Quartalspraktikum (QP) Sekundarstufe I Modul BP.S500

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1 Quartalspraktikum (QP) Sekundarstufe I Modul BP.S500 Wegleitung zum Praxismodul Inhaltsverzeichnis 1 PH Zürich Standards Kurzbeschreibung Voraussetzungen Studierende Kompetenzen Auftrag Absenzen Praxislehrperson Auftrag Absenzen der Praxislehrperson Weiterbildung Mentorin/Mentor Auftrag Fachdidaktikerin / Fachdidaktiker Auftrag Beurteilung Leistungsnachweis Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden Wiederholung Erweiterte Eignungsabklärung Verschiedenes ECTS-Punkte Ausserordentliche Schulanlässe und Schuleinstellungen Haftung Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 1 von 10

2 Quartalspraktikum (QP) Sekundarstufe I Modul BP.S500 1 PH Zürich Standards Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung Standard 3: Motivation und Interesse Standard 4: Heterogenität Standard 5: Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld Standard 6: Kommunikation Standard 7: Planung und Durchführung von Unterricht Standard 8: Diagnose und Beurteilung Standard 9: Sicherstellung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Standard 10: Schule und Gesellschaft Standard 11: Schule als Organisation Standard 12: Beruf in der Lebensbalance 2 Kurzbeschreibung Das Quartalspraktikum findet im sechsten Semester an Regelklassen der Sekundarstufe I statt und setzt sich wie folgt zusammen: vier Vorbereitungswochen an der PH vier Praxiswochen in den Klassen Lernphase 1 zwei Zwischenwochen an der PH (während der Frühlingsferien in der Volksschule) drei Praxiswochen in den Klassen Lernphase 2 eine Schlusswoche und Standortbestimmung mit Auswertungen an der PH Zürich In der Regel übernehmen zwei Studierende entsprechend ihrem Fächerprofil während der insgesamt sieben Praxiswochen den Unterricht an Klassen der Sekundarstufe I. Schwerpunkte bilden das fachliche Lehren und Lernen mit dem Fokus Lernaufgaben für heterogene Klassen und Aspekte des fachspezifischen Unterrichtscoachings (CFC) in der Begleitung der Studierenden durch Praxislehrpersonen und Dozierende der Fachdidaktik. Zudem lernen die Studierenden Schule in ihrer Gesamtheit kennen (verschiedene Formen der Zusammenarbeit im Team sowie mit der Schulleitung oder mit Eltern, Schule als Organisation, etc.). In den Vorbereitungs- und Zwischenwochen erstellen die Studierenden ihre Unterrichtsplanungen gemäss den Vorgaben der Praxislehrperson (Ziele, Inhalte/Themen) sowie der begleitenden fachdidaktischen Module der PH. Dabei werden sie in einem fachspezifischen Unterrichtscoaching (CFC) von Fachdidaktikerinnen/Fachdidaktikern unterstützt. Im Modul Unterrichtsqualität videografieren Studierende einzelne Lektionen während des Praktikums und analysieren ihre Unterrichtskompetenzen im Anschluss daran mit Hilfe theoriegestützter Videoanalysen. Das Modul Training Konfliktmanagement fördert das Wissen und die Handlungskompetenz der Studierenden in Bezug auf Konfliktsituationen, damit sie als Lehrperson professionell in Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 2 von 10

3 verschiedenen Situationen und Rollen dazu beitragen können, Konflikte konstruktiv und rollenbewusst zu lösen o- der mögliche Konflikte präventiv anzugehen. In der Schlusswoche wird das Quartalspraktikum in allen begleitenden Modulen ausgewertet. Die Lernphase 1 wird formativ, die Lernphase 2 summativ mit einer Note beurteilt. In einer abschliessenden Standortbestimmung (Schlusswoche) wird das Quartalspraktikum mit der Mentorin/dem Mentor ausgewertet und gemeinsam über den weiteren Studienverlauf befunden. 3 Voraussetzungen Zulassungsbedingung ist der erfolgreiche Abschluss aller vorausgehender Module der berufspraktischen Ausbildung gemäss Modulplan: Didaktisch Handeln und Denken 1 und 2, Praktikum 1 und 2. Zudem gelten für das Quartalspraktikum fachliche Zulassungsvoraussetzungen, die in den Fachwegleitungen geregelt sind. 4 Studierende 4.1 Kompetenzen Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können vermittelt fachspezifische Inhalte fachgerecht und korrekt. setzt fachspezifisches Wissen mit den Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler in Beziehung. weiss für den Unterricht fachliches mit allgemeindidaktischem und fachdidaktischem Wissen und Können zu verbinden und umzusetzen. Standard 3: Motivation und Interesse schafft Lern- und Leistungssituationen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben. achtet darauf, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg und Misserfolg motivationsförderlich interpretieren. Standard 4: Heterogenität richtet ihren/seinen Unterricht adaptiv auf die vorhandene Heterogenität aus. fördert wirksames Lernen in heterogenen Klassen und Lerngruppen. Standard 5: Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld fördert und unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit aufzubauen. kooperiert mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern und weiteren am Schulfeld Beteiligten. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 3 von 10

4 schafft Bedingungen, die es ermöglichen, Vertrauen sowie ein positives Lern-, Klassen- und Arbeitsklima aufzubauen. geht Konflikte lösungsorientiert und rollenbewusst an und hinterfragt dabei eigene Interessen. Standard 6: Kommunikation interagiert situationsangemessen und unter der Berücksichtigung psycho- und soziolinguistischer Aspekte mit allen am Schulfeld Beteiligten sowie mit der Öffentlichkeit. Standard 7: Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht kann Unterrichtseinheiten und einzelne Unterrichtsstunden zielbezogen und adaptiv planen und durchführen. gestaltet Unterricht so, dass er den aktuell wissenschaftlich anerkannten Qualitätskriterien entspricht. Zudem sind die Studierenden in der Lage, unter Berücksichtigung von Aspekten des fachspezifischen Unterrichtscoachings mit den Beteiligten Unterricht zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Standard 11: Schule als Organisation übernimmt in der Schule wechselnde Funktionen, und verhält sich innerhalb des Systems und seiner Teile rollenbewusst. nutzt ihr/sein Organisations- und Systemwissen, um die Aufgaben der Schule mit geklärten Strukturen und Rollen zu bewältigen. 4.2 Auftrag setzt sich mit den Kompetenzen, Aufträgen und Vorbereitungen des Quartalspraktikums auseinander. teilt der Praxislehrperson die persönlichen Zielsetzungen für das Quartalspraktikum mit. nimmt bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Zuteilung Kontakt mit der Praxislehrperson auf und vereinbart einen Besuch am Praxisort. informiert sich über die Lern- und Arbeitsbedingungen in der Klasse. bespricht gemeinsam mit der Praxislehrperson und dem/der Tandempartner/-in die Formen der Zusammenarbeit und stellt das Pensum (14-16 Lektionen) sicher, welches schwerpunktmässig alle drei Bachelor-Fächer beinhaltet. erfragt bei der Praxislehrperson die Themen für die im Quartalspraktikum zu erteilenden Fächer und setzt sich mit diesen in den fachdidaktischen Vorbereitungen auseinander. bereitet in den verschiedenen Fächern Lernaufgaben für die Heterogenität der Klassen vor. bleibt in Kontakt mit der Praxislehrperson und besucht während der Vorbereitungswochen mindestens zweimal den Praxisort. erstellt in den Vorbereitungswochen die Planungsarbeiten für das Quartalspraktikum und verfasst einen Elterninformationsbrief. übernimmt nach Absprache den Unterricht auch in ihrem/seinem 4. Fach oder in einem Fach, das nicht ihrem/seinem Fächerprofil entspricht. arbeitet mit der Praxislehrperson und weiteren an der Ausbildung Beteiligten kooperativ zusammen. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 4 von 10

5 setzt die Planungsarbeiten in den Fächern um, in denen sie/er in den Vorbereitungswochen und in den Zwischenwochen des Quartalspraktikums gecoacht wird, und unterrichtet die Bachelor-Fächer i.d.r. alleine das vierte oder ein profilfremdes Fach kann auch gemeinsam mit der Praxislehrperson und/oder dem/der Tandempartner/-in unterrichtet werden. übernimmt den Unterricht der am Quartalspraktikum beteiligten Lehrpersonen, wenn diese an den Weiterbildungsveranstaltungen der PH Zürich teilnehmen. nimmt an Anlässen der Elternzusammenarbeit teil. erstellt für das Modul Unterrichtsqualität in Lernphase 1 und in Lernphase 2 je ein Filmdokument zu einer Lektion. nimmt am Ende der Lernphase 1 eine formative Selbstbeurteilung vor (anhand Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1 ), vergleicht diese mit der formativen Fremdbeurteilung der Praxislehrperson und begründet in einem Gespräch mit der Praxislehrperson Übereinstimmungen/Abweichungen. erstellt eine Kopie der Selbst- und Fremdbeurteilung und sendet diese ihrer Mentorin/ihrem Mentor. dokumentiert und reflektiert ihre Erfahrungen im Quartalspraktikum für die Standortbestimmung. sammelt vielfältige Beispiele und Fragestellungen aus dem gesamten Schulfeld und führt/gestaltet ihre/seine Portfolioeinträge nach den Vorgaben für Portfolioarbeiten ( Praktische Erfahrung, Persönliche Haltung und Ziele und Theoretische Modelle ). 4.3 Absenzen Bei Absenzen (Krankheit, Unfall, etc.) benachrichtigen die Studierenden unmittelbar die Praxislehrperson, die Mentorin/den Mentor und die Fachdidaktiker/-innen. Eine begründete Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss mit einem Arztzeugnis belegt werden. Bei einer Absenz von vier und mehr Tagen muss die gesamte Zeit der Absenz nachgeholt werden. Die Organisation der nachzuholenden Tage wird mit der Bereichsleitung der Berufspraktischen Ausbildung abgesprochen. 5 Praxislehrperson 5.1 Auftrag Organisation stellt sicher, dass die Studierenden im Umfang von Lektionen in allen drei Bachelor-Fächern und evtl. in ihrem vierten Fach Unterricht erteilen können. Dafür bespricht sie sich gegebenenfalls mit den Kolleginnen/Kollegen am Praxisort bezüglich der Fächerverteilung. füllt pro Bachelor-Fach das Formular 'Themenvorschläge' aus und lässt es dem Studierenden zukommen. nimmt frühzeitig Kontakt mit der Fachdidaktikerin/dem Fachdidaktiker auf und trifft Absprachen bezüglich der Themenwahl für die Fächer der Studierenden. gibt Vorgaben zur Planung in den Studienfächern (für die Vorbereitungswochen der Studierenden). gibt den Studierenden allgemeine Angaben zu Lernzielen und Inhalten/Themen. plant mit den Fachdidaktikerinnen/Fachdidaktikern die Besuche und die Durchführung von Aspekten des fachspezifischen Unterrichtscoachings. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 5 von 10

6 trifft Absprachen mit den zuständigen Mentorinnen/Mentoren. Unterrichtsvorbereitung und Vorbesprechung bietet den Studierenden Unterstützung bei der Materialsuche an und stellt geeignete Lehr- und Hilfsmittel zur Verfügung. bietet Unterstützung beim Erstellen von Lernaufgaben für eine heterogene Schülerinnen- und Schülerschaft. nimmt Einsicht in die schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen und bezieht im Sinne eines fachspezifischen Unterrichtscoachings Stellung dazu. führt pro Woche mindestens ein fachspezifisches Unterrichtscoaching pro Studierender/pro Studierendem durch, indem für ausgewählte Lektionen eine Lektionsskizze als Grundlage für eine Vorbesprechung eingefordert wird, Unterricht gegebenenfalls gemeinsam erteilt wird, etc. Unterrichtsdurchführung beobachtet den Unterricht und beurteilt dessen Lernwirksamkeit anhand eines Kriterienrasters. Unterrichtsnachbereitung und Nachbesprechung unterstützt die Studierenden beim Erreichen der persönlichen Zielsetzung. unterstützt die Studierenden bei der Reflexion ihres Unterrichts und in ihrer Zusammenarbeit. hält gemeinsam mit den Studierenden fest, welche Punkte in den folgenden Lektionen speziell beachtet werden sollen. Modell-Lektionen demonstriert ausbildungswirksame Unterrichtsbeispiele, ggf. mit eigenem Unterricht (Modelling). Aufgaben als Klassenlehrperson gibt den Studierenden einen Einblick in die Elternzusammenarbeit und lässt sie an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. Beurteilung führt nach der vierwöchigen Lernphase 1 eine Standortbestimmung mit der/dem Studierenden durch (Fremd- und Selbstbeurteilung anhand Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1 ), hält Stärken fest und formuliert Entwicklungsbereiche für die Lernphase 2 des Quartalspraktikums. ist verantwortlich für die Betreuung und Beurteilung (formativ und summativ) der Studierenden. Dabei müssen die Einschätzungen weiterer beteiligter Lehrpersonen mit einbezogen werden. beurteilt zusammen mit der Mentorin/dem Mentor die Lernphase 2 des Quartalspraktikums mit einer Note (anhand Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2, Notenblatt ). Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 6 von 10

7 5.2 Absenzen der Praxislehrperson Bei Absenzen benachrichtigt die Praxislehrperson die Studentin/den Studenten und die Mentorin/ den Mentor sowie die Fachdidaktiker/-innen und sorgt für einen Ersatz der Praktikumsbegleitung. 5.3 Weiterbildung besucht einmal das Weiterbildungsmodul Quartalspraktikum (obligatorischer Besuch bei erstmaliger Übernahme eines Quartalspraktikums, danach freiwillige Teilnahme). 6 Mentorin/Mentor 6.1 Auftrag Die Mentorin/der Mentor spricht die spezifischen Erwartungen an die Studierenden im Mentoratsteam ab. bespricht mit der Praxislehrperson die Organisation des Quartalspraktikums, das Pensum von Lektionen und die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen. erstellt einen Besuchsplan und gibt diesen den Studierenden und den Praxislehrpersonen bekannt. kennt die persönlichen Zielsetzungen der Studierenden. ist Ansprechperson für Anliegen der Studierenden und der Praxislehrpersonen und koordiniert die Zusammenarbeit aller am Quartalspraktikum Beteiligten. überprüft die Umsetzung der Vorgaben für das Quartalspraktikum. behält die Übersicht über die gesamten Planungs- und Umsetzungsprozesse ihrer/seiner Studierenden. stellt Bezüge zu den vorausgegangenen berufspraktischen Modulen her. besucht die Studierenden zwei Mal (i.d.r. einmal in der Lernphase 1, ein zweites Mal in der Lernphase 2) während mindestens zwei Unterrichtslektionen (Absprache mit Studierenden und der Praxislehrperson). führt mit den Studierenden und der Praxislehrperson Auswertungsgespräche über die beobachteten Lektionen. wertet während den Zwischenwochen die Lernphase 1 des Quartalspraktikums (erste vier Wochen) zusammen mit den Studierenden aus. sammelt, sichtet und beurteilt die Ergebnisse aus dem Quartalspraktikum. beurteilt zusammen mit der Praxislehrperson die Lernphase 2 des Quartalspraktikums (die letzten drei Wochen) mit einer Note (anhand "Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2", "Notenblatt"). bereitet die Standortbestimmung vor und führt diese in der Schlusswoche des Quartalspraktikums mit den Studierenden durch. stellt bei einer ungenügenden Note im Ausnahmefall bei der Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung Sekundarstufe 1 einen schriftlichen Antrag auf Wiederholung der Lernphase 2 führt die Begleitung der Portfolioarbeit weiter. bespricht und formuliert neue Zielsetzungen für die weitere Ausbildung der Studierenden. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 7 von 10

8 7 Fachdidaktikerin/Fachdidaktiker 7.1 Auftrag Vorbereitung Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker trifft Absprachen mit der Praxislehrperson bezüglich Themenwahl für die Fächer der Studierenden. plant den Besuch am Praxisort und das damit verknüpfte fachspezifische Unterrichtscoaching zusammen mit den Studierenden. Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker ist Ansprechperson für fachdidaktische Anliegen der Praxislehrpersonen und der Studierenden. übernimmt eine beratende Funktion bezüglich der Themenvorgaben der Praxislehrpersonen für die Fächer im Quartalspraktikum. begleitet die Studierenden in den Vorbereitungswochen mittels Feedbacks zu ihren Grobplanungen und Unterrichtsskizzen im Sinne eines fachspezifischen Unterrichtscoachings. bietet Unterstützung beim Erstellen und Anwenden von heterogenen Lernaufgaben an. führt vor dem Unterrichtsbesuch am Praxisort ein fachspezifisches Unterrichtscoaching durch. besucht die Praxislehrpersonen und die Studierenden am Praxisort. unterstützt die Praxislehrpersonen in Fragen bezüglich der Aspekte des CFC und übernimmt bei der Durchführung von Aspekten des CFC gemäss Absprachen ihre/seine einzunehmende Rolle. bespricht die durchgeführten Aspekte des CFC mit den Studierenden und wertet diese aus. wertet in den Zwischenwochen Erfahrungen der Lernphase 1 mittels Lernergebnissen von Schülerinnen/Schülern hinsichtlich spezifischen fachdidaktischen Fragestellungen aus. 8 Beurteilung 8.1 Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für die erfolgreiche Absolvierung des Quartalspraktikums ist erbracht, wenn nach der Lernphase 1 des Quartalspraktikums ein Vergleich der Selbstbeurteilung der/des Studierenden mit der formativen Beurteilung der Praxislehrperson stattgefunden hat sowie die Lernphase 2 (die letzten drei Wochen) mit einer genügenden Note (mindestens Note 4) beurteilt wird. Die Leistungsnachweise für die begleitenden Module zum Quartalspraktikum (fachdidaktische Coachings, Unterrichtsqualität und Training Konfliktmanagement) werden separat geregelt. Die Lernphase 1 des Quartalspraktikums (die ersten vier Wochen) wird von der Praxislehrperson anhand der Kriterien des Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1 formativ beurteilt. Die Studierenden erstellen eine Selbstbeurteilung über diese Phase. Die Lernphase 2 des Quartalspraktikums (die letzten drei Wochen) wird anhand der Kriterien des Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2 gemeinsam von der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor mit einer Note beurteilt. Gesamthaft muss das Quartalspraktikum sowohl qualitativen als auch formalen Kriterien entsprechen. Qualitative Kriterien: Die qualitative Beurteilung des Praktikums bezieht sich auf die Zielsetzungen Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 8 von 10

9 und den Auftrag des Praktikums und erfolgt mittels Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2. Formale Kriterien: Das Praktikum muss vollumfänglich absolviert sein. 8.2 Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor Ergeben sich im Verlauf des Quartalspraktikums begründete Zweifel hinsichtlich der zu erreichenden Kompetenzen im QP und/oder hinsichtlich der erfolgreichen Fortsetzung des Praktikums einer Studentin/eines Studenten, befinden die Praxislehrperson und die Mentorin/der Mentor gemeinsam über den Abbruch des Quartalspraktikums. Eine Entscheidung zum Abbruch wird schriftlich begründet und nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der/dem Studierenden durch die Mentorin/den Mentor und die Praxislehrperson kommuniziert. Das Quartalspraktikum gilt in diesem Fall gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden 8.3 Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden Bei einem Abbruch durch die/den Studierende/n im Verlauf des Quartalspraktikums gilt dieses gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden. 8.4 Wiederholung Wird die Lernphase 2 des Quartalspraktikums (summative Phase) mit einer ungenügenden Note beurteilt, gilt das Quartalspraktikum gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Die Wiederholung des gesamten Quartalspraktikums umfasst die gesamte Praxiszeit sowie die fachdidaktischen Module (Vorbereitungswochen, Zwischenwochen und Schlusswoche), unabhängig von den im Rahmen des nicht bestandenen Quartalspraktikums erbrachten Leistungen. Erfüllte Module Unterrichtsqualität und Training Konfliktmanagement müssen nicht wiederholt werden. Eine Wiederholung des Quartalspraktikums kann frühestens im nächsten regulären Durchgang angetreten werden, was zu einer Studienverlängerung von einem Jahr führt. Eine Wiederholung ist nur einmal möglich. 8.5 Erweiterte Eignungsabklärung Eine ungenügende Beurteilung der Lernphase 2 oder der Abbruch des Quartalspraktikums kann die Einleitung oder Wiederaufnahme eines erweiterten Eignungsverfahrens zur Folge haben. 9 Verschiedenes 9.1 ECTS-Punkte Bei vollständig erbrachten und erfüllten Leistungen im Rahmen des Quartalspraktikums werden 11 ECTS- Punkte angerechnet. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 9 von 10

10 9.2 Ausserordentliche Schulanlässe und Schuleinstellungen Finden ausserordentliche Schulanlässe wie beispielsweise Exkursionen, Sporttage, Projektwochen etc. statt, nehmen die Studierenden in der Regel daran teil. Dies gilt ebenso für Anlässe, welche zu Schuleinstellungen führen, wie zum Beispiel schulinterne Weiterbildungen oder Ausflüge der Lehrpersonen. Finden Konvente, Kapitel, schulinterne Weiterbildungen, Lehrer/-innenausflüge statt, die zu Schuleinstellungen führen, nehmen die Studierenden in der Regel daran teil. 9.3 Haftung vgl. Merkblatt Haftung Inkrafttreten: Beschluss der Prorektoratsleitung Ausbildung am Die Wegleitung tritt per für die Studiengänge Sekundarstufe I ab Herbst 2017 in Kraft. Wegleitung Quartalspraktikum Sekundarstufe 1 Seite 10 von 10

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