Geladener ARCHITEKTURWETTBEWERB. Landschaftspark/Wohnüberbauung. Projekt GreenCityGraz. Ankerstraße Graz/Webling

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1 1 Geladener ARCHITEKTURWETTBEWERB für einen Landschaftspark/Wohnüberbauung Projekt GreenCityGraz Ankerstraße 8054 Graz/Webling

2 2 1. Allgemeiner Teil 1.1. Auslober: Projektgemeinschaft GreenCityGraz der BGS Projektentwicklungs- und Baubetreuungs- GmbH FN m, Am Katzelbach 5, 8054 Graz und der SBG Grundstücksverwaltungs GmbH FN y, Am Katzelbach 9, 8054 Graz 1.2. Gegenstand des Wettbewerbes: 1.3. Art des Verfahrens: 1.4 Rechtsgrundlagen: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für ein städtebauliches Bebauungskonzept sowie die Erstellung von Vorentwürfen für die Gestaltung der Park- und sonstigen Freiflächen. Der Wettbewerb wird als geladener Architektur- und landschaftsplanerischer Wettbewerb ausgeschrieben und anonym durchgeführt Als Grundlage des Wettbewerbes gilt der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung Das Protokoll des Hearings Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard (WSA) überprüft und mit Schreiben vom 1. September 2011 ihre Preisrichter nominiert. (Dieses Schreiben liegt der Ausschreibungsunterlage bei) 1.5 Termine: Ausgabe der Unterlagen: Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes: Uhr Örtliche Begehung und Hearing: Uhr Schriftliche Fragen der Teilnehmer an das Wettberwerbsbüro: bis

3 3 Schriftliche Beantwortung der Fragen: bis spätestens Abgabe Pläne: Abgabe Modell: Vorprüfung: bis Jury: ( Reserve) Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: nach Jury Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden per per Mail versandt Konstituierende Sitzung des Preisgerichts Die Konstituierende Sitzung des Preisgerichts findet am um Uhr im Büro der BGS, Am Katzelbach 5, 8054 Graz statt Örtliche Begehung und Hearing: Die örtliche Begehung erfolgt am um Uhr. Anschließend findet eine ausführliche Projektbesprechung aller Beteiligten (Projektteams, Preisgericht und Auslober) statt. Dabei sollen alle Wettbewerbsteilnehmer ihre Vorstellungen aktiv einbringen. Als Ergebnis werden die endgültigen Wettbewerbsaufgaben gemeinsam erarbeitet und protokolliert. Das Protokoll wird am Ende der Sitzung gemeinsam unterfertigt und an die Wettbewerbsteilnehmer übergeben. Im Bedarfsfall wird ein Termin für ein weiteres Hearing vereinbart Schriftliche Fragen und Beantwortung: Die schriftlichen Fragen der Teilnehmer an das Wettbewerbsbüro sind bis spätestens 6. Oktober 2011 zu stellen. Die schriftliche Beantwortung erfolgt bis spätestens 17. Oktober Sowohl Fragestellung als auch Beantwortung sollte vorzugsgemäß per erfolgen Abgabe der Unterlagen: Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am letzten Tag der Abgabefrist bis Uhr gegen Übergabe-/Eingangsbestätigung bei Wiehn Architektur ZT GmbH Grabenstraße 178, 8010 Graz unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten anzugeben Vorprüfung: Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum von bis in Aussicht genommen Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist am von 9.00 Uhr bis Ende vorgesehen (Reserve Vormittag) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

4 4 Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Nach Beendigung der Wettbewerbsausstellung können die Arbeiten innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, anderenfalls werden sie entsorgt. Weiters wird das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal Wettbewerbe der Bundeskammer präsentiert werden. Zu diesem Zweck sollte in der Ausschreibung eine Formulierung aufgenommen werden, wonach sich die WettbewerbsteilnehmerInnen mit der Publikation des Wettbewerbsergebnisses und ihrer Projekte auf dem Wettbewerbsportal einverstanden erklären. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der Teilnehmer- Innen und JurorInnen sowie die Stellungnahme der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die WettbewerbsteilnehmerInnen im Internet - Wettbewerbeportal der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten veröffentlicht werden können. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD- ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac- Betriebssystemen lesbar sein; für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) im jpg-format; Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB); inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte pdf Dokumente.

5 5 1.6 Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift zu enthalten. GreenCityGraz Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief - Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangs-berechtigt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung GreenCityGraz zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 1.7 Wettbewerbsteilnehmer/Teilnahmeberechtigung: balloon Wohofsky ZT-KG, Lendkai 43, A-8020 Graz Riepl Kaufmann Bammer Architektur, Taborstraße 71, 1020 Wien architekturbüro HALLE 1, Arch. DI Gerhard Sailer & Arch. DI Heinz Lang, Innsbrucker Bundesstraße 71, 5020 Salzburg KFR ZT GesmbH, Glacisstraße 59, 8010 Graz Pürstl Langmaier, Brockmanngasse 5, 8010 Graz DI Günter Reissner, Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz DI Hubert Rieß, Wienerstraße 6, 8010 Graz DI Karl Rudischer, Hammerlinggasse 14, 8680 Mürzzuschlag Jeder Architekt wählt den Landschaftsplaner seiner Wahl, mit dem er gemeinsam das Projektteam bildet. Die namentliche Bekanntgabe der Landschaftsplaner an den Auslober muss bis 23. September 2011 erfolgen. Auf die entsprechende Qualität der Landschaftsplaner sollte Bedacht genommen werden.

6 Teilnahmeberechtigung für das Fachgebiet Landschaftsplanung : Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Landschaftsarchitekten/in befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der Teilnehmers/in besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die DienstleistungsempfängerInnen gemäß 32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Gemäß 32 ZTG ist der/die Dienstleister/in verpflichtet, vor Erbringung der Dienstleistung den/die Dienstleistungsempfänger/in über Folgendes zu informieren: 1. das Register, in dem er/sie eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, 2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, 3. die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der/die Dienstleister/in angehört, 4. die Berufsbezeichnung oder seinen/ihren Befähigungsnachweis, 5. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom S. 35 und 6. Einzelheiten zu seinem/ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht Der Auslober kann besondere Anforderungen an die berufliche Ausbildung der Teilnehmer stellen, soweit dies durch die Aufgabenstellung des Wettbewerbes sachlich gerechtfertigt ist Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich Varianten sind nicht zugelassen.

7 Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. 1.8 Ausschließungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe gem. 2 und 17 Teil B WSA. 1.9 Preise: 8.000,-- exkl. Mwst. je Wettbewerbsgruppe Architekt/Landschaftsplaner Absichtserklärung des Auslobers: Der Auslober beabsichtigt, den Verfasser des mit dem 1. Preis prämierten Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit den weiteren Architektenleistungen zur Erlangung eines Bebauungsplan- Entwurfes zu beauftragen sowie den Landschaftsplaner mit dem Entwurf für die landschaftsplanerische Gestaltung entsprechend der siegreichen Wettbewerbsstudie zu beauftragen. Die Honorierung der ArchitektInnenleistungen und der LandschaftsplanerInnen erfolgt gemäß dem von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen Leistungsbild (entsprechend der Umsetzung des 33 ZTKG i.d.g.f.). Das Preisgeld wird im Falle einer weiteren Beauftragung nicht in Abzug gebracht Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung entsprechend der Umsetzung des 33 ZTKG zu verlangen Preisgericht und Vorprüfer: Zusammensetzung des Preisgerichtes Juryvorsitzender: Arch Prof. Dr. Rüdiger Lainer Stellvertreter: Arch Prof. DI Andreas Lichtblau Fach- und Sachpreisrichter / Stellvertreter: Stadtbaudirektor DI Mag. Bertram Werle / DI Kai Uwe Hoffer Stadtplanung DArch. Heinz Schöttli / DI Elisabeth Mahr A 15 Dr. Siegfried Kristan / DI Johann Tatzl FA 13 B Ing. Günther Trost / DI Michael Redik BGS DI Günther Burgstaller / Vertreter der BGS SBG Mag. Markus Gerold / Vertreter der SBG

8 Vorprüfer: Die Wettbewerbsarbeiten werden von den Vorprüfern ausschließlich nach objektiv feststellbaren Kriterien geprüft Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet Eigentums und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauf folgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

9 9 2. Besonderer Teil 2.1 Das Wettbewerbsgebiet Für das im Umbruch befindliche Areal im Grazer Westen, zwischen der Straßgangerstraße und dem Hangfuß des Plabutsch/Buchkogel ist eine maßvolle und zukunftsfähige Stadtentwicklung wichtig. Diese Flächen stellen ein bedeutendes Flächenpotential für die zukünftige Entwicklung dieses Stadtteiles dar Eigentumsverhältnisse Das gesamte Areal hat derzeit dreier Eigentümer: 1. BGS Projektentwicklung- und Bebauungsbetreuungs GmbH SBG Grundstücksverwaltung Gesellschaft mbh Am Katzelbach 9, 8054 Graz.2207/13;.2207/01;.2207/07;.2207/11;.2207/10;.2207/14;.2207/06; 2. Die Erste Leasing Immobiliengesellschaft Fischhof 3/1, 1010 Wien.1969; 3. Leder & Schuh Aktiengesellschaft Lastenstraße 11; 8020 Graz 20/12; 20/5;.1970; Verwertungsstrategie Das gesamte Areal mit seinen 3 Eigentümern soll sich in vier Teilen entwickeln. 1. Landschaftspark zentral als Quartierspark 2. Bebauung Süd (an der Ankerstraße) 3. Bebauung NW (Leder&Schuh) 4. Bebauung NO (direkt an der Straßgangerstraße) Der öffentliche Raum ist nicht nur als gezeichnetes Beiwerk zu verstehen, sondern soll in seiner schlüssigen und plausiblen Ausgestaltung und durch die sensible Situierung der Bauvolumen hochwertige öffentliche und private Räume erhalten. Um diese Forderung auch aufrecht erhalten zu können, müssen sich Teams aus Landschaftsarchitekten und Architekten konstituieren Masterplan GreenCityGraz Der Masterplan GreenCityGraz wird jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Im Masterplan wurde bereits eine ausführliche Bestandsanlayse mit den daraus zu berücksichtigenden Auswirkungen für die Bebauung der Fläche ausgearbeitet.

10 10 Der Masterplan enthält auch relevante Informationen zur Verkehrserschließung, sowie zum Bründlbach (Rückhaltebecken, Bachausbau und Versickerungs-becken). An der Umsetzung des Retentionsbecken Bründlbach wird derzeit schon gearbeitet. Die im Masterplan dargestellten Analysen sind in das Konzept aufzunehmen Übersichtsplan GreenCity Graz Das Wettbewerbsareal ist mit der Ziffer 1 bezeichnet. Die Bereiche 2 und 3 sollen in den nächsten Jahren entwickelt werden. Der Bereich 4 wird bereits umgesetzt, dabei handelt sich um die Adaptierung eines bestehenden Gebäudes. Das ehemalige Verwaltungsgebäude wird in ein Gebäude mit Wohnungen umgebaut und aufgestockt. 2.2 Wettbewerbsaufgabe Zielsetzung Im Auftrag der Bauherrschaft und in der Zusammenarbeit mit der Stadt Graz, der Architektenkammer Steiermark und der Wohnbauförderungsstelle des Landes Steiermark wird mit dieser Vorgehensweise eine Strategie für ein stadträumliches Konzept für den südlichen Teil des Areals ermittelt. Dieses stadträumliche Konzept gliedert sich in die drei Bestandteile aus Landschaftsarchitektur (Landschaftspark), städtebauliche Disposition/Architektur (Wohnbau) und Verkehrsplanung (Hauptzufahrt /Tiefgarage). Das stadträumliche Konzept muss so strukturiert sein, dass das zu erwartende Bauvolumen in vier bis acht von der Dimensionierung ähnlich geschnittenen Teilabschnitten unter Ausnutzung der städtebaulich relevanten Kennzahlen auf jedem der Teilabschnitte realisiert werden kann. Das stadträumliche Konzept definiert eine Entwicklung des Areals in einem Kurz-, Mittel- und Langfristigen Zeitraum.

11 11 Es ermöglicht allen Beteiligten eine langfristige, marktfähige und hochwertige Erschließung des neuen Stadtteils. Für die Grundstücke Nr..2207/1,.2207/13,.2207/14 und Nr. 2207/6 sind entsprechend dem Flächenwidmungsplan eine Wohnbebauung mit Quartierspark vorzusehen. Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt über das Grundstück Nr. 2207/7. Entsprechend den Grundüberlegungen zur Entwicklung des Gebietes müssen Freiflächen mit einem parkähnlichen Charakter geschaffen werden, in dem hochwertiger Wohnraum Platz findet Charakter des Freiraumes und gestalterische Zielsetzung Der Auslober wünscht sich neben einem überzeugenden Gesamtkonzept für den Park, auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilbereichen. Ziel ist es, die Anbindung an das stadträumliche Umfeld zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Sichtbezüge sowohl innerhalb des Parks als auch zu seinem städtischen Umfeld wichtig. Die neu geschaffenen Grünflächen sollen auch mit bestehenden Grünflächen im Umfeld vernetzt werden, um so ein breites Angebot an attraktiven Freizeit- und Erholungsräumen zu schaffen. Grundsätzlich werden Gestaltungskonzepte erwartet, die die Bedürfnisse verschiedener Nutzungsgruppen berücksichtigen. Bei der Gestaltung sind die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Es wird eine durchgehend barrierefreie Gestaltung im Sinne eines Design for all erwartet. Die gewählten Materialien, insbesondere für die Wege, sollten pflegeleicht und möglichst robust sein. Ein Umgang mit Wasser als Gestaltungselement des Quartierparks wird nicht ausgeschlossen. Ebenso kann/soll auch das Aushubmaterial (Tiefgarage) zur Gestaltung verwendet werden Für eine ausreichende Beleuchtung in den Randbereichen der Parkanlage muss gesorgt werden. Aus Sicherheitsgründen ist auf die Übersichtlichkeit bzw. Einsehbarkeit bei Platzgestaltungen zu achten. Insbesondere die Wuchshöhen raumbildender Gehölze und Pflanzungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Die Entwässerung der parkinternen Erschließungsflächen hat ausschließlich über Versickerung im Wettbewerbsgebiet zu erfolgen.

12 Erschließung Für die Zufahrten zum Bauplatz sind die Vorgaben des Verkehrsgutachtens der Fa. ZIS+P einzuhalten (siehe Beilage). Belange des Fluchtwegkonzept und des Brandschutzes sind zu berücksichtigen. Der laut dem Masterplan vorgesehene Geh- und Radweg in Nord/Südrichtung ist in seiner Lage fixiert. Der ost/westliche Geh- und Radweg ist von der Straßgangerstraße bis zum Quartierspark entsprechend dem Masterplan auch festgelegt. Ab dem Quartierspark Richtung Westen ist der Verlauf gestaltbar. Bei der inneren Erschließung der Gebäude sind im Bezug auf die Fluchtwege und Brandabschnitte die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten Fahrrad- und Kfz- Abstellplätze Es sind ausreichend Fahrradabstellplätze vorzusehen. Das Wettbewerbsareal soll weitgehend autofrei sein. Die Parkierung hat prinzipiell in Tiefgaragen zu erfolgen. In Bezug zur Wohnungsanzahl ist dabei der Faktor von 1,5 einzuhalten. (siehe dazu ebenfalls das Gutachten der Verkehrsplanung der Stadt Graz). Ob in einer zentralen Tiefgarage oder einzelnen Tiefgaragen bleibt dem Wettbewerbsteilnehmer offen.

13 Nutzung und Ausstattung der Wohnbauten Die Wohnungen sollen im niedrig-energie Standard nahe dem Passivhausstandard realisiert werden. Die gesamte Anlage soll in mehreren Baubschnitten/etappen errichtet werden. Natürlich ist auch besonderes Augenmerk auf die Hintereinander-Baubarkeit von Bauabschnitten ohne große Beeinträchtigung von früheren Bauabschnitten zu legen. Nebenanlagen wie Müll etc. sollen ebenfalls für jeden einzelnen Bauabschnitt vorhanden sein. Wohnungsschlüssel: 40% 2-Zi. Whg. à ca. 45 m² 40% 3-Zi. Whg. à ca. 67 m² 20% 4-Zi. Whg. max. à 90m² Die Schaltbarkeit der Wohnungen (zusammenlegen und trennen von Wohneinheiten) sollte möglich sein - daher auch dieses Rastermaß beim Wohnungsschlüssel. Maisonetten oder Geschoßwohnungen liegen im Ermessensspielraum der Teilnehmer. Dieser Wohnungsmix ist je Bauabschnitt vorzusehen Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit Die Kosten gelten als Kostenrahmen und sind durch die Teilnehmer zu benennen. Die Überprüfung der Einhaltbarkeit des Kostenrahmens erfolgt durch den Auslober anhand von Vergleichswerten auf Basis der vom Teilnehmer zu ermittelnden und geprüften Kubaturen und Flächen. Ziel ist es, die Gebäude mit sehr niedrigen Emissionen im Gebäudebetrieb zu errichten Niedrigenergie nahe Passivhausstandard. 2.3 Beurteilungskriterien: Städtebauliche Kriterien: - Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage (1. Landschaftspark und 2. Gebäude) unter besonderer Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten und Beziehungen zur Umgebung. - Die Lage der einzelnen Bauteile zur Umgebung und zueinander, unter Berücksichtigung der Baumassenverteilung, der Außenraumgestaltung, Grünraumgestaltung und Freiraumnutzung sowie der Belichtung und Besonnung, der Aussicht und des Lärmes.

14 14 - Die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für Fußgänger. - Die Realisierung der Bebauung in einzelnen Bauabschnitten Funktionelle und ökonomische Kriterien: - Die Einhaltung der einschlägigen Baugesetze in der jeweils gültigen Fassung. - Freiraumkonzept des Quartierparks - Die sinnvolle Erschließung der Baukörper und Wohnungen - Die Zweckmäßigkeit der Grundrisslösungen und die sinnvolle Relation zwischen Wohnflächen und Aufschließungsflächen - Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems sowie der Verund Entsorgungssysteme - Die Wirtschaftlichkeit einerseits des Fundierungssystems in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen und andererseits durch die Brutto- bzw. Nettonutzflächenvergleiche 2.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Pläne im Format A 0 max. 4 Stück Eingeordneter Bebauungsplan - Gestaltungskonzept im Maßstab 1:500, Darstellung und Gliederung in Gebäude-, Verkehrs-, Frei und Grünflächen wie folgt: - Fahrverkehr: dunkelgrau - ruhender Verkehr: hellgrau - Fahrradwege: orange - Fußgänger: gelb - Grünflächen privat: dunkelgrün - Grünflächen allgemein: hellgrün - Baukörper weiß - Modelldarstellung: weiß (gilt für Grundplatte und Gebäude) Weiters sind auf diesem Plan anzugeben: - Anzahl der Geschosse je Baukörper - Anzahl und Typen der Wohnungen je Baukörper - PKW Abstellflächen Besucher - Grünraumgestaltung - Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches - Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge - Abfallbeseitigung - Sammelstelle und dgl Strukturelle Darstellung der Gebäude mit den Bestandsbauten im Maßstab 1:2000

15 Grundrisstypologie der Gebäude im Maßstab 1:200 (eingenordet) Systemschnitte im Maßstab 1:200, soweit sie zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind. Bei den Tiefgaragenlösungen sind die Zufahrten und Organisationen der Garagen darzustellen Schaubilder, Perspektiven, Axonometrien nach Erforderniss zur Verdeutlichung des Entwurfes Kurzer Erläuterungsbericht inklusive nachvollziehbarer Berechnung für die Ermittlung der städtebaulichen Kennzahlen lt. Formblatt an Hand von Berechnungsplänen mind. im Maßstab 1:1000 für jeden einzelnen Bauabschnitt Modell im Maßstab in weißer Farbe (kein Umgebungsmodell) Modellgröße entspricht Grundstücksgröße Eventuell noch erforderliche Darstellungen werden im Zuge des Hearings erörtert und festgelegt 2.5 Zur Verfügung gestellte Unterlagen: - Masterplan (wird als CD per Post zugesandt) - Flächenwidmungsplan - Übersichtsplan Vermesser - Kanalkatasterauszug - Erdgasleitung Energie Graz - Verkehrsgutachten ZIS+P - statistische Formblätter 1 bis 4 (und 5 bis 8) - Verfasserblatt - Schreiben der Kammer der Ziviltechnikerinnen vom 1. September 2011 Graz, am 9. September 2011 Mag. Markus Gerold Projektgemeinschaft GreenCityGraz

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