaßnahme aufgenommen. Für die Ablagerung des Aushubmaterials sind Ablagerungsflächen auf den Gütern Warleberg und Rosenkrantz vorgesehen. Im Bereich der Umschlagstellen für den Bodentransport im Bereich Warleberg sind Lagerflächen für Bodenmassen in der Größenordnung von zwei Tagesleistungen (Tagesleistung der wasserseitigen Transportgefäße) vorgesehen. Lediglich bei einigen wenigen Bodenproben wurden Belastungen festgestellt, die die Grenzwerte für den Einbau auf landwirtschaftlichen Flächen überschreiten. Die genauen Bereiche bzw. Mengen werden zukünftig durch zusätzliche Bodenuntersuchungen eingegrenzt und im späteren Bauablauf separiert und gesondert von den übrigen Böden entsorgt. Da erst nach der weiteren Abgrenzung der Umfang und der daraus resultierende Verkehr abgeschätzt werden können, sind Beweissicherungsmaßnahmen, Gefährdungsabschätzungen usw. derzeit nicht möglich. Sie sind aber grundsätzlich vorgesehen. Um die Belastung der Anwohner durch den Baustellenverkehr im gesamten Ausbaubereich möglichst gering zu halten, erfolgt der Transport von Bodenmassen und Baumaterialien vorzugsweise auf dem Kanal. Dazu werden vor Beginn der Abtragsarbeiten in den einzelnen Abschnitten der Ausbaustrecke Baustellenanleger und Umschlagstellen eingerichtet. Die Baustellenanleger dienen dem Umschlagen von Oberboden, Deckwerkssteinen, Bodenmassen aus dem Trockenabtrag und Mineralgemischen für Baustraßen und Betriebswege. Die Bodenmassen aus dem Nassabtrag werden direkt auf seegängige Schuten verladen und zur Verbringung in die Ostsee transportiert. Trocken- und Nassabtrag erfolgen in den einzelnen Losen getrennt voneinander, wobei der Trockenabtrag dem Nassabtrag voraus läuft. Durch die Gewinnung eines möglichst hohen Anteils Boden aus dem Trockenabtrag werden die Behinderungen auf dem Kanal minimiert und die Menge der in die Ostsee zu verbringenden Massen wird möglichst gering gehalten. 3.9 Bauzeit Die Abfolge von Beweissicherungsmaßnahmen wird durch die logistische Abwicklung der geplanten Maßnahme zeitlich vorgegeben. Mit ersten Baumaßnahmen soll Ende 2010 begonnen werden. Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme ist ein Zeitraum von ca. 4 Jahren vorgesehen. Allerdings ist die Ausbaustrecke in mehrere Abschnitte (Los 1-5) unterteilt, in denen in verschiedenen Zeiträumen gearbeitet wird. Als Erstes werden die Arbeiten für die Baustelleneinrichtung am Flemhuder See durchgeführt. Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung) wird ausgehend von der Wittenberger Kurve/ Landwehr mit der Verbreiterung des Kanals begonnen. Mit den im Trockenabtrag gewonnenen Bodenmassen im Los 4 und 5 WSA Kiel-Holtenau Seite 17

21 wird zunächst die Verbringungsfläche Gut Rosenkrantz Schinkel/Kippland, dann die Fläche Gut Rosenkrantz Ziegelgrube aufgefüllt. Überschüssige Abtragsmengen werden auf dem Wasserweg zur Ablagerungsfläche Gut Warleberg Zentral verbracht. Die Massen aus dem Nassabtrag werden in die Ostsee verbracht. Im Bereich der Lose 1-3 wird Ende 2010 mit dem Bau der neuen Fähranleger für die Fähre Landwehr sowie der Anpassung der Zubringerstraßen begonnen. Parallel dazu wird die Trasse für die Förderbandanlage zur Verbringungsfläche Gut Warleberg Zentral in Los 1 hergestellt. Nach Fertigstellung der neuen Fähranlagen wird Ende 2012 von Osten mit dem Bodenabtrag in Los 1 (Kurve Landwehr) begonnen. Auch die Abtragsarbeiten in den Losen 2 und 3 werden jeweils im Wesentlichen von Ost nach West durchgeführt. Die anfallenden Bodenmassen aus dem Trockenabtrag werden zunächst auf die Fläche Gut Warleberg Zentral, Restmengen nach Gut Warleberg Süd verbracht. Je nach Verfügbarkeit von Abtragseinheiten können die Arbeiten auch in zwei Losen gleichzeitig erfolgen. Die Beweissicherungsmaßnahmen, die im ersten Schritt eine Gefährdungsabschätzung und eine Bestandsaufnahme umfassen, müssen vor Baubeginn erfolgen und laufen schon seid Die Aktive Beweissicherung erfolgt während der Baumaßnahmen und umfasst ein Monitoring in unterschiedlicher Tiefe, so werden Infrastruktureinrichtungen wie Zufahrtsstraßen regelmäßig optisch überwacht. Einzelne Bauwerke werden, in Abhängigkeit des Gefährdungsgrades auch messtechnisch überwacht. Aus dem geplanten Projektablauf geben sich daher folgend Beweissicherungsphasen: Erstellung des Beweissicherungskonzeptes (bis Ende Planfeststellung) Gefährdungsabschätzung und Bestandserfassung (Gutachtenerstellung) Begleitende Beweissicherung Nachsorge 3.10 Verkehrsflächen und Baustellenanbindung Verkehrsflächen sind durch die Abgrabung und als genutzte Verkehrsfläche durch die Baustellenfahrzeuge und Logistik betroffen. Aus dem Verbringungskonzept ist zu entnehmen, dass eine Nutzung öffentlicher Straßen zur Bodenverbringung nicht erfolgen soll. Lediglich die beim Versagen der Vorzugsvariante (Verbringung des Nassabtrages in die Ostsee und Verbringung des Trockenabtrages auf Landwirtschaftliche Flächen) würde eine Nutzung der A 210/ A 215 einschließlich Auf- und Abfahrten zum Transport erforderlich werden. Hierbei würden aber vorlaufende Ertüchtigungen von Straßenabschnitten und die gezielte Verkehrsleitung erfolgen müssen. Beweissicherungsmaßnahmen einschl. vorheriger statischer Bewertung der Brücken sind dann erforderlich. Eine weitere Klassifizierung der Beweissicherungsmaßnahmen der Kiesgrubenvariante erfolgt an dieser Stelle nicht mehr und der Schwerpunkt wird auf die Nutzung von Straßen im WSA Kiel-Holtenau Seite 18

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