BAUVERWALTUNG LOSTORF
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- Martin Gerstle
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1 BAUVERWALTUNG LOSTORF Erforderliche Baugesuchsunterlagen 1. Bei Neubauten, An- und Umbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuches ein Baugespann zu errichten, durch welches die künftige Gestalt und räumliche Ausdehnung des Baues sowie der Terrainauffüllungen dargestellt werden. Das Niveau des Erdgeschosses muss aus dem Baugespann ersichtlich sein. Die Höhenkoten der Geschosse und des Terrains sind auf einen Fixpunkt, der mit den Plänen übereinstimmt, zu versichern. 2. Titelblatt Baugesuch (2-fach). Alle notwendigen Baugesuchsformulare, vollständig ausgefüllt. 3. Eigentumsverhältnisse: Eigentumsnachweis (erstellt durch die Amtschreiberei) und schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers. 4. Nachweis eines Baurechtes (wenn der Bauherr nicht Grundeigentümer ist) 5. Grenz- und Näherbaurecht: Nachweis über Eintrag im Grundbuch (wenn die Abstände unterschritten werden) 6. Baubeschrieb bei gewerblichen und industriellen Bauten: Genauer Beschrieb des vorgesehenen Betriebes, Angaben über nachteilige Einwirkungen auf die Umgebung, Ausweis über Massnahmen gegen übermässige Einwirkungen, Angaben über die vorgesehene Vorbehandlung des Abwassers. 7. Rohbaubeschrieb bei sämtlichen Neu-, An- und Umbauten. 8. Situationsplan Massstab 1:500 (2-fach und unterzeichnet vom Bauherrn und Planer) kann über die Internetseite vom Geometer direkt bezogen werden. ( mit folgenden Angaben ergänzt: - Strassen- und Baulinien - Grenz- und Gebäudeabstände, Baukörper - Zu- und Wegfahrten - Höhenfixpunkt
2 9. Sämtliche Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit eingetragenen Massen und Angabe der Zweckbestimmung der Räume, Fenstergrössen etc. In den Fassadenplänen ist das gewachsene und gestaltete Terrain über das gesamte Grundstück mit Anschnitt der Nachbargrundstücke und der öffentlichen Strassen sowie mit den Höhenkoten der Geschosse und des Terrains, bezogen auf einen versicherten Fixpunkt, einzutragen. Alle Pläne 3-fach und jeder Plan unterzeichnet vom Bauherr und Planer! 10. Plan der Freiflächengestaltung (Umgebungsplan) Massstab 1:200 / 1:100 oder 1:50 mit Angaben über Verkehrsflächen, Parkierung, Grünflächen, Spielplätze, Einfriedungen, etc. Pläne 3-fach und unterzeichnet vom Bauherr und Planer. 11. Bei An-, Auf- und Umbauten muss der alte und neue Zustand ersichtlich sein. Abbruch = gelb neue Bauteile = rot oder grün 12. Detaillierte (je 1-fach) - Überbauungszifferberechnung - Grünflächenzifferberechnung - Ausnützungszifferberechnung (bei Umbauten inkl. Anrechnung der bestehenden Nutzung) 13. Energietechnischer Massnahmennachweis ist mit dem Baugesuch einzureichen (1-fach). Der Systemnachweise wird ab dem vom Büro Aeschlimann / Brunner Engineering, Lebergasse 15 in Olten geprüft, die Kosten werden dem Gesuchsteller weiterverrechnet. 14. Bei Mehrfamilienhäusern Angaben über die Schallisolationen 15. Bei grösseren Bauvorhaben (Bausumme ab 1 Mio.) ist ein Finanzierungsnachweis einzureichen. 16. Bei Industrieneubauten sind für das Plangenehmigungsverfahren Pläne und Baubeschrieb (Formular Arbeitsinspektorat) 4-fach einzureichen. 17. Bau- und Wohnbaustatistik: das Formular des Bundesamtes für Statistik ist vollständig auszufüllen und mit dem Baugesuch einzureichen. (1-fach)
3 Bemerkungen - Die Baubehörde kann auf Kosten des Bauherrn zusätzliche Unterlagen verlangen. (Kantonales Baureglement 5) - Bei geringfügigen baulichen Veränderungen kann nach Absprache mit der Bauverwaltung auf Angaben, die vorgängig aufgeführt sind, teilweise verzichtet werden. - Wo nichts anderes vermerkt ist, sind alle Unterlagen 3-fach einzureichen, vom Bauherrn und der Bauleitung unterzeichnet. - Unvollständige Baugesuche werden zur Ergänzung zurückgewiesen. - Baugesuche werden nach einer Vollständigkeits-Prüfung publiziert. - Nach Fertigstellung der Baute ist der Bauverwaltung ein Satz unterzeichneter (Bauherr und Planer) der Ausführungspläne zuzustellen. Tank- und Oelfeuerungsanlagen 1. Spezielle Tankgesuchsfomulare in 3-facher Ausfertigung vollständig ausfüllen. 2. Planbeilagen gemäss Formular beachten Wärmepumpen-Anlagen 1. Gesuchsformular der Solothurnische Gebäudeversicherung 2-fach ausfüllen. 2. Erdsonden-Wärmepumpenanlage, das Formular vom Amt für Umwelt 2-fach ausfüllen. 3. Planbeilagen gemäss Formular beachten. Schutzraum-Gesuch 1. Gesuch (Formular "gelb") Das Schutzraum-Baubewilligungsgesuch für private Pflichtschutzräume ist der Bauverwaltung 3-fach einzureichen. Die erwähnten Beilagen auf der Rückseite des Formulars sind unbedingt beizulegen.
4 2. Liegestellen / Trockenklosette Alle Schutzräume sind vor der Abnahme mit Liegestellen und Trockenklosett auszurüsten. Anerkannt werden fest eingerichtete oder stapelbare Liegestellen, für welche eine Zulassungsbewilligung oder ein Schockattest vom Bundesamt für Zivilschutz besteht. die Liste der ausgestellten Schockatteste wird periodisch im Mitteilungsblatt des Zivilschutzes publiziert. Auskünfte erteilen die Zivilschutzstelle der Gemeinde Lostorf und die kantonalen Aemter für Zivilschutz. Diese Stellen können auch Adressen möglicher Lieferanten vermitteln. 3. Abnahme (Formular "grün") Das Schutzraum-Abnahmeprotokoll für private Pflichtschutzräume ist der Bauverwaltung vor Bezug des Gebäudes, 3-fach und ausgefüllt vom Architekten, zuzustellen. In Abänderung zum vorliegenden Formular sind folgende BEILAGEN einzureichen: 2 Abnahmeprotokolle der Lüftungsfirma 3 gültige, nachgeführte Grundrisspläne 1: 50 inkl. Möblierung 3 gültige, nachgeführte Situationspläne 1:500 oder 1:1000 mit eingetragenem Standort des Schutzraumes 4. Befreiungs-Gesuch (Formular "grau") - Projekte von Bauvorhaben mit anrechenbaren Baukosten gemäss Ziffer 9 von nicht mehr als Fr. 100' fallen in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Sie lösen keine Schutzraumbaupflicht und damit auch keine Ersatzbeitragspflicht aus. - Für alle übrigen Fälle ist das Schutzraum-Befreiungsgesuch mit den vollständigen Unterlagen (Formular im Doppel, Pläne 1-fach) einzureichen.
5 Wasseranschluss-Gesuch Separates Anschlussgesuch in 3-facher Ausfertigung ausfüllen. Kanalisationsanschluss-Gesuch Separates Anschlussgesuch in 3-facher Ausfertigung ausfüllen Versickerungs-Gesuch Bei Versickerungsanlagen ist das Versickerungsgesuch 2-fach mit den im Beiblatt aufgeführten Plänen einzureichen. Bei Industrie-Gewerbebaute oder öffentlichen Bauten ist das Versickerungsgesuch von nicht verschmutztem Abwasser (Regenabwasser) eizureichen, 2-fach). Elektrischer Anschluss Das Gesuchsverfahren ist direkt mit der a.en Aare Energie AG, Olten, abzuwickeln. Die entsprechenden Weisungen sind einzuhalten. TV-Anlage Anschluss an das Kommunikationsnetz nach Weisungen der Cablecom. Kontaktadresse: Cablecom GmbH, Industriestrasse 19, 8112 Otelfingen Telefonnetz Das Gesuchsverfahren ist direkt mit der Swisscom AG, Fixnet, Postfach, 4601 Olten, abzuwickeln. Die entsprechenden Weisungen sind einzuhalten.
6 Baukontrollen Der Bauverwaltung sind frühzeitig folgende Baustadien zu melden: - Baustelleninstallation auf öffentlichem Grund - Baubeginn - Schnurgerüst (bei Neubauten und grösseren Umbauten ist das Schnurgerüst durch den Geometer Lerch Weber AG, Trimbach abzunehmen) - Kanalisationsleitung und Anschluss (vor dem Eindecken) - Versickerungsanlage (vor dem Eindecken) - Wasserleitung und Anschluss (vor dem Eindecken) - Armierung Schutzraumboden - Armierung Schutzraumwände - Armierung Schutzraumdecke - Rohbau - Projektänderungen sind vor der Ausführung zu melden - Strassenaufbrüche und im Strassenareal verlegte Leitungen Die Baubehörde kann zulasten der Bauherrschaft Fachleute zur Feststellung des Erdgeschossniveaus, der Grenzen, Baulinien und Abständen sowie zur Kontrolle der Schnurgerüste beiziehen. BAUVERWALTUNG LOSTORF
Ausnahmegesuche für Abweichungen von der Baugesetzgebung mit Begründung, z.b. nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone.
Bauverwaltung Dorfstrasse 16 3176 Neuenegg Tel. 031 744 01 10 Fax 031 744 01 40 bauverwaltung@neuenegg.ch Checkliste für das korrekte Einreichen eines Baugesuches Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben
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