Administrative Hemmnisse zur Biomassenutzung auf kommunaler Ebene und ihre Beseitigung. von. Dr. Peter Becker

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1 Administrative Hemmnisse zur Biomassenutzung auf kommunaler Ebene und ihre Beseitigung von Dr. Peter Becker Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt fÿr Verwaltungsrecht Becker Büttner Held RechtsanwŠlte WirtschaftsprŸfer Steuerberater Wilhelm-Roser-Stra e Marburg/Lahn Telefon: 06421/23027 Telefax: 06421/ bbh-marburg@t-online.de 1

2 Ausgangslage Das Potential fÿr die Nutzung von Biomasse als EnergietrŠger wird nicht ausgeschšpft Potential: 5 bis 10 % des derzeitigen PrimŠrenergieverbrauchs TatsŠchliche Nutzung: 1 bis 1,5 % GrŸnde Mangelnde Wirtschaftlichkeit Komplizierte Rechtslage Aufwendiges Genehmigungsverfahren 2

3 Relevante Rechtsvorschriften (Ausschnitt) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG) Biomasseverordnung (BiomasseV) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Diverse Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV sowie TA Luft) Baugesetzbuch Landesbauordnung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Bioabfallverordnung Altholzverordnung (in Kraft seit ) Betriebssicherheitsverordnung Tierkšrperbeseitigungsgesetz 3

4 Ggf. erforderliche Genehmigungen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigung der baulichen Anlagen und der Feuerungs- und Heizungsanlage nach den Landesbausordnungen (Baugenehmigung) Wasserrechtliche Genehmigung Erlaubnis nach der BetriebssicherheitsVO (ersetzt seit Inkrafttreten am u.a. die DampfkesselVO) 3-Genehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Genehmigung nach dem BImSchG schlie t u.a. die Baugenehmigung ein (Konzentrationswirkung), nicht jedoch die Genehmigung nach dem EnWG 4

5 Ablauf des Genehmigungsverfahrens fÿr eine Anlage zur Biomassenutzung Vorbereitungsphase PrŸfung der technischen fÿr die Genehmigung relevanten Vorgaben (Art der Anlage, Einsatzstoffe, Durchsatzleistung etc.) Antragsphase Erarbeitung des Genehmigungsantrages Zusammenstellung der fÿr den Antrag notwendigen Unterlagen Behšrdliches Genehmigungsverfahren PrŸfung des Antrages und Erteilung des Bescheides Dauer: abhšngig von der Art des Verfahrens bis zu 7 Monaten Ggf. Beteiligung der ffentlichkeit (Wichtig: SorgfŠltige Vorbereitung erforderlich, wenn EinwŠnde erhoben werden) Realisierungsphase PrŸfung der Einhaltung des Genehmigungsbescheides Ggf. Widerspruch gegen Nebenbestimmungen einlegen v 5

6 Was sind die wichtigsten Antragsunterlagen zur Genehmigung von Biomasse- Feuerungsanlagen? bersichts- und LageplŠne Vorhabensbeschreibung Detaillierte Beschreibung der Brennstoffe mit Angabe der Bezugsquelle Flie bildschema mit Emissionsquellen Betriebszeiten Technische Daten und Zeichnungen fÿr Feuerung und Abgasreinigung Beschreibung der Emissionen Beschreibung der Abgasableitung Beschreibung der Schallschutzma nahmen Beschreibung des Gefahrenschutzes Beschreibung der AbfŠlle VollstŠndigkeit spart Zeit, da erst bei Eingang aller Unterlagen die Genehmigungsfrist nach BImSchG beginnt! 6

7 Welche Behšrden sind in der Regel zu beteiligen? ãzustšndigeò Genehmigungsbehšrde i.s.d. BImSchG (abhšngig von Landesvorschriften) Fachbehšrden Untere Wasserbehšrde/Wasserwirtschaftsamt Untere Abfallwirtschaftsbehšrde Standortgemeinde Bauaufsichtsbehšrde Gewerbeaufsicht/Amt fÿr Arbeitsschutz Ggf. untere Landschaftsbehšrde Wichtig: FrŸhe Beteiligung und Integration der beteiligten Behšrden bzw. der dortigen Ansprechpartner. Den persšnlichen Kontakt pflegen! 7

8 Genehmigung nach BImSchG Erforderlich fÿr Anlagen zur Verfeuerung von Holz ab einer FeuerwŠrmeleistung von 1 MW zur Nutzung von Stroh o.š. ab 100 kw Grundpflichten gemš 5 BImSchG Vermeidung schšdlicher Umwelteinwirkungen fÿr die Allgemeinheit und die Nachbarschaft Vorsorge gegen schšdliche Umwelteinwirkungen Vermeidung, schadlose Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen Nutzung der entstehenden WŠrme (wenn mšglich und zumutbar) FŸr Anlagen, die keiner Genehmigung nach BImSchG bedÿrfen, ist die 1. BImschV einschlšgig. Diese regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der Anlagen (insbesondere die zulšssigen Brennstoffe) FrŸhzeitig klšren, unter welche GenehmigungstatbestŠnde die Anlage fšllt und welche PrŸfungen notwendig sind (z.b. UmweltvertrŠglichkeitsprŸfung, Sicherheitsanalyse, LŠrmschutzgutachten) 8

9 Baugenehmigung Erforderlich bei Errichtung von GebŠuden (i.d.r. nicht bei Kleinanlagen, abhšngig von Landesbausvorschriften) PrŸfpunkte (Beispiele) Wie ist das Gebiet gem. Bebauungsplan ausgewiesen? AbstandsflŠchen Standort in Wasserschutzzone WidersprŸche der Nachbarn mšglich? Ma geblich insbesondere Landesbauordnung Feuerungsverordnung Heizraumrichtlinien Problematisch ist die Baugenehmigung fÿr Anlagen zur Nutzung von Bioenergie im Au enbereich (im Gegensatz zu Windenenergie-Anlagen keine Privilegierung bzw. nur unter engen Voraussetzungen) 9

10 Anforderungen zur Luftreinhaltung AbhŠngig von der Brennstoffkategorie und der FeuerwŠrmeleistung (FWL) Anforderungen betreffen die einzusetzenden Brennstoffe die Feuerungstechnik die Abgasreinigung und die EmissionsŸberwachung Ma geblich sind bis zu einer FWL von 50 MW die TA Luft darÿber die Verordnung Ÿber Gro feuerungsanlagen (13. BImschV) bei Verbrennung von mit Holzschutz behandeltem Rest- und Altholz die 17. BImschV (wenn Grenzwerte Ÿberschritten werden) 10

11 Genehmigung von Anlagen zur Biomassenutzung nach 3 EnWG GrundsŠtzlich erforderlich bei der Aufnahme der Energieversorgung anderer (in der Regel dÿrfte die Genehmigung jedoch bereits vorliegen) Nicht erforderlich bei Einspeisung in das Netz eines EVU Stromversorgung au erhalb der Allgemeinen Versorgung, sofern Belieferung Ÿberwiegend (> 50 %) aus EEG-Anlagen Versorgung von verbundenen Unternehmen In der Regel unproblematisch! 11

12 Voraussetzung der Abnahme- und VergŸtungspflicht des Netzbetreibers fÿr Strom aus ãbiomasse-anlagenò nach 3 EEG Bei den verwendeten EnergietrŠgern muss es sich um ãbiomasseò im Sinne des EEG handeln ( 2 I EEG) Dies sowie die zulšssigen technischen Verfahren und die Umweltanforderungen ergeben sich aus der Biomasseverordnung (dazu gleich) Die Anlage darf eine Leistung von 20 MW nicht Ÿberschreiten Die Anlage darf nicht zu Ÿber 25 % dem Bund oder einem Land gehšren 12

13 Welche Stoffe fallen unter den Begriff der Biomasse i.s.d. Biomasseverordnung (Positivliste, 2) ãphyto- und ZoomasseÒ (pflanzliche bzw. tierische Masse) bzw. deren Folge- und Nebenprodukte, u.a. Pflanzen(bestandteile) und daraus hergestellte EnergietrŠger AbfŠlle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft (etwa Stroh, GŸlle, Mist, Waldrestholz, GrŸn- und Strauchschnitt) BioabfŠlle Aus Biomasse erzeugtes Gas (Biomethanol, Bioethanol) Aus Biomasse erzeugte Alkohole Unter bestimmten Voraussetzungen: Altholz und daraus erzeugtes Gas (problematisch, wenn Herkunft und Fremdstoffe unbekannt), Pflanzenšlmethylester, Treibsel, Biogas Ausschlie lichkeitsprinzip: Es dÿrfen keine Fremdstoffe beigemischt werden 13

14 Welche Stoffe sind ausdrÿcklich nicht als Biomasse anerkannt (Negativliste, 3) Fossile Brennstoffe (Kohle, Mineralšl, Erdgas etc.) Torf Gemischte SiedlungsabfŠlle aus privaten Haushaltungen sowie Šhnliche AbfŠlle Kontaminiertes Altholz bei der berschreitung bestimmter Grenzwerte Papier, Pappe, Karton KlŠr- und GewŠsserschlŠmme Textilien Tierkšrper (u.a. Tiermehl, Tierfett) Deponie- und KlŠrgas (da spezielle Regelungen im EEG) 14

15 Welche technische Verfahren werden von der Biomasseverordnung anerkannt? ( 4) Einstufige und mehrstufige Verfahren der Stromerzeugung durch Feuerungsanlagen Verbrennungsmotoranlagen Gasturbinenanlagen Brennstoffzellenanlagen Vergleichbare Anlagen mit entsprechendem technischem Niveau Anlagen mit ZŸnd- oder StŸtzfeuerung (einzige Ausnahme, bei der Zumischung fossiler EnergietrŠger nicht zu einem Ausschlu aus der Biomasse-Definition fÿhrt) Beimengung von 10% KlŠrschlamm ist erlaubt 15

16 Welche Umweltanforderungen mÿssen eingehalten werden ( 5 BiomasseV)? VerschŠrfte Anforderungen an die Anlage bei der Verwendung von kontaminiertem Altholz (17. BImSchV) Erreichung bestimmter Wirkungsgrade, wenn die Leistung > 5 MW und die Anlage nicht als KWK-Anlage betrieben wird oder die WŠrmeauskopplung nur zeitweise betrieben wird Die Vorgaben der BiomasseV sind nicht genehmigungsrelevant, sondern betreffen nur die Privilegierung durch das EEG Keine Freistellung von den Anforderungen anderer Umweltschutzgesetze (etwa: Altholzverordnung)! 16

17 Probleme aus der Praxis Bevorzugung von Gro anlagen Nicht ausreichende finanzielle UnterstŸtzung, insbesondere von Kleinanlagen (da geringerer Wirkungsgrad ggÿ. Gro anlagen) Strenge Anforderungen des Immissionsschutzrechts wirken sich belastend insbesondere auf Kleinanlagen aus KŸrzung der Fšrderbedingungen im Marktanreizprogramm Fehlende Privilegierung von Biomasse-Anlagen im Au enbereich erschwert bzw. verhindert Baugenehmigung Kooperation mit dem Netzbetreiber bei der Planung einer Anlage teilweise schwierig (z.b. bzgl. der Bereitstellung notwendiger Daten durch den Netzbetreiber) Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung PrŸfung der Anlagen durch private berwachungsvereine mit mangelnder Erfahrung (fehlende Konzentration des Know-How) Zu enger Brennstoffbegriff der 1. BImschV (z.b. darf Getreide nicht verbrannt werden) 17

18 Gesetzlicher nderungsbedarf Erhšhung der VergŸtungssŠtze Erhšhung der Fšrderungen durch das Marktanreizprogramm Anpassung der immissionsrechtlichen Vorschriften bei Kleinanlagen Privilegierung im Au enbereich Anpassung der strengen Anforderungen des BImSchG an technische Entwicklung (z.b. Zulassung der Getreideverbrennung)...? 18

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