Änderung des Militärgesetzes (Armee XXI)

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1 4 Erste Vorlage Änderung des Militärgesetzes (Armee XXI) 1 Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Änderung vom 4. Oktober 2002 des Militärgesetzes (Armee XXI) annehmen? Der Nationalrat hat das Gesetz mit 112 zu 37 Stimmen angenommen, der Ständerat einstimmig. Abstimmungstext S

2 Das Wichtigste in Kürze 5 Anlass für die Armeereform Die sicherheitspolitische Lage und damit auch die Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz haben sich verändert. Durch die rüstungstechnische Entwicklung ist die Grösse der Armee weniger wichtig, die Ausbildung und Ausrüstung hingegen wichtiger geworden. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, die Ansprüche von Beruf und Familie mit dem Militärdienst zu vereinbaren. Schliesslich muss die Armee mit weniger Geld auskommen. Diesem Wandel wollen Bundesrat und Parlament mit der Armee XXI Rechnung tragen. Kernpunkte der Armeereform Die Armeereform bringt einige grundlegende Veränderungen. Angehörige der Armee werden früher als bisher aus der Militärdienstpflicht entlassen, Soldaten in der Regel mit 30 Jahren. Dadurch wird die Armee um rund einen Drittel verkleinert. Um die Ausbildung zu verbessern, wird die Rekrutenschule verlängert, je nach Truppengattung auf 18 oder 21 Wochen. Darauf folgen 6 bzw. 7 Wiederholungskurse zu je 3 Wochen. Die Dauer des Ausbildungsdienstes wird damit reduziert. Bis 15 Prozent jedes Rekrutenjahrgangs können den gesamten Dienst von 300 Tagen am Stück leisten. Der Aufbau der Armee wird vereinfacht, indem auf Korps, Divisionen und Regimenter verzichtet wird; Grundbausteine sind neu Brigaden und Bataillone. Warum das Referendum? Gegen die Vorlage ist das Referendum ergriffen worden. Die Gegner befürchten, dass die Armee XXI die Schweiz nicht verteidigen könne und die Neutralität nicht respektiere; zudem würden mit der Änderung des Militärgesetzes Armeebelange der direkten Demokratie entzogen. Standpunkt von Bundesrat und Parlament Die Armee XXI ist die richtige Armee für die Schweiz am Anfang des 21. Jahrhunderts und entspricht der Bundesverfassung: Sie erfüllt ihren Auftrag, bleibt auf dem Milizsystem aufgebaut und wahrt die bewaffnete Neutralität. Sie ist auf die aktuellen Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet und kann sich künftigen Gefahren anpassen. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie die knapperen Geldmittel.

3 6 Was bringt die Reform? Wichtigste Unterschiede zwischen der heutigen Armee und der Armee XXI Heutige Armee Armee 95 Künftige Armee Armee XXI Grösse der Armee ( Aktive und Reserve) Anzahl Diensttage Soldaten 300, Soldaten rund 260, Korporale/ Korporale und Wachtmeister 460, Wachtmeister , Haupt- Hauptleute 900 leute (Einheitskommandanten) 760 Entlassungsalter Soldaten und Unteroffiziere 42 Soldaten, Korporale und Wachtmeister 30 (spätestens 34) Dauer der Rekrutierung 1 Tag 2 3 Tage (anrechenbar an den zu leistenden Ausbildungsdienst) Dauer der Rekrutenschule 15 Wochen 18 oder 21 Wochen, je nach Truppengattung Wiederholungskurse 10 WK zu je 19 Tagen, bei Rekrutenschule von 21 Wo- (Regelfall) jedes zweite Jahr chen: 6 WK zu je 19 Tagen, vom Altersjahr jedes Jahr vom Altersjahr; bei Rekrutenschule von 18 Wochen: 7 WK zu je 19 Tagen, jedes Jahr vom Altersjahr Reserve Angehörige der Armee, die ihre Altersjahr 27 30, allenfalls Ausbildungsdienstpflicht erfüllt bis 34 (im Fall von haben, aber noch nicht aus dem WK-Verschiebungen) Militärdienst entlassen sind Durchdiener bis zu 15% jedes Rekrutenjahrgangs können (freiwillig) den gesamten Ausbildungsdienst von 300 Tagen an einem Stück leisten Aufbau der Armee Kompanien, Bataillone Kompanien, Bataillone (oder Abteilungen), Regimenter, (oder Abteilungen), Brigaden, Brigaden, Divisionen, Armeekorps Territorial-Regionen Militärische Ausbildung ohne anerkannte Zertifizierung mit von der Wirtschaft anerkannter Zertifizierung Frauen in der Armee kein Zugang zu Kampffunktionen Zugang zu allen Truppen- (freiwillig) gattungen und Funktionen

4 Die Referendumskomitees machen geltend: 7 «Unsere Milizarmee ist Teil unseres Staatsmodells. Sie hat Land und Bevölkerung zu schützen und die Neutralität zu garantieren. Sie hat deshalb bündnis-unabhängig zu bleiben. Nur so ist aktive Friedenspolitik möglich. Die Schweiz muss in der heutigen Zeit, in der Kriege leider nicht mehr ultima ratio sind ihre friedensfördernde Aufgabe glaubwürdig wahrnehmen können: Das heisst, auf neutralem Boden zu Verhandlungen und Friedenskonferenzen einladen, mit guten Diensten zur Konflikt-Entschärfung beitragen und das Vertrauen in die neutrale humanitäre Hilfe erhalten. Das neue Militärgesetz und die Armee XXI stehen dazu im Widerspruch. Sie sind Produkte einer verhängnisvollen aussenpolitischen Entwicklung. Bundesrat Cotti (EDA) hat 1996 ein Vertragswerk mit der NATO unterzeichnet, das sowohl den Beitritt zur militärischen Partnership for Peace, PfP als auch zum Euroatlantischen Partnerschaftsrat EAPC umfasst. Laut Vertragstext dienen beide NATO-Gremien dem evolutionären Prozess der Einbindung in das Bündnis. Seit 1998 legt der Bundesrat deshalb jährlich mit der NATO die Bereiche fest, in denen er die Armee NATO-kompatibel (nato-konform) macht. Die englischsprachige Originalversion dieser Vereinbarungen (sog. PARP- Ziele) wird vor Parlament und Volk geheimgehalten hat sich die NATO mit einer neuen Doktrin vom Verteidigungspakt zu einem Angriffsbündnis gewandelt. Sie führt nun unter US Oberbefehl auch Kriegseinsätze ausserhalb des Bündnisgebietes und allenfalls auch ohne UNO-Mandat durch. In Ausrichtung auf diese NATO und die kommende EU-Streitmacht wurde die Armee XXI geplant. Sie ist keine Armee für ein neutrales und friedfertiges Land. Sie kann selbst gemäss Armeeplanern die Schweiz nicht verteidigen und führt so zu Abhängigkeit von Militärbündnissen. Das Projekt widerspricht deshalb der Verfassung (Art. 58, 173, 185 BV). Die Armee hat weiterhin der Selbstbestimmung und der Sicherheit der Bevölkerung zu dienen unabhängig von jedem Bündnis! Bundesrat und Parlament wollen sich mit dem Gesetz die Ermächtigung geben, wichtige Armeebelange per Verordnung zu regeln. Verordnungen unterstehen nicht der Volksabstimmung. Damit wird dem Souverän die bisherige Mitbestimmung und Kontrolle der Armee in wichtigen Fragen entrissen. Das neue Militärgesetz ist abzulehnen, weil es Armeebelange der direkten Demokratie entzieht, die Verfassung verletzt, das Land abhängig macht und die Neutralität ruiniert.»

5 8 Stellungnahme des Bundesrates 1 Die Reform ist notwendig, damit die Armee in einem gewandelten Umfeld ihren Auftrag wirksam, aber zugleich wirtschaftlich erfüllen kann. Die Armee XXI ist auf die aktuellen Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet, anpassungsfähig, flexibel einsetzbar, und sie bringt Verbesserungen in der Ausbildung und Ausrüstung. Das Milizsystem wird beibehalten, und mit der früheren Entlassung aus dem Militärdienst werden Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt. Der Bundesrat befürwortet die Vorlage namentlich aus folgenden Gründen: Veränderte Voraussetzungen Die Welt hat sich in den vergangenen 15 Jahren stark verändert, auch in sicherheitspolitischer und militärischer Hinsicht. Als Folge davon wurden in vielen Ländern Europas die Armeen den neuen Bedingungen angepasst. Auch die schweizerische Armee kann und muss reformiert werden: Sie kann verkleinert werden, Ausbildung und Ausrüstung müssen verbessert werden, und sie muss finanziell tragbar sein. Unverändert bleiben aber ihre Aufträge, das Milizprinzip und die bewaffnete Neutralität. Verbesserte Ausbildung Die längere Rekrutenschule ermöglicht eine verbesserte Ausbildung von Soldaten und Kadern. Weil die Wiederholungskurse künftig jedes Jahr stattfinden (statt wie bisher nur alle zwei Jahre), kann dieses höhere Niveau beibehalten werden. Ausbildung und Einsatz von Offizieren und Unteroffizieren werden stärker auf Führungsaufgaben ausgerichtet, dafür werden sie teilweise von Verwaltungsaufgaben entlastet. Erhöhte Flexibilität im Einsatz Die Armee XXI wird flexibler. Für überraschend eintretende Ereignisse (z.b. Naturkatastrophen) können die erforderlichen Kräfte aus dem Stand eingesetzt werden. Für den grössten Teil der Armee genügt jedoch eine tiefere Bereitschaft, weil für die meisten Bedrohungen und Gefahren mit einer Vorwarnzeit von Monaten oder Jahren gerechnet wird. Damit sind die benö-

6 9 tigten Kräfte rechtzeitig verfügbar, ohne dass grosse Teile der Armee in unnötig hoher und aufwendiger Bereitschaft gehalten werden müssen. Die Flexibilität wird auch erhöht, indem die Armee so gegliedert wird, dass ihre Verbände nach dem Baukastensystem für die jeweiligen Einsätze zusammengestellt werden können. Abstimmung auf Wirtschaft und Gesellschaft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Familien sind daran interessiert, die zeitliche Belastung durch den Militärdienst zu verringern. Die Armee XXI berücksichtigt dieses Anliegen. Soldaten werden in der Regel mit 30 Jahren aus der Armee entlassen, wobei sie die letzten 4 Jahre ihrer Dienstpflicht zur Reserve gehören und nicht mehr aufgeboten werden. Auch Offiziere und Unteroffiziere werden wesentlich früher als bisher aus der Armee entlassen. Der Militärdienst wird insgesamt verkürzt und gestrafft. Für Offiziere und Unteroffiziere ergibt sich daraus die Möglichkeit zum schnelleren Aufstieg, was zusammen mit einer verbesserten Kaderausbildung die Attraktivität einer militärischen Karriere erhöht. So können sowohl die Interessen der Wirtschaft und Gesellschaft als auch jene der Armee berücksichtigt werden. Wirksamer Einsatz der finanziellen Mittel Die Armee muss mit weniger Geld auskommen: In den letzten 15 Jahren ist das Verteidigungsbudget real um mehr als einen Drittel gesunken. Gleichzeitig kostet es immer mehr, die Armee technisch so auszurüsten und zu bewaffnen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann. In der Armee XXI werden die Mittel wirksamer eingesetzt: Mit der Verkleinerung und einem effizienteren Versorgungssystem werden Kosten gespart, die in moderne Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung investiert werden können. Verfassungsauftrag voll erfüllt Die anstehende Armeereform ist tiefgreifend. Entgegen der Behauptung bestimmter Kreise erfüllt auch die neue Armee ihren Verfassungsauftrag, und zwar voll und ganz. Sie dient dazu, Kriege zu verhindern und den Frieden zu erhalten, Land und Bevölkerung zu verteidigen und die zivilen Behörden bei Bedarf zu unterstützen. Die Armee XXI wird besser in der Lage sein, diesen Auftrag zu erfüllen. Sie entspricht weiterhin dem Milizprinzip; die leichte Erhöhung der Anzahl Berufsmilitärs hat vor allem zum Zweck, die Ausbildung zu verbessern und das Milizkader stärker zu unterstützen. Die Schweiz hält auch mit der Armee XXI an der Neutralität fest: Ein Beitritt zur NATO steht nicht zur Diskussion. Schliesslich werden die Kompetenzen des Parlaments erweitert, jene des Bundesrats etwas eingeschränkt. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, der Änderung des Militärgesetzes (Armee XXI) zuzustimmen.

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