Amtsblatt Kreis Viersen

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1 Amtsblatt Kreis Viersen Verkündungsorgan für den Kreis Viersen sowie die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen, Willich und die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal 65. Jahrgang Viersen, 04. Juni 2009 Nummer 13 Inhaltsverzeichnis:... Kreis: Sitzung Kreiswahlausschuss Öffentliche Zustellung Brüggen: Haushaltssatzung Kempen:Tag der Umwelt Nettetal: 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz Schwalmtal: Friedhofssatzung Erhebung von Gebühren Wohnunterkünfte Einrichtung und Benutzung von Übergangsheimen Viersen: 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz Einplanieren von Grabfeldern Willich: Zusammentritt der Briefwahlvorstände Europawahl Flächennutzungsplan Golfplatz Holterhöfe Bebauungsplan Nr. 82 W Sonstige: Jagdgenossenschaft Viersen-Boisheim Bezirksregierung Arnsberg Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nr. V Bezirksregierung Düsseldorf Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks St. Hubert des Kreises Viersen Am Mittwoch, den 10. Juni 2009, findet um Uhr im Forum des Kreishauses, Rathausmarkt 2, Viersen, Limburg-Zimmer, eine öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl im Wahlkreis Viersen statt. Tagesordnung: 1. Bestellung des Schriftführers durch den Kreiswahlleiter nach 5 Abs. 4 Europawahlordnung 2. Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers durch den Kreiswahlleiter nach 5 Abs. 5 Europawahlordnung 3. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Europawahl für den Wahlkreis Viersen nach 69 Abs. 2 Europawahlordnung Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt. Viersen, gez. Dr. Coenen Kreiswahlleiter Abl. Krs. Vie. 2009, S. 331 des Kreises Viersen Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung Cornelius Johannes Marius Corsten, wohnhaft Stephensonstraat 47 in 5621 GS Eindhoven/ Niederlande wird aufgefordert, sich zum Abholen seines Fahrzeuges,, VW LT 28, VK-12-ZP (NL) umgehend zu melden. Da der Aufenthalt unbekannt ist, wird der Bescheid im Wege der öffentlichen Zustellung ( 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom GV NW S. 510) und Nr. 19 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Landeszustellungsgesetzes (AVVzLZG) vom (SMBl. NW 2010) i. V. m. 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom (BGBl. I S. 379), in der jeweils zurzeit gültigen Fassung zugestellt. Die Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wird im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht und gilt zwei Wochen nach Erscheinen als zugestellt. Der Eigentumsanspruch kann bei der Kreispolizeibehörde Viersen, in Viersen, Rathausmarkt 3, montags - donnerstags während der Zeit von 08:30-12:30 Uhr und von 14:00-15:30 Uhr, freitags von 08:30-12:30 Uhr geltend gemacht werden. Viersen, Der Landrat als Kreispolizeibehörde Viesen Im Auftrag gez. Alberts Abl. Krs. Vie. 2009, S. 331 Das Amtsblatt können Sie auch kostenlos im Internet unter "Downloads - Amtsblätter" - downloaden! 331

2 der Gemeinde Brüggen über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Brüggen für das Haushaltsjahr 2009 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brüggen für das Haushaltsjahr 2009 mit den dazugehörigen Anlagen liegt gemäß 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der vom (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 514), in der Zeit vom 08. Juni 2009 bis 22. Juni 2009 im Rathaus Brüggen, Klosterstraße 38, Zimmer 109, während der Dienststunden montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr Uhr, sowie montags bis donnerstags von Uhr Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und der Anlagen können von den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Gemeinde Brüggen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erhoben werden. Diese können schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Brüggen, Klosterstraße 38, Brüggen eingereicht oder bei der Kämmerei im Rathaus Brüggen (Zimmer 109) zur Niederschrift erklärt werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat voraussichtlich am 23. Juni 2009 in öffentlicher Sitzung. Brüggen, den 02. Juni 2009 der Stadt Kempen Tag der Umwelt 2009: Kasper und der Energieräuber in Kempen Zum Tag der Umwelt 2009 zeigt die Stadt Kempen (Umweltreferat) das Puppentheater Kasper und der Energieräuber. Die beiden Aufführungen für Kindergärten und Grundschulen finden am 05.Juni 2009 im Forum St. Hubert statt. Die Aufführung des Puppentheaters Kussani ist Teil der Kampagne des Umweltbundesamtes zum Energiesparen. Mit dem unterhaltsamen Stück lernen die Kinder mehr über das Vermeiden von Leerlaufverlusten, die frühzeitige Erkennung von Energieräubern und die ordnungsgemäße Entsorgung von Energiesparlampen. Kempen, den gez. Gottwald Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S. 332 der Stadt Nettetal Veröffentlichung der Mitglieder von Organen und Ausschüssen der Stadt Nettetal über ihre Mitgliedschaft/en nach 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz Hinweis: Die Gewähr für die Vollständigkeit/Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen. Legende: 1) = ausgeübter Beruf 2) = Beraterverträge 3) = Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz 4) = Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in 1 Abs. 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen 5) = Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen 6) = Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Adrian, Willi 6) Schriftführer Hegering Anrath Neersen Amberg, Hermann-Josef 1)...Geschäftsführer Backes, Werner 1) Radio- und Fernsehtechniker Meister 6) Ehrenamtlicher Geschäftsführer Investmentclub bei der Sparkasse Krefeld Banck, Karin 1) Einzelhandelskauffrau zzt. Vorarbeiterin JHW 6) stellv. Vorsitzende SPD Banck, Siegfried 1) selbständiger Elektromeister Barac, Nico Bartsch, Andreas 1) Gymnasiallehrer 3) AR Stadtwerke, Beirat Sparkasse Krefeld Bartsch, Dr. Sebastian 1) Arzt Baum-Underberg, Elisabeth 1) Landwirtin Bekar, Osman 1) Betriebswirt Bing, Werner Böhnk, Kathrin 332 Im Auftrag: gez.: Puster Abl. Krs. Vie. 2009, S. 332

3 Brönner, Andrea 1) Landschaftsarchitektin Bruck von den, Inge 3) Aufsichtsrat Krankenhaus, stellv. Mitglied Stadtwerke 4) Kuratorium Sparkasse Caspers, Marion 1) Lehrerin zzt. Elternzeit 6) 2. Kassiererin in der Kfd St. Peter Hinsbeck Driskes, Christian Driskes, Julia Droll, Hildegard 1) jetzt Rentnerin Dröttboom, Hans-Willi 1) Rentner 3) Krankenhaus / Stadtwerke 6) Vorstand VVV, Vorsitzender Straßengemeinschaft Hombergen Dünhöft, Ralf Eikelberg, Beatrix 1) Angestellte 3) Krankenhaus Nettetal 4) Sparkassenstiftung Eikelberg, Waltraud 1) Lehrerin / Schulleiterin Städt. Realschule Erkens, Paula 1) Rentnerin 6) stellv. Geschäftsführerin Bürger Schützen Verein 1878 Lobberich e. V., 2. Kassiererin AWO-Ortsverein Breyell-Lobberich Esser, Hartmut 1) Lehrer Flügels, Heinz-Gerd 6) Gesch.F. Vorsitzender Kirchenchor Kaldenkirchen Flüggen, Manfred 1) Landesverwaltungsdirektor a. D. 4) Mitglied Aufsichtsrat Krankenhaus Nettetal GmbH (stellv. Ausschussvorsitzender) Stellv. Mitglied Aufsichtsrat Stadtwerke GmbH Stellv. Mitglied Aufsichtsrat Baugesellschaft Nettetal Frank, Stefan 1) Rechtsanwalt 6) Geschäftsführer im WSV Wassersportfreunde am De Witt-See e. V. CDU Ortsausschuss Breyell Geschäftsführer Funcke, Karl 1) Handwerksmeister 3) Mitglied Aufsichtsrat Stadtwerke Nettetal GmbH Mitglied Aufsichtrat Krankenhaus Nettetal GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat Bongartzstiftung Ausschuss für Stadtplanung (Vorsitz) 6) Brudermeister der St. Sebastianus- und Marienbruderschaft Lobberich, stellv. Vorsitzender DRK Nettetal Fußangel, Waltraud Gäbler, Vera 1) Fotografenmeisterin Gahlings, Guido 1) Krankenpfleger, Stationsleiter 6) Kassierer BUND Ortsgruppe Nettetal Gelling, Edeltraud 1) Selbständige Versicherungskauffrau Gerards, Hans-Willi 1) Bauingenieur, jetzt Rentner Gerlach, Horst 1) Lehrer 6) Obmann bei Eisschnellläufen im Landeseissportverband NRW Glasmachers, Hans-Peter 1) selbständiger Handwerksmeister Maler- und Lackierer Handwerk 6) Kassenprüfer im VVV Hinsbeck Glatz, Gaby 1) RA-Fachangestellte 6) Geschäftsführer, Schatzmeister, Sozialwart des TV Lobberich Vorsitzende FU Nettetal Beisitzer Ortsausschuss CDU Nettetal-Lobberich Glock, Hans-Hubert Hauser, Petra Hebben, Jörg 1) Justizbeamter + selbstständiger Erbenermittler 6) 1. Schriftführer Schützengesellschaft Kaldenkirchen Bruch 1878 e. V. 2. Kassierer VdK Kaldenkirchen Leuth, Vors. Straßengem. Bischof-Peters-Str., Joe-Alex-, Johann-Sticker- Johann-Melchior-Str. Heimes, Hans-Dieter 1) Realschullehrer i. R. 3) Aufsichtsrat GWG Viersen, Stadtwerke Nettetal 4) Mitglied Zweckverband rhein-maas-nord 6) 2. Vorsitzender Union 08 Breyell, Tennisabteilung AWO OV Br-Lo: Schriftführer Heisig, Markus 1) Vertriebs-/Projektingenieur Herbers, Hermann Heyer, Fred Heymann, Ingo 1) Rechtsanwalt 333

4 3) Aufsichtsrat der Baugesellschaft Nettetal AG 4) I. Kreistag Mitglied - Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr - Sportausschuss stellv. Mitglied - Jugendhilfeausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss - Schulausschuss - Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Senioren - Kulturausschuss - Polizeibeirat - Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Stadt Krefeld/ Kreis Viersen II. Stadt Nettetal Mitglied / Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung Mitglied im - Betriebsausschuss NetteBetrieb - Haupt- und Finanzausschuss - Aufsichtsrat der Baugesellschaft Nettetal AG stv. Mitlgied im - Ausschuss für Schule, Familie, Jugend und Sport - NetteAusschuss - Wahlprüfungsausschuss - Aufsichtsrat Städt. Krankenhaus Nettetal GmbH 6) Vorsitzender CDU-Kaldenkirchen (seit 03/01) stellv. Vorsitzender CDU-Nettetal (seit 04/07) stellv. Vorsitzender Bürgerverein Kaldenkirchen e. V. Holthausen, Isolde Horn, Dietmar 1) Dipl.-Ing. (FH) Hörnschemeyer, Monique 1) Acceptant Houben, Sabine 1) Architektin Hüttermann, Hermann-Josef Kettler, Hans Kleine, Melanie Kotschate, Timo 1) Dipl.-Ing. Architekt 4) Kuratorium der Nettetaler Sparkassenstiftung 5) Gesellschafter der HKK Kaldenkirchener Baubetreuungsgesellschaft mbh Küster, Hans-Jürgen 1) Rektor GHS Kaldenkirchen 6) Vorsitzender Kulturkreis Wachtendonk e. V. Vorstandsmitglied Förderverein GHS Kaldenkirchen Lange, Dr. Christian 1) Informatiker 3) Baugesellschaft Nettetal AG 6) Eisschnelllauf Club Grefrath: Beisitzer Junge Union Kreis Viersen: Kreisvorsitzender 334 Lanser, Gabriele Lehmann, Dieter 1) technischer Beamter im Vorruhestand 6) Ortsverband Vorsitzender FDP Nettetal Lehmann, Heinz 1) Pensionär Lehnen, Ralf 1) Tischlermeister Lennackers, Peter 6) 1. Vorsitzender KAB St. Paulus Lobberich und Geschäftsführer 1. Brudermeister St. Johannesbruderschaft Hinsbeck- Schlöp Lütters, Angelika 1) Telefonistin am Empfang 6) Teamleiterin d. Kfd, Kath. Frauengemeinschaft der Nettetaler Pfarrgemeinde Vinkrath, Delegierte des Diözesanverbandes Aachen, Delegierte des Bundesverbandes, stellv. Schriftführerin Sterbekasse Grefrath Lütters, Manfred 1) Rentner Lunau, Sabine 1) Diplom-Sozialarbeiterin Müller-Wirtz, Bernhard 1) selbstständig 3) Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal GmbH 4) Beirat Regionaldirektion der Sparkasse Krefeld 6) Verein zur integrativen Förderung verhaltensauffälliger Jugendlicher e. V. Kassenwart Mitglied des SPD-Kreisvorstandes (Beisitzer) Mitglied des AWO-Kreisvorstandes (Beisitzer) Mitglied des Verkehrsvereins Breyell Vorstand (Beisitzer) Nagel, Dieter 1) Selbständiger Kaufmann 6) Schatzmeister St. Sebastianus Bruderschaft Lobberich Nonninger, Günter Offergeld, Annemarie Ophoves, Heinrich 1) Dipl. Ing. Agrar 6) Jagdgenossenschaft Hinsbeck 2. Schriftführer und Kassierer, VVV Hinsbeck 2. Vorsitzender, St. Hubbertusbruderschaft Hinsbeck-Glabbach 2. Brudermeister, Karnevalskomitee KKH Mitglied Optendrenk, Dr. Marcus 1) Jurist 2) Büroleiter des Finanzministers NRW, freie Mitarbeit in der Sportredaktion der Grenzland Nachrichten 4) Aufsichtsratsvorsitzender der Baugesellschaft Nettetal AG Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Nettetal GmbH

5 6) Vorsitzender CDU Kreisverband Viersen Optendrenk, Dr. Theo 1) Studiendirektor i. R. Peters, Johannes 1) Polizeibeamter 4) stellv. Mitglied im Aufsichtsrat Krankenhaus Nettetal GmbH 6) stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Kreisgruppe Viersen Pockrandt, Detlev Pollmanns, Willi 1) Geschäftsführer 4) Aufsichtsrat Stadtwerke (SV) Ponzelar-Warter, Elisabeth 1) Gymnasiallehrerin OStD Post, Harald Prüter, Günter 1) Kommunalbeamter 6) Mitglied im erweiterten Vorstand der St. Lambertus-Schützenbruderschaft Breyell-Dorf Reiners, Heinz-Robert Schiefelbein, Roland 1) Gesamtschulleiter 6) Beisitzer im Förderverein der Gesamtschule Nettetal, Stellv. Landesvorsitzender der GGG (Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule) Schilden, Oliver 1) Bauingenieur 6) Vorsitzender CDU-Ortsausschuss Breyell Schmitz, Heinz 1) Landwirt 4) Mitglied Stadtwerke Nettetal Mitglied Verbandsausschuss Netteverband Mitglied Verbandsversammlung Niersverband 5) Mitglied Vertreterversammlung Volksbank Brüggen-Nettetal 6) Stellv. Geschäftsführer Jagdgenossenschaft Lobberich Vorsitzender Förderverein Naturschutzhof S feld Vorstand Fischereigenossenschaft Nette Schmölders, Jürgen Schnitzler, Benedikt Scholz, Erhard 1) Maschinenschlosser 4) NetteBetrieb, Stadtwerke 6) Beisitzer AWO Schröder, Hubert 1) Immobilienkaufmann 3) Aufsichtsrat Stadtwerke Nettetal Schröder, Ralf 1) Versicherungsfachwirt 6) Vors. Pfarrgemeinderat St. Peter Nettetal- Hinsbeck Vorstandsmitglied Kreisjugendausschuss Fußballkreis 6 (Kempen-Krefeld) Schürmann, Claudia Sieker, Irene 1) stellv. Schulleiterin der Gesamtschule Nettetal 6) Vorsitzende des basel-nettetal e. V. Siemes, Hajo Sommerfeld, Susanne 1) Kaufm. Angestellte 6) Kassiererin im Förderverein ev. Kita-Löwenzahn, Kassiererin im Verein Freunde und Förderer der GHS Lobberich Spitzkowsky, Rolf 1) Rentner 6) ASV Netteseen Sportwart NABU-Bezirksverband Krefeld / Viersen Pressesprecher TSV Kaldenkirchen Obmann Sportabzeichenabnehmer Stein, Christian 1) Generalagent/Dipl.-Versicherungsfachwirt 3) Baugesellschaft Nettetal AG Stadtwerke Nettetal GmbH 6) 2. Vorsitzender Verein SC-Union Nettetal Schatzmeister CDU Nettetal Geschäftsführer MTV Nettetal Stöhr, Kurt Syben, Günter 1) kaufm. Angestellter 4) Mitglied Beirat Regionaldirektion Nettetal der Sparkasse Krefeld Stellv. Mitglied Aufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal 6) Kolpingsfamilie Schaag = 1. Kassierer Tagage, Petra 1) Lehrerin Terporten, Christa 1) Hausfrau Thielen, Andrea 1) Diplom-Pädagogin Troost, Hans-Willy 1) Industriekaufmann 4) Mitglied Aufsichtsrat Baugesellschaft Nettetal AG Mitglied Aufsichtsrat Stadtwerke Nettetal GmbH Mitglied Regionaldirektion Nettetal Sparkasse Krefeld Mitglied der Nettetaler Sparkassenstiftung 335

6 Vyver, Hans 4) Aufsichtsrat Städt. Krankenhaus Nettetal Regionalbeirat Sparkasse Krefeld Wagner, Christian 1) Bürgermeister nebenamtlicher Geschäftsführer der Städtisches Krankenhaus Nettetal GmbH nebenamtlicher Geschäftsführer der Stadtwerke Nettetal GmbH 4) Mitglied des Aufsichtsrates WfG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Viersen), Mitglied des Beirates der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen), Vors. des Aufsichtsrates der LTG Vorsteher des Netteverbandes Vorsitzender des Kuratoriums der Nettetaler Sparkassenstiftung Mitglied des Regionalbeirates der Sparkasse Krefeld Vorsitzender des Vorstandes der Fischereigenossenschaft Nette Geschäftsführer der Service-Gesellschaft der Städt. Krankenhaus Nettetal GmbH Vorstandsmitglied Baugesellschaft Nettetal ( ) 6) Mitglied des Landesvorstandes der Kommunalpolitischen Vereinigung NW Vorsitzender des Tierheimes Kreis Viersen e. V. Stellv. Vorsitzender des Partnerschaftsvereins Elk / Nettetal Vorsitzender DRK-Ortsverein Nettetal Stellv. Bezirksvors. KPV-Niederrhein Beisitzer Fi-Wi-Ausschuss Fußballverband Niederrhein Vorstand-Beisitzer CDU-Ortsausschuss Schaag Mitglied des Beirates FVN e. V. Witzke, Axel 1) Beamter 4) Mitglied Krankenhaus 6) stv. Vorsitzender Reservistengemeinschaft Nettetal Zint, Carsten 1) Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Spk. Krefeld 4) Kundenberater Sparkasse Krefeld 6) Vorsitzender der Jungen Union Nettetal 2. Kassierer Sterbenotgemeinschaft Schaag Beisitzer d. Ortsausschusses d. CDU in Schaag Zint, Wilfried 1) Berufsschullehrer 5) Mitglied im Prüfungsausschuss der Kreishandwerkerschaft und Metallbauerinnung Zündel, Thomas Nettetal, 28. Mai 2009 gez. Wagner Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S. 332 Wegmann, Heike 1) Rechtsanwältin Werner, Günter 1) Studiendirektor 3) Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen GmbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Krankenhaus Nettetal GmbH Mitglied Beirat Regionaldirektion Nettetal d. Spk. Krefeld Mitglied Aufsichtsrat LTG Nettetal GmbH stellv. Vorsitzender 4) Verbandsversammlung Naturpark Schwalm-Nette Mitglied Verwaltungsrat Spk. Krefeld stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld / Kreis Viersen Mitglied Wesch, Alfred 1) Maurermeister, selbständig 5) Bau-Innung-Viersen Niederrh. Kreishandwerkerschaft Krefeld Viersen 6) Lehrlingswart der Bau-Innung Viersen und Mitglied im Vorstand Wilms, Konrad 1) Förderschullehrer / Rektor Windeln, Hans-Leo 1) Schulleiter Wittmann, Willi 1) Rentner 6) 1. Vorsitzender Stadtportverband Nettetal e. V. Kreis-Vorsitzender Fußballkreis 6 Kempen-Krefeld 336

7 der Gemeinde Schwalmtal 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal vom Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 313), in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 6, Absatz 2, Buchstabe b) der Friedhofssatzung in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt neu gefaßt: (2) Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen Gewerbes) ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. 19 Handwerksordnung nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der in Kraft. sanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. HINWEIS Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schwalmtal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schwalmtal, den der Gemeinde Schwalmtal Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister gez. Schulz Abl. Krs. Vie. 2009, S. 337 S a t z u n g der Gemeinde Schwalmtal über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme gemeindeeigener Wohnunterkünfte vom 13. Februar 1990 in der Fassung der 6. Änderung vom Aufgrund der 7 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom (GV NRW S. 666, SGV NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 245) und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 386) in Verbindung mit 6 der Satzung der Gemeinde Schwalmtal über die Obdachlosenunterkünfte vom 28. August 1970 in der Fassung der 4. Änderung vom hat der Rat der Gemeinde Schwalmtal in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines 337

8 (1) Die Gemeinde Schwalmtal unterhält zur vorübergehenden und notdürftigen Unterbringung von Obdachlosen in der Gemeinde Schwalmtal Obdachlosen-unterkünfte. Sie werden als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten im öffentlichen Interesse bereitgestellt. (2) Obdachlosenunterkünfte sind folgende im Eigentum oder unter Verwaltung der Gemeinde stehende Wohnräume, soweit sie zur Unterbringung von Obdachlosen in Anspruch genommen werden: a) Amern - Nordstraße 11 - Nordstraße 13 - Pletschweg 4 b) Waldniel - Buchenstr. 8 - Heinrich-Jennißen-Str Gebühren (1) Für die Inanspruchnahme der Obdachlosen unterkünfte werden Gebühren erhoben. (2) Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr gilt die Bodenfläche der zugewiesenen Wohnräume in Quadratmetern. Die Höhe der Gebühr beträgt für a) Amern - Nordstraße 11 3,25 Euro/qm - Nordstraße 13 3,25 Euro/qm - Pletschweg 4 4,10 Euro/qm b) Waldniel - Buchenstr. 8 4,00 Euro/qm - Heinrich-Jennißen-Str. 5,00 Euro/qm Bei der Erhebung von Teilbeträgen wird für jeden Tag 1/30 der Monatsgebühr berechnet. (3) Die Gebühr ist jeweils am 5. Tage nach Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit bis zum 5. eines jeden Monats im voraus an die Gemeindekasse Schwalmtal zu entrichten. (4) Die durch die Entnahme von Elektrizität entstehenden Kosten sind von den Eingewiesenen unmittelbar an das Versorgungsunternehmen zu entrichten, soweit der zugewiesene Wohnraum mit einem eigenen Zähler versehen ist. Stromkosten für gemeinsam benutzte Räume wie Keller, Treppenhaus und Speicher, die über einen gemeinsamen Zähler erfasst werden, sind von den Eingewiesenen anteilmäßig nach Personenzahl auf schriftliche Anforderung an die Gemeindekasse Schwalmtal zu zahlen. (5) Die durch Entnahme von Wasser entstandenen Kosten werden nach der verbrauchten Wassermenge anteilmäßig nach Personen umgelegt. Sie sind aufgrund einer schriftlichen Aufforderung an die Gemeindekasse Schwalmtal zu entrichten. (6) Die Abwassergebühren trägt der Eingewiesene gemäß Satzung der Gemeinde. Die entstandenen Kosten werden analog der verbrauchten Wassermenge anteilmäßig nach Personen umgelegt und sind aufgrund schriftlicher Aufforderung an die Gemeindekasse zu entrichten. (7) Die Kosten der Müllabfuhr trägt ebenfalls der Eingewiesene. Auch diese Kosten werden von der Gemeinde nach Personenzahl umgelegt und sind aufgrund schriftlicher Aufforderung an die Gemeindekasse Schwalmtal zu entrichten. Für die Berechnung der Müllabfuhrgebühren ist die Satzung über die Müllabfuhr der Gemeinde Schwalmtal maßgebend. 3 Billigkeitsmaßnahmen Die Gebühren können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten ist. Im übrigen richten sich die Stundung und der Erlass von Gebühren für die Inanspruchnahme gemeindlicher Wohnunterkünfte nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW vom Rechtsmittel Die Rechtsmittel gegen Maßnahmen aufgrund dieser Satzung richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. 338

9 Kättner 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die 5. Änderungssatzung der Gemeinde Schwalmtal über die Entrichtung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Schwalmtal vom außer Kraft. sanordnung Die vorstehende 6. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme gemeindlicher Wohnunterkünfte der Gemeinde Schwalmtal vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schwalmtal, den Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister gez. - Schulz - Abl. Krs. Vie. 2009, S. 337 der Gemeinde Schwalmtal Satzung über die Einrichtung und Benutzung von Übergangsheimen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangsheimen in der Gemeinde Schwalmtal vom in der Fassung der 4. Änderung vom Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom (GV NRW S. 666, SGV NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 245) sowie der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GV NRW S. 712, SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 386) hat der Rat der Gemeinde Schwalmtal in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Rechtsform und Zweckbestimmung (1) Die Gemeinde Schwalmtal unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ( 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes) das Übergangsheim Vogelsrather Weg 39 als eine einheitliche, nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung. (2) Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Schwalmtal und den Benutzern ist öffentlich-rechtlich. Das Benutzungsverhältnis entsteht von dem Tage an, von dem der Benutzer die Unterkunft benutzt oder aufgrund der Einweisungsverfügung nutzen kann. 2 Aufsicht, Verwaltung und Ordnung (1) Das Übergangsheim untersteht der Aufsicht und der Verwaltung des Bürgermeisters. (2) Der Bürgermeister erlässt eine Benutzungsordnung, die das Zusammenleben der Benutzer, das Ausmaß der Benutzung und die Ordnung in der Einrichtung regelt. 339

10 (3) Fortgesetzte schwerwiegende und schuldhafte Verstöße gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße beträgt mindestens 25,00 Euro und höchstens 250,00 Euro. 3 Einweisung (1) Unterzubringende Personen ( 1 Abs. 1) werden durch schriftliche Einweisungsverfügung des Bürgermeisters unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs in die Einrichtung eingewiesen. (2) Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Unterkunft besteht nicht. Der Benutzer kann nach vorheriger Ankündigung in der Regel mit einer Frist von einer Woche, mindestens jedoch von zwei Tagen, aus Gründen der Ordnung und Zweckmäßigkeit innerhalb der Einrichtung von einer Unterkunft in eine andere verlegt werden. (3) Mit dem Beginn des Benutzungsverhältnisses ist jeder Benutzer verpflichtet, die Bestimmungen dieser Satzung und der Benutzungsordnung zu beachten; den mündlichen Weisungen der mit der Aufsicht und der Verwaltung der Einrichtung beauftragten Bediensteten ist Folge zu leisten. (4) Die Einweisung kann widerrufen werden, wenn der Benutzer anderweitig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat. (5) Der Benutzer hat die Einrichtung unverzüglich zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben, wenn die Einweisung widerrufen wird oder der Benutzer seinen Wohnsitz wechselt. Die Räumung und ordnungsgemäße Übergabe einer Unterkunft können nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zwangsweise durchgesetzt werden. Der betroffene Benutzer ist verpflichtet, die Kosten einer Zwangsräumung zu tragen. (6) Das Benutzungsverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft und der dem Benutzer überlassenen Gegenstände an einen mit der Aufsicht und der Verwaltung der Einrichtung beauftragten Bediensteten der Gemeinde Schwalmtal. 4 Gebührenpflicht (1) Die Gemeinde Schwalmtal erhebt für die Benutzung der in 1 genannten Einrichtung Benutzungsgebühren. (2) Gebührenpflichtig sind die Benutzer der Einrichtung. (3) Die Gebührenpflicht besteht für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. (4) Die Benutzungsgebühr ist jeweils monatlich im voraus, und zwar spätestens am dritten Werktag nach der Aufnahme in die Einrichtung, im übrigen bis zum fünften Werktag eines jeden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (5) Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats, wird der einzelne gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. 5 Gebührenhöhe Die Gebühr wird nach der durchschnittlichen Belegungszahl der Einrichtung in Höhe des auf die einzelne Person entfallenden Anteils der Kosten der Einrichtung erhoben; sie beträgt je Person und Monat: a) Grundgebühr 36,26 Euro b) verbrauchsabhängige Nebenkosten 38,73 Euro c) verbrauchsunabhängige Nebenkosten 19,20 Euro 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die 3. Änderungssatzung vom außer Kraft. sanordnung Die vorstehende 4. Änderungssatzung über die Einrichtung und Benutzung von Übergangsheimen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangsheimen in der Gemeinde Schwalmtal vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das 340

11 Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schwalmtal, den der Stadt Viersen gez. - Schulz - Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S. 339 Veröffentlichung der Mitgliedschaften des Bürgermeisters nach 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz für das Jahr 2008: 1. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz: Aufsichtsrat der Niederrheinwerke Viersen GmbH, Aufsichtsrat Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen Verwaltungsbeirat Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG Aufsichtsrat Viersener Aktienbaugesellschaft Aufsichtsrat Bauverein Dülken 2. Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in 1 Abs. 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen: Regionalbeirat der Sparkasse Krefeld Beirat Grundstücks-Marketing-Gesellschaft Vorstandsvorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung Kinderkrankenhaus St. Nikolaus Verwaltungsrat Allgemeines Krankenhaus als Vorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung Mitglied des Vorstandes der Stiftung Allgemeines Krankenhaus Viersen Regionalbeirat für den Regierungsbezirk Düsseldorf der GVV-Kommunalversicherung Mitglied des Verbandsrates des Niersverbandes Viersen, den der Stadt Viersen gez. T h ö n n e s s e n Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S. 341 Einplanieren von Grabfeldern auf den städt. Friedhöfen in Viersen Friedhof Süchteln Die Ruhezeit (30 Jahre) für nachfolgend aufgeführte Reihengräber ist abgelaufen. Feld 50 Grabnr (Beisetzungen vom ) Friedhof Dülken Die Ruhezeit (30 Jahre) für nachfolgend aufgeführte Reihengräber ist abgelaufen. Feld 41 Grabnr (Beisetzungen vom ) 341

12 Feld 41 Grabnr (Beisetzungen vom ) Nach 14 Abs. (1) der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Viersen vom wird hiermit auf den Ablauf der Ruhezeiten hingewiesen. Die bisherigen Nutzungsberechtigten werden gebeten, alle Baulichkeiten wie Denkmäler, Einfassungen usw. bis zum zu entfernen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumten Baulichkeiten werden von der Friedhofsverwaltung entfernt und verwertet. Viersen, den der Stadt Willich der Stadt Willich über Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände zur Europawahl am Gemäß 7 Nr. 5 in Verbindung mit 79 der Europawahlordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Willich zur Europawahl am insgesamt 5 Briefwahlvorstände gebildet hat. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem um Uhr im Schloss Neersen, Hauptstr. 6, Willich wie folgt zusammen: Briefwahlvorstand 9919 im Raum 101 Briefwahlvorstand 9929 im Raum 201 Briefwahlvorstand 9939 im Raum 301 Briefwahlvorstand 9949 im Raum 304 Briefwahlvorstand 9959 im Raum 309 Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Willich, Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hühnerbein Abl. Krs. Vie. 2009, S. 341 Der Bürgermeister gez. J. Heyes Abl. Krs. Vie. 2009, S. 342 der Stadt Willich Genehmigung der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich (Golfplatz Holterhöfe) gem. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2. Der Rat der Stadt Willich hat am die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes (Golfplatz Holterhöfe) der Stadt Willich gem. 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bekannt gemacht am (GV. NW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht am (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat mit Verfügung vom , Az.: Wil-105 die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes (Golfplatz Holterhöfe) der Stadt Willich mit dem Hinweis genehmigt, dass die Bezeichnung Grünfläche in der Legende der Planunterlage entsprechend der Formulierung in der Begründung als private Grünfläche abzuändern ist. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: Gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vom Rat der Stadt Willich am beschlossene Änderung Nr. 105 Golfplatz Holterhöfe des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich. Düsseldorf, den Bezirksregierung Düsseldorf Az.: Wil-105 Im Auftrag gez. Schnell Die genehmigte 105. Änderung des Flächennutzungsplanes (Golfplatz Holterhöfe) der Stadt Willich einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Technischen Rathaus, Rothweg 2 in Willich-Neersen, Zimmer 011, Geschäftsbereich Stadtplanung, während der Dienststunden, und zwar montags, dienstags und donnerstags von bis Uhr mittwochs von bis und von bis Uhr freitags von bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 342

13 Über den Inhalt des Planes, der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes (Golfplatz Holterhöfe) der Stadt Willich wird gem. 6 Abs. 1 der Verordnung über die von kommunalem Ortsrecht (sverordnung - Bekanntm. VO) vom (GV NW S. 516) mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe des Amtsblattes des Kreises Viersen, in der diese veröffentlicht wird, rechtswirksam. Der Änderungsbereich der 105. Änderung ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich. HINWEISE A)Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 43 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. B)Auf die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. C)Nach 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieses Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Willich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt sanordnung: Die von der Bezirksregierung in Düsseldorf am erteilte Genehmigung der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes (Golfplatz Holterhöfe) der Stadt Willich, Ort und Zeit in der der Flächennutzungsplan zur Einsicht bereitgehalten wird sowie die aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Willich, den gez.: Heyes Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S. 342 Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung sind: 1.Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Willich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 343

14 344

15 der Stadt Willich Bebauungsplan Nr. 82 W Golfplatz Holterhöfe - hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB. Der Rat der Stadt Willich hat am den Bebauungsplan Nr. 82 W Golfplatz Holterhöfe - gem. 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der vom (GV.NW. S. 666), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 10 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht am (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich, Technisches Rathaus, Rothweg 2 in Willich-Neersen, Zimmer 011 während der Dienststunden, und zwar montags, dienstags und donnerstags von bis Uhr mittwochs von bis und von bis Uhr freitags von bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt des Planes, der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan Nr. 82 W Golfplatz Holterhöfe - wird gem. 6 Abs. 1 der Verordnung über die von kommunalem Ortsrecht (sverordnung - Bekanntm. VO) vom (GV.NW. S. 516) mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe des Amtsblattes des Kreises Viersen, in der diese veröffentlicht wird, rechtskräftig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich. HINWEISE A)Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 43 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. B)Auf die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes sind: 1.Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Willich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. C)Nach 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Willich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. sanordnung: Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 W Golfplatz Holterhöfe Ort und Zeit, in der der Bebauungsplan zur Einsicht bereitgehalten wird sowie die aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 345

16 (GO NW) erforderliche Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Willich, den gez.: Heyes Bürgermeister Abl. Krs. Vie. 2009, S

17 Abl. Krs. Vie. 2009, S

18 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Die CEMEX Kies & Splitt GmbH, Daniel-Goldbach- Straße 25 in Ratingen, hat bei der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes nach 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) zur Erweiterung des Quarzkies- und Quarzsandtagebaus Kleinenbroich in Korschenbroich beantragt. Die ca. 82 ha große Gesamtfläche umfasst die geplante Abbaufläche mit einem Teil Ost von ca. 26 ha (Gemarkung Kleinenbroich, Flur 23, Flurstücke 68 (tlw.), 69 (tlw.), 80-96, 101 (tlw.), 102, 187, Flur 24, Flurstücke , , 151, 152, Flur 27, Flurstücke 78-82, 93, 94) und einem Teil West von ca. 47 ha (Gemarkung Kleinenbroich, Flur 26, Flurstücke 1, 2, 6 (tlw.), 10-13, 14 (tlw.), 15 (tlw.), 17, 19, 21, 23, 25, 27, 56 (tlw.), 65, 67, 68, 72, 76-78, 80, 82, Flur 27, Flurstücke 2, 3, 6, 7, 77, 91, 92). Der Tagebau soll eine Betriebsdauer von voraussichtlich 32 Jahren haben und ein Großteil (ca. 59 ha) des Erweiterungsgeländes als offene Wasserfläche verbleiben. Für die Zulassung des Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 57a Bundesberggesetz durchzuführen. Der Rahmenbetriebsplan mit den entscheidungserheblichen Angaben über die Umweltauswirkungen hat bei den Städten Korschenbroich, Kaarst, Mönchengladbach und Willich für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegen. Gemäß 73 Abs. 6 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG. NRW.) sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW Im Auftrag: gez. Sabrina Ricke Abl. Krs. Vie. 2009, S. 348 der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nr. V der Stadt Willich in Willich 1 Einladung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, den 25. Juni 2009 um Uhr in der Gaststätte "En de Hött" in Willich 1 eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages ab um weiter neun Jahre 3. Verschiedenes Willich, den 17. Mai 2009 Der Vorsitzende des Jagdvorstandes gez.: Hans-Gottfried Weyers Abl. Krs. Vie. 2009, S. 348 Der Erörterungstermin wird am ab 9:30 Uhr im Saal der Alten Schule,Steinstraße 18, Korschenbroich stattfinden (Einlass ab 9.00 Uhr). Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß 73 Abs. 6 Satz 2 und 5 VwVfG. NRW bekannt gemacht. Er ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin nur die Betroffenen sowie die Personen, deren Einwendungen form- und fristgerecht bei den Auslegungsstellen eingegangen sind. Die Teilnahmeberechtigung ist daher beim Einlass entsprechend nachzuweisen (Vorlage des Personalausweises). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. 348

19 349

20 350

21 351

22 352 Abl. Krs. Vie. 2009, S. 349

23 der Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes St. Hubert in Kempen-St. Hubert für das Geschäftsjahr 2009/2010 I. Haushaltssatzung Aufgrund des 7 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 07. Dezember 1994 (GV NRW 1995 S. 2) hat die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes St. Hubert in Kempen-St. Hubert am 18. Mai 2009 folgende Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2009/2010 wird festgesetzt. in der Einnahme auf in der Ausgabe auf II. der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2009/2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan wird ab dem 06. Juni 2009 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus in Kempen, Buttermarkt 1, Zimmer 119, verfügbar gehalten. der Jahresrechnung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes St. Hubert in Kempen-St. Hubert für das Geschäftsjahr 2008/2009 I. Jahresrechnung Aufgrund des 7 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der vom 07. Dezember 1994 (GV NRW 1995 S. 2) hat die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes St. Hubert in Kempen - St. Hubert am 18. Mai 2009 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Genossenschaftsversammlung beschließt die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2008/2009, die mit folgendem Ergebnis abschließt: a) Gesamteinnahmen ,66 b) Gesamtausgaben ,14 c) Gesamtbestand 223,52 (zu übertragen in das Geschäftsjahr 2009/2010) 2. Dem Vorstand und der Kassenführung werden für das Geschäftsjahr 2008/2009 vorbehaltlose Entlastung erteilt. II. der Jahresrechnung Die vorstehende Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2008/2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kempen, den gez. Hensel Vorsitzender des Jagdvorstandes Abl. Krs. Vie. 2009, S. 353 Die Jahresrechnung mit dem Jagdpachtverteilungsplan und der Jagdpachtverteilungsliste 2008/ 2009 wird ab dem 04. Juni 2009 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus in Kempen, Buttermarkt 1, Zimmer 119, verfügbar gehalten. Kempen, den gez. Hensel Vorsitzender des Jagdvorstandes Abl. Krs. Vie. 2009, S

24 Amtsblatt KREIS VIERSEN Herausgeber: Der Landrat des Kreises Viersen - Hauptamt, Rathausmarkt 3, Viersen, Tel. (02162) Amtsblatt@kreis-viersen.de Erscheinungsweise: Alle 14 Tage Topographisches Landeskartenwerk: Vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung des Landrats des Kreises Viersen - Katasteramt - Bezug: Inklusive Versandkosten Jahresabonnement: 48,00 EUR Einzelabgabe: 1,20 EUR zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung (Zu bestellen beim Herausgeber) Kündigung: Nur zum Jahresende, sie muss bis zum 31. Oktober beim Herausgeber vorliegen. Verantwortlich für den Inhalt: Landrat Peter Ottmann Druck: Hausdruckerei Kreisverwaltung Viersen Kreis Viersen - Der Landrat- Postfach Viersen Postvertriebsstück - F 5565 B - Gebühr bezahlt 354

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